Hallo, ich könnte Räume in guter Lage übernehmen, um eine kardiolog. Privatpraxis zu eröffnen.. Diese sind bisher als Büro genehmigt. Es muss eine Nutzungsänderung durchgeführt werden.
Die Räume und Aufzüge sind barrierefrei. Es gibt zwei Personaltoiletten bereits (Herren/Damen) getrennt. Direkt vor den Räumen ist außerhalb eine grosse Behindertentoilette (Unisex). Mein Praxisplaner schlägt vor diese Behindertoilette als Patienttoilette zu nehmen. Ist dies erlaubt?
Mit freundlichen Grüsse,
Robert aus München