Hallo Arne, ich kenne (privat durch meine Kinder) keinen Kinderarzt der Hausbesuche macht. Ob es eine Verpflichtung dazu gibt (Rechtliches) am Besten bei der zuständigen KV erfragen. Abrechnung der Hausbesuche bei Indikationsstellung nach EBM 01410 etc. plus Versicherten-Pauschale , bzw. GOÄ Besuch 50, Wegegeld, Untersuchungsziffer. Lieben Gruß