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  1. Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen. Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen. Den ganzen Artikel lesen...
  2. Version 1

    917 Abrufe

    EBook: Praktischer Schnelleinstieg und Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst Musst Du auch immer die EBM-Ziffern für den Notdienst nachschlagen? Bei der Privatabrechnung geht es dann weiter: wie waren die Zuschlagsziffern und wie rechne ich noch einmal die Leichenschau korrekt ab? Spare Dir die Zeit im Internet nach den EBM- und GOÄ-Ziffern für den Notdienst zu suchen und hole Dir das EBook für den Notdienst. Ich habe die wichtigsten Abrechnungsziffern für Kassenpatienten (EBM) und GOÄ übersichtlich aufgeführt. Handlich zum mitnehmen. Zusätzlich kannst Du direkt diese Bonusmaterial herunterladen: Musterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst Ein Praxisleitfaden für den ärztlichen NotdienstWie funktioniert der ärztliche Notfalldienst?Wie steige ich in die Notdienstvertetung ein?Wie rechne ich die Notfallleistungen für Kassen- (EBM) und Privatpatienten (GOÄ) ab?Wie führe ich die ärztliche Leichenschau durch?Mit BonusmaterialÜbersicht Abrechnungsziffern EBM / NotdienstziffernÜbersicht Abrechnungsziffern GOÄ im ärztlichen BereitschaftsdienstMusterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst
  3. Hallo zusammen, mich habe eine Frage bezüglich der Abrechnung der Ziffern 35100 und 35110! können diese beiden Ziffern in einem Quartal abgerechnet werden oder in 2 verschiedenen. Praktisch Monat April die 35100 und Mai 35110? danke
  4. Wie auch bei einigen anderen Ziffern hat die nun in Kraft tretende EBM Reform auch bei der sogenannten Versichertenpauschale II, also der sogenannten Vertreterpauschale, eine Abwertung bewirkt. Auch wenn wesentliche Voraussetzungen und Bedingungen zur Abrechnung gleich bleiben, sollten Sie ab Oktober auf eine klare Differenzierung der einzelnen Leistungen als Hausarzt achten. Wie auch bei einigen anderen Ziffern hat die nun in Kraft tretende EBM Reform auch bei der sogenannten Versichertenpauschale II, also der sogenannten Vertreterpauschale, eine Abwertung bewirkt. Auch wenn wesentliche Voraussetzungen und Bedingungen zur Abrechnung gleich bleiben, sollten Sie ab Oktober auf eine klare Differenzierung der einzelnen Leistungen als Hausarzt achten. Den ganzen Artikel lesen...
  5. Wenn Sie bis jetzt eventuelle Chronikerpauschalen nach der Ziffer 03212 abgerechnet haben, so müssen Sie gemäß der aktuellen Reform der EBM-Zahlen ab Oktober einiges neu machen. Denn für die Behandlung chronisch Kranker gibt es in Zukunft zwei differenzierte Gebührenordnungspauschalen, die einen bzw. mindestens zwei direkte Arzt-Patienten-Kontakte als Voraussetzung zur Geltendmachung haben. Dabei sollen die Inhalte dieser persönlichen Begegnungen so gestaltet sein, dass unter anderem eine leitliniengerechte Therapie erkennbar ist. Vor allem, wenn Sie als Hausarzt tätig sind, ist allerdings fraglich, ob in dieser Neuregelung der Chronikerpauschalen auch hausarztuntypische Leistungen abgerechnet werden können. Wenn Sie bis jetzt eventuelle Chronikerpauschalen nach der Ziffer 03212 abgerechnet haben, so müssen Sie gemäß der aktuellen Reform der EBM-Zahlen ab Oktober einiges neu machen. Denn für die Behandlung chronisch Kranker gibt es in Zukunft zwei differenzierte Gebührenordnungspauschalen, die einen bzw. mindestens zwei direkte Arzt-Patienten-Kontakte als Voraussetzung zur Geltendmachung haben. Dabei sollen die Inhalte dieser persönlichen Begegnungen so gestaltet sein, dass unter anderem eine leitliniengerechte Therapie erkennbar ist. Vor allem, wenn Sie als Hausarzt tätig sind, ist allerdings fraglich, ob in dieser Neuregelung der Chronikerpauschalen auch hausarztuntypische Leistungen abgerechnet werden können. Den ganzen Artikel lesen...
  6. Frage zur Abrechnung: Nach Telefonat mit Pat. wird die 01435 abgerechnet. Pat kommt eine Woche später und holt Wiederholungsrezept (ohne AP-Kontakt) Kann hier die 01430 neben der 01435 abgerechnet werden
  7. Hallo Peter Gilgen, das ist ja spannend, ich werde das morgen gleich mal mit der Abrechnungsberatung unserer KV klären. Der EBM ist hier eigentlich eindeutig. Auf dieser Grundlage überlege ich tatsächlich, ob wir in unserer üBAG nicht doch mehr auf die EBM-Ziffer 01435 und 01430 achten sollten. Wir beschäftigen in unserer üBAG mehrere Ärzte: das würde bedeuten, dass bei jedem Wiederholungsrezept noch einmal mit der EBM-Ziffer 01430 1,35 € und mit der Leistungsziffer 01435 bei einem APK 9.18€ zu verdienen wären. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann fliesen die EBM-Ziffern 01435 und 01430 in das "Budget" Regelleistungsvolumen ein, aber führen im nächsten Jahr zu einer Erhöhung des Regelleistungsvolumen, weil es einen Arztfall auslöst. Die große Frage für mich ist, wie man solche Ziffern ohne viel Aufwand in die Praxis-EDV eintragen kann, ohne dass man sich erst einmal alle EBM-Ziffern anzeigen lassen und dann überlegen muss, bei welchem Arzt schon eine Ziffer eingetragen ist. Vom Bauchgefühl bin ich froh, dass es die pauschalisierte Vergütung für die Selektivverträge / HZV gibt. Grüße Ralph Jäger
  8. Ab 1. Juli ist die Chronikerziffer 03221 als Zuschlag zu 03220 bei mindestens 2 APKs zu werten und nicht mehr als Zuschlag zur Grundpauschale. Könnten wir beide EBM-Ziffern (also 03220 und 03221) bei einem Kontakt abrechnen oder wird das dann gestrichen? Müssen diese Ziffern an unterschiedlichen Tagen eingetragen werden?
  9. WEITER mit BILDUNG Die IBB Institut für Berufliche Bildung AG ist seit mehr als 30 Jahren für Menschen da, die durch Bildung ihr Leben verändern möchten. An zahlreichen Standorten in ganz Deutschland kümmern sich unsere Mitarbeiter intensiv darum, jedem einzelnen Kunden optimale Perspektiven auf seinem persönlichen Karriereweg zu eröffnen. Dabei entwickeln wir uns auch selbst kontinuierlich weiter: So haben wir als erstes Bildungsunternehmen ein konsequentes Qualitätsmanagement eingeführt und sind Pioniere in der Anwendung modernster Lernmethoden in virtuellen Klassenzimmern. Werden Sie Teil unserer Virtuellen Akademie VIONA®. Das sind Ihre Aufgaben Umsetzung der Seminarplanung entsprechend der Lehrpläne Umsetzung der Kursthemen und -inhalte wie Nutzung der Arztpraxissoftware wie MEDISTAR® und/oder TURBOMED® Formen der Abrechnung nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und den IGeL (Individuellen Gesundheitsleistungen) Notfallmanagement, Qualitätsmanagement und Kommunikation in Arztpraxen Sie vermitteln die Lerninhalte praxisnah und lebendig mittels virtuellem Unterricht Sie führen regelmäßig Lernerfolgskontrollen durch Das bringen Sie mit Fachliche Ausbildung und Erfahrung als medizinische/r Fachangestellte/r o.ä. Kenntnisse im Umgang mit MEDISTAR® oder TURBOMED® in Praxisverwaltung und Abrechnung, Abrechnungsregeln in EBM, GOÄ, BG und IGeL, Medizinische Fachbegriffe- und Sprache, Arzneimittellehre Ausbildereignung oder andere pädagogische Eignung wünschenswert Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung von Vorteil Methodische und didaktische Kompetenz, Zuverlässigkeit, soziale und kommunikative Fähigkeiten Das ist Ihre Verfügbarkeit: Die Kurse finden von Mo-Fr, zwischen 8.00 und 16.00 Uhr statt. Idealerweise haben Sie 2-4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten täglich Zeit. Bitte beachten Sie, dass Ihr PC über folgende technische Voraussetzungen verfügen sollte: Windows-Betriebssystem (Windows 7 oder höher) Kabelgebundene Internetverbindung (mind. DSL 6000) USB-Headset Das bieten wir Ihnen Freiberuflicher Dozentenauftrag mit zeitlich flexiblen Einsätzen Arbeit im Homeoffice: Sie unterrichten bequem von zu Hause aus; Ihnen entstehen keinerlei Fahrtkosten Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten im pädagogischen Bereich Regelmäßiger fachlicher Austausch im Kollegenkreis mittels virtueller Konferenzen Intensive Schulungen zum virtuellen Unterrichten Sind Sie der/die Richtige? Dann überzeugen Sie uns mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung über unser Online-Formular. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Mettang. (Tel.: +49 4161-5165 6746)
  10. Guten Morgen Frau Porsch, und herzlich willkommen auf Teramed.de. Genau das ist unser Problem in der Arztpraxis: den EBM verstehen nur noch einzelne Experten. Auf den Seiten der KBV wird klargestellt, dass die EBM-Ziffer 01435 angesetzt werden kann, bei : Telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktaufnahme durch den Patienten und/oder Anderer mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01435_2901410645643807508548.html In den Allgemeinen Bestimmungen wird der Kontakt genauer klar gestellt: Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt setzt die räumliche und zeitgleiche Anwesenheit von Arzt und Patient und die direkte Interaktion derselben voraus. Andere Arzt-Patienten-Kontakte setzen mindestens einen telefonischen und/oder mittelbaren Kontakt voraus, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Ein mittelbarer anderer Arzt-Patienten-Kontakt setzt nicht die unmittelbare Anwesenheit von Arzt und Patient an demselben Ort voraus. http://www.kbv.de/tools/ebm/html/4.3.1_162397750729716909817920.html Ich würde den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt als Teil eines mittelbaren Kontaktes hinzuzählen. Aber mal ehrlich: wie soll das die KV im Detail nachvollziehen? Die wird genauso von den Bestimmungen überfordert sein. Grüße Ralph Jäger
  11. Hallo, leider ist, meiner Meinung nach, die 01430 nicht neben anderen EBM-Ziffern abrechnungsfähig, also auch nicht neben der 01435. Wenn noch mehr Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten, könnte aber die EBM Ziffer 01430 einem anderen Arzt zugeordnet werden. Quelle: http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01430_2900942352684768696192.html und http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01435_2901410645643807508548.html Die Gebührenordnungsposition 01430 ist im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.
  12. MFA gesuch für allgemeinmedizinische Praxis in Berlin Mitte, 30-34h/Woche. Gewünscht sind: Kenntnisse: EBM, GOÄ, EDV, Englisch Fertigkeiten: Blutentnahme, EKG, Spirometrie, Injektionen, Impfungen, Anmeldetätigkeiten
  13. Version Q1 / 2019

    3.710 Abrufe

    Übersicht der häufigsten GOÄ-Ziffern zur Privatabrechnung Grundleistungen, Beratung, Hausbesuche, Zuschläge, körperliche Untersuchung, Injektionen, Bescheinigungen und zusätzliche GOÄ-Ziffern. Eine Einführung und Überblick der GOÄ-Abrechnung findet sich hier: Die Leistungen nach EBM für die Kassenabrechnung im Notdienst: Eine Übersicht der EBM-Ziffern für die Allgemeinmedizin / Hausarzt befindet sich hier: Stöbere in der GOÄ-Abrechnungsliste GOÄ-Ziffern
  14. Bietet Ihr eine Samstagssprechstunde oder andere erweiterte Öffnungszeiten, zum Beispiel abends, an? Die von uns vor der EBM-Reform eingeführte Samstagssprechstunde ist sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten sehr beliebt. Wir haben immer noch Samstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr offen, meistens ist um 12:00 bis 12:30 Uhr Schluß. Dafür beenden wir den Freitag schon um 12:00 Uhr. Insgesamt eine Win-Win-Situation, da es angenehmes Arbeiten bedeutet und die Patienten von der erweiterten Serviceleistung begeistert sind. Jetzt stellt sich häufiger die Frage, ob man diese Serviceleistung, aufgrund mangelnder Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM und GOÄ, aufgeben sollte. Vorteile für Patienten für einige Patienten (z.B. Fernfahrer, lange Arbeitszeiten) sind erweiterte Sprechzeiten, vor allem am Wochenende, die einzige Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen Kinder: die Symptome von Erkrankungen bei Kindern werden oft zum Wochenende stärker bzw. bewusster wahrgenommen. Auch ist der Arztbesuch dann auch leichter möglich, falls beide Elternteile arbeiten oder nur ein Auto verfügbar ist. Wunden: Patienten mit akuten und chronischen Wunden müssen nicht 2 Tage ohne fachgerechte Versorgung auskommen Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte EBM: vor der EBM-Reform wurde die Samstagsziffer 01102 außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Zwischenzeitlich fließt diese Ziffer in das RLV ein, dass meistens sowieso ausgeschöpft ist. GOÄ: bei Privatpatienten kann man den Wochenendzuschlag "D" nur mit 50% ansetzen, dass entspricht einem Zuschlag von 6,41€ HZV: interessanter wird es bei Patienten, die in Selektivverträge (Hausarztprogramm / Facharztprogramm) eingeschrieben sind: hier existiert ein möglicher Zuschlag "01100", der mit 25€ vergütet wird. Dieser kann allerdings nur bei einer unvorhergesehener Inanspruchnahme, ausserhalb einer Terminsprechstunde, abgerechnet werden. Müsste dann die Samstagssprechstunde als Notfallsprechstunde deklariert werden? Könnte dann die 01100 abgerechnet werden?
  15. Ab 01.01.2015 wird die KV nicht ärztliche Praxisassistenten (NäPa) durch 3 neue EBM-Ziffern fördern: EBM-Nr. 03060 (2,25€): Zuschlag Unterstützung des Hausarztes durch eine NäPa:Zuschlag zu Nr. 03040 bis maximal 12 851 Punkte pro Quartal. EBM-Nr. 03062 (17,05€): Hausbesuch einer NäPa – 166 Punkte,EBM-Nr. 03063 (12,50€): Mitbesuch einer NäPa – 122 Punkte.Jeder Haus- und Mitbesuch wird zu einem festen Preis extrabudgetär vergütet. Es gibt keine Mengenbegrenzung.   Der Zuschlag zur Strukturpauschale wird je Behandlungsfall gezahlt – maximal bis zu einem Wert von 12.851 Punkten (1.320 Euro) im Quartal, aber: Ausgenommen von der Fallzählung sind Fälle im organisierten Bereitschaftsdienst, Überweisungsfälle ohne Patienten-Kontakt und stationäre (belegärztliche) Fälle.Die Anzahl der Zuschläge verringert sich um die Zahl der Behandlungsfälle aus Selektivverträgen ohne Beteiligung der KV (HzV-Verträge)Es muss eine Genehmigung der NäPa durch die KV erfolgen, leider gibt es bis jetzt in den meisten KVen noch keine Antragsformulare oder konkrete Verfahren.   VERAH's können einer NäPa gleichgestellt werden, müssen jedoch für die Anerkennung weitere Fortbildungen nachweisen:   Über 5 Berufsjahre Erfahrung (ohne Lehrzeit)20 Unterrichtsstunden im Rahmen der VERAH-Plus Module: Häusliche Sterbebegleitung, Schmerzmanagement, Demenz, Workshop Ulcus CrurisUnter 5 Berufsjahre:20 Stunden zusätzlich zu oben: 8 UE Arzneimittelversorgung + 12 UE wahlweise im Rahmen der VERAH-Plus Module und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum NäPaDer Zuschlag wird ab Beginn der Ausbildung (Nachweis der Anmeldebestätigung) gewährt.   Weitere Information gibt es auf der Homepage des Ihf für Verahs.
  16. Hallo, die geriatrischen EBM-Ziffern werden außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Du kannst diese folgendermaßen abrechnen: Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment: EBM 03360 (12,36€) Ab vollendetem 70. Lebensjahr (ICD R54G) oder bei Demenz, Alzheimer, Parkinson ohne Alterseinschränkung (ICD-Code). Jeweils gesicherte ICD-Kodierung notwendig, z.B. F00.-G bis F02.-G, G30.-G, G20.1-G und G20.2-G Nur zweimal im Jahr abrechenbar. Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex: EBM 03362 (16,11€) Muss vom Arzt angesetzt werden! Gesicherte ICD-Kodierung notwendig Voraussetzung ist das Vorliegen des hausärztlich-geriatrischen Basisassessment, nicht länger als 4 Quartale zurückliegend. Grüße Ralph
  17. Hallo zusammen, eines vorweg - ich brauche Hilfe bei einem spannenden Thema: Ich bin Masterstudent im Bereich Gesundheitsökonomie und benötige für meine Masterarbeit Hilfestellung beim Thema ambulante Abrechnung, speziell im Bereich Telemedizin i.V.m. einer NäPa (VERAH) für einen Hausarzt. Was habe ich vor: Ich möchte die Potenziale, die in der Telemedizin inkl. der Beschäftigung einer NäPa (VERAH) liegen herausstellen und im Zuge der Arbeit ein Berechnungsmodell erstellen. Demnach habe ich gedacht, dass man drei Testabrechnungen gegenüberstellen könnte (EBM-Bereich): Eine Testabrechnung mit einem "normalen" Hausarztbesuch vor Ort in der Praxis; eine weitere Testabrechnung durch den Telemedizin Hausbesuch in Verbindung mit VERAH und eine weitere Abrechnung, bei der der Hausarzt die Hausbesuche ohne die VERAH erledigt. Die Abrechnungen werden sich ja defitiv unterscheiden: Im Telemedizin-Fall ist der Arzt nicht mehr voll involviert, da bricht ja ein Vergütungsbestandteil weg, der durch die VERAH und weitere Zulagen (Technik für den Telemedizin-Rucksack) kompensiert/überkompensiert wird. Der Arzt generiert aber einen Effizienzgewinn, da er nicht vor-Ort ist und weitere Patienten behandeln kann, somit wären auch viel mehr Hausbescuhe möglich! Genau diese Auswirkungen möchte ich durch den Vergleich der beiden Abrechnung untersuchen. Ich will wissen: wievie teurer/günstiger sind die beiden Abrechnungen, um schlüsse daraus zu ziehen. Ich werde das dann alles hochrechnen auf die durchschnittlich möglichen Hausarztbesuche und davon die Kosten für die NäPa, das Gerät etc. abziehen. Welche Indikation sehe ich da für den Vergleichsfall: bspw. EKG und Lungenfunktionstest, sollte da natürlich bei allen drei Abrechnung im Sinne einer Vergleichbarkeit gleich sein (Zwillingspaar) -> Genau das, was die NäPa auch durchführen könnte bei ihrem Hausbesuch. Jetzt zu Euch/Ihnen: Ich habe leider keine Ahnung von EBM, welche Ziffern wie zusammen abgerechnet werden können etc, finde das Thema aber trotzdem super interessant, macht mich aber aufgrund meiner Unkenntnis im Bereich Abrechnung schlaflos Wäre jemand bereit, mir diese 3 Abrechnungen (das können auch nur die Ziffern sein etc. die Wertkomponente kann ich mir dann selber ruassuchen aus dem Katalog) zu erstellen? Das wäre ein Quantansprung!!! -> Ich weiß, dass ein paar Ziffern auch gedeckelt sind, die VERAH Leistungen aber meist extrabudgetär sind. Über eine Rückmeldung freue ich mich & ich hoffe, dass man mein Ziel versteht und ihr mich unterstützt VG
  18. Hallo, Du hast vollkommen recht, wie Du schon beschrieben hast, müssen die die EBM-Kriterien für die Abrechnung der Chronikerziffer 03220 / 03221 eingehalten werden (s.u.). In unseren Praxen kommt es allerdings gar nicht so selten vor, dass wir Patienten jedes Quartal in Vertretung sehen. Das liegt auch daran, dass einige umliegende Praxen häufig Urlaub machen und reduzierte Sprechzeiten anbieten (Mittwoch und Freitag Nachmittags geschlossen, keine Abendsprechstunde). Auch zeitnahe Termine erhalten einige Patienten nicht und suchen dann uns auf. Diese weisen wir nicht ab, denn meistens benötigen diese wirklich zeitnah medizinische Hilfe. Wir drängen aber nicht zu einem Hausarztwechsel, denn die Kollegen arbeiten so, wie sie es können. In diesen Fällen, in denen wir auch in Vertretung die Patienten jedes Quartal sehen, würde ich die EBM-Kriterien der Chronikerziffer als erfüllt sehen. Davon nimmt die Abrechnungsberatung unserer KV (BaWü, nach telefonischer RS) allerdings explizit Abstand und schließt, die Möglichkeit der Abrechnung der Chronikerpauschale im Vertretungsfall aus. Grüße Ralph Jäger ------------------------ Info der KV-BaWü: Die Chronikerpauschale ist nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen sowohl mindestens eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung als auch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen hausärztlichen Behandlung und Betreuung vorliegen. Die KVBW sieht das Kriterium der Kontinuität nach EBM als gegeben: 1. Wenn im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal in mindestens drei Quartalen in derselben Praxis stattgefunden hat. Hierbei müssen in mindestens zwei Quartalen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben. 2. Bei Neugeborenen und Säuglingen mit lang andauernder, lebensverändernder Erkrankung (vor dem ersten Geburtstag) ist die Chronikerpauschale auch ohne Einhaltung der ansonsten obligatorischen Kontakte in Vorquartalen ansetzbar. 3. Falls der chronisch Kranke seine Hausarztpraxis gewechselt hat und vorher wie unter Punkt 1 beschrieben im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung betreut wurde oder die hausärztlichen Kontakte anderweitig in Anspruch genommen hat (zum Beispiel bei Wechsel von der PKV in die GKV). In diesen Fällen muss die hausärztliche Praxis, die die Chronikerpauschale abrechnet, die Arzt-Patienten-Kontakte in der Patientenakte dokumentieren, die in der anderen Hausarztpraxis stattgefundenden haben. Dabei muss unbedingt die Chronikerpauschale mit dem Buchstaben H gekennzeichnet werden (zum Beispiel 03220H). Diese Kennzeichnung ist für zwei weitere Quartale vorzunehmen, wenn der Patient weiterhin in dieser Praxis hausärztlich betreut wird. Quelle: https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2127 - Seite 7
  19. Guten Morgen Miriam, wir versuchen konsequent die EBM Ziffer 03360 (geriatrisches Basisassessment) zweimal pro Jahr abzurechnen. Hierzu nutzen wir aus, dass z.B. bei uns der Barthel-Index schon hinterlegt ist und wir nur Veränderungen notieren müssen. Zur EBM 01732: Die Ergebnisse der Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen dürfen seit Dezember 2010 auch elektronisch dokumentiert werden. Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1250/2010-12-16_GU-RL_E-Doku_BAnz.pdf Vorausgegangen ist ein Beschluss des GBA, dass die Dokumentationen nicht mehr an die Kassenärztlichen Vereinigungen gesendet werden müssen (https://www.g-ba.de/downloads/34-215-251/2008-06-19-Kinder-Entbuerokratisierung.pdf) Leider kann ich mit der HZV-Verträgen in Hessen nicht weiterhelfen, aber sicherlich ein anderes Mitglied von Teramed. Anbei noch ein paar Vorlagen zum Geriatrischen Basisassessment in Wordformat, die man direkt in das Praxisprogramm einbinden kann: Grüße Ralph
  20. Wir bieten eine Stelle als MFA, Kinderkrankenschwester oder andere Berufe mit Erfahrung z.B. an der Rezeption, w/m in Voll- oder Teilzeit Stellenbeschreibung Kinderheilkunde, Schwerpunkt Kinderkardiologie und Neonatologie Ihre Aufgaben: • Sie betreuen Eltern und Angehörige mit Sensibilität und Empathie • Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Sprechstunde • Sie verantworten die Vorbereitung von kinderkardiologischen Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen nach den Kinderrichtlinien • Sie unterstützen das Impf- und Terminmanagement • Sie unterstützen maßgeblich die Abrechnung nach EBM, GOÄ und bei Selektivverträgen Ihr Profil (m/w) • Grundausbildung als med. Fachangestellter oder ähnlichem • Erfahrungen in der Kinderheilkunde oder Erfahrungen im Umgang mit Kindern und deren Eltern • Eine angemessene Dienstleistungsorientierung und unternehmerisches Denken • Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise und organisatorisches Geschick • Vorausschauendes Denken und Handeln • Gutes Einfühlungs- und Kommunikationsvermögen • Ehrlichkeit und Teamfähigkeit • Zuverlässigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit • Offenheit gegenüber technischen Neuerungen schön wäre es wenn Sie über • Englischkenntnisse, • Tastschreiben am PC, • Gute MS Word-Kenntnisse, Erfahrungen mit dem Praxisprogramm Medatixx oder einer anderen Praxissoftware • Erfahrungen im Bereich der kardiologischen Funktionsdiagnostik verfügen würden. Interesse? – dann erwartet Sie • Eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe in einem guten Team, sowie Entwicklungsmöglichkeiten • Gründliche Einarbeitung und kontinuierliche Trainings/Weiterbildung • Ein attraktives Einkommen und eine Praxiskultur, die durch Ehrlichkeit geprägt ist Erste Informationen zur Kinderarztpraxis und ihren Schwerpunkten finden Sie unter: http://www.dr-wenzel-kinderaerztin-mainz.de/ Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen (Anschreiben inkl. Gehaltsvorstellung und Kündigungsfrist, Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe der Referenznummer 1027 ausschließlich per E-Mail direkt an Frau Dr. Anke Wenzel: wenzelanke@t-online.de Keine Führungsverantwortung
  21. Die EBM-Ziffer 32030 (Urinstix außerhalb Check-UP) ist durch die Ziffer 32033 ersetzt worden.
  22. Hallo ATei, jetzt verstehe ich die Problematik erst richtig (shame on me ): Der hausäztliche Fachinternist (Innere Medizn) muss andere Grundpauschalen abrechnen und darf bestimmte EBM-Ziffern nicht ansetzen. Ich habe hier eine Vorlage erstellt, vielleicht hilft Dir diese. Bitte melde Dich, wenn etwas fehlt oder verbessert werden kann. Danke auch an @MFAimNetz: Dieser Online-EBM Zugriff mit Filterung ist ziemlich nützlich, den kannte ich auch noch nicht. Leider ist ein direkter KV-Safenet-Zugang (also über einen KV-Safenet-Router) erforderlich. Diesen müssen wir für jeden einzelnen Arbeitsplatz einrichten. Die Verbindung zum KV-Safenet ist bei uns auch etwas träge. Wie ist das bei euch?
  23. Ich glaube, du suchst das hier: EBM Innere Medizin 4. Quartal 2016 (Stand: 30.09.2016, PDF, 4.8 MB) Und noch... neu bei der KBV: Online-EBM mit Fachgruppenfilter, Einstellungsmöglichkeit für Favoriten etc. (wenn ihr Zugang zum Safe-Net habt), siehe: http://www.kbv.de/html/1150_24898.php
  24. Hallo Stefanie, in welchem Bundesland arbeitest Du? Die Abrechnungsziffern im Hausarztvertrag sind hier etwas unterschiedlich, z.B. in Baden-Württemberg ist der Hausbesuch in der Pauschale enthalten. Es gibt in BW eine Zusatzpauschale P5 mit der Abrechnungsziffer 0008 für die Betreuung von Patienten in Pflegeheimen, die einmal pro Quartal angesetzt werden kann. Des weiteren solltest Du bei der KV beachten, ob Du nicht bei einer Anforderung die EBM-Ziffer 01415 ansetzen kannst, wenn ein dringender Hausbesuch angefordert wurde: EBM 01415 Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt LG Ralph
  25. Hallo Alex, Ich kann nur zustimmen. Es ärgert mich, dass man für alle möglichen Tätigkeiten oder Umstände (Chroniker) kleine Eurobeträge mit Hilfe einer komplexen Abrechnungssystematik (EBM) erhält. Ein gut geführter Medikationsplan ist zeitaufwendig und muss in Ruhe mit den Patienten und Angehörigen besprochen werden. Dass dieser für die medizinische Versorgung der Patienten sinnvoll ist, ist klar. Entsprechend sollte auch dieser Aufwand in der Vergütung berücksichtigt werden. So wie ich es aber verstanden habe, erhält man sowohl für die Patientengruppen "Chroniker" und "Nicht-Chroniker" jeweils 4€ pro Jahr: bei Nicht-Chroniker mittels der Ziffer 01630 (muss extra angesetzt werden) bei Chroniker als pauschalen Zuschlag 03222 zur EBM-Ziffer 03220, der mit 10 Punkten bewertet (ca. ein Euro) ist. Dieser Zuschlag wird automatisch von der KV zugesetzt. Wenigstens werden diese Leistungen extrabudgetär vergütet. http://www.kbv.de/media/sp/2016_09_29_Praxisinformation_Medikationsplan.pdf Gibt es eigentlich auch einen Zuschlag oder Vergütung für Patienten in den Selektivverträgen, also im Hausarzt- oder Facharztprogramm? Oder ist etwas geplant?
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