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  1. Version 1.0.0

    1.303 Abrufe

    Einarbeitungsplan für neue Medizinische Fachangestellte (MFA) für die Anmeldung, Büro, Geräte, Assistenz und Labor / OP.
  2. Version 1.0.0

    249 Abrufe

    Einarbeitungsplan für neue Ärzte Arbeitsmaterial bestellen Zuständigkeit Erledigt am: durch: Stethoskop PM Standort Otoskop PM Standort Namenschild PM Standort evtl. Hausbesuchstasche/Kartelesegerät PM Standort Arbeitskleidung PM Standort Pulsoxymeter PM Standort Erster Arbeitstag Personal vorstellen Gesellschafter Praxisräumlichkeiten zeigen "" Parkmöglichkeiten "" Sprechstundenablauf erklären (Kurzsprechstunde, Wartebereich, Terminkalender etc.) "" Bezugsperson/Ansprechpartner wird von Fall zu Fall geklärt Schweigepflichterklärung " " Schlüssel " " Checkliste fürs Steuerbüro " " PC-Kenntnisse Zuständigkeit Erledigt am: durch: Account für Praxisprogramm Account für Intranet Persönliche Arztliste anlegen Intranet erklären Zeiterfassung erklären Schichtplanung erklären Praxisprogramm erklären Zuständigkeit Erledigt am: durch: Wartezimmerliste Gesellschafter Abbrechung "" Patient aufrufen "" Rezepte erstellen "" Heilmittel erstellen "" Überweisung erstellen "" Anamnese/Befund/Diagnose/ ICD-Koodierung "" Formulare "" Persönliche Arztliste "" Messenger-Funktion "" Laborauftrag erklären "" HZV / Scheinverwaltung "" Sonstiges Zuständigkeit Erledigt am: durch: Steckbrief + Foto für Internetseite Arbeitsmedizinische Untersuchung Beantragung genehmigungspflichtiger Leistungen bei der KV wordicon.exe
  3. Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach einer gescheiten Wunddokumentation, die nicht 5 Seiten beinhaltet. Es solle kurz, knackig und auf den Punkt gebracht sein. Hat einer so eine Vorlage für mich? Ich danke schon mal im Voraus für die Unterstützung.
  4. Hat sich schon jemand mit der Praxissoftware T2med auseinandergesetzt? Grüße Yvonne
  5. Liebes Forum, ich recherchiere gerade für eine Arbeit ein paar Fakten zum Thema "Hausbesuche bei Kinderärzten". Ich würde mich freuen, wenn einige MFA oder Ärzte hier "aus dem Nähkästchen" plaudern würden. Inbesondere interessieren mich folgende Fragen: - Wie oft machen eure Kinderärzte Hausbesuche? - Wenn Hausbesuche gemacht werden, welche Leistungen werden meistens abgerechnet? Haben eure Docs auch medizinische Geräte dabei? - Wie hoch ist der durchschnittliche Rechnungsbetrag bei einem privatversicherten Kind? Danke für eure Hilfe, ihr helft mir damit sehr! Viele Grüße, Arne
  6. Hallo ich arbeite in einer Allgemeinarztpraxis mit 4 Ärzten und 7 MFA's. In unserem Haus ist auch eine Hauskrankenpflege, welche letzte Woche Begehung einer Gefährdungsbeurteilung hatte. Der Chef hatte online über die BGW ein Protokoll (knapp 70 Seiten) ausgefüllt. Die BGW bietet das leider nicht für Arztpraxen an und ich wollte mal fragen, wie ihr das so handhabt. Meine Chefin möchte gern, dass wir für unsere Praxis auch so ein Protokoll anfertigen. Habt ihr euch Software dafür besorgt oder habt ihr euch selber Protokolle (z.B. mit Exel) erstellt. LG JUlia
  7. Hallo Zusammen, wer kann mir Tipps zur Abrechnung einer Kniearthroskopie geben? Ich möchte einen Simultaneingriff bei einer KAS abrechnen, habe aber nur eine OPS Ziffer. Beim Eingriff wurde aber am Außen- und am Innenmeniskus operiert oder am Knorpel. Die KV sagt, es müssen zwei verschiedene OPS Ziffern sein. Ich habe aber bloß einen und es war ein Simultaneingriff. Im Voraus herzlichen Dank für eure Hilfe. Mfg Annett Müller
  8. Hallo zusammen, ich wollte mich mal umhören, inwieweit ihr eine Software für euer QM nutzt. Wir haben vom Vorgänger eine QMSoftware geerbt. Ich bin nicht ganz so glücklich mit der Handhabung und überlege ggfs. ein anderes System zu testen oder das QM als reine Dokumentenform auf dem Praxisserver zu lassen. Gibt es Erfahrungen von eurer Seite oder Tipps , auf was man noch achten sollte? Vielen Dank lemontree77
  9. Hallo Ihr lieben. Ich suche die wichtigsten EBM Ziffern für die Gyn. Bin neu in der Gyn. Kann mir jemand helfen.
  10. bomi

    DMP / QM

    Hallo, mein Name ist Michaela und ich lese seit einiger Zeit aktiv hier mit. Habe auch schon einige der tollen Vorlagen hier nutzen können. Ich bin seit 2 Jahren VERAH und seit 10 Jahren in der aktuellen Praxis beschäftigt. Mehr oder weniger habe ich auch die Aufgaben einer Praxismanagerin übernommen, wobei ich keine Ausbildung hierzu habe. Nun zu meinem Problem...Die Praxis besteht seit 10 Jahren und in der letzten Zeit wird immer deutlicher, daß wir dringend etwas in Sachen QM und Organisation der Praxis unternehmen müssen. Es läuft zwar alles, für meine Begriffe aber oft suboptimal. Fehlende Zuständigkeiten, unerledigte Arbeiten bzw. Weiterschieben von Arbeit usw. Das nervt natürlich. Meine Frage: Wie habt ihr bei euch in der Praxis die "Abwicklung" der DMP-Untersuchungen organisiert? Wir haben sehr viele DMP-Pat., diese bekommen in der normalen Sprechstundenzeit einen Termin und killen so oft den reibungslosen Ablauf. Wie läuft es bei euch, oder habt ihr Verbesserungsvorschläge für mich?
  11. Version 1.0.0

    1.394 Abrufe

    Checkliste für die täglichen Aufgaben in der Arztpraxis
  12. Hallo, ich habe gerade diesen Artikel gelesen. In unserem Labor wird solch ein Programm auch angeboten. (Gibt es unterschiedliche Programme? Ich vermute es... ) Doch wird hier noch ein Papierlaborschein zusätzlich benötigt. Dies wäre noch nötig, da die KBV wegen des Datenschutzes Bedenken hätte. Die elektronische Übermittlung der Laboranforderungen funktioniert und wird auch überspielt. Das händische Ausfüllen eines Laborscheines würde leider nicht wegfallen. Dies wäre aber, aus meinen Augen, die große Zeit- und auch Kostenersparnis. (Im Moment läuft es bei uns: Parameter werden vom Arzt eingegeben, MFA füllt es aus, Schein zur Kontrolle und Unterschrift an Arzt zurück,) Falls hier irgendetwas in der langen Kette nicht funktioniert, staut sich die Arbeit nach hinten auf und es kommt zu Fehlern. -> nicht übernommene Diagnosen, fehlende Ausschlußziffern..... Wie arbeitet Ihr? Papierform? Oder mit dem Laborprogramm? Und wenn Ihr mit dem Laborprogramm arbeitet, wo liegen die Fehlerquellen? Spart man wirklich soviel Zeit? Müßt ihr zusätzlich noch einen Laborschein in Papierform mitschicken? Lohnt es sich dennoch umzusteigen? Ich bin sehr gespannt auf Erfahrungswerte! Vielen Dank
  13. Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit 4 Ärzten und praktizieren derzeit in "verhältnismäßig" kleinen Räumlichkeiten von ca. 140 Quadratmetern. Die Reinigung erfolgt über eine 450 Euro-Kraft. Sie benötigt dafür ca. 2 Stunden an 5 Tagen der Woche. Nun planen wir einen Praxisausbau auf ca. 320 Quadratmeter, Es werden dann 7 Sprechzimmer, 1 Labor, 2 Funktionsräume, ein Schulungsraum und natürlich Wartezimmer, Anmeldung usw. vorhanden sein. Wir würden gerne eine professionelle Firma für die Reinigungsarbeiten beauftragen. Ein erstes Angebot beläuft sich auf 1400 Euro monatlich ... da musste ich erst einmal kräftig schlucken ... Wie haben Ihre Praxen (dieser Größenordnung) die Vergabe der Reinigung gelöst ? Mit der Reinigungsqualität sind wir derzeit so "semi-zufrieden", da erhoffe ich mir eine Besserung durch eine professionelle Firma. Auch wollen wir keine Schließzeiten mehr haben, so dass dieser Punkt bei Vergabe an eine Firma auch gelöst ist, sprich keine Urlaubsvertretung unsererseits organisiert werden muss. Ich würde mich sehr über die Mitteilung Ihrer Erfahrungen freuen. Vielen Dank ! (Im Bereich QM-Vorlagen habe ich eine sog. Übergeordnete Checkliste zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument leistet uns gute Dienste und ich hoffe, dass ich so ein wenig an die Teramed-Community zurückgeben kann.)
  14. Gast

    Arbeitsplan / Schichtplan

    Hallo zusammen! Ich bin auf der Suche nach einem Arbeitsplan zur Einteilung der einzelnen MFA`s (14 - im Zweischichtsystem),in dem man gut einteilen kann WER/WAS/WANN - WIE LANGE macht, vor allem auch in der mittags Überschneidungszeit. (Frühschicht ca.08:00-16:00/Spätschicht 11:00-19:00 Uhr-über Mittag beide Schichten da) Wer kann mir helfen? Danke im Voraus!!! Anonym beigetragen
  15. Hallo, Da unsere Praxis sehr beliebt ist und die Alternativen in der Stadt nicht beliebt sind, wird unsere Praxis überrollt. Ist es erlaubt keine Patienten mehr aufzunehmen? Was ist mit Leuten die einfach in die Praxis kommen und keine Patienten sind? Meine Kollegin meint, man darf keinen Patienten abweisen. Das kann doch nicht sein. Unser Chef arbeitet sich kaputt und die anderen Ärzte in der Stadt schalten den Anrufbeantworter an oder gehen nach Hause. So kommen alle Patienten zu uns. Die Kollegin meinte einen Notfall muss man annehmen, darf man niemals abweisen. Notfall in der Augenarztpraxis ist für mich eine schwere Verletzung am Auge, aber kein Hagelkorn. Wie macht ihr das? Würde mich über Anregungen und Tipps freuen. Grüße Anonym beigetragen
  16. Hallo liebes Teramed Forum, wir sind eine Allgemeinarztpraxis in Bayern. Nun stellt sich folgendes Problem. Wir haben keinen wirklich geeigneten Aufklärungsbogen für Patienten für kleine Eingriffe, die in unserer Praxis gemacht werden. Egal wen man anspricht, sei es die KV, die Ärztekammer, den Hausaerzteverband, Fachverlage... es scheint niemanden zu geben, der hier etwas zu bieten hat. Hier scheint es eine Grauzone zu geben im Dschungel der gesetzlichen Vorschriften. Denn aufgeklaert soll der Patient ja werden. Wie lösen diese Fragestellung andere Allgemeinarztpraxen?Haben sie sich selber einen Text zusammen gestellt oder gibt es doch irgendwo schon Vordrucke für Klein OPs die die Praxis absichern? Auf Antworten freue ich mich und danke schon jetzt herzlichst für alle Ideen in diesem Bereich
  17. Hallo, da ich neu hier bin möchte ich mich kurz vorstellen. Ich heiße Elli und arbeite in einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie. Seit Juli gibt es ja nun neu die Kooperationsverträge mit Pflegeheimen. Welche Ziffern darf ich dann abrechnen?? Ist bestimmt ganz einfach aber ich habe es noch nicht wirklich verstanden. Danke für eure Hilfe Grüßle Elli
  18. Es mangelt an den MFA. Selbst der bisher zweimalige Versuch, den Nachwuchs selbst auszubilden, scheiterte kläglich. Azubine Nr. 1 (17 Jahre) glänzte durch Lügen ohne rot zu werden, gepaart mit einer unerträglich kindischen Art (lacht sich schlapp beim minutenlangen Versuch die Kappe einer Kanüle abzuziehen und heult los, als der Versuch endlich "glückte" mit dem Pech, sich besagte Kanüle dabei in den Finger zu hauen. Den Finger im Mund heulte sie gleich noch mehr, weil sie sich dann auch noch auf den Finger beißt... 3 Krankenscheine in 3 Monaten usw...) Azubine 2 (23 Jahre!) meldet sich in Woche 2 bei unserer Famulantin via Facebook krank. Famulantin, oder auch unsere "externe Krankmeldestelle" war zu dem Zeitpunkt ebenfalls die 2. Woche da... Kein Anruf in der Praxis o.ä. auch nicht am 2. Fehltag, keine Reaktion auf Anrufe meinerseits, also fristlose Kündigung. MFA 50 Jahre, angeblich in alter Praxis Ausbildungsverantwortlichen, nach dem ersten Tag incl. Blutentnahme, Beschwerden von Patienten. Unzureichende Desinfektion, übermäßig langes Anstauen, stochern auf der Suche nach venösem Blut. Hinzu kamen Beratungsresistenz, konsequentes Ignorieren von Anweisungen usw... Von dem Versuch einer Kauffrau im Gesundheitswesen die essentiell wichtige GOP 03000 einzutrichtern, fang ich lieber nicht an. Neuester Trend: bewerben, Gespräch, Probearbeiten, maximales Interesse heucheln, mit dem Vertrag zum eigentlichen Arbeitgeber gehen, vermutlich Gehaltsverhandlungen führen, uns absagen. So geschehen erst wieder letzte Woche. Ich bedauere inzwischen jede einzelne Minute der verschwendeten Zeit, die ich eigentlich nicht habe. Aber das soll an der Stelle nicht das Thema sein. Sollte vielleicht dazu noch ein neues eröffnen. Jedoch, wenn jemand hier den ultimativen Tipp hat, wie und wo man eine motivierte und fähige Mitarbeiterin ködert, immer her damit. PS: am Geld kann's nicht liegen. Die Gehaltsvorschläge waren selbst für Nicht-MFA weit über Tarif...
  19. Hallo zusammen, bisher haben wir die Patienten für eine Allgergietestung zum Dermatologen oder HNO geschickt, die dann einen Hauttest (Prick) durchgeführt haben. Soweit ich weiss, darf ich als Hausarzt den Pricktest nicht abrechnen. Meine Frage jetzt: Zwei umliegende Hautärzte meinen, dass der Prick-Test nicht mehr durchgeführt wird, nur noch der RAAST-Test mittels Blutentnahme. Diesen könnten wir ja auch selbst machen. Darf der Hausarzt den RAST-Test auf Kassenkosten durchführen und wie viele Allergene dürfen getestet werde? Gibt es da Begrenzungen?
  20. Die erste spürbare Auswirkung des E-Health-Gesetzes, das am 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist: Patienten haben ab dem 01. Oktober 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan (Medikamentenplan), wenn sie mindestens drei Medikamente einnehmen. Aber: Was hat der Medikationsplan eigentlich mit E-Health zu tun? Das E-Health-Gesetz wird vor allem mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung gebracht. Eine praxisnahe Vorgabe enthält aber das E-Health-Gesetz (das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“), die auf den ersten Blick gar nichts mit „digitaler Kommunikation“ zu tun haben: Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren: Alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind, Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die oben genannte Medikation relevant sind. Ärzte erhalten für die Erstellung und Aktualisierung des einheitlichen Medikationsplans eine Vergütung - entweder als Einzelleistung (GOP 01630) oder Zuschlag zur Chroniker- bzw. Grundpauschale. Einzelheiten dazu gibt es auf den Seiten der KBV. Form und Inhalt des Medikationsplans Folgende Angaben sind Pflicht im Medikationsplan: Titel "Medikationsplan" mit Seitenangabe, Name und Geburtsdatum des Patienten, Name und Kontaktdaten des Arztes und der Praxis, Datum des Ausdruckes, Barcode - mehr dazu weiter unten in diesem Artikel, Medikationstabelle mit Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Spalten für morgens, mittags, abends und zur Nacht, die Einheit (z.B. Stück oder Hub), weitere Hinweise sowie die zugrundeliegende Indikation bzw. Grunderkrankung, und schließlich der Fußbereich mit Angaben zur Praxissoftware. Der Medikationsplan soll im Format DIN A4 quer und einseitig bedruckt erstellt werden, natürlich in einer gut leserlichen Schriftart wie beispielsweise Arial. Ziel: eine gemeinsame Schnittstelle Im Jahr 2016 sollte es doch eigentlich schon selbstverständlich sein, dass jeder Patient, der mehrere Medikamente einnimmt, vom Hausarzt oder betreuenden Facharzt einen Medikamentenplan erhält. Warum also dieser gesetzliche Aufwand? Ohne ein strukturiertes Vorgehen für eine verbesserte „digitale Kommunikation“ würde es früher oder später darauf hinauslaufen, dass jede Praxissoftware eine eigene, leicht abgewandelte Form des Medikationsplans zu Verfügung stellt. Es könnte dann beispielsweise ein Abbild des Ausdrucks auf der eGK gespeichert werden. Aber sinnvoll wäre das nicht. Zielführend ist vielmehr, dass alle Teilnehmer der medizinischen Versorgung die Daten direkt in ihrer Software darstellen und verändern können. Hierzu benötigt es eine gemeinsame Schnittstelle, die trotz aller Bemühungen bisher noch nie existiert hat und noch nie breit eingesetzt werden konnte. Einen ersten Schritt in diese Richtung kann der Medikamentenplan sein. Der Barcode überwindet den Medienbruch Mit der Ausarbeitung des Medikationsplanes wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt. Diese haben sich an den im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) orientiert. Zur Überwindung des Medienbruches, also der Schnittstelle digital – analog, soll der Medikationsplan einen QR-Code oder Barcode enthalten. Dieser kann mittels Barcodescanner in die Praxissoftware eingelesen werden - oder auch mittels einer Smartphone-App. Ein vertretender Hausarzt oder ein Facharzt kann dann den aktuellen Medikationsplan des Patienten per Barcode direkt in die Praxissoftware einlesen. In der Arztpraxis noch nicht angekommen Bisher stecken die Softwarehersteller noch mitten in der Umsetzung: Die Vorgaben wurden erst dieses Jahr entworfen und Mitte 2016 noch einmal überarbeitet. Es ist zu hoffen, dass die neuen Softwaremodule für den Medikationsplan in den verschiedenen Praxisverwaltungsprogrammen nicht fehleranfällig und umständlich zu bedienen sind, sondern eine echte Hilfe im Alltag darstellen. Ob sich diese Hoffnung erfüllt, bleibt abzuwarten. Apotheker sind eingebunden - aber wo bleiben die Krankenhäuser? Entsprechend dem Gesetzesentwurf sind die Apotheker jetzt schon beteiligt - die Krankenhäuser aber nicht. Das ist ein großer Haken an den aktuellen Plänen: Der stationäre Sektor sollte besser früher als später in diesen Entwicklungsprozess mit eingebunden werden, denn sonst bleibt der Medienbruch an anderer Stelle - nämlich bei Aufnahme und Entlassung - bestehen. Mit einer Beteiligung der Krankenhäuser würden sich dagegen bei Einweisung oder Entlassung von Patienten die Medikationsdaten einfach und sicher übernehmen lassen. Da wir gerade beim Wünschen sind: Zielführend wäre auch, dass Sozialdienste und Pflegeheime die Medikationspläne einfach und korrekt übernehmen können, und dass dieser Prozess in Zukunft nicht mehr durch Papier oder eine physikalische Gesundheitskarte erfolgt, sondern wirklich digital. Datenschutz nicht vergessen Nicht zu verachten ist die Menge an persönlichen Informationen auf dem Medikationsplan: Stammdaten, Diagnosen und natürlich die einzunehmenden Medikamente inklusive der bevorzugten Hersteller. Der Patient sollte idealerweise zur Vorbeugung eines Missbrauchs diese Daten selbst kontrollieren können. Eine solche Mitbestimmungs- oder zumindest Kontrollmöglichkeit der Patienten, und zwar in Bezug auf alle eGK-Daten, ist für die Zukunft angedacht. Wie genau diese aussehen soll, ist jedoch noch unbestimmt. Das sind die Meinungen, Erfahrungen und Tipps der anderen Mitglieder von Teramed
  21. Hallo, Ist es dem Hausarzt bei einer Terminanfrage erlaubt, Patienten nur aus einem bestimmten Stadtgebiet anzunehmen? Ist das normal oder rechtswidrig Wäre nett wenn Sie mir und vielen Anderen einen Rat geben könnten MfG J. Heinrich
  22. Version 1.0.0

    748 Abrufe

    Hilfreiche QM-Arbeitsanweisung für die MFA / NäPa / VERAH für die strukturierte Annahme von Hausbesuchsanforderung: Strukturierung der Hausbesuchsanforderung Um Interpretationen und Stress zu vermeiden, sollte folgendes festgelegt werden: 1. welche Informationen soll die MFA bei Hausbesuchsanforderungen abfragen? 2. welche Telefonate sollen direkt zum Arzt durchgestellt werden? 3. wie kann man die Hausbesuche in den Tages-/Wochenablauf einplanen? 4. wie erfährt der Patient / die Angehörigen, wann der Hausbesuch stattfindet? Qualitätsmanagement für Hausbesuche Und schon wieder das böse Wort: Qualitätsmanagement. Für diese Strukturierung eignen sich nun mal die Hilfsmittel Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen bzw. Verfahrensanweisung und Checklisten wunderbar. Wer es anders benennen möchte, soll sich so schöne Namen ausdenken wie: "Cheforder", "Offizielle Praxisinformation", "Leitlinie" oder ähnliches. Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung Hier stehen generelle Informationen über Hausbesuche: 1. wer und wann führt Hausbesuche durch (welche Ärzte, welche Medizinische Fachangestellte (MFA)/ AGNES / VERAH oder NäPa)? 2. werden Hausbesuche durchgeführt oder nur in bestimmten Fällen? 3. welche Pflegeheime werden besucht, welche nicht? 4. wo finden sich spezifische Anweisung für das Vorgehen in dringlichen Anforderungen? 5. gibt es eine Struktur für regelmäßige Besuche, wer führt eine solche Hausbesuchsliste?
  23. Alex2.0

    3MRGN

    Hallo an alle, ich bin Alex und arbeite so ziemlich allein beim Hausarzt (nur noch eine geringfügig Beschäftigte angestellt). Auf jeden Fall beschäftige ich mich deshalb "gezwungenermaßen" mit allen möglichen Dingen. Momentan bin ich auf der Suche nach Vorgaben/Richtlinien in denen steht, wie oft Kontrollurinkulturen/Abstriche nach Antibiotikatherapie bei 3MRGN gemacht werden müssen. Wie gesagt, ist es ein niedergelassener Arzt. Bisher habe ich nur Klinikstandards gefunden. Ich denke aber nicht, dass diese auf den ambulanten Bereich übertragbar sind. Schon allein wegen der Kosten. Außerdem frag ich mich, weshalb in den Kliniken Rektalabstriche gemacht werden. Bei unserem. "Patientenkeim" handelt es sich um Klebsiella pneumoniae. Soweit ich informiert bin, ist es ein Darmkeim. Er wird also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nachweisbar sein. Und selbst wenn es die 3MR-Variante ist, hat man doch sowieso keine Sanierungsmöglichkeit. Hintergrund meiner Frage ist die Aufforderung des Pflegeheims, doch jetzt mal die 3 Abstriche zu machen... ich denke ja, dass da ein "Halbwissender" Sanierung MRSA und MRGN ohne Sanierung durcheinander bringt. Trotzdem wäre interessant, ob es Vorgaben zu Therapiekontrolle bei MRGN gibt. Hab schon das halbe www durchforstet ohne Erfolg. Aber vielleicht hab ich auch was übersehen. Wer weiß was genaues, am besten mit Quellenangabe Vielen Dank, Alex
  24. Hallo zusammen, ich heiße Pia und arbeite seit einigen Jahren als MFA. Seit 6 Monaten hab ich den Part der Praxismanagerin übernommen. Aber irgendwie gibt es immer wieder Sachen, bei denen ich mir unsicher bin und deshalb habe ich mich mal eine Weiterbildung rausgesucht. In Magdeburg könnte ich als Fernstudium so etwas machen und sogar noch meinen Bachelor :). Die Themen klingen auch voll interessant und da ist irgendwie alles drin, qm, abrechnung, personalmanagement, patientenbetreuung, marketing etc. Wie ist das denn bei euch, macht ihr das Praxismanagement einfach so oder habt ihr das gelernt? vlg
  25. Der ACLS Provider Kurs der American Heart Association richtet sich an medizinisches Fachpersonal, welches in leitender oder mitwirkender Funktion an inner- und außerklinischen Notfallsituationen des erwachsenen Patienten teilnehmen soll. Nach Kursanmeldung erhalten Sie das offizielle Kurshandbuch zugeschickt, welches Sie im Selbststudium bis zum Kursbeginn erarbeiten. Ein freiwilliger Selbsteinstufungstest, welcher online absolviert wird, gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Stärken und Schwächen zu identifizieren.In Kleingruppen von maximal 8 Teilnehmern pro AHA-Instruktor werden Sie das zuvor erlernte theoretische Wissen anwenden, um verschiedene Fallszenarien und lebensrettende Fähigkeiten gruppendynamisch zu trainieren. Der Kurs beinhaltet: Basic Life Support High Performance CPR Atemwegsmanagement Relevante EKG Interpretation und Diagnose ACLS Algorithmen der Resuscitation Guidelines 2015 Pharmakologie für ACLS Behandlung bei akutem Koronarsyndrom und Schlaganfall Behandlung bei ROSC Kommunikative Kompetenzen Im Anschluss durchlaufen Sie die internationale Zertifikation ACLS Provider im Rahmen einer zu bestehenden Leistungsüberprüfung mit sowohl theoretischem, als auch praktischem Prüfungsteil. Sie erhalten das internationale Zertifikat sowie die offizielle AHA ProviderCard, welche ihnen im Nachgang zugesandt wird. Der Gesamte Kurs findet in deutscher Sprache statt. Selbstverständlich ist an beiden Veranstaltungstagen ein ausführliches Catering vorgesehen. Buchung unter http://www.medicaleducationservice.de/#!aha-advanced-cardiac-life-support/yabx6 Informationen unter http://www.medicaleducationservice.de
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