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  1. Hallo! Wenden Sie sich einfach an Ihren EDV-Betreuer / Kundendienst des AIS. Die Ziffer wurde zum 01.07.2016 neu in den EBM übernommen. Offenbar ist Ihr System nicht ganz up-to-date. Den aktuellen Hausarzt-EBM finden Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20160701_V00.pdf
  2. Hey zusammen, gerne wollte ich mal fragen wie es mit der Abrechnung/Vergütung von der ZNA (Krankenhaus) aussieht. Läuft das in dem Fall über die EBM oder doch über die DRG? Im Internet lese ich da doch verschiedene Standpunkte. Außerdem wollte ich mal wissen, ob ihr Quellen kennt, wie hoch die Kosten (vielleicht durchschnittlich) in der ZNA anfallen? LG Timi
  3. Wenn der behandelnde Arzt in der Notaufnahme die Notwendigkeit einer stat. Behandlung erkennt ("sog. Unabweisbarkeit"), wird der Pat. stat. aufgenommen und die Behandlung erfolgt nach DRG zu Lasten des stationären Budgets. Wenn der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer stat. Behandlung nicht erkennt, erfolgt eine Notfallabrechnung gemäß EBM und zu Lasten des ambulanten (KV-) Budgets. (Sonderfall: erfolgt keine stat. Aufnahme und der Pat. hatte eine stat. Einweisung dabei, dann kann eine "vorstationäre Behandlung" oder ggf. sogar eine "stationsersetzende Maßnahme" abgerechnet werden, die formal auch in den Bereich der stat. Abrechnung fällt und unser ambulantes Budget nicht belastet.)
  4. Sie sind eine erfahrene MFA (w/m/d) und suchen eine neue Herausforderung? Wir suchen Sie in Vollzeit/Teilzeit/ Minijob, gerne auch Wiedereinstieg, für Praxisgründung einer hausärztlich - internistischen Einzelpraxis am 1.4.19 in Wedel / Schleswig-Holstein. Die Hauptaufgaben werden im Bereich Patientenverwaltung , Terminvergabe und Anmeldung sowie Erledigung aller anfallenden Bürotätigkeiten bestehen. Sie bringen gute PC-Kenntnissen und Vorkenntnisse in Abrechnung nach EBM und GOÄ mit, haben Lust in einem neuen Team zu arbeiten, dann sind Sie vielleicht ideal als Teammitglied für uns. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an: arztpraxis-haatanen@freenet.de
  5. Zum 01.04.2019, evtl auch früher, suchen wir für unser Team des internistisch-kardiologischen MVZ in Bad Godesberg: eine*n motivierte*n, leistungsorientierte*n und teamfähige*n Mitarbeiter*in (m/w/d) in Vollzeit Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet, mit Option auf Entfristung. Tätigkeiten: - Patientenaufnahme - Kenntnisse im Bereich Abrechnung nach EBM und GOÄ - Terminvergabe - Telefonannahme - Datendokumentation als Vorbereitung der Abrechnung sowie Erledigung anfallender Bürotätigkeiten - Erstellung von Privatrechnungen - Labortätigkeiten (Blutentnahmen, Spritzensetzung u.ä.) - EKG schreiben - Lungenfunktionsteste durchführen - Kenntnisse in Hygiene- und Qualitätsmanagement wünschenswert Ihr Profil: - Abgeschlossene Ausbildung als Medizinische*r Fachangestellte*r - idealerweise Erfahrungen mit Isynet und ORBIS - Sicherer Umgang mit PC (MS Office) - Gute Ausdrucksweise in Sprache und Schrift - Organisationsstärke - Fähigkeit zur eigenständigen Arbeitsweise - Freude am Umgang mit Menschen - Flexibilität Wir bieten Ihnen ein interessantes und herausforderndes Betätigungsfeld in einem freundlichen Team sowie: - Vergütung in Anlehnung an TV-L - Die Möglichkeit zum Erwerb eines Jobtickets - Teilnahmemöglichkeit an Fortbildungen des UKB sowie externen Schulungen - Teilnahmemöglichkeit am Universitätssportprogramm 180712_Stellenausschreibung_MFA.doc
  6. E-Health und Telemedizin prägen als Schlagwörter die Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Doch wie kann die Umsetzung in Hausarzt- und Facharztpraxen zu einer echten Entlastung des Praxismanagements und Verbesserung der Patientenversorgung beitragen? Müssen es online Arzttermine sein? Telemedizinische Anwendungen in der ambulanten Medizin Die Videosprechstunde hat durch die Einführung von Abrechnungspositionen im EBM viel Aufmerksamkeit und Bekanntheit erreicht. Abseits des Videochats von Ärzten und Patienten sollen telemedizinische Anwendungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien die räumliche und zeitliche Distanz von medizinischen Leistungen überbrücken. Im Praxisalltag erfüllen Ärzte diese Bedingung der Telemedizin regelhaft: die telefonische ärztliche Beratung. Dabei wird selten an das Fernbehandlungsverbot gedacht. Quelle: § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO) Konkret bedeutet dieser Absatz, dass nur mit Patienten, mit denen bereits ein persönlicher Erstkontakt zustande gekommen ist, eine Behandlung per Telefon oder Online-Medien erfolgen darf. Auf dem 121. Ärztetag Deutschen Ärztetag wurde für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gestimmt, um das ärztliche Handeln auch telemedizinisch für unbekannte Patienten in Einzelfällen zu ermöglichen. Dabei wird oft vergessen, dass, unabhängig der Flexibilisierung dieses Fernbehandlungsverbots, für den Durchbruch in der Telemedizin, diese Vorgabe während der Behandlung eines Patienten fast immer erfüllt wird: sowohl Ärzte als auch Patienten würden eine Erstdiagnose einer Erkrankung, auch bei kleineren Beschwerden, nicht telemedizinisch erheben wollen. Vielmehr handelt es sich bei medizinischen Fragen meistens um Rückfragen zu einer aktuellen Behandlung oder Befundauskunft bzw. therapeutische Anweisungen. Telemedizinische Fernbehandlung im Praxisalltag Eine wirkliche Erleichterung, wäre eine einfache, sichere und schnelle Möglichkeit der Kommunikation zwischen Arztpraxis - Arzt und Patienten. Für den Einsatz im Praxisalltag sollten deshalb folgende Voraussetzung erfüllt werden: Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Erfüllung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach EU-DSGVO Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation im Gesundheitswesen Medizinische Anfragen und Antworten sollten zeitversetzt (asynchron) möglich sein: in der Regel beschäftigen sich Patienten mit medizinischen Problemen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten und Ärzte sind heutzutage an eine enge Zeittaktung durch die Terminvergabe gebunden. Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten und DSVGO Die Sicherheit der sensiblen Gesundheits- und Personendaten nach DSGVO müssen gewährleistet werden. Der Vertrauensanker Arztpraxis darf durch Einsatz technischer Innovationen nicht gestört werden. Durch Einhaltung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach DSGVO wird keine juristische Angriffsfläche offengelegt. Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Telemedizinische Innovationen scheitern oft an der ersten Kontaktaufnahme. Vor allem Patienten sind lieber zum Telefonhörer zur Klärung von medizinischen Rückfragen, sollte sich der Registrierungsprozess als zu komplex herausstellen. Patienten sollen selbständig die Kontaktaufnahme initiieren können, ohne vorher eine Einladung durch die Arztpraxis / Arzt erhalten und verschiedene juristische Dokumente unterzeichnen zu müssen. Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer In einer Arztpraxis erreicht der Patient den Arzt nicht direkt: er wird in der Regel zuerst von einer Medizinischen Fachangestellten telefonisch betreut, die gegebenenfalls das Telefonat weiterleitet. Eine telemedizinische Fernbehandlung muss diesen Praxisprozess digital abbilden und die Möglichkeit zu Verfügung stellen, Nachrichten weiterzuleiten. Gleichzeitig müssen, wie bei einem Telefonat, der direkte Austausch zwischen zwei Teilnehmern bei Erhalt einer weitergeleiteten Nachricht ermöglicht werden. Am Anfang stehen organisatorische Prozesse Ein Großteil der Kommunikation mit Patienten betreffen im Praxisalltag organisatorische Prozesse: Terminvereinbarung Rezept- und Überweisungsbestellungen reine Befundübermittlung, ohne ärztliche Interpretation Ziel einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen muss es sein, auch diese organisatorischen Prozesse digital abzubilden. Für eine hohe Akzeptanz bei Patienten und den Medizinischen Fachangestellten einer Arztpraxis, müssen die jetzt schon bestehenden Anforderungen adäquat berücksichtigt werden. Online-Terminvereinbarung beim Arzt muss Besonderheiten berücksichtigen Der Prozess der Terminvergabe in der Arztpraxis ist traditionell gewachsen und verfeinert worden. Individuelle Praxisanforderungen erschweren eine schematische Terminvergabe. Es gelten besondere Anforderungen, um die synchrone, telefonische oder persönliche Terminvergabe durch ein technisches System asynchron zu unterstützen: Niedrigschwelligkeit: Neupatienten muss es einfach möglich sein, Kontakt mit der Arztpraxis aufzunehmen Datenschutz: Terminanfragen beinhalten selbst schon sensible Personen- und Gesundheitsdaten und sollten nicht z.B. per Email übermittelt werden Intelligenz: eine letztendliche Terminvergabe hängt von vielen Faktoren ab, z.B. subjektive und objektiver Terminanlass sowie dessen Dringlichkeit, Vorbehandlungen und -erkrankungen, erforderliche Voruntersuchungen und -Befunde Für ein effektives Praxismanagement und der Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis ist es entscheidend, diese Anforderungen zu bedienen. Die Patientenzufriedenheit wird letztendlich durch eine optimale Praxisorganisation erhöht. Bestehende Telemedizinische Lösungen Das bestehende Angebot ist vielfach auf nur einzelne telemedizinische Anwendungsfälle begrenzt: Zum Beispiel existieren vielfältige Lösungen für den Online-Arztbesuch mittels einer Videosprechstunde, die häufiger vorkommenden organisatorischen Prozesse einer Arztpraxis werden nur unzureichend unterstützt. Im Gegenzug leisten System für die organisatorischen Prozesse keine sichere Unterstützung für eine Fernbehandlung. Der Datenschutz erschwert die einfache Kontaktaufnahme durch Patienten und der Einsatz von synchronen Kommunikationsmethoden belastet die ärztliche Tätigkeit mehr, als es die Arztpraxis entlastet. Eine umfassende Lösung wäre ein sicherer Messenger wie WhatsApp mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bekannte WhatsApp-Alternativen, wie Threema, Signal und Wire sind zwar sicher, allerdings bedienen sie nicht die Anforderungen des ambulanten Gesundheitswesen. Eine Alternative ist der sichere Messenger MediOne, der an die Anforderungen des Gesundheitswesen angepasst ist und DSGVO-konform genutzt werden kann.
  7. für meine Hausarztpraxis suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine MFA (w/m/d) in Vollzeit Ihre Aufgaben: Patientenempfang Patientenverwaltung und Organisation vierteljährliche kassenärztliche und private Abrechnung Terminvereinbarung Blutabnahmen, Impfungen, Verbände, EKG, Lungenfunktion, DMP, Labor, etc. Ihr Profil: abgeschlossene Ausbildung als MFA oder Krankenschwester/pfleger EDV-Kenntnisse Kenntnisse im Bereich Abrechnung nach EBM und GOÄ Teamfähigkeit Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein Ich bitte eine Vollzeitstelle mit tariflicher Bezahlung, sowie 2 freien Nachmittagen (Mi+Fr Sprechstunde bis 11:30 Uhr) Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per Email.
  8. Zur Abrechnung der Gesprächsziffer 03230 / 04230 wurde bisher gefordert, dass es sich um eine "lebensverändernde Erkrankung" handelt.   Zum 1. Januar 2015 wurde die Leistungslegende der GOP 03230/04230 in „Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“ geändert. Trotzdem bleiben die Einschränkung der Budgetierung (halbe Fallzahl).   Somit muss man sich nicht mehr Gedanken machen, ob die oft intensive Gespräche auch mit einer "Lebensveränderung" zu tun haben.   Wenigsten eine positive Neuerung im EBM ab 2015!
  9. Hallo, durch die Abrechnung der Pseudoziffer 90927 nach EBM der KV Nordrhein können Sie Fälle für die Berechnung von Praxisbesonderheiten markieren, hier also die Verordnung von Selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten. Das ist für die Richtgrößenvereinbarung und die Medikamentenverordnung wichtig. Die EBM-Ziffer ist aber "wertlos", konkret erhält man hierdurch keine finanzielle Vergütung. Siehe auch https://www.kvno.de/downloads/amtbekannt/amtbekannt1201.pdf
  10. für meine Kinderarztpraxis in Stuttgart Mitte suche ich zum nächstmöglichen Termin eine/n Medizinische/n Fachangestellte/n bzw Kinderkrankenschwester/pfleger Ihre Aufgaben: Patientenempfang Patientenverwaltung und Organisation vierteljährliche kassenärztliche und private Abrechnung Terminvereinbarung Vorbereitung von Vorsorgeuntersuchungen 8Seh-/Hör-/Sprachtest) Ihr Profil: abgeschlossene Ausbildung als MFA oder Kinderkrankenschwester/pfleger EDV-Kenntnisse Kenntnisse im Bereich Abrechnung nach EBM und GOÄ Teamfähigkeit Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  11. Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten ist abwechslungsreich, selbständiges Arbeiten wird gefordert und die Perspektiven stimmen. Das Gehalt kann zwischen 1.300€ bis 4.000€ betragen, je nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe. Mit der früheren Bezeichnung "Arzthelferin" oder sogar "Sprechstundenhilfe" hat das heutige medizinische Berufsbild nur noch wenig gemeinsam: In modernen Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernimmt das medizinische Personal vielfältige eigenständige Aufgaben und arbeitet in einem Team mit den Ärzten, sowohl organisatorisch als auch medizinisch, zusammen. Dementsprechend werden auch besondere persönliche Voraussetzungen erwartet: Organisationstalent Teamfähigkeit gute kommunikative Fähigkeiten und professioneller Umgang mit den Patienten Empathie (Einfühlungsvermögen) Selbstmanagement Belastbarkeit Verschwiegenheit und Loyalität gewissenhaftes Arbeiten Abgrenzung und Durchsetzung gute PC-Kenntnisse Aufgaben der Medizinischen Fachangestellten Die Arbeitsplatzbeschreibung in der Arztpraxis ist umfassend und lässt sich in organisatorische, medizinische und verwaltungstechnische Aufgaben unterteilen. Organisatorisch Patienten empfangen und leiten Sprechstundenablauf koordinieren Vorbereitung des Arzt-Patienten-Kontaktes Umsetzung der ärztlichen Anordnungen Rezepte ausstellen (nach Anleitung oder Rücksprache mit den Ärzten) Terminmanagement Patientenbefragungen durchführen Qualitätsmanagement umsetzen Patienten an Termine, mögliche Gesundheitsleistungen (z.B. Vorsorgen, IGEL, DMP) erinnern (Recall) Patienteninformationen zu Verfügung stellen Bestellwesen für das Praxis-, Büro- und den Sprechstundenbedarf Teambesprechungen organisieren und leiten medizinische Instrumente, Geräte und Apparate anwenden, pflegen und warten Instrumente und Geräte desinfizieren, reinigen und sterilisieren Medizinisch bei Behandlung und Untersuchungen assistieren, Instrumente, Geräte und Apparaturen für die Behandlung bereitlegen bzw. vorbereiten Injektionen durchführen, Verbände anlegen Blut abnehmen, weitere Patientenproben aufarbeiten EKG schreiben, Lungenfunktionstestung (Lufu) durchführen (chronische) Wunden selbständig versorgen als VERAH, NäPa oder AGNES Patienten im häuslichen Umfeld betreuen Schulungen (z.B. Diabetes mellitus, Hypertonie) durchführen in Notfallsituationen assistieren und Hilfe leisten bzw. selbstständig erste Maßnahmen ergreifen Büro- und Verwaltungsarbeiten Qualitätsmanagement entwickeln Kassenabrechnung nach EBM und Privatabrechnung nach GOÄ vorbereiten und durchführen Schriftverkehr erledigen bzw. einscannen Rechnungen bezahlen und buchen oder an das Steuerbüro weiterleiten Befunde, Anträge und Krankheitsberichte schreiben und anfordern die Praxis-Homepage pflegen und aktualisieren (lassen) und Werbematerial bereitstellen Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung gilt eine abgeschlossene Schulausbildung. Empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss für die Bewerbung. Es wird im dualen System ausgebildet, das bedeutet, während der Tätigkeit z.B. in einer Arztpraxis wird praktisches Wissen vermittelt und theoretische Inhalte werden in der Berufsschule erlernt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Inhalte der Ausbildung sind nach dem Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsbetrieb (Rechtswesen, Gesetze, Umweltschutz) Gesundheitsschutz und Hygiene Kommunikation Patientenbetreuung und -beratung Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement (Arbeitsabläufe, Zeitmanagement, Arbeiten im Team, Marketing) Verwaltung und Abrechnung, Materialwesen Information und Dokumentation (EDV, Datenschutz) Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Handeln bei Not- und Zwischenfällen Es ist sinnvoll, sich direkt mit einer Initiativbewerbung an Arztpraxen und medizinische Gesundheitszentren zu richten. Gehalt in der Ausbildung nach Tarifvertrag Zum 01. April 2018 wurden die MFA-Gehälter rückwirkend angehoben. Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat. Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat. Das Gehalt nach dem aktuellen Tarifvertrag orientiert sich an die Berufserfahrung (Berufsjahre) und der Einstufung in eine Tätigkeitsgruppe. Entscheidend ist, dass das Gehalt sich zwar auch mit den Berufsjahren erhöht, aber viel mehr von der Weiterbildung und den Tätigkeiten abhängt, die in der Arztpraxis ausgeübt wird. Fortbildungen und Berufsbildung, vor allem in medizinischen Themen, werden somit schnell mit einem höheren Verdienst honoriert. Weiterbildung Durch MFA-Fortbildungen eröffnen sich neue Berufsperspektiven. Spezialisierende Fortbildungen Verschiedene Fortbildungsangebote bieten eine Qualifizierung zum Beispiel in folgenden medizinischen Gebieten: Onkologie Ambulantes Operieren Gastroenterologische Endoskopie Pneumologie (Lungenheilkunde) Dialyse Strahlenschutz oder Arbeits- / Betriebsmedizin Prävention Fortbildung zur Praxismanagerin In modernen Arztpraxen übernimmt in leitender Position eine Praxismanagerin (früher leitende Arzthelferin / Erstkraft) folgende Aufgaben: die Organisation des Praxis- und Sprechstundenablaufs die Koordination der Verwaltung und die Anleitung des Personals und das Personalmanagement Die Fortbildung zur Praxismanagerin ist je nach Anbieter unterschiedlich und besteht aus mindestens 280 Stunden und kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Fortbildung Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen Die Ausbildung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen umfasst meist 800 Stunden und qualifiziert für Praxismanagement-, Personal- und Leitungsaufgaben. In besonderen in größeren Unternehmen des ambulanten Gesundheitswesen werden zunehmend Leitungs- und Führungsaufgaben von speziell weitergebildeten Medizinischen Fachangestellten übernommen. Mögliche Einsatzorte Die Tätigkeit ist nicht nur auf Arztpraxen aller Fachrichtungen und Medizinische Versorgungszentren beschränkt. Zunehmend ist die Ausbildung auch in Krankenhäusern im ambulanten und stationären Bereich, Reha-Kliniken, Krankenkassen, öffentlichen Gesundheitsdiensten, betriebsärztlichen Abteilungen, Institutionen und Organisationen des Gesundheitsdienstes gefragt.
  12. Praxismanager planen, organisieren, leiten und kontrollieren die organisatorischen Aktivitäten in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren unter Befolgung der Richtlinien und Wertvorstellungen des Praxisinhabers oder der Geschäftsführung. Praxismanagerinnen sind häufig weitergebildete, berufserfahrene Medizinische Fachangestellte (MFA). Die Übertragung der organisatorischen Aufgaben auf eine leitenden Führungskraft soll das Praxismanagement professionalisieren und zur Weiterentwicklung anregen. Die Entwicklung im ambulanten Gesundheitswesen erfordert heutzutage den Einsatz eines Praxismanagers: Medizinische Versorgungszentren und überörtlich agierende Arztpraxen mit Zweigpraxen versuchen Synergieeffekten wahrzunehmen um auch so verbesserten Arbeitsbedingungen für MFA sowie Ärzten anzubieten. Vorteile für ambulante Gesundheitseinrichtungen ergeben sich aus einer professionellen Aussenwirkung der Entlastung von Ärzten und MFA der Verbesserung des Patientenservice und der Patientenzufriedenheit Nachteile entstehen vor allem für kleine Arztpraxen durch die erhöhten Personalkosten sowie dem Konfliktpotential in der Übertragung von Führungsaufgaben. Das Aufgabengebiet und Rolle des Praxismanager Der neue Begriff Praxismanager soll zeitgemäßer und gleichzeitig eine Professionalisierung des Berufs wertschätzen. Die sind konkretisiert und die Rolle als Führungskraft im Praxisteam gestärkt worden. Zu den Aufgabengebiet der leitenden Erstkraft gehören: Praxisorganisation und Praxismanagement Patientenmanagement Qualitätsmanagement mit Beschwerdemanagement Personalmanagement und Personalführung Abrechnung Praxismarketing Betriebswirtschaft Konfliktpotential kann vor allem in gewachsenen Strukturen, wie traditionellen Arztpraxen, entstehen: Die Gruppendynamik eines Praxisteams kann durch eine neue Führungskraft initial gestört werden Die Führungsrolle des Praxisinhabers wird in Bezug auf die Medizinischen Fachangestellten verändert Wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie fundamentale Mängel werden offengelegt Zur Vermeidung von Konflikten müssen sachliche Regeln sowie emotionale Wertvorstellungen der Geschäftsführung / Praxisinhaber definiert und kommuniziert werden. Als Beispiel einer sachlichen Regelung kann die Einsicht auf wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie Kontostände auf die Geschäftsführung sowie das Steuerbüro eingeschränkt oder Investitionen auf definierte Maximalwerte und Einrichtungsgegenstände begrenzt werden. Emotionale Wertvorstellungen spiegeln sich vor allem im Patientenservice, dem Praxismarketing sowie im Umgang mit den Mitarbeitern wider: hier sollte ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Praxismanager und der Geschäftsführung stattfinden. Das Praxisleitbild kann hierbei eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen. In der Regel sind auch leitende medizinischen Fachangestellten in der Sprechstundenalltag integriert, um den Bezug zum Praxisalltag nicht zu verlieren. Die Arbeitseinteilung sowie die Arbeitsumgebung sollte zusätzlich die Möglichkeit für eine zeitweise ungestörte Konzentration auf das Praxismanagement ermöglichen. Als Richtwert für erforderliche Personalstunden zu administrativen Tätigkeiten kann bei einer kleinen Arztpraxis mit 3 MItarbeitern und ein bis zwei Ärzten mit 20h pro Woche gerechnet werden. Größere ambulante Gesundheitseinrichtungen benötigen sogar eine stellvertretende Praxismanagerin. Die Rolle der Praxismanagerin als Führungskraft im Praxisteam In kleineren und mittleren Arztpraxen behält in der Regel die Ärztin / der Arzt als Praxisinhaber die übergeordnete Führungsrolle inne und die leitende Erstkraft - jetzt Praxismanagerin - ist zusätzlich weisungsbefugt. Dies kann dazu führen, dass die Praxismanagerin als reines "ausführendes Organ" mit einem engen Vertrauensverhältnis zum Praxisinhaber angesehen wird. Erschwerend können fehlende Führungskompetenzen, sowohl des Praxisinhabers als auch der Praxismanagerin, hinzukommen. Im Praxisteam sollte aus diesem Grund die Praxismanagerin regelmäßig als Führungskraft mit eigenen Entscheidungsfreiheiten und Weisungsbefugnissen dargestellt werden. Gleichzeitig müssen die Grenzen klar kommuniziert werden, im Besonderen im Personalmanagement. Die Praxismanagerin muss delegieren lernen und gleichzeitig die Verantwortung für einen Aufgabenbereich tragen: Die Aufgaben der Praxismanagerin sind umfangreich und sie kann diese nicht alleine bewältigen. Sie muss delegieren und gleichzeitig die Verantwortung für die delegierten Aufgaben trotzdem übernehmen. Engagierte MFAs, die eine Weiterentwicklung anstreben, sind klassischerweise dadurch überfordert, dass sie alle Arbeiten selbst erledigen möchten. Die leitende MFA muss lernen Aufgaben im Praxisteam zu delegieren, die Ausführung anzuleiten und später zu kontrollieren. Fallen der Geschäftsführung Missstände auf, wird die Praxismanagerin damit konfrontiert. Praxismanagerin Ausbildung Da der Begriff Praxismanager nicht geschützt ist, existieren vielfältige Angebote zur Weiter- und Fortbildung. Neben Tages- und Wochenendkursen, sowie Fernstudien gibt es zum Teil berufsbegleitende Studien an Hochschulen. Fortbildungsinhalte sollten regelhaft sein: Betriebswirtschaft: die organisatorischen, planerischen und finanz- und steuertechnischen Überlegungen und Entscheidungen zur Praxisführung. Zudem sollte über ein Controlling ein Überblick der betriebswirtschaftlichen Entwicklungen verschafft werden. Praxismanagement: Planung und Verantwortung der Bereiche Praxisinventar, Räume, Terminmanagement, Sprechstundenablauf, etc. Kassen- und Privatabrechnung: Leistungsdokumentation, Vorbereitung und Durchführung der Kassenabrechnung (EBM), Privatabrechnung (GOÄ), und für weitere Verträge und IGEL-Leistungen Qualitätsmanagement: Dokumentation der Arbeitsprozesse und qualitative Weiterentwicklung der Arztpraxis Kommunikation: Gesprächsführung mit den Patienten und im Arztpraxisteam Personalmanagement: Auswahl, Einstellung, Entlassung und Führung von Medizinischen Fachangestellten sowie anderen Mitarbeitern und die Einsatzplanung. Dies beinhaltet auch Mitarbeitergespräche, in Form von Kritik-, Feedback- und jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen. Rechtsvorschriften: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die im ambulanten Gesundheitswesen zu befolgen sind. Praxis-EDV-Anwendungen: Grundsätzlicher Überblick über den Einsatz und die Möglichkeiten der Praxissoftware und weiterer EDV-Anwendungen (PC-EKG etc.) Durch diese Weiterbildungsinhalte erwirbt die Praxismanagerin eine hohe Fachkompetenz. Es fehlen jedoch regelmäßig in der Ausbildung die Lehrinhalte der Führungskompetenz, die nachträglich angeeignet werden müssen: Selbstmanagement / Zeitmanagement Personalführung Konfliktmanagement Umgang mit Verantwortung Gehalt PraxismanagerIn 2018 Die Bezahlung der PraxismanagerIn kann sehr unterschiedlich ausfallen. Wurde früher die leitenden Erstkraft als Arzthelferin einfach angewiesen, das Praxismanagement zu übernehmen, gab es in der Regel hierfür keine finanziellen Extraleistungen. Durch die Professionalisierung des Praxismanagements und die erweiterte Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten sollte man die Praxismanagerin mindestens in die Tarifgruppe IV nach Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte einordnen. Dies entspricht 2018 einem Gehalt der PraxismanagerIn von 2.216,34 € ab dem 1. Berufsjahr bis zu 2.970,92 € ab dem 17. Berufsjahr. Besser sieht es für MFA aus, die spezielle (aber auch zeitintensive) Weiterbildungen durchgeführt haben: Tarifgruppe V: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin (2.449,79€ bis .3218,50 €) Tarifgruppe VI: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen entsprechend (2.826,68 € bis 3.713,65€) Fazit Eine Praxismanagerin einzustellen oder auszubilden geht mit erhöhten Kosten für die Weiterbildung und initialem hohem Zeitaufwand einher: geht man nur halbherzig an dieses Thema heran, kommt es zu Konflikten und Enttäuschungen. Die Praxisführung einer dedizierten Praxismanagerin zu übertragen lohnt sich jedoch: die Arztpraxis wird professionell geführt und kann sich weiterentwickeln. Die Ärzte erhalten mehr Zeit für die eigentlichen medizinischen Aufgaben. Schließlich führt dies zu einer erhöhten Patientenzufriedenheit und spiegelt sich auch betriebswirtschaftlich positiv wieder. Eine Win-Win-Situation.
  13. Hallo, stellt ihr medizinische Informationen, z.B. in Form von Behandlungsleitlinien oder Nachschlagewerke für die Ärzte (in Weiterbildung) in der Praxis zu Verfügung? Wir selbst nutzen seit kurzem die Online Version der EBM-Guidelines des deutschen Ärzteverlag http://www.ebm-guidelines.de/DE/Das-Produkt , die ich selbst in der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin gerne genutzt habe. Zusätzlich erarbeiten wir eine Wissensdatenbank in einem Art "Wiki"-ähnlichen Portal, zu dem alle Ärzte und medizinischen Fachangestellen (online) Zugang haben. Hier fließen medizinische Informationen ein, z.B. Gelerntes aus unseren regelmäßigen Fallbesprechungen, neue Informationen aus Fortbildungsveranstaltungen, Grundlagen, wie z.B. Schaubilder zur Einstellung der Hypertonie oder Diagnose- und Behandlungsgrundsätze des Diabetes mellitus. Wie macht ihr das?
  14. Medizinische Leistungen können in der ambulanten Arztpraxis / MVZ auf verschiedene Weisen abgerechnet werden: Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Patienten erhalten direkt eine ärztliche Rechnung, die die Versicherung (teilweise) erstatten kann Vertragsärztlich nach EBM (Kassenarzt): die Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet und vergütet Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen (zum Beispiel eingeschriebene Patienten in Hausarzt- oder Facharztverträgen): die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse Arbeits- oder Wegeunfälle nach der Unfallversicherungs-GOÄ (UV-GOÄ): die ärztliche Rechnungsstellungen wird an die Berufsgenossenschaft gesendet Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die reguläre Form der Abrechnung bei Privatpatienten - also Patienten, die bei einer privaten statt gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auch bei gesetzlich Versicherten wird zuweilen nach GOÄ abgerechnet, und zwar, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nach Ansicht ihrer Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind - die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) - oder wenn sie sich freiwillig für Kostenerstattung statt des Sachleistungsprinzips entschieden haben. Doch auch bei jeder anderen Abrechnung außerhalb des KV-Systems kommt sie zur Anwendung, beispielsweise bei ausländischen Patienten, die in Deutschland nicht versichert sind und die gesamten Leistungen selbst zahlen (Selbstzahler). Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland die Honorare für ihre Leistungen nicht frei festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden. Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Grundsätzlicher Aufbau einer Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Ziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, zum Beispiel die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxissoftware oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstellung eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu. Eine GOÄ-Ziffer entspricht (anders als eine EBM-Ziffer) einem festgelegten Wert in Euro. zum Beispiel entspricht die GOÄ-Ziffer 1 (Ärztliche Beratung) einer Grundgebühr von 4,66 €. Gebührensatz nach GOÄ - Steigerungsfaktor Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors "Gebührensatz" gesteigert. Bei durchschnittlichem Aufwand kommt regelmäßig der 2,3fache Gebührensatz zur Anwendung. zum Beispiel kann die GOÄ-Ziffer 1 (im Wert von 4,66 €) mit dem durchschnittlichen Gebührensatz von 2,3 auf einen Wert von 10,72 € gesteigert werden. Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten. Für folgende Leistungen gelten Einschränkungen - der Gebührensatz darf maximal 2,5-fach gesteigert werden, und durchschnittlich darf nur der 1,8fache Satz angewandt werden. GOÄ-Ziffer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten GOÄ-Ziffer 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen GOÄ-Ziffer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene GOÄ-Ziffer 250a: Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Technische Untersuchungen (zum Beispiel. EKG und Pulsoxymetrie) nach den GOÄ-Ziffern: 402 und 403, 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661,665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761, 855 bis 857, 1001 und 1002, 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270, 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560, 4850 bis 4873 Physikalisch-medizinische Leistungen Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3-fachen Satz berechnet werden. Durchschnittlich darf der 1,15-fache Satz angewendet werden. Keine Angst: die Praxissoftware fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu. Behandlungsfall nach der Gebührenordnung für Ärzte Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig. GOÄ-Ausschlüsse In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung "Gesundheitsuntersuchung" (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8 angesetzt werden. GOÄ-Zuschläge Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden. A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 4,08 €) Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D nicht berechnungsfähig. B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 10,49 €) C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (im Wert von 18,65 €) Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen (im Wert von 12,82 €) Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig. K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (im Wert von 6,99 €) GOÄ-Analogleistungen Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt, beispielsweise, weil sie neu sind, müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet. Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz "analog" oder "entsprechend" gekennzeichnet und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein "Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer". Vorlagen und Downloads für die GOÄ-Rechnung Unsere Übersichten der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtern die tägliche Arbeit: Muster GOÄ-Rechnung: Hausbesuch am Wochenende Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Weitere Fragen zur Abrechnung? Stöbere in der GOÄ-Abrechnungsliste GOÄ-Ziffern In unserem Forum werden Fragen zur Abrechnung beantwortet Abrechnungs-Forum
  15. Hallo Sandra, Vielen Dank für Dein großes Lob und herzlich Willkommen in den Foren von Teramed (ehemals Update-Arztpraxis.de). Mich würden Deine Erfahrungen aus der Leitung in der Radiologie interessieren: konntest Du da frei walten und schalten oder hat der Chef das Meiste vorgegeben? Hast Du für diese "leitende Funktion" eine Weiterbildung als Praxismanagerin gemacht? Gab es Dinge, die besonder gut gelaufen sind? Bezüglich der neurologischen Abrechnungsziffern: Ich habe mal hier eine Übersicht der neurologischen Abrechnungsziffern nach EBM für die Kassenabrechnung als Word / PDF zusammengestellt. Vielleicht hilft Dir das ja, melde Dich einfach... Übersicht der neurologischen EBM-Ziffern Stand 01/2015   Ziffer   Anmerkung 16210-16212 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                                               24,65 € 240 Punkte für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr            23,42 € 228 Punkte für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres                                                    23,63 € 230 Punkte 16215 Zuschlag für die neurologische Grundversorgung 4,01 € 39 Punkte   (16217 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215:durch KV zugesetzt: 1,03 €) 16220 Neurologisches Gespräch / Behandlung 9,24 € 90 Punkte 16232 Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule 15,41 € 150 Punkte 16310 Elektroenzephalographische Untersuchung (EEG) 25,78 € 251 Punkte 16320 Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung 12,94 € 126 Punkte 16321 Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) 27,01 € 263 Punkte 16322 Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung 18,90 € 184 Punkte   16340 Testverfahren bei Demenzverdacht 1,95 € 19 Punkte                                                                                                       16371 Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT) 34,54 € (391 Punkte) 16222 Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis 16,11 € (113 Punkte)   16222 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16220 bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen 11,61 € (113 Punkte) 16230 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 38,52 € (375 Punkte) 16231 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung in beschützenden Einrichtungen oder Pflege- und Altenheimen 21,47 €  (209 Punkte) 16233 Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung         30,71 €  (299 Punkte)        
  16. Hallo Sylvia,   wie Du schon sagst, kann man bestimmte Laborausnahmekennziffern ansetzen, z.B. die EBM Ziffer 32015 bei Patienten, die mit orale Antikoagulantien behandelt werden.   Ich habe gar nicht daran gedacht, dass natürlich damit auch die neuen oralen Antikoagulantien (Pradaxa, Xarelto, etc.) mit eingeschlossen sind. Unser Programm schlägt diese Ziffern immer automatisch vor, z.B. auch die Ziffer 32022 bei Diabetes mellitus. Bisher wurden diese Ziffern bei uns noch nie gestrichen, ich glaube, unsere KV prüft das nicht einmal.   Nach Durchsicht des aktuellen EBM-Kataloges steht für die Ziffer 32015 nur "Orale Antikoagulantientherapie" darin und es gibt auch keine weiteren Hinweise.   Ich würde es also nicht nur bei Marcumar-Patienten, sondern auch bei den neuen oralen Antikoagulantien ansetzen.   Grüße
  17. Hallo Kathrin,   wenn die für die Abrechnung verantwortliche MFA ausfällt, ist das unangenehm.   Aber nur keine Angst, es ist gar nicht so schwer. Die Leistungsziffern zum Beispiel im Bereich der Allgemeinmedizin / hausärztlichen Versorgung sind so stark pauschalisiert, dass man fast nichts falsch machen kann.   Von der Grundsystematik ist es ganz einfach:   Haben Sie Kontakt mit einem Patienten, dann setzen sie einmal im Quartal den Ordinationskomplex 03000 an. (Eine hausärztliche Zusatzpauschale 03040 wird automatisch von der KV hinzugefügt) Ist der Patient ein Chroniker bzw. hat eine Dauerdiagnose, dann fügen Sie beim ersten Kontakt die Chronikerziffer 03220 hinzu. Kommt ein chronisch kranker Patient ein zweites mal in die Praxis fügen Sie die 03221 (Chronikerzuschlag Zweitkontakt) hinzu. Müssen Sie ein intensiviertes Gespräch mit dem Patienten über dessen Erkrankung führen, dann setzen Sie die Gesprächsziffer 03230 an. Diese ist budgetiert und kann nur für die Hälfte der Patientenfälle der Praxis angesetzt werden. Damit haben Sie schon 75% der Abrechnungsziffern im Griff! Lieber einmal eine Ziffer zu viel ansetzen, die KV streicht sowieso die EBM-Ziffern, die nicht passen.   Sie können sich an der Vorlage Übersicht EBM-Ziffern orientieren.   Es gibt verschiedene Anbieter, die bei dem KV-Abrechnung helfen können. Ich kenne z.B. die AAC-GmbH die auch in Ihrer Nähe eine Niederlassung hat. Vielleicht könnten Sie eine Praxisschulung für alle Mitarbeiter organisieren, in der Regel können solche Firmen auch ein Besuch vor Ort anbieten. Herr Zimmermann bietet auch regelmäßig Fortbildungen an, allerdings ist diese auch erst im März in Köln oder Dresden.   Mit der Einreichung der Abrechnung am Ende des Quartals kann Ihnen sicherlich Ihr Software-Haus helfen. Zwischenzeitlich ist der Prozess recht einfach geworden, man kann es einfach über ein Online-Portal abgeben. Welches EDV-System verwenden Sie denn?   Melden Sie sich bitte gerne, falls Sie weitere Fragen haben...   Grüße
  18. Wir hatten einmal die "MFA-Exklusiv" abonniert. Auf der Website wirbt der Anbieter Ihr QM-System aufbauen und weiterentwickeln beim EBM alles richtig machen und Fehler vermeiden mit 9 Maßnahmen Patienten erfolgreich an Ihre Praxis binden die 10 wichtigsten Punkte für die optimale Patienten-Betreuung niemals vergessen IGeL-Leistungen professionell anbieten mit 7 einfachen Service-Ideen Ihre Patienten begeistern Wartezeiten professionell erklären und dadurch Patienten gekonnt beruhigen bei Ihrer Abrechnung (EBM und GOÄ) alles herausholen ab sofort vor Ihrem Chef, Ihren Patienten und Kolleginnen super dastehen! Das hört sich toll an, wir haben sie allerdings mangels Interesse wieder abbestellt.
  19. So weit ich informiert bin, gibt es einen bundesweiten Labordatenabgleich, bei dem die Freiziffern zwischen Labor und beauftragender Praxis abgeglichen werden. Wenn unterschiedliche Ziffern bestehen, wird anhand der Abrechnungsdiagnosen (der einreichenden Praxis) geprüft, welche Freiziffer gilt. D.h. wenn in den Abrechnungsdiagnosen eine begründende Diagnose steht (und sei es am letzten Quartalstag) und Ihre Praxis eine Freiziffer angibt, dann gilt die (für das komplette Quartal), auch wenn das Labor davon keine Ahnung/Information hatte. Rückwirkend müssen sie das Labor auch nicht informieren, es ist dem Labor egal, die Rechnung ändert sich nicht. Und eine Freiziffer pro Quartal genügt, die müssen sie nicht bei jeder Laborleistung erneut abrechnen... Achtung, zum 01.04. wird sich die Laborabrechnung ändern. Wichtig ist, dass ab dann die Freinummern nur noch für die Untersuchungen gelten, für die sie gedacht sind (also z.B. die 32015 nur für 32026 (INR-Streifentest) und 32113,32114 (INR-Messungen aus dem Blut im Labor), nicht mehr wie bisher für alle Laborleistungen. Wenn Patienten also mehrere Freinummern haben (z.B. ein antikoagulierter Diabetiker mit Rheuma), dann sollte man künftig alle Freinummern nennen - bislang sollte man das zwar auch tun, aber es war für die Abrechnung egal, ob man eine oder mehrere Freinummen genannt hatte. Ist das eine Frage oder eine Empfehlung? Ich verstehe Ihren Satz nämlich nicht. Die Freinummern sind immer unbewertet, man bekommt ja schließlich kein Geld (oder EBM-Punkte) dafür, aber sie entlasten das Labor-Budget und sollten daher immer unbedingt angegeben werden, sofern sie zutreffen und eine Laborleistung erfolgte. (Wenn keine Laborleistung erfolgte, dann sollte man sie bis 31.03. besser nicht angeben, weil sie gleichzeitig die Berechnungsgrundlage (Anzahl der gezählten Patienten) für den Wirtschaftlichkeitsbonus reduzierte und damit der Bonus kleiner wurde. Ab 01.04. wird das aber egal sein.)
  20. Guten Abend, Ich mache täglich die Tageslisten, und sehe mir alle Scheine und Patienten nochmal an wenn ich sie nicht schon selbst abgerechnet hatte im Tagesgeschehen. Ich erhöhe die Faktoren ergänze Begründungen. Frage meine Ärzte zur den Patienten noch details wenn etwas fehlt und ergänze. Kontrolliere ebm, hzv, Palliative, Chroniker, Geris. Ops, Goä, Igel, Bg, lasse diese wenn nötig gleich raus. Überprüfe auch Diagnosen und die Impfleistungen. Ergänze fehlende Auslagen. 2 Vollzeit Ärzte und eine Halbtagsärztin. Um die 2tsd Scheine. Pvs Büdingen gibt ab und an Abrechnungstips. Was kann da bitte noch ergänzt werden? Chris
  21. wir sind eine kleine Allgemeinarztpraxis mit 3 Teilzeitkräft und zwei Teilzeitärztinnen ... viele Ziffern gibts ja leider im EBM nicht mehr , da Igeln ist bei uns übersehbar und die Privatpat. sind leider auch nicht all zu viele .... ich schreibe für Praxen die Arechnung bzw. Privatabrechnung auf Selbstständigenbasis und habe mich damit auch slebstständig gemacht .
  22. Unser Labor weist darauf hin, dass bei Abrechnung über EBM maximal 9 Allergene oder Allergengruppen im Quartal per RAST getestet werden dürfen. Zudem sei eine Bestimmung der RAST nur gerechtfertigt, wenn vorher schon eine Pricktestung vorgenommen wurde.
  23. Hallo Arne, ich kenne (privat durch meine Kinder) keinen Kinderarzt der Hausbesuche macht. Ob es eine Verpflichtung dazu gibt (Rechtliches) am Besten bei der zuständigen KV erfragen. Abrechnung der Hausbesuche bei Indikationsstellung nach EBM 01410 etc. plus Versicherten-Pauschale , bzw. GOÄ Besuch 50, Wegegeld, Untersuchungsziffer. Lieben Gruß
  24. Hallo! In der Präambel zu Kap. 3.2.5 ist ausdrücklich beschrieben, dass Pat., die (bereits) eine SAPV-Vollversorgung bekommen, von den Ziffern 03371-3 ausgeschlossen sind. Wenn der vertretende Arzt aber "nur" eine Teilversorgung verordnet hatte und man entsprechende palliativmedizinische Leistungen (siehe Legende und Mindestzeiten zu den GOPs im EBM) erbracht hat, spricht nichts dagegen, die Ziffern auch in einem Vertretungsfall abzurechnen. Die Ziffer 03370 ist dann (ggf. mit der 01425 oder 01426) berechenbar, wenn es sich um eine Ersterhebung handelt, dies ist aber selbstverständlich auch in einem Vertretungsfall möglich. In wie weit es sinnvoll ist, die palliativmedizinische Versorgung ohne den eigentlichen Hausarzt zu planen, muss aber jeder selbst entscheiden... Liebe Grüße
  25. Hallo Annett, es muss nicht zwingend ein differenter zweiter OPS angegeben werden. Bei gleichem OPS wie der Haupteingriff ist die genaue Lokalisation im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) erforderlich. Die Abrechnung des Simultaneingriffes erfolgt über die GOP 31xx8 (Zuschlag bei Simultaneingriffen) für jede weiteren 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit (Kategorie des Haupteingriffes muss beachtet werden!!). Voraussetzung sind unterschiedliche Diagnosen ( die ja vorliegen) und ein gesonderter Zugangsweg zum Haupteingriff (war bei Innen - und Aussenmeniskus ebenfalls erfüllt ist). Lies dir mal die Präambel zum Anhang 2 des EBM durch. Da findest du die relevanten Regelungen. Liebe Grüße
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