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  • Medizinische Fachangestellte (MFA / Praxismanagerin)
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  • GOÄ Abschnitt "B": Grundleistungen und allgemeine Leistungen
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    • Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
  • GOÄ Abschnitt "C": Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
  • GOÄ Abschnitt "D": Anästhesieleistungen
  • GOAE Abschnitt "E": Physikalisch-medizinische LeistungeÄ
  • GOÄ Abschnitt "F": Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
  • GOÄ Abschnitt "G": Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
  • GOÄ Abschnitt "H": Geburtshilfe und Gynäkologie
  • GOÄ Abschnitt "I": Augenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "J": Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "K": Urologie
  • GOÄ Abschnitt "L": Chirurgie, Orthopädie
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  1. Hier ein Beispiel aus dem Link:http://www.medical-tribune.de/home/praxis-und-geld/abrechnung/artikeldetail/verwaltungskomplex-wie-die-ebm-nr-01430-korrekt-abrechnen.html Ich bin zwar eine Einzelpraxis aber in dem Beispiel werden von Arzt 1 die beiden Ziffern nebeneinander abgerechnet ??? Gruß Peter Gilgen
  2. die Prick- und Epikutantestungen sind in die Allergologie-Komplexe 30110 und 30111 nach EBM überführt worden. Die kann der Hausarzt nicht mehr abrechnen. Eventuell kann man das als GOÄ / IGEL anbieten, die Hautärzte machen es auch nicht gerne (zumindest bei uns) und ein Termin braucht mindestens 4 Monate.
  3. Da sollte zumindest die 3 (ausführliche Beratung 20,10€) und die 75 (Attest, 17,43€) nach GOÄ abgerechnet werden können. Die Ohrenspülung beim Hausarzt ist konkret im EBM in der Ordinationsziffer eingeschlossen, so kann man das nicht zusätzlich privat abrechnen. Wir weisen die Patienten bei der Ohrenspülung darauf hin, dass viele den MFA 5€ Trinkgeld für die Arbeit geben, das funktioniert. Es gibt aber vieles, wofür man eigentlich nach GOÄ abrechnen könnte, es aber einfach nicht macht, v.a die Atteste. Wenn man aber jede Schulbescheinigung privat abrechnet, dann ist der Aufwand für die Rechnungserstellung und Buchung beim Steuerberater so hoch, dass es sich kaum lohnt. Es wirft ein etwas "schäbiges" Licht auf den Patientenservice, da tue ich mich schwer...
  4. Grüß Gott Marco, wir machen´s wie Dr. Jäger und erstellen die komplette Privatabrechnung selbst, versenden dann aber unsere Daten über ein Rechnungszentrum, die das komplette Mahn- und Adressmanagment übernehmen. Die Rechnungen werden angekauft, factoring, so dass ich sofort über den Betrag verfüge. Meine Rechnungen werden mit dem Praxislogo und Hinweisen aus meiner Praxis versehen und könnten sogar individualisiert werden, was ich aber seltenst nutze. Die GOÄ ist uns mittlerweile ans Herz gewachsen, keine ständigen Änderungen wie beim EBM, es bleibt alles gleich, das ist sehr angenehm, nur sollte endlich mal die Euro Höhe angepasst werden, seit 1996 gab es keine Anpassung der Gebührenhöhe, das muss man sich mal vorstellen, jede Gewerkschaft wäre da schon längst auf die Barrikaden gegangen. Mir ist auch Angst vor einer neuen GOÄ, man könnte die Gebührenordnung ja auch anpassen, ohne gleich alles neu zu erfinden, was bestimmt anfangs ein großer Nachteil für uns ist. Viel Erfolg Martin
  5. Ja, im Notdienst lässt sich im Gegensatz zum regulären Sprechstundenbetrieb, die Infusionsziffer 02100 nach EBM abrechnen. Allerdings ist diese nur mit etwas über 5€ bewertet, das ist etwas mager.
  6. 704 Abrufe

    Für die Einarbeitung der Weiterbildungsassistenten eignet sich diese Vorlage als Übersicht der grundlegenden Abrechnungsziffern (EBM) im Rahmen des ersten halben Jahres.
  7. 701 Abrufe

    Anleitung zur Vorbereitung der Abrechnung nach EBM / GOÄ und HZV.
  8. Vielen Dank für die gut Zusammenfassung. Ich bin gerade im zweiten Ausbildungsjahr und bin soweit mit meiner Berufswahl zur MFA zufrieden. So langsam fange ich an mich mit Prüfungsfragen Medizinische Fachangestellte und Büchern speziell zur Abrechnung nach GOÄ / EBM auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Mein Ziel ist es nach der Ausbildung mich langfristig zur Praxismanagerin fortzubilden.
  9. In vielen Arztpraxen beherrscht die Bürokratie den Arbeitsalltag der Ärzte und medizinische Fachangestellte. Das ist sicherlich richtig und eine der unangenehmen Seiten der medizinischen Arbeit. Allerdings sollte man klar und deutlich zwischen den Verursachern unterscheiden: externe oder interne Bürokratie. Wir können zwar nicht die Formulare und Anfragen der Kassen oder stetigen EBM-Reformen kurzfristig verhindern, aber wir können die eigenen Praxisabläufe überdenken und Anfangen, Bürokratie bei uns selbst abzubauen. Bürokratieabbau in der ArztpraxisViele Arztpraxen sind durch einen Führungsstil geprägt, in der die medizinischen Fachangestellten und angestellte Ärzte nur ihre Arbeit nach direkten Arbeitsanweisungen ausführen dürfen. Dies führt zu einem ständigen Rückfragen und gebremsten Abläufen. Konkret sollte man damit anfangen die Interaktion der medizinischen Fachangestellten mit den Ärzten / Praxisinhabern zu erfassen: Wann muss eine medizinische Fachangestellte oder angestellter Arzt mit dem Praxisinhaber(n) persönliche Rücksprache nehmen? Hier ein paar Beispiele von typischen Arbeitsabläufen, die oft nicht selbständig ausgeführt werden können (dürfen): Blutabnahmen für Gesundheitsuntersuchungen, präoperative Eingriffe oder im Rahmen der MedikamentenüberwachungRezepte/Überweisungen: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, FacharztüberweisungenWundversorgung (auch bei chronischen Wunden), NahtentfernungHausbesuche: Entscheidung über die Notwendigkeit und DringlichkeitTelefonate: Anrufer, welche sofort einen Arzt sprechen möchtenBestellungen für den Praxisbedarf / BürobedarfPersonalmanagement: Lohnverhandlungen / Fortbildungen / Urlaub / EinsatztätigkeitenAbrechnung (KV/HZV/GOÄ)Papierausdruck und Vorlegen aller "wichtigen" Unterlagen, FormulareMedikamentenpläneTermine zur WiedervorstellungGründe für eine hohe interne BürokratieGründe für eine interne Bürokratie sind oft hierarchisch geprägte Strukturen und Ängste über Fehlentwicklungen, im Besonderen betriebswirtschaftlicher oder medizinischer Natur: finanzielle Nachteile zum Beispiel durch zu ausgedehnte Laboranforderungen, Praxisbedarf / Büromaterial, Rezeptwünsche, fehlerhafte Abrechnungen, h0he Gehälterfalsche medizinische Entscheidungen / Einschätzungen (Hausbesuche / Wundversorgung / Übersehen von wichtigen medizinischen Informationen)Verpassen von wichtigen Nachrichten / AnrufernVerärgerung von Patienten / Kollegen und damit Rückgang der BehandlungsfälleGleichwohl ist der Faktor "Macht" nicht zu unterschätzen: der Praxisinhaber stellt sich dadurch immer an die oberste Stelle in der Organisation "Arztpraxis" und übt damit auch gleichzeitig einen enormen Druck auf sich selbst aus, sowohl emotional als auch zeitlich. Lösungen für einen BürokratieabbauMan sollte sich klar machen, dass Ärzte auf die medizinische Versorgung spezialisiert sind und medizinische Fachangestellte in Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung die Praxisorganisation sowie zunehmend auch medizinische Routinetätigkeiten selbständig durchführen können. Die Rückbesinnung und Konzentration auf die Kernaufgaben ist sicherlich nicht nur sinnvoll, sondern wird auch von vielen Ärztinnen / Ärzten gewünscht. Um Aufgaben delegieren zu können, sollte der Praxisinhaber also erst einmal lernen, Arbeitsbereiche zu delegieren. Hierzu muss dieser sich klar machen, wie diese Aufgaben ausgeführt werden sollte und welche Werte ihm wichtig sind. Kann der Praxisinhaber diese Führungsaufgabe nicht erfüllen, lohnt sich über die Einstellung einer Praxismanagerin nachzudenken. Praxisabläufe strukturierenDie Einführung von strukturierten Praxisabläufen ist der einfachere Schritt. Es wird gemeinsam mit den medizinischen Fachangestellten überlegt, ob die Rücksprachen mit der Ärztin/dem Arzt durch vorherige Absprachen reduziert werden kann. Beispiele sind: Laborprofile für Blutabnahmen bei Gesundheitsuntersuchungen, Präoperativen Untersuchungen, MedikamentenüberprüfungenBei welcher Diagnose erhält wer, wie oft Physiotherapie und muss wieder pausieren ? Sind schon Eigenübungsblätter / Patienteninformationen mitgegeben worden ?Facharztüberweisungen: handelt es sich um eine Routinekontrolle oder einen Patientenwunsch ?Chronische Wunden / Nahtentfernung: es gibt Ärzte, die sich bei der Versorgung von chronischen Wunden / Nähten "verkünsteln". Ehrlich, so schwer und kompliziert ist die Wundversorgung nicht, dass ein "studierter Arzt" 5 Minuten überlegen muss, wie diese zu versorgen ist. Klare schriftliche Anweisungen und Fortbildungen helfen hier entscheidend weiterHausbesuche: ein Formular zur Einschätzung der Dringlichkeit / Notwendigkeit der Hausbesuch reduzierte bei uns 90% der AnforderungenTelefonate: unsere Lösung für das leidige Thema Telefonate wirkt etwas drastisch. Es werden keine Telefonate während der Sprechstunde in das Behandlungszimmer durchgestellt, es sei denn es handelt sich um einen lebensbedrohlichen Notfall. Die MFA müssen bei jedem Anrufer die Rückrufnummer, den vollständigen Namen und den Grund des Anrufes notieren und tragen dies in die EDV in eine spezielle "Warteliste" ein. Die Ärztin/der Arzt kann dann selbst entscheiden, wann sie / er zurückrufen möchte.Papierausdruck: die meisten Praxen arbeiten zwischenzeitlich mit "elektronischen Befunden". Man sollte diese Befunde nicht nur aus reiner "Gewöhnung" zur Vorlage des Arztes wieder ausdrucken. Auch den ärztlichen Befundbericht für einen Reha-Antrag kann man bequem am PC ausfüllen !Termine: es sollten klare Regelungen geben, wie lange Termine dauern (bei uns: Gespräch 15 min, Vorsorgen 30 min, Präop 15 min, Akutbefunde 5 min). Auch sind Dringlichkeiten der Termine vorher festzulegen und mit den Terminzeiten zu koppeln (akute Beschwerden / AU am gleichen Tag allerdings nur 5min, Vorsorgen innerhalb 1-4 Wochen mit 30 min, chronische Beschwerden innerhalb von 1-2 Wochen mit 15 min)Personalmanagement: durch die Einführung des Tarifvertrages der medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) war das "heisse" Thema Lohnforderungen / Ungleichbehandlung schnell vom Tisch. Ausserdem hilfreich ist eine konkrete Anzahl von Fortbildungstagen für alle Mitarbeiter, die schriftliche Erfassung des Arbeitsaufgaben und die selbständige Einteilung des Urlaubs durch eine gemeinsame Absprache der MFA.Die Delegation von Aufgaben erfordert dagegen deutlich mehr Vertrauen und eine andere Form der Kontrolle. Hier gibt es wichtige Aspekte zu beachten: es werden immer Fehler gemacht, nur die objektive Besprechung und Beurteilung dieser führt mittelfristig zu weniger Fehlern (kein Fingerzeigen !). Die medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) lernen schnell, dass Sie bei Unsicherheiten ohne Nachteile für sich selbst Rückfragen stellen können.hochwertige Fortbildungen (z.B. Abrechnungen / Wundversorgung / Hausbesuche / Versorgung chronisch Erkrankter) können das praktische Wissen aber auch das Selbstvertrauen der Mitarbeiter stärken. Die finanzielle und zeitliche Investitionen lohnen sich!die Kontrolle muss zwangsläufig indirekt erfolgen: die erste GOÄ-Abrechnung kann vielleicht noch gemeinsam durchgegangen werden, danach sollte man aber die Selbständigkeit fördern und die Kontrolle nur noch über den Vergleich der Abrechnungen führen. Auch Praxis- und Bürobedarf kann nur durch eine Kostenkontrolle im Monatsvergleich erfolgen. Es würde mich brennend interessieren, welche Praxisabläufe Sie optimieren konnten, oder wo Sie noch Schwierigkeiten in der Umsetzung habe. Hinterlasse einfach einen Kommentar oder schreibe in dazu in den Foren
  10. Fester Verteilungsschlüssel einfach aber nicht immer eine gute LösungEin fester Gewinnverteilung im Verhältnis von 50:50 oder 75:25 kann eine verlockende Einfachheit der Gewinnbeteilung darstellen. Die Buchhaltung und auch die Partner selbst können mittels einfacher Rechnung den zustehenden Gewinn berechnen. Eine gleichmäßige Gewinnverteilung bietet den Vorteil, dass Sie sich nicht um unnötige Statistiken kümmern oder exakt Ihre Arbeitsleistungen sowie etwaige Überstunden bei der Abrechnung berücksichtigen müssen. Entscheiden Sie sich für einen festen Verteilungsschlüssel, z.B. 50:50, sollten Sie Ihrem oder Ihren Kollegen gegenüber das nötige Vertrauen aufweisen, um diese Abmachung dauerhaft akzeptieren zu können. Ansonsten sind Missgunst und Neiddebatten vorprogrammiert. Gewinnverteilung nach abgerechneter LeistungAllerdings wird dieser Verteilungsschlüssel nicht in den Fällen gerecht, in denen einer der Partner zumindest subjektiv mehr leistet als andere Kollegen. Dies kann sowohl zeitlich als auch bezüglich der Wertigkeit der Arbeit sein. In diesem Fall ist eine separate Erfassung der abgerechneten Leistungen nötig. Im Bereich der Privatabrechnung nach GOÄ kann dies noch annähernd funktionieren. Mit der Abrechnung nach EBM und den Selektivverträgen müsste allerdings eine fast vollständige Trennung des Patientenstamms aufgrund der hohen Pauschalisierung der Abrechnungsziffern erfolgen. Natürlich sind einzelne medizinische Leistungen gewinnträchtiger als andere und bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel IGEL- und Selbstzahlerleistungen, Akkupunktur, Sonographie oder Echokardiographie können korrekt in der Leistungsstatistik erfasst und dementsprechend finanziell zugeordnet werden. Der Aufwand für eine solche nachträgliche Aufschlüsselung der Abrechnungsziffern nach Leistungserbringer kann jedoch enorm sein und in einem schlechten Verhältnis zu einem möglichen höheren Gewinnanteils eines der Praxispartner stehen. Weiterhin müssten die anteiligen Betriebskosten (Leasingkosten, Personalkosten, Raumkosten) korrekt berechnet und zugeordnet werden. Experten raten von einem Gewinnverteilungsschlüssel nach Wertigkeit der Tätigkeit ab, da zahlreiche medizinische Leistungen zudem mit Synergieeffekten einhergehen und für jede Arztpraxis unverzichtbar sind. Bei regelmäßigen Arbeitszeiten: Erfassung der ArbeitszeitenEine separate Leistungserfassung der absolvierten Arbeitszeit gilt als sinnvoll, falls die Arbeitsleistungen getrennt voneinander erfasst werden können. Falls in Ihrer Gemeinschaftspraxis die Arbeitszeiten konstanten Regeln folgen, können zum Beispiel Halbtagsschichten schriftlich festgehalten werden und der Gewinnverteilung zugrunde liegen. Um dieses Gewinnverteilungsprinzip für Ihre Abrechnung umzusetzen, ordnen Sie den Gewinn Ihrer Arztpraxis samt der dazugehörigen Betriebskosten in dem Umfang zu, in dem die Ärzte zum Umsatz beigetragen haben. Achten Sie auf effektiv absolvierte Halbtagsschichten, die sich auf Zeiträume zwischen drei und fünf Stunden belaufen. Erfassen Sie diese Halbtagsschichten pro Quartal, ohne hierbei die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus den Augen zu verlieren. Stellen Sie nach einem gewissen Zeitraum fest, dass die verschiedenen Arbeitszeiten auch längerfristig stets in einem ähnlichen Verhältnis stehen, ist es ratsam, über eine grundsätzliche Regelung der Gewinnverteilung unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten nachzudenken. Im Gesellschaftervertrag sind dann unbedingt Regelungen zu Urlaubs-, Fortbildungs- und Krankheitstage aufzuführen. Elektronische Zeiterfassung sinnvoll bei wechselnden ArbeitszeitenWechselt die Anzahl der Arbeitsschichten sehr häufig oder ergeben sich unterschiedliche Fehlzeiten in Form von Urlaub oder Fortbildungen, sollten Sie sich um ein Zeiterfassungssystem für eine gerechte Gewinnverteilung bemühen. Natürlich gestalten Sie die Gewinnverteilung in diesem Fall besonders fair, wenn die zeitliche Mehrarbeit leistenden Partner in höherem Maße an dem Gewinn der Praxis beteiligt werden. Im Gegensatz dazu sollten Sie darauf Acht geben, dass die Partner Regelungen im Krankheitsfall finden und zum Beispiel eine ausreichende Krankentagegeldversicherung abschließen.. PraxisbeispielIn unserer hausärztlich orientierten überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit 4 Gesellschaftern und 3 Standorten hat sich die online Zeiterfassung mittels dem Internet-basierten System von Timetac bewährt. Hierbei nutzen wir lokale Zeiterfassungsterminals in den Arztpraxen mit kleinen RFID-Chips am Schlüsselanhänger. Zusätzlich werden mit Hilfe einer Smartphone-App für Iphone und Android mobil die Zeiten auf Hausbesuchen eingetragen. Aufgrund der flexiblen Möglichkeiten der Zeiterfassung und Zuordnung können so auch Arbeiten, die nicht direkt am Patienten erfolgen, zum Beispiel Abrechnungsprüfung, Buchhaltung oder Personalmanagement erfasst werden. Zur Vermeidung von übermäßigen Zeitbuchungen außerhalb der Patientenversorgung müssen Notizen zu den erfassten Zeiten eingegeben werden, zum Beispiel "Abrechnungskorrektur Quartal x" oder "Personalgespräch mit MFA, WBA y". Aufgrund der Vorhaltung einer Samstagssprechstunde werden bei uns zur Motivierung der Ärzte die Arbeitszeiten samstags zwischen 8 und 12:00 Uhr mit einem 50-prozentigen Zeitaufschlag als Überstunden automatisch beim Einloggen mit dem RFID-Chip gewertet. Für die Überprüfung der Zeitbuchungen und Statistiken nutzen wir die online-Übersicht per Webbrowser und korrigieren unter Umständen Fehlbuchungen oder ergänzen vergessene Zeiten. Alle beteiligten Ärzte können so auf die aktuelle Stundenstatistik transparent zugreifen. Auch die Mitarbeiter der Buchhaltung im Steuerbüro erhalten Einsicht in die aktuellen Zeitbuchungen für die korrekte Berechnung der Gewinnverteilung für die BWA. Seit Einführung eines solchen Zeiterfassungssystem sind Neiddebatten aufgrund der erhöhten Transparenz der ärztlichen Arbeitszeiten deutlich zurückgegangen. Alternativ können die Arbeitszeiten auch mittels der Praxissoftware erfasst werden, hauptsächlich dann, wenn fast ausschließlich vor Ort in der Arztpraxis gearbeitet wird. Die Zeiten für weitere Verwaltungsarbeiten oder Hausbesuche müssen dann getrennt schriftlich dokumentiert und in der Zeitbuchungsstatistik nachgetragen werden.
  11. Um eine Arztpraxis betreiben zu können, benötigen Sie nicht nur eine umfassende technische Ausstattung, sondern auch ausgebildetes Personal. Aber wie viele medizinische Fachangestellte (MFA) müssen Sie für die Organisation Ihrer Praxis mindestens einplanen? Auf diese und weitere Aspekte soll hier näher eingegangen werden. Mindestbedarf an MFA in der ArztpraxisWährend der Sprechzeiten muss eine medizinische Fachangestellte oder Arzthelferin an der Anmeldung erster Ansprechpartner für die Patienten sein. Diese kann und wird in den meisten Fällen auch Telefonate entgegen nehmen, druckt Rezepte mittels der Praxissoftware aus und legt Ihnen selbige zur Unterschrift vor. Idealerweise würde diese hauptverantwortliche Kraft noch durch eine weitere Mitarbeiterin unterstützt, die als Springer eingesetzt wird. Diese kann unter anderem EKG anlegen und schreiben, Patienten führen und diesen individuell helfen, die Blutabnahme sowie Laboruntersuchungen durchführen. Führen Sie ambulante OPs durch, sollte die Mitarbeiterin auch hierfür qualifiziert sein. Um Ihnen die Büroarbeit zu erleichtern, ist dringend angeraten, zumindest auf Teilzeitbasis eine Schreibkraft einstellen. Unterbleibt dies, müssen Sie für sich selbst mit etwa zehn bis 20 Büroarbeitsstunden pro Woche rechnen. Diese Zeit fehlt Ihnen dann für die Behandlung Ihrer Patienten, aber auch für Weiterbildungsmaßnahmen. In einer Minimalversion in einer Einzelpraxis mit einem tätigen Ärztin/Arzt, die/der sehr selbständig arbeitet auch sich zeitweise die Patienten selbst annimmt, könnte man mit einer medizinischen Fachangestellten auskommen. Es muss aber gewährleistet sein, dass diese dann nur in den geschlossenen Zeiten der Praxis Urlaub nimmt und nie krank ist. Als Mindestbesetzung benötigen Sie also drei Medizinische Fachangestellte (MFA) oder aber 2,5 Vollzeitstellen sowie eine in Teilzeit angestellte Schreibkraft. Natürlich kann deren Tätigkeit auch von einer entsprechend ausgebildeten und versierten Medizinischen Fachangestellten übernommen werden, die vielleicht auch für die Zuarbeit bei der quartalsweisen Kassenabrechnung nach EBM und die Privatabrechnung nach GOÄ verantwortlich zeichnet. Planen Sie, eine Gemeinschaftspraxis zu gründen, so benötigen Sie für zwei weitere Ärzte mindestens eine zusätzliche Vollzeitkraft. Noch mehr Personal müssen Sie einstellen, wenn Sie die Gemeinschaftspraxen an verschiedenen Niederlassungen betreiben. Hier können Sie pro Niederlassung von der jeweils angegebenen Mindestbesetzung ausgehen. Besonderheiten der Personalplanung in der ArztpraxisDenken Sie bitte bei der Organisation daran, dass es auch in Ihrer Arztpraxis zu Krankheitsfällen unter den Mitarbeitern kommen wird. Deshalb wäre es gut, wenn Sie noch eine weitere Mitarbeiterin einstellen, die universell einsetzbar ist. Natürlich müssen die Praxisräumlichkeiten auch sauber gehalten werden. Hierfür sollten Sie auf Teilzeitbasis eine versierte Reinigungskraft einstellen. Natürlich können Sie auch eine Gebäudereinigungsfirma mit dieser Dienstleistung beauftragen. Betreiben Sie mit mehreren Kollegen eine Gemeinschaftspraxis, benötigen Sie natürlich wesentlich mehr Personal. Allein für das Abfassen der Befunde ist die Einrichtung eines zentralen Schreibbüros empfehlenswert. Auch für die Anmeldung und die Untersuchung der Patienten benötigen Sie weitere qualifizierte Mitarbeiterinnen. Je größer Ihr Mitarbeiterstamm ist, umso öfter wird es natürlich auch zu krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen kommen. Auch dies sollten Sie bei der Personalplanung mit berücksichtigen. Deshalb wäre es von Vorteil, wenn in Ihrem Schreibbüro einige Medizinische Fachangestellte arbeiten, die in solchen Fällen in anderen Bereichen aushelfen können. Fazit Durch eine höhere Anzahl an Ärzten werden die Personalkosten signifikant gesenkt. Allerdings gestaltet sich dann auch das Personalmanagement schwieriger. Hier wäre es beispielsweise für große Arztpraxen oder MVZ erwägenswert, einen eigenen Praxismanager einzustellen, der natürlich auch weitere Aufgabengebiete der Praxisorganisation mit übernehmen soll. So haben Sie selbst  mehr Zeit für die Untersuchung und Behandlung Ihrer Patienten. Den ganzen Artikel lesen...
  12. Version 1.0.0

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    Eine tabellarische Übersicht der Vorbereitungsmaßnahmen, sowie Abrechnugsziffern nach EBM der Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen)   Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen) Untersuchung Alter Vorbereitung durch MFA Besonderheiten Abrechnungsziffer U1 Unmittelbar nach Geburt Toleranz: 1. Tag --  01711 U2 3-10 Tage nach Geburt Toleranz: 3.-14. Tag --  01712 U3 4-6 Lebenswoche Toleranz: 3.-8. LW Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Hüftsonographie durch Facharzt 01713 U4 3. -4. Lebenswoche Toleranz: 2.-4 ½. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen  01714 U5 6. -7. Lebensmonat Toleranz: 5.-8. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen  01715 U6 10.-12. Lebensmonat Toleranz: 9.-14- LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Lesestart mitgeben 01716 U7 21.-24. Lebensmonat Toleranz: 20.-27. LM Größe, Gewicht und Kopfumfang  01717 U7a 34.-36. Lebensmonat Toleranz: 33.-38.LM Größe, Gewicht und Kopfumfang Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* 01723 U8 46.-48 Lebensmonat (kurz vor dem 4. Geburtstag) Toleranz: 43.-50. LM Größe, Gewicht, Kopfumfang und Sehtest (E) wird versucht  01718 U9 60.-64. Lebensmonat (nach dem 5. Geburtstag) Toleranz: 58.-66. LM Größe, Gewicht, Sehtest (E), Malen(Haus, Mann, Baum)  01719 U10 6-7 Jahre  Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären U11 8-9 Jahre  Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären J1 12-14 Jahre Toleranz: 12.-15. LJ Größe, Gewicht, Urin, RR und Puls, Impfstatus prüfen Mannheimer Jugendlichenfragebogen vom Jugendlichem ausfüllen lassen* 01720 J2 15-17 Jahre  Mannheimer Jugendlicherfragebogen von Jugendlichem ausfüllen lassen Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Erstuntersuchung Bis 18 Jahre, bei Beginn einer Ausbildung Urin, Hörtest, Sehtest (mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen  Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Nachuntersuchung Bis 18 Jahre, wenn an der Zwischenprüfung noch keine Volljährigkeit besteht Urin, Hörtest, Sehtest(mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen  Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken  
  13. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.  
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    Checkliste zum Abhacken Vorbereitung der Kassenabrechnung nach EBM
  15. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.   Den ganzen Artikel lesen...
  16. Hallo,   willkommen zurück in den Beruf, ich wünsche Dir viel Erfolg beim Wiedereinstieg.   Im klassischen Modell der ambulanten medizinischen Versorgung ist der niedergelassene Hausarzt oder Facharzt an die Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).   Neu hinzugekommen sind sogenannte Selektivverträge (§73b, c und 140a ff. SGB V) im Rahmen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Die Grundidee war, dass in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert.    Zum einen soll dadurch der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.   Ärzte, die Patienten im Rahmen der Selektivverträge, z.B. "Hausarztprogramm", betreuuen und Leistungen abrechnen möchten, müssen mit den einzelnen Krankenkassen Verträge abschließen. Es werden, je nach Vertrag und Bundesland, besondere qualitative Voraussetzungen (z.B. psychosomatische Grundversorgung, Abendsprechstunde) vorausgesetzt.   Vorteile für die Ärztin / den Arzt ist die   deutlich vereinfacherte Abrechnungssystematik (es gibt automatisch hinzugefügte Grundpauschalen und weniger zusätzliche Ziffern) keine Budgetierung, wass die Fallzahl anbetrifft zusätzliche Vergütung für besondere Leistungsangebote (z.B. Ultraschall, Beschäftigung von VERAHs etc.) verbesserte Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt   Patienten, die an diesen neuen Versorgungsformen teilnehmen möchten, müssen sich in die Selektivverträge von einem "Betreuerarzt" einschreiben lassen. Das geschieht direkt in der Praxis bei Besuch des Patienten.   Vorteile für die Patienten sind:   keine Zuzahlung auf Medikamente die im Rabattvertrag aufgeführt sind qualitativ besseres Leistungsangebot des teilnehmenden Arztes durch die notwendigen qualitativen Voraussetzungen der Arzt ist nicht die ganze Zeit mit der Eintragung der Leistungsziffern beschäftigt, sondern kann sich auf die Patienten konzentrieren.   Diskussionswürdig ist, dass der Patient sich ein Jahr an einen Arzt bindet. Da die Patienten ein Grundrecht auf die freie Arztwahl haben, können diese, ausser auch im Notfall, bei Bruch des Vertrauensverhältnisses einen anderen Arzt aufsuchen. Gleichzeitig wird vor Besuch eines Facharztes eine Überweisung benötigt, so wie es eigentlich auch im KV-System schon Voraussetzung ist.   Du findest weitere Informationen auf den Seiten des Hausärzteverbands.   Melde Dich einfach, falls Du noch weitere Fragen hast.  
  17. Gesundheitsvorsorge: - Suche nach Labor Cholesterin ohne 01732 Sonographie: - Befund "sono" oder "ultraschall" ohne EBM Ziffer 33042 LZ-EKG und LZ-RR ist mir dann zu aufwendig.
  18. Hallo,   das Thema ist wirklich ein heißes Eisen:   ab Januar werden Leistungen für Hausbesuche der nicht-ärztlichen Praxisassistenten durch die KV besonders gefördert. Hierfür gibt es 3 neue EBM-Ziffern: 03060: Zuschlag zur 03040 (2,26€) 03062: Hausbesuch (17,05€) 03063: Mitbesuch (12,53€) Entscheiden ist jetzt: jeder Hausbesuch (durch die NäPa) wird ohne Mengenbegrenzung extrabudgetär vergütet.   Im Gegensatz hierzu, fließt der Hausbesuch durch einen Arzt (01410) in das Regelleistungsvolumen (RLV) ein. Bei uns werden diese ärztlichen Hausbesuche praktisch nicht vergütet, da wir das RLV regelmäßig überschreiten.   Um die Leistungen abrechnen zu können, müssen diese bei der KV beantragt werden. VERAHs benötigen für Anerkennung als NäPa eine Zusatzqualifikation.   Update 02.12.: Konkret ist die KV noch mit der Umsetzung beschäftigt. Nach Rücksprache mit unserer KV Baden-Württemberg gibt es ein folgende Punkte: die Antragsformulare für die Anerkennung der Leistungen liegen noch nicht vor. Wahrscheinlich kann der Antrag rückwirkend im neuen Jahr erfolgen. Man kann sich bei der KV auf eine Interessentenliste setzen lassen, die Unterlagen werden dann automatisch zugesandt. VERAHs mit über 5 Jahren Berufserfahrung brauchen eine Fortbildung aus den Modulen "VERAH plus" von insgesamt 20 Stunden verteilt auf 2 Tage. Abgeschlossen wird diese Fobi mit einer Prüfung bei der Landesärztekammer VERAHs unter 5 Jahre Berufserfahrung benötigen 40h Fobi. Eine Abschlussprüfung ist wiederum erforderlich sowohl die Landesärztekammer als auch das IHF planen diese Fortbildungen und werden Termine auf der Homepage bekannt geben. für die Anerkennung der Leistung der VERAH ist das Datum der Anmeldebestätigung für eine solche Zusatzfortbildung entscheiden.   Grüße
  19. Sehr schöne EBM Übersicht -- leider jedoch ohne die Palliativziffern -- bitte ergänzen -- Mit kollegialen Grüßen PS: die Vertreterpauschale ist ein Hohn - und das Ansetzen der Konsultationsgebühr über viele seperate Gespräche ist doch Patientenklau am Kollegen - oder ?
  20. Hallo, nach Rücksprache mit der Abrechnungsberatung unserer KV (Baden-Württemberg) berechtigt die Durchführung eines geriatrisches Assessment, welches wissenschaftlich validiert worden ist, zu der Abrechnung der EBM-Ziffer 03360 (hausärztlich geriatrisches Basis-Assessment). Es kann sich um den "Barthel-Index" aber auch um das "Manageable Geriatric Assessment" handeln.
  21. Hallo, eine Übersicht der Diagnosen für die Abrechenbarkeit der Tests finden Sie hier Diagnosen und ICD-Kodierungen für die geriatrischen Leistungen EBM 03360 und 03362
  22. Hallo Herr Kluess, klar, die Abrechnungs-Ziffern lauten: EBM: 03330 Spirographische Untersuchung (6,08 € / 60 Punkte) Nach GOÄ können Sie zwei Ziffern abrechnen 605 Ruhespirographische untersuchung 14,11 € einfach 605a Flußvolumenkurve bei Spirographie 8,16 € einfach Vielleicht hilft Ihnen auch diese kleine GOÄ-Übersicht in den Foren:
  23. Sehr geehrter Herr Jäger, vielen Dank für Ihre Hinweise zu diesem portablen Spirometer. Verraten Sie mir bitte die aktuelle gültigen Abrechnungsziffern (EBM/GOÄ)? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen H.Kluess
  24. Gemeinsam für einen erleichtern Praxisalltag Für Medizinische Fachangestellte (MFA / früher Arzthelferin) und Ärzte Finde hier Wissen, Austausch und QM-Vorlagen Was ist Teramed? Teramed.de bietet kostenlos eine Community-Plattform für einen verbesserten Austausch zwischen Medizinischen Fachangestellten (MFA), Ärzten und Praxismanagerinnen über die tägliche Arbeit in der Arztpraxis oder Medizinischen Versorgungszentrum. Denn viele MFA, Praxismanager und Ärzte sind Einzelgänger in der ambulanten Medizin. Für eine zeitgemäße ambulante Gesundheitsversorgung muss das Praxisteam gemeinsam an Zielen der Arztpraxis und Medizinischem Versorgungszentrum zusammenarbeiten. Kostenlose Vorlagen erleichtern die Abrechnung nach EBM und GOÄ und den Aufbau des Qualitätsmanagements in der Arztpraxis. Die wichtigsten EBM-Ziffern und GOÄ-Leistungen (auch für den Notfalldienst) verschaffen als übersichtliche Tischvorlage Überblick. In den Foren stellen Medizinische Fachangestellte, Praxismanager und Ärzte ihre eigene Sicht der Wünsche und Ziele in der Arztpraxis dar und helfen sich bei Fragen oder Problemen aus dem Alltag der Arztpraxis. Sei dabei Melde Dich hier kostenlos an.Lade QM-Vorlagen rund um das Praxismanagement und die KV- und GOÄ-Abrechnung herunter. Tausche Deine Meinung und Dein Wissen aus und stelle Fragen in der Community. Lade selbst QM-Vorlagen hoch. Erinnere Dich, das auch Du von den Inhalten von Teramed.de profitierst. Hast Du Fragen oder Vorschläge zu Teramed? Dann schreibe uns und hinterlasse Deine Meinung. Jede konstruktive Kritik ist willkommen.
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