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  1. Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hat die Terminvermittlung seit 1.1.2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Um keine signifikanten Honorarrückgänge zu verzeichnen müssen sich Facharztpraxen anders organisieren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Terminvermittlung. Grundsätzlich werden 2 Terminarten unterschieden: 1. TSS - Akutfall 2. Hausarztvermittlungsfall TSS-Akutfall Der Patient erhält innerhalb von 24 Stunden einen über die TSS (Terminservicestelle) vermittelten Termin bei der Facharztpraxis. Dieser Termin muss zwingend über die TSS vermittelt werden. Dann erhält die Praxis für diesen Patienten einen Zuschlag von 200% auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale. Außerdem bleiben alle Leistungen, die der Patient im aktuellen Quartal bezieht budgetfrei. Hausarztvermittlungsfall Hier wird zuerst unterschieden innerhalb welcher Frist der Termin beim Facharzt stattfindet. Entsprechend muss die GOP Ziffer der jeweiligen Fachgruppe um einen Buchstaben ergänzt werden: Fristen, in denen der Termin stattfinden muss: 24 Stunden - Kennzeichnung: A - Zuschlag 200% - nur TSS-Akutfall bis zum 4. Tag - Kennzeichnung B - Zuschlag 100% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 14. Tag - Kennzeichnung C - Zuschlag 80% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 35. Tag - Kennzeichnung D - Zuschlag 40% - Hausarztvermittlungsfall Die entsprechenden GOP der einzelnen Fachgruppen entnehmen Sie bitte dem verlinkten Dokument https://praxisfinanz.de/wp-content/uploads/GOP-Terminvermittlung.pdf das gerne verwendet werden darf. Wichtig, es handelt sich um Kalendertage nicht um Arbeitstage. Kommt also ein Patient am Freitag zum Hausarzt, muss der Termin spätestens am Dienstag beim Facharzt stattfinden. Das erfordert grundsätzlich in vielen Praxen einige organisatorische Änderungen. Empfehlenswert ist es, sich mit seinen örtlichen Hausärzten abzusprechen, Terminslots für diese zu reservieren o.ä. Der Hausarzt erhält für die Vermittlung 15 Euro statt wie bisher 10 Euro. Bei den Kennzeichnungen C und D muss er allerdings zusätzlich begründen, warum der Termin so spät stattfindet. Das ist für den Hausarzt zusätzliche Arbeit für das gleiche Honorar und eher ungern genutzt. Insgesamt kann man sich jetzt natürlich mal wieder über die KBV und die komplizierten Regelungen und Änderungen aufregen - alles richtig. Nur wenn man diese Änderung zu Ende denkt, profitieren Hausärzte und Fachärzte davon, Patienten möglichst schnell einen passenden Termin beim Facharzt zu verschaffen. Das ermöglicht bei vielen dringenden Fällen deutlich frühere Diagnostik und Behandlung. Und ein Austausch zwischen den Praxen und ein gut organisiertes miteinander verbessert die Versorgung insgesamt.
  2. Gast

    Tipps zum EBM

    Version 1.0.0

    24 Abrufe

    Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hat die Terminvermittlung seit 1.1.2023 deutlich an Bedeutung gewonnen. Um keine signifikanten Honorarrückgänge zu verzeichnen müssen sich Facharztpraxen anders organisieren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Terminvermittlung. Grundsätzlich werden 2 Terminarten unterschieden: 1. TSS - Akutfall 2. Hausarztvermittlungsfall TSS-Akutfall Der Patient erhält innerhalb von 24 Stunden einen über die TSS (Terminservicestelle) vermittelten Termin bei der Facharztpraxis. Dieser Termin muss zwingend über die TSS vermittelt werden. Dann erhält die Praxis für diesen Patienten einen Zuschlag von 200% auf die Grund- bzw. Versichertenpauschale. Außerdem bleiben alle Leistungen, die der Patient im aktuellen Quartal bezieht budgetfrei. Hausarztvermittlungsfall Hier wird zuerst unterschieden innerhalb welcher Frist der Termin beim Facharzt stattfindet. Entsprechend muss die GOP Ziffer der jeweiligen Fachgruppe um einen Buchstaben ergänzt werden: Fristen, in denen der Termin stattfinden muss: 24 Stunden - Kennzeichnung: A - Zuschlag 200% - nur TSS-Akutfall bis zum 4. Tag - Kennzeichnung B - Zuschlag 100% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 14. Tag - Kennzeichnung C - Zuschlag 80% - Hausarztvermittlungsfall bis zum 35. Tag - Kennzeichnung D - Zuschlag 40% - Hausarztvermittlungsfall Die entsprechenden GOP der einzelnen Fachgruppen entnehmen Sie bitte dem angehängten pdf. das gerne verwendet werden darf. Wichtig, es handelt sich um Tage nicht um Arbeitstage. Kommt also ein Patient am Freitag zum Hausarzt, muss der Termin spätestens am Dienstag beim Facharzt stattfinden. Das erfordert grundsätzlich in vielen Praxen einige organisatorische Änderungen. Empfehlenswert ist es, sich mit seinen örtlichen Hausärzten abzusprechen, Terminslots für diese zu reservieren o.ä. Der Hausarzt erhält für die Vermittlung 15 Euro statt wie bisher 10 Euro. Bei den Kennzeichnungen C und D muss er allerdings zusätzlich begründen, warum der Termin so spät stattfindet. Das ist für den Hausarzt zusätzliche Arbeit für das gleiche Honorar und eher ungern genutzt. Insgesamt kann man sich jetzt natürlich mal wieder über die KBV und die komplizierten Regelungen und Änderungen aufregen - alles richtig. Nur wenn man diese Änderung zu Ende denkt, profitieren Hausärzte und Fachärzte davon, Patienten möglichst schnell einen passenden Termin beim Facharzt zu verschaffen. Das ermöglicht bei vielen dringenden Fällen deutlich frühere Diagnostik und Behandlung. Und ein Austausch zwischen den Praxen und ein gut organisiertes miteinander verbessert die Versorgung insgesamt. GOP Terminvermittlung.pdf
  3. Hallo, da ich neu hier bin möchte ich mich kurz vorstellen. Ich heiße Elli und arbeite in einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie. Seit Juli gibt es ja nun neu die Kooperationsverträge mit Pflegeheimen. Welche Ziffern darf ich dann abrechnen?? Ist bestimmt ganz einfach aber ich habe es noch nicht wirklich verstanden. Danke für eure Hilfe Grüßle Elli
  4. Version 01/2019

    4.424 Abrufe

    Übersicht der hausärztlichen Abrechnungsziffern nach EBM 2019 für die Kassenabrechnung Allgemeinmedizin (PDF) Inklusive der EBM Änderungen 2017/2018 Versichertenpauschalen für Hausärzte Chronikerzuschlag Untersuchungen und Konsultation Palliativziffern Leistungen Sonographie / Ultraschall Laborkosten kleine Chirurgie Prä- und postoperative Behandlung Psychosomatik Hausbesuche Formulare Vorsorgen / Früherkennung Kostenpauschalen Impfziffern Die EBM-Leistungsziffern für den Notdienst sind hier gesondert aufgeführt:
  5. Zur Abrechnung der Gesprächsziffer 03230 / 04230 wurde bisher gefordert, dass es sich um eine "lebensverändernde Erkrankung" handelt.   Zum 1. Januar 2015 wurde die Leistungslegende der GOP 03230/04230 in „Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“ geändert. Trotzdem bleiben die Einschränkung der Budgetierung (halbe Fallzahl).   Somit muss man sich nicht mehr Gedanken machen, ob die oft intensive Gespräche auch mit einer "Lebensveränderung" zu tun haben.   Wenigsten eine positive Neuerung im EBM ab 2015!
  6. Version 1.0.0

    456 Abrufe

    Habe in Anlehnung an den hier gefundenen Barthel-Index noch eine Erweiterung mit dem Timed "Up and Go"-Test gemacht. Dadurch ist für die 03360 Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment die geforderte Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z. B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS), Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z. B. Timed "up & go", Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment), erledigt.
  7. Version Q4 / 2018

    3.756 Abrufe

    Für die Kassenabrechnung im organisierten Notdienst nach EBM stehen die Notfallpauschalen (01210 und 01212) sowie Hausbesuchs-Ziffer 01418 und Wegegelder im Vordergrund. Weitere ärztliche Leistungen können nur im direkten Zusammenhang der Notfalldienstversorgung angesetzt werden. Überblick der aufgeführten Abrechnungsziffern: Notfallpauschalen für ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) Erkrankung 01210 Montag bis Freitag 07.00 – 19.00 Uhr 120 12,79€ 01212 Montag bis Freitag 19.00 – 07.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 195 20,78€ Bagatellerkrankung 01205 Montag bis Freitag 07.00 – 19.00 Uhr 45 4,79€ 01207 Montag bis Freitag 19.00 – 07.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 80 8,52€ Notfallkonsultationspauschalen für telefonischen oder weiteren Arzt-Patienten-Kontakt (APK) 01214 übrige Zeiten 50 5,33€ 01216 19.00 – 22.00 Uhr oder 07.00 – 19.00 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag 140 14,92€ 01218 22.00 – 07.00 Uhr oder 9.00 – 07.00 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag 170 18.11€ Schweregradzuschläge für besonderen Behandlungsaufwand zur GOP 01210 und 01212 01223 Zuschlag GOP 01210 z.B. ·Frakturen Extremitäten proximal des Metacarpus und -tarsus ·Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit < 30min ·Akute tiefe Beinvenenthrombose · Hypertensive Krise 128 13,64€ 01224 Zuschlag GOP 01212 195 20.78€ 01226 Zuschlag GOP 01212 bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern bis vollend. 3 Lj oder Personen mit besonderen Einschränkungen (ICD) 90 9.59€ Wegepauschalen zum Hausbesuch nach GOP 01418 40220 40226 von bis zu 2 km am Tag (8 bis 20 Uhr) 4,20€ in der Nacht (20 bis 8 Uhr) 8,20€ 40222 40228 von 2 km bis 5 km am Tag (8 bis 20 Uhr) 8,20€ In der Nacht (20 bis 8 Uhr) 12,70€ 40224 40230 von mehr als 5 km am Tag (8 bis 20 Uhr) in 12,00€ In der Nacht (20 bis 8 Uhr) 17,20€ Zuschläge zur Wegepauschale 99136 Fahrzeit länger als 30 Minuten, für eine Fahrt am Tag (8 bis 20 Uhr) 10,23€ 99139 in der Nacht (20 bis 8 Uhr) 20,45€ 99240 Entfernung weiter als 10 km im Radius am Tag (8 bis 20 Uhr) 3,00€ 99241 in der Nacht (20 bis 8 Uhr) 3,45€ Häufig abgerechnete Leistungen im Notdienst 01418 Hausbesuch (früher 01411) im organisierten Notfalldienst 778 82,89€ 01413 Mitbesuch 106 11,29€ 01440 Verweilen außerhalb der Praxis, je vollendete 30 min 246 26,21€ 02100 Infusion mindestens 10 Minuten 57 6,07€ 02300 Wundversorgung 5 Min. Dauer – bis zu 5x bei Wunden (ICD T01.*) 57 6,07€ 02301 Kleinchirurgischer Eingriff II (Abszesseröffnung oder Fremdkörperentf.) 129 13,74€ 02302 Kleinchirurgischer Eingriff III (z.B. bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern) 239 25,46€ 02340 Punktion I (z.B. Serom, Hämatom, Bursa) 46 4,90€ 02341 Punktion II (z.B. Gelenke, Ascites zur Entlastung) 117 12,47€ 03330 Spirographie 60 6,39€ 33042 Ultraschall/Sonographische Untersuchung des Abdomens und/oder des Retroperitoneums einschl. der Nieren mittels B-Mode-Verfahren 157 16,73€ 02350 Anlegen stabilisierender Verband 106 11,29€ 32030 Urinuntersuchung mittels Teststreifen 0,50€ 02025 Blutzucker-Teststreifen 1,60€
  8. Hallo ihr Lieben, ich mache gerade eine Ausbildung in einem MVZ. Meine Ärztin ist Fachärztin für innere Medizin und Allgemeinmedizinerin. Wir haben viele Tumorpatienten, die Blutbilder während laufender Chemotherapie bekommen, Nachsorge für Tumorpatienten - Blutbilder u.s.w. und Portspülungen. Meine Frage: Wie kann ich über die EBM die Tumornachsorge abrechnen? (Gibt es Ausnahmekennziffern fürs Labor?) Wie kann ich eine Portspülung über EBM abrechnen? Ich danke euch für eure Antworten Liebe Grüße ?
  9. Hallo Mein Chef rechnet die 30724 bei spinalanästhesie an den rami cumminicante ab. wenn die Pat diese Spitzen erhalten und unter 70 Jahre sind. Wenn Pat über 70 sind rechnet er die 30731 ab. Ist das zulässig?
  10. Hallo, die KV hat uns die OPS-Ziffer gestrichen, da unser Antrag angeblich nicht rechtzeitig vorlag!!?? Meine Frage ist jetzt: Kann ich bei den Patienten wo man mir die OPS-Ziffer gestrichen hat für das erste Quartal 2018 Nachzügler-Scheine anlegen und die 02302 (Kleinchirurgischer Eingriff) berechnen wo wir eigentlich die z.B. 31101 (OPS-Ziffer) berechnet haben und die am Ende des zweiten Quartals mit abgeben??? vielen Dank für Eure Hilfe.
  11. Gast

    Ausnahmeziffern

    Hallo, wie rechnet ihr die ausnahmeziffern ab? Ich kenne dass so das man die 32015 bei jeder Blutentnahme abrechnet. Chef meint dass es einmal im Quartal reicht. Viele Quick Patienten kommen aber viel öfter als einmal. Danke für eure Mühe
  12. lumo

    Abrechnung

    Hallo, hat jemand Erfahrung mit der AAC-AG, die Abrechnungsoptimierung vornimmt? Danke für Infos. Grüße Martin
  13. Guten Morgen ! Ich würde gerne wissen, ob ihr bei der 03360 alle "obligaten "Leistungsinhalte immer erfüllt und ob ihr diese Ziffer generell nur bei Veränderung des Patienten abrechnet oder 2 im Jahr (max.)? Bei der 01732: Ist es wirklich nicht erforderlich, dass der vorgegebene GU Bogen komplett ausgefüllt sein muss? Letze Frage: Wer hat Erfahrung mit den HZV Verträgen der KV in Hessen? Sind diese sehr aufwendig, wie viele zusätzliche Ziffern gibt es ? Vielen Dank für Eure Antworten.....
  14. 199 Abrufe

    Übersicht der fachinternistischen EBM-Ziffern Schwerpunkt Kardiologie Stand 10/2016 Einfache Tischvorlage für die Leistungsziffern im Bereich Innere Medizin - Kardiologie nach EBM 2016 Grundpauschalen Zusatzpauschalen Kardiologie I und II Untersuchungen inkl. Sonographie, Echokardiographie, Ergometrie und LZ-EKG Labor Formulare Kosten
  15. Hallo Zusammen, wer kann mir Tipps zur Abrechnung einer Kniearthroskopie geben? Ich möchte einen Simultaneingriff bei einer KAS abrechnen, habe aber nur eine OPS Ziffer. Beim Eingriff wurde aber am Außen- und am Innenmeniskus operiert oder am Knorpel. Die KV sagt, es müssen zwei verschiedene OPS Ziffern sein. Ich habe aber bloß einen und es war ein Simultaneingriff. Im Voraus herzlichen Dank für eure Hilfe. Mfg Annett Müller
  16. Mit Spannung habe ich auf die Veröffentlichung der Vergütung für den Medikationsplan erwartet. Was man jetzt lesen darf, ist wie ein Schlag ins Gesicht. 4 Euro im Jahr! für Nichtchroniker (Wie viele davon nehmen mehr als 3 Medikamente länger als 28 Tage?!) und 10 Cent! Erhöhung für die Chronikerziffer. Man könnte denken, dass soll ein Witz sein. Soll man das ernst nehmen?! Ich habe ja keine Unsummen erwartet. Bei den popeligen EBM-Vergütungen ist man ja einiges gewohnt. Aber DAS ist jawohl das lächerlichste was sie hätten bringen können! Und was heißt das jetzt für mich bei der täglichen Arbeit? Medipläne gibt es nur auf explizite Nachfrage. Geführt werden sie wie gehabt mit der "hauseigenen" Medikation.... Für lächerliche 10 Cent im Quartal setz ich mich gewiss nicht stundenlang zusätzlich an den PC, um dann auch noch die Facharztmedis und Weißdornpillen einzupflegen! Und da sich an anderer Stelle, die Damen und Herren Apotheker so schön darüber aufregen, dass sie nichts vom großen die-Ärzte-werden-reich-dank-Mediplan-Kuchen abbekommen, kann sich gern einer der bedürftigen Apotheker bei mir melden. Der darf dann meine Medipläne führen, natürlich mit Facharztmedis und OTC. Er bekommt dann dafür sogar die volle "EBM-Vergütung" von mir durchgereicht, durchlaufende Posten sozusagen. Lg, eine gute Nacht und ein schönes, Reichtum bringendes 4. Quartal Alex
  17. Hallo zusammen. Ich habe vor kurzem in einem Hausarztpraxis angefangen. Wollte mich zu Abrechnung Schlau machen, dabei habe ich an die zahlreiche Laborziffern gestoßen. Bisher habe ich keine Abgerechnet. Wir geben der Laborauftrag einem Labor und bekommen die Quittung. Meine Frage währe darf ich Abrechnungsziffer für den Labor eintragen? Und wenn ja sind ausnahmen die ich im Algemeinarztpraxis nicht abrechnen darf?
  18. Version 1

    906 Abrufe

    EBook: Praktischer Schnelleinstieg und Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst Musst Du auch immer die EBM-Ziffern für den Notdienst nachschlagen? Bei der Privatabrechnung geht es dann weiter: wie waren die Zuschlagsziffern und wie rechne ich noch einmal die Leichenschau korrekt ab? Spare Dir die Zeit im Internet nach den EBM- und GOÄ-Ziffern für den Notdienst zu suchen und hole Dir das EBook für den Notdienst. Ich habe die wichtigsten Abrechnungsziffern für Kassenpatienten (EBM) und GOÄ übersichtlich aufgeführt. Handlich zum mitnehmen. Zusätzlich kannst Du direkt diese Bonusmaterial herunterladen: Musterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst Ein Praxisleitfaden für den ärztlichen NotdienstWie funktioniert der ärztliche Notfalldienst?Wie steige ich in die Notdienstvertetung ein?Wie rechne ich die Notfallleistungen für Kassen- (EBM) und Privatpatienten (GOÄ) ab?Wie führe ich die ärztliche Leichenschau durch?Mit BonusmaterialÜbersicht Abrechnungsziffern EBM / NotdienstziffernÜbersicht Abrechnungsziffern GOÄ im ärztlichen BereitschaftsdienstMusterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst
  19. Komme aus der gyn.20jahre. Jetzt allgemeinmedizin. Haette gerne die 03360 u 03362 erklaert..wann ..wie oft.... Daaaaaanke Anonym beigetragen
  20. In unserer Praxis wurde in den Jahren 2008 bis heute für eine Patientin Competact auf Kassenrezept verschrieben. Von 2008 bis 2010 hielten wir ständig Rücksprache mit der betreffenden Krankenkasse für ein OK. Dieses bekamen wir immer anstandslos. Da wir dieses Medikament in die Dauermedikation übernommen haben, wird auch nicht angezeigt, dass dieses nicht verschrieben werden darf. Bei Albis erfolgt die Mahnung bzw. der Hinweis ausschließlich über die Arzneimitteldatenbank. Nach 2010 baten wir die Krankenkasse nicht mehr um Erlaubnis und vorordneten dieses ohne Hinweis oder Warnung seitens unseres Praxissystem weiter. Letzte Woche kam dann Nachricht von der Krankenkasse. Von 2011 bis 2016 müssen wir die Kosten für das Medikament zurückzahlen. Natürlich hat die Krankenkasse das Recht dazu, weil der Fehler, zwar unbewusst, von uns gemacht wurde. Meinen Ärger gegenüber der Krankenkasse aber mindert das nicht.... Warum brauchen die 5 ganze Jahre, um uns mitzuteilen, dass wir ein Medikament nicht auf Kassenrezept verordnen dürfen??? Warum zahlen diese 5 Jahre anstandslos den Apotheken die entstandenen Kosten und wälzen diese auf uns ab. Gibt es für solche Fälle eine Verjährungsfrist? Wir jedenfalls bekommen 5 Jahre später von keiner Krankenkasse mehr Geld, egal für was.... Weiß hier jemand Rat? Vielen Dank
  21. Hallo zusammen, weiss jemand wie häufig ich die Gesprächsziffer 03230 abrechnen darf? Mir war so als ob man 50% der Patienten abrechnen darf. Jetzt finde ich aber nichts mehr dazu. Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen. S. Hermanek
  22. 2.351 Abrufe

    Für die Abrechnung der EBM-Ziffern 03362 (geriatrischer Betreuungskomplex im Rahmen des Basisassessment) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der Altersvorgabe ist auch ein sogenannter geriatrischer Versorgungsbedarf notwendig. Dies kann in der Praxissoftware durch eine korrekte ICD-Diagnosenkodierung dokumentiert und an die zuständige KV übermittelt werden. Hier finden Sie Beispiele für mögliche geriatrische Diagnosen als PDF und Word.
  23. Version 1.0.0

    246 Abrufe

    Übersicht der fachinternistischen EBM-Ziffern für die Kassenabrechnung Innere Medizin 10/2016 Grundpauschalen EBM Fachinternist / Innere Medizin Untersuchungen und Konsultation Sonographie / Ultraschall Labor Chirurgie Psychosomatik Hausbesuche Formulare Vorsorgen / Früherkennung Kosten Notdienst-Ziffern Impfziffern
  24. Version 1.0.0

    286 Abrufe

    Übersicht der neurologischen Abrechnungsziffern nach EBM für die Kassenabrechnung. Übersicht der neurologischen EBM-Ziffern Stand 01/2015 EBM-Ziffer Anmerkung 16210-16212 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 24,65 € 240 Punkte für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 23,42 € 228 Punkte für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres 23,63 € 230 Punkte 16215 Zuschlag für die neurologische Grundversorgung 4,01 € 39 Punkte (16217 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215:durch KV zugesetzt: 1,03 €) 16220 Neurologisches Gespräch / Behandlung 9,24 € 90 Punkte 16232 Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule 15,41 € 150 Punkte 16310 Elektroenzephalographische Untersuchung (EEG) 25,78 € 251 Punkte 16320 Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung 12,94 € 126 Punkte 16321 Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) 27,01 € 263 Punkte 16322 Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung 18,90 € 184 Punkte 16340 Testverfahren bei Demenzverdacht 1,95 € 19 Punkte 16371 Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT) 34,54 € (391 Punkte) 16222 Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis 16,11 € (113 Punkte) 16222 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16220 bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen 11,61 € (113 Punkte) 16230 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 38,52 € (375 Punkte) 16231 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung in beschützenden Einrichtungen oder Pflege- und Altenheimen 21,47 € (209 Punkte) 16233 Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 30,71 € (299 Punkte)
  25. Hallo zusammen , wir überlegen gerade, wie wir die Abrechnung der Ziffern 90550-90553 handhaben. Bei uns in RLP gibt es einen Vertrag der TK ( mit ca. 500 Diagnosen) und der AOK ( ca. 1000 Diagnosen) womit je nach Häufigkeit der Diagnosen die jeweilige Ziffer gesetzt und abgerechnet werden könnte. Nennt sich Multimorbiditätszuschlag. In unserer Praxis haben wir ca. 700 AOK+TK Versicherte , bei denen jeweils am Ende des Quartals nachgeschaut werden müsste, wie viele Diagnosen der jeweilige Patient hat. Wir arbeiten mit CGM M1pro. Ich kann in einer Suchmaske maximal 1-2 Diagnosen / Ziffern abgleichen, aber nicht 1000 Diagnosen. Wie handhabt ihr die Abrechnung/das Setzen dieser Ziffern? Bei der CGM Hotline haben wir schon angefragt und außer der Antwort, dass wir bisher die ersten wären , die sich darum Gedanken machen, keinen Ratschlag erhalten. Ebenso wenig hat die KV eine Idee. Habt ihr eine? Über Antworten und Ideen würde ich mich sehr freuen. lemontree77
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