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DoktaBob

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  1. Ziffer 30130 Gibt es hier Hausärzte die KEINE allergoloische Zusatzausbildung haben und in ihrer Praxis Hyposensibilisierungen (SLIT oder SCIT) für Kassenpatienten anbieten? Bin heute erstmals über die Ziffer 30130 für die Hyposensibilisierungsbehandlung gestoßen. Auf der KV-Hessen Seite steht, das alle Ärzte diese abrechnen können soweit es ihnen berufsrechtliche erlaubt ist. https://www.kvhessen.de/abrechnung-ebm/allergologie Aber was genau heißt das? Ziffer 40351 Die Kostenpauschale für einen Prick-Test dürfte ein Hausarzt mit der 40351 auch ohne Allergologie-Zusatzbezeichnung abrechnen neben der 03000. Das ist aber wahrscheinlich wenig kostendecken, bei einer Bewertung von derzeit 5,50 Euro. Wäre eine Abrechnung über IGEL auch denkbar, oder kommen da wieder die "berufsrechtlichen Einschränkungen" wie bei der Ziffer 30130 ins Spiel? Freue mich über Erfahrungen aus anderen Hausarzt-Praxen.
  2. Hallo Polarlys, die dokuwiki-Lösung ist sehr interessant. Inzwischen sind aber seit deinem letzten Post schon über 4 Jahre vergangen. In Zeiten von Confluence und alles will in die Cloud: Nutzt du diese Lösung immer noch? Dokuwiki wird offensichtlich aber auch immer noch fleißig weiterentwickelt. Welche Plugins verwendest oder hast du zur Versionierung verwendet? Confluence habe ich mir mal angesehen, aber ist mir viel zu überladen. Um das flüssig zu bedienen braucht man ja fast schon Glasfaser-Anschluss, was bei uns noch sehr weite Zukunftsmusik ist. Die einzigen Vorteile bei Confluence sehe ich darin es unterwegs von überall benutzen zu können und das ich Bilder schnell und einfach per cut & paste in den Browser einfügen kann.
  3. mit Excel allein wäre ich vorsichtig, da nicht revisionsicher... am einfachsten und besten handschriftlich, z.B. damit https://www.download-kostenlos.org/2016/04/17/stundenzettel-vorlagen/
  4. Sicherlich lässt sich mit so einem Brief mit etwas Zeit gewinnen. Die Ärzteschaft hat eine der größten Lobbies in Deutschland, leider aber eine die ein immer weicheres Rückgrat hat... Die Anbindung an die TI ist eine Einbahnstraße, wer das einmal gemacht hat für den gibt's kein zurück. Allein das ist für mich schon Grund genug, erst einmal abzuwarten. Bevor die Zulassung entzogen wird, werden sicher noch einige Sanktionen vorher folgen. Ich bin nicht gegen eine Digitalisierung nur nicht in der Form wie es jetzt umgesetzt wird und mit welcher Art und Weise. Ich wünsche Ihnen allen die Weitsicht und Mut, die richtige Entscheidung zu treffen. Wer noch Bedenken hat, dem seien diese Seite eines mutigen Arztes ans Herz gelegt: http://www.freiheit-fuer-ein-prozent.de/sorgen-wegen-ti-und-fragliche-gesetzesluecken/
  5. Inzwischen ist ja schon einige Zeit vergangen und das Quartal 1/2019 schon wieder fast zu Ende. Gab es denn hier bei irgendjemandem Probleme mit dem Karten einlesen? Ich habe gehört, dass der Versichertenstammdatenabgleich beim Einlesen der Karte wohl relativ lange dauert: Die Aussagen gehen von 10sekunden bis zu 1 Minute. Kann das jemand bestätigen? Bei uns läuft bisher alles noch weiterhin reibungslos.... Aber wir sind mit unsere Praxis auch noch offline und haben uns nicht von der umherkursierenden Panikmache, man müsse sich jetzt ganz schnell an die TI anschließen, anstecken lassen. Ich habe es mir mal durchgerechnet: eine Honorarkürzung von 1% ist bei unserer kleinen Praxis immer noch günstiger, als die ganzen Kosten, die bei uns mit einer Einrichtung der TI anfallen würden. Die KV-Förderung ist leider nach wie vor nicht kostendeckend, aber das sollte sich mittlerweile ja schon rumgesprochen haben. Am 31.03.19 läuft die Frist zur Bestellung der TI und Meldung an die KV aus: Interessant ist das nun vom Verein Freie Ärzteschaft e.V. veröffentlichte Musterschreiben für die KV: https://freie-aerzteschaft.de/anbindung-an-telematik-infrastruktur/ Ist ziemlich geschickt formuliert und vielleicht ein Versuch wert.
  6. Herzlich Willkommen, GolfVadda und danke für Ihren Beitrag zur Diskussion. Woher haben Sie diese Information? Ich habe hierzu im WWW nichts finden können. Wir verwenden in unserer Praxis noch ein Kartenlesegerät ORGA 930 M mit der ursprünglichen Firmware Version 3.02. Auch hier habe ich mehrmals gelesen, dass das Einlesen von G2-Karten schon seit langem nicht mehr möglich sei. Unser Kartenlesegerät (es ist natürlich nicht das einzige) funktioniert aber auch seit dem Jahreswechsel nach wie vor tadellos. Und nach dem Motto "never change a running system" haben wir bisher die Firmware-Version auch nicht geupdatet (die letzte noch offline funktionierende Version ist laut Hersteller V3.20, die aktuellste Version - aber nur mit Telematik nutzbar - ist die V3.40). Ich denke eher aber, dass es anders herum sein wird: Sind Sie als Praxis einmal an die TI angeschlossen, können sie keine alten Kartenlesegeräte mehr verwenden, denn es muss ja zusätzlich ein Online-Abgleich stattfinden. Die einzige Außnahme sind wohl (noch) mobile Kartenleseterminals für Hausbesuche, die (noch) offline funktionieren. Das ist dem in D noch sehr schleppendem Breitbandausbau geschuldet. Rein technisch ist es also möglich manche alte Kartenterminals upzudaten: hier könnte man Updates herunterladen, aber um das Update durchzuführen braucht man einen neuen Lizensschlüssel, der natürlich was kostet: https://ingenico.de/healthcare/downloads Die Updates jedoch gibt es nur für zwei Kartenterminal-Modell, die von der Gematik zugelassen wurden: https://www.gematik.de/news/news/zwei-mobile-kartenlesegeraete-zugelassen/ ...und das updaten ging auch nur bis 31.12.2018: https://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/telematikinfrastruktur/ti_aktuell/ti_lesegeraet_mobil_11_2018/ Warscheinlich, weil eben zukünftig alle Kartenerminals nur noch mit online-Anbindung funktionieren sollen. Das blöde daran, die KV-Förderung gibts nur für das "Komplettpaket" und nach dem ersten Versicherten-Stammdatenabgleich. Eine schrittweise Umstellung, so wie ich das für unsere Praxis gerne gemacht hätte, indem man erstmal nur die Kartenterminals updatet oder aufrüstet, wird nicht bezuschusst und man muss das Geld erstmal vorstrecken. Apropro Förderung: Was nicht im Förderbetrag berücksichtigt ist, sind Kosten durch Betriebsausfälle bei der Installation oder auch im laufenden Betrieb und die laufenden Kosten für eine schnellere Internetverbindung und die Kosten für eine zusätzliche Firewall. Viele Praxen werden auch ihren bisherigen Internetanschluß aufrüsten und sich eine zustäzliche Firewall anschaffen müssen. Die meisten Anbieter haben zwar in ihren TI-Paketen das sogenannte "Sicherer Internet Service" (SIS)-Paket inkludiert, aber vielen Ärzten ist gar nicht bewusst, dass hierbei nur ein zusätzlicher VPN-Tunnel zu einem Proxy-Server hergestellt wird: vereinfacht gesagt, ist das quasi nur eine Art "gefiltertes Internet surfen" so wie es z.B. inzwischen auch erwerbliche Jugendschutzfilter anbieten. Eine sogenannte Deep-Paket-Inspection oder gar ein SSL-Inspecting erfolgt dabei meines Wissens nicht (wie auch?). So könnten z.B. E-Mail-Anhänge, in denen Viren enthalten sind - auch wenn man im SIS surft ungehindert auf dem eigenen Rechner in der Praxis landen und erheblichen Schaden anrichten. Und auch ein Datenverlust nach außen ist dann nicht mehr zu verhindern. Auch wenn man auf Emails verzichtet. Ein per USB-Stick eingefangener Virus, kann von sich aus eine Verbindung in das SIS initiieren und Daten senden. Es werden zwar viele Ports geblockt, aber manche (z.B. HTTP, TCP) müssen auch noch offen bleiben, sonst wäre ein internetsurfen gar nicht möglich. Die genaue Funktionsweise eines TI-Konnektors kann man hier in diesem Handbuch nachlesen (in diesem Fall von der Firma Telekom): https://geschaeftskunden.telekom.de/blobCache/umn/uti/433368_1533018497000/blobBinary/Konnektor-Handbuch.pdf Gerne lasse ich mich diesbezüglich eines Besseren belehren. Vielleicht meldet sich ja auch einmal hier einer der großen Konnektor-Anbieter-Firmen und klärt auf. Telefonisch hat mir ein Anbieter eines Konnektors und ein Firewall-Anbieter (der keine Konnektoren betreibt), die eben beschrieben Problematik bestätigt. Ich bin mir daher sicher, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis die ersten Berichte über Attacken und Datenschutzpannen in Arzptraxen in den Medien kursieren. Entweder man verzichtet komplett auf das Internet, wobei es dann wiederum schwierig ist seine Computersysteme up-to-date zu halten, Fernwartungen durchzuführen oder die Abrechnungen einzureichen oder man muss sich doch noch eine zusätzliche Firewall anschaffen, was wiederum mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, die in den KV-Förderbeiträgen gar nicht berücksichtigt sind (ca. 1000€ für Anschaffung und ca. 30-50€ monatlich je nach Praxisgröße). Wer mir bis jetzt immer noch nicht glaubt, der schaue sich mal dieses Angebots der Compugroup an: https://www.cgm.com/media/cgm_de/documents/products___solutions_12/physicians_1/telemed/grafiken/2018-02-08_TELEMED_Datenblatt_Sicherer_Online-Zugang_fuer_die_TI_Rev2_0_DE.pdf Hier werden zusätzliche "Firewall"-Komponenten angeboten, die alle nicht im Basis-Paket des TI-Anschlußes enthalten sind: erst die höchste Stufe "TELEMED Firewall", der wahrscheinlich nicht ganz billig sein dürfte, bietet erst einen Schutz vor "Phishing, Spyware und Viren". Mich wundert, dass sich hierbüber bisher noch keiner empört?? Die Internetanbindung (und wenn es nur das Nachschlagen in Wikipedia) wäre das einzige, was dem Patienten mit der TI-Anbindung einen Mehrwert bieten würden. Aber so wie die Politik früher die Auto-Industrie gefördert hat und immer noch fördert, so fördert sie eben jetzt die Cybersecurity-Industrie. Die ganze TI-Thematik ist eine riesige Mogelpackung !!!!
  7. Das hört sich interessant an. Aber es klingt auch nicht billig.... und da sind wir wieder bei der Finanzierung? In den KV-Förderbeiträgen werden solche Kosten (also für Firewalls, evlt. externe Dienstleister, etc.) leider nicht berücksichtigt. Diese machen aber vermutlich den größten Teil der laufenden Kosten aus. Können Sie mir sagen, wieviel Fortigates oder Sophos für eine Einzelpraxis kostet? Und wie sieht es mit der Haftung aus? Haftet der Dienstleister, der die Firewall bei mir installiert und wartet mit, wenn es zu einem Datenleck kommt? Schauen Sie doch mal in Ihrem Vertrag nach. In den meisten Verträgen, die ich bisher gesehen habe, nehmen sich die Dienstleister aus der Haftung heraus..... Kann ich genauso unterschreiben..... Zu Hause verwende ich eine selbstgebaute OpenSource-Firewall basierend auf OPNsense (https://www.admin-magazin.de/Das-Heft/2016/12/Freie-Firewall-OPNSense) in einem APU2-Board (https://administrator.de/wissen/preiswerte-vpn-fähige-firewall-eigenbau-fertiggerät-149915.html): Das funktioniert sehr gut und vor allem weiß ich auch genau, was das Teil so macht. In der Arztpraxis verwende ich diese DIY-Firewall auch für den dedizierten "Internet-PC". Ich habe gerade mal den Unterschied zu Sophos oder Fortigates verglichen: Theoretisch müsste ich mit dieser Firewall ein annähernd gleiches Sicherheitslevel erreichen können, wie mit den kommerziellen Produkten. Praktisch traue ich mich aber noch nicht, die anderen PCs in meinen Praxisnetzwerk damit ins Internet anzuschließen, da es eben eine DIY-Lösung ist und ich Haftungsrisiken vermeiden möchte.... Lieber würde ich die Haftung da an einen Dienstleister abgeben, aber wie gesagt, kenne noch keinen der nicht nur die Installation und Wartung, sondern auch die Haftung mit übernimmt... und das zu einem bezahlbaren Preis. Ja, so machen wir es bisher. Aber das ist natürlich sehr umständlich. Außerdem gibt es auch hier ein Sicherheitsproblem: Die Abrechnung wird von der KV nur noch online empfangen. D.h. man muss die verschlüsselten Abrechnungsdateien mit einen USB-Stick auf den am Internet angeschlossenen dedizierten PC bringen, und damit kann dieser USB-Stick kann also immer noch als Einfallstor mißbraucht werden.... wenn auch das Risiko hier durch regelmäßige Upates, Firewall, Antivirusscans, etc. am "Internet-PC" relativ gering ist.
  8. Vielen Dank für die Antworten. Wie haben Sie das konkret gemacht? Haben sie das vertraglich vereinbart? Die Frist zur Beantragung läuft ja Märzt 2019 aus. Man bekommt demnach auch die Förderung, wenn das System erst danach in Betrieb geht und reibungslos funktioniert. Jedoch reduziert sich im Verlauf der Förderbetrag mit der Zeit. Bis jetzt haben sich die meisten Anbieter der Förderquote (nach unten) angepasst. Ich habe auch schon von der Empfehlung gehört, in die Verträge zur Anbindung an die Telematik einen Passus reinzuschreiben, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn die Förderung zu 100% kostendeckend ist. Hat das jemand schon gemacht? Wie sieht so etwas konkret aus? Machen da die Anbieter überhaupt mit? Klar, das Abrechnungsprogramm wird wahrscheinlich nicht meckern. Und solange man die Karten offline noch einlesen kann, wird in der PVS auch der Patientenkontakt gespeichert. Wenn ich aber meine stationären Kartenterminals Update, wird die Karte ja wahrscheinlich nur dann eingelesen, wenn eine Online-Anbindung an die TI zum Datenabgleich vorhanden ist. Wenn ich aber den Patientenkontakt nicht mehr richtig dokumentieren kann, befürchte ich könnte es auch Probleme bei der Abrechnung geben. Man sollte auf jeden Fall ein altes Kartenlesegerät behalten, für den Fall dass.... Ist jeder Konnektor spezifisch für den Arztausweis registriert. Oder könnte ein anderer Arzt mit seinem Auswei und einem fremden Konnektor auf die Telematikinfrastruktur zugreifen? (Schwarze Schafe gibt es leider genug auch unter uns Ärzten)... Ja, diese Anzeige hat mich auch ziemlich verwirrt und mindesten eine Stunde Kopfzebrechen gekostet. Ich habe bei der KVB nach mehreren Telefonaten, dann aber die erlösende Auskunft bekommen, dass man auch bei den Kartenterminal-Updates bis Ende März '19 warten kann. Die Anzeige wurde inwzischen von der Webseite genommen. War schon kurz davor es der Wettbewerbszentrale zu melden.... Seh ich genauso.... Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen. Ohne jetzt einen neuen Thread aufmachen zu wollen: Wie sieht es mit normalem Internetsurfen aus, wenn man an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist? Gibt es so etwas wie einen Proxy oder geschütztes Internet? Das wäre momentan der einzige Vorteil für mich... KV-Safenet kann das ja nicht. Internetsurfen und KV-SafeNet sind zwei verschieden paar Schuhe... und ich kenne leider viele Kollegen, die beides gleichzeitig nutzen und glauben das Wort "Safe" in KV-SafeNet stehe für sicheres Internetsurfen....
  9. Da ich hier noch kaum Beiträge zur Telematikinfrastruktur gefunden habe und in mir immer mehr Fragezeichen aufploppen, versuche ich hier mal einen Thread aufzumachen in dem ich alles was man so wissen muss aufgelistet wird. Ich tendiere dazu die Telematikinfrastruktur möglichst lange hinauszuzögern, da zum einen die Kostenübernahme immer noch nicht vollständig erfolgt (die KV-Pauschalen sind nur ein Teil, vor allem auf den laufenden Kosten scheint man sitzen zu bleiben) und da zum anderen mein jetztiger PVS-Provider sich trotz neuer DSGVO (oder vielleicht gerade wegen) komplett aus der Verantwortung stiehlt, sollte durch es durch Online-Anbindung zu einer Datenpanne kommen. Bisher bin ich mit meiner kleinen Allgemeinarztpraxis auch offline ganz gut ausgekommen.... Abgesehen davon dass das Telematik-Thema generell nicht ganz durchdacht ist und Sicherheitsrisiken beinhaltet (siehe https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte) birgt schon alleine die dafür notige Online-Anbindung meines Praxis-Server Gefahren, die man nicht so ohne weiteres eindämmen kann. Also, vielleicht gibt es hier auch Leute, die das ganze noch möglichst weit hinauszögern oder aber Leute, die meine Bedenken zerstreuen können? Mal zum Stand der Dinge: Welche Komponenten braucht man für die Anbindung an die Telematik? Konnektor: im Prinzip ein spezieller VPN-Router) E-Health-Kartenterminals: für manche alten Kartenterminals gibt es kostenpflichtige Firmwareupdates, z.B. Mobile Kartenterminals Praxisausweis (SMC-B) Anpassung PVS VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss Optional: elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) Bis wann ist die (aktuelle) gesetzliche Pflicht? Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, steht dass bis zum 30. Juni 2019 keine Honorarkürzungen erfolgen sollen. Ärzte und Psychotherapeuten müssen die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI allerdings bis spätestens 31. März nächsten Jahres verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Können sie das nicht, wird Vertragsärzten das Honorar um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V). Quelle: https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php Leider schwingen diverse Anbieter aber schon seit langem die Angstkeule und wollen damit Ärzte zur Vertragsunterzeichnung bewegen, solange es noch keine Konkurrenz gibt. Und die mit der Zeit weniger werdende KV-Förderung trägt ihren Teil dazu bei. Ich habe schon mit vielen Ärzten gesprochen, die vor Monaten neue Telematik-Verträge abgeschlossen haben, aber diesen noch nicht verwenden konnten und dementsprechend auch noch keine Förderung erhalten haben. Wie hoch ist die Förderung aktuell ? Quelle: https://www.kbv.de/html/30719.php Wieviele Konnektoren sind bisher zugelassen? Laut meinem letzten Stand sind es 4 Konnektoren. Ich werde diese demnächst hier verlinken. Was passiert nach Ablauf der Frist? das weiss so genau leider keiner.... aber es gibt Widerstand: Die Frist wurde bereits von Ende 2018 auf März 2019 verlängert auch dank einer Petition (siehe: Petition 83509). Was kann man tun? "Was sollten nun Ärzte angesichts der noch immer drohenden Honorarkürzung tun? Dr. Kriedel rät, die nötigen Geräte zu bestellen. In dem Vertrag sollte unbedingt verankert werden, dass der Finanzierungspreis für das Quartal gilt, in dem erstmals die Stammdaten abgeglichen werden. Entscheidend für die GKV-Erstattung ist nämlich das Quartal des ersten Versichertenstammdatenabgleichs und nicht das Datum des Kaufvertrags oder der Konnektorenlieferung." (Quelle: Medical Tribune  Kein Cent zuzahlung! ) Einen Anwalt fragen oder wenn man schon gezahlt hat klagen: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/praxismanagement/artikel/wer-prozessiert-wegen-telematikschaeden/ Eine Musterklage ist von dem Ärztenetz Medi in Vorbereitung: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxis_edv/article/975768/musterklage-medi-laedt-ti-strategietreffen.html Unbedingt das Kleingedruckte in den Verträge lesen, die man mit dem Anbieter geschlossen hat: In den Verträgen, die ich bisher gesehen habe, versuchten die Anbieter jegliche Haftung für Hackerangriffe auszuschließen. Meine persönlichen Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann? Muss man alle benötigten Komponenten auf einmal bestellen, um die Förderung zu bekommen? Oder kann man zum Beispiel erstmal nur das SMC-B-Kartenterminal bestellen und sich erstatten lassen? Ist ohne VSDM - also die Online-Prüfung der Stammdaten - auch kein Einlesen der Gesundheitskarte im PVS (und damit eine Abrechnung) mehr möglich? Welche Nachteile außer der Honorarkürzung hat man sonst noch wenn man offline bleibt? (Arztrbriefe, Medikationsplan sind ja erst noch in Entwicklung) Was passiert wenn ein Konnektor gestohlen wird? Muss man updatefähige Kartenterminal bis 31.12.2018 updaten und gibt es wirklich keine Updates mehr für das ORGA 930 M mehr? Laut dieser Anzeige ist das angeblich so: https://www.doccheckshop.de/Angebote/Kartenlesegeraete-OPB1/ Hoffe auf rege Diskussion! Update 30.01.2019: Die erste Musterklage in Badenwürtenberg läuft an: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100536/Tele­ma­tik­infra­struk­tur-Musterklage-wegen-Konnektorkosten Habe hier eine Checkliste zur Anbindung gefunden: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/TI/KVB-Checkliste-TI-Anschluss.pdf Jeder der sich an die Telematik anschließt, sollte seine Praxis-EDV vorher auf Datensicherheit prüfen: dazu wurde dieser schöne Leitfaden schon im Juni 2018 von der Bundesärztekammer veröffentlicht: "Technische Anlage - Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" das wichtigste in meinen Augen ist eine explizite, dedizierte Firewall: die Kosten hierfür betragen je nach Praxisgröße 400-1200 € einmalig + ca. 400-600€ jährlich für Updates von Virensignaturen, Wartung, etc. Diese Kosten sind nicht durch die Förderung gedeckt und werden oft vergessen. Frage: Viele PVS-Anbieter bieten sogenannte EDV-Checks (z.B. der TI-Fit-Check von medatixx) an - früher war das kostenlos, inwzischen verlangt medatixx 119,-€ dafür. Wer hat Erfahrungen mit so etwas gemacht? Ich bin etwas ensetzt über unseren Anbieter: uns wurde nach einem Check vorgeschlagen unsere Fritzbox durch einen Lancom Router zu ersetzten. Das sei als Firewall-Lösung völlig ausreichend !!!? Update 04.02.2019: Gefahren der (zentralen) Speicherung von Gesundheitsdaten: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100202/Neuen-Sicherheitsmassnahmen-stehen-stets-auch-neue-Angriffsmoeglichkeiten-gegenueber Das Gesundheitsministerium möchte die gemaik verstaatlichen um die Telematik schneller voranzutreiben: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100833/Bundesaerztekammer-kritisiert-geplante-Uebernahme-der-gematik https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-spahn-entmachtet-kassen-und-aerzte-bei-der-digitalisierung/23928228.html ...und dann soll noch die Gesundheitscloud eingeführt werden (am beste ohne das Ärzte, Kassen oder Versicherer mitreden können - siehe vorherigen Link): https://www.zdf.de/nachrichten/heute/gesundheitscloud-macht-patientendaten-zu-leichter-beute-102.html
  10. Herzlichen Dank für die Antworten. Weiß jemand von Euch wie das mit dem Bestandsschutz ist? Nach meinen bisherigen Recherchen könnte das erklären, warum viele Praxen noch nicht barrierefrei sind. Inzwischen habe ich mal eine Anfrage an das lokale Bauamt gestellt und hoffe auf eine allgemein rechtsgültige Aussage. Ich befürchte aber, dass wird wahrscheinlich von Fall zu Fall entschieden... nur blöd wenn man den Mietvertrag dann schon unterschrieben hat, aber die Genehmigung des Bauamts zur Nutzungsänderung auch mal 3 oder mehr Monate dauern kann (unser Bauamt hier ist in einer Großstadt).
  11. Hallo liebe Community, ich bin schon öfters hier auf Teramed gelandet und habe schon viel interessantes hier gefunden. Toll, dass es diese Seite gibt Mich würde interessieren welche gesetzlichen Mindestanforderungen an Praxisräumlichkeiten gestellt werden. Konkret geht es um eine Praxisneugründung bzw. -übernahme. Einige Fallstricke habe ich schon recherchiert... so fand ich u.a. diesen Artikel, wonach sich viele Vermieter wohl aus der Pflicht nehmen wenn sie Praxisräume vermieten, indem sie im Mietvertrag die Formulierung "Räume zur Nutzung als Praxis" verwenden. Dann seien die Mieter alleine dafür verantwortlich die gesetzlichen baulichen Anforderungen einzuhalten. Ich habe eine kleine Allgemeinarztpraxis mit einer Arzthelferin und 2 angestellten Hilfskräften. Nach einer Modernisierungsmaßnahme möchte mein bisheriger Vermieter den Vertrag nicht mehr verlängern bzw. nur noch wenn ich das doppelte der jetzigen Miete zahle (statt 15,-/qm nun 30€/qm). Ich bin noch einer der wenigen Einzelkämpfer unter den Ärzten und kann mir das bei meiner jetzigen Praxisfläche nicht mehr leisten. Ich bin nun gezwungen in den kommenden 4 Monaten neue Räume zu suchen. Da die Mieten insgesamt massiv gestiegen sind, Frage ich mich wie "klein" darf meine Praxis eigentlich sein? Welche Räume braucht man unbedingt, auf welche kann man verzichten? Reicht auch eine Toilette, wenn die baulichen Maßnahmen zur Installation einer zweiten Toilette (für's Personal) mit zu hohen Kosten verbunden sind? Gelten eventuell manche Vorschriften erst ab einer bestimmten Mindestanzahl von Mitarbeitern? Laut den Hygienevorschriften, die ich hier schön zusammengefasst gefunden habe müsste ich mindestens einen Personalumkleideraum, einen Aufbereitungsraum mit reiner & unreiner Zone, einen Entsorgungraum und ggf. noch einen Lagerraum haben. Ich konnte dazu aber keine rechtsgültigen Quellenangaben finden. Andererseits habe ich aber auch schon Praxen gesehen, wo es nur 3 oder 4 Räume gab: die Praxen hatten zwar nur ein paar Stühle im Gang statt einem Warteraum, aber vermutlich Dank gutem Termin-Management liefen die Praxen auch ganz gut... tolerieren die Inhaber dieser Praxen das erhöhte Haftungsrisiko einfach oder dürften sie das eigentlich gar nicht und wurden einfach nur noch von keiner Aufsichtsbehörde kontrolliert? Wo kann man die räumlichen Anforderung an Praxisgewerbeimmobilien noch nachlesen bzw. erfragen? Bei KBV möchte ich nicht direkt fragen, um nicht irgendwelche schlafenden Hunde zu wecken...
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