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2881 – Varizenexhairese, einseitig
GOÄ-Ziffer kommentierte Maxschwicker's GOAE in GOÄ Abschnitt "L": Chirurgie, Orthopädie
Ist es möglich diese Ziffer mehrfach an einem Bein abzurechnen? Zum Beispiel bei zahlreichen Seitenästen. -
Hallo Newcommer, wir arbeiten leider mit Medatixx. Wenn Probleme auftreten, und davon gibt es nach meiner Erfahrung bei dieser Software nicht zu wenige, dann hängt man gerne auch mal über eine Stunde im der Warteschleife des Sotware"Supports" um dann entweder mitgeteilt zu bekommen, dass der Mitarbeiter/in nicht weiß wie das Problem zu lösen ist und sich erstmal schlau machen muss, oder um direkt ohne persönlichen Kontakt aus der Warteschleife zu fliegen. Alternativ kann man auch Schulungen für eine nicht ganz geringe Gebühr buchen, nach der letzten " Schulung" bei der leider ein Großteil der Fragen unbeantwortet blieb, konnte mir die Mitarbeiterin zumindest die Frage welche Berufsausbildung sie hat beantworten: "MFA". Allerdings wissen die MFAs mit denen ich in der Praxis zusammenarbeite teilweise besser über das Programm Bescheid. Da der Umstieg auf eine andere Software mit Kosten und viel Zeitaufwand verbunden ist, will die Entscheidung für einen Software Anbieter gut überlegt sein. Viele Grüße
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Was denkst Du über den neuen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016?
Gast antwortete auf teramed's Thema in Forum, Fragen & Antworten
Wir haben 2023 und bei meinem Hausarzt (wie bei so vielen anderen auch) ist dieser MediPlan noch nicht angekommen. Es kann doch nicht sein das so etwas per Gesetz verpflichtend ist aber von den Ärzten nicht umgesetzt werden kann. Auch hier spielt das fehlende Internet (von Glasfaser ist nicht mal die Rede) eine große Rolle. Digitale Krankmeldeungen... Ha ! von wegen. Und jetzt kommt auch noch das digitale Rezept. Bekommen wir dann keine Medikamente mehr ??? Das ist wie: E-Autos die man nirgends laden kann ! Bitte erst mal überall die Grundvoraussetzungen schaffen !!!! Danke !- 16 Antworten
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wenn wir als MFA Blut abnehmen, darf diese Ziffer abgerechnet werden?
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Aktuelle Tipps zum EBM - Terminvermittlung und offene Sprechstunde
ein Artikel hat praxisfinanz32 erstellt in: Blog
Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hat die Terminvermittlung seit 1.1.2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Um keine signifikanten Honorarrückgänge zu verzeichnen müssen sich Facharztpraxen anders organisieren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Terminvermittlung. Grundsätzlich werden 2 Terminarten unterschieden: 1. TSS - Akutfall 2. Hausarztvermittlungsfall TSS-Akutfall Der Patient erhält innerhalb von 24 Stunden einen über die TSS (Terminservicestelle) vermittelten Termin bei der Facharztpraxis. Dieser Termin muss zwingend über die TSS vermittelt werden. Dann erhält die Praxis für diesen Patienten einen Zuschlag von 200% auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale. Außerdem bleiben alle Leistungen, die der Patient im aktuellen Quartal bezieht budgetfrei. Hausarztvermittlungsfall Hier wird zuerst unterschieden innerhalb welcher Frist der Termin beim Facharzt stattfindet. Entsprechend muss die GOP Ziffer der jeweiligen Fachgruppe um einen Buchstaben ergänzt werden: Fristen, in denen der Termin stattfinden muss: 24 Stunden - Kennzeichnung: A - Zuschlag 200% - nur TSS-Akutfall bis zum 4. Tag - Kennzeichnung B - Zuschlag 100% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 14. Tag - Kennzeichnung C - Zuschlag 80% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 35. Tag - Kennzeichnung D - Zuschlag 40% - Hausarztvermittlungsfall Die entsprechenden GOP der einzelnen Fachgruppen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Dokument https://praxisfinanz.de/wp-content/uploads/GOP-Terminvermittlung.pdf das gerne verwendet werden darf. Wichtig, es handelt sich um Kalendertage nicht um Arbeitstage. Kommt also ein Patient am Freitag zum Hausarzt, muss der Termin spätestens am Dienstag beim Facharzt stattfinden. Das erfordert grundsätzlich in vielen Praxen einige organisatorische Änderungen. Empfehlenswert ist es, sich mit seinen örtlichen Hausärzten abzusprechen, Terminslots für diese zu reservieren o.ä. Der Hausarzt erhält für die Vermittlung 15 Euro statt wie bisher 10 Euro. Bei den Kennzeichnungen C und D muss er allerdings zusätzlich begründen, warum der Termin so spät stattfindet. Das ist für den Hausarzt zusätzliche Arbeit für das gleiche Honorar und eher ungern genutzt. Insgesamt kann man sich jetzt natürlich mal wieder über die KBV und die komplizierten Regelungen und Änderungen aufregen - alles richtig. Nur wenn man diese Änderung zu Ende denkt, profitieren Hausärzte und Fachärzte davon, Patienten möglichst schnell einen passenden Termin beim Facharzt zu verschaffen. Das ermöglicht bei vielen dringenden Fällen deutlich frühere Diagnostik und Behandlung. Und ein Austausch zwischen den Praxen und ein gut organisiertes miteinander verbessert die Versorgung insgesamt.-
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Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hat die Terminvermittlung seit 1.1.2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Um keine signifikanten Honorarrückgänge zu verzeichnen müssen sich Facharztpraxen anders organisieren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Terminvermittlung. Grundsätzlich werden 2 Terminarten unterschieden: 1. TSS - Akutfall 2. Hausarztvermittlungsfall TSS-Akutfall Der Patient erhält innerhalb von 24 Stunden einen über die TSS (Terminservicestelle) vermittelten Termin bei der Facharztpraxis. Dieser Termin muss zwingend über die TSS vermittelt werden. Dann erhält die Praxis für diesen Patienten einen Zuschlag von 200% auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale. Außerdem bleiben alle Leistungen, die der Patient im aktuellen Quartal bezieht budgetfrei. Hausarztvermittlungsfall Hier wird zuerst unterschieden innerhalb welcher Frist der Termin beim Facharzt stattfindet. Entsprechend muss die GOP Ziffer der jeweiligen Fachgruppe um einen Buchstaben ergänzt werden: Fristen, in denen der Termin stattfinden muss: 24 Stunden - Kennzeichnung: A - Zuschlag 200% - nur TSS-Akutfall bis zum 4. Tag - Kennzeichnung B - Zuschlag 100% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 14. Tag - Kennzeichnung C - Zuschlag 80% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 35. Tag - Kennzeichnung D - Zuschlag 40% - Hausarztvermittlungsfall Die entsprechenden GOP der einzelnen Fachgruppen entnehmen Sie bitte dem angehängten pdf. das gerne verwendet werden darf. Wichtig, es handelt sich um Tage nicht um Arbeitstage. Kommt also ein Patient am Freitag zum Hausarzt, muss der Termin spätestens am Dienstag beim Facharzt stattfinden. Das erfordert grundsätzlich in vielen Praxen einige organisatorische Änderungen. Empfehlenswert ist es, sich mit seinen örtlichen Hausärzten abzusprechen, Terminslots für diese zu reservieren o.ä. Der Hausarzt erhält für die Vermittlung 15 Euro statt wie bisher 10 Euro. Bei den Kennzeichnungen C und D muss er allerdings zusätzlich begründen, warum der Termin so spät stattfindet. Das ist für den Hausarzt zusätzliche Arbeit für das gleiche Honorar und eher ungern genutzt. Insgesamt kann man sich jetzt natürlich mal wieder über die KBV und die komplizierten Regelungen und Änderungen aufregen - alles richtig. Nur wenn man diese Änderung zu Ende denkt, profitieren Hausärzte und Fachärzte davon, Patienten möglichst schnell einen passenden Termin beim Facharzt zu verschaffen. Das ermöglicht bei vielen dringenden Fällen deutlich frühere Diagnostik und Behandlung. Und ein Austausch zwischen den Praxen und ein gut organisiertes miteinander verbessert die Versorgung insgesamt. GOP Terminvermittlung.pdf-
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Als Facharztpraxis können Sie von einer zügigen Terminvermittlung profitieren. Aufgrund der weggefallenen Neupatientenregelung ist das auch ab 1-23 unbedingt notwendig. Wenn Sie z.B. einem Patienten, der von seinem Hausarzt an sie vermittelt wird, innerhalb von 4 Tagen einen Termin anbieten, erhalten Sie die doppelte Grundpauschale und dieser Patient ist für das laufende Quartal komplett außerhalb des Budgets abrechenbar. Also sehr lohnend. Erfordert aber etwas Organisation. In Baden-Württemberg hat die KV hier ein Überischt erstellt: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel?tx_news_pi1[news]=1737&cHash=8b340145cef2ac620e5ab6d73a0800e5 Ich berate selbst Praxen zu diesem Thema und habe dazu auch schon in meinem Blog veröffentlicht: https://praxisfinanz.de/neue-wege-facharztpraxen/ Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter, die Abrechnungsziffern können Sie in dem link zur KVBAWUE nachlesen. Die sind bundesweit gleich. Nur arztgruppenspezifisch.
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Hallo zusammen , ich muss mich jetzt nochmal hier erkundigen. Es geht darum , ich bin seit 13 Jahren Pflegehelfer, habe 2x die Ausbildung angefangen. Einmal 2 Jahre Ausbildung und später nochmal 1 Jahr. Habe die Ausbildung aber nie beendet. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen in einer Arztpraxis als MFA eingestellt zu werden ( Tätigkeitsfeld:Telefon, Rezepte, Überweisung etc ) also quasi hauptsächlich am Telefon . Ist das alles so rechtens ?
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Flyer Hausarztprogramm / HZV
Datei kommentierte Hans-Walter Jacobs's teramed in Kostenlose Vorlagen Arztpraxis
Das Programm ist nicht für Patienten geeignet ich wurde am 18.01.2023 von meinem Hausarzt ohne Rücksprache einfach angemeldet. Ich fiel aus allen Wolken als mir die AOK ein Anmeldeschreiben schickte. Die beschriebenen Bedingungen gleichen einem Vormund wozu der Arzt auserkoren wurde. Ich habe daraufhin sofort alles unternommen um dieses Programm zu kündigen -
Hallo Irina, das kann man so klar leider nicht beantworten. Grundsätzliche darf eine MFA natürlich arbeiten wo sie möchte. Jedoch ist zu beachten, dass eine Infektion im Regelfall eine ärztliche Leistung ist und somit nur im Rahmen der ärztlichen Delegation durchgeführt werden darf. Dementsprechend liegt die Durchführung solcher Maßnahmen hauptsächlich in der Verantwortung des Arbeitgebers. Dieser muss im Zweifel den Beweis antreten, dass die MitarbeiterIn die Maßnahme beherrscht hat und auch darlegen, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die auch durch besonders geschultes Personal gemacht werden kann. Die Injektion von Arzneimitteln ist meines Erachtens eine heilkundliche Maßnahme und dementsprechend (ohne Delegation) nur wenigen Berufen vorenthalten. Ich hoffe das hat dir etwas geholfen. Viele Grüße Christian
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Hyposensibilisierung in der Hausarztpraxis - Ziffer 30130
ein Thema hat DoktaBob erstellt in: Forum, Fragen & Antworten
Ziffer 30130 Gibt es hier Hausärzte die KEINE allergoloische Zusatzausbildung haben und in ihrer Praxis Hyposensibilisierungen (SLIT oder SCIT) für Kassenpatienten anbieten? Bin heute erstmals über die Ziffer 30130 für die Hyposensibilisierungsbehandlung gestoßen. Auf der KV-Hessen Seite steht, das alle Ärzte diese abrechnen können soweit es ihnen berufsrechtliche erlaubt ist. https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/allergologie Aber was genau heißt das? Ziffer 40351 Die Kostenpauschale für einen Prick-Test dürfte ein Hausarzt mit der 40351 auch ohne Allergologie-Zusatzbezeichnung abrechnen neben der 03000. Das ist aber wahrscheinlich wenig kostendecken, bei einer Bewertung von derzeit 5,50 Euro. Wäre eine Abrechnung über IGEL auch denkbar, oder kommen da wieder die "berufsrechtlichen Einschränkungen" wie bei der Ziffer 30130 ins Spiel? Freue mich über Erfahrungen aus anderen Hausarzt-Praxen.