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Ralph Jäger

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  • Tätigkeit
    Ärztin/Arzt
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    Allgemeinmedizin
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    Als Hausarzt in einer ländlichen Gegend bemühe ich mich gemeinschaftlich mit meinen Kollegen in 5 Arztpraxen um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Gleichzeitig möchten wir einen sinnvollen Patientenservice anbieten und die Mitarbeiterzufriedenheit erhalten.

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  1. Wow, das schockiert mich. Wird das Einlesen auf den "alten Geräte" per Software oder schon im KVK-Lesegerät gesteuert?
  2. Gutes neues Jahr @DoktaBob ? Die Firewall-Lösung auf Open-Source-Basis empfinde ich persönlich auch sympathischer, allerdings ist die Bedienung dementsprechend gewöhnungsbedürftig. Das Sicherheitsniveau ist jedoch bei optimaler Einstellung vergleichbar... Ich habe mich für die Fortigate-Lösung entschieden, da ich sicherstellen wollte, dass auch beteiligte Software IT-Dienstleister die Firewall ohne meine Anwesenheit einrichten können. Da kommt es natürlich auf die Firma und Mitarbeiter an... Letztendlich bin ich aber doch über die kommerzielle Lösung froh, da es einen deutlich geringeren Arbeitsaufwand bedeutet und diese wirklich zuverlässig sind. In Sachen Qualität muss man schon sagen, dass die kommerziellen Datenbanken zum Thema Virensignaturen / Phishing-Domains und IP-Adressen doch den Open-Source Pendants (gefühlt) überlegen sind. Wir haben ein Angebot für 760€ zzgl. MwSt (ink. 1 Jahres-Update) erhalten und uns für das 3-Jahres-Update für 1.040€ pro Fortigate entschieden. Das Thema Haftungsausschluss empfinde ich schwierig, vielleicht ist der Ansatz der Einhaltung bzw. Nicht-Fahrlässigkeit nach DSGVO besser: "es werden Maßnahme ergriffen, um den Datenschutz sicherzustellen". Viele Grüße Ralph Jäger
  3. Hallo Janine, das sieht doch nach einem guten Plan aus :-) Vielleicht kannst Du berichten, wenn ihr erste Erfahrungen dazu habt? Viele Grüße Ralph
  4. Gerne ? Das ist ein interessantes Thema. Ich denke, dass ihr mit einer Abendsprechstunde definitiv neue Patienten gewinnen und den Patientenservice verbessern könnt. Damit das auch gut funktioniert, solltet ihr euch ansehen, an welchen Tagen die anderen Arztpraxen in der Umgebung Nachmittags geschlossen sind oder wie lange diese offen sind. Vielleicht reicht auch schon eine Sprechstunde bis 18:00 Uhr, wenn die umgebenden Arztpraxen nur bis 17:00 Uhr (teilweise sogar bis 16:30 Uhr) offen sind. Alternativ könntet ihr auch einfach eine Nachmittagssprechstunde zu den Zeiten anbieten, an denen die anderen Praxen geschlossen sind: Traditionell zum Beispiel Mittwoch und Freitag Nachmittags. Es könnte ein Problem sein, wenn ihr dafür die Vormittagssprechstunde erst später beginnt. Aber die große Frage ist, wann macht ihr denn auf? Um 7:00 Uhr oder um 8:00 Uhr? Grüße Ralph
  5. Hallo @Janine09, wir bieten zwar eine Abendsprechstunde in unseren Praxen an, sind aber auch hin und her gerissen. Wir haben zwei Hintergründe, warum wir dies tun: in einer Praxis sind die Patienten traditionell gewöhnt, dass wir auch abends verfügbar sind als Teilnehmer in den Hausärzteverträgen / Selektivverträgen sollen wir eine Abendsprechstunde einmal pro Woche bis 19:00 Uhr anbieten. Gleichzeitig bieten wir aber auch eine Samstagssprechstunde an. Das funktioniert bei uns vor allem deshalb, da wir eine Gruppe von 5 nahe gelegenen Arztpraxen sind und so die Samstags-Arbeit aufteilen können. Konkret gibt es eine Samstagssprechstunde (zwischen 8 und 11:00 Uhr) für alle 5 Praxen und die Ärzte / MFA werden dann eingeteilt. Dafür haben wir am Freitag Nachmittag auch nur eine Sprechstunde für alle 5 Arztpraxen und nur für 2 Stunden zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr als offene Kurzsprechstunde. Zum Konzept der offenen Kurzsprechstunde habe ich einmal hier einen Artikel erstellt: Und ein etwas älterer Artikel hier: Du siehst, wir experimentieren mit den Öffnungszeiten und erweiterten Angeboten auch und überlegen, was einerseits für einen verbesserten Patientenservice sinnvoll ist, ohne das Praxisteam zu überlasten. Gleichzeitig sehe ich persönlich auch eine verbesserte medizinische Versorgung, da die Patienten nicht so oft in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser auftauchen (müssen?). Vielleicht interessiert Dich eine unserer Patientenumfragen aus dem Jahr 2016 in einer Praxis, in der wir noch keine Abendtermine angeboten hatten. Wir haben versucht zu erkennen, welche Öffnungszeiten sich die Patienten wünschen: Ergebnis Patientenumfrage Hardt 2016.pdf Wir haben die Ergebnisse so interpretiert, dass die Patienten sich vor allem Vormittags Termine wünschen und auch abends / nachmittags zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr. Unsere Erfahrungen zeigen, dass wir unterscheiden müssen, zwischen Patienten, die reguläre Termine abends vereinbaren möchten, da sie tagsüber Schwierigkeiten haben, einen Arzt aufzusuchen. Das trifft zum Beispiel auf viele Pendler zu, aber auch auf Familien mit berufstätigen Eltern. Ein Nachteil der Abendsprechstunde der unbedingt beachtet werden muss, ist, dass einige Patienten es einfach geschickter finden, ohne Termin abends in der Praxis zu erscheinen und eine Behandlung einfordern. Es kann vorkommen, dass diese Patienten dann "eingeschoben" werden und der Arzt nicht erfreut ist, dass er ein Anliegen, welches schon länger besteht, akut und zwischendurch behandeln soll. Aus diesem Grund haben wir für uns darauf geeinigt, dass in der Abendsprechstunde bis 19:00 Uhr nur reguläre Termine vergeben werden Patienten mit dringlichen Anliegen in die offene Kurzsprechstunde kommen können. Diese bieten wir täglich vormittags und Nachmittags sowie am Samstag Vormittags an. Natürlich werden akute medizinische Notfälle auch in der Abendsprechstunde angenommen. Dies kann zum Beispiel mit der Telefon-Triage systematisiert werden: Aus welchen Grund überlegt ihr die Abendsprechstunde einzuführen? Für einen verbesserten Patientenservice und eventuell Neupatientengewinnung? Oder zur Entlastung der regulären Terminsprechstunde? Viele Grüße Ralph
  6. Gerne, es ist ja ein sehr relevantes Thema mit vielen offenen Fragen. Bezüglich der Möglichkeit, das alte KVK-Verfahren zu nutzen: Wir haben das nicht vertraglich vereinbart, da wir als Praxissoftware einen kleinen Anbieter gewählt haben, in dem wir viel weniger juristisch eingreifen müssen ? Ehrlich gesagt, habe ich auch den Eindruck, dass die großen PVS-Anbieter sich nicht auf eine solche Regelung einlassen würden. Der Trick, den wir versuchen anzuwenden ist, dass wir die KVK-Lesegeräte so belassen, wie sie sind und zusätzlich ein KVK-Lesegerät für den Stammdatenabgleich installieren. Meine Vorstellung ist, dass wir dann die Stabilität und Praktikabilität des neuen Verfahrens ohne Risiko testen können. Ob sich das dann so bewahrheitet ist natürlich eine andere Frage .... Im KV-Safenet gibt es keine Möglichkeit für einen geschützten Internetzugang. Es gab mal einen Anbieter (ich glaube es war die Compugroup), die einen sicheren Internetzugang via Proxy angeboten hat. So wirklich hat es leider nicht funktioniert, da die Verbindung sehr langsam war und die Sicherheit nicht eingestellt werden konnte. Zum Beispiel ließ sich dadurch keine Online-Anbindung an das Labor oder die HAEVG durchführen. Das Thema Sicherheit ist auch für uns aber zunehmend bedeutsam: wir möchten einerseits freien Internetzugang für alle Mitarbeiter ermöglichen und andererseits werden wir natürlich auch mit Trojanern per Mail oder auch beim Surfen konfrontiert. Das kann am Benutzerverhalten liegen, ist aber auch manchmal schwer als Normalbenutzer zu erkennen. Unsere Lösung in dieser Hinsicht ist derzeit: Deaktivierung des Internet-Explorer ? (per Gruppenrichtlinien im Windows Netzwerk) Ein regelmäßig aktualisierter Browser (zum Beispiel Firefox oder auch Google Chrome für Unternehmen im Privaten Surfmodus, alternativ würde auch der sichere Browser "Brave" funktionieren) Professionelle Firewall: bei uns Fortigates in allen Praxen (alternativ Sophos). Vor allem die Firewall hat sich bewährt, um die Trojaner, die auch per Mail eintrudeln, zu entfernen. Gleichzeitig war ich persönlich erschrocken, was sich schon auf den PCs alles befindet ? Das Surfen ist weiterhin flink und kann auf die einzelnen Bedürfnisse fein eingestellt werden. Unsere Erfahrungen mit einer Home-Consumer-Firewall, wie zum Beispiel in der Fritz-Box, sind eher schlecht: Webseiten und Verbindungen von Trojanern mit sogenannten Command-and-Control-Servern werden fast immer mit SSL abgesichert: dies kann zum Beispiel die Fritzbox nicht "aufbrechen" und untersuchen die VPN-Anbindungen mit der Fritzbox ist begrenzt. Sie ist zwar einfach einzurichten, aber eher instabil und von der Leistung eingeschränkt da unsere Telefonanlage komplett auf VoIP aus der "Cloud" aufbaut, muss der Datenverkehr priorisiert werden: hier hat die Fritzbox noch ein paar Fehler und deutliche Grenzen Nutzen Sie eine Firewall für den sicheren Internetzugang oder haben Sie einen dedizierten PC für das Surfen (wie es bisweilen von der KV empfohlen wird)? Viele Grüße Ralph Jäger
  7. Hier scheint etwas schiefgelaufen zu sein. Den Reinigungsplan von @DRALG konnte ich wiederherstellen: Reinigungsplan.ods @V.Meier: würden Sie bitte so freundlich sei, Ihre Vorlagen noch einmal einzustellen?
  8. Hallo @DoktaBob, das Thema Telematik und die Anbindung ist auch für unsere Praxen schwierig. Ich habe für uns entschieden, dass wir die Anbindung zur Wahrung der Förderung durchführen, aber unter der Voraussetzung, dass wir das alte Verfahren trotzdem noch nutzen können. Die meisten PVS können ja zwei Lesegeräte ansprechen, so dass wir vermieden möchten, dass das neue Verfahren den Praxisablauf stört. Scheinbar gibt es noch "satte" Verzögerungen beim Stammdatenabgleich. 1. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Stammdatenabgleich erfolgreich durchgeführt werden. Hierzu benötigt man mindestens: einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird mindestens ein Kartenterminal einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung einen VPN-Zugangsdienst zur TI ein Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS) Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Telematikinfrastruktur_Anbindung.pdf 2. Die Abrechnung ist auch weiterhin ohne VSDM / Stammdatenabgleich weiterhin möglich 3. Nachteile bei fehlender Anbindung: Ausser der (möglichen) Honorarkürzung sind derzeit keine weiteren Anwendungen tatsächlich im Einsatz. Die Entwicklung wird sich wahrscheinlich auch ein paar Quartale noch hinziehen. Ich persönlich denke aber, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt plötzlich viele Anwendungen verfügbar sein werden. Abwarten kann aber nicht schaden ? 4. Diebstahl des Konnektors: ohne Praxisausweis kann man mit dem Konnektor nichts anfangen. Sollte auch der Praxisausweis gestohlen sein, könnte jemand theoretisch ein "Stammdatenabgleich" vornehmen. Eine Missbrauch der digitale Signatur z.B. für Arztbriefe ist nur mit dem Arztausweis und der zugehörigen PIN möglich. 5. Updates Kartenterminals: Ich empfinde dieses Verhalten, dass man ein Update nur bis zum 31.12.2018 erwerben darf, erpresserisch. So fühlt sich ja auch eine Buchung bei Booking.com u.a. an ? Die Förderung bleibt ja nachher gleich, so dass ich auch hier abwarten würde. Konkret haben wir keine Updates unserer Hausbesuchslesegeräte durchgeführt, da ich Sorge habe, dass dann das alte Einleseverfahren nicht mehr funktioniert. Viele Grüße Ralph Jäger Praxisinformation_Telematikinfrastruktur_Anbindung.pdf Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf
  9. Eine Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelferin) kann in einer Arztpraxis zwischen 1.884,45€ und 4.000 Euro brutto verdienen. Zu diesem Gehalt zahlen manche Praxisinhaber Bonusleistungen, wie betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Tankgutscheine oder ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld. Besondere Aus- und Weiterbildungen, wie z.B. VERAH oder NäPa, ermöglichen die Nutzung eines Firmenfahrzeugs. PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018 Die Bezahlung der Medizinischen Fachangestellten ist im ambulanten Gesundheitswesen jedoch sehr unterschiedlich. Dabei sollte neben der Aus- und Fortbildung das Engagement und die Kompetenzen der MFA mit dem Gehalt berücksichtigt werden. Eine Orientierung bietet der Gehaltstarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten, welcher durch den Verband medizinischer Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) regelhaft ausgehandelt wird. Zum 01. April 2018 wurden die Gehälter rückwirkend angehoben. Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat. Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat. Viele Arztpraxen oder Medizinische Versorgungszentren verhandeln den Verdienst der MFA individuell. Das kann funktionieren aber auch zu Unstimmigkeiten und Orientierungslosigkeit im Praxisteam führen. MFA Tarifvertrag vermittelt Gehaltsorientierung Einen Überblick der Tätigkeitsgruppen und dem Gehalt nach Berufsjahren findest Du hier: Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt die Empfehlungen für das Gehaltsschema der Medizinischen Fachangestellten in einem Manteltarifvertrag. Der Tarifvertrag teilt den Verdienst in sechs Tätigkeitsgruppen ein und honoriert so vor allem qualifizierte Fortbildungen durch ein höheres Gehalt. Erfahrene Medizinische Fachangestellte erhalten eine höhere Vergütung entsprechend den Berufsjahren. Eine besondere Honorierung von Sozialkompetenzen oder Engagement wird durch den Tarif nicht abgebildet, da diese schwer objektiv messbar sind. In vielen Arztpraxen und MVZ ist es deshalb üblich, dass sich das Gehalt zwar an den Tarifvertrag orientiert, aber zugleiche individuelle Regelungen getroffen werden. Das können regelmäßige monatliche Gehaltszuschläge sein oder aber auch Einmalzahlungen, abhängig von einer einzelnen besonderen Leistung. Beispiele für finanzielle Zuschläge als Extravergütung: Bereitschaft zur Mobilität im Rahmen von Hausbesuchen oder Zweigniederlassungen besonderes Engagement im Rahmen eines Zielprojekt, z.B. der Einrichtung einer neuen Praxis oder die Durchführung einer Patientenumfrage selbständige Betreuung von Patienten im Rahmen der DMPs oder Pracman (HZV) Als Beispiele für steuerneutrale Zuwendungen eignen sich Tankgutscheine, Weihnachtsgeschenke oder die Möglichkeit, das eigene Praxisauto zu verwenden. Im Rahmen einer praxisbetrieblichen Gesundheitsvorsorge wäre auch die Kooperation mit Fitnessstudios oder Physiotherapeuten denkbar, so dass die Mitarbeiter einen reduzierten Beitrag bezahlen müssen. 13. Monatsgehalt MFA ab 2018 auf Monatsvergütung verteilt und Sonderzahlung Das bisherige "Weihnachtsgeld" wird 2018 zur Hälfte monatlich umgelegt und die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt. Hierdurch sollen die Personalkosten besser kalkulierbar und Liquiditätsengpässe am Jahresende für die Arztpraxen vermieden werden. MFA haben einen Anspruch nach sechs Monaten, Auszubildende nach einer Wartezeit von drei Monaten. Eingruppierung der MFA / Arzthelferin in eine Tätigkeitsgruppe Für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen werden die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten in der Arztpraxis oder dem Medizinischen Versorgungszentrum zugrunde gelegt. Dabei gilt, dass auch delegierte Aufgaben berücksichtigt werden müssen. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben. Tätigkeitsgruppe I - abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte Sobald die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen ist, erfolgt die Bezahlung nach der Einstiegsgruppe I. Hier soll die MFA vor allem Arbeiten ausführen, die direkt vom Arztpraxisinhaber, der leitenden Erstkraft oder der Praxismanagerin angewiesen wurden. An Grundvoraussetzungen werden die Kenntnisse aus der abgeschlossenen Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte nach der Prüfung vor der Ärztekammer erwarten. Tätigkeitsgruppe II - selbständiges Arbeiten der MFA In der Tätigkeitsgruppe II wird eine weitgehende Selbständigkeit verlangt. Es sollten Fort- und Weiterbildungen von insgesamt 40 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung erworben sein. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulante Versorgung älterer Menschen Wundbehandlung/ Wundmanagement Hygienemanagement Qualitätsmanagement Patientenbegleitung und Koordination Datenschutz und Datensicherheit Informations- und Kommunikationstechnik Notfallmanagement / Erweiterte Notfallkompetenz Impfassistenz Disease-Management-Programme Tätigkeitsgruppe III - erweiterte Fortbildungen der MFA Wie in den anderen Tätigkeitsgruppen, sollte die Medizinische Fachangestellte weitgehendst selbständig die Arbeit ausführen. Weiterhin sind Fortbildungen von insgesamt 80 Stunden oder eine entsprechende Berufserfahrung nötig. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen Prävention im Kindes- und Jugendalter Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden) Tätigkeitsgruppe IV - Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten In der Tätigkeitsgruppe IV werden Fortbildungen der MFA von insgesamt mindestens 120 Stunden oder die Verantwortung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten gefordert. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulantes Operieren Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde Augenheilkundlich-technische Assistenz Dialyse Ernährungsmedizin Gastroenterologische Endoskopie Onkologie Palliativversorgung Pneumologie Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden) Qualitätsmanagement Hygienemanagement Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa - neu 2018) Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH - neu 2018) Tätigkeitsgruppe V - die Medizinische Fachangestellte als Führungskraft - Praxismanagerin In dieser Tätigkeitsgruppe werden vor allem erweiterte Führungsaufgaben neben dem Praxismanagement im Sinne des Personalmanagements gefordert. Es sind Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung vorzuweisen. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin gem. § 54 BBiG Tätigkeitsgruppe VI - Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen Die höchste Stufe der Tarifgruppierung für Medizinische Fachangestellte betrifft das Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten. Es werden eine hohe Problemlösungs- und Sozialkompetenz gefordert und Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen gem. § 53 BBiG Praxismanager: Gehalt und Tätigkeitsgruppe Die Praxismanagerin übernimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe im ambulanten Gesundheitswesen. Bildet sich die Medizinische Fachangestellte zum Praxismanagement fort, bezahlen kleinere Arztpraxen oft nach Tarifgruppe IV (Verdienst der MFA zwischen 2.261,34€ und 2.970,92€). In größeren Arztpraxen, sowie (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren, verdienen Praxismanager nach Tätigkeitsgruppe V oder sogar VI (Gehalt der Praxismanagerin zwischen 2.449,79€ und 3.713,65€). Lese hier mehr zur Praxismanagerin Tarifgehalt für Medizinische Fachangestellte in Teilzeit Zur Berechnung des Bruttogehaltes bei Teilzeitbeschäftigung wird gemäß des Manteltarifvertrags für MFA folgende Formel zugrunde gelegt: Bruttogehalt = (Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33) /167 Dabei beträgt die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte 167 Stunden pro Monat; 4,33 ist die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat. Soll für geringfügig Beschäftigte MFA (450-Euro-Kräfte) die Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung ermittelt werden, wird folgendermaßen vorgegangen: 1) Ermittlung des Bruttostundenlohnes: Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden = Bruttostundenlohn 2) 450 € / ermittelter Bruttostundenlohn / 4,33 = Anzahl der Stunden pro Woche Bsp.: Die Medizinische Fachangestellte (15 Jahre Berufserfahrung / 4. Berufsjahrstufe, Tätigkeitsgruppe II) soll 450 Euro pro Monat verdienen. Wie viel Wochenstunden sind hierfür abzuleisten? 1) Bruttomonatsgehalt 2.202,41 € bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden pro Monat = 13,19 € brutto Stundenlohn; 2) 450 € / 13,19 € brutto pro Stunde / 4,33 = 7,88 Stunden pro Woche Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass 450-Euro-Kräfte keine sozial- und steuerrechtlichen Abgaben abführen müssen. Seit Januar 2013 gibt es eine Rentenversicherungspflicht, von der sich die Minijobber jedoch auf Antrag befreien lassen können. Zuschläge für Sonn- und Feiertag sowie Nachtarbeit Zur Berechnung wird ein Stundensatz von 1/1673 des Monatsgehaltes zugrunde gelegt. Der Zuschlag beträgt je Stunde 50%. Dies gilt auch für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12.00 Uhr sowie für Nachtarbeit (= Arbeit, die in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr geleistet wird). Für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen beträgt der Zuschlag je Stunde 100 Prozent. Zuschlagspflichtige Überstunden Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen, wenn 1. die Medizinische Fachangestellte (MFA) Arbeitsstunden leistet, die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit (38,5 Stunden) hinaus gehen und 2. innerhalb eines Zeitraums von vier, längstens zwölf Wochen keine entsprechende Freizeit für diese Arbeitsstunden gewährt wird. Der Zuschlag beträgt je Stunde 25 Prozent. Freizeitausgleich hat mit dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018
  10. E-Health und Telemedizin prägen als Schlagwörter die Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Doch wie kann die Umsetzung in Hausarzt- und Facharztpraxen zu einer echten Entlastung des Praxismanagements und Verbesserung der Patientenversorgung beitragen? Müssen es online Arzttermine sein? Telemedizinische Anwendungen in der ambulanten Medizin Die Videosprechstunde hat durch die Einführung von Abrechnungspositionen im EBM viel Aufmerksamkeit und Bekanntheit erreicht. Abseits des Videochats von Ärzten und Patienten sollen telemedizinische Anwendungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien die räumliche und zeitliche Distanz von medizinischen Leistungen überbrücken. Im Praxisalltag erfüllen Ärzte diese Bedingung der Telemedizin regelhaft: die telefonische ärztliche Beratung. Dabei wird selten an das Fernbehandlungsverbot gedacht. Quelle: § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) Konkret bedeutet dieser Absatz, dass nur mit Patienten, mit denen bereits ein persönlicher Erstkontakt zustande gekommen ist, eine Behandlung per Telefon oder Online-Medien erfolgen darf. Auf dem 121. Ärztetag Deutschen Ärztetag wurde für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gestimmt, um das ärztliche Handeln auch telemedizinisch für unbekannte Patienten in Einzelfällen zu ermöglichen. Dabei wird oft vergessen, dass, unabhängig der Flexibilisierung dieses Fernbehandlungsverbots, für den Durchbruch in der Telemedizin, diese Vorgabe während der Behandlung eines Patienten fast immer erfüllt wird: sowohl Ärzte als auch Patienten würden eine Erstdiagnose einer Erkrankung, auch bei kleineren Beschwerden, nicht telemedizinisch erheben wollen. Vielmehr handelt es sich bei medizinischen Fragen meistens um Rückfragen zu einer aktuellen Behandlung oder Befundauskunft bzw. therapeutische Anweisungen. Telemedizinische Fernbehandlung im Praxisalltag Eine wirkliche Erleichterung, wäre eine einfache, sichere und schnelle Möglichkeit der Kommunikation zwischen Arztpraxis - Arzt und Patienten. Für den Einsatz im Praxisalltag sollten deshalb folgende Voraussetzung erfüllt werden: Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Erfüllung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach EU-DSGVO Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation im Gesundheitswesen Medizinische Anfragen und Antworten sollten zeitversetzt (asynchron) möglich sein: in der Regel beschäftigen sich Patienten mit medizinischen Problemen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten und Ärzte sind heutzutage an eine enge Zeittaktung durch die Terminvergabe gebunden. Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten und DSVGO Die Sicherheit der sensiblen Gesundheits- und Personendaten nach DSGVO müssen gewährleistet werden. Der Vertrauensanker Arztpraxis darf durch Einsatz technischer Innovationen nicht gestört werden. Durch Einhaltung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach DSGVO wird keine juristische Angriffsfläche offengelegt. Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Telemedizinische Innovationen scheitern oft an der ersten Kontaktaufnahme. Vor allem Patienten sind lieber zum Telefonhörer zur Klärung von medizinischen Rückfragen, sollte sich der Registrierungsprozess als zu komplex herausstellen. Patienten sollen selbständig die Kontaktaufnahme initiieren können, ohne vorher eine Einladung durch die Arztpraxis / Arzt erhalten und verschiedene juristische Dokumente unterzeichnen zu müssen. Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer In einer Arztpraxis erreicht der Patient den Arzt nicht direkt: er wird in der Regel zuerst von einer Medizinischen Fachangestellten telefonisch betreut, die gegebenenfalls das Telefonat weiterleitet. Eine telemedizinische Fernbehandlung muss diesen Praxisprozess digital abbilden und die Möglichkeit zu Verfügung stellen, Nachrichten weiterzuleiten. Gleichzeitig müssen, wie bei einem Telefonat, der direkte Austausch zwischen zwei Teilnehmern bei Erhalt einer weitergeleiteten Nachricht ermöglicht werden. Am Anfang stehen organisatorische Prozesse Ein Großteil der Kommunikation mit Patienten betreffen im Praxisalltag organisatorische Prozesse: Terminvereinbarung Rezept- und Überweisungsbestellungen reine Befundübermittlung, ohne ärztliche Interpretation Ziel einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen muss es sein, auch diese organisatorischen Prozesse digital abzubilden. Für eine hohe Akzeptanz bei Patienten und den Medizinischen Fachangestellten einer Arztpraxis, müssen die jetzt schon bestehenden Anforderungen adäquat berücksichtigt werden. Online-Terminvereinbarung beim Arzt muss Besonderheiten berücksichtigen Der Prozess der Terminvergabe in der Arztpraxis ist traditionell gewachsen und verfeinert worden. Individuelle Praxisanforderungen erschweren eine schematische Terminvergabe. Es gelten besondere Anforderungen, um die synchrone, telefonische oder persönliche Terminvergabe durch ein technisches System asynchron zu unterstützen: Niedrigschwelligkeit: Neupatienten muss es einfach möglich sein, Kontakt mit der Arztpraxis aufzunehmen Datenschutz: Terminanfragen beinhalten selbst schon sensible Personen- und Gesundheitsdaten und sollten nicht z.B. per Email übermittelt werden Intelligenz: eine letztendliche Terminvergabe hängt von vielen Faktoren ab, z.B. subjektive und objektiver Terminanlass sowie dessen Dringlichkeit, Vorbehandlungen und -erkrankungen, erforderliche Voruntersuchungen und -Befunde Für ein effektives Praxismanagement und der Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis ist es entscheidend, diese Anforderungen zu bedienen. Die Patientenzufriedenheit wird letztendlich durch eine optimale Praxisorganisation erhöht. Bestehende Telemedizinische Lösungen Das bestehende Angebot ist vielfach auf nur einzelne telemedizinische Anwendungsfälle begrenzt: Zum Beispiel existieren vielfältige Lösungen für den Online-Arztbesuch mittels einer Videosprechstunde, die häufiger vorkommenden organisatorischen Prozesse einer Arztpraxis werden nur unzureichend unterstützt. Im Gegenzug leisten System für die organisatorischen Prozesse keine sichere Unterstützung für eine Fernbehandlung. Der Datenschutz erschwert die einfache Kontaktaufnahme durch Patienten und der Einsatz von synchronen Kommunikationsmethoden belastet die ärztliche Tätigkeit mehr, als es die Arztpraxis entlastet. Eine umfassende Lösung wäre ein sicherer Messenger wie WhatsApp mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bekannte WhatsApp-Alternativen, wie Threema, Signal und Wire sind zwar sicher, allerdings bedienen sie nicht die Anforderungen des ambulanten Gesundheitswesen. Eine Alternative ist der sichere Messenger MediOne, der an die Anforderungen des Gesundheitswesen angepasst ist und DSGVO-konform genutzt werden kann.
  11. Praxismanager planen, organisieren, leiten und kontrollieren die organisatorischen Aktivitäten in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren unter Befolgung der Richtlinien und Wertvorstellungen des Praxisinhabers oder der Geschäftsführung. Praxismanagerinnen sind häufig weitergebildete, berufserfahrene Medizinische Fachangestellte (MFA). Die Übertragung der organisatorischen Aufgaben auf eine leitenden Führungskraft soll das Praxismanagement professionalisieren und zur Weiterentwicklung anregen. Die Entwicklung im ambulanten Gesundheitswesen erfordert heutzutage den Einsatz eines Praxismanagers: Medizinische Versorgungszentren und überörtlich agierende Arztpraxen mit Zweigpraxen versuchen Synergieeffekten wahrzunehmen um auch so verbesserten Arbeitsbedingungen für MFA sowie Ärzten anzubieten. Vorteile für ambulante Gesundheitseinrichtungen ergeben sich aus einer professionellen Aussenwirkung der Entlastung von Ärzten und MFA der Verbesserung des Patientenservice und der Patientenzufriedenheit Nachteile entstehen vor allem für kleine Arztpraxen durch die erhöhten Personalkosten sowie dem Konfliktpotential in der Übertragung von Führungsaufgaben. Das Aufgabengebiet und Rolle des Praxismanager Der neue Begriff Praxismanager soll zeitgemäßer und gleichzeitig eine Professionalisierung des Berufs wertschätzen. Die sind konkretisiert und die Rolle als Führungskraft im Praxisteam gestärkt worden. Zu den Aufgabengebiet der leitenden Erstkraft gehören: Praxisorganisation und Praxismanagement Patientenmanagement Qualitätsmanagement mit Beschwerdemanagement Personalmanagement und Personalführung Abrechnung Praxismarketing Betriebswirtschaft Konfliktpotential kann vor allem in gewachsenen Strukturen, wie traditionellen Arztpraxen, entstehen: Die Gruppendynamik eines Praxisteams kann durch eine neue Führungskraft initial gestört werden Die Führungsrolle des Praxisinhabers wird in Bezug auf die Medizinischen Fachangestellten verändert Wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie fundamentale Mängel werden offengelegt Zur Vermeidung von Konflikten müssen sachliche Regeln sowie emotionale Wertvorstellungen der Geschäftsführung / Praxisinhaber definiert und kommuniziert werden. Als Beispiel einer sachlichen Regelung kann die Einsicht auf wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie Kontostände auf die Geschäftsführung sowie das Steuerbüro eingeschränkt oder Investitionen auf definierte Maximalwerte und Einrichtungsgegenstände begrenzt werden. Emotionale Wertvorstellungen spiegeln sich vor allem im Patientenservice, dem Praxismarketing sowie im Umgang mit den Mitarbeitern wider: hier sollte ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Praxismanager und der Geschäftsführung stattfinden. Das Praxisleitbild kann hierbei eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen. In der Regel sind auch leitende medizinischen Fachangestellten in der Sprechstundenalltag integriert, um den Bezug zum Praxisalltag nicht zu verlieren. Die Arbeitseinteilung sowie die Arbeitsumgebung sollte zusätzlich die Möglichkeit für eine zeitweise ungestörte Konzentration auf das Praxismanagement ermöglichen. Als Richtwert für erforderliche Personalstunden zu administrativen Tätigkeiten kann bei einer kleinen Arztpraxis mit 3 MItarbeitern und ein bis zwei Ärzten mit 20h pro Woche gerechnet werden. Größere ambulante Gesundheitseinrichtungen benötigen sogar eine stellvertretende Praxismanagerin. Die Rolle der Praxismanagerin als Führungskraft im Praxisteam In kleineren und mittleren Arztpraxen behält in der Regel die Ärztin / der Arzt als Praxisinhaber die übergeordnete Führungsrolle inne und die leitende Erstkraft - jetzt Praxismanagerin - ist zusätzlich weisungsbefugt. Dies kann dazu führen, dass die Praxismanagerin als reines "ausführendes Organ" mit einem engen Vertrauensverhältnis zum Praxisinhaber angesehen wird. Erschwerend können fehlende Führungskompetenzen, sowohl des Praxisinhabers als auch der Praxismanagerin, hinzukommen. Im Praxisteam sollte aus diesem Grund die Praxismanagerin regelmäßig als Führungskraft mit eigenen Entscheidungsfreiheiten und Weisungsbefugnissen dargestellt werden. Gleichzeitig müssen die Grenzen klar kommuniziert werden, im Besonderen im Personalmanagement. Die Praxismanagerin muss delegieren lernen und gleichzeitig die Verantwortung für einen Aufgabenbereich tragen: Die Aufgaben der Praxismanagerin sind umfangreich und sie kann diese nicht alleine bewältigen. Sie muss delegieren und gleichzeitig die Verantwortung für die delegierten Aufgaben trotzdem übernehmen. Engagierte MFAs, die eine Weiterentwicklung anstreben, sind klassischerweise dadurch überfordert, dass sie alle Arbeiten selbst erledigen möchten. Die leitende MFA muss lernen Aufgaben im Praxisteam zu delegieren, die Ausführung anzuleiten und später zu kontrollieren. Fallen der Geschäftsführung Missstände auf, wird die Praxismanagerin damit konfrontiert. Praxismanagerin Ausbildung Da der Begriff Praxismanager nicht geschützt ist, existieren vielfältige Angebote zur Weiter- und Fortbildung. Neben Tages- und Wochenendkursen, sowie Fernstudien gibt es zum Teil berufsbegleitende Studien an Hochschulen. Fortbildungsinhalte sollten regelhaft sein: Betriebswirtschaft: die organisatorischen, planerischen und finanz- und steuertechnischen Überlegungen und Entscheidungen zur Praxisführung. Zudem sollte über ein Controlling ein Überblick der betriebswirtschaftlichen Entwicklungen verschafft werden. Praxismanagement: Planung und Verantwortung der Bereiche Praxisinventar, Räume, Terminmanagement, Sprechstundenablauf, etc. Kassen- und Privatabrechnung: Leistungsdokumentation, Vorbereitung und Durchführung der Kassenabrechnung (EBM), Privatabrechnung (GOÄ), und für weitere Verträge und IGEL-Leistungen Qualitätsmanagement: Dokumentation der Arbeitsprozesse und qualitative Weiterentwicklung der Arztpraxis Kommunikation: Gesprächsführung mit den Patienten und im Arztpraxisteam Personalmanagement: Auswahl, Einstellung, Entlassung und Führung von Medizinischen Fachangestellten sowie anderen Mitarbeitern und die Einsatzplanung. Dies beinhaltet auch Mitarbeitergespräche, in Form von Kritik-, Feedback- und jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen. Rechtsvorschriften: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die im ambulanten Gesundheitswesen zu befolgen sind. Praxis-EDV-Anwendungen: Grundsätzlicher Überblick über den Einsatz und die Möglichkeiten der Praxissoftware und weiterer EDV-Anwendungen (PC-EKG etc.) Durch diese Weiterbildungsinhalte erwirbt die Praxismanagerin eine hohe Fachkompetenz. Es fehlen jedoch regelmäßig in der Ausbildung die Lehrinhalte der Führungskompetenz, die nachträglich angeeignet werden müssen: Selbstmanagement / Zeitmanagement Personalführung Konfliktmanagement Umgang mit Verantwortung Gehalt PraxismanagerIn 2018 Die Bezahlung der PraxismanagerIn kann sehr unterschiedlich ausfallen. Wurde früher die leitenden Erstkraft als Arzthelferin einfach angewiesen, das Praxismanagement zu übernehmen, gab es in der Regel hierfür keine finanziellen Extraleistungen. Durch die Professionalisierung des Praxismanagements und die erweiterte Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten sollte man die Praxismanagerin mindestens in die Tarifgruppe IV nach Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte einordnen. Dies entspricht 2018 einem Gehalt der PraxismanagerIn von 2.216,34 € ab dem 1. Berufsjahr bis zu 2.970,92 € ab dem 17. Berufsjahr. Besser sieht es für MFA aus, die spezielle (aber auch zeitintensive) Weiterbildungen durchgeführt haben: Tarifgruppe V: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin (2.449,79€ bis .3218,50 €) Tarifgruppe VI: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen entsprechend (2.826,68 € bis 3.713,65€) Fazit Eine Praxismanagerin einzustellen oder auszubilden geht mit erhöhten Kosten für die Weiterbildung und initialem hohem Zeitaufwand einher: geht man nur halbherzig an dieses Thema heran, kommt es zu Konflikten und Enttäuschungen. Die Praxisführung einer dedizierten Praxismanagerin zu übertragen lohnt sich jedoch: die Arztpraxis wird professionell geführt und kann sich weiterentwickeln. Die Ärzte erhalten mehr Zeit für die eigentlichen medizinischen Aufgaben. Schließlich führt dies zu einer erhöhten Patientenzufriedenheit und spiegelt sich auch betriebswirtschaftlich positiv wieder. Eine Win-Win-Situation.
  12. Trotz optimaler Terminorganisation sind Wartezeiten für das Praxismanagement in der Arztpraxis ein anhaltendes Problem. Diese Situation verschärft sich im Praxisangebot einer "offenen Sprechstunde" oder "Akutsprechstunde" und die Belastung für Medizinische Fachangestellte und das Ärzteteam nimmt zu. Eine effiziente Praxisorganisation muss sicherstellen, dass gleichzeitig Patienten optimal in der Praxis geführt und Leerlaufzeiten von Ärzten vermieden werden. Gibt es mehrere Räumlichkeiten oder Ärzte, wird es immer schwieriger den Überblick zu behalten. Patientenführung in der Arztpraxis Hierfür nutzen viele Arztpraxen eine Übersicht der Patienten in der Praxissoftware: die MFA kann einsehen, welcher Patient sich in der Praxis wo aufhält und welche Untersuchung / Behandlung geplant ist. Es fordert allerdings Konzentration, die Patienten durch die Praxis zu führen und gleichzeitig die Patientenübersicht in der Praxis-EDV zu aktualisieren. Der Praxisalltag bringt mit sich, dass Patienten nicht pünktlich erscheinen Geräte nicht funktionieren sich Untersuchungen oder Behandlungen verzögern Räume belegt sind Notfälle behandelt werden müssen. Alle Puffer in der Terminplanung helfen nicht, wenn zusätzlich die Ärztin / der Arzt unkoordiniert durch die Praxis läuft und frägt: "Wohin als Nächstes?" In der Regel sind die Ärzte gewohnt, sich mit allen erdenklichen Fragen an die Medizinischen Fachangestellten an der Anmeldung zu wenden. Es hat sich einfach eingespielt, dass die MFA ihre Arbeit unterbricht, sobald sich die Tür des Behandlungszimmers öffnet. Optimale Praxisorganisation: die Ärzte einbinden Den Ärzten ist oft nicht bewusst, dass die MFA ihre eigentliche Aufgabe oder sogar Patientengespräche unterbrechen und in der Praxissoftware nachsehen muss, um dann den Arzt zu führen. Der Streß an der Anmeldung ist für die Medizinischen Fachangestellten vorprogrammiert. Der Arzt sieht diesen verursachten Stress nicht. Er ist selbst in seinen Aufgaben vertieft und wendet sich gleich den nächsten Patienten zu. Arbeitet ein Praxisteam schon zusammen, so ist der Arzt konditioniert: Wieso sollte der Arzt in der Arztsoftware nach sehen, wenn es so einfacher und schneller geht? Er wird dafür sogar belohnt, dass er die MFA an der Anmeldung unterbricht. Für eine Reduktion dieser Unterbrechungen ist es sinnvoll, auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Wichtig hierbei ist, die Schuldfrage außen vor zu lassen und sich auf das sachliche Problem zu konzentrieren: Die Ärzte, als Personen, sind selbst keine Stressfaktoren, sondern die Art der Kommunikation und der Zusammenarbeit. Eine sinnvolle Lösung besteht darin, dass Ärzte selbst in der Praxis-EDV eine Übersicht der Patienten einsehen können und wissen, welche Behandlung als nächstes ansteht. So können sie sich auch gezielter auf das nächste Patientengespräch vorbereiten. Aber sogar Ärzte sind Menschen und lassen sich neu konditionieren: Wenn es schneller geht, in der Praxissoftware nach zu sehen, als die MFA an der Anmeldung zu fragen, beginnt der neue Konditionierungsprozess. Für einen verbesserten Patientenservice und eine optimalere Praxisorganisation sollte sich die MFA an der Anmeldung zuerst um die Patienten kümmern dürfen, dann erst um den Arzt. Telefonate und persönliche Patientengespräche sollten nur in dringenden Notfällen unterbrochen werden. Der Stresspegel wird schnell nachlassen: Patienten und MFA sind zufriedener und die Umgangsformen werden freundlicher.
  13. Was hat die Triage aus der Notfallmedizin mit der telefonischen Anmeldung einer Arztpraxis gemeinsam? Die Medizinische Fachangestellte muss die Dringlichkeit der Anliegen von Patienten objektiv einschätzen können. Anhand welcher Kriterien kann dies erfolgen? Die Triagierung ist ein Begriff aus dem Rettungsdienst zur Einteilung von Patienten nach der Schwere der Verletzungen. Ziel der Triagierung ist es, in einer Notsituation anhand möglichst objektiver Kriterien die medizinische Versorgung zu optimieren. Die Medizinische Fachangestellte am Telefon ist in einer ähnlichen Situation: Patienten vermitteln ihre subjektive Dringlichkeit von Terminen und Patientenanfragen. Es kommt selten vor, dass ein Patient sein Anliegen als "nicht dringlich" einstuft. Nebenher sollen die Medizinischen Fachangestellten sich häufig um das Praxismanagement kümmern. Mit wenig Aufwand lassen sich die telefonischen Anfragen strukturieren und die Arbeitsbelastung reduzieren. Die Kommunikation und die telefonische Visitenkarte der Arztpraxis wirken professioneller. Die häufigsten telefonischen Anfragen in der Arztpraxis lassen sich auf drei Fälle konzentrieren: Terminvereinbarungen Rezept- und Überweisungsbestellungen Laborwertabfragen Terminvereinbarung in der Arztpraxis und die Dringlichkeit Die Königsdisziplin im Praxismanagement ist die Terminvereinbarung, sowohl telefonisch als auch an der Anmeldung. Aus Sicht der Patienten und deren Angehörige sind alle Termine dringend, sogar bei Routineuntersuchungen. Hier spielen oft Ängste und Sorgen eine Rolle, während einige Patienten ihre Beschwerden gleichzeitig verharmlosen. Eine Medizinische Fachangestellte mit genügend Erfahrung kann in vielen Fällen die Dringlichkeit gut einschätzen. Für eine verbesserte Struktur in der Praxisorganisation und professionelle Außendarstellung der Arztpraxis sollten jedoch objektive Kriterien als Teil eines Praxiskonzept erarbeitet werden. So können auch unerfahrene MFA Termine optimal vereinbaren und es werden keine Patienten bevorzugt oder vernachlässigt. Das Triage-System in Notfalleinrichtungen In Notfalleinrichtungen hat sich ein sogenanntes Triage-System als nützlich erwiesen. Hierbei wird mittels standardisierter Untersuchungsmethoden und Fragestellungen eine Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen durchgeführt. Diese erfolgt anhand der medizinischen Dringlichkeit und setzt voraus, dass der Patient von medizinischem Fachpersonal gesehen und vorab untersucht wird (z.B. Vitalparameter, Einschätzung des Allgemeinzustands). Durch die Einführung eines systematischen Triage-System kommt es sogar zu verkürzten Wartezeiten. Ein Praxiskonzept für die Terminorganisation: objektive Kriterien In einer Arztpraxis oder medizinischen Versorgungszentrum müssen neben der medizinischen Dringlichkeit zusätzlich organisatorische, soziale und wirtschaftliche Aspekte betrachtet werden. Dies spiegelt sich auch einer anderen Erwartungshaltung der Patienten wieder, beispielhaft würde medizinisch bei unkomplizierten grippalen Infekten, Rückenbeschwerden oder Prellungen ein Arzttermin innerhalb der nächsten Tage ausreichen. Der Patient erwartet in der Regel eine taggleiche (medizinische) Betreuung. Geht eine Arztpraxis auf diese Erwartungshaltung der Patienten nur unzureichend ein, reduziert sich die Patientenzufriedenheit mit allen Konsequenzen. In der Arztpraxis / MVZ müssen deshalb alle Kontextfaktoren berücksichtigt werden: Medizinisch (Notfall? Vermeidung von Krankheitsverschlechterung, unnötige Medikamenteneinnahme, Komplikationen) Organisatorisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Atteste, Anfragen Krankenkassen) Sozial (medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet? Vermeidung eines sozialen Absturzes) Wirtschaftlichkeit (z.B. Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, Ärztehopping) Für eine optimale und objektive Terminvergabe sollten diese Begleitumstände von der MFA abgefragt werden. Angebote für Online-Arztterminvereinbarungen können diese sensiblen Informationen schon aus Datenschutzgründen nicht abfragen. Patientenzentrierte Terminvereinbarung und Dringlichkeitsentscheidung Eine praktische Lösung in der Terminvergabe ist die patientenzentrierten Dringlichkeitsentscheidung . Hierbei wird der Patient strukturiert in die Entscheidung mit einbezogen. Nach einer namentlichen Vorstellung der MFA und Eingangsfrage („Was kann ich für Sie tun?“) wird festgestellt, dass sich das Gespräch um einen Terminwunsch handelt. Mit Hilfe einer geschlossenen Frage unterscheidet die MFA, ob es sich um ein dringliches Anliegen oder einen regulären Termin handelt: „Haben Sie ein dringliches Anliegen oder möchten Sie einen regulären Termin vereinbaren? “ Im weiteren Gespräch können die folgenden Situationen unterschieden werden: Akut erkrankt (innerhalb der letzten 3 Tagen oder Verschlimmerung einer vorbestehenden Erkrankung) Abfrage der Beschwerden („an welchen Beschwerden leiden Sie?“) Bei Schmerzen: Abfrage der Intensität anhand der Schmerzskala (1-10) Abfrage der Dauer der Beschwerdesymptomatik (plötzlich (letzte Stunden), seit 2-3 Tagen, schon länger (Wochen) Wiederkehrende Erkrankung? „Was glauben Sie selbst zu haben? (am Herz? Infekt? Notwendigkeit der AU?) Red-Flag innerhalb von Stunden? => Notarzt / DRK benachrichtigen Termin in der offenen Kurzsprechstunde am gleichen Tag anbieten Bei Hausbesuchsanforderung: Checkliste Hausbesuchsanforderung verwenden Subakut / längere Erkrankung Abfrage der Beschwerden („an welchen Beschwerden leiden Sie?“) Bei Schmerzen: Abfrage der Intensität: Schmerzskala Abfrage der Dauer der Beschwerdesymptomatik (plötzlich (letzte Stunden), seit 2-3 Tagen, schon länger (Wochen) „Was glauben Sie selbst zu haben? (am Herz, Infekt?) Wiederkehrende Erkrankung / Symptomatik (chronisch rezidivierend)? Grey-Flags? => Termin in der offenen Kurzsprechstunde am gleichen Tag oder innerhalb von 2 Tagen in der Regelsprechstunde anbieten Abfrage, bei welchem Arzt? Termin beim Wunscharzt anbieten, gegebenenfalls fr üheren Alternativtermin gleich vorschlagen Dringliches Anliegen (sozial, organisatorisch) Termin in der offenen Kurzsprechstunde am gleichen Tag anbieten (Regeln kommunizieren) Regulärer Termin: Routineuntersuchungen Gesundheitsvorsorge: Checkliste GU verwenden Präoperativ: Checkliste Präoperativ verwenden DMP-Kontrolltermine: Checkliste DMP verwenden Eine Übersicht dieses Ablaufs als QM-Checkliste ist hier verfügbar: Patientenzentrierte Terminvereinbarung Offene Kurzsprechstunde für Kurz- und dringliche Termine Bewährt hat sich das tägliche Angebot einer strukturierten offenen Sprechstunde (Kurz- oder Notfallsprechstunde) für Kurztermine oder dringliche Angelegenheiten. Ein paar Regeln sollten beachtet und den Patienten bei der Terminvereinbarung kommuniziert werden: es muss mit Wartezeiten gerechnet werden es kann nur das akute Anliegen betrachtet werden die Behandlungsdauer beläuft sich zumeist auf ca. 5 Minuten weitere Untersuchungen müssen auf einen Regeltermin vertagt werden @ckoeber hat uns dankenswerterweise ein übersichtliches Ablaufschema für die Telefontriage in seiner Hausarztpraxis zu Verfügung gestellt: Wie entscheidet Ihr die Dringlichkeit von Terminen in eurer Arztpraxis?
  14. Hallo Avisa, vielleicht hilft Dir diese Vorlage: Viele Grüße Ralph
  15. Wir betreiben 5 hausärztliche Arztpraxen in einer ländlichen Umgebung. Trotz insgesamt neun Ärzten werden wir nicht von dem Patientenandrang bei Grippewellen oder „Kurz vor dem Urlaub“-Anliegen verschont. Meistens sind die Anliegen vor allem organisatorischer Natur: Rezept- oder Überweisungswünsche, kurze Rückfragen bezüglich des Impfstatus oder einfach nur eine Krankmeldung. In unserer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft werden die Telefonanrufe durch zwei Medizinische Fachangestellte (MFA) zentral angenommen. Wie in jeder Arztpraxis gibt es Stoßzeiten für telefonische Anfragen, vor allem Montag und Dienstag um 7:30 Uhr: wir registrieren regelhaft ca. 20 Anrufe gleichzeitig um 7:31 Uhr, insgesamt durchschnittlich 200 Anrufe an einem Vormittag am Wochenanfang. Wir können zu dieser Zeit kaum unterscheiden, ob es sich im Einzelfall um dringliche medizinische Angelegenheiten dreht oder um eine organisatorische, auch später zu bearbeitende, Anfrage handelt. Bisherige Versuche, die telefonische Anruferlast zu reduzieren Wie viele andere Arztpraxen haben wir verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit mäßigem Erfolg versucht: Mailbox / Anrufbeantworter für Rezeptbestellungen oder Überweisungswünsche (sowohl unter einer extra Rufnummer, als auch als Option vor dem Verbinden zu einer MFA und zu Schließungszeiten: der Aufwand, diese Nachrichten abzuhören und zu bearbeiten ist sehr hoch: viele „leere“ Nachrichten, undeutliche Namensnennungen oder unklare Anfragen Telefonische Warteschlange: Erleichterung für die MFA, ungewohnt für die Patienten Mehr Personal: V.a. in Stoßzeiten Erhöhung des Personals auf 4 MFA für die Gesprächsannahme: Die erhöhten Personalkosten können nicht gedeckt werden Ausweitung der telefonischen Erreichbarkeit (z.B. Mittags und vor 7:30 Uhr und nach 18:00 Uhr): Erhöhte Personalkosten mit Zuschlägen und Anfragen vom Wochenende oder Spätabends können trotzdem nicht bedient werden Email / Webformular: Mäßige Akzeptanz der Patienten und fragwürdiger Datenschutz Auf der Suche nach einer wirklichen Problemlösung denke ich an die gelegentlich eintrudelnden What’s App-Nachrichten von befreundeten / verwandten Patienten. Was wäre, wenn wir eine sichere What’s App-Alternative für die Patienten anbieten könnten, welche Voraussetzungen müssten bestehen und würden die Patienten und MFA das nutzen und akzeptieren? Hypothese: eine sichere What's App Alternative für die Arztpraxis Wir versuchen seit 2016 folgende Hypothese zu bestätigen bzw. zu widerlegen: Eine sichere Chat-Kommunikation zwischen Patienten und Arztpraxis Wird von den Patienten aller Altersgruppen <75LJ akzeptiert und genutzt Wird als verbesserter Patientenservice wahrgenommen Entlastet die Medizinische Fachangestellten in der Praxis Wird von den MFAs aufgrund der Einfachheit und Entlastung akzeptiert Entlastet die Arztpraxis insgesamt in organisatorischen Angelegenheiten Verbessert die Erreichbarkeit der Patienten durch die Arztpraxis bei Rückfragen oder Besonderheiten (z.B. auffällige Laborwerte) Verbessert die Qualität der medizinischen Versorgung Führt zu dem Wunsch nach telemedizinischen Leistungen, v.a. durch Video-Chat Anforderungen an eine Chat-App für die Arztpraxis Wir haben Voraussetzungen erarbeitet, die für die Kommunikation zwischen einer Arztpraxis und Patienten grundsätzlich erfüllt werden müssen: 1. Datenschutz: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Keine Speicherung von Metadaten (wer hat mit wem, wann kommuniziert) Deutsche Server 2. Einfachheit Einfache Installation der App und Registrierung als Patient Einfache Benutzung 3. Smartphone-App und Desktop-Client Nutzung einer PC-basierten Version in der Arztpraxis ohne ständige Verbindung mit einem Smartphone Smartphone-App für Patienten und Medizinische Fachangestellte / Ärzte einer Arztpraxis 4. Versand von Dokumenten Versand von Dokumenten aus dem Praxisverwaltungssystem (z.B. Facharztberichte, Laborergebnisse) Anzeige dieser Dokumente in der Smartphone-App 5. Video-Chat Der Patient soll die Möglichkeit haben, per sicherem Video-Chat mit einem Arzt zu kommunizieren Umsetzung und Einführung einer sicheren Kommunikation in der Praxisorganisation Geplant war die Einführung eines Prototyps in einer neu gegründeten Zweigpraxis in einer Kleinstadt (<20.000 Einwohner) im April 2017, die nach KV-Vorgaben als gesperrtes Gebiet für Hausärzte gilt. Im März 2017 führten wir in einem Zeitraum von einer Woche eine freiwillige, schriftliche Vorab-Patientenbefragung in einer etablierten Arztpraxis in einem nahen gelegenen Ort durch. Erhoben werden sollte v.a. die Bereitschaft der Patienten, ein solches System zu nutzen: 1. Würden Sie eine solche App auf Ihrem Smartphone installieren? 2. Möchten Sie weitere Gesundheitsinformationen in dieser App lesen (z.B. zu Rückenschmerzen oder Grippe) 3. Würden Sie diese App lieber bezahlen oder kostenlos mit unaufdringlicher Werbung nutzen? 4. Statistische Daten: Alter, Geschlecht, Chronisch erkrankt, Häufigkeit der Arztbesuche pro Jahr 5. Freier Kommentar Gleichzeitig ließen wir unter den oben genannten Voraussetzungen einen Prototyp einer solchen Smartphone-Chat-App (nur für Android-Systeme) und einer PC-basierten Version (Desktop-Client) von einer professionellen IT-Firma (Adesso) entwickeln. Unter dem Namen „Re:Doc“ bewarben wir das System bei Patienten in der gerade neu eröffneten Arztpraxis ohne Stammpatienten. Hierzu verwendeten wir einen kleinen DinA5-Flyer, sowie Hinweise auf der Website und über eine direkte Ansprache durch die MFA und Ärzte. Patienten hatten die Möglichkeit, innerhalb der Smartphone-App einen Fragebogen zu der App anonym auszufüllen: 1. Wie ist der allererste Eindruck der App re:Doc beim erstmaligen Öffnen / Einschalten? 2. Wenn Sie die App re:Doc einige Male verwendet haben, wie beurteilen Sie die Handhabung (reicht ein oder wenige Klicks aus?) 3. Finden Sie es hilfreich, wenn das Herunterladen und die Installation der App re:Doc gleich in der Praxis zusammen mit einer Medizinischen Fachangestellten und Ihnen gemacht wird? Oder ziehen Sie es lieber vor, die App re:Doc selbstständig zu Hause zu installieren? 4. Wie nützlich halten Sie die bereits jetzt existierenden Funktionen (Chat, Terminvereinbarung, Befundversand)? 5. Welche der folgenden Funktionen beurteilen Sie als wichtig? (Mehrere Antworten sind möglich) Chat mit Arzt und Praxis Terminvereinbarung Befundaustausch Zweitmeinung eines Arztes Video-Chat Medikationsplan Teilnahme an Patientenbefragungen Rezeptbestellung 6. Welche der folgenden Funktionen beurteilen Sie als wichtig? (Mehrere Antworten sind möglich) Chat mit Arzt und Praxis Terminvereinbarung Befundaustausch Zweitmeinung eines Arztes Video-Chat Medikationsplan Teilnahme an Patientenbefragungen Rezeptbestellung 7. Würden Sie gesundheitsbezogene Werbung für eine kostenfreie Nutzung der App akzeptieren? Oder würden Sie lieber 3€ bis 5€ pro Monat für eine werbefreie Version bezahlen? 8. Werden Sie diese App Freunden und Bekannten weiterempfehlen? 9. Geschlecht 10. Alter 11. Einwohner in Ihrem Wohnort 12. Sind Sie gesetzlich oder privat versichert? 13. Freier Kommentar Ergebnisse unserer sicheren What's App Alternative für die Arztpraxis Vorabbefragung Insgesamt erhielten wir schriftliche Rückmeldung von 67 Patienten in einem Zeitraum von einer Woche. Ergebnisse.pdf Freie Kommentare 32 Patienten machten sich Sorgen, dass die App das ärztliche Gespräch ersetzen sollte (als telemedizinische Anwendung) 7 Patienten nutzen kein Smartphone Für uns überraschend war die Auffälligkeit, dass 40% der Patienten die Bereitschaft erklärten, für eine solche App zu bezahlen. Des Weiteren waren 48% der Befragten mit Werbeeinblendungen einverstanden. Einführung des Prototyps In dem Zeitraum von April 2017 bis April 2018 installierten insgesamt 464 Patienten die Smartphone-App, abzüglich Deinstallationen oder nicht genutzter App verblieben 292 aktive Benutzer. Freiwillige Nutzerbefragung Von 292 aktiven Benutzern konnten leider nur 20 verwertbare Fragebögen in einem Zeitraum zwischen April 2017 und April 2018 erhoben werden. Mögliche Ursachen ist die Freiwilligkeit und der einmalige Hinweis auf den Fragebogen bei einer Nutzungsdauer von mehr als 30 Tagen. Die Ergebnisse könnten aber erste Hinweis auf die Nutzung liefen. Für uns interessant sind v.a. die Aspekte „Finanzierung“ und „Funktionsumfang“. Finanzierung Während in der schriftlichen Vorabbefragung ein Teil der Patienten die Bereitschaft zeigten, für ein solches Chat-System zwischen 1€ und 5€ zu zahlen, war keine der Benutzer mehr bereit, hierfür Geld auszugeben. Die Möglichkeit von Werbeeinblendungen wurde zwar abgefragt, jedoch sehen wir dies aufgrund des Datenschutzes als kritisch ein. Funktionsumfang Die Patienten erleben die App v.a. als Erleichterung rund um organisatorische Anfragen im Alltag. Als wichtigste Funktionen empfinden die Patienten die Rezeptbestellung Terminvereinbarung Allgemeiner Chat mit Praxis und Arzt Befundaustausch Als unwichtige Funktionen empfinden die Patienten Video-Chat Teilnahme an Patientenbefragungen Zweitmeinung Weitere Aspekte, die in direkten Gesprächen mit Patienten und MFA angesprochen wurden: durch die asynchrone Kommunikationsform können Anfragen und Nachrichten auch zu Schließzeiten an die Praxis gesandt werden „ein Bild sagt mehr als tausend Worte“: die Rezeptbestellung per Foto ist eine gerne eingesetzte Funktion Medizinische Rückfragen fallen nur im geringen Ausmaß an, es handelt sich hierbei v.a. um kleinere Anfragen („ist es schlimm, dass das Cholesterin bei 205 mg/dl ist?“) Eine schriftliche Terminbestätigung auf das Smartphone führte bei uns zu einer verbesserten Termintreue bei den Patienten, die den Termin via Re:Doc vereinbarte. Für uns sehr überraschend war die Tatsache, dass sowohl während des Einsatz des Prototyps und auch in der Befragung sich kein Patient für den implementierten Video-Chat interessierte. Viel mehr hatten die Patienten Angst davor, dass diese App die persönliche Beratung telemedizinisch ersetzen sollte. Akzeptanz bei den Patienten Patienten aller Altersgruppen konnten den Mehrwert eines solchen Chat-Systems erkennen. Während wir davon ausgingen, dass nur die jüngeren Patienten dies nutzen würden, war schnell erkennbar, dass auch die Generation >60LJ What’s App kennen und nutzen und dankbar für eine sichere Alternative sind. Akzeptanz bei den Medizinischen Fachangestellten Ohne Vorwarnung oder Schulung wurde die PC-basierte Version in der Praxis an der Anmeldung und am Telefonarbeitsplatz installiert. Die Medizinischen Fachangestellten verstanden sofort den Nutzen und Zweck des Systems und fanden sich schnell in die Bedienung ein. Die Rückmeldungen der MFAs waren durchweg positiv: „Erleichterte Antwort via informellen Chat“ „Man kann die Nachrichten dann abarbeiten, wenn Zeit ist“ „Rezeptbestellungen (häufig via Foto), Termin- und Überweisungswünsche wurden viel präziser geäußert im Vergleich zu Telefon und Email“ „Man kann den Patienten Nachrichten schicken, auch wenn diese bei der Arbeit sind“ Auch MFA, die nicht Computer-affin sind, fanden sich sofort zurecht. Vor allem MFA, die häufig Hausbesuche selbständig tätigen, installierten den Prototyp auf ihrem Smartphone, um mit der Praxis sicher kommunizieren zu können. Akzeptanz bei den Ärzten Ärzte empfanden es als Erleichterung, Fotodokumentationen von erhobenen Befunden bei Hausbesuchen, direkt in die Arztpraxis zu senden. Sie sorgten sich jedoch, dass sie direkt vom Patienten per Chat kontaktiert werden könnten. Diese Funktion war jedoch im Prototyp nicht implementiert. Die Ärzte wünschten sich eine Möglichkeit, diese Form des Chats auch mit ihren Kollegen (innerhalb und außerhalb der Arztpraxis) nutzen zu können. Schlussfolgerung Der Prototyp einer sicheren und einfachen Chat-Applikation mit Nutzung auf dem Smartphone und auf einem feststehenden PC bewerten wir für uns als Erfolg und sehen die Praxisorganisation verbessert. Unabhängig des Alters nutzen Patienten diese Kontaktmöglichkeit vor allem für organisatorische Angelegenheiten. Als Nebeneffekt konnte ein verbesserte Termintreue und verminderte „unnötige“ Termine (Befundbesprechung ohne vorliegende Befunde) dieser Patienten festgestellt werden. Interessant ist für uns, dass die MFA dieses Werkzeug als eine Arbeitserleichterung im Praxisalltag empfinden: Es scheint weniger anstrengend als ein Telefonat zu sein Die Beantwortung ist im Vergleich zu einem persönlichen Telefonat deutlich schneller Die Anfragen der Patienten sind präziser (Foto der Rezepte, Patientenidentifikation im System) Bei Terminabsprachen wird nicht „gefeilscht“: zu 90% wird der angebotene Termin angenommen Eine sichere Chat-Kommunikation zwischen Patienten und Arztpraxis Wird von den Patienten aller Altersgruppen <75LJ akzeptiert und genutzt Wird als verbesserter Patientenservice wahrgenommen Entlastet die Medizinische Fachangestellten in der Praxis Wird von den MFAs aufgrund der Einfachheit und Entlastung akzeptiert Entlastet die Arztpraxis insgesamt in organisatorischen Angelegenheiten Verbessert die Erreichbarkeit der Patienten durch die Arztpraxis bei Rückfragen oder Besonderheiten (z.B. auffällige Laborwerte) Die These, dass die Qualität der medizinischen Versorgung hierdurch verbessert werden kann, ist schwierig zu messen. Einfluss Faktoren sehe ich v.a. in der verbesserten Praxisorganisation und damit der Möglichkeit, dass die MFA und Ärzte sich bei persönlichen Besuch des Patienten auf die Medizin konzentrieren können. Die Vorstellung, dass telemedizinische Leistungen im Rahmen der E-Health-Initiativen vermehrt angefragt werden, hat sich nicht bestätigt. Vor allem der Hype um den Video-Chat ist von Seiten der Patienten und der Ärzte zum Großteil nicht gewünscht. Eine telemedizinische Sondersituation stellt die Betreuung von schwer erkrankten Patienten dar: für einzelne Patienten (Palliativsituation, akute schwere Erkrankung) wurde ein direkter Chatkanal zu einzelnen Ärzten freigeschalten. Dieser Kanal wurde von den Patienten sensibel genutzt und nicht missbraucht. Viel mehr zeigten sich positive Effekte, wie verminderte Vorstellungen in den Nofallambulanzen der Krankenhäuser, stabilere medizinische Betreuung und reduzierte Anfragen nach Hausbesuchen solcher Patienten am Wochenanfang. Ausblick Zwischenzeitlich konnten wir aus dem Prototypen „Re:Doc“ eine vollwertige Version namens „MediOne“ in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Fa. Adesso weiterentwickeln. Diese ermöglicht die Teilnahme von weiteren Arztpraxen, Ärzten sowie Gesundheitsinstitutionen (Krankenhaus, Apotheke, Physiotherapie, Pflege) und stellt auch eine Version für iOS-Geräte bereit. Ärzte und medizinische Einrichtungen können das System nach Registrierung gegen eine Lizenzgebühr im Rahmen eines flexiblen Monatsabos nutzen. Patienten erhalten die App ab sofort kostenfrei in den App-Stores. Die Möglichkeit zur Bildung von „Kooperationen“ zwischen Dienstleistern im Gesundheitswesen soll die direkte, unkomplizierte und trotzdem sichere Kommunikation sowie den Befundaustausch zwischen den Teilnehmern verbessern. Machen Sie sich also selbst ein Bild von Medione
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