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Sylvia

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  1. @Dr. W. Mildenberger Vielen Dank, das zu meiner Frage ist eine perfekte Zusammenfassung verschiedener Infos, die ich zu dem Thema mir aus unterschiedlichen Quelle (leider nicht richtig eindeutig) quergelesen habe. Auch von einer Änderung zum 1.4. hatte ich was gelesen, aber Sie haben das wirklich toll übersichtlich und "idiotensicher" zusammengeschrieben!!!
  2. Dazu habe ich mal eine Frage: Wenn die Ziffer vergessen wurde oder sich die Berechtigung dafür erst im laufenden Quartal ergibt (also z.B Neueinstellung Marcumar, neu diagnostizierter Diabetes...) , wie kann ich die für rückwirkende Laboraufträge "geltend machen"? Sie gilt ja eigentlich für das ganze Quartal, aber auf dem vorhergehenden Laborauftrag sind sie ja nicht ...
  3. Bei meiner Anfrage im Labor hatte ich natürlich auch diese Präparate (Xarelto, Pradaxa etc) im Hinterkopf. Dass ich hier im Forum noch einmal nachgefragt habe, lag auch daran, dass die Antwort zwar ein deutliches "Ja" war, aber eben auch mit dem Zusatz (wenn man die Definition wörtlich auslegt). Schön, wenn es gleichzeitig auch ein Tipp für andere ist. Trotzdem noch einmal eine erweiterte Nachfrage: Thrombozytenaggregationshemmer fallen aber nicht darunter, oder?
  4. Die Laborausnahmekennziffer 32015 wird bei Patienten mit "oraler Antikoagulatien-Therapie" gesetzt. Bei Rückfrage mit unserem Labor erhielt ich die Auskunft, dass es korrekt sei, diese der Definition entsprechend für alle Patienten mit einer solchen Therapie (also nicht nur im Falle von Gerinnungsmonitoring z.B. bei Marcumar) setzen zu können. Ist das korrekt???
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