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Was denkst Du über den neuen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016?
ein Thema hat teramed erstellt in: Forum, Fragen & Antworten
Wer hat schon Meinungen oder Erfahrungen mit dem neuen Medikationsplan ab dem 01.10.2016? Wird dieser die medizinische Versorgung der Patienten verbessern oder die Arbeit in der ambulanten Medizin für Ärzte und Medizinische Fachangestellte erleichtern oder erschweren? Wird die Software funktionieren?- 16 Antworten
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Alte Praxis-EDV - Neue Generation Praxis-EDV
ein Thema hat Deuser Praxismanager.de erstellt in: Forum, Fragen & Antworten
Liebes Forum, mich würde interessieren, ob jemand mit den neuen Systemen wie T2med, Redmedical, Doc Cirrus aussieht, hat da jemand Erfahrung, d.h. die Systeme im Einsatz? Meines Wissens nach sind die z.B. bei T2med immer noch viel am entwickeln... Lt. KV-Installationsstatistik weniger als 0,1% Marktanteil (was bei neuen Systemen ja nicht ungewöhnlich ist. Aber wenn 5000 Ärzte lt. Homepage schon getestet haben, macht mich das doch ein wenig nachdenklich...) Viele bisherige Systemanbieter setzen ja noch auf das alte Geschäftsmodell: Wenn Ärzte und Mitarbeiterinnen über das langsame System klagen, verkaufe ihnen alle paar Jahre einen neuen dicken Server und neue Rechner für >10.000 €. Bin gespannt, wie lange das die Praxisinhaber noch mit sich machen lassen... Praktisch alle EDV-Programme laufen ja sehr gut in kleinen Praxen. Meine Erfahrung: Je größer die Praxis ist (ab so 10-15 Arbeitsplätze), desto weniger Programme eignen sich. Wenn man auf der Suche nach einem neuen System ist, sollte man sich m.E. von der klassischen Client-Server-Technologie verabschieden (d.h. Daten auf dem Server, Programm läuft auf jedem Rechner), sondern sich die neuen Systeme mal ansehen. Wir haben vor kurzem für einen Klienten (Großpraxis 7 Ärzte) mal eine neutrale Recherche durchgeführt (mit Pflichtenheft und allem). Der Kunde hat sich für Doc Cirrus entschieden, da die nicht zu groß und nicht zu klein (und daher auch flexibel sind) sind und ein sehr stabiles System haben, das auch auf > 50 Rechnern sehr stabil läuft. Die Patientendaten liegen auf einem Datenwürfel / (NAS), und das Programm läuft über den Browser im Intranet (nicht Internet), ist also sicher nach außen hin und geht auch, wenn das Internet nicht läuft. Damit entfällt schonmal die Investition in neue Praxiscomputer, die alten werden einfach weitergenutzt. Die Daten liegen sicher in der Praxis (was ich aus Datenschutzaspekten wichtig finde) und nicht in einer Cloud... Und die Preise waren auch mehr als ok, was auch ein Kriterium ist... Würde mich über Rückmeldungen aus der Praxis freuen, wenn sie mit einem der neuen Systeme arbeiten, danke :-) Viele Grüße, Joachim Deuser -
Telematikinfrastruktur - anbinden oder abwarten?
ein Thema hat DoktaBob erstellt in: Forum, Fragen & Antworten
Da ich hier noch kaum Beiträge zur Telematikinfrastruktur gefunden habe und in mir immer mehr Fragezeichen aufploppen, versuche ich hier mal einen Thread aufzumachen in dem ich alles was man so wissen muss aufgelistet wird. Ich tendiere dazu die Telematikinfrastruktur möglichst lange hinauszuzögern, da zum einen die Kostenübernahme immer noch nicht vollständig erfolgt (die KV-Pauschalen sind nur ein Teil, vor allem auf den laufenden Kosten scheint man sitzen zu bleiben) und da zum anderen mein jetztiger PVS-Provider sich trotz neuer DSGVO (oder vielleicht gerade wegen) komplett aus der Verantwortung stiehlt, sollte durch es durch Online-Anbindung zu einer Datenpanne kommen. Bisher bin ich mit meiner kleinen Allgemeinarztpraxis auch offline ganz gut ausgekommen.... Abgesehen davon dass das Telematik-Thema generell nicht ganz durchdacht ist und Sicherheitsrisiken beinhaltet (siehe https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte) birgt schon alleine die dafür notige Online-Anbindung meines Praxis-Server Gefahren, die man nicht so ohne weiteres eindämmen kann. Also, vielleicht gibt es hier auch Leute, die das ganze noch möglichst weit hinauszögern oder aber Leute, die meine Bedenken zerstreuen können? Mal zum Stand der Dinge: Welche Komponenten braucht man für die Anbindung an die Telematik? Konnektor: im Prinzip ein spezieller VPN-Router) E-Health-Kartenterminals: für manche alten Kartenterminals gibt es kostenpflichtige Firmwareupdates, z.B. Mobile Kartenterminals Praxisausweis (SMC-B) Anpassung PVS VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss Optional: elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) Bis wann ist die (aktuelle) gesetzliche Pflicht? Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, steht dass bis zum 30. Juni 2019 keine Honorarkürzungen erfolgen sollen. Ärzte und Psychotherapeuten müssen die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI allerdings bis spätestens 31. März nächsten Jahres verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Können sie das nicht, wird Vertragsärzten das Honorar um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V). Quelle: https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php Leider schwingen diverse Anbieter aber schon seit langem die Angstkeule und wollen damit Ärzte zur Vertragsunterzeichnung bewegen, solange es noch keine Konkurrenz gibt. Und die mit der Zeit weniger werdende KV-Förderung trägt ihren Teil dazu bei. Ich habe schon mit vielen Ärzten gesprochen, die vor Monaten neue Telematik-Verträge abgeschlossen haben, aber diesen noch nicht verwenden konnten und dementsprechend auch noch keine Förderung erhalten haben. Wie hoch ist die Förderung aktuell ? Quelle: https://www.kbv.de/html/30719.php Wieviele Konnektoren sind bisher zugelassen? Laut meinem letzten Stand sind es 4 Konnektoren. Ich werde diese demnächst hier verlinken. Was passiert nach Ablauf der Frist? das weiss so genau leider keiner.... aber es gibt Widerstand: Die Frist wurde bereits von Ende 2018 auf März 2019 verlängert auch dank einer Petition (siehe: Petition 83509). Was kann man tun? "Was sollten nun Ärzte angesichts der noch immer drohenden Honorarkürzung tun? Dr. Kriedel rät, die nötigen Geräte zu bestellen. In dem Vertrag sollte unbedingt verankert werden, dass der Finanzierungspreis für das Quartal gilt, in dem erstmals die Stammdaten abgeglichen werden. Entscheidend für die GKV-Erstattung ist nämlich das Quartal des ersten Versichertenstammdatenabgleichs und nicht das Datum des Kaufvertrags oder der Konnektorenlieferung." (Quelle: Medical Tribune Kein Cent zuzahlung! ) Einen Anwalt fragen oder wenn man schon gezahlt hat klagen: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/praxismanagement/artikel/wer-prozessiert-wegen-telematikschaeden/ Eine Musterklage ist von dem Ärztenetz Medi in Vorbereitung: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/article/975768/musterklage-medi-laedt-ti-strategietreffen.html Unbedingt das Kleingedruckte in den Verträge lesen, die man mit dem Anbieter geschlossen hat: In den Verträgen, die ich bisher gesehen habe, versuchten die Anbieter jegliche Haftung für Hackerangriffe auszuschließen. Meine persönlichen Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann? Muss man alle benötigten Komponenten auf einmal bestellen, um die Förderung zu bekommen? Oder kann man zum Beispiel erstmal nur das SMC-B-Kartenterminal bestellen und sich erstatten lassen? Ist ohne VSDM - also die Online-Prüfung der Stammdaten - auch kein Einlesen der Gesundheitskarte im PVS (und damit eine Abrechnung) mehr möglich? Welche Nachteile außer der Honorarkürzung hat man sonst noch wenn man offline bleibt? (Arztrbriefe, Medikationsplan sind ja erst noch in Entwicklung) Was passiert wenn ein Konnektor gestohlen wird? Muss man updatefähige Kartenterminal bis 31.12.2018 updaten und gibt es wirklich keine Updates mehr für das ORGA 930 M mehr? Laut dieser Anzeige ist das angeblich so: https://www.doccheckshop.de/Angebote/Kartenlesegeraete-OPB1/ Hoffe auf rege Diskussion! Update 30.01.2019: Die erste Musterklage in Badenwürtenberg läuft an: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100536/Telematikinfrastruktur-Musterklage-wegen-Konnektorkosten Habe hier eine Checkliste zur Anbindung gefunden: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/TI/KVB-Checkliste-TI-Anschluss.pdf Jeder der sich an die Telematik anschließt, sollte seine Praxis-EDV vorher auf Datensicherheit prüfen: dazu wurde dieser schöne Leitfaden schon im Juni 2018 von der Bundesärztekammer veröffentlicht: "Technische Anlage - Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" das wichtigste in meinen Augen ist eine explizite, dedizierte Firewall: die Kosten hierfür betragen je nach Praxisgröße 400-1200 € einmalig + ca. 400-600€ jährlich für Updates von Virensignaturen, Wartung, etc. Diese Kosten sind nicht durch die Förderung gedeckt und werden oft vergessen. Frage: Viele PVS-Anbieter bieten sogenannte EDV-Checks (z.B. der TI-Fit-Check von medatixx) an - früher war das kostenlos, inwzischen verlangt medatixx 119,-€ dafür. Wer hat Erfahrungen mit so etwas gemacht? Ich bin etwas ensetzt über unseren Anbieter: uns wurde nach einem Check vorgeschlagen unsere Fritzbox durch einen Lancom Router zu ersetzten. Das sei als Firewall-Lösung völlig ausreichend !!!? Update 04.02.2019: Gefahren der (zentralen) Speicherung von Gesundheitsdaten: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100202/Neuen-Sicherheitsmassnahmen-stehen-stets-auch-neue-Angriffsmoeglichkeiten-gegenueber Das Gesundheitsministerium möchte die gemaik verstaatlichen um die Telematik schneller voranzutreiben: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100833/Bundesaerztekammer-kritisiert-geplante-Uebernahme-der-gematik https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-spahn-entmachtet-kassen-und-aerzte-bei-der-digitalisierung/23928228.html ...und dann soll noch die Gesundheitscloud eingeführt werden (am beste ohne das Ärzte, Kassen oder Versicherer mitreden können - siehe vorherigen Link): https://www.zdf.de/nachrichten/heute/gesundheitscloud-macht-patientendaten-zu-leichter-beute-102.html -
Telemedizin ist mehr als nur online Arzttermine - Beispiel Arztpraxis
ein Artikel hat Ralph Jäger erstellt in: Blog
E-Health und Telemedizin prägen als Schlagwörter die Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Doch wie kann die Umsetzung in Hausarzt- und Facharztpraxen zu einer echten Entlastung des Praxismanagements und Verbesserung der Patientenversorgung beitragen? Müssen es online Arzttermine sein? Telemedizinische Anwendungen in der ambulanten Medizin Die Videosprechstunde hat durch die Einführung von Abrechnungspositionen im EBM viel Aufmerksamkeit und Bekanntheit erreicht. Abseits des Videochats von Ärzten und Patienten sollen telemedizinische Anwendungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien die räumliche und zeitliche Distanz von medizinischen Leistungen überbrücken. Im Praxisalltag erfüllen Ärzte diese Bedingung der Telemedizin regelhaft: die telefonische ärztliche Beratung. Dabei wird selten an das Fernbehandlungsverbot gedacht. Quelle: § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) Konkret bedeutet dieser Absatz, dass nur mit Patienten, mit denen bereits ein persönlicher Erstkontakt zustande gekommen ist, eine Behandlung per Telefon oder Online-Medien erfolgen darf. Auf dem 121. Ärztetag Deutschen Ärztetag wurde für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gestimmt, um das ärztliche Handeln auch telemedizinisch für unbekannte Patienten in Einzelfällen zu ermöglichen. Dabei wird oft vergessen, dass, unabhängig der Flexibilisierung dieses Fernbehandlungsverbots, für den Durchbruch in der Telemedizin, diese Vorgabe während der Behandlung eines Patienten fast immer erfüllt wird: sowohl Ärzte als auch Patienten würden eine Erstdiagnose einer Erkrankung, auch bei kleineren Beschwerden, nicht telemedizinisch erheben wollen. Vielmehr handelt es sich bei medizinischen Fragen meistens um Rückfragen zu einer aktuellen Behandlung oder Befundauskunft bzw. therapeutische Anweisungen. Telemedizinische Fernbehandlung im Praxisalltag Eine wirkliche Erleichterung, wäre eine einfache, sichere und schnelle Möglichkeit der Kommunikation zwischen Arztpraxis - Arzt und Patienten. Für den Einsatz im Praxisalltag sollten deshalb folgende Voraussetzung erfüllt werden: Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Erfüllung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach EU-DSGVO Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation im Gesundheitswesen Medizinische Anfragen und Antworten sollten zeitversetzt (asynchron) möglich sein: in der Regel beschäftigen sich Patienten mit medizinischen Problemen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten und Ärzte sind heutzutage an eine enge Zeittaktung durch die Terminvergabe gebunden. Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten und DSVGO Die Sicherheit der sensiblen Gesundheits- und Personendaten nach DSGVO müssen gewährleistet werden. Der Vertrauensanker Arztpraxis darf durch Einsatz technischer Innovationen nicht gestört werden. Durch Einhaltung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach DSGVO wird keine juristische Angriffsfläche offengelegt. Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Telemedizinische Innovationen scheitern oft an der ersten Kontaktaufnahme. Vor allem Patienten sind lieber zum Telefonhörer zur Klärung von medizinischen Rückfragen, sollte sich der Registrierungsprozess als zu komplex herausstellen. Patienten sollen selbständig die Kontaktaufnahme initiieren können, ohne vorher eine Einladung durch die Arztpraxis / Arzt erhalten und verschiedene juristische Dokumente unterzeichnen zu müssen. Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer In einer Arztpraxis erreicht der Patient den Arzt nicht direkt: er wird in der Regel zuerst von einer Medizinischen Fachangestellten telefonisch betreut, die gegebenenfalls das Telefonat weiterleitet. Eine telemedizinische Fernbehandlung muss diesen Praxisprozess digital abbilden und die Möglichkeit zu Verfügung stellen, Nachrichten weiterzuleiten. Gleichzeitig müssen, wie bei einem Telefonat, der direkte Austausch zwischen zwei Teilnehmern bei Erhalt einer weitergeleiteten Nachricht ermöglicht werden. Am Anfang stehen organisatorische Prozesse Ein Großteil der Kommunikation mit Patienten betreffen im Praxisalltag organisatorische Prozesse: Terminvereinbarung Rezept- und Überweisungsbestellungen reine Befundübermittlung, ohne ärztliche Interpretation Ziel einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen muss es sein, auch diese organisatorischen Prozesse digital abzubilden. Für eine hohe Akzeptanz bei Patienten und den Medizinischen Fachangestellten einer Arztpraxis, müssen die jetzt schon bestehenden Anforderungen adäquat berücksichtigt werden. Online-Terminvereinbarung beim Arzt muss Besonderheiten berücksichtigen Der Prozess der Terminvergabe in der Arztpraxis ist traditionell gewachsen und verfeinert worden. Individuelle Praxisanforderungen erschweren eine schematische Terminvergabe. Es gelten besondere Anforderungen, um die synchrone, telefonische oder persönliche Terminvergabe durch ein technisches System asynchron zu unterstützen: Niedrigschwelligkeit: Neupatienten muss es einfach möglich sein, Kontakt mit der Arztpraxis aufzunehmen Datenschutz: Terminanfragen beinhalten selbst schon sensible Personen- und Gesundheitsdaten und sollten nicht z.B. per Email übermittelt werden Intelligenz: eine letztendliche Terminvergabe hängt von vielen Faktoren ab, z.B. subjektive und objektiver Terminanlass sowie dessen Dringlichkeit, Vorbehandlungen und -erkrankungen, erforderliche Voruntersuchungen und -Befunde Für ein effektives Praxismanagement und der Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis ist es entscheidend, diese Anforderungen zu bedienen. Die Patientenzufriedenheit wird letztendlich durch eine optimale Praxisorganisation erhöht. Bestehende Telemedizinische Lösungen Das bestehende Angebot ist vielfach auf nur einzelne telemedizinische Anwendungsfälle begrenzt: Zum Beispiel existieren vielfältige Lösungen für den Online-Arztbesuch mittels einer Videosprechstunde, die häufiger vorkommenden organisatorischen Prozesse einer Arztpraxis werden nur unzureichend unterstützt. Im Gegenzug leisten System für die organisatorischen Prozesse keine sichere Unterstützung für eine Fernbehandlung. Der Datenschutz erschwert die einfache Kontaktaufnahme durch Patienten und der Einsatz von synchronen Kommunikationsmethoden belastet die ärztliche Tätigkeit mehr, als es die Arztpraxis entlastet. Eine umfassende Lösung wäre ein sicherer Messenger wie WhatsApp mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bekannte WhatsApp-Alternativen, wie Threema, Signal und Wire sind zwar sicher, allerdings bedienen sie nicht die Anforderungen des ambulanten Gesundheitswesen. Eine Alternative ist der sichere Messenger MediOne, der an die Anforderungen des Gesundheitswesen angepasst ist und DSGVO-konform genutzt werden kann.- 1 Kommentar
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So einfach erreichen Patienten unsere Arztpraxis ohne Mehraufwand für die Praxismitarbeiter
ein Artikel hat Ralph Jäger erstellt in: Blog
Wir betreiben 5 hausärztliche Arztpraxen in einer ländlichen Umgebung. Trotz insgesamt neun Ärzten werden wir nicht von dem Patientenandrang bei Grippewellen oder „Kurz vor dem Urlaub“-Anliegen verschont. Meistens sind die Anliegen vor allem organisatorischer Natur: Rezept- oder Überweisungswünsche, kurze Rückfragen bezüglich des Impfstatus oder einfach nur eine Krankmeldung. In unserer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft werden die Telefonanrufe durch zwei Medizinische Fachangestellte (MFA) zentral angenommen. Wie in jeder Arztpraxis gibt es Stoßzeiten für telefonische Anfragen, vor allem Montag und Dienstag um 7:30 Uhr: wir registrieren regelhaft ca. 20 Anrufe gleichzeitig um 7:31 Uhr, insgesamt durchschnittlich 200 Anrufe an einem Vormittag am Wochenanfang. Wir können zu dieser Zeit kaum unterscheiden, ob es sich im Einzelfall um dringliche medizinische Angelegenheiten dreht oder um eine organisatorische, auch später zu bearbeitende, Anfrage handelt. Bisherige Versuche, die telefonische Anruferlast zu reduzieren Wie viele andere Arztpraxen haben wir verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit mäßigem Erfolg versucht: Mailbox / Anrufbeantworter für Rezeptbestellungen oder Überweisungswünsche (sowohl unter einer extra Rufnummer, als auch als Option vor dem Verbinden zu einer MFA und zu Schließungszeiten: der Aufwand, diese Nachrichten abzuhören und zu bearbeiten ist sehr hoch: viele „leere“ Nachrichten, undeutliche Namensnennungen oder unklare Anfragen Telefonische Warteschlange: Erleichterung für die MFA, ungewohnt für die Patienten Mehr Personal: V.a. in Stoßzeiten Erhöhung des Personals auf 4 MFA für die Gesprächsannahme: Die erhöhten Personalkosten können nicht gedeckt werden Ausweitung der telefonischen Erreichbarkeit (z.B. Mittags und vor 7:30 Uhr und nach 18:00 Uhr): Erhöhte Personalkosten mit Zuschlägen und Anfragen vom Wochenende oder Spätabends können trotzdem nicht bedient werden Email / Webformular: Mäßige Akzeptanz der Patienten und fragwürdiger Datenschutz Auf der Suche nach einer wirklichen Problemlösung denke ich an die gelegentlich eintrudelnden What’s App-Nachrichten von befreundeten / verwandten Patienten. Was wäre, wenn wir eine sichere What’s App-Alternative für die Patienten anbieten könnten, welche Voraussetzungen müssten bestehen und würden die Patienten und MFA das nutzen und akzeptieren? Hypothese: eine sichere What's App Alternative für die Arztpraxis Wir versuchen seit 2016 folgende Hypothese zu bestätigen bzw. zu widerlegen: Eine sichere Chat-Kommunikation zwischen Patienten und Arztpraxis Wird von den Patienten aller Altersgruppen <75LJ akzeptiert und genutzt Wird als verbesserter Patientenservice wahrgenommen Entlastet die Medizinische Fachangestellten in der Praxis Wird von den MFAs aufgrund der Einfachheit und Entlastung akzeptiert Entlastet die Arztpraxis insgesamt in organisatorischen Angelegenheiten Verbessert die Erreichbarkeit der Patienten durch die Arztpraxis bei Rückfragen oder Besonderheiten (z.B. auffällige Laborwerte) Verbessert die Qualität der medizinischen Versorgung Führt zu dem Wunsch nach telemedizinischen Leistungen, v.a. durch Video-Chat Anforderungen an eine Chat-App für die Arztpraxis Wir haben Voraussetzungen erarbeitet, die für die Kommunikation zwischen einer Arztpraxis und Patienten grundsätzlich erfüllt werden müssen: 1. Datenschutz: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Keine Speicherung von Metadaten (wer hat mit wem, wann kommuniziert) Deutsche Server 2. Einfachheit Einfache Installation der App und Registrierung als Patient Einfache Benutzung 3. Smartphone-App und Desktop-Client Nutzung einer PC-basierten Version in der Arztpraxis ohne ständige Verbindung mit einem Smartphone Smartphone-App für Patienten und Medizinische Fachangestellte / Ärzte einer Arztpraxis 4. Versand von Dokumenten Versand von Dokumenten aus dem Praxisverwaltungssystem (z.B. Facharztberichte, Laborergebnisse) Anzeige dieser Dokumente in der Smartphone-App 5. Video-Chat Der Patient soll die Möglichkeit haben, per sicherem Video-Chat mit einem Arzt zu kommunizieren Umsetzung und Einführung einer sicheren Kommunikation in der Praxisorganisation Geplant war die Einführung eines Prototyps in einer neu gegründeten Zweigpraxis in einer Kleinstadt (<20.000 Einwohner) im April 2017, die nach KV-Vorgaben als gesperrtes Gebiet für Hausärzte gilt. Im März 2017 führten wir in einem Zeitraum von einer Woche eine freiwillige, schriftliche Vorab-Patientenbefragung in einer etablierten Arztpraxis in einem nahen gelegenen Ort durch. Erhoben werden sollte v.a. die Bereitschaft der Patienten, ein solches System zu nutzen: 1. Würden Sie eine solche App auf Ihrem Smartphone installieren? 2. Möchten Sie weitere Gesundheitsinformationen in dieser App lesen (z.B. zu Rückenschmerzen oder Grippe) 3. Würden Sie diese App lieber bezahlen oder kostenlos mit unaufdringlicher Werbung nutzen? 4. Statistische Daten: Alter, Geschlecht, Chronisch erkrankt, Häufigkeit der Arztbesuche pro Jahr 5. Freier Kommentar Gleichzeitig ließen wir unter den oben genannten Voraussetzungen einen Prototyp einer solchen Smartphone-Chat-App (nur für Android-Systeme) und einer PC-basierten Version (Desktop-Client) von einer professionellen IT-Firma (Adesso) entwickeln. Unter dem Namen „Re:Doc“ bewarben wir das System bei Patienten in der gerade neu eröffneten Arztpraxis ohne Stammpatienten. Hierzu verwendeten wir einen kleinen DinA5-Flyer, sowie Hinweise auf der Website und über eine direkte Ansprache durch die MFA und Ärzte. Patienten hatten die Möglichkeit, innerhalb der Smartphone-App einen Fragebogen zu der App anonym auszufüllen: 1. Wie ist der allererste Eindruck der App re:Doc beim erstmaligen Öffnen / Einschalten? 2. Wenn Sie die App re:Doc einige Male verwendet haben, wie beurteilen Sie die Handhabung (reicht ein oder wenige Klicks aus?) 3. Finden Sie es hilfreich, wenn das Herunterladen und die Installation der App re:Doc gleich in der Praxis zusammen mit einer Medizinischen Fachangestellten und Ihnen gemacht wird? Oder ziehen Sie es lieber vor, die App re:Doc selbstständig zu Hause zu installieren? 4. Wie nützlich halten Sie die bereits jetzt existierenden Funktionen (Chat, Terminvereinbarung, Befundversand)? 5. Welche der folgenden Funktionen beurteilen Sie als wichtig? (Mehrere Antworten sind möglich) Chat mit Arzt und Praxis Terminvereinbarung Befundaustausch Zweitmeinung eines Arztes Video-Chat Medikationsplan Teilnahme an Patientenbefragungen Rezeptbestellung 6. Welche der folgenden Funktionen beurteilen Sie als wichtig? (Mehrere Antworten sind möglich) Chat mit Arzt und Praxis Terminvereinbarung Befundaustausch Zweitmeinung eines Arztes Video-Chat Medikationsplan Teilnahme an Patientenbefragungen Rezeptbestellung 7. Würden Sie gesundheitsbezogene Werbung für eine kostenfreie Nutzung der App akzeptieren? Oder würden Sie lieber 3€ bis 5€ pro Monat für eine werbefreie Version bezahlen? 8. Werden Sie diese App Freunden und Bekannten weiterempfehlen? 9. Geschlecht 10. Alter 11. Einwohner in Ihrem Wohnort 12. Sind Sie gesetzlich oder privat versichert? 13. Freier Kommentar Ergebnisse unserer sicheren What's App Alternative für die Arztpraxis Vorabbefragung Insgesamt erhielten wir schriftliche Rückmeldung von 67 Patienten in einem Zeitraum von einer Woche. Ergebnisse.pdf Freie Kommentare 32 Patienten machten sich Sorgen, dass die App das ärztliche Gespräch ersetzen sollte (als telemedizinische Anwendung) 7 Patienten nutzen kein Smartphone Für uns überraschend war die Auffälligkeit, dass 40% der Patienten die Bereitschaft erklärten, für eine solche App zu bezahlen. Des Weiteren waren 48% der Befragten mit Werbeeinblendungen einverstanden. Einführung des Prototyps In dem Zeitraum von April 2017 bis April 2018 installierten insgesamt 464 Patienten die Smartphone-App, abzüglich Deinstallationen oder nicht genutzter App verblieben 292 aktive Benutzer. Freiwillige Nutzerbefragung Von 292 aktiven Benutzern konnten leider nur 20 verwertbare Fragebögen in einem Zeitraum zwischen April 2017 und April 2018 erhoben werden. Mögliche Ursachen ist die Freiwilligkeit und der einmalige Hinweis auf den Fragebogen bei einer Nutzungsdauer von mehr als 30 Tagen. Die Ergebnisse könnten aber erste Hinweis auf die Nutzung liefen. Für uns interessant sind v.a. die Aspekte „Finanzierung“ und „Funktionsumfang“. Finanzierung Während in der schriftlichen Vorabbefragung ein Teil der Patienten die Bereitschaft zeigten, für ein solches Chat-System zwischen 1€ und 5€ zu zahlen, war keine der Benutzer mehr bereit, hierfür Geld auszugeben. Die Möglichkeit von Werbeeinblendungen wurde zwar abgefragt, jedoch sehen wir dies aufgrund des Datenschutzes als kritisch ein. Funktionsumfang Die Patienten erleben die App v.a. als Erleichterung rund um organisatorische Anfragen im Alltag. Als wichtigste Funktionen empfinden die Patienten die Rezeptbestellung Terminvereinbarung Allgemeiner Chat mit Praxis und Arzt Befundaustausch Als unwichtige Funktionen empfinden die Patienten Video-Chat Teilnahme an Patientenbefragungen Zweitmeinung Weitere Aspekte, die in direkten Gesprächen mit Patienten und MFA angesprochen wurden: durch die asynchrone Kommunikationsform können Anfragen und Nachrichten auch zu Schließzeiten an die Praxis gesandt werden „ein Bild sagt mehr als tausend Worte“: die Rezeptbestellung per Foto ist eine gerne eingesetzte Funktion Medizinische Rückfragen fallen nur im geringen Ausmaß an, es handelt sich hierbei v.a. um kleinere Anfragen („ist es schlimm, dass das Cholesterin bei 205 mg/dl ist?“) Eine schriftliche Terminbestätigung auf das Smartphone führte bei uns zu einer verbesserten Termintreue bei den Patienten, die den Termin via Re:Doc vereinbarte. Für uns sehr überraschend war die Tatsache, dass sowohl während des Einsatz des Prototyps und auch in der Befragung sich kein Patient für den implementierten Video-Chat interessierte. Viel mehr hatten die Patienten Angst davor, dass diese App die persönliche Beratung telemedizinisch ersetzen sollte. Akzeptanz bei den Patienten Patienten aller Altersgruppen konnten den Mehrwert eines solchen Chat-Systems erkennen. Während wir davon ausgingen, dass nur die jüngeren Patienten dies nutzen würden, war schnell erkennbar, dass auch die Generation >60LJ What’s App kennen und nutzen und dankbar für eine sichere Alternative sind. Akzeptanz bei den Medizinischen Fachangestellten Ohne Vorwarnung oder Schulung wurde die PC-basierte Version in der Praxis an der Anmeldung und am Telefonarbeitsplatz installiert. Die Medizinischen Fachangestellten verstanden sofort den Nutzen und Zweck des Systems und fanden sich schnell in die Bedienung ein. Die Rückmeldungen der MFAs waren durchweg positiv: „Erleichterte Antwort via informellen Chat“ „Man kann die Nachrichten dann abarbeiten, wenn Zeit ist“ „Rezeptbestellungen (häufig via Foto), Termin- und Überweisungswünsche wurden viel präziser geäußert im Vergleich zu Telefon und Email“ „Man kann den Patienten Nachrichten schicken, auch wenn diese bei der Arbeit sind“ Auch MFA, die nicht Computer-affin sind, fanden sich sofort zurecht. Vor allem MFA, die häufig Hausbesuche selbständig tätigen, installierten den Prototyp auf ihrem Smartphone, um mit der Praxis sicher kommunizieren zu können. Akzeptanz bei den Ärzten Ärzte empfanden es als Erleichterung, Fotodokumentationen von erhobenen Befunden bei Hausbesuchen, direkt in die Arztpraxis zu senden. Sie sorgten sich jedoch, dass sie direkt vom Patienten per Chat kontaktiert werden könnten. Diese Funktion war jedoch im Prototyp nicht implementiert. Die Ärzte wünschten sich eine Möglichkeit, diese Form des Chats auch mit ihren Kollegen (innerhalb und außerhalb der Arztpraxis) nutzen zu können. Schlussfolgerung Der Prototyp einer sicheren und einfachen Chat-Applikation mit Nutzung auf dem Smartphone und auf einem feststehenden PC bewerten wir für uns als Erfolg und sehen die Praxisorganisation verbessert. Unabhängig des Alters nutzen Patienten diese Kontaktmöglichkeit vor allem für organisatorische Angelegenheiten. Als Nebeneffekt konnte ein verbesserte Termintreue und verminderte „unnötige“ Termine (Befundbesprechung ohne vorliegende Befunde) dieser Patienten festgestellt werden. Interessant ist für uns, dass die MFA dieses Werkzeug als eine Arbeitserleichterung im Praxisalltag empfinden: Es scheint weniger anstrengend als ein Telefonat zu sein Die Beantwortung ist im Vergleich zu einem persönlichen Telefonat deutlich schneller Die Anfragen der Patienten sind präziser (Foto der Rezepte, Patientenidentifikation im System) Bei Terminabsprachen wird nicht „gefeilscht“: zu 90% wird der angebotene Termin angenommen Eine sichere Chat-Kommunikation zwischen Patienten und Arztpraxis Wird von den Patienten aller Altersgruppen <75LJ akzeptiert und genutzt Wird als verbesserter Patientenservice wahrgenommen Entlastet die Medizinische Fachangestellten in der Praxis Wird von den MFAs aufgrund der Einfachheit und Entlastung akzeptiert Entlastet die Arztpraxis insgesamt in organisatorischen Angelegenheiten Verbessert die Erreichbarkeit der Patienten durch die Arztpraxis bei Rückfragen oder Besonderheiten (z.B. auffällige Laborwerte) Die These, dass die Qualität der medizinischen Versorgung hierdurch verbessert werden kann, ist schwierig zu messen. Einfluss Faktoren sehe ich v.a. in der verbesserten Praxisorganisation und damit der Möglichkeit, dass die MFA und Ärzte sich bei persönlichen Besuch des Patienten auf die Medizin konzentrieren können. Die Vorstellung, dass telemedizinische Leistungen im Rahmen der E-Health-Initiativen vermehrt angefragt werden, hat sich nicht bestätigt. Vor allem der Hype um den Video-Chat ist von Seiten der Patienten und der Ärzte zum Großteil nicht gewünscht. Eine telemedizinische Sondersituation stellt die Betreuung von schwer erkrankten Patienten dar: für einzelne Patienten (Palliativsituation, akute schwere Erkrankung) wurde ein direkter Chatkanal zu einzelnen Ärzten freigeschalten. Dieser Kanal wurde von den Patienten sensibel genutzt und nicht missbraucht. Viel mehr zeigten sich positive Effekte, wie verminderte Vorstellungen in den Nofallambulanzen der Krankenhäuser, stabilere medizinische Betreuung und reduzierte Anfragen nach Hausbesuchen solcher Patienten am Wochenanfang. Ausblick Zwischenzeitlich konnten wir aus dem Prototypen „Re:Doc“ eine vollwertige Version namens „MediOne“ in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Fa. Adesso weiterentwickeln. Diese ermöglicht die Teilnahme von weiteren Arztpraxen, Ärzten sowie Gesundheitsinstitutionen (Krankenhaus, Apotheke, Physiotherapie, Pflege) und stellt auch eine Version für iOS-Geräte bereit. Ärzte und medizinische Einrichtungen können das System nach Registrierung gegen eine Lizenzgebühr im Rahmen eines flexiblen Monatsabos nutzen. Patienten erhalten die App ab sofort kostenfrei in den App-Stores. Die Möglichkeit zur Bildung von „Kooperationen“ zwischen Dienstleistern im Gesundheitswesen soll die direkte, unkomplizierte und trotzdem sichere Kommunikation sowie den Befundaustausch zwischen den Teilnehmern verbessern. Machen Sie sich also selbst ein Bild von Medione -
Wie sind eure Erfahrungen mit dem neuen Medikamentenplan?
ein Thema hat teramed erstellt in: Forum, Fragen & Antworten
Jetzt ist es schon eine Weile her, dass der neue Medikationsplan eingeführt wurde. Mich würde interessieren, wer diesen schon in der Praxis einsetzt und welche Erfahrungen ihr damit habt. Unsere Patienten sind durch die Veränderung der Auflistung der Medikamente, v.a. der Wirkstoffangabe in der ersten Spalte, etwas verwirrt. Ich kenne bisher auch keine Praxis, die einen Barcode-Scanner nutzt, um den ausgedruckten Plan in die Praxissoftware automatisch einzulesen. War der neue Medikamentenplan in der Praxissoftware kostenlos oder musste eure Praxis dafür extra zahlen? Wie reagieren die Patienten auf die neue Darstellung? Empfindet ihr den neuen Medikationsplan als besser als der von euch ursprünglich benutzte? Nutzt vielleicht jemand schon einen Barcodescanner und funktioniert das Einlesen auch? -
Scanner: welchen benutzt Ihr und wie ist euer Ablauf für Befundeingänge?
ein Thema hat Ralph Jäger erstellt in: Forum, Fragen & Antworten
Hallo, scannt ihr die Befunde, die per Post geschickt werden, ein und welchen Scanner benutzt ihr? Habt ihr mehrere Arbeitsplätze an denen eingescannt werden kann? Bei uns selbst sieht der Ablauf für den Posteingang derzeit so aus: Post inkl. Befunde werden von einer MFA geöffnet und in die "Posteingang"-Ablage gelegt einer der Ärzte sieht die Post und Befunde durch und legt die zu scannenden Befunde nach Durchsicht in die "Scan"-Ablage eine MFA oder Hilfskraft scant im Laufe der Woche die Befunde ein und ordnet diese dem Patienten zu Faxe werden direkt als PDF in das System gespeichert und von einer MFA den Patienten zugeordnet. Die Liste der eingegangenen Faxe wird im Praxisprogramm oft nicht konsequent von den Ärzten durchgesehen. Zum Scanner: Wir haben früher einen Dokumentenscanner von Kodak genutzt, der war sehr schnell und konnte auch Duplex scannen. Allerdings hat er sich schnell verheddert, die Rollen mussten regelmäßig gereinigt werden und ab und zu ist die Software "abgestürzt". Ähnliche Probleme hatten wir mit Scannern von anderern Herstellern in anderern Praxen. Aus diesem Grunde haben wir unser Multifunktionsgerät von Brother, die wir auch für das Faxen einsetzen, so erweitert, dass dieses gescannte Befunde per PDF direkt in die Praxis-EDV einspielen kann, ohne dass eine zusätzliche Software nötig ist. Konkret haben wir ein MFC im Büro und an der Anmeldung, dort können Dokumente mit einem Knopfdruck eingescannt werden, ohne dass man erst am Computer "klicken" muss. Das hat sich als zuverlässig bewährt, leider ist der Scanvorgang recht langsam. Dafür läuft das Gerät schon seit 5 Jahren zuverlässig ohne zu "murren". Wie ist der Ablauf bei euch, nutzt ihr professionelle Dokumentenscanner und wie sind damit eure Erfahrungen im Praxisalltag? -
Hallo zusammen! Kurz vor dem Weihnachtsfest eine kurze Frage an die Community: Welche Erfahrungen habt Ihr mit Preisangaben zu Privat-/IGeL-Leistungen auf Eurer Praxishomepage gemacht? Die meisten scheinen dort keine Preisangaben zu machen, obwohl dies ja für Patienten durchaus interessant sein dürfte. Eventuell erspart man sich ja dadurch Diskussionen über den Preis einer Leistung in der Praxis (z.B. Akupunktur, Reisemedizin, Laktat-Leistungsdiagnostik, Carotis-Duplexsonographie etc.), da Menschen, denen die Leistung zu teuer ist und sich auf der Praxishomepage informiert haben, von vornherein ausgesiebt werden. Auch die Platzierung von angepaßten IGeL-Verträgen zum Download, Ausfüllen im voraus und Mitbringen in die Praxis wäre dann eine denkbare Vereinfachung. Gegen die Angabe von Preisen auf der Praxishomepage könnten evtl. rechtliche Bedenken sprechen. Oder man will das "Geheimnis" um den individuellen Praxispreis (Steigerungsfaktor) einer Leistung nicht im Internet lüften und so umliegenden Kollegen zugänglich machen. Was ist Eure Meinung/Erfahrung hierzu? Ich bin gespannt!
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Die erste spürbare Auswirkung des E-Health-Gesetzes, das am 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist: Patienten haben ab dem 01. Oktober 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan (Medikamentenplan), wenn sie mindestens drei Medikamente einnehmen. Aber: Was hat der Medikationsplan eigentlich mit E-Health zu tun? Das E-Health-Gesetz wird vor allem mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung gebracht. Eine praxisnahe Vorgabe enthält aber das E-Health-Gesetz (das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“), die auf den ersten Blick gar nichts mit „digitaler Kommunikation“ zu tun haben: Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren: Alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind, Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die oben genannte Medikation relevant sind. Ärzte erhalten für die Erstellung und Aktualisierung des einheitlichen Medikationsplans eine Vergütung - entweder als Einzelleistung (GOP 01630) oder Zuschlag zur Chroniker- bzw. Grundpauschale. Einzelheiten dazu gibt es auf den Seiten der KBV. Form und Inhalt des Medikationsplans Folgende Angaben sind Pflicht im Medikationsplan: Titel "Medikationsplan" mit Seitenangabe, Name und Geburtsdatum des Patienten, Name und Kontaktdaten des Arztes und der Praxis, Datum des Ausdruckes, Barcode - mehr dazu weiter unten in diesem Artikel, Medikationstabelle mit Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Spalten für morgens, mittags, abends und zur Nacht, die Einheit (z.B. Stück oder Hub), weitere Hinweise sowie die zugrundeliegende Indikation bzw. Grunderkrankung, und schließlich der Fußbereich mit Angaben zur Praxissoftware. Der Medikationsplan soll im Format DIN A4 quer und einseitig bedruckt erstellt werden, natürlich in einer gut leserlichen Schriftart wie beispielsweise Arial. Ziel: eine gemeinsame Schnittstelle Im Jahr 2016 sollte es doch eigentlich schon selbstverständlich sein, dass jeder Patient, der mehrere Medikamente einnimmt, vom Hausarzt oder betreuenden Facharzt einen Medikamentenplan erhält. Warum also dieser gesetzliche Aufwand? Ohne ein strukturiertes Vorgehen für eine verbesserte „digitale Kommunikation“ würde es früher oder später darauf hinauslaufen, dass jede Praxissoftware eine eigene, leicht abgewandelte Form des Medikationsplans zu Verfügung stellt. Es könnte dann beispielsweise ein Abbild des Ausdrucks auf der eGK gespeichert werden. Aber sinnvoll wäre das nicht. Zielführend ist vielmehr, dass alle Teilnehmer der medizinischen Versorgung die Daten direkt in ihrer Software darstellen und verändern können. Hierzu benötigt es eine gemeinsame Schnittstelle, die trotz aller Bemühungen bisher noch nie existiert hat und noch nie breit eingesetzt werden konnte. Einen ersten Schritt in diese Richtung kann der Medikamentenplan sein. Der Barcode überwindet den Medienbruch Mit der Ausarbeitung des Medikationsplanes wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt. Diese haben sich an den im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) orientiert. Zur Überwindung des Medienbruches, also der Schnittstelle digital – analog, soll der Medikationsplan einen QR-Code oder Barcode enthalten. Dieser kann mittels Barcodescanner in die Praxissoftware eingelesen werden - oder auch mittels einer Smartphone-App. Ein vertretender Hausarzt oder ein Facharzt kann dann den aktuellen Medikationsplan des Patienten per Barcode direkt in die Praxissoftware einlesen. In der Arztpraxis noch nicht angekommen Bisher stecken die Softwarehersteller noch mitten in der Umsetzung: Die Vorgaben wurden erst dieses Jahr entworfen und Mitte 2016 noch einmal überarbeitet. Es ist zu hoffen, dass die neuen Softwaremodule für den Medikationsplan in den verschiedenen Praxisverwaltungsprogrammen nicht fehleranfällig und umständlich zu bedienen sind, sondern eine echte Hilfe im Alltag darstellen. Ob sich diese Hoffnung erfüllt, bleibt abzuwarten. Apotheker sind eingebunden - aber wo bleiben die Krankenhäuser? Entsprechend dem Gesetzesentwurf sind die Apotheker jetzt schon beteiligt - die Krankenhäuser aber nicht. Das ist ein großer Haken an den aktuellen Plänen: Der stationäre Sektor sollte besser früher als später in diesen Entwicklungsprozess mit eingebunden werden, denn sonst bleibt der Medienbruch an anderer Stelle - nämlich bei Aufnahme und Entlassung - bestehen. Mit einer Beteiligung der Krankenhäuser würden sich dagegen bei Einweisung oder Entlassung von Patienten die Medikationsdaten einfach und sicher übernehmen lassen. Da wir gerade beim Wünschen sind: Zielführend wäre auch, dass Sozialdienste und Pflegeheime die Medikationspläne einfach und korrekt übernehmen können, und dass dieser Prozess in Zukunft nicht mehr durch Papier oder eine physikalische Gesundheitskarte erfolgt, sondern wirklich digital. Datenschutz nicht vergessen Nicht zu verachten ist die Menge an persönlichen Informationen auf dem Medikationsplan: Stammdaten, Diagnosen und natürlich die einzunehmenden Medikamente inklusive der bevorzugten Hersteller. Der Patient sollte idealerweise zur Vorbeugung eines Missbrauchs diese Daten selbst kontrollieren können. Eine solche Mitbestimmungs- oder zumindest Kontrollmöglichkeit der Patienten, und zwar in Bezug auf alle eGK-Daten, ist für die Zukunft angedacht. Wie genau diese aussehen soll, ist jedoch noch unbestimmt. Das sind die Meinungen, Erfahrungen und Tipps der anderen Mitglieder von Teramed