Die erste spürbare Auswirkung des E-Health-Gesetzes, das am 01. Januar 2016 in Kraft getreten ist: Patienten haben ab dem 01. Oktober 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan (Medikamentenplan), wenn sie mindestens drei Medikamente einnehmen.
Aber:
Was hat der Medikationsplan eigentlich mit E-Health zu tun?
Das E-Health-Gesetz wird vor allem mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung gebracht.
Eine praxisnahe Vorgabe enthält aber das E-Health-Gesetz (das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“), die auf den ersten Blick gar nichts mit „digitaler Kommunikation“ zu tun haben:
- Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt
-
In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren:
- Alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind,
- Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie
- Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die oben genannte Medikation relevant sind.
Ärzte erhalten für die Erstellung und Aktualisierung des einheitlichen Medikationsplans eine Vergütung - entweder als Einzelleistung (GOP 01630) oder Zuschlag zur Chroniker- bzw. Grundpauschale. Einzelheiten dazu gibt es auf den Seiten der KBV.
Form und Inhalt des Medikationsplans
- Titel "Medikationsplan" mit Seitenangabe,
- Name und Geburtsdatum des Patienten,
- Name und Kontaktdaten des Arztes und der Praxis,
- Datum des Ausdruckes,
- Barcode - mehr dazu weiter unten in diesem Artikel,
- Medikationstabelle mit Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Spalten für morgens, mittags, abends und zur Nacht, die Einheit (z.B. Stück oder Hub), weitere Hinweise sowie die zugrundeliegende Indikation bzw. Grunderkrankung,
- und schließlich der Fußbereich mit Angaben zur Praxissoftware.
Ziel: eine gemeinsame Schnittstelle
Im Jahr 2016 sollte es doch eigentlich schon selbstverständlich sein, dass jeder Patient, der mehrere Medikamente einnimmt, vom Hausarzt oder betreuenden Facharzt einen Medikamentenplan erhält.
Warum also dieser gesetzliche Aufwand?
Ohne ein strukturiertes Vorgehen für eine verbesserte „digitale Kommunikation“ würde es früher oder später darauf hinauslaufen, dass jede Praxissoftware eine eigene, leicht abgewandelte Form des Medikationsplans zu Verfügung stellt. Es könnte dann beispielsweise ein Abbild des Ausdrucks auf der eGK gespeichert werden. Aber sinnvoll wäre das nicht.
Zielführend ist vielmehr, dass alle Teilnehmer der medizinischen Versorgung die Daten direkt in ihrer Software darstellen und verändern können. Hierzu benötigt es eine gemeinsame Schnittstelle, die trotz aller Bemühungen bisher noch nie existiert hat und noch nie breit eingesetzt werden konnte. Einen ersten Schritt in diese Richtung kann der Medikamentenplan sein.
Der Barcode überwindet den Medienbruch
Mit der Ausarbeitung des Medikationsplanes wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt. Diese haben sich an den im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) orientiert.
Zur Überwindung des Medienbruches, also der Schnittstelle digital – analog, soll der Medikationsplan einen QR-Code oder Barcode enthalten. Dieser kann mittels Barcodescanner in die Praxissoftware eingelesen werden - oder auch mittels einer Smartphone-App.
Ein vertretender Hausarzt oder ein Facharzt kann dann den aktuellen Medikationsplan des Patienten per Barcode direkt in die Praxissoftware einlesen.
In der Arztpraxis noch nicht angekommen
Bisher stecken die Softwarehersteller noch mitten in der Umsetzung: Die Vorgaben wurden erst dieses Jahr entworfen und Mitte 2016 noch einmal überarbeitet.
Es ist zu hoffen, dass die neuen Softwaremodule für den Medikationsplan in den verschiedenen Praxisverwaltungsprogrammen nicht fehleranfällig und umständlich zu bedienen sind, sondern eine echte Hilfe im Alltag darstellen. Ob sich diese Hoffnung erfüllt, bleibt abzuwarten.
Apotheker sind eingebunden - aber wo bleiben die Krankenhäuser?
Entsprechend dem Gesetzesentwurf sind die Apotheker jetzt schon beteiligt - die Krankenhäuser aber nicht. Das ist ein großer Haken an den aktuellen Plänen: Der stationäre Sektor sollte besser früher als später in diesen Entwicklungsprozess mit eingebunden werden, denn sonst bleibt der Medienbruch an anderer Stelle - nämlich bei Aufnahme und Entlassung - bestehen. Mit einer Beteiligung der Krankenhäuser würden sich dagegen bei Einweisung oder Entlassung von Patienten die Medikationsdaten einfach und sicher übernehmen lassen.
Da wir gerade beim Wünschen sind: Zielführend wäre auch, dass Sozialdienste und Pflegeheime die Medikationspläne einfach und korrekt übernehmen können, und dass dieser Prozess in Zukunft nicht mehr durch Papier oder eine physikalische Gesundheitskarte erfolgt, sondern wirklich digital.
Datenschutz nicht vergessen
Nicht zu verachten ist die Menge an persönlichen Informationen auf dem Medikationsplan: Stammdaten, Diagnosen und natürlich die einzunehmenden Medikamente inklusive der bevorzugten Hersteller.
Der Patient sollte idealerweise zur Vorbeugung eines Missbrauchs diese Daten selbst kontrollieren können. Eine solche Mitbestimmungs- oder zumindest Kontrollmöglichkeit der Patienten, und zwar in Bezug auf alle eGK-Daten, ist für die Zukunft angedacht. Wie genau diese aussehen soll, ist jedoch noch unbestimmt.
Das sind die Meinungen, Erfahrungen und Tipps der anderen Mitglieder von Teramed
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