Jump to content

Teramed durchsuchen

Inhalte für "'e-health'".

  • Suche mithilfe von Stichwörtern

    Trenne mehrere Stichwörter mit Kommas voneinander
  • Suche Inhalte eines Autors

Inhaltstyp


Kategorien

  • Medizinische Fachangestellte (MFA / Praxismanagerin)
  • Ärzte (Arztpraxis / MVZ)

Kategorien

  • GOÄ Abschnitt "B": Grundleistungen und allgemeine Leistungen
    • Zuschläge zu Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
    • Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
  • GOÄ Abschnitt "C": Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
  • GOÄ Abschnitt "D": Anästhesieleistungen
  • GOAE Abschnitt "E": Physikalisch-medizinische LeistungeÄ
  • GOÄ Abschnitt "F": Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
  • GOÄ Abschnitt "G": Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
  • GOÄ Abschnitt "H": Geburtshilfe und Gynäkologie
  • GOÄ Abschnitt "I": Augenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "J": Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "K": Urologie
  • GOÄ Abschnitt "L": Chirurgie, Orthopädie
  • GOÄ Abschnitt "M": Laboratoriumsuntersuchungen
  • GOÄ Abschnitt "O": Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

Diskussion

  • Teramed
    • Forum, Fragen & Antworten

Kategorien

  • Kassenabrechnung nach EBM
  • GOÄ, IGEL, Privatabrechnung
  • Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
  • Kostenlose Vorlagen Arztpraxis
  • Sonstiges

Finde Suchtreffer ...

Suchtreffer enthalten ...


Erstellungsdatum

  • Beginn

    Ende


Zuletzt aktualisiert

  • Beginn

    Ende


Suchtreffer filtern nach ...

Benutzer seit

  • Beginn

    Ende


Gruppe


Fachrichtung


Webseite


Über mich

10 Ergebnisse gefunden

  1. Wer hat schon Meinungen oder Erfahrungen mit dem neuen Medikationsplan ab dem 01.10.2016? Wird dieser die medizinische Versorgung der Patienten verbessern oder die Arbeit in der ambulanten Medizin für Ärzte und Medizinische Fachangestellte erleichtern oder erschweren? Wird die Software funktionieren?
  2. Liebes Forum, mich würde interessieren, ob jemand mit den neuen Systemen wie T2med, Redmedical, Doc Cirrus aussieht, hat da jemand Erfahrung, d.h. die Systeme im Einsatz? Meines Wissens nach sind die z.B. bei T2med immer noch viel am entwickeln... Lt. KV-Installationsstatistik weniger als 0,1% Marktanteil (was bei neuen Systemen ja nicht ungewöhnlich ist. Aber wenn 5000 Ärzte lt. Homepage schon getestet haben, macht mich das doch ein wenig nachdenklich...) Viele bisherige Systemanbieter setzen ja noch auf das alte Geschäftsmodell: Wenn Ärzte und Mitarbeiterinnen über das langsame System klagen, verkaufe ihnen alle paar Jahre einen neuen dicken Server und neue Rechner für >10.000 €. Bin gespannt, wie lange das die Praxisinhaber noch mit sich machen lassen... Praktisch alle EDV-Programme laufen ja sehr gut in kleinen Praxen. Meine Erfahrung: Je größer die Praxis ist (ab so 10-15 Arbeitsplätze), desto weniger Programme eignen sich. Wenn man auf der Suche nach einem neuen System ist, sollte man sich m.E. von der klassischen Client-Server-Technologie verabschieden (d.h. Daten auf dem Server, Programm läuft auf jedem Rechner), sondern sich die neuen Systeme mal ansehen. Wir haben vor kurzem für einen Klienten (Großpraxis 7 Ärzte) mal eine neutrale Recherche durchgeführt (mit Pflichtenheft und allem). Der Kunde hat sich für Doc Cirrus entschieden, da die nicht zu groß und nicht zu klein (und daher auch flexibel sind) sind und ein sehr stabiles System haben, das auch auf > 50 Rechnern sehr stabil läuft. Die Patientendaten liegen auf einem Datenwürfel / (NAS), und das Programm läuft über den Browser im Intranet (nicht Internet), ist also sicher nach außen hin und geht auch, wenn das Internet nicht läuft. Damit entfällt schonmal die Investition in neue Praxiscomputer, die alten werden einfach weitergenutzt. Die Daten liegen sicher in der Praxis (was ich aus Datenschutzaspekten wichtig finde) und nicht in einer Cloud... Und die Preise waren auch mehr als ok, was auch ein Kriterium ist... Würde mich über Rückmeldungen aus der Praxis freuen, wenn sie mit einem der neuen Systeme arbeiten, danke :-) Viele Grüße, Joachim Deuser
  3. Da ich hier noch kaum Beiträge zur Telematikinfrastruktur gefunden habe und in mir immer mehr Fragezeichen aufploppen, versuche ich hier mal einen Thread aufzumachen in dem ich alles was man so wissen muss aufgelistet wird. Ich tendiere dazu die Telematikinfrastruktur möglichst lange hinauszuzögern, da zum einen die Kostenübernahme immer noch nicht vollständig erfolgt (die KV-Pauschalen sind nur ein Teil, vor allem auf den laufenden Kosten scheint man sitzen zu bleiben) und da zum anderen mein jetztiger PVS-Provider sich trotz neuer DSGVO (oder vielleicht gerade wegen) komplett aus der Verantwortung stiehlt, sollte durch es durch Online-Anbindung zu einer Datenpanne kommen. Bisher bin ich mit meiner kleinen Allgemeinarztpraxis auch offline ganz gut ausgekommen.... Abgesehen davon dass das Telematik-Thema generell nicht ganz durchdacht ist und Sicherheitsrisiken beinhaltet (siehe https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte) birgt schon alleine die dafür notige Online-Anbindung meines Praxis-Server Gefahren, die man nicht so ohne weiteres eindämmen kann. Also, vielleicht gibt es hier auch Leute, die das ganze noch möglichst weit hinauszögern oder aber Leute, die meine Bedenken zerstreuen können? Mal zum Stand der Dinge: Welche Komponenten braucht man für die Anbindung an die Telematik? Konnektor: im Prinzip ein spezieller VPN-Router) E-Health-Kartenterminals: für manche alten Kartenterminals gibt es kostenpflichtige Firmwareupdates, z.B. Mobile Kartenterminals Praxisausweis (SMC-B) Anpassung PVS VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss Optional: elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) Bis wann ist die (aktuelle) gesetzliche Pflicht? Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, steht dass bis zum 30. Juni 2019 keine Honorarkürzungen erfolgen sollen. Ärzte und Psychotherapeuten müssen die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI allerdings bis spätestens 31. März nächsten Jahres verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Können sie das nicht, wird Vertragsärzten das Honorar um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V). Quelle: https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php Leider schwingen diverse Anbieter aber schon seit langem die Angstkeule und wollen damit Ärzte zur Vertragsunterzeichnung bewegen, solange es noch keine Konkurrenz gibt. Und die mit der Zeit weniger werdende KV-Förderung trägt ihren Teil dazu bei. Ich habe schon mit vielen Ärzten gesprochen, die vor Monaten neue Telematik-Verträge abgeschlossen haben, aber diesen noch nicht verwenden konnten und dementsprechend auch noch keine Förderung erhalten haben. Wie hoch ist die Förderung aktuell ? Quelle: https://www.kbv.de/html/30719.php Wieviele Konnektoren sind bisher zugelassen? Laut meinem letzten Stand sind es 4 Konnektoren. Ich werde diese demnächst hier verlinken. Was passiert nach Ablauf der Frist? das weiss so genau leider keiner.... aber es gibt Widerstand: Die Frist wurde bereits von Ende 2018 auf März 2019 verlängert auch dank einer Petition (siehe: Petition 83509). Was kann man tun? "Was sollten nun Ärzte angesichts der noch immer drohenden Honorarkürzung tun? Dr. Kriedel rät, die nötigen Geräte zu bestellen. In dem Vertrag sollte unbedingt verankert werden, dass der Finanzierungspreis für das Quartal gilt, in dem erstmals die Stammdaten abgeglichen werden. Entscheidend für die GKV-Erstattung ist nämlich das Quartal des ersten Versichertenstammdatenabgleichs und nicht das Datum des Kaufvertrags oder der Konnektorenlieferung." (Quelle: Medical Tribune  Kein Cent zuzahlung! ) Einen Anwalt fragen oder wenn man schon gezahlt hat klagen: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/praxismanagement/artikel/wer-prozessiert-wegen-telematikschaeden/ Eine Musterklage ist von dem Ärztenetz Medi in Vorbereitung: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/article/975768/musterklage-medi-laedt-ti-strategietreffen.html Unbedingt das Kleingedruckte in den Verträge lesen, die man mit dem Anbieter geschlossen hat: In den Verträgen, die ich bisher gesehen habe, versuchten die Anbieter jegliche Haftung für Hackerangriffe auszuschließen. Meine persönlichen Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann? Muss man alle benötigten Komponenten auf einmal bestellen, um die Förderung zu bekommen? Oder kann man zum Beispiel erstmal nur das SMC-B-Kartenterminal bestellen und sich erstatten lassen? Ist ohne VSDM - also die Online-Prüfung der Stammdaten - auch kein Einlesen der Gesundheitskarte im PVS (und damit eine Abrechnung) mehr möglich? Welche Nachteile außer der Honorarkürzung hat man sonst noch wenn man offline bleibt? (Arztrbriefe, Medikationsplan sind ja erst noch in Entwicklung) Was passiert wenn ein Konnektor gestohlen wird? Muss man updatefähige Kartenterminal bis 31.12.2018 updaten und gibt es wirklich keine Updates mehr für das ORGA 930 M mehr? Laut dieser Anzeige ist das angeblich so: https://www.doccheckshop.de/Angebote/Kartenlesegeraete-OPB1/ Hoffe auf rege Diskussion! Update 30.01.2019: Die erste Musterklage in Badenwürtenberg läuft an: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100536/Tele­ma­tik­infra­struk­tur-Musterklage-wegen-Konnektorkosten Habe hier eine Checkliste zur Anbindung gefunden: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/TI/KVB-Checkliste-TI-Anschluss.pdf Jeder der sich an die Telematik anschließt, sollte seine Praxis-EDV vorher auf Datensicherheit prüfen: dazu wurde dieser schöne Leitfaden schon im Juni 2018 von der Bundesärztekammer veröffentlicht: "Technische Anlage - Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" das wichtigste in meinen Augen ist eine explizite, dedizierte Firewall: die Kosten hierfür betragen je nach Praxisgröße 400-1200 € einmalig + ca. 400-600€ jährlich für Updates von Virensignaturen, Wartung, etc. Diese Kosten sind nicht durch die Förderung gedeckt und werden oft vergessen. Frage: Viele PVS-Anbieter bieten sogenannte EDV-Checks (z.B. der TI-Fit-Check von medatixx) an - früher war das kostenlos, inwzischen verlangt medatixx 119,-€ dafür. Wer hat Erfahrungen mit so etwas gemacht? Ich bin etwas ensetzt über unseren Anbieter: uns wurde nach einem Check vorgeschlagen unsere Fritzbox durch einen Lancom Router zu ersetzten. Das sei als Firewall-Lösung völlig ausreichend !!!? Update 04.02.2019: Gefahren der (zentralen) Speicherung von Gesundheitsdaten: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100202/Neuen-Sicherheitsmassnahmen-stehen-stets-auch-neue-Angriffsmoeglichkeiten-gegenueber Das Gesundheitsministerium möchte die gemaik verstaatlichen um die Telematik schneller voranzutreiben: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100833/Bundesaerztekammer-kritisiert-geplante-Uebernahme-der-gematik https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-spahn-entmachtet-kassen-und-aerzte-bei-der-digitalisierung/23928228.html ...und dann soll noch die Gesundheitscloud eingeführt werden (am beste ohne das Ärzte, Kassen oder Versicherer mitreden können - siehe vorherigen Link): https://www.zdf.de/nachrichten/heute/gesundheitscloud-macht-patientendaten-zu-leichter-beute-102.html
  4. E-Health und Telemedizin prägen als Schlagwörter die Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Doch wie kann die Umsetzung in Hausarzt- und Facharztpraxen zu einer echten Entlastung des Praxismanagements und Verbesserung der Patientenversorgung beitragen? Müssen es online Arzttermine sein? Telemedizinische Anwendungen in der ambulanten Medizin Die Videosprechstunde hat durch die Einführung von Abrechnungspositionen im EBM viel Aufmerksamkeit und Bekanntheit erreicht. Abseits des Videochats von Ärzten und Patienten sollen telemedizinische Anwendungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien die räumliche und zeitliche Distanz von medizinischen Leistungen überbrücken. Im Praxisalltag erfüllen Ärzte diese Bedingung der Telemedizin regelhaft: die telefonische ärztliche Beratung. Dabei wird selten an das Fernbehandlungsverbot gedacht. Quelle: § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) Konkret bedeutet dieser Absatz, dass nur mit Patienten, mit denen bereits ein persönlicher Erstkontakt zustande gekommen ist, eine Behandlung per Telefon oder Online-Medien erfolgen darf. Auf dem 121. Ärztetag Deutschen Ärztetag wurde für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gestimmt, um das ärztliche Handeln auch telemedizinisch für unbekannte Patienten in Einzelfällen zu ermöglichen. Dabei wird oft vergessen, dass, unabhängig der Flexibilisierung dieses Fernbehandlungsverbots, für den Durchbruch in der Telemedizin, diese Vorgabe während der Behandlung eines Patienten fast immer erfüllt wird: sowohl Ärzte als auch Patienten würden eine Erstdiagnose einer Erkrankung, auch bei kleineren Beschwerden, nicht telemedizinisch erheben wollen. Vielmehr handelt es sich bei medizinischen Fragen meistens um Rückfragen zu einer aktuellen Behandlung oder Befundauskunft bzw. therapeutische Anweisungen. Telemedizinische Fernbehandlung im Praxisalltag Eine wirkliche Erleichterung, wäre eine einfache, sichere und schnelle Möglichkeit der Kommunikation zwischen Arztpraxis - Arzt und Patienten. Für den Einsatz im Praxisalltag sollten deshalb folgende Voraussetzung erfüllt werden: Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Erfüllung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach EU-DSGVO Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation im Gesundheitswesen Medizinische Anfragen und Antworten sollten zeitversetzt (asynchron) möglich sein: in der Regel beschäftigen sich Patienten mit medizinischen Problemen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten und Ärzte sind heutzutage an eine enge Zeittaktung durch die Terminvergabe gebunden. Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten und DSVGO Die Sicherheit der sensiblen Gesundheits- und Personendaten nach DSGVO müssen gewährleistet werden. Der Vertrauensanker Arztpraxis darf durch Einsatz technischer Innovationen nicht gestört werden. Durch Einhaltung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach DSGVO wird keine juristische Angriffsfläche offengelegt. Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Telemedizinische Innovationen scheitern oft an der ersten Kontaktaufnahme. Vor allem Patienten sind lieber zum Telefonhörer zur Klärung von medizinischen Rückfragen, sollte sich der Registrierungsprozess als zu komplex herausstellen. Patienten sollen selbständig die Kontaktaufnahme initiieren können, ohne vorher eine Einladung durch die Arztpraxis / Arzt erhalten und verschiedene juristische Dokumente unterzeichnen zu müssen. Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer In einer Arztpraxis erreicht der Patient den Arzt nicht direkt: er wird in der Regel zuerst von einer Medizinischen Fachangestellten telefonisch betreut, die gegebenenfalls das Telefonat weiterleitet. Eine telemedizinische Fernbehandlung muss diesen Praxisprozess digital abbilden und die Möglichkeit zu Verfügung stellen, Nachrichten weiterzuleiten. Gleichzeitig müssen, wie bei einem Telefonat, der direkte Austausch zwischen zwei Teilnehmern bei Erhalt einer weitergeleiteten Nachricht ermöglicht werden. Am Anfang stehen organisatorische Prozesse Ein Großteil der Kommunikation mit Patienten betreffen im Praxisalltag organisatorische Prozesse: Terminvereinbarung Rezept- und Überweisungsbestellungen reine Befundübermittlung, ohne ärztliche Interpretation Ziel einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen muss es sein, auch diese organisatorischen Prozesse digital abzubilden. Für eine hohe Akzeptanz bei Patienten und den Medizinischen Fachangestellten einer Arztpraxis, müssen die jetzt schon bestehenden Anforderungen adäquat berücksichtigt werden. Online-Terminvereinbarung beim Arzt muss Besonderheiten berücksichtigen Der Prozess der Terminvergabe in der Arztpraxis ist traditionell gewachsen und verfeinert worden. Individuelle Praxisanforderungen erschweren eine schematische Terminvergabe. Es gelten besondere Anforderungen, um die synchrone, telefonische oder persönliche Terminvergabe durch ein technisches System asynchron zu unterstützen: Niedrigschwelligkeit: Neupatienten muss es einfach möglich sein, Kontakt mit der Arztpraxis aufzunehmen Datenschutz: Terminanfragen beinhalten selbst schon sensible Personen- und Gesundheitsdaten und sollten nicht z.B. per Email übermittelt werden Intelligenz: eine letztendliche Terminvergabe hängt von vielen Faktoren ab, z.B. subjektive und objektiver Terminanlass sowie dessen Dringlichkeit, Vorbehandlungen und -erkrankungen, erforderliche Voruntersuchungen und -Befunde Für ein effektives Praxismanagement und der Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis ist es entscheidend, diese Anforderungen zu bedienen. Die Patientenzufriedenheit wird letztendlich durch eine optimale Praxisorganisation erhöht. Bestehende Telemedizinische Lösungen Das bestehende Angebot ist vielfach auf nur einzelne telemedizinische Anwendungsfälle begrenzt: Zum Beispiel existieren vielfältige Lösungen für den Online-Arztbesuch mittels einer Videosprechstunde, die häufiger vorkommenden organisatorischen Prozesse einer Arztpraxis werden nur unzureichend unterstützt. Im Gegenzug leisten System für die organisatorischen Prozesse keine sichere Unterstützung für eine Fernbehandlung. Der Datenschutz erschwert die einfache Kontaktaufnahme durch Patienten und der Einsatz von synchronen Kommunikationsmethoden belastet die ärztliche Tätigkeit mehr, als es die Arztpraxis entlastet. Eine umfassende Lösung wäre ein sicherer Messenger wie WhatsApp mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bekannte WhatsApp-Alternativen, wie Threema, Signal und Wire sind zwar sicher, allerdings bedienen sie nicht die Anforderungen des ambulanten Gesundheitswesen. Eine Alternative ist der sichere Messenger MediOne, der an die Anforderungen des Gesundheitswesen angepasst ist und DSGVO-konform genutzt werden kann.
  5. Wir betreiben 5 hausärztliche Arztpraxen in einer ländlichen Umgebung. Trotz insgesamt neun Ärzten werden wir nicht von dem Patientenandrang bei Grippewellen oder „Kurz vor dem Urlaub“-Anliegen verschont. Meistens sind die Anliegen vor allem organisatorischer Natur: Rezept- oder Überweisungswünsche, kurze Rückfragen bezüglich des Impfstatus oder einfach nur eine Krankmeldung. In unserer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft werden die Telefonanrufe durch zwei Medizinische Fachangestellte (MFA) zentral angenommen. Wie in jeder Arztpraxis gibt es Stoßzeiten für telefonische Anfragen, vor allem Montag und Dienstag um 7:30 Uhr: wir registrieren regelhaft ca. 20 Anrufe gleichzeitig um 7:31 Uhr, insgesamt durchschnittlich 200 Anrufe an einem Vormittag am Wochenanfang. Wir können zu dieser Zeit kaum unterscheiden, ob es sich im Einzelfall um dringliche medizinische Angelegenheiten dreht oder um eine organisatorische, auch später zu bearbeitende, Anfrage handelt. Bisherige Versuche, die telefonische Anruferlast zu reduzieren Wie viele andere Arztpraxen haben wir verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit mäßigem Erfolg versucht: Mailbox / Anrufbeantworter für Rezeptbestellungen oder Überweisungswünsche (sowohl unter einer extra Rufnummer, als auch als Option vor dem Verbinden zu einer MFA und zu Schließungszeiten: der Aufwand, diese Nachrichten abzuhören und zu bearbeiten ist sehr hoch: viele „leere“ Nachrichten, undeutliche Namensnennungen oder unklare Anfragen Telefonische Warteschlange: Erleichterung für die MFA, ungewohnt für die Patienten Mehr Personal: V.a. in Stoßzeiten Erhöhung des Personals auf 4 MFA für die Gesprächsannahme: Die erhöhten Personalkosten können nicht gedeckt werden Ausweitung der telefonischen Erreichbarkeit (z.B. Mittags und vor 7:30 Uhr und nach 18:00 Uhr): Erhöhte Personalkosten mit Zuschlägen und Anfragen vom Wochenende oder Spätabends können trotzdem nicht bedient werden Email / Webformular: Mäßige Akzeptanz der Patienten und fragwürdiger Datenschutz Auf der Suche nach einer wirklichen Problemlösung denke ich an die gelegentlich eintrudelnden What’s App-Nachrichten von befreundeten / verwandten Patienten. Was wäre, wenn wir eine sichere What’s App-Alternative für die Patienten anbieten könnten, welche Voraussetzungen müssten bestehen und würden die Patienten und MFA das nutzen und akzeptieren? Hypothese: eine sichere What's App Alternative für die Arztpraxis Wir versuchen seit 2016 folgende Hypothese zu bestätigen bzw. zu widerlegen: Eine sichere Chat-Kommunikation zwischen Patienten und Arztpraxis Wird von den Patienten aller Altersgruppen <75LJ akzeptiert und genutzt Wird als verbesserter Patientenservice wahrgenommen Entlastet die Medizinische Fachangestellten in der Praxis Wird von den MFAs aufgrund der Einfachheit und Entlastung akzeptiert Entlastet die Arztpraxis insgesamt in organisatorischen Angelegenheiten Verbessert die Erreichbarkeit der Patienten durch die Arztpraxis bei Rückfragen oder Besonderheiten (z.B. auffällige Laborwerte) Verbessert die Qualität der medizinischen Versorgung Führt zu dem Wunsch nach telemedizinischen Leistungen, v.a. durch Video-Chat Anforderungen an eine Chat-App für die Arztpraxis Wir haben Voraussetzungen erarbeitet, die für die Kommunikation zwischen einer Arztpraxis und Patienten grundsätzlich erfüllt werden müssen: 1. Datenschutz: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Keine Speicherung von Metadaten (wer hat mit wem, wann kommuniziert) Deutsche Server 2. Einfachheit Einfache Installation der App und Registrierung als Patient Einfache Benutzung 3. Smartphone-App und Desktop-Client Nutzung einer PC-basierten Version in der Arztpraxis ohne ständige Verbindung mit einem Smartphone Smartphone-App für Patienten und Medizinische Fachangestellte / Ärzte einer Arztpraxis 4. Versand von Dokumenten Versand von Dokumenten aus dem Praxisverwaltungssystem (z.B. Facharztberichte, Laborergebnisse) Anzeige dieser Dokumente in der Smartphone-App 5. Video-Chat Der Patient soll die Möglichkeit haben, per sicherem Video-Chat mit einem Arzt zu kommunizieren Umsetzung und Einführung einer sicheren Kommunikation in der Praxisorganisation Geplant war die Einführung eines Prototyps in einer neu gegründeten Zweigpraxis in einer Kleinstadt (<20.000 Einwohner) im April 2017, die nach KV-Vorgaben als gesperrtes Gebiet für Hausärzte gilt. Im März 2017 führten wir in einem Zeitraum von einer Woche eine freiwillige, schriftliche Vorab-Patientenbefragung in einer etablierten Arztpraxis in einem nahen gelegenen Ort durch. Erhoben werden sollte v.a. die Bereitschaft der Patienten, ein solches System zu nutzen: 1. Würden Sie eine solche App auf Ihrem Smartphone installieren? 2. Möchten Sie weitere Gesundheitsinformationen in dieser App lesen (z.B. zu Rückenschmerzen oder Grippe) 3. Würden Sie diese App lieber bezahlen oder kostenlos mit unaufdringlicher Werbung nutzen? 4. Statistische Daten: Alter, Geschlecht, Chronisch erkrankt, Häufigkeit der Arztbesuche pro Jahr 5. Freier Kommentar Gleichzeitig ließen wir unter den oben genannten Voraussetzungen einen Prototyp einer solchen Smartphone-Chat-App (nur für Android-Systeme) und einer PC-basierten Version (Desktop-Client) von einer professionellen IT-Firma (Adesso) entwickeln. Unter dem Namen „Re:Doc“ bewarben wir das System bei Patienten in der gerade neu eröffneten Arztpraxis ohne Stammpatienten. Hierzu verwendeten wir einen kleinen DinA5-Flyer, sowie Hinweise auf der Website und über eine direkte Ansprache durch die MFA und Ärzte. Patienten hatten die Möglichkeit, innerhalb der Smartphone-App einen Fragebogen zu der App anonym auszufüllen: 1. Wie ist der allererste Eindruck der App re:Doc beim erstmaligen Öffnen / Einschalten? 2. Wenn Sie die App re:Doc einige Male verwendet haben, wie beurteilen Sie die Handhabung (reicht ein oder wenige Klicks aus?) 3. Finden Sie es hilfreich, wenn das Herunterladen und die Installation der App re:Doc gleich in der Praxis zusammen mit einer Medizinischen Fachangestellten und Ihnen gemacht wird? Oder ziehen Sie es lieber vor, die App re:Doc selbstständig zu Hause zu installieren? 4. Wie nützlich halten Sie die bereits jetzt existierenden Funktionen (Chat, Terminvereinbarung, Befundversand)? 5. Welche der folgenden Funktionen beurteilen Sie als wichtig? (Mehrere Antworten sind möglich) Chat mit Arzt und Praxis Terminvereinbarung Befundaustausch Zweitmeinung eines Arztes Video-Chat Medikationsplan Teilnahme an Patientenbefragungen Rezeptbestellung 6. Welche der folgenden Funktionen beurteilen Sie als wichtig? (Mehrere Antworten sind möglich) Chat mit Arzt und Praxis Terminvereinbarung Befundaustausch Zweitmeinung eines Arztes Video-Chat Medikationsplan Teilnahme an Patientenbefragungen Rezeptbestellung 7. Würden Sie gesundheitsbezogene Werbung für eine kostenfreie Nutzung der App akzeptieren? Oder würden Sie lieber 3€ bis 5€ pro Monat für eine werbefreie Version bezahlen? 8. Werden Sie diese App Freunden und Bekannten weiterempfehlen? 9. Geschlecht 10. Alter 11. Einwohner in Ihrem Wohnort 12. Sind Sie gesetzlich oder privat versichert? 13. Freier Kommentar Ergebnisse unserer sicheren What's App Alternative für die Arztpraxis Vorabbefragung Insgesamt erhielten wir schriftliche Rückmeldung von 67 Patienten in einem Zeitraum von einer Woche. Ergebnisse.pdf Freie Kommentare 32 Patienten machten sich Sorgen, dass die App das ärztliche Gespräch ersetzen sollte (als telemedizinische Anwendung) 7 Patienten nutzen kein Smartphone Für uns überraschend war die Auffälligkeit, dass 40% der Patienten die Bereitschaft erklärten, für eine solche App zu bezahlen. Des Weiteren waren 48% der Befragten mit Werbeeinblendungen einverstanden. Einführung des Prototyps In dem Zeitraum von April 2017 bis April 2018 installierten insgesamt 464 Patienten die Smartphone-App, abzüglich Deinstallationen oder nicht genutzter App verblieben 292 aktive Benutzer. Freiwillige Nutzerbefragung Von 292 aktiven Benutzern konnten leider nur 20 verwertbare Fragebögen in einem Zeitraum zwischen April 2017 und April 2018 erhoben werden. Mögliche Ursachen ist die Freiwilligkeit und der einmalige Hinweis auf den Fragebogen bei einer Nutzungsdauer von mehr als 30 Tagen. Die Ergebnisse könnten aber erste Hinweis auf die Nutzung liefen. Für uns interessant sind v.a. die Aspekte „Finanzierung“ und „Funktionsumfang“. Finanzierung Während in der schriftlichen Vorabbefragung ein Teil der Patienten die Bereitschaft zeigten, für ein solches Chat-System zwischen 1€ und 5€ zu zahlen, war keine der Benutzer mehr bereit, hierfür Geld auszugeben. Die Möglichkeit von Werbeeinblendungen wurde zwar abgefragt, jedoch sehen wir dies aufgrund des Datenschutzes als kritisch ein. Funktionsumfang Die Patienten erleben die App v.a. als Erleichterung rund um organisatorische Anfragen im Alltag. Als wichtigste Funktionen empfinden die Patienten die Rezeptbestellung Terminvereinbarung Allgemeiner Chat mit Praxis und Arzt Befundaustausch Als unwichtige Funktionen empfinden die Patienten Video-Chat Teilnahme an Patientenbefragungen Zweitmeinung Weitere Aspekte, die in direkten Gesprächen mit Patienten und MFA angesprochen wurden: durch die asynchrone Kommunikationsform können Anfragen und Nachrichten auch zu Schließzeiten an die Praxis gesandt werden „ein Bild sagt mehr als tausend Worte“: die Rezeptbestellung per Foto ist eine gerne eingesetzte Funktion Medizinische Rückfragen fallen nur im geringen Ausmaß an, es handelt sich hierbei v.a. um kleinere Anfragen („ist es schlimm, dass das Cholesterin bei 205 mg/dl ist?“) Eine schriftliche Terminbestätigung auf das Smartphone führte bei uns zu einer verbesserten Termintreue bei den Patienten, die den Termin via Re:Doc vereinbarte. Für uns sehr überraschend war die Tatsache, dass sowohl während des Einsatz des Prototyps und auch in der Befragung sich kein Patient für den implementierten Video-Chat interessierte. Viel mehr hatten die Patienten Angst davor, dass diese App die persönliche Beratung telemedizinisch ersetzen sollte. Akzeptanz bei den Patienten Patienten aller Altersgruppen konnten den Mehrwert eines solchen Chat-Systems erkennen. Während wir davon ausgingen, dass nur die jüngeren Patienten dies nutzen würden, war schnell erkennbar, dass auch die Generation >60LJ What’s App kennen und nutzen und dankbar für eine sichere Alternative sind. Akzeptanz bei den Medizinischen Fachangestellten Ohne Vorwarnung oder Schulung wurde die PC-basierte Version in der Praxis an der Anmeldung und am Telefonarbeitsplatz installiert. Die Medizinischen Fachangestellten verstanden sofort den Nutzen und Zweck des Systems und fanden sich schnell in die Bedienung ein. Die Rückmeldungen der MFAs waren durchweg positiv: „Erleichterte Antwort via informellen Chat“ „Man kann die Nachrichten dann abarbeiten, wenn Zeit ist“ „Rezeptbestellungen (häufig via Foto), Termin- und Überweisungswünsche wurden viel präziser geäußert im Vergleich zu Telefon und Email“ „Man kann den Patienten Nachrichten schicken, auch wenn diese bei der Arbeit sind“ Auch MFA, die nicht Computer-affin sind, fanden sich sofort zurecht. Vor allem MFA, die häufig Hausbesuche selbständig tätigen, installierten den Prototyp auf ihrem Smartphone, um mit der Praxis sicher kommunizieren zu können. Akzeptanz bei den Ärzten Ärzte empfanden es als Erleichterung, Fotodokumentationen von erhobenen Befunden bei Hausbesuchen, direkt in die Arztpraxis zu senden. Sie sorgten sich jedoch, dass sie direkt vom Patienten per Chat kontaktiert werden könnten. Diese Funktion war jedoch im Prototyp nicht implementiert. Die Ärzte wünschten sich eine Möglichkeit, diese Form des Chats auch mit ihren Kollegen (innerhalb und außerhalb der Arztpraxis) nutzen zu können. Schlussfolgerung Der Prototyp einer sicheren und einfachen Chat-Applikation mit Nutzung auf dem Smartphone und auf einem feststehenden PC bewerten wir für uns als Erfolg und sehen die Praxisorganisation verbessert. Unabhängig des Alters nutzen Patienten diese Kontaktmöglichkeit vor allem für organisatorische Angelegenheiten. Als Nebeneffekt konnte ein verbesserte Termintreue und verminderte „unnötige“ Termine (Befundbesprechung ohne vorliegende Befunde) dieser Patienten festgestellt werden. Interessant ist für uns, dass die MFA dieses Werkzeug als eine Arbeitserleichterung im Praxisalltag empfinden: Es scheint weniger anstrengend als ein Telefonat zu sein Die Beantwortung ist im Vergleich zu einem persönlichen Telefonat deutlich schneller Die Anfragen der Patienten sind präziser (Foto der Rezepte, Patientenidentifikation im System) Bei Terminabsprachen wird nicht „gefeilscht“: zu 90% wird der angebotene Termin angenommen Eine sichere Chat-Kommunikation zwischen Patienten und Arztpraxis Wird von den Patienten aller Altersgruppen <75LJ akzeptiert und genutzt Wird als verbesserter Patientenservice wahrgenommen Entlastet die Medizinische Fachangestellten in der Praxis Wird von den MFAs aufgrund der Einfachheit und Entlastung akzeptiert Entlastet die Arztpraxis insgesamt in organisatorischen Angelegenheiten Verbessert die Erreichbarkeit der Patienten durch die Arztpraxis bei Rückfragen oder Besonderheiten (z.B. auffällige Laborwerte) Die These, dass die Qualität der medizinischen Versorgung hierdurch verbessert werden kann, ist schwierig zu messen. Einfluss Faktoren sehe ich v.a. in der verbesserten Praxisorganisation und damit der Möglichkeit, dass die MFA und Ärzte sich bei persönlichen Besuch des Patienten auf die Medizin konzentrieren können. Die Vorstellung, dass telemedizinische Leistungen im Rahmen der E-Health-Initiativen vermehrt angefragt werden, hat sich nicht bestätigt. Vor allem der Hype um den Video-Chat ist von Seiten der Patienten und der Ärzte zum Großteil nicht gewünscht. Eine telemedizinische Sondersituation stellt die Betreuung von schwer erkrankten Patienten dar: für einzelne Patienten (Palliativsituation, akute schwere Erkrankung) wurde ein direkter Chatkanal zu einzelnen Ärzten freigeschalten. Dieser Kanal wurde von den Patienten sensibel genutzt und nicht missbraucht. Viel mehr zeigten sich positive Effekte, wie verminderte Vorstellungen in den Nofallambulanzen der Krankenhäuser, stabilere medizinische Betreuung und reduzierte Anfragen nach Hausbesuchen solcher Patienten am Wochenanfang. Ausblick Zwischenzeitlich konnten wir aus dem Prototypen „Re:Doc“ eine vollwertige Version namens „MediOne“ in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Fa. Adesso weiterentwickeln. Diese ermöglicht die Teilnahme von weiteren Arztpraxen, Ärzten sowie Gesundheitsinstitutionen (Krankenhaus, Apotheke, Physiotherapie, Pflege) und stellt auch eine Version für iOS-Geräte bereit. Ärzte und medizinische Einrichtungen können das System nach Registrierung gegen eine Lizenzgebühr im Rahmen eines flexiblen Monatsabos nutzen. Patienten erhalten die App ab sofort kostenfrei in den App-Stores. Die Möglichkeit zur Bildung von „Kooperationen“ zwischen Dienstleistern im Gesundheitswesen soll die direkte, unkomplizierte und trotzdem sichere Kommunikation sowie den Befundaustausch zwischen den Teilnehmern verbessern. Machen Sie sich also selbst ein Bild von Medione
  6. Jetzt ist es schon eine Weile her, dass der neue Medikationsplan eingeführt wurde. Mich würde interessieren, wer diesen schon in der Praxis einsetzt und welche Erfahrungen ihr damit habt. Unsere Patienten sind durch die Veränderung der Auflistung der Medikamente, v.a. der Wirkstoffangabe in der ersten Spalte, etwas verwirrt. Ich kenne bisher auch keine Praxis, die einen Barcode-Scanner nutzt, um den ausgedruckten Plan in die Praxissoftware automatisch einzulesen. War der neue Medikamentenplan in der Praxissoftware kostenlos oder musste eure Praxis dafür extra zahlen? Wie reagieren die Patienten auf die neue Darstellung? Empfindet ihr den neuen Medikationsplan als besser als der von euch ursprünglich benutzte? Nutzt vielleicht jemand schon einen Barcodescanner und funktioniert das Einlesen auch?
  7. Hallo, scannt ihr die Befunde, die per Post geschickt werden, ein und welchen Scanner benutzt ihr? Habt ihr mehrere Arbeitsplätze an denen eingescannt werden kann? Bei uns selbst sieht der Ablauf für den Posteingang derzeit so aus: Post inkl. Befunde werden von einer MFA geöffnet und in die "Posteingang"-Ablage gelegt einer der Ärzte sieht die Post und Befunde durch und legt die zu scannenden Befunde nach Durchsicht in die "Scan"-Ablage eine MFA oder Hilfskraft scant im Laufe der Woche die Befunde ein und ordnet diese dem Patienten zu Faxe werden direkt als PDF in das System gespeichert und von einer MFA den Patienten zugeordnet. Die Liste der eingegangenen Faxe wird im Praxisprogramm oft nicht konsequent von den Ärzten durchgesehen. Zum Scanner: Wir haben früher einen Dokumentenscanner von Kodak genutzt, der war sehr schnell und konnte auch Duplex scannen. Allerdings hat er sich schnell verheddert, die Rollen mussten regelmäßig gereinigt werden und ab und zu ist die Software "abgestürzt". Ähnliche Probleme hatten wir mit Scannern von anderern Herstellern in anderern Praxen. Aus diesem Grunde haben wir unser Multifunktionsgerät von Brother, die wir auch für das Faxen einsetzen, so erweitert, dass dieses gescannte Befunde per PDF direkt in die Praxis-EDV einspielen kann, ohne dass eine zusätzliche Software nötig ist. Konkret haben wir ein MFC im Büro und an der Anmeldung, dort können Dokumente mit einem Knopfdruck eingescannt werden, ohne dass man erst am Computer "klicken" muss. Das hat sich als zuverlässig bewährt, leider ist der Scanvorgang recht langsam. Dafür läuft das Gerät schon seit 5 Jahren zuverlässig ohne zu "murren". Wie ist der Ablauf bei euch, nutzt ihr professionelle Dokumentenscanner und wie sind damit eure Erfahrungen im Praxisalltag?
  8. Gast

    Elektronische Kommunikation mit Patienten

    Die schnelle elektronische Kommunikation hat unser Privatleben bereits revolutioniert. Mal eben per SMS mitteilen, dass man zehn Minuten später zur Verabredung kommt, oder per WhatsApp den Einkaufszettel an den Partner schicken, der noch auf der Arbeit ist: Der Gewinn an Komfort ist beträchtlich. Verständlicherweise möchten Patienten diesen Komfort auch im Gesundheitssystem wiederfinden. Warum im Minutentakt mehrere Anrufe in die Hausarztpraxis tätigen, in der Hoffnung, dass gerade eine Arzthelferin am Platz ist, wenn man stattdessen in 30 Sekunden eine WhatsApp-Nachricht mit dem Rezeptwunsch schicken kann? So denken viele Patienten, und da den Ärzten die Zufriedenheit ihrer Patienten am Herzen liegt, bemühen sie sich, ihnen entgegenzukommen. Erwartungen der Patienten: E-Mail als Selbstverständlichkeit, Instant Messaging als Bonus Eine Suche auf dem Arztbewertungsportal Jameda nach dem Stichwort WhatsApp zeigt: Auf den Seiten von über 200 Ärzten deutschlandweit erwähnen Patienten WhatsApp. In den allermeisten Fällen äußern sie sich lobend über die Möglichkeit, mit der Ärztin oder dem Arzt per WhatsApp zu kommunizieren. Dies spiegelt sich meist auch in guten Bewertungen der Praxis mit vier bis fünf Sternen im Jameda-System. Nur selten wird WhatsApp in negativem Zusammenhang erwähnt: So bewertet ein Patient das Angebot des Arztes, sein Testergebnis per WhatsApp abzufragen, als unprofessionell. Überwiegend beziehen sich negative Wertungen aber darauf, dass Patienten zuweilen den Eindruck haben, dass Praxismitarbeiter ihren privaten WhatsApp-Nachrichten mehr Aufmerksamkeit schenken als ihnen. Die Kommunikation per SMS wird in den Patientenkommentaren auf Jameda vorwiegend im Zusammenhang mit Terminerinnerungen diskutiert. Patienten finden auch diese Möglichkeit komfortabel und loben sie in der Regel. Wenn man die Kommentare zum Thema E-Mail auswertet, fällt das Bild deutlich anders aus: Die Erreichbarkeit per E-Mail wird kaum je als positives Merkmal einer Praxis hervorgehoben, sondern fehlende Erreichbarkeit negativ kommentiert. Die schnelle Beantwortung von E-Mails an die Praxisadresse wird offenbar als Selbstverständlichkeit erwartet – so wie auch gute telefonische Erreichbarkeit kaum gelobt, sondern schlechte kritisiert wird. (Im Folgenden sind übrigens unverschlüsselte E-Mails gemeint, wenn kurz von „E-Mails“ die Rede ist.) Eine Auswahl der Gründe, die Patienten für den Wunsch nach elektronischer Kommunikation nennen: Erreichbarkeit des Arztes am Wochenende und nach Feierabend, geringere Wartezeiten am Telefon, geringere Wartezeiten auf Rezepte in der Praxis und Vermeidung von langen Anfahrtswegen. Teilweise sind diese Beweggründe auch aus Sicht des Arztes durchaus nachvollziehbar. Zudem kann beispielsweise eine Verringerung des Anrufvolumens die Anmeldung entlasten und den Praxisablauf reibungsloser gestalten. Darf man jedem Patientenwunsch nachkommen? Einige Wünsche und Vorstellungen der Patienten müssen aber hinterfragt werden: Tatsächlich gibt es Kollegen, die auch am Wochenende und nach Feierabend per Instant Messenger (WhatsApp und ähnliche) oder E-Mail für ihre Patienten erreichbar sind. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob das im Sinne der Work-Life-Balance des Arztes nachhaltig ist. Das gilt vor allem, wenn Patienten sich auf dem privaten Smartphone des Arztes melden! Wenn es sich dagegen nicht um eine vom Arzt nur tolerierte Kontaktaufnahme auf dem privaten Handy handelt, sondern den Patienten bewusst angeboten wird, außerhalb der Sprechstundenzeiten (vielleicht auf einem Diensthandy) Kontakt per E-Mail, SMS oder Instant Messenger aufzunehmen, stellt sich natürlich die Frage nach der Abrechnung. Mehr dazu erfährst Du weiter unten in diesem Artikel. Der oben genannten Auswertung von Jameda-Kommentaren zufolge gibt es nicht wenige Patienten, die eine regelrechte Fernbehandlung per Instant Messenger oder E-Mail erwarten. Wenn diese nicht erfolgt, reagieren sie zuweilen empört. Es muss aber klar festgehalten werden, dass – außerhalb von wenigen Modellprojekten – immer noch ein erstmaliger persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient Voraussetzung einer Behandlung ist. Ausländische Anbieter wie DrEd haben versucht, diese Regel aufzuweichen, und haben dafür in der Vergangenheit viel Kritik eingesteckt. In vielen Fällen ist eine Fernbehandlung zwar möglich (und es drängen auch bereits Mitbewerber von DrEd auf den Markt) – es ist aber nicht ratsam, nach eigenem Ermessen den gesetzlichen Rahmen zu verlassen. Pflichten der Arztpraxis: Zuverlässigkeit und Datenschutz Auch Ärzte tragen jedoch die Verantwortung für einige Missverständnisse: Wenn eine Kontakt-Mailadresse auf der Praxishomepage steht, kann der Patient zu recht erwarten, dass E-Mails, die an diese Adresse gehen, beantwortet werden – selbst wenn es nur mit dem Hinweis ist, dass vertrauliche Informationen nicht per E-Mail verschickt werden. Ärzte sollten als Dienstleister und Lotsen der Patienten die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Kommunikation zwischen ihnen vertraulich und innerhalb des gesetzlichen Rahmens abläuft. Das heißt, wenn ein Patient eine ungeeignete Form der Kommunikation wie beispielsweise WhatsApp vorschlägt oder verlangt, ist es Aufgabe des Arztes, den Patienten auf die damit verbundenen Probleme hinzuweisen und alternative Angebote zu machen. Datenschutz, Haftung und Abrechnung Wenn man seinen Patienten die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation anbieten möchte, sind drei Fragen zu klären: Datenschutz – Wie kann ich sicher und vertraulich mit dem Patienten kommunizieren? Haftung – In welchen Fällen darf ich fernbehandeln, ohne meine Sorgfaltspflicht zu verletzen? Abrechnung – Wird meine Kommunikation mit dem Patienten bezahlt oder arbeite ich umsonst? Diese drei Themen werden wir im Folgenden genauer anschauen. Welche Kommunikationsverfahren sind sicher? Technisch gesehen handelt es sich weder bei herkömmlicher E-Mail noch bei SMS um eine sichere, also Ende-zu-Ende-verschlüsselte, Kommunikationsform. Das bedeutet, die Informationen sind hier weniger sicher als beispielsweise in einem herkömmlichen, verschlossenen Brief. Welche Informationen dürfen über diese unsicheren Wege verschickt werden? Unproblematisch sind alle Informationen zur Praxisorganisation – die ja in den meisten Fällen auch öffentlich auf der Webseite der Praxis stehen. Beginn und Ende der Termin- oder offenen Sprechstunde, Parkmöglichkeiten und Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, über all dies darf der Patient über jedes der genannten Medien informiert werden. Wie steht es mit Terminvereinbarungen und der beliebten Terminerinnerung per SMS oder E-Mail? Oft kann schon aus der Art des Termins hergeleitet werden, aus welchem Grund der Arzt aufgesucht wird. Zudem nennt der Patient in der Terminanfrage in der Regel seine Erkrankung oder den Vorstellungsgrund. Es handelt sich also um vertrauliche Daten, die nicht per E-Mail, SMS oder WhatsApp verschickt werden sollten. Reine Terminvereinbarungen und Terminerinnerungen per SMS sind weniger kritisch. Im Prinzip ist ja die Tatsache, dass ein Patient einen bestimmten Termin hat, auch durch Beobachtung des Praxiseingangs herauszufinden, und das Verschicken von Postkarten mit Terminerinnerungen ist ebenfalls schon lange im Alltag etabliert, so dass das Risiko, dass Datenschützer daran Anstoß nehmen, nicht null, aber relativ gering ist. Sicherheitshalber sollte das schriftliche Einverständnis eines jeden Patienten vor Nutzung von SMS oder E-Mail eingeholt werden. In einige Praxisverwaltungsprogramme ist auch bereits der automatische Versand von Erinnerungen per SMS oder E-Mail integriert. Ebenfalls praktisch: Hier wird in der Regel beim ersten Versand gefragt, ob eine Einverständniserklärung des Patienten vorliegt. Was, wenn der Patient eine vertrauliche Anfrage über SMS/Mail/WhatsApp schickt? Klar ist: Die Nachricht des Patienten sollte in jedem Fall beantwortet werden. Nachrichten, die im elektronischen Nirwana verschwinden, machen einen unorganisierten und unprofessionellen Eindruck. Wenn Du auf Nummer sichergehen möchtest, kannst Du mit einem Hinweis antworten, dass Du per E-Mail/SMS/WhatsApp keine Behandlungsanlässe besprechen möchtest und um telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme bittest. WhatsApp: Berufliche Nutzung ausgeschlossen WhatsApp ist übrigens ein Sonderfall: Die Entwickler werben zwar mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – jedoch gibt es keinen Mechanismus, mit dem festgestellt wird, dass der Gesprächspartner tatsächlich derjenige ist, der er zu sein scheint. Andere Apps wie beispielsweise Threema haben dies so umgesetzt, dass man vor Beginn der Kommunikation (einmalig bzw. nach Neuinstallation des Messengers) einen Barcode vom Handy des Gegenübers scannen muss. Hinzu kommt, dass WhatsApp laut Geschäftsbedingungen nur für den privaten Einsatz zugelassen ist. Wenn Du WhatsApp für berufliche Zwecke nutzt und dabei „unerwünschte Nebenwirkungen“ auftreten wie zum Beispiel ein Datenleck an die Öffentlichkeit, dann kann WhatsApp damit alle Verantwortung von sich weisen. WhatsApp hat zwar das Potenzial der beruflichen Nutzung erkannt und arbeitet zur Zeit an einer WhatsApp-Business-Version, die zunächst in Indien auf den Markt kommen wird. Der Berichterstattung zufolge soll diese aber eher neue Möglichkeiten im Anzeigengeschäft eröffnen. Einfacher gesagt: Private Kunden sollen mehr Werbung zu sehen bekommen. Es ist nicht zu erwarten, dass WhatsApp Business bessere Datenschutzbedingungen mitbringen wird. Facebook: Keine vertraulichen Angaben posten Als Arztpraxis auf Facebook präsent zu sein, ist dagegen auch nach den Geschäftsbedingungen von Facebook möglich. Dies sollte man aber nur nutzen, um nützliche Informationen zur Praxis und Organisation zu posten, wie etwa Adresse, Telefonnummer und Sprechzeiten. Keinesfalls dürfen medizinische Befunde über Facebook verschickt werden: Nur allzu leicht können Inhalte geteilt werden, und nicht jeder Patient (und nicht jeder Praxismitarbeiter) ist sich darüber im Klaren, dass die Vertraulichkeit auf Facebook von den Einstellungen der Privatsphäre abhängig ist. Selbst, wenn man die Verschlüsselung im Facebook-Messenger aktiviert, sind die Nachrichten nicht sicherer als bei WhatsApp: Es fehlt hier wie dort die Garantie, dass der Gegenüber der ist, der er vorgibt zu sein. Wenn Deine Arztpraxis auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken präsent sein will, dann gilt: Alle Angaben, die Ihr auch auf Eurer Praxiswebseite veröffentlichen würdet, sind bei Facebook gut aufgehoben. So weit also zu den unsicheren Verfahren. Was sind nun die sicheren Alternativen? Verschlüsselte E-Mails: Sicher, aber anfangs aufwändig Konventionelle E-Mail und SMS sind nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Datenschützer vergleichen oft: Eine unverschlüsselte E-Mail ist so vertraulich wie eine Postkarte. Ein hohes Sicherheitsniveau bieten dagegen mit PGP oder S/MIME verschlüsselte E-Mails. Um diese mit dem Patienten auszutauschen, muss man sich ein Schlüsselpaar generieren und dem Patienten den öffentlichen Schlüssel aus diesem Paar zukommen lassen. Sowohl Praxis als auch Patient brauchen dabei einen E-Mail-Client, der die Verschlüsselung beherrscht (dies lässt sich auch per Plugin nachrüsten). Die meisten Patienten werden die Notwendigkeit dazu nicht erkennen und zu dem zusätzlichen Aufwand nicht bereit sein. Ein weiterer Nachteil: In der lange erwarteten Telematik-Infrastruktur soll zwar eine Möglichkeit zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation zwischen Ärzten (KOM-LE) etabliert werden – diese schließt aber nicht die verschlüsselte Kommunikation mit Patienten ein. Mit S/MIME oder PGP verschlüsselte E-Mails an oder von Patienten lassen sich nicht über das Praxisverwaltungsprogramm verschicken. Ein verschlüsselter Messenger: Threema Work Einen guten Ruf unter Datenschützern hat die schweizerische App Threema. Sie bietet nicht nur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, sondern auch Authentifizierung des Gesprächspartners durch Scannen eines Barcodes. Die Features der App sind grundsätzlich die gleichen wie die von WhatsApp: Anlegen von Gruppen, Teilen von Fotos und Videos, Sprachanrufe und anderes. Es handelt sich also um eine vollwertige WhatsApp-Alternative. Nachdem bekannt wurde, dass WhatsApp von Facebook gekauft wurde, hatte Threema denn auch einen deutlichen Zustrom von Nutzern, die um die Sicherheit ihrer Kommunikation fürchteten. Wie WhatsApp ist das herkömmliche Threema aber auch nur für die private Nutzung vorgesehen. Als Alternative für berufliche Anwender gibt es Threema Work. Dieses hat zusätzliche Features und kann beispielsweise mit einem zentralen Verzeichnis synchronisiert und für jedes Unternehmen individualisiert werden. Es kostet in der Basisversion einmalig 4,60 EUR (Threema für Privatpersonen: 2,99 EUR). In höheren Versionen wird ein Preis von 1,30 EUR bzw. 1,80 EUR pro Monat und Nutzer fällig. Threema Work kann mit privaten Threema-Nutzern kommunizieren, so dass beispielsweise das Versenden von Befunden von einer Threema-Work-Instanz der Praxis an den privaten Threema-Account eines Patienten denkbar ist. Ein weiterer Vorteil: Für die Praxismitarbeiter bleibt die private Kommunikation von der beruflichen Kommunikation getrennt. So ist etwa das Risiko geringer, aus Versehen private Fotos an Patienten oder vertrauliche Befunde an private Kontakte weiterzuleiten. Die Identifikation als Threema-Nutzer erfolgt nicht mit der Handynummer, sondern mit einer Kennung, die aus Buchstaben und Zeichen besteht. Diese kann zwischen dem Threema-Work-Nutzer in der Arztpraxis und dem Patienten ausgetauscht werden. Es besteht also nicht die Notwendigkeit, die berufliche oder gar private Handynummer des Arztes herauszugeben. Nachteil: Threema ist in keines der gängigen Praxisverwaltungssysteme integriert. Von Seiten der Threema-Entwickler ist nicht geplant, eine Version für das deutsche Gesundheitssystem herauszubringen. Auch eine Desktop-App gibt es nicht. Dedizierte Apps und Portale für das Gesundheitswesen Die Videosprechstunde wird zwar stets als Paradebeispiel für die Telemedizin genannt – aber eine Videoverbindung ist keine Voraussetzung für eine zielführende Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Telemedizin-Vorreiter DrEd aus Großbritannien hat seine Videosprechstunde sogar mangels Nachfrage eingestellt und arbeitet nun nur noch mit textbasierten Fragebögen. DrEd und seine Mitbewerber sind aber insofern besonders, als dass sie die ärztliche Leistung gleich mit anbieten. Welche Möglichkeiten hat nun eine Ärztin oder ein Arzt in Deutschland, mit einer speziell aufs Gesundheitswesen zugeschnittenen App mit den Patienten zu kommunizieren? Die folgende Liste zeigt nur einen Ausschnitt des aktuellen Angebots. Mein Arzt direkt ist ein Internet-Portal, in dem Ärzte und Patienten sich in einem Online-Sprechzimmer treffen können. Mit Hilfe von individuellen Zugangscodes wird sichergestellt, dass tatsächlich nur der eingeladene Patient das Sprechzimmer betreten kann. Neben einer Einrichtungspauschale von 49,90 EUR werden eine Grundgebühr von 19,90 EUR pro Monat und eine Umsatzbeteiligung für die Rechnungsabwicklung fällig. Das Honorar pro Fall kann der Arzt dabei selbst festlegen und mit seiner Antwort zusammen mitteilen. Die Auszahlung erfolgt durch Mein Arzt direkt. Wie steht es um den Datenschutz? Auf der Webseite wird angegeben, dass die Daten zuverlässig verschlüsselt würden, jedoch ohne weitere Details zu nennen. Ob es sich um eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung handelt, ist also unklar. PVS-Anbieter medatixx hat eine Patientenapp im Programm, die natürlich auch in die firmeneigenen PVS eingebunden ist, und zwar als Teil der Kommunikationslösung x.comcenter: x.patient. Neben einem Messenger enthält x.patient ein Vitalparameter-Tagebuch, einen Medikationsplan mit Erinnerungsfunktion und eine automatische Folgerezeptanforderung. Wie andere medatixx-Lösungen scheint die App mit Benutzerfreundlichkeit zu punkten und ist nahtlos in das PVS eingebunden. Zur Verschlüsselung gibt es aber auch hier keine konkreten Informationen – Ende zu Ende? Ein weiterer Nachteil: Nicht jeder interessierte Arzt wird gleich das PVS wechseln wollen, um per App mit Patienten zu kommunizieren. Mit großen Ambitionen startete Klara (ehemals Goderma) in Deutschland: Geplant war eine Diagnostik-App, die jedoch in Deutschland unter anderem am Fernbehandlungsverbot scheiterte. Die Gründer wechselten auf zwei Arten ihre Strategie: Klara ist nun eine Kommunikations App – und man scheint sich vollkommen auf den US-amerikanischen Markt eingeschossen zu haben. Klara hat einige Features, die auch deutsche Praxismanagerinnen nützlich fänden: Beispielsweise kann automatisch berechnet werden, wieviel Prozent der Patienten ihren Termin nicht einhalten. Für deutsche Praxen ist eine Zusammenarbeit mit Klara, die mittlerweile in New York sitzen, leider keine Option, so lange Klara nicht dem US-europäischen Datenschutzabkommen Privacy Shield beigetreten ist. Der sichere Messenger MediOne ist speziell für das Gesundheitswesen angepasst und stellte eine sichere Alternative zu Whats-App dar: die Kommunikation ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und kann entsprechend den Datenschutzanforderungen der DSGVO in der Arztpraxis / MVZ eingesetzt werden. Patienten können ohne großen Aufwand die App installieren, in der Arztpraxis wird die Software auf einem stationären PC benutzt. Zukunftsmusik: Was sollte eine Arzt-Patienten-App eigentlich leisten können? Keine der bisher besprochenen Lösungen fügt sich nahtlos in die Prozesse einer Arztpraxis ein – und auf Patientenseite sind zumindest die sicheren Lösungen gleichzeitig nicht komfortabel genug. Um Ärzten und MFAs den Alltag tatsächlich zu erleichtern, sollte eine App zur elektronischen Patientenkommunikation folgende Funktionen bereitstellen: Sie sollte sich auch von einem stationären Desktop-Rechner (oder Laptop) aus bedienen lassen. Idealerweise sollte sie auch mit dem PVS verzahnt sein. Damit verbunden: Nachrichten sollen von mehreren Mitgliedern des Praxisteams bearbeitet werden können, nicht nur vom Besitzer oder Benutzer des einen Praxis-Smartphones (oder privaten Smartphones des Arztes). Sie sollte mit einer Verschlüsselung arbeiten, die den Namen auch verdient: Also Ende-zu-Ende, mit Authentifizierung der Gesprächspartner. Sie sollte für den Patienten einfach vom Smartphone aus zu nutzen sein, mit minimalem Installations- oder Anmeldungsaufwand. Sie sollte für den Patienten kostenlos sein – und idealerweise auch für den Arzt. Wir werden diesen Bereich im Auge behalten und hoffen, Euch bald eine Lösung präsentieren zu können! Damit zum nächsten Thema: Wenn man für sich eine sichere und komfortable App identifiziert hat, muss als nächstes entschieden werden, in welchen Fällen und mit welchen Patienten sie zum Einsatz kommen soll. Wann darf ich fernberaten oder fernbehandeln? Die Möglichkeit der Fernberatung muss man verantwortungsvoll einsetzen: Größer als bei der persönlichen Vorstellung ist hier das Risiko, wichtige Hinweise auf schwere Erkrankungen zu übersehen oder die Dringlichkeit einer Erkrankung falsch einzuschätzen. Laut einer Statistik des Start-ups Klara führen 20% der elektronischen Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu einer persönlichen Vorstellung des Patienten. Der genaue Prozentsatz ist sicher sehr von den demographischen Merkmalen der Patienten abhängig. Mit der Anordnung einer persönlichen Vorstellung sollte man aber eher zu großzügig als zu sparsam sein. Dass vor einer Fernbehandlung zumindest einmal ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden haben sollte – das oft kritisierte „Fernbehandlungsverbot“ – ist sicher eine gute Faustregel. Ein unbekannter Patient ist unter Umständen eine tickende Zeitbombe, wenn er im elektronischen Anamnesegespräch wichtige Vorerkrankungen verschweigt, die im persönlichen Gespräch möglicherweise durch körperliche Zeichen aufgefallen wären. Bei einem bekannten Patienten gibt es eine ganze Reihe von Anlässen, die sich für die elektronische Konsultation eignen: Wundkontrollen (fotografisch) Verlaufskontrollen von Hauterkrankungen Fragen zur Medikamenteneinnahme Fragen zu vom Patienten oder Pflegedienst gemessenen Vitalwerten (Blutdruck, Blutzucker, INR-Wert) Besprechung des weiteren Vorgehens nach Krankenhausaufenthalt oder Facharztbesuch Verlaufskontrolle von Gesundheitsstörungen, die evtl. eine Überweisung zum Facharzt oder ins Krankenhaus notwendig machen (LWS-Schmerzen, Sodbrennen, Restless Legs) Übermittlung von Befunden inkl. Laborergebnissen Wenn sich hier Komplikationen andeuten – Wundinfekt, Blutdruckspitzen oder ähnliches – muss eine persönliche Vorstellung vereinbart werden. Nicht geeignet für die elektronische Konsultation sind Anlässe, bei denen entweder ein schwerwiegender Verlauf möglich ist und zeitnah ausgeschlossen werden muss, oder Erkrankungen, zu denen noch kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat, zum Beispiel : Akute, erstmalig aufgetretene Symptome, wie Brustschmerzen, Atemnot oder auch Beschwerden im Rahmen eines grippalen Infekts Blutdruck- und Blutzuckerentgleisungen Herzrhythmusstörungen (Arrhythmie) oder Herzfrequenzstörungen (Bradykardie, Tachykardie) Akut aufgetretene neurologische Ausfälle Dies ist keine erschöpfende Aufzählung. Im Einzelfall muss stets vorsichtig abgewogen werden, ob eine persönliche Konsultation angezeigt ist, um schwerwiegende Verläufe rechtzeitig zu erkennen. Wie kann man elektronische Kommunikation abrechnen? Nach GOÄ können die Nummern 1 (Beratung) und 3 (eingehende Beratung, mind. 10 min) auch für die Beratung „per Fernsprecher“ abgerechnet werden. Dies lässt sich auch auf die elektronische Kommunikation verallgemeinern. Voraussetzung ist auch hier, dass der Erstkontakt nicht nur elektronisch erfolgt ist. Obwohl für Telefonate Zuschläge für Unzeiten erhoben werden können: A – außerhalb der Sprechstunde, B – zwischen 20 und 22 Uhr sowie zwischen 6 und 8 Uhr, C – zwischen 22 und 6 Uhr sowie D – samstags, sonn- und feiertags, wird in Bezug auf E-Mail und Instant Messaging eher davon abgeraten, da auch eine asynchrone Bearbeitung der Nachrichten, beispielsweise am Montagmorgen, möglich ist. Nach EBM können sogenannte „mittelbare“ Arzt-Patienten-Kontakte dann abgerechnet werden, wenn es entweder im Quartal keinen anderen Kontakt gab (Ziffer 01435) oder die Inanspruchnahme unvorhergesehen und zur Unzeit erfolgt (Ziffer 01100 / 01101). Was mittelbare Patientenkontakte sind, wird in den Allgemeinen Bestimmungen der KBV definiert: Kontakte, bei denen sich Arzt und Patient nicht am selben Ort befinden, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Wie wir oben schon festgestellt haben, ist die elektronische Kommunikation zulässig, soweit sie zuverlässig verschlüsselt ist, könnte also als mittelbarer Kontakt theoretisch wie oben abgerechnet werden. Aber: Wegen des Fernbehandlungsverbots muss zuvor ein Patientenkontakt stattgefunden haben – und wenn dieser im gleichen Quartal war, wird die Ziffer 01435 wiederum gestrichen. Die Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM sind also eher mager. Anders bei der Videosprechstunde. Diese stellt Arzt und Patient weitere Medien zur Verfügung, um ein vollständiges Bild des Behandlungsanlasses zu zeichnen: Bild und Ton. Durch die Vorgaben des E-Health-Gesetzes hat auch eine abrechenbare Leistungsziffer nach EBM in die Gebührenordnung Einzug gehalten.
  9. Hallo zusammen! Kurz vor dem Weihnachtsfest eine kurze Frage an die Community: Welche Erfahrungen habt Ihr mit Preisangaben zu Privat-/IGeL-Leistungen auf Eurer Praxishomepage gemacht? Die meisten scheinen dort keine Preisangaben zu machen, obwohl dies ja für Patienten durchaus interessant sein dürfte. Eventuell erspart man sich ja dadurch Diskussionen über den Preis einer Leistung in der Praxis (z.B. Akupunktur, Reisemedizin, Laktat-Leistungsdiagnostik, Carotis-Duplexsonographie etc.), da Menschen, denen die Leistung zu teuer ist und sich auf der Praxishomepage informiert haben, von vornherein ausgesiebt werden. Auch die Platzierung von angepaßten IGeL-Verträgen zum Download, Ausfüllen im voraus und Mitbringen in die Praxis wäre dann eine denkbare Vereinfachung. Gegen die Angabe von Preisen auf der Praxishomepage könnten evtl. rechtliche Bedenken sprechen. Oder man will das "Geheimnis" um den individuellen Praxispreis (Steigerungsfaktor) einer Leistung nicht im Internet lüften und so umliegenden Kollegen zugänglich machen. Was ist Eure Meinung/Erfahrung hierzu? Ich bin gespannt!
  10. Die erste spürbare Auswirkung des E-Health-Gesetzes, das am 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist: Patienten haben ab dem 01. Oktober 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan (Medikamentenplan), wenn sie mindestens drei Medikamente einnehmen. Aber: Was hat der Medikationsplan eigentlich mit E-Health zu tun? Das E-Health-Gesetz wird vor allem mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung gebracht. Eine praxisnahe Vorgabe enthält aber das E-Health-Gesetz (das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“), die auf den ersten Blick gar nichts mit „digitaler Kommunikation“ zu tun haben: Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren: Alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind, Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die oben genannte Medikation relevant sind. Ärzte erhalten für die Erstellung und Aktualisierung des einheitlichen Medikationsplans eine Vergütung - entweder als Einzelleistung (GOP 01630) oder Zuschlag zur Chroniker- bzw. Grundpauschale. Einzelheiten dazu gibt es auf den Seiten der KBV. Form und Inhalt des Medikationsplans Folgende Angaben sind Pflicht im Medikationsplan: Titel "Medikationsplan" mit Seitenangabe, Name und Geburtsdatum des Patienten, Name und Kontaktdaten des Arztes und der Praxis, Datum des Ausdruckes, Barcode - mehr dazu weiter unten in diesem Artikel, Medikationstabelle mit Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Spalten für morgens, mittags, abends und zur Nacht, die Einheit (z.B. Stück oder Hub), weitere Hinweise sowie die zugrundeliegende Indikation bzw. Grunderkrankung, und schließlich der Fußbereich mit Angaben zur Praxissoftware. Der Medikationsplan soll im Format DIN A4 quer und einseitig bedruckt erstellt werden, natürlich in einer gut leserlichen Schriftart wie beispielsweise Arial. Ziel: eine gemeinsame Schnittstelle Im Jahr 2016 sollte es doch eigentlich schon selbstverständlich sein, dass jeder Patient, der mehrere Medikamente einnimmt, vom Hausarzt oder betreuenden Facharzt einen Medikamentenplan erhält. Warum also dieser gesetzliche Aufwand? Ohne ein strukturiertes Vorgehen für eine verbesserte „digitale Kommunikation“ würde es früher oder später darauf hinauslaufen, dass jede Praxissoftware eine eigene, leicht abgewandelte Form des Medikationsplans zu Verfügung stellt. Es könnte dann beispielsweise ein Abbild des Ausdrucks auf der eGK gespeichert werden. Aber sinnvoll wäre das nicht. Zielführend ist vielmehr, dass alle Teilnehmer der medizinischen Versorgung die Daten direkt in ihrer Software darstellen und verändern können. Hierzu benötigt es eine gemeinsame Schnittstelle, die trotz aller Bemühungen bisher noch nie existiert hat und noch nie breit eingesetzt werden konnte. Einen ersten Schritt in diese Richtung kann der Medikamentenplan sein. Der Barcode überwindet den Medienbruch Mit der Ausarbeitung des Medikationsplanes wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt. Diese haben sich an den im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) orientiert. Zur Überwindung des Medienbruches, also der Schnittstelle digital – analog, soll der Medikationsplan einen QR-Code oder Barcode enthalten. Dieser kann mittels Barcodescanner in die Praxissoftware eingelesen werden - oder auch mittels einer Smartphone-App. Ein vertretender Hausarzt oder ein Facharzt kann dann den aktuellen Medikationsplan des Patienten per Barcode direkt in die Praxissoftware einlesen. In der Arztpraxis noch nicht angekommen Bisher stecken die Softwarehersteller noch mitten in der Umsetzung: Die Vorgaben wurden erst dieses Jahr entworfen und Mitte 2016 noch einmal überarbeitet. Es ist zu hoffen, dass die neuen Softwaremodule für den Medikationsplan in den verschiedenen Praxisverwaltungsprogrammen nicht fehleranfällig und umständlich zu bedienen sind, sondern eine echte Hilfe im Alltag darstellen. Ob sich diese Hoffnung erfüllt, bleibt abzuwarten. Apotheker sind eingebunden - aber wo bleiben die Krankenhäuser? Entsprechend dem Gesetzesentwurf sind die Apotheker jetzt schon beteiligt - die Krankenhäuser aber nicht. Das ist ein großer Haken an den aktuellen Plänen: Der stationäre Sektor sollte besser früher als später in diesen Entwicklungsprozess mit eingebunden werden, denn sonst bleibt der Medienbruch an anderer Stelle - nämlich bei Aufnahme und Entlassung - bestehen. Mit einer Beteiligung der Krankenhäuser würden sich dagegen bei Einweisung oder Entlassung von Patienten die Medikationsdaten einfach und sicher übernehmen lassen. Da wir gerade beim Wünschen sind: Zielführend wäre auch, dass Sozialdienste und Pflegeheime die Medikationspläne einfach und korrekt übernehmen können, und dass dieser Prozess in Zukunft nicht mehr durch Papier oder eine physikalische Gesundheitskarte erfolgt, sondern wirklich digital. Datenschutz nicht vergessen Nicht zu verachten ist die Menge an persönlichen Informationen auf dem Medikationsplan: Stammdaten, Diagnosen und natürlich die einzunehmenden Medikamente inklusive der bevorzugten Hersteller. Der Patient sollte idealerweise zur Vorbeugung eines Missbrauchs diese Daten selbst kontrollieren können. Eine solche Mitbestimmungs- oder zumindest Kontrollmöglichkeit der Patienten, und zwar in Bezug auf alle eGK-Daten, ist für die Zukunft angedacht. Wie genau diese aussehen soll, ist jedoch noch unbestimmt. Das sind die Meinungen, Erfahrungen und Tipps der anderen Mitglieder von Teramed
×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung