Jump to content

Teramed durchsuchen

Inhalte für "'praxismanagement'".

  • Suche mithilfe von Stichwörtern

    Trenne mehrere Stichwörter mit Kommas voneinander
  • Suche Inhalte eines Autors

Inhaltstyp


Kategorien

  • Medizinische Fachangestellte (MFA / Praxismanagerin)
  • Ärzte (Arztpraxis / MVZ)

Kategorien

  • GOÄ Abschnitt "B": Grundleistungen und allgemeine Leistungen
    • Zuschläge zu Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
    • Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
  • GOÄ Abschnitt "C": Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
  • GOÄ Abschnitt "D": Anästhesieleistungen
  • GOAE Abschnitt "E": Physikalisch-medizinische LeistungeÄ
  • GOÄ Abschnitt "F": Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
  • GOÄ Abschnitt "G": Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
  • GOÄ Abschnitt "H": Geburtshilfe und Gynäkologie
  • GOÄ Abschnitt "I": Augenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "J": Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "K": Urologie
  • GOÄ Abschnitt "L": Chirurgie, Orthopädie
  • GOÄ Abschnitt "M": Laboratoriumsuntersuchungen
  • GOÄ Abschnitt "O": Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

Diskussion

  • Teramed
    • Forum, Fragen & Antworten

Kategorien

  • Kassenabrechnung nach EBM
  • GOÄ, IGEL, Privatabrechnung
  • Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
  • Kostenlose Vorlagen Arztpraxis
  • Sonstiges

Finde Suchtreffer ...

Suchtreffer enthalten ...


Erstellungsdatum

  • Beginn

    Ende


Zuletzt aktualisiert

  • Beginn

    Ende


Suchtreffer filtern nach ...

Benutzer seit

  • Beginn

    Ende


Gruppe


Fachrichtung


Webseite


Über mich

  1. Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hat die Terminvermittlung seit 1.1.2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Um keine signifikanten Honorarrückgänge zu verzeichnen müssen sich Facharztpraxen anders organisieren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Terminvermittlung. Grundsätzlich werden 2 Terminarten unterschieden: 1. TSS - Akutfall 2. Hausarztvermittlungsfall TSS-Akutfall Der Patient erhält innerhalb von 24 Stunden einen über die TSS (Terminservicestelle) vermittelten Termin bei der Facharztpraxis. Dieser Termin muss zwingend über die TSS vermittelt werden. Dann erhält die Praxis für diesen Patienten einen Zuschlag von 200% auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale. Außerdem bleiben alle Leistungen, die der Patient im aktuellen Quartal bezieht budgetfrei. Hausarztvermittlungsfall Hier wird zuerst unterschieden innerhalb welcher Frist der Termin beim Facharzt stattfindet. Entsprechend muss die GOP Ziffer der jeweiligen Fachgruppe um einen Buchstaben ergänzt werden: Fristen, in denen der Termin stattfinden muss: 24 Stunden - Kennzeichnung: A - Zuschlag 200% - nur TSS-Akutfall bis zum 4. Tag - Kennzeichnung B - Zuschlag 100% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 14. Tag - Kennzeichnung C - Zuschlag 80% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 35. Tag - Kennzeichnung D - Zuschlag 40% - Hausarztvermittlungsfall Die entsprechenden GOP der einzelnen Fachgruppen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Dokument https://praxisfinanz.de/wp-content/uploads/GOP-Terminvermittlung.pdf das gerne verwendet werden darf. Wichtig, es handelt sich um Kalendertage nicht um Arbeitstage. Kommt also ein Patient am Freitag zum Hausarzt, muss der Termin spätestens am Dienstag beim Facharzt stattfinden. Das erfordert grundsätzlich in vielen Praxen einige organisatorische Änderungen. Empfehlenswert ist es, sich mit seinen örtlichen Hausärzten abzusprechen, Terminslots für diese zu reservieren o.ä. Der Hausarzt erhält für die Vermittlung 15 Euro statt wie bisher 10 Euro. Bei den Kennzeichnungen C und D muss er allerdings zusätzlich begründen, warum der Termin so spät stattfindet. Das ist für den Hausarzt zusätzliche Arbeit für das gleiche Honorar und eher ungern genutzt. Insgesamt kann man sich jetzt natürlich mal wieder über die KBV und die komplizierten Regelungen und Änderungen aufregen - alles richtig. Nur wenn man diese Änderung zu Ende denkt, profitieren Hausärzte und Fachärzte davon, Patienten möglichst schnell einen passenden Termin beim Facharzt zu verschaffen. Das ermöglicht bei vielen dringenden Fällen deutlich frühere Diagnostik und Behandlung. Und ein Austausch zwischen den Praxen und ein gut organisiertes miteinander verbessert die Versorgung insgesamt.
  2. Gast

    Tipps zum EBM

    Version 1.0.0

    24 Abrufe

    Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hat die Terminvermittlung seit 1.1.2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Um keine signifikanten Honorarrückgänge zu verzeichnen müssen sich Facharztpraxen anders organisieren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Terminvermittlung. Grundsätzlich werden 2 Terminarten unterschieden: 1. TSS - Akutfall 2. Hausarztvermittlungsfall TSS-Akutfall Der Patient erhält innerhalb von 24 Stunden einen über die TSS (Terminservicestelle) vermittelten Termin bei der Facharztpraxis. Dieser Termin muss zwingend über die TSS vermittelt werden. Dann erhält die Praxis für diesen Patienten einen Zuschlag von 200% auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale. Außerdem bleiben alle Leistungen, die der Patient im aktuellen Quartal bezieht budgetfrei. Hausarztvermittlungsfall Hier wird zuerst unterschieden innerhalb welcher Frist der Termin beim Facharzt stattfindet. Entsprechend muss die GOP Ziffer der jeweiligen Fachgruppe um einen Buchstaben ergänzt werden: Fristen, in denen der Termin stattfinden muss: 24 Stunden - Kennzeichnung: A - Zuschlag 200% - nur TSS-Akutfall bis zum 4. Tag - Kennzeichnung B - Zuschlag 100% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 14. Tag - Kennzeichnung C - Zuschlag 80% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 35. Tag - Kennzeichnung D - Zuschlag 40% - Hausarztvermittlungsfall Die entsprechenden GOP der einzelnen Fachgruppen entnehmen Sie bitte dem angehängten pdf. das gerne verwendet werden darf. Wichtig, es handelt sich um Tage nicht um Arbeitstage. Kommt also ein Patient am Freitag zum Hausarzt, muss der Termin spätestens am Dienstag beim Facharzt stattfinden. Das erfordert grundsätzlich in vielen Praxen einige organisatorische Änderungen. Empfehlenswert ist es, sich mit seinen örtlichen Hausärzten abzusprechen, Terminslots für diese zu reservieren o.ä. Der Hausarzt erhält für die Vermittlung 15 Euro statt wie bisher 10 Euro. Bei den Kennzeichnungen C und D muss er allerdings zusätzlich begründen, warum der Termin so spät stattfindet. Das ist für den Hausarzt zusätzliche Arbeit für das gleiche Honorar und eher ungern genutzt. Insgesamt kann man sich jetzt natürlich mal wieder über die KBV und die komplizierten Regelungen und Änderungen aufregen - alles richtig. Nur wenn man diese Änderung zu Ende denkt, profitieren Hausärzte und Fachärzte davon, Patienten möglichst schnell einen passenden Termin beim Facharzt zu verschaffen. Das ermöglicht bei vielen dringenden Fällen deutlich frühere Diagnostik und Behandlung. Und ein Austausch zwischen den Praxen und ein gut organisiertes miteinander verbessert die Versorgung insgesamt. GOP Terminvermittlung.pdf
  3. Hat sich schon jemand mit der Praxissoftware T2med auseinandergesetzt? Grüße Yvonne
  4. Medizinische Fachangestellte werden gefordert wie nie zuvor. Neben der normalen Patientenversorgung sind sie mitverantwortlich für die Umsetzung der Impfkampagne sowie für die Verwaltung der ambulanten Coronafälle. Bei dieser hohen Arbeitsbelastung müssen Sie sicherstellen, dass alle Praxisabläufe reibungslos funktionieren. Eine der Grundvoraussetzung dafür ist eine bestmögliche Ausstattung der medizinischen Fachangestellten mit Dingen, die die Arbeit erleichtern. Sorgen Sie also dafür, dass es an nichts fehlt: angefangen bei der richtigen Berufsbekleidung für MFAs bis zu den praktischsten Utensilien für die Praxishygiene. Inhalt Die richtige Berufsbekleidung für medizinische Fachangestellte Modernes Praxisshirt oder klassischer Kasack? Was ist bei weißen Praxishosen zu beachten? Bei welchen Tätigkeiten müssen medizinische Fachangestellte zwingend Schutzkleidung tragen? Wischdesinfektion: Gehen Sie auch bei der Flächendesinfektion auf Nummer sicher Die richtige Berufsbekleidung für medizinische Fachangestellte Mit der richtigen Berufsbekleidung für medizinische Fachangestellte sorgen Sie nicht nur für einen professionellen Auftritt gegenüber Patienten, sondern auch für hygienische Arbeitsbedingungen und einen optimalen Arbeitsschutz. Zusätzlich zur Arbeitskleidung, müssen MFAs bei bestimmten Tätigkeiten Schutzkleidung tragen, worauf wir gleich noch genauer eingehen werden. Die Arbeitskleidung hat keine wirkliche Schutzfunktion, sie schützt jedoch Ihre private Kleidung vor Kontaminationen. Außerdem dient sie den Patienten als Erkennungsmerkmal, sodass auf den ersten Blick klar ist, wer zum Praxispersonal gehört. Die Arbeitskleidung medizinischer Fachangestellter besteht in der Regel aus einer weißen Hose und einem einfarbigen Praxisshirt bzw. Kasack. Modernes Praxisshirt oder klassischer Kasack? Praxisshirts bieten den Vorteil, dass Sie zwischen verschiedenen Schnitten frei wählen können. Sehr beliebt sind z. B. Poloshirts, die längst auch von Frauen getragen werden. Jeder Mitarbeiter kann trotz einheitlichem Praxis-Dresscode selbst entscheiden, welche Schnitte er oder sie am liebsten trägt. Dabei sollten Sie jedoch immer auf ein einheitliches Farbkonzept achten. Während es früher noch üblich war, ein komplett weißes Praxisoutfit zu tragen, entscheiden sich viele Arztpraxen heute für kräftige Farben mit Wiedererkennungswert. Die Praxisshirts sollten zum restlichen Farbkonzept der Praxis passen, das sich z. B. auch im Praxislogo wiederfindet. Wer es besonders praktisch mag, setzt auf den klassischen Kasack. Dieser bietet gegenüber dem einfachen T-Shirt einige Vorteile. Kasacks sind meist aus robusten Baumwollstoffen gefertigt, sodass sie auch bei häufigen Kochwäschen und Waschgängen mit Desinfektionswaschmitteln farb- und formstabil bleiben. Sie sind also die beste Wahl, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Berufsbekleidung stets hygienisch und keimfrei ist. Ein weiterer Pluspunkt bei Kasacks sind die großen aufgenähten Taschen, in welchen Sie oft benötigte Utensilien unterbringen können. Schlupfkasacks sind besonders praktisch, da sie schnell übergezogen sind und nicht erst zugeknöpft werden müssen. Wenn die Corporate Identity mithilfe der Praxisbekleidung gestärkt werden soll, sollten Sie bei der Oberbekleidung nicht nur auf einheitliche Farben achten. Zusätzlich können Sie Praxisshirts und Kasacks für medizinische Fachangestellte mit dem Praxislogo bedrucken oder besticken lassen. Unser Tipp: Bestellen Sie den Druck oder Stickservice für Ihr Praxislogo gleich mit, wenn Sie Praxisbekleidung kaufen. Diese Möglichkeit haben Sie z. B. im Co-med Portal unter https://www.co-med.de/medizinische-bekleidung/praxisbekleidung/. Was ist bei weißen Praxishosen zu beachten? Wenn die Arbeitskleidung der Arzthelferin fleckig ist, wie sieht es dann wohl mit der allgemeinen Hygiene in dieser Praxis aus? Ein solcher Gedanke darf natürlich bei keinem Patienten aufkommen. Aber schaffen Sie es, einen kompletten Arbeitstag ohne Flecken auf der weißen Praxishose zu überstehen? Wenn nicht, empfiehlt es sich immer saubere Wechselkleidung in der Praxis bereitzuhalten. Bei der Auswahl Ihrer Praxishosen sollten Sie auf strapazierfähige Materialien wie Baumwolle achten. Häufige Waschgänge bei hohen Temperaturen und auch die Behandlung mit bleichenden Fleckenentfernern sollten dann unproblematisch sein. Beachten Sie bei hellen oder weißen Praxishosen außerdem, dass die Unterwäsche nicht hindurchschimmert oder sich unvorteilhaft abzeichnet. Hochwertige Praxishosen sind nicht nur strapazierfähig und langlebig, sondern auch blickdicht. Bei welchen Tätigkeiten müssen medizinische Fachangestellte zwingend Schutzkleidung tragen? Die Schutzkleidung (persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA) schützt medizinische Fachangestellte vor Kontaminationen mit Körperflüssigkeiten sowie vor Gefahrenstoffen. Durch den konsequenten und korrekten Einsatz der PSA können Sie die erhöhte Ansteckungsgefahr in der Arztpraxis auf ein Minimum reduzieren. Zur persönlichen Schutzausrüstung für medizinische Fachangestellte zählen: Sterile und unsterile Handschuhe Augenschutz Mund-Nasen-Schutz Schutzkittel und Schutzschürzen sowie ggf. Haarschutz Schutzhandschuhe müssen Sie immer dann tragen, wenn Sie mit infektiösen Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen könnten, sowie beim direkten Kontakt mit Patienten. Bei der Arbeit mit Desinfektionsmitteln sollten Sie puderfreie Schutzhandschuhe tragen. Verwenden Sie einen Mund-Nasen-Schutz, wenn Sie mit Infektionen rechnen müssen, die über die Luft übertragen werden, beim Umgang mit immunsupprimierten Patienten sowie bei invasiven Eingriffen. Mundschutzmasken sollten Sie spätestens alle 2 Stunden wechseln. Einen zusätzlichen Augenschutz in Form einer Schutzbrille oder eines Visiers benötigen Sie beim Umgang mit chemischen Gefahrstoffen (Reiniger, Desinfektionsmittel) sowie bei Untersuchungen, bei welchen mit dem Verspritzen von kontaminierten Materialien gerechnet werden muss. Schutzkittel und Einmalschürzen schützen Ihre Arbeitskleidung vor dem Durchnässen und sollten immer dann getragen werden, wenn ein erhöhtes Flüssigkeitsaufkommen zu erwarten ist. Wischdesinfektion: Gehen Sie auch bei der Flächendesinfektion auf Nummer sicher Spezielle vorgetränkte Desinfektionstücher (Wipes) für die Wischdesinfektion gehören zur typischen Ausstattung medizinischer Fachangestellter. Zumindest sollte dies so sein, denn im Gegensatz zur Wischdesinfektion kann die Sprühdesinfektion sehr schädlich für den Anwender sein. Sie kann zu allergischen Reaktionen sowie zu Reizungen und Verätzungen der Atemwege führen. Hinzu kommt, dass die Desinfektionswirkung unzureichend ist, da die Flächen nicht immer vollständig benetzt werden. Die Sprühdesinfektion ist nicht verboten. Aufgrund der Nachteile sollten Sie diese aber nur bei unzugänglichen Flächen anwenden, die Sie mit der Wischdesinfektion nicht erreichen können. Spezielle gebrauchsfertige Desinfektionstücher eignen sich für Arbeitsflächen sowie für medizinisches Inventar wie Geräteoberflächen. Bei empfindlichen Medizinprodukten wie z. B. Ultraschallsonden sollten Sie ausschließlich alkoholfreie Desinfektionstücher verwenden. Welche Dinge Ihnen die Arbeit in der Praxis außerdem erleichtern, lesen Sie im vollständigen Blogartikel "Diese Dinge sind für medizinische Fachangestellte im Praxisalltag unverzichtbar" auf https://www.co-med.de/neues-aus-der-praxis/aktuelles/diese-dinge-sind-fuer-medizinische-fachangestellte-im-praxisalltag-unverzichtbar.html.
  5. 1.090 Abrufe

    Um den Ablauf Gesundheitsuntersuchung (GU/Check-up) zu optimieren, kann die folgende QM-Arbeitsanweisung genutzt werden. Diese teilt sich in eine Vorbereitung durch die MFA und eine Untersuchung durch die Ärztin / den Arzt auf.
  6. Die persönliche Krankheitsgeschichte geht keinen etwas an, außer den Arzt und wenn nötig das Praxispersonal. Keiner Ihrer Patienten möchte, dass unbeteiligte Dritte intime Details über ihre Krankheit mithören. Umfragen zeigen jedoch, dass Indiskretion in Arztpraxen ein weit verbreitetes Problem ist, das zu wenig ernst genommen wird. Beim durchschnittlichen Patient Care Quality Score (PCQS, Zufriedenheit der Patienten mit Praxisleistungsmerkmalen in Relation zu den Anforderungen, Optimum 100%) erreichte das Merkmal Diskretion zuletzt gerade einmal 19%. Der Wunsch nach mehr Diskretion hat zugenommen Eine unzureichende Diskretion und Intimsphäre führt dazu, dass Patienten Ihre Praxis meiden und kann darüber hinaus auch rechtliche Konsequenzen haben. Seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 sind Patienten sensibler geworden, was Ihre persönlichen Daten angeht. Beschwerden über einen zu laxen Umgang mit Patientendaten haben daher messbar zugenommen. Das sind die häufigsten Schwachstellen bei der Diskretion und Intimsphäre in Arztpraxen Offene Wartezimmer nahe am Patientenempfang: Wartende Patienten hören Gespräche und Telefonate mit. Fehlender Schallschutz in Untersuchungszimmern: Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn das Untersuchungszimmer direkt an das Wartezimmer angrenzt. Medizinische Fachangestellte, die sich personenbezogene Daten zurufen Ärzte, die auf dem Gang patientenbezogene Informationen an das Praxispersonal weitergeben Beengte Platzverhältnisse Fehlende Umkleidekabinen: „Bitte machen Sie sich frei“ – Patienten können sich häufig nicht blickgeschützt an- und auskleiden. Wenn auch Sie das Gefühl haben, dass es in Ihrer Arztpraxis Schwachstellen bei der Diskretion und Intimsphäre gibt, sollten Sie nicht länger zusehen. Werden Sie tätig! Die einfachste Maßnahme für mehr Diskretion und Intimsphäre: Sicht- und Schallschutzsysteme Häufig sind räumliche Gegebenheiten die Ursache für Indiskretion in Arztpraxen. Dieses Problem lösen Sie ganz einfach ohne größere Umbaumaßnahmen mit Sicht- und Schallschutzsystemen. Schallabsorbierende Raumtrenner schützen Ihre Patienten vor ungewollten Blicken und sorgen für effektive Schalldämmung für eine diskrete und vertraute Atmosphäre. Personenbezogene Daten werden vor allem am Patientenempfang ausgetauscht. Bei offenen Raumkonzepten ist der Patientenempfang häufig nicht ausreichend genug vom Wartezimmer bzw. Wartebereich separiert. Wenn der Diskretionsabstand nicht ausreicht, können schallabsorbierende Akustikstellwände geschickt platziert werden. Dabei können Sie mehrere Module mittels Eck- und Linienverbindern passend zu Ihren Räumlichkeiten miteinander verbinden. Für jede Raumsituation gibt es passende Sicht- und Schallschutzlösungen. Vorhänge, Faltwände oder Stellwände sind in verschiedenen Farben und Größen erhältlich und lassen sich im Handumdrehen aufbauen. Raumtrenner und Sichtschutzvorhänge für den medizinischen Bereich Auf dem Markt gibt es eine große Auswahl verschiedener Sicht- und Schallschutzsysteme. Doch nicht alle blickdichten Vorhänge oder Paravents sind für den medizinischen Bereich vorgesehen. Der Hygieneaspekt muss eben immer mitbedacht werden. Achten Sie bei Vorhängen darauf, dass diese häufig bei 60 °C gewaschen werden können. Die Oberflächen von Raumtrennern sollten glatt und das Material für die häufige Reinigung und Flächendesinfektion geeignet sein. Vorhangsysteme und Trennwände lassen sich flexibel einsetzen Vorhänge haben den Vorteil, dass man sie je nach Bedarf auf und zuziehen kann. Aber auch Faltwände und Paravents bieten Ihnen die im durchgetakteten Praxisalltag nötige Flexibilität. Sie können eine Faltwand über Eck aufstellen und ganz einfach zusammenklappen, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Faltwände auf Rollen, lassen sich unkompliziert beliebig positionieren. So können Sie flexibel neue Funktionsbereiche, etwa für das Impfen oder die Blutabnahme, schaffen. Wie Sie mit dem richtigen Einsatz von Sicht- und Schallschutzsystemen im Wartezimmer nicht nur mehr Diskretion schaffen, sondern sogar zusätzlichen Platz gewinnen, erfahren Sie im kompletten Artikel auf Co-med.de oder bei den Arbeitsschutzexperten der InnovaPrax
  7. Hallo zusammen, ich wollte mich mal umhören, inwieweit ihr eine Software für euer QM nutzt. Wir haben vom Vorgänger eine QMSoftware geerbt. Ich bin nicht ganz so glücklich mit der Handhabung und überlege ggfs. ein anderes System zu testen oder das QM als reine Dokumentenform auf dem Praxisserver zu lassen. Gibt es Erfahrungen von eurer Seite oder Tipps , auf was man noch achten sollte? Vielen Dank lemontree77
  8. Liebes Forum, mich würde interessieren, ob jemand mit den neuen Systemen wie T2med, Redmedical, Doc Cirrus aussieht, hat da jemand Erfahrung, d.h. die Systeme im Einsatz? Meines Wissens nach sind die z.B. bei T2med immer noch viel am entwickeln... Lt. KV-Installationsstatistik weniger als 0,1% Marktanteil (was bei neuen Systemen ja nicht ungewöhnlich ist. Aber wenn 5000 Ärzte lt. Homepage schon getestet haben, macht mich das doch ein wenig nachdenklich...) Viele bisherige Systemanbieter setzen ja noch auf das alte Geschäftsmodell: Wenn Ärzte und Mitarbeiterinnen über das langsame System klagen, verkaufe ihnen alle paar Jahre einen neuen dicken Server und neue Rechner für >10.000 €. Bin gespannt, wie lange das die Praxisinhaber noch mit sich machen lassen... Praktisch alle EDV-Programme laufen ja sehr gut in kleinen Praxen. Meine Erfahrung: Je größer die Praxis ist (ab so 10-15 Arbeitsplätze), desto weniger Programme eignen sich. Wenn man auf der Suche nach einem neuen System ist, sollte man sich m.E. von der klassischen Client-Server-Technologie verabschieden (d.h. Daten auf dem Server, Programm läuft auf jedem Rechner), sondern sich die neuen Systeme mal ansehen. Wir haben vor kurzem für einen Klienten (Großpraxis 7 Ärzte) mal eine neutrale Recherche durchgeführt (mit Pflichtenheft und allem). Der Kunde hat sich für Doc Cirrus entschieden, da die nicht zu groß und nicht zu klein (und daher auch flexibel sind) sind und ein sehr stabiles System haben, das auch auf > 50 Rechnern sehr stabil läuft. Die Patientendaten liegen auf einem Datenwürfel / (NAS), und das Programm läuft über den Browser im Intranet (nicht Internet), ist also sicher nach außen hin und geht auch, wenn das Internet nicht läuft. Damit entfällt schonmal die Investition in neue Praxiscomputer, die alten werden einfach weitergenutzt. Die Daten liegen sicher in der Praxis (was ich aus Datenschutzaspekten wichtig finde) und nicht in einer Cloud... Und die Preise waren auch mehr als ok, was auch ein Kriterium ist... Würde mich über Rückmeldungen aus der Praxis freuen, wenn sie mit einem der neuen Systeme arbeiten, danke :-) Viele Grüße, Joachim Deuser
  9. Version 1.0.0

    1.705 Abrufe

    Informationen für Bürger zum Thema "neuartigen Coronavirus". Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zum Beispiel zum Aushängen in der Praxis.
  10. Liebe Community, aus gegebenen Anlass möchten wir uns gerne mit euch über den neuartigen Coronavirus austauschen. Zunächst haben wir einige hilfreiche und qualifizierte Links zusammengetragen, über die regelmäßig Updates und Informationen verbereitet werden: Nationale Quellen: Die Informationsseite des Robert Koch Instituts (RKI) Die Informationsseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Die Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Internationale Quellen: Die Informationsseite der World Health Organization (WHO) Die Informationsseite des European Centre for Disease Prevention and Control (ecdc) Nützliche Infomaterialien für Patienten: Antworten auf häufig gestellte Fragen Die 10 wichtigsten Hygienetipps in der Infektionszeit Für Ärztinnen/ Ärzte und Fachpersonal: Orientierungshilfe zur Abklärung eines Verdachts auf COVID-19 Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken bei Lieferengpässen Wie denkt ihr über die derzeitige Situation? Wie schätzt ihr die Lage in den Arztpraxen und für das medizinische Personal ein? Seid ihr beunruhigt oder seht ihr Deutschland als "gut vorbereitet", wie unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn es versichert? Wir freuen uns über einen regen Austausch!
  11. Version 1.0.0

    337 Abrufe

    Aktuelles Infomaterial für die Arztpraxis und für die Patienten zum Thema COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) Stand: 10.03.2020
  12. Hallo, da ich neu hier bin möchte ich mich kurz vorstellen. Ich heiße Elli und arbeite in einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie. Seit Juli gibt es ja nun neu die Kooperationsverträge mit Pflegeheimen. Welche Ziffern darf ich dann abrechnen?? Ist bestimmt ganz einfach aber ich habe es noch nicht wirklich verstanden. Danke für eure Hilfe Grüßle Elli
  13. Hallo zusammen, hat jemand Erfahrung mit samedi - Paket comfort für die Praxis? https://www.samedi.de/tk/ Wird derzeit laut einer email bis 31.12.17 von der TK gefördert mit Zuschuss von 150 Euro. Klingt sehr hilfreich, wenn man an den täglichen Telefonkampf denkt: Patienten, die nicht durchkommen, Diskussionen um den passenden Termin... kostet uns allen viel Zeit und Nerven! Vielleicht könnten wir davon profitieren. Ich kenne jedoch keine Praxis, die das in Anwendung hat oder schon mal ausprobiert hat. Kann uns da jemand aus dem Forum helfen??? Das wäre toll! Herzliche Grüße
  14. Welche Bedeutung haben Ihre Patienten für Sie? Oder besser gesagt: was sollten Ihre Patienten sein? Wie wäre es mit: der Sinn und Zweck Ihrer Tätigkeit als Arzt und MFA Wenn Sie der Meinung sind, dass allein die ärztliche Behandlung für die Patientenbindung zuständig wäre, dann liegen Sie falsch! Dies ist nur ein einzelner Baustein in einer Reihe vieler relevanter Vorgänge. Der erste Eindruck der Arztpraxis Neben dem behandelnden Arzt, bestehen die wichtigsten Bezugspersonen für den Patienten aus dem Praxispersonal, vor allem den medizinischen Fachangestellten. Diese Bindung fängt schon an der Eingangstüre an. Die medizinischen Fachangestellten (MFA) sind in der Regel die Ersten, die den Patienten zu Gesicht bekommen. Jeder der den Eingang der Praxis betritt, muss sich angekommen fühlen. Auch wenn der Trubel an einer Anmeldung noch so groß ist- es ist wichtig, dass sich der Patient beachtet fühlt. Hier geht es nicht um große Gesten, sondern oft um kleine Momente: Ein kurzer Augenkontakt, ein kurzes Nicken und der Patient fühlt sind angenommen. Wenn sich alles gelegt hat, erfolgt die richtige Begrüßung durch die Mitarbeiter an der Anmeldung. Und egal in welcher Hektik sich das Personal gerade befindet, eine Begrüßung der stehenden, sitzenden und wartenden Patienten ist Pflicht und bedeutet die Wertschätzung des Menschen. Wenn Sie schon für die ersten Sekunden ein positives Gefühlt erzeugt haben, ist der Grundstein gelegt. Die Organisation und Behandlung in der Arztpraxis Es ist sinnvoll, in der eigenen Praxis einmal "Patient zu spielen". Einmal in sich hinein zu fühlen wie es ist, in dieser Praxis unfreiwilliger Gast zu sein. Nur so können Sie feststellen, ob die Abläufe nicht nur auf Sie als Ärzte und MFAs abgestimmt sind, sondern auch patientenorientiert sind. Wie empfinden Sie Ihre eigene Atmosphäre im Wartezimmer? Wie wirkt das Treiben in der Praxis auf Sie? Sind die Funktionen sinnvoll aufgebaut (Labor, EKG, Röntgen usw.)? Ergeben sich in der Summe zu lange Wartezeiten? Fühlen Sie sich wohl? Ein patientenorientiertes Verhalten im Sprechzimmer ist, wenn der behandelnde Arzt sich ganz alleine dem Patienten widmet. Keine Kämpfe mit dem Computer, kein rückenzugewandtes "Reinhacken" in die Tastatur und keine störenden Telefongespräche. Jede Praxis muss für sich selbst entscheiden, ob es für sie sinnvoll erscheint, eine/n medizinische/n Fachangestellte/n für die Dokumentation "mitlaufen" zu lassen. Wenn ja, sollte sie/er vom Patienten aber nicht als Störfaktor empfunden werden. Zumal uns in Zeiten der Digitalisierung mittlerweile sicherlich zeitgemäßere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Die medizinische Beratung Sinn eines Beratungsgespräches ist es nicht, möglichst das gesamte Fachwissen über den Patienten auszukippen, sondern mit einfachen Worten die Thematik zu erörtern. Oft genug kommt es vor, dass nach der Behandlung an der Anmeldung nachgefragt wird: Was habe ich denn jetzt eigentlich? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was für Medikamente muss ich jetzt wie einnehmen? Die Rücksprache ins Behandlungszimmer würde erspart bleiben, wenn diese Fragen schon im Sprechzimmer geklärt werden könnten, bzw. wenn der Arzt sicher stellen würde, dass seine Anweisungen tatsächlich verstanden wurden. Erfolgreiches Konfliktmanagement Vor Problemen bleibt keine Praxis verschont, denn überall dort wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler und zwischenmenschliche Herausforderungen. Das Wichtigste ist, dass der Patient trotz allem das Gefühl hat: "Ja, es wird sich um mich gekümmert. Mein Problem wird ernst genommen und es wird nach einer Lösung gesucht." Hier geht es nicht um Schuldzuweisungen oder Rechtfertigungen, besonders nicht vor dem Patienten. Ein Satz muss klar im Vordergrund stehen: "Ja, ich nehme Sie und Ihre Verärgerung ernst!" Der Patienten braucht dann einen klaren Ansprechpartner und eine individuelle Lösung. Jeder Konflikt ist eine Chance, den Patienten positiv zu überraschen. Bauen Sie eine Beziehung zum Patienten auf! Über die Beziehung kommen Sie zur Bindung. Innerhalb des Teams sollte eine offene, konstruktive Fehlerkultur herrschen und es gilt der Grundsatz „Aus Fehlern lernen!“. Treten Fehler mehrfach auf, muss der jeweilige Ablauf geprüft und ggf. verändert werden. Wartezeiten in der Arztpraxis Die Wartezeiten beim Arzt sind ein ewiges Thema, jedoch kein unlösbares. Bei einer kritischen Begutachtung, lassen sich die Übeltäter oft schnell finden: Störende Telefongespräche Eingeschobene Patienten Zu knappe Terminkalkulation Zu spät begonnene Sprechstunde Stoßzeiten werden nicht beachtet ... Gehen Sie davon aus, dass 30 Minuten toleriert werden, doch dann fangen die Patienten bereits an ungeduldig zu werden. Zum Schluss noch ein Zitat von Roman Herzog (ehemaliger Bundespräsident): Gerade in der Arztpraxis, bei Umgang mit kranken und sorgenvollen Menschen, sollten wir uns bewusst machen, wie wichtig ein Lächeln ist!
  15. Hallo liebe Community, ich bin schon öfters hier auf Teramed gelandet und habe schon viel interessantes hier gefunden. Toll, dass es diese Seite gibt Mich würde interessieren welche gesetzlichen Mindestanforderungen an Praxisräumlichkeiten gestellt werden. Konkret geht es um eine Praxisneugründung bzw. -übernahme. Einige Fallstricke habe ich schon recherchiert... so fand ich u.a. diesen Artikel, wonach sich viele Vermieter wohl aus der Pflicht nehmen wenn sie Praxisräume vermieten, indem sie im Mietvertrag die Formulierung "Räume zur Nutzung als Praxis" verwenden. Dann seien die Mieter alleine dafür verantwortlich die gesetzlichen baulichen Anforderungen einzuhalten. Ich habe eine kleine Allgemeinarztpraxis mit einer Arzthelferin und 2 angestellten Hilfskräften. Nach einer Modernisierungsmaßnahme möchte mein bisheriger Vermieter den Vertrag nicht mehr verlängern bzw. nur noch wenn ich das doppelte der jetzigen Miete zahle (statt 15,-/qm nun 30€/qm). Ich bin noch einer der wenigen Einzelkämpfer unter den Ärzten und kann mir das bei meiner jetzigen Praxisfläche nicht mehr leisten. Ich bin nun gezwungen in den kommenden 4 Monaten neue Räume zu suchen. Da die Mieten insgesamt massiv gestiegen sind, Frage ich mich wie "klein" darf meine Praxis eigentlich sein? Welche Räume braucht man unbedingt, auf welche kann man verzichten? Reicht auch eine Toilette, wenn die baulichen Maßnahmen zur Installation einer zweiten Toilette (für's Personal) mit zu hohen Kosten verbunden sind? Gelten eventuell manche Vorschriften erst ab einer bestimmten Mindestanzahl von Mitarbeitern? Laut den Hygienevorschriften, die ich hier schön zusammengefasst gefunden habe müsste ich mindestens einen Personalumkleideraum, einen Aufbereitungsraum mit reiner & unreiner Zone, einen Entsorgungraum und ggf. noch einen Lagerraum haben. Ich konnte dazu aber keine rechtsgültigen Quellenangaben finden. Andererseits habe ich aber auch schon Praxen gesehen, wo es nur 3 oder 4 Räume gab: die Praxen hatten zwar nur ein paar Stühle im Gang statt einem Warteraum, aber vermutlich Dank gutem Termin-Management liefen die Praxen auch ganz gut... tolerieren die Inhaber dieser Praxen das erhöhte Haftungsrisiko einfach oder dürften sie das eigentlich gar nicht und wurden einfach nur noch von keiner Aufsichtsbehörde kontrolliert? Wo kann man die räumlichen Anforderung an Praxisgewerbeimmobilien noch nachlesen bzw. erfragen? Bei KBV möchte ich nicht direkt fragen, um nicht irgendwelche schlafenden Hunde zu wecken...
  16. Hallo, Ich arbeite in einer Gynäkologie und möchte gerne einen Lauzettel der lamentiert ist für Patienten erstellen. Die Patienten kommen zur jährlichen Krebsfrüherkennung o.ä zu uns in die Praxis. Wir möchten nicht an der Anmeldung fragen, ob noch weitere Akutbeschwerden o.ä vorhandenen sind, dies ist auch meist sehr unangenehm. Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Laufzettel oder schon eine Idee für eine Gestaltung? Für Anregungen und Ideen wäre ich dankbar. Schönes Wochenende Petra
  17. Hallo ihr lieben ich hab mal eine Frage, Wer darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einen BG Pat. ausstellen? Ich habe mich mal bei der BG informiert wie das den ist wenn ein Patient nach einen Unfall direkt zu uns in die Praxis zur Erstversorgung kommt, Da bekam ich die Auskunft das es erlaubt ist eine Erstverordnung auszustellen, für Folge müsste der Patient dann zum D-Arzt überwiesen werden. Einer unsere Ärzte mach das aber immer anders und lässt sich da nix sagen.. wie macht ihr das?? Was ist denn nun richtig? Danke!
  18. Hallo, ich könnte Räume in guter Lage übernehmen, um eine kardiolog. Privatpraxis zu eröffnen.. Diese sind bisher als Büro genehmigt. Es muss eine Nutzungsänderung durchgeführt werden. Die Räume und Aufzüge sind barrierefrei. Es gibt zwei Personaltoiletten bereits (Herren/Damen) getrennt. Direkt vor den Räumen ist außerhalb eine grosse Behindertentoilette (Unisex). Mein Praxisplaner schlägt vor diese Behindertoilette als Patienttoilette zu nehmen. Ist dies erlaubt? Mit freundlichen Grüsse, Robert aus München
  19. E-Health und Telemedizin prägen als Schlagwörter die Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Doch wie kann die Umsetzung in Hausarzt- und Facharztpraxen zu einer echten Entlastung des Praxismanagements und Verbesserung der Patientenversorgung beitragen? Müssen es online Arzttermine sein? Telemedizinische Anwendungen in der ambulanten Medizin Die Videosprechstunde hat durch die Einführung von Abrechnungspositionen im EBM viel Aufmerksamkeit und Bekanntheit erreicht. Abseits des Videochats von Ärzten und Patienten sollen telemedizinische Anwendungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien die räumliche und zeitliche Distanz von medizinischen Leistungen überbrücken. Im Praxisalltag erfüllen Ärzte diese Bedingung der Telemedizin regelhaft: die telefonische ärztliche Beratung. Dabei wird selten an das Fernbehandlungsverbot gedacht. Quelle: § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) Konkret bedeutet dieser Absatz, dass nur mit Patienten, mit denen bereits ein persönlicher Erstkontakt zustande gekommen ist, eine Behandlung per Telefon oder Online-Medien erfolgen darf. Auf dem 121. Ärztetag Deutschen Ärztetag wurde für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gestimmt, um das ärztliche Handeln auch telemedizinisch für unbekannte Patienten in Einzelfällen zu ermöglichen. Dabei wird oft vergessen, dass, unabhängig der Flexibilisierung dieses Fernbehandlungsverbots, für den Durchbruch in der Telemedizin, diese Vorgabe während der Behandlung eines Patienten fast immer erfüllt wird: sowohl Ärzte als auch Patienten würden eine Erstdiagnose einer Erkrankung, auch bei kleineren Beschwerden, nicht telemedizinisch erheben wollen. Vielmehr handelt es sich bei medizinischen Fragen meistens um Rückfragen zu einer aktuellen Behandlung oder Befundauskunft bzw. therapeutische Anweisungen. Telemedizinische Fernbehandlung im Praxisalltag Eine wirkliche Erleichterung, wäre eine einfache, sichere und schnelle Möglichkeit der Kommunikation zwischen Arztpraxis - Arzt und Patienten. Für den Einsatz im Praxisalltag sollten deshalb folgende Voraussetzung erfüllt werden: Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Erfüllung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach EU-DSGVO Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation im Gesundheitswesen Medizinische Anfragen und Antworten sollten zeitversetzt (asynchron) möglich sein: in der Regel beschäftigen sich Patienten mit medizinischen Problemen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten und Ärzte sind heutzutage an eine enge Zeittaktung durch die Terminvergabe gebunden. Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten und DSVGO Die Sicherheit der sensiblen Gesundheits- und Personendaten nach DSGVO müssen gewährleistet werden. Der Vertrauensanker Arztpraxis darf durch Einsatz technischer Innovationen nicht gestört werden. Durch Einhaltung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach DSGVO wird keine juristische Angriffsfläche offengelegt. Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Telemedizinische Innovationen scheitern oft an der ersten Kontaktaufnahme. Vor allem Patienten sind lieber zum Telefonhörer zur Klärung von medizinischen Rückfragen, sollte sich der Registrierungsprozess als zu komplex herausstellen. Patienten sollen selbständig die Kontaktaufnahme initiieren können, ohne vorher eine Einladung durch die Arztpraxis / Arzt erhalten und verschiedene juristische Dokumente unterzeichnen zu müssen. Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer In einer Arztpraxis erreicht der Patient den Arzt nicht direkt: er wird in der Regel zuerst von einer Medizinischen Fachangestellten telefonisch betreut, die gegebenenfalls das Telefonat weiterleitet. Eine telemedizinische Fernbehandlung muss diesen Praxisprozess digital abbilden und die Möglichkeit zu Verfügung stellen, Nachrichten weiterzuleiten. Gleichzeitig müssen, wie bei einem Telefonat, der direkte Austausch zwischen zwei Teilnehmern bei Erhalt einer weitergeleiteten Nachricht ermöglicht werden. Am Anfang stehen organisatorische Prozesse Ein Großteil der Kommunikation mit Patienten betreffen im Praxisalltag organisatorische Prozesse: Terminvereinbarung Rezept- und Überweisungsbestellungen reine Befundübermittlung, ohne ärztliche Interpretation Ziel einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen muss es sein, auch diese organisatorischen Prozesse digital abzubilden. Für eine hohe Akzeptanz bei Patienten und den Medizinischen Fachangestellten einer Arztpraxis, müssen die jetzt schon bestehenden Anforderungen adäquat berücksichtigt werden. Online-Terminvereinbarung beim Arzt muss Besonderheiten berücksichtigen Der Prozess der Terminvergabe in der Arztpraxis ist traditionell gewachsen und verfeinert worden. Individuelle Praxisanforderungen erschweren eine schematische Terminvergabe. Es gelten besondere Anforderungen, um die synchrone, telefonische oder persönliche Terminvergabe durch ein technisches System asynchron zu unterstützen: Niedrigschwelligkeit: Neupatienten muss es einfach möglich sein, Kontakt mit der Arztpraxis aufzunehmen Datenschutz: Terminanfragen beinhalten selbst schon sensible Personen- und Gesundheitsdaten und sollten nicht z.B. per Email übermittelt werden Intelligenz: eine letztendliche Terminvergabe hängt von vielen Faktoren ab, z.B. subjektive und objektiver Terminanlass sowie dessen Dringlichkeit, Vorbehandlungen und -erkrankungen, erforderliche Voruntersuchungen und -Befunde Für ein effektives Praxismanagement und der Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis ist es entscheidend, diese Anforderungen zu bedienen. Die Patientenzufriedenheit wird letztendlich durch eine optimale Praxisorganisation erhöht. Bestehende Telemedizinische Lösungen Das bestehende Angebot ist vielfach auf nur einzelne telemedizinische Anwendungsfälle begrenzt: Zum Beispiel existieren vielfältige Lösungen für den Online-Arztbesuch mittels einer Videosprechstunde, die häufiger vorkommenden organisatorischen Prozesse einer Arztpraxis werden nur unzureichend unterstützt. Im Gegenzug leisten System für die organisatorischen Prozesse keine sichere Unterstützung für eine Fernbehandlung. Der Datenschutz erschwert die einfache Kontaktaufnahme durch Patienten und der Einsatz von synchronen Kommunikationsmethoden belastet die ärztliche Tätigkeit mehr, als es die Arztpraxis entlastet. Eine umfassende Lösung wäre ein sicherer Messenger wie WhatsApp mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bekannte WhatsApp-Alternativen, wie Threema, Signal und Wire sind zwar sicher, allerdings bedienen sie nicht die Anforderungen des ambulanten Gesundheitswesen. Eine Alternative ist der sichere Messenger MediOne, der an die Anforderungen des Gesundheitswesen angepasst ist und DSGVO-konform genutzt werden kann.
  20. Hallo, Mich würde Interessieren welche Argumente bei euch für eine Abendsprechstunde sprechen würden also sowas wie Gewinnung neuer Patienten. Ich würde mich freuen, eure Ideen zu hören! Liebe Grüße
  21. Hallöchen, ich hätte gerne gewusst, ob jemand hier in der Community eventuell eine Stellenbeschreibung/Aufgaben der Reinigungskraft in einer Allgemeinpraxis hat und diese zur Verfügung stellen würde? Herzlichen Dank kolompar ?
  22. Die Terminvergabe ist einer der wichtigsten Abläufe in der Arztpraxis. Wenn sie gut organisiert ist, trägt sie wesentlich zur Patientenzufriedenheit bei - wenn nicht, führt sie zu Beschwerden und schlimmstenfalls zum Arztwechsel unzufriedener Patienten. Wir geben zehn Tipps dazu, wie man seine Terminvergabe auf Vordermann bringt. 1. Termine in Stoßzeiten reduzieren Montags morgens erleben die meisten Arztpraxen einen Ansturm. Über das Wochenende sind viele Patienten erkrankt, wollten den Notdienst jedoch nicht aufsuchen und stattdessen lieber warten, bis ihr eigener Arzt wieder Sprechstunde hat. Werden diese Patienten dann am Montag zwischen die regulär eingeplanten Termine geschoben, so müssen alle nachfolgenden Patienten warten. Notfälle können natürlich immer auftreten. Auch die beste Terminplanung kann diese nicht vorhersehen. Daher hat es sich bewährt, am Montagmorgen weniger feste Termine einzutragen, um genügend Spielraum für unangemeldete Notfallpatienten zu haben. 2. Patienten müssen bei Verhinderung rechtzeitig absagen Leider ist es nicht für alle Patienten selbstverständlich, dass sie den MFA im Voraus Bescheid geben, wenn sie einen Termin nicht einhalten können. Daher sollte man die Patienten bereits bei der Terminvergabe darauf hinweisen, dass notfalls rechtzeitig abgesagt werden muss. Ein entsprechender Hinweis auf dem Terminzettel ist eine Gedächtnisstütze für den Patienten. 3. Terminlänge von Beratungsanlass abhängig Ein verschnupfter Patient benötigt natürlich eine wesentlich kürzere ärztliche Beratung als ein lebensbedrohlich erkrankter Patient. Achten Sie konsequent darauf, dass auch telefonisch von den medizinischen Fachangestellten der Beratungsanlass erfragt wird. Das Qualitätsmanagement der Praxis sollte hierzu klare Richtlinien für die Dauer der Termine bereithalten. Ein Beispiel haben wir für Euch zum Download vorbereitet: 4. Termine im individuellen Takt der Praxis vergeben In vielen Praxen hat sich der 15-Minuten-Takt bewährt. Das heißt, der Arzt kann sich für jeden einbestellten Patienten eine Viertelstunde Zeit nehmen. Je nach Fachrichtung der Arztpraxis kann diese Zeit jedoch auch zu kurz oder zu lang sein. Um dies herauszufinden, muss die Terminplanung der vergangenen Wochen genau analysiert werden. 5. Aufwändigere Untersuchungen an Personaldecke anpassen Ist eine medizinische Fachangestellte regelmäßig beispielsweise dienstags alleine in der Praxis, so sollten an diesem Tag keine Untersuchungen oder Behandlungen einbestellt werden, für die sie die Anmeldung verlassen muss. Die beste MFA kann nicht gleichzeitig die Anmeldung organisieren und beispielsweise ein Belastungs-EKG schreiben. 6. Akutfälle auf offene Notfallsprechstunde verweisen Praxen mit vielen Akutpatienten, die als (objektive oder subjektive) Notfälle kommen, bekommen über kurz oder lang Probleme mit ihren Wartezeiten, wenn diese Patienten ständig dazwischengeschoben werden. Besser ist es hier, täglich eine offene Akutsprechstunde einzuführen, in der die Patienten einfach ohne Termin nach telefonischer Absprache einbestellt werden können. Mehr Informationen dazu gibt es hier: 7. Eine MFA ist alleine zuständig für die Terminvergabe Ist die Terminvergabe die alleinige Aufgabe einer MFA, so fallen die Wartezeiten Untersuchungen zufolge geringer aus als wenn alle Helferinnen Termine vergeben. Die verantwortliche Praxismanagerin, wie diese MFA auch genannt wird, weiß genau über die Zeitfenster der einzelnen Termine Bescheid und kann dadurch lange Wartezeiten vermeiden. 8. Wann ist der Arzt bereit? Der erste Termin morgens beim Arzt kann erst dann eingetragen werden, wenn der Arzt auch wirklich in der Praxis bereit für die medizinische Arbeit am Patienten ist. Selbst wenn die Praxis um 8 Uhr öffnet, der Arzt aber grundsätzlich erst um 8:15 Uhr erscheint und dann erst noch einen Kaffee trinkt, dürfen erst ab 8:30 Uhr Termine vergeben werden. Anderenfalls hat man schon früh morgens eine halbe Stunde Wartezeit angesammelt, die absolut vermeidbar wäre. 9. Sich auf den nächsten Tag vorbereiten Damit die Wartezeiten möglichst gering bleiben, empfiehlt es sich, die Praxisräume bereits vor Beginn der Sprechstunde auf die kommenden Termine vorzubereiten. Die MFA sollte dazu bereits am Vortag oder morgens vor den ersten Terminen die Blutabnahmen vorbereiten (Röhrchen beschriften etc.), Instrumente reinigen und sterilisieren und Geräte und Instrumente für eine Untersuchung griffbereit legen. So spart man viel Zeit und kann, wenn der Patient kommt, gleich mit der Untersuchung oder Behandlung beginnen. 10. Patienten bereits bei der Terminvergabe auf evtl. Wartezeiten hinweisen Benötigt ein Patient aufgrund akuter, aber nicht lebensbedrohlicher Beschwerden zeitnah einen Termin, so sollte die MFA ihn bereits bei der Terminvergabe darauf hinweisen, dass er Wartezeit in Kauf nehmen muss. So vermeidet man schon im Vorfeld Unmut beim Patienten.
  23. Eine Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelferin) kann in einer Arztpraxis zwischen 1.884,45€ und 4.000 Euro brutto verdienen. Zu diesem Gehalt zahlen manche Praxisinhaber Bonusleistungen, wie betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Tankgutscheine oder ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld. Besondere Aus- und Weiterbildungen, wie z.B. VERAH oder NäPa, ermöglichen die Nutzung eines Firmenfahrzeugs. PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018 Die Bezahlung der Medizinischen Fachangestellten ist im ambulanten Gesundheitswesen jedoch sehr unterschiedlich. Dabei sollte neben der Aus- und Fortbildung das Engagement und die Kompetenzen der MFA mit dem Gehalt berücksichtigt werden. Eine Orientierung bietet der Gehaltstarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten, welcher durch den Verband medizinischer Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) regelhaft ausgehandelt wird. Zum 01. April 2018 wurden die Gehälter rückwirkend angehoben. Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat. Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat. Viele Arztpraxen oder Medizinische Versorgungszentren verhandeln den Verdienst der MFA individuell. Das kann funktionieren aber auch zu Unstimmigkeiten und Orientierungslosigkeit im Praxisteam führen. MFA Tarifvertrag vermittelt Gehaltsorientierung Einen Überblick der Tätigkeitsgruppen und dem Gehalt nach Berufsjahren findest Du hier: Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt die Empfehlungen für das Gehaltsschema der Medizinischen Fachangestellten in einem Manteltarifvertrag. Der Tarifvertrag teilt den Verdienst in sechs Tätigkeitsgruppen ein und honoriert so vor allem qualifizierte Fortbildungen durch ein höheres Gehalt. Erfahrene Medizinische Fachangestellte erhalten eine höhere Vergütung entsprechend den Berufsjahren. Eine besondere Honorierung von Sozialkompetenzen oder Engagement wird durch den Tarif nicht abgebildet, da diese schwer objektiv messbar sind. In vielen Arztpraxen und MVZ ist es deshalb üblich, dass sich das Gehalt zwar an den Tarifvertrag orientiert, aber zugleiche individuelle Regelungen getroffen werden. Das können regelmäßige monatliche Gehaltszuschläge sein oder aber auch Einmalzahlungen, abhängig von einer einzelnen besonderen Leistung. Beispiele für finanzielle Zuschläge als Extravergütung: Bereitschaft zur Mobilität im Rahmen von Hausbesuchen oder Zweigniederlassungen besonderes Engagement im Rahmen eines Zielprojekt, z.B. der Einrichtung einer neuen Praxis oder die Durchführung einer Patientenumfrage selbständige Betreuung von Patienten im Rahmen der DMPs oder Pracman (HZV) Als Beispiele für steuerneutrale Zuwendungen eignen sich Tankgutscheine, Weihnachtsgeschenke oder die Möglichkeit, das eigene Praxisauto zu verwenden. Im Rahmen einer praxisbetrieblichen Gesundheitsvorsorge wäre auch die Kooperation mit Fitnessstudios oder Physiotherapeuten denkbar, so dass die Mitarbeiter einen reduzierten Beitrag bezahlen müssen. 13. Monatsgehalt MFA ab 2018 auf Monatsvergütung verteilt und Sonderzahlung Das bisherige "Weihnachtsgeld" wird 2018 zur Hälfte monatlich umgelegt und die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt. Hierdurch sollen die Personalkosten besser kalkulierbar und Liquiditätsengpässe am Jahresende für die Arztpraxen vermieden werden. MFA haben einen Anspruch nach sechs Monaten, Auszubildende nach einer Wartezeit von drei Monaten. Eingruppierung der MFA / Arzthelferin in eine Tätigkeitsgruppe Für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen werden die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten in der Arztpraxis oder dem Medizinischen Versorgungszentrum zugrunde gelegt. Dabei gilt, dass auch delegierte Aufgaben berücksichtigt werden müssen. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben. Tätigkeitsgruppe I - abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte Sobald die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen ist, erfolgt die Bezahlung nach der Einstiegsgruppe I. Hier soll die MFA vor allem Arbeiten ausführen, die direkt vom Arztpraxisinhaber, der leitenden Erstkraft oder der Praxismanagerin angewiesen wurden. An Grundvoraussetzungen werden die Kenntnisse aus der abgeschlossenen Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte nach der Prüfung vor der Ärztekammer erwarten. Tätigkeitsgruppe II - selbständiges Arbeiten der MFA In der Tätigkeitsgruppe II wird eine weitgehende Selbständigkeit verlangt. Es sollten Fort- und Weiterbildungen von insgesamt 40 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung erworben sein. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulante Versorgung älterer Menschen Wundbehandlung/ Wundmanagement Hygienemanagement Qualitätsmanagement Patientenbegleitung und Koordination Datenschutz und Datensicherheit Informations- und Kommunikationstechnik Notfallmanagement / Erweiterte Notfallkompetenz Impfassistenz Disease-Management-Programme Tätigkeitsgruppe III - erweiterte Fortbildungen der MFA Wie in den anderen Tätigkeitsgruppen, sollte die Medizinische Fachangestellte weitgehendst selbständig die Arbeit ausführen. Weiterhin sind Fortbildungen von insgesamt 80 Stunden oder eine entsprechende Berufserfahrung nötig. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen Prävention im Kindes- und Jugendalter Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden) Tätigkeitsgruppe IV - Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten In der Tätigkeitsgruppe IV werden Fortbildungen der MFA von insgesamt mindestens 120 Stunden oder die Verantwortung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten gefordert. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulantes Operieren Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde Augenheilkundlich-technische Assistenz Dialyse Ernährungsmedizin Gastroenterologische Endoskopie Onkologie Palliativversorgung Pneumologie Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden) Qualitätsmanagement Hygienemanagement Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa - neu 2018) Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH - neu 2018) Tätigkeitsgruppe V - die Medizinische Fachangestellte als Führungskraft - Praxismanagerin In dieser Tätigkeitsgruppe werden vor allem erweiterte Führungsaufgaben neben dem Praxismanagement im Sinne des Personalmanagements gefordert. Es sind Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung vorzuweisen. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin gem. § 54 BBiG Tätigkeitsgruppe VI - Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen Die höchste Stufe der Tarifgruppierung für Medizinische Fachangestellte betrifft das Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten. Es werden eine hohe Problemlösungs- und Sozialkompetenz gefordert und Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen gem. § 53 BBiG Praxismanager: Gehalt und Tätigkeitsgruppe Die Praxismanagerin übernimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe im ambulanten Gesundheitswesen. Bildet sich die Medizinische Fachangestellte zum Praxismanagement fort, bezahlen kleinere Arztpraxen oft nach Tarifgruppe IV (Verdienst der MFA zwischen 2.261,34€ und 2.970,92€). In größeren Arztpraxen, sowie (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren, verdienen Praxismanager nach Tätigkeitsgruppe V oder sogar VI (Gehalt der Praxismanagerin zwischen 2.449,79€ und 3.713,65€). Lese hier mehr zur Praxismanagerin Tarifgehalt für Medizinische Fachangestellte in Teilzeit Zur Berechnung des Bruttogehaltes bei Teilzeitbeschäftigung wird gemäß des Manteltarifvertrags für MFA folgende Formel zugrunde gelegt: Bruttogehalt = (Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33) /167 Dabei beträgt die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte 167 Stunden pro Monat; 4,33 ist die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat. Soll für geringfügig Beschäftigte MFA (450-Euro-Kräfte) die Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung ermittelt werden, wird folgendermaßen vorgegangen: 1) Ermittlung des Bruttostundenlohnes: Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden = Bruttostundenlohn 2) 450 € / ermittelter Bruttostundenlohn / 4,33 = Anzahl der Stunden pro Woche Bsp.: Die Medizinische Fachangestellte (15 Jahre Berufserfahrung / 4. Berufsjahrstufe, Tätigkeitsgruppe II) soll 450 Euro pro Monat verdienen. Wie viel Wochenstunden sind hierfür abzuleisten? 1) Bruttomonatsgehalt 2.202,41 € bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden pro Monat = 13,19 € brutto Stundenlohn; 2) 450 € / 13,19 € brutto pro Stunde / 4,33 = 7,88 Stunden pro Woche Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass 450-Euro-Kräfte keine sozial- und steuerrechtlichen Abgaben abführen müssen. Seit Januar 2013 gibt es eine Rentenversicherungspflicht, von der sich die Minijobber jedoch auf Antrag befreien lassen können. Zuschläge für Sonn- und Feiertag sowie Nachtarbeit Zur Berechnung wird ein Stundensatz von 1/1673 des Monatsgehaltes zugrunde gelegt. Der Zuschlag beträgt je Stunde 50%. Dies gilt auch für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12.00 Uhr sowie für Nachtarbeit (= Arbeit, die in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr geleistet wird). Für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen beträgt der Zuschlag je Stunde 100 Prozent. Zuschlagspflichtige Überstunden Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen, wenn 1. die Medizinische Fachangestellte (MFA) Arbeitsstunden leistet, die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit (38,5 Stunden) hinaus gehen und 2. innerhalb eines Zeitraums von vier, längstens zwölf Wochen keine entsprechende Freizeit für diese Arbeitsstunden gewährt wird. Der Zuschlag beträgt je Stunde 25 Prozent. Freizeitausgleich hat mit dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018
  24. Version 1.0.0

    566 Abrufe

    GOÄ Abrechnung der Tauchtauglichkeit 1,0 und 2,3 fach
  25. Praxismanager planen, organisieren, leiten und kontrollieren die organisatorischen Aktivitäten in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren unter Befolgung der Richtlinien und Wertvorstellungen des Praxisinhabers oder der Geschäftsführung. Praxismanagerinnen sind häufig weitergebildete, berufserfahrene Medizinische Fachangestellte (MFA). Die Übertragung der organisatorischen Aufgaben auf eine leitenden Führungskraft soll das Praxismanagement professionalisieren und zur Weiterentwicklung anregen. Die Entwicklung im ambulanten Gesundheitswesen erfordert heutzutage den Einsatz eines Praxismanagers: Medizinische Versorgungszentren und überörtlich agierende Arztpraxen mit Zweigpraxen versuchen Synergieeffekten wahrzunehmen um auch so verbesserten Arbeitsbedingungen für MFA sowie Ärzten anzubieten. Vorteile für ambulante Gesundheitseinrichtungen ergeben sich aus einer professionellen Aussenwirkung der Entlastung von Ärzten und MFA der Verbesserung des Patientenservice und der Patientenzufriedenheit Nachteile entstehen vor allem für kleine Arztpraxen durch die erhöhten Personalkosten sowie dem Konfliktpotential in der Übertragung von Führungsaufgaben. Das Aufgabengebiet und Rolle des Praxismanager Der neue Begriff Praxismanager soll zeitgemäßer und gleichzeitig eine Professionalisierung des Berufs wertschätzen. Die sind konkretisiert und die Rolle als Führungskraft im Praxisteam gestärkt worden. Zu den Aufgabengebiet der leitenden Erstkraft gehören: Praxisorganisation und Praxismanagement Patientenmanagement Qualitätsmanagement mit Beschwerdemanagement Personalmanagement und Personalführung Abrechnung Praxismarketing Betriebswirtschaft Konfliktpotential kann vor allem in gewachsenen Strukturen, wie traditionellen Arztpraxen, entstehen: Die Gruppendynamik eines Praxisteams kann durch eine neue Führungskraft initial gestört werden Die Führungsrolle des Praxisinhabers wird in Bezug auf die Medizinischen Fachangestellten verändert Wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie fundamentale Mängel werden offengelegt Zur Vermeidung von Konflikten müssen sachliche Regeln sowie emotionale Wertvorstellungen der Geschäftsführung / Praxisinhaber definiert und kommuniziert werden. Als Beispiel einer sachlichen Regelung kann die Einsicht auf wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie Kontostände auf die Geschäftsführung sowie das Steuerbüro eingeschränkt oder Investitionen auf definierte Maximalwerte und Einrichtungsgegenstände begrenzt werden. Emotionale Wertvorstellungen spiegeln sich vor allem im Patientenservice, dem Praxismarketing sowie im Umgang mit den Mitarbeitern wider: hier sollte ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Praxismanager und der Geschäftsführung stattfinden. Das Praxisleitbild kann hierbei eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen. In der Regel sind auch leitende medizinischen Fachangestellten in der Sprechstundenalltag integriert, um den Bezug zum Praxisalltag nicht zu verlieren. Die Arbeitseinteilung sowie die Arbeitsumgebung sollte zusätzlich die Möglichkeit für eine zeitweise ungestörte Konzentration auf das Praxismanagement ermöglichen. Als Richtwert für erforderliche Personalstunden zu administrativen Tätigkeiten kann bei einer kleinen Arztpraxis mit 3 MItarbeitern und ein bis zwei Ärzten mit 20h pro Woche gerechnet werden. Größere ambulante Gesundheitseinrichtungen benötigen sogar eine stellvertretende Praxismanagerin. Die Rolle der Praxismanagerin als Führungskraft im Praxisteam In kleineren und mittleren Arztpraxen behält in der Regel die Ärztin / der Arzt als Praxisinhaber die übergeordnete Führungsrolle inne und die leitende Erstkraft - jetzt Praxismanagerin - ist zusätzlich weisungsbefugt. Dies kann dazu führen, dass die Praxismanagerin als reines "ausführendes Organ" mit einem engen Vertrauensverhältnis zum Praxisinhaber angesehen wird. Erschwerend können fehlende Führungskompetenzen, sowohl des Praxisinhabers als auch der Praxismanagerin, hinzukommen. Im Praxisteam sollte aus diesem Grund die Praxismanagerin regelmäßig als Führungskraft mit eigenen Entscheidungsfreiheiten und Weisungsbefugnissen dargestellt werden. Gleichzeitig müssen die Grenzen klar kommuniziert werden, im Besonderen im Personalmanagement. Die Praxismanagerin muss delegieren lernen und gleichzeitig die Verantwortung für einen Aufgabenbereich tragen: Die Aufgaben der Praxismanagerin sind umfangreich und sie kann diese nicht alleine bewältigen. Sie muss delegieren und gleichzeitig die Verantwortung für die delegierten Aufgaben trotzdem übernehmen. Engagierte MFAs, die eine Weiterentwicklung anstreben, sind klassischerweise dadurch überfordert, dass sie alle Arbeiten selbst erledigen möchten. Die leitende MFA muss lernen Aufgaben im Praxisteam zu delegieren, die Ausführung anzuleiten und später zu kontrollieren. Fallen der Geschäftsführung Missstände auf, wird die Praxismanagerin damit konfrontiert. Praxismanagerin Ausbildung Da der Begriff Praxismanager nicht geschützt ist, existieren vielfältige Angebote zur Weiter- und Fortbildung. Neben Tages- und Wochenendkursen, sowie Fernstudien gibt es zum Teil berufsbegleitende Studien an Hochschulen. Fortbildungsinhalte sollten regelhaft sein: Betriebswirtschaft: die organisatorischen, planerischen und finanz- und steuertechnischen Überlegungen und Entscheidungen zur Praxisführung. Zudem sollte über ein Controlling ein Überblick der betriebswirtschaftlichen Entwicklungen verschafft werden. Praxismanagement: Planung und Verantwortung der Bereiche Praxisinventar, Räume, Terminmanagement, Sprechstundenablauf, etc. Kassen- und Privatabrechnung: Leistungsdokumentation, Vorbereitung und Durchführung der Kassenabrechnung (EBM), Privatabrechnung (GOÄ), und für weitere Verträge und IGEL-Leistungen Qualitätsmanagement: Dokumentation der Arbeitsprozesse und qualitative Weiterentwicklung der Arztpraxis Kommunikation: Gesprächsführung mit den Patienten und im Arztpraxisteam Personalmanagement: Auswahl, Einstellung, Entlassung und Führung von Medizinischen Fachangestellten sowie anderen Mitarbeitern und die Einsatzplanung. Dies beinhaltet auch Mitarbeitergespräche, in Form von Kritik-, Feedback- und jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen. Rechtsvorschriften: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die im ambulanten Gesundheitswesen zu befolgen sind. Praxis-EDV-Anwendungen: Grundsätzlicher Überblick über den Einsatz und die Möglichkeiten der Praxissoftware und weiterer EDV-Anwendungen (PC-EKG etc.) Durch diese Weiterbildungsinhalte erwirbt die Praxismanagerin eine hohe Fachkompetenz. Es fehlen jedoch regelmäßig in der Ausbildung die Lehrinhalte der Führungskompetenz, die nachträglich angeeignet werden müssen: Selbstmanagement / Zeitmanagement Personalführung Konfliktmanagement Umgang mit Verantwortung Gehalt PraxismanagerIn 2018 Die Bezahlung der PraxismanagerIn kann sehr unterschiedlich ausfallen. Wurde früher die leitenden Erstkraft als Arzthelferin einfach angewiesen, das Praxismanagement zu übernehmen, gab es in der Regel hierfür keine finanziellen Extraleistungen. Durch die Professionalisierung des Praxismanagements und die erweiterte Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten sollte man die Praxismanagerin mindestens in die Tarifgruppe IV nach Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte einordnen. Dies entspricht 2018 einem Gehalt der PraxismanagerIn von 2.216,34 € ab dem 1. Berufsjahr bis zu 2.970,92 € ab dem 17. Berufsjahr. Besser sieht es für MFA aus, die spezielle (aber auch zeitintensive) Weiterbildungen durchgeführt haben: Tarifgruppe V: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin (2.449,79€ bis .3218,50 €) Tarifgruppe VI: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen entsprechend (2.826,68 € bis 3.713,65€) Fazit Eine Praxismanagerin einzustellen oder auszubilden geht mit erhöhten Kosten für die Weiterbildung und initialem hohem Zeitaufwand einher: geht man nur halbherzig an dieses Thema heran, kommt es zu Konflikten und Enttäuschungen. Die Praxisführung einer dedizierten Praxismanagerin zu übertragen lohnt sich jedoch: die Arztpraxis wird professionell geführt und kann sich weiterentwickeln. Die Ärzte erhalten mehr Zeit für die eigentlichen medizinischen Aufgaben. Schließlich führt dies zu einer erhöhten Patientenzufriedenheit und spiegelt sich auch betriebswirtschaftlich positiv wieder. Eine Win-Win-Situation.
×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung