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  • Medizinische Fachangestellte (MFA / Praxismanagerin)
  • Ärzte (Arztpraxis / MVZ)

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  • GOÄ Abschnitt "B": Grundleistungen und allgemeine Leistungen
    • Zuschläge zu Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
    • Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
  • GOÄ Abschnitt "C": Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
  • GOÄ Abschnitt "D": Anästhesieleistungen
  • GOAE Abschnitt "E": Physikalisch-medizinische LeistungeÄ
  • GOÄ Abschnitt "F": Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
  • GOÄ Abschnitt "G": Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
  • GOÄ Abschnitt "H": Geburtshilfe und Gynäkologie
  • GOÄ Abschnitt "I": Augenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "J": Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "K": Urologie
  • GOÄ Abschnitt "L": Chirurgie, Orthopädie
  • GOÄ Abschnitt "M": Laboratoriumsuntersuchungen
  • GOÄ Abschnitt "O": Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

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  • Kassenabrechnung nach EBM
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  1. Ja, im Notdienst lässt sich im Gegensatz zum regulären Sprechstundenbetrieb, die Infusionsziffer 02100 nach EBM abrechnen. Allerdings ist diese nur mit etwas über 5€ bewertet, das ist etwas mager.
  2. Version 1.0.0

    806 Abrufe

    Mit freundlicher Genehmigung der Praxis Kayser: Übersicht der EBM-Ziffern für Bayern inklusive einer sehr nützlichen Schreibtischvorlage der abrechenbaren EBM-Ziffern.
  3. Hallo, durch die Abrechnung der Pseudoziffer 90927 nach EBM der KV Nordrhein können Sie Fälle für die Berechnung von Praxisbesonderheiten markieren, hier also die Verordnung von Selektiven Serotonin-5HT1-Agonisten. Das ist für die Richtgrößenvereinbarung und die Medikamentenverordnung wichtig. Die EBM-Ziffer ist aber "wertlos", konkret erhält man hierdurch keine finanzielle Vergütung. Siehe auch https://www.kvno.de/downloads/amtbekannt/amtbekannt1201.pdf
  4. Hallo, Du hast vollkommen recht, wie Du schon beschrieben hast, müssen die die EBM-Kriterien für die Abrechnung der Chronikerziffer 03220 / 03221 eingehalten werden (s.u.). In unseren Praxen kommt es allerdings gar nicht so selten vor, dass wir Patienten jedes Quartal in Vertretung sehen. Das liegt auch daran, dass einige umliegende Praxen häufig Urlaub machen und reduzierte Sprechzeiten anbieten (Mittwoch und Freitag Nachmittags geschlossen, keine Abendsprechstunde). Auch zeitnahe Termine erhalten einige Patienten nicht und suchen dann uns auf. Diese weisen wir nicht ab, denn meistens benötigen diese wirklich zeitnah medizinische Hilfe. Wir drängen aber nicht zu einem Hausarztwechsel, denn die Kollegen arbeiten so, wie sie es können. In diesen Fällen, in denen wir auch in Vertretung die Patienten jedes Quartal sehen, würde ich die EBM-Kriterien der Chronikerziffer als erfüllt sehen. Davon nimmt die Abrechnungsberatung unserer KV (BaWü, nach telefonischer RS) allerdings explizit Abstand und schließt, die Möglichkeit der Abrechnung der Chronikerpauschale im Vertretungsfall aus. Grüße Ralph Jäger ------------------------ Info der KV-BaWü: Die Chronikerpauschale ist nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen sowohl mindestens eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung als auch die Notwendigkeit einer kontinuierlichen hausärztlichen Behandlung und Betreuung vorliegen. Die KVBW sieht das Kriterium der Kontinuität nach EBM als gegeben: 1. Wenn im Zeitraum der letzten vier Quartale wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) jeweils mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal in mindestens drei Quartalen in derselben Praxis stattgefunden hat. Hierbei müssen in mindestens zwei Quartalen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte stattgefunden haben. 2. Bei Neugeborenen und Säuglingen mit lang andauernder, lebensverändernder Erkrankung (vor dem ersten Geburtstag) ist die Chronikerpauschale auch ohne Einhaltung der ansonsten obligatorischen Kontakte in Vorquartalen ansetzbar. 3. Falls der chronisch Kranke seine Hausarztpraxis gewechselt hat und vorher wie unter Punkt 1 beschrieben im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung betreut wurde oder die hausärztlichen Kontakte anderweitig in Anspruch genommen hat (zum Beispiel bei Wechsel von der PKV in die GKV). In diesen Fällen muss die hausärztliche Praxis, die die Chronikerpauschale abrechnet, die Arzt-Patienten-Kontakte in der Patientenakte dokumentieren, die in der anderen Hausarztpraxis stattgefundenden haben. Dabei muss unbedingt die Chronikerpauschale mit dem Buchstaben H gekennzeichnet werden (zum Beispiel 03220H). Diese Kennzeichnung ist für zwei weitere Quartale vorzunehmen, wenn der Patient weiterhin in dieser Praxis hausärztlich betreut wird. Quelle: https://www.kvbw-admin.de/api/download.php?id=2127 - Seite 7
  5. Version 1.0.0

    294 Abrufe

    Für Hessen: Übersicht Hausarzt EBM in 3 Spalten inklusive DMP-, Wegegeld- und Impfziffern. Danke an Dr. Claus für diese praktische EBM-Vorlage.
  6. Version 1

    917 Abrufe

    EBook: Praktischer Schnelleinstieg und Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst Musst Du auch immer die EBM-Ziffern für den Notdienst nachschlagen? Bei der Privatabrechnung geht es dann weiter: wie waren die Zuschlagsziffern und wie rechne ich noch einmal die Leichenschau korrekt ab? Spare Dir die Zeit im Internet nach den EBM- und GOÄ-Ziffern für den Notdienst zu suchen und hole Dir das EBook für den Notdienst. Ich habe die wichtigsten Abrechnungsziffern für Kassenpatienten (EBM) und GOÄ übersichtlich aufgeführt. Handlich zum mitnehmen. Zusätzlich kannst Du direkt diese Bonusmaterial herunterladen: Musterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst Ein Praxisleitfaden für den ärztlichen NotdienstWie funktioniert der ärztliche Notfalldienst?Wie steige ich in die Notdienstvertetung ein?Wie rechne ich die Notfallleistungen für Kassen- (EBM) und Privatpatienten (GOÄ) ab?Wie führe ich die ärztliche Leichenschau durch?Mit BonusmaterialÜbersicht Abrechnungsziffern EBM / NotdienstziffernÜbersicht Abrechnungsziffern GOÄ im ärztlichen BereitschaftsdienstMusterrechnung GOÄ HausbesuchMusterrechnung GOÄ Todesfeststellung / LeichenschauMusterabrechnung für die VertretungMuster für die Auflistung der PatientenCheckliste Hausbesuchstasche für den Notfalldienst
  7. Hallo, stellt ihr medizinische Informationen, z.B. in Form von Behandlungsleitlinien oder Nachschlagewerke für die Ärzte (in Weiterbildung) in der Praxis zu Verfügung? Wir selbst nutzen seit kurzem die Online Version der EBM-Guidelines des deutschen Ärzteverlag http://www.ebm-guidelines.de/DE/Das-Produkt , die ich selbst in der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin gerne genutzt habe. Zusätzlich erarbeiten wir eine Wissensdatenbank in einem Art "Wiki"-ähnlichen Portal, zu dem alle Ärzte und medizinischen Fachangestellen (online) Zugang haben. Hier fließen medizinische Informationen ein, z.B. Gelerntes aus unseren regelmäßigen Fallbesprechungen, neue Informationen aus Fortbildungsveranstaltungen, Grundlagen, wie z.B. Schaubilder zur Einstellung der Hypertonie oder Diagnose- und Behandlungsgrundsätze des Diabetes mellitus. Wie macht ihr das?
  8. Bietet Ihr eine Samstagssprechstunde oder andere erweiterte Öffnungszeiten, zum Beispiel abends, an? Die von uns vor der EBM-Reform eingeführte Samstagssprechstunde ist sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten sehr beliebt. Wir haben immer noch Samstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr offen, meistens ist um 12:00 bis 12:30 Uhr Schluß. Dafür beenden wir den Freitag schon um 12:00 Uhr. Insgesamt eine Win-Win-Situation, da es angenehmes Arbeiten bedeutet und die Patienten von der erweiterten Serviceleistung begeistert sind. Jetzt stellt sich häufiger die Frage, ob man diese Serviceleistung, aufgrund mangelnder Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM und GOÄ, aufgeben sollte. Vorteile für Patienten für einige Patienten (z.B. Fernfahrer, lange Arbeitszeiten) sind erweiterte Sprechzeiten, vor allem am Wochenende, die einzige Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen Kinder: die Symptome von Erkrankungen bei Kindern werden oft zum Wochenende stärker bzw. bewusster wahrgenommen. Auch ist der Arztbesuch dann auch leichter möglich, falls beide Elternteile arbeiten oder nur ein Auto verfügbar ist. Wunden: Patienten mit akuten und chronischen Wunden müssen nicht 2 Tage ohne fachgerechte Versorgung auskommen Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte EBM: vor der EBM-Reform wurde die Samstagsziffer 01102 außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Zwischenzeitlich fließt diese Ziffer in das RLV ein, dass meistens sowieso ausgeschöpft ist. GOÄ: bei Privatpatienten kann man den Wochenendzuschlag "D" nur mit 50% ansetzen, dass entspricht einem Zuschlag von 6,41€ HZV: interessanter wird es bei Patienten, die in Selektivverträge (Hausarztprogramm / Facharztprogramm) eingeschrieben sind: hier existiert ein möglicher Zuschlag "01100", der mit 25€ vergütet wird. Dieser kann allerdings nur bei einer unvorhergesehener Inanspruchnahme, ausserhalb einer Terminsprechstunde, abgerechnet werden. Müsste dann die Samstagssprechstunde als Notfallsprechstunde deklariert werden? Könnte dann die 01100 abgerechnet werden?
  9. Medizinische Leistungen können in der ambulanten Arztpraxis / MVZ auf verschiedene Weisen abgerechnet werden: Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Patienten erhalten direkt eine ärztliche Rechnung, die die Versicherung (teilweise) erstatten kann Vertragsärztlich nach EBM (Kassenarzt): die Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet und vergütet Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen (zum Beispiel eingeschriebene Patienten in Hausarzt- oder Facharztverträgen): die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse Arbeits- oder Wegeunfälle nach der Unfallversicherungs-GOÄ (UV-GOÄ): die ärztliche Rechnungsstellungen wird an die Berufsgenossenschaft gesendet Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die reguläre Form der Abrechnung bei Privatpatienten - also Patienten, die bei einer privaten statt gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auch bei gesetzlich Versicherten wird zuweilen nach GOÄ abgerechnet, und zwar, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nach Ansicht ihrer Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind - die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) - oder wenn sie sich freiwillig für Kostenerstattung statt des Sachleistungsprinzips entschieden haben. Doch auch bei jeder anderen Abrechnung außerhalb des KV-Systems kommt sie zur Anwendung, beispielsweise bei ausländischen Patienten, die in Deutschland nicht versichert sind und die gesamten Leistungen selbst zahlen (Selbstzahler). Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland die Honorare für ihre Leistungen nicht frei festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden. Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Grundsätzlicher Aufbau einer Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Ziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, zum Beispiel die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxissoftware oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstellung eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu. Eine GOÄ-Ziffer entspricht (anders als eine EBM-Ziffer) einem festgelegten Wert in Euro. zum Beispiel entspricht die GOÄ-Ziffer 1 (Ärztliche Beratung) einer Grundgebühr von 4,66 €. Gebührensatz nach GOÄ - Steigerungsfaktor Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors "Gebührensatz" gesteigert. Bei durchschnittlichem Aufwand kommt regelmäßig der 2,3fache Gebührensatz zur Anwendung. zum Beispiel kann die GOÄ-Ziffer 1 (im Wert von 4,66 €) mit dem durchschnittlichen Gebührensatz von 2,3 auf einen Wert von 10,72 € gesteigert werden. Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten. Für folgende Leistungen gelten Einschränkungen - der Gebührensatz darf maximal 2,5-fach gesteigert werden, und durchschnittlich darf nur der 1,8fache Satz angewandt werden. GOÄ-Ziffer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten GOÄ-Ziffer 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen GOÄ-Ziffer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene GOÄ-Ziffer 250a: Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Technische Untersuchungen (zum Beispiel. EKG und Pulsoxymetrie) nach den GOÄ-Ziffern: 402 und 403, 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661,665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761, 855 bis 857, 1001 und 1002, 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270, 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560, 4850 bis 4873 Physikalisch-medizinische Leistungen Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3-fachen Satz berechnet werden. Durchschnittlich darf der 1,15-fache Satz angewendet werden. Keine Angst: die Praxissoftware fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu. Behandlungsfall nach der Gebührenordnung für Ärzte Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig. GOÄ-Ausschlüsse In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung "Gesundheitsuntersuchung" (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8 angesetzt werden. GOÄ-Zuschläge Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden. A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 4,08 €) Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D nicht berechnungsfähig. B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 10,49 €) C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (im Wert von 18,65 €) Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen (im Wert von 12,82 €) Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig. K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (im Wert von 6,99 €) GOÄ-Analogleistungen Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt, beispielsweise, weil sie neu sind, müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet. Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz "analog" oder "entsprechend" gekennzeichnet und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein "Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer". Vorlagen und Downloads für die GOÄ-Rechnung Unsere Übersichten der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtern die tägliche Arbeit: Muster GOÄ-Rechnung: Hausbesuch am Wochenende Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Weitere Fragen zur Abrechnung? Stöbere in der GOÄ-Abrechnungsliste GOÄ-Ziffern In unserem Forum werden Fragen zur Abrechnung beantwortet Abrechnungs-Forum
  10. Vielen Dank für die gut Zusammenfassung. Ich bin gerade im zweiten Ausbildungsjahr und bin soweit mit meiner Berufswahl zur MFA zufrieden. So langsam fange ich an mich mit Prüfungsfragen Medizinische Fachangestellte und Büchern speziell zur Abrechnung nach GOÄ / EBM auf die Abschlussprüfung vorzubereiten. Mein Ziel ist es nach der Ausbildung mich langfristig zur Praxismanagerin fortzubilden.
  11. In vielen Arztpraxen beherrscht die Bürokratie den Arbeitsalltag der Ärzte und medizinische Fachangestellte. Das ist sicherlich richtig und eine der unangenehmen Seiten der medizinischen Arbeit. Allerdings sollte man klar und deutlich zwischen den Verursachern unterscheiden: externe oder interne Bürokratie. Wir können zwar nicht die Formulare und Anfragen der Kassen oder stetigen EBM-Reformen kurzfristig verhindern, aber wir können die eigenen Praxisabläufe überdenken und Anfangen, Bürokratie bei uns selbst abzubauen. Bürokratieabbau in der ArztpraxisViele Arztpraxen sind durch einen Führungsstil geprägt, in der die medizinischen Fachangestellten und angestellte Ärzte nur ihre Arbeit nach direkten Arbeitsanweisungen ausführen dürfen. Dies führt zu einem ständigen Rückfragen und gebremsten Abläufen. Konkret sollte man damit anfangen die Interaktion der medizinischen Fachangestellten mit den Ärzten / Praxisinhabern zu erfassen: Wann muss eine medizinische Fachangestellte oder angestellter Arzt mit dem Praxisinhaber(n) persönliche Rücksprache nehmen? Hier ein paar Beispiele von typischen Arbeitsabläufen, die oft nicht selbständig ausgeführt werden können (dürfen): Blutabnahmen für Gesundheitsuntersuchungen, präoperative Eingriffe oder im Rahmen der MedikamentenüberwachungRezepte/Überweisungen: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, FacharztüberweisungenWundversorgung (auch bei chronischen Wunden), NahtentfernungHausbesuche: Entscheidung über die Notwendigkeit und DringlichkeitTelefonate: Anrufer, welche sofort einen Arzt sprechen möchtenBestellungen für den Praxisbedarf / BürobedarfPersonalmanagement: Lohnverhandlungen / Fortbildungen / Urlaub / EinsatztätigkeitenAbrechnung (KV/HZV/GOÄ)Papierausdruck und Vorlegen aller "wichtigen" Unterlagen, FormulareMedikamentenpläneTermine zur WiedervorstellungGründe für eine hohe interne BürokratieGründe für eine interne Bürokratie sind oft hierarchisch geprägte Strukturen und Ängste über Fehlentwicklungen, im Besonderen betriebswirtschaftlicher oder medizinischer Natur: finanzielle Nachteile zum Beispiel durch zu ausgedehnte Laboranforderungen, Praxisbedarf / Büromaterial, Rezeptwünsche, fehlerhafte Abrechnungen, h0he Gehälterfalsche medizinische Entscheidungen / Einschätzungen (Hausbesuche / Wundversorgung / Übersehen von wichtigen medizinischen Informationen)Verpassen von wichtigen Nachrichten / AnrufernVerärgerung von Patienten / Kollegen und damit Rückgang der BehandlungsfälleGleichwohl ist der Faktor "Macht" nicht zu unterschätzen: der Praxisinhaber stellt sich dadurch immer an die oberste Stelle in der Organisation "Arztpraxis" und übt damit auch gleichzeitig einen enormen Druck auf sich selbst aus, sowohl emotional als auch zeitlich. Lösungen für einen BürokratieabbauMan sollte sich klar machen, dass Ärzte auf die medizinische Versorgung spezialisiert sind und medizinische Fachangestellte in Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung die Praxisorganisation sowie zunehmend auch medizinische Routinetätigkeiten selbständig durchführen können. Die Rückbesinnung und Konzentration auf die Kernaufgaben ist sicherlich nicht nur sinnvoll, sondern wird auch von vielen Ärztinnen / Ärzten gewünscht. Um Aufgaben delegieren zu können, sollte der Praxisinhaber also erst einmal lernen, Arbeitsbereiche zu delegieren. Hierzu muss dieser sich klar machen, wie diese Aufgaben ausgeführt werden sollte und welche Werte ihm wichtig sind. Kann der Praxisinhaber diese Führungsaufgabe nicht erfüllen, lohnt sich über die Einstellung einer Praxismanagerin nachzudenken. Praxisabläufe strukturierenDie Einführung von strukturierten Praxisabläufen ist der einfachere Schritt. Es wird gemeinsam mit den medizinischen Fachangestellten überlegt, ob die Rücksprachen mit der Ärztin/dem Arzt durch vorherige Absprachen reduziert werden kann. Beispiele sind: Laborprofile für Blutabnahmen bei Gesundheitsuntersuchungen, Präoperativen Untersuchungen, MedikamentenüberprüfungenBei welcher Diagnose erhält wer, wie oft Physiotherapie und muss wieder pausieren ? Sind schon Eigenübungsblätter / Patienteninformationen mitgegeben worden ?Facharztüberweisungen: handelt es sich um eine Routinekontrolle oder einen Patientenwunsch ?Chronische Wunden / Nahtentfernung: es gibt Ärzte, die sich bei der Versorgung von chronischen Wunden / Nähten "verkünsteln". Ehrlich, so schwer und kompliziert ist die Wundversorgung nicht, dass ein "studierter Arzt" 5 Minuten überlegen muss, wie diese zu versorgen ist. Klare schriftliche Anweisungen und Fortbildungen helfen hier entscheidend weiterHausbesuche: ein Formular zur Einschätzung der Dringlichkeit / Notwendigkeit der Hausbesuch reduzierte bei uns 90% der AnforderungenTelefonate: unsere Lösung für das leidige Thema Telefonate wirkt etwas drastisch. Es werden keine Telefonate während der Sprechstunde in das Behandlungszimmer durchgestellt, es sei denn es handelt sich um einen lebensbedrohlichen Notfall. Die MFA müssen bei jedem Anrufer die Rückrufnummer, den vollständigen Namen und den Grund des Anrufes notieren und tragen dies in die EDV in eine spezielle "Warteliste" ein. Die Ärztin/der Arzt kann dann selbst entscheiden, wann sie / er zurückrufen möchte.Papierausdruck: die meisten Praxen arbeiten zwischenzeitlich mit "elektronischen Befunden". Man sollte diese Befunde nicht nur aus reiner "Gewöhnung" zur Vorlage des Arztes wieder ausdrucken. Auch den ärztlichen Befundbericht für einen Reha-Antrag kann man bequem am PC ausfüllen !Termine: es sollten klare Regelungen geben, wie lange Termine dauern (bei uns: Gespräch 15 min, Vorsorgen 30 min, Präop 15 min, Akutbefunde 5 min). Auch sind Dringlichkeiten der Termine vorher festzulegen und mit den Terminzeiten zu koppeln (akute Beschwerden / AU am gleichen Tag allerdings nur 5min, Vorsorgen innerhalb 1-4 Wochen mit 30 min, chronische Beschwerden innerhalb von 1-2 Wochen mit 15 min)Personalmanagement: durch die Einführung des Tarifvertrages der medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) war das "heisse" Thema Lohnforderungen / Ungleichbehandlung schnell vom Tisch. Ausserdem hilfreich ist eine konkrete Anzahl von Fortbildungstagen für alle Mitarbeiter, die schriftliche Erfassung des Arbeitsaufgaben und die selbständige Einteilung des Urlaubs durch eine gemeinsame Absprache der MFA.Die Delegation von Aufgaben erfordert dagegen deutlich mehr Vertrauen und eine andere Form der Kontrolle. Hier gibt es wichtige Aspekte zu beachten: es werden immer Fehler gemacht, nur die objektive Besprechung und Beurteilung dieser führt mittelfristig zu weniger Fehlern (kein Fingerzeigen !). Die medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) lernen schnell, dass Sie bei Unsicherheiten ohne Nachteile für sich selbst Rückfragen stellen können.hochwertige Fortbildungen (z.B. Abrechnungen / Wundversorgung / Hausbesuche / Versorgung chronisch Erkrankter) können das praktische Wissen aber auch das Selbstvertrauen der Mitarbeiter stärken. Die finanzielle und zeitliche Investitionen lohnen sich!die Kontrolle muss zwangsläufig indirekt erfolgen: die erste GOÄ-Abrechnung kann vielleicht noch gemeinsam durchgegangen werden, danach sollte man aber die Selbständigkeit fördern und die Kontrolle nur noch über den Vergleich der Abrechnungen führen. Auch Praxis- und Bürobedarf kann nur durch eine Kostenkontrolle im Monatsvergleich erfolgen. Es würde mich brennend interessieren, welche Praxisabläufe Sie optimieren konnten, oder wo Sie noch Schwierigkeiten in der Umsetzung habe. Hinterlasse einfach einen Kommentar oder schreibe in dazu in den Foren
  12. Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten ist abwechslungsreich, selbständiges Arbeiten wird gefordert und die Perspektiven stimmen. Das Gehalt kann zwischen 1.300€ bis 4.000€ betragen, je nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe. Mit der früheren Bezeichnung "Arzthelferin" oder sogar "Sprechstundenhilfe" hat das heutige medizinische Berufsbild nur noch wenig gemeinsam: In modernen Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernimmt das medizinische Personal vielfältige eigenständige Aufgaben und arbeitet in einem Team mit den Ärzten, sowohl organisatorisch als auch medizinisch, zusammen. Dementsprechend werden auch besondere persönliche Voraussetzungen erwartet: Organisationstalent Teamfähigkeit gute kommunikative Fähigkeiten und professioneller Umgang mit den Patienten Empathie (Einfühlungsvermögen) Selbstmanagement Belastbarkeit Verschwiegenheit und Loyalität gewissenhaftes Arbeiten Abgrenzung und Durchsetzung gute PC-Kenntnisse Aufgaben der Medizinischen Fachangestellten Die Arbeitsplatzbeschreibung in der Arztpraxis ist umfassend und lässt sich in organisatorische, medizinische und verwaltungstechnische Aufgaben unterteilen. Organisatorisch Patienten empfangen und leiten Sprechstundenablauf koordinieren Vorbereitung des Arzt-Patienten-Kontaktes Umsetzung der ärztlichen Anordnungen Rezepte ausstellen (nach Anleitung oder Rücksprache mit den Ärzten) Terminmanagement Patientenbefragungen durchführen Qualitätsmanagement umsetzen Patienten an Termine, mögliche Gesundheitsleistungen (z.B. Vorsorgen, IGEL, DMP) erinnern (Recall) Patienteninformationen zu Verfügung stellen Bestellwesen für das Praxis-, Büro- und den Sprechstundenbedarf Teambesprechungen organisieren und leiten medizinische Instrumente, Geräte und Apparate anwenden, pflegen und warten Instrumente und Geräte desinfizieren, reinigen und sterilisieren Medizinisch bei Behandlung und Untersuchungen assistieren, Instrumente, Geräte und Apparaturen für die Behandlung bereitlegen bzw. vorbereiten Injektionen durchführen, Verbände anlegen Blut abnehmen, weitere Patientenproben aufarbeiten EKG schreiben, Lungenfunktionstestung (Lufu) durchführen (chronische) Wunden selbständig versorgen als VERAH, NäPa oder AGNES Patienten im häuslichen Umfeld betreuen Schulungen (z.B. Diabetes mellitus, Hypertonie) durchführen in Notfallsituationen assistieren und Hilfe leisten bzw. selbstständig erste Maßnahmen ergreifen Büro- und Verwaltungsarbeiten Qualitätsmanagement entwickeln Kassenabrechnung nach EBM und Privatabrechnung nach GOÄ vorbereiten und durchführen Schriftverkehr erledigen bzw. einscannen Rechnungen bezahlen und buchen oder an das Steuerbüro weiterleiten Befunde, Anträge und Krankheitsberichte schreiben und anfordern die Praxis-Homepage pflegen und aktualisieren (lassen) und Werbematerial bereitstellen Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung gilt eine abgeschlossene Schulausbildung. Empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss für die Bewerbung. Es wird im dualen System ausgebildet, das bedeutet, während der Tätigkeit z.B. in einer Arztpraxis wird praktisches Wissen vermittelt und theoretische Inhalte werden in der Berufsschule erlernt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Inhalte der Ausbildung sind nach dem Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsbetrieb (Rechtswesen, Gesetze, Umweltschutz) Gesundheitsschutz und Hygiene Kommunikation Patientenbetreuung und -beratung Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement (Arbeitsabläufe, Zeitmanagement, Arbeiten im Team, Marketing) Verwaltung und Abrechnung, Materialwesen Information und Dokumentation (EDV, Datenschutz) Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Handeln bei Not- und Zwischenfällen Es ist sinnvoll, sich direkt mit einer Initiativbewerbung an Arztpraxen und medizinische Gesundheitszentren zu richten. Gehalt in der Ausbildung nach Tarifvertrag Zum 01. April 2018 wurden die MFA-Gehälter rückwirkend angehoben. Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat. Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat. Das Gehalt nach dem aktuellen Tarifvertrag orientiert sich an die Berufserfahrung (Berufsjahre) und der Einstufung in eine Tätigkeitsgruppe. Entscheidend ist, dass das Gehalt sich zwar auch mit den Berufsjahren erhöht, aber viel mehr von der Weiterbildung und den Tätigkeiten abhängt, die in der Arztpraxis ausgeübt wird. Fortbildungen und Berufsbildung, vor allem in medizinischen Themen, werden somit schnell mit einem höheren Verdienst honoriert. Weiterbildung Durch MFA-Fortbildungen eröffnen sich neue Berufsperspektiven. Spezialisierende Fortbildungen Verschiedene Fortbildungsangebote bieten eine Qualifizierung zum Beispiel in folgenden medizinischen Gebieten: Onkologie Ambulantes Operieren Gastroenterologische Endoskopie Pneumologie (Lungenheilkunde) Dialyse Strahlenschutz oder Arbeits- / Betriebsmedizin Prävention Fortbildung zur Praxismanagerin In modernen Arztpraxen übernimmt in leitender Position eine Praxismanagerin (früher leitende Arzthelferin / Erstkraft) folgende Aufgaben: die Organisation des Praxis- und Sprechstundenablaufs die Koordination der Verwaltung und die Anleitung des Personals und das Personalmanagement Die Fortbildung zur Praxismanagerin ist je nach Anbieter unterschiedlich und besteht aus mindestens 280 Stunden und kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Fortbildung Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen Die Ausbildung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen umfasst meist 800 Stunden und qualifiziert für Praxismanagement-, Personal- und Leitungsaufgaben. In besonderen in größeren Unternehmen des ambulanten Gesundheitswesen werden zunehmend Leitungs- und Führungsaufgaben von speziell weitergebildeten Medizinischen Fachangestellten übernommen. Mögliche Einsatzorte Die Tätigkeit ist nicht nur auf Arztpraxen aller Fachrichtungen und Medizinische Versorgungszentren beschränkt. Zunehmend ist die Ausbildung auch in Krankenhäusern im ambulanten und stationären Bereich, Reha-Kliniken, Krankenkassen, öffentlichen Gesundheitsdiensten, betriebsärztlichen Abteilungen, Institutionen und Organisationen des Gesundheitsdienstes gefragt.
  13. Version 1.0.0

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    Barthel-Index als PDF / Word für die Kassenabrechnung der geriatrischen EBM-Ziffern 03360 und 03362. Der Barthel-Index ist ein Verfahren zur systematischen Erfassung grundlegender Alltagsfunktionen (ADL-Score) - vor allem in der Geriatrie. Dabei werden vom Arzt oder von den medizinischen Fachangestellten zehn unterschiedliche Tätigkeitsbereiche mit Punkten bewertet. Es dient dem systematischen Erfassen von Selbständigkeit beziehungsweise Pflegebedürftigkeit. Aktivitäten des täglichen Lebens mit Gesamtpunktzahl von 100 Essen Baden Waschen An- und Auskleiden Stuhlkontrolle Urinkontrolle Toilettenbenutzung Bett-/(Roll-)Stuhltransfer Bewegung Treppensteigen
  14. Um eine Arztpraxis betreiben zu können, benötigen Sie nicht nur eine umfassende technische Ausstattung, sondern auch ausgebildetes Personal. Aber wie viele medizinische Fachangestellte (MFA) müssen Sie für die Organisation Ihrer Praxis mindestens einplanen? Auf diese und weitere Aspekte soll hier näher eingegangen werden. Mindestbedarf an MFA in der ArztpraxisWährend der Sprechzeiten muss eine medizinische Fachangestellte oder Arzthelferin an der Anmeldung erster Ansprechpartner für die Patienten sein. Diese kann und wird in den meisten Fällen auch Telefonate entgegen nehmen, druckt Rezepte mittels der Praxissoftware aus und legt Ihnen selbige zur Unterschrift vor. Idealerweise würde diese hauptverantwortliche Kraft noch durch eine weitere Mitarbeiterin unterstützt, die als Springer eingesetzt wird. Diese kann unter anderem EKG anlegen und schreiben, Patienten führen und diesen individuell helfen, die Blutabnahme sowie Laboruntersuchungen durchführen. Führen Sie ambulante OPs durch, sollte die Mitarbeiterin auch hierfür qualifiziert sein. Um Ihnen die Büroarbeit zu erleichtern, ist dringend angeraten, zumindest auf Teilzeitbasis eine Schreibkraft einstellen. Unterbleibt dies, müssen Sie für sich selbst mit etwa zehn bis 20 Büroarbeitsstunden pro Woche rechnen. Diese Zeit fehlt Ihnen dann für die Behandlung Ihrer Patienten, aber auch für Weiterbildungsmaßnahmen. In einer Minimalversion in einer Einzelpraxis mit einem tätigen Ärztin/Arzt, die/der sehr selbständig arbeitet auch sich zeitweise die Patienten selbst annimmt, könnte man mit einer medizinischen Fachangestellten auskommen. Es muss aber gewährleistet sein, dass diese dann nur in den geschlossenen Zeiten der Praxis Urlaub nimmt und nie krank ist. Als Mindestbesetzung benötigen Sie also drei Medizinische Fachangestellte (MFA) oder aber 2,5 Vollzeitstellen sowie eine in Teilzeit angestellte Schreibkraft. Natürlich kann deren Tätigkeit auch von einer entsprechend ausgebildeten und versierten Medizinischen Fachangestellten übernommen werden, die vielleicht auch für die Zuarbeit bei der quartalsweisen Kassenabrechnung nach EBM und die Privatabrechnung nach GOÄ verantwortlich zeichnet. Planen Sie, eine Gemeinschaftspraxis zu gründen, so benötigen Sie für zwei weitere Ärzte mindestens eine zusätzliche Vollzeitkraft. Noch mehr Personal müssen Sie einstellen, wenn Sie die Gemeinschaftspraxen an verschiedenen Niederlassungen betreiben. Hier können Sie pro Niederlassung von der jeweils angegebenen Mindestbesetzung ausgehen. Besonderheiten der Personalplanung in der ArztpraxisDenken Sie bitte bei der Organisation daran, dass es auch in Ihrer Arztpraxis zu Krankheitsfällen unter den Mitarbeitern kommen wird. Deshalb wäre es gut, wenn Sie noch eine weitere Mitarbeiterin einstellen, die universell einsetzbar ist. Natürlich müssen die Praxisräumlichkeiten auch sauber gehalten werden. Hierfür sollten Sie auf Teilzeitbasis eine versierte Reinigungskraft einstellen. Natürlich können Sie auch eine Gebäudereinigungsfirma mit dieser Dienstleistung beauftragen. Betreiben Sie mit mehreren Kollegen eine Gemeinschaftspraxis, benötigen Sie natürlich wesentlich mehr Personal. Allein für das Abfassen der Befunde ist die Einrichtung eines zentralen Schreibbüros empfehlenswert. Auch für die Anmeldung und die Untersuchung der Patienten benötigen Sie weitere qualifizierte Mitarbeiterinnen. Je größer Ihr Mitarbeiterstamm ist, umso öfter wird es natürlich auch zu krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen kommen. Auch dies sollten Sie bei der Personalplanung mit berücksichtigen. Deshalb wäre es von Vorteil, wenn in Ihrem Schreibbüro einige Medizinische Fachangestellte arbeiten, die in solchen Fällen in anderen Bereichen aushelfen können. Fazit Durch eine höhere Anzahl an Ärzten werden die Personalkosten signifikant gesenkt. Allerdings gestaltet sich dann auch das Personalmanagement schwieriger. Hier wäre es beispielsweise für große Arztpraxen oder MVZ erwägenswert, einen eigenen Praxismanager einzustellen, der natürlich auch weitere Aufgabengebiete der Praxisorganisation mit übernehmen soll. So haben Sie selbst  mehr Zeit für die Untersuchung und Behandlung Ihrer Patienten. Den ganzen Artikel lesen...
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    Eine tabellarische Übersicht der Vorbereitungsmaßnahmen, sowie Abrechnugsziffern nach EBM der Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen)   Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen) Untersuchung Alter Vorbereitung durch MFA Besonderheiten Abrechnungsziffer U1 Unmittelbar nach Geburt Toleranz: 1. Tag --  01711 U2 3-10 Tage nach Geburt Toleranz: 3.-14. Tag --  01712 U3 4-6 Lebenswoche Toleranz: 3.-8. LW Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Hüftsonographie durch Facharzt 01713 U4 3. -4. Lebenswoche Toleranz: 2.-4 ½. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen  01714 U5 6. -7. Lebensmonat Toleranz: 5.-8. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen  01715 U6 10.-12. Lebensmonat Toleranz: 9.-14- LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Lesestart mitgeben 01716 U7 21.-24. Lebensmonat Toleranz: 20.-27. LM Größe, Gewicht und Kopfumfang  01717 U7a 34.-36. Lebensmonat Toleranz: 33.-38.LM Größe, Gewicht und Kopfumfang Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* 01723 U8 46.-48 Lebensmonat (kurz vor dem 4. Geburtstag) Toleranz: 43.-50. LM Größe, Gewicht, Kopfumfang und Sehtest (E) wird versucht  01718 U9 60.-64. Lebensmonat (nach dem 5. Geburtstag) Toleranz: 58.-66. LM Größe, Gewicht, Sehtest (E), Malen(Haus, Mann, Baum)  01719 U10 6-7 Jahre  Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären U11 8-9 Jahre  Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären J1 12-14 Jahre Toleranz: 12.-15. LJ Größe, Gewicht, Urin, RR und Puls, Impfstatus prüfen Mannheimer Jugendlichenfragebogen vom Jugendlichem ausfüllen lassen* 01720 J2 15-17 Jahre  Mannheimer Jugendlicherfragebogen von Jugendlichem ausfüllen lassen Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Erstuntersuchung Bis 18 Jahre, bei Beginn einer Ausbildung Urin, Hörtest, Sehtest (mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen  Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Nachuntersuchung Bis 18 Jahre, wenn an der Zwischenprüfung noch keine Volljährigkeit besteht Urin, Hörtest, Sehtest(mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen  Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken  
  16. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.  
  17. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.   Den ganzen Artikel lesen...
  18. Hallo Sandra, Vielen Dank für Dein großes Lob und herzlich Willkommen in den Foren von Teramed (ehemals Update-Arztpraxis.de). Mich würden Deine Erfahrungen aus der Leitung in der Radiologie interessieren: konntest Du da frei walten und schalten oder hat der Chef das Meiste vorgegeben? Hast Du für diese "leitende Funktion" eine Weiterbildung als Praxismanagerin gemacht? Gab es Dinge, die besonder gut gelaufen sind? Bezüglich der neurologischen Abrechnungsziffern: Ich habe mal hier eine Übersicht der neurologischen Abrechnungsziffern nach EBM für die Kassenabrechnung als Word / PDF zusammengestellt. Vielleicht hilft Dir das ja, melde Dich einfach... Übersicht der neurologischen EBM-Ziffern Stand 01/2015   Ziffer   Anmerkung 16210-16212 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                                               24,65 € 240 Punkte für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr            23,42 € 228 Punkte für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres                                                    23,63 € 230 Punkte 16215 Zuschlag für die neurologische Grundversorgung 4,01 € 39 Punkte   (16217 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215:durch KV zugesetzt: 1,03 €) 16220 Neurologisches Gespräch / Behandlung 9,24 € 90 Punkte 16232 Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule 15,41 € 150 Punkte 16310 Elektroenzephalographische Untersuchung (EEG) 25,78 € 251 Punkte 16320 Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung 12,94 € 126 Punkte 16321 Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) 27,01 € 263 Punkte 16322 Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung 18,90 € 184 Punkte   16340 Testverfahren bei Demenzverdacht 1,95 € 19 Punkte                                                                                                       16371 Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT) 34,54 € (391 Punkte) 16222 Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis 16,11 € (113 Punkte)   16222 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16220 bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen 11,61 € (113 Punkte) 16230 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 38,52 € (375 Punkte) 16231 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung in beschützenden Einrichtungen oder Pflege- und Altenheimen 21,47 €  (209 Punkte) 16233 Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung         30,71 €  (299 Punkte)        
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    Übersicht der neurologischen Abrechnungsziffern nach EBM für die Kassenabrechnung. Übersicht der neurologischen EBM-Ziffern Stand 01/2015 EBM-Ziffer Anmerkung 16210-16212 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 24,65 € 240 Punkte für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 23,42 € 228 Punkte für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres 23,63 € 230 Punkte 16215 Zuschlag für die neurologische Grundversorgung 4,01 € 39 Punkte (16217 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215:durch KV zugesetzt: 1,03 €) 16220 Neurologisches Gespräch / Behandlung 9,24 € 90 Punkte 16232 Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule 15,41 € 150 Punkte 16310 Elektroenzephalographische Untersuchung (EEG) 25,78 € 251 Punkte 16320 Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung 12,94 € 126 Punkte 16321 Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) 27,01 € 263 Punkte 16322 Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung 18,90 € 184 Punkte 16340 Testverfahren bei Demenzverdacht 1,95 € 19 Punkte 16371 Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT) 34,54 € (391 Punkte) 16222 Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis 16,11 € (113 Punkte) 16222 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16220 bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen 11,61 € (113 Punkte) 16230 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 38,52 € (375 Punkte) 16231 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung in beschützenden Einrichtungen oder Pflege- und Altenheimen 21,47 € (209 Punkte) 16233 Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 30,71 € (299 Punkte)
  20. Hallo Sylvia,   wie Du schon sagst, kann man bestimmte Laborausnahmekennziffern ansetzen, z.B. die EBM Ziffer 32015 bei Patienten, die mit orale Antikoagulantien behandelt werden.   Ich habe gar nicht daran gedacht, dass natürlich damit auch die neuen oralen Antikoagulantien (Pradaxa, Xarelto, etc.) mit eingeschlossen sind. Unser Programm schlägt diese Ziffern immer automatisch vor, z.B. auch die Ziffer 32022 bei Diabetes mellitus. Bisher wurden diese Ziffern bei uns noch nie gestrichen, ich glaube, unsere KV prüft das nicht einmal.   Nach Durchsicht des aktuellen EBM-Kataloges steht für die Ziffer 32015 nur "Orale Antikoagulantientherapie" darin und es gibt auch keine weiteren Hinweise.   Ich würde es also nicht nur bei Marcumar-Patienten, sondern auch bei den neuen oralen Antikoagulantien ansetzen.   Grüße
  21. Hallo Kathrin,   wenn die für die Abrechnung verantwortliche MFA ausfällt, ist das unangenehm.   Aber nur keine Angst, es ist gar nicht so schwer. Die Leistungsziffern zum Beispiel im Bereich der Allgemeinmedizin / hausärztlichen Versorgung sind so stark pauschalisiert, dass man fast nichts falsch machen kann.   Von der Grundsystematik ist es ganz einfach:   Haben Sie Kontakt mit einem Patienten, dann setzen sie einmal im Quartal den Ordinationskomplex 03000 an. (Eine hausärztliche Zusatzpauschale 03040 wird automatisch von der KV hinzugefügt) Ist der Patient ein Chroniker bzw. hat eine Dauerdiagnose, dann fügen Sie beim ersten Kontakt die Chronikerziffer 03220 hinzu. Kommt ein chronisch kranker Patient ein zweites mal in die Praxis fügen Sie die 03221 (Chronikerzuschlag Zweitkontakt) hinzu. Müssen Sie ein intensiviertes Gespräch mit dem Patienten über dessen Erkrankung führen, dann setzen Sie die Gesprächsziffer 03230 an. Diese ist budgetiert und kann nur für die Hälfte der Patientenfälle der Praxis angesetzt werden. Damit haben Sie schon 75% der Abrechnungsziffern im Griff! Lieber einmal eine Ziffer zu viel ansetzen, die KV streicht sowieso die EBM-Ziffern, die nicht passen.   Sie können sich an der Vorlage Übersicht EBM-Ziffern orientieren.   Es gibt verschiedene Anbieter, die bei dem KV-Abrechnung helfen können. Ich kenne z.B. die AAC-GmbH die auch in Ihrer Nähe eine Niederlassung hat. Vielleicht könnten Sie eine Praxisschulung für alle Mitarbeiter organisieren, in der Regel können solche Firmen auch ein Besuch vor Ort anbieten. Herr Zimmermann bietet auch regelmäßig Fortbildungen an, allerdings ist diese auch erst im März in Köln oder Dresden.   Mit der Einreichung der Abrechnung am Ende des Quartals kann Ihnen sicherlich Ihr Software-Haus helfen. Zwischenzeitlich ist der Prozess recht einfach geworden, man kann es einfach über ein Online-Portal abgeben. Welches EDV-System verwenden Sie denn?   Melden Sie sich bitte gerne, falls Sie weitere Fragen haben...   Grüße
  22. Hallo,   willkommen zurück in den Beruf, ich wünsche Dir viel Erfolg beim Wiedereinstieg.   Im klassischen Modell der ambulanten medizinischen Versorgung ist der niedergelassene Hausarzt oder Facharzt an die Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).   Neu hinzugekommen sind sogenannte Selektivverträge (§73b, c und 140a ff. SGB V) im Rahmen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Die Grundidee war, dass in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert.    Zum einen soll dadurch der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.   Ärzte, die Patienten im Rahmen der Selektivverträge, z.B. "Hausarztprogramm", betreuuen und Leistungen abrechnen möchten, müssen mit den einzelnen Krankenkassen Verträge abschließen. Es werden, je nach Vertrag und Bundesland, besondere qualitative Voraussetzungen (z.B. psychosomatische Grundversorgung, Abendsprechstunde) vorausgesetzt.   Vorteile für die Ärztin / den Arzt ist die   deutlich vereinfacherte Abrechnungssystematik (es gibt automatisch hinzugefügte Grundpauschalen und weniger zusätzliche Ziffern) keine Budgetierung, wass die Fallzahl anbetrifft zusätzliche Vergütung für besondere Leistungsangebote (z.B. Ultraschall, Beschäftigung von VERAHs etc.) verbesserte Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt   Patienten, die an diesen neuen Versorgungsformen teilnehmen möchten, müssen sich in die Selektivverträge von einem "Betreuerarzt" einschreiben lassen. Das geschieht direkt in der Praxis bei Besuch des Patienten.   Vorteile für die Patienten sind:   keine Zuzahlung auf Medikamente die im Rabattvertrag aufgeführt sind qualitativ besseres Leistungsangebot des teilnehmenden Arztes durch die notwendigen qualitativen Voraussetzungen der Arzt ist nicht die ganze Zeit mit der Eintragung der Leistungsziffern beschäftigt, sondern kann sich auf die Patienten konzentrieren.   Diskussionswürdig ist, dass der Patient sich ein Jahr an einen Arzt bindet. Da die Patienten ein Grundrecht auf die freie Arztwahl haben, können diese, ausser auch im Notfall, bei Bruch des Vertrauensverhältnisses einen anderen Arzt aufsuchen. Gleichzeitig wird vor Besuch eines Facharztes eine Überweisung benötigt, so wie es eigentlich auch im KV-System schon Voraussetzung ist.   Du findest weitere Informationen auf den Seiten des Hausärzteverbands.   Melde Dich einfach, falls Du noch weitere Fragen hast.  
  23. Zur Abrechnung der Gesprächsziffer 03230 / 04230 wurde bisher gefordert, dass es sich um eine "lebensverändernde Erkrankung" handelt.   Zum 1. Januar 2015 wurde die Leistungslegende der GOP 03230/04230 in „Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist“ geändert. Trotzdem bleiben die Einschränkung der Budgetierung (halbe Fallzahl).   Somit muss man sich nicht mehr Gedanken machen, ob die oft intensive Gespräche auch mit einer "Lebensveränderung" zu tun haben.   Wenigsten eine positive Neuerung im EBM ab 2015!
  24. Fester Verteilungsschlüssel einfach aber nicht immer eine gute LösungEin fester Gewinnverteilung im Verhältnis von 50:50 oder 75:25 kann eine verlockende Einfachheit der Gewinnbeteilung darstellen. Die Buchhaltung und auch die Partner selbst können mittels einfacher Rechnung den zustehenden Gewinn berechnen. Eine gleichmäßige Gewinnverteilung bietet den Vorteil, dass Sie sich nicht um unnötige Statistiken kümmern oder exakt Ihre Arbeitsleistungen sowie etwaige Überstunden bei der Abrechnung berücksichtigen müssen. Entscheiden Sie sich für einen festen Verteilungsschlüssel, z.B. 50:50, sollten Sie Ihrem oder Ihren Kollegen gegenüber das nötige Vertrauen aufweisen, um diese Abmachung dauerhaft akzeptieren zu können. Ansonsten sind Missgunst und Neiddebatten vorprogrammiert. Gewinnverteilung nach abgerechneter LeistungAllerdings wird dieser Verteilungsschlüssel nicht in den Fällen gerecht, in denen einer der Partner zumindest subjektiv mehr leistet als andere Kollegen. Dies kann sowohl zeitlich als auch bezüglich der Wertigkeit der Arbeit sein. In diesem Fall ist eine separate Erfassung der abgerechneten Leistungen nötig. Im Bereich der Privatabrechnung nach GOÄ kann dies noch annähernd funktionieren. Mit der Abrechnung nach EBM und den Selektivverträgen müsste allerdings eine fast vollständige Trennung des Patientenstamms aufgrund der hohen Pauschalisierung der Abrechnungsziffern erfolgen. Natürlich sind einzelne medizinische Leistungen gewinnträchtiger als andere und bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel IGEL- und Selbstzahlerleistungen, Akkupunktur, Sonographie oder Echokardiographie können korrekt in der Leistungsstatistik erfasst und dementsprechend finanziell zugeordnet werden. Der Aufwand für eine solche nachträgliche Aufschlüsselung der Abrechnungsziffern nach Leistungserbringer kann jedoch enorm sein und in einem schlechten Verhältnis zu einem möglichen höheren Gewinnanteils eines der Praxispartner stehen. Weiterhin müssten die anteiligen Betriebskosten (Leasingkosten, Personalkosten, Raumkosten) korrekt berechnet und zugeordnet werden. Experten raten von einem Gewinnverteilungsschlüssel nach Wertigkeit der Tätigkeit ab, da zahlreiche medizinische Leistungen zudem mit Synergieeffekten einhergehen und für jede Arztpraxis unverzichtbar sind. Bei regelmäßigen Arbeitszeiten: Erfassung der ArbeitszeitenEine separate Leistungserfassung der absolvierten Arbeitszeit gilt als sinnvoll, falls die Arbeitsleistungen getrennt voneinander erfasst werden können. Falls in Ihrer Gemeinschaftspraxis die Arbeitszeiten konstanten Regeln folgen, können zum Beispiel Halbtagsschichten schriftlich festgehalten werden und der Gewinnverteilung zugrunde liegen. Um dieses Gewinnverteilungsprinzip für Ihre Abrechnung umzusetzen, ordnen Sie den Gewinn Ihrer Arztpraxis samt der dazugehörigen Betriebskosten in dem Umfang zu, in dem die Ärzte zum Umsatz beigetragen haben. Achten Sie auf effektiv absolvierte Halbtagsschichten, die sich auf Zeiträume zwischen drei und fünf Stunden belaufen. Erfassen Sie diese Halbtagsschichten pro Quartal, ohne hierbei die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus den Augen zu verlieren. Stellen Sie nach einem gewissen Zeitraum fest, dass die verschiedenen Arbeitszeiten auch längerfristig stets in einem ähnlichen Verhältnis stehen, ist es ratsam, über eine grundsätzliche Regelung der Gewinnverteilung unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten nachzudenken. Im Gesellschaftervertrag sind dann unbedingt Regelungen zu Urlaubs-, Fortbildungs- und Krankheitstage aufzuführen. Elektronische Zeiterfassung sinnvoll bei wechselnden ArbeitszeitenWechselt die Anzahl der Arbeitsschichten sehr häufig oder ergeben sich unterschiedliche Fehlzeiten in Form von Urlaub oder Fortbildungen, sollten Sie sich um ein Zeiterfassungssystem für eine gerechte Gewinnverteilung bemühen. Natürlich gestalten Sie die Gewinnverteilung in diesem Fall besonders fair, wenn die zeitliche Mehrarbeit leistenden Partner in höherem Maße an dem Gewinn der Praxis beteiligt werden. Im Gegensatz dazu sollten Sie darauf Acht geben, dass die Partner Regelungen im Krankheitsfall finden und zum Beispiel eine ausreichende Krankentagegeldversicherung abschließen.. PraxisbeispielIn unserer hausärztlich orientierten überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit 4 Gesellschaftern und 3 Standorten hat sich die online Zeiterfassung mittels dem Internet-basierten System von Timetac bewährt. Hierbei nutzen wir lokale Zeiterfassungsterminals in den Arztpraxen mit kleinen RFID-Chips am Schlüsselanhänger. Zusätzlich werden mit Hilfe einer Smartphone-App für Iphone und Android mobil die Zeiten auf Hausbesuchen eingetragen. Aufgrund der flexiblen Möglichkeiten der Zeiterfassung und Zuordnung können so auch Arbeiten, die nicht direkt am Patienten erfolgen, zum Beispiel Abrechnungsprüfung, Buchhaltung oder Personalmanagement erfasst werden. Zur Vermeidung von übermäßigen Zeitbuchungen außerhalb der Patientenversorgung müssen Notizen zu den erfassten Zeiten eingegeben werden, zum Beispiel "Abrechnungskorrektur Quartal x" oder "Personalgespräch mit MFA, WBA y". Aufgrund der Vorhaltung einer Samstagssprechstunde werden bei uns zur Motivierung der Ärzte die Arbeitszeiten samstags zwischen 8 und 12:00 Uhr mit einem 50-prozentigen Zeitaufschlag als Überstunden automatisch beim Einloggen mit dem RFID-Chip gewertet. Für die Überprüfung der Zeitbuchungen und Statistiken nutzen wir die online-Übersicht per Webbrowser und korrigieren unter Umständen Fehlbuchungen oder ergänzen vergessene Zeiten. Alle beteiligten Ärzte können so auf die aktuelle Stundenstatistik transparent zugreifen. Auch die Mitarbeiter der Buchhaltung im Steuerbüro erhalten Einsicht in die aktuellen Zeitbuchungen für die korrekte Berechnung der Gewinnverteilung für die BWA. Seit Einführung eines solchen Zeiterfassungssystem sind Neiddebatten aufgrund der erhöhten Transparenz der ärztlichen Arbeitszeiten deutlich zurückgegangen. Alternativ können die Arbeitszeiten auch mittels der Praxissoftware erfasst werden, hauptsächlich dann, wenn fast ausschließlich vor Ort in der Arztpraxis gearbeitet wird. Die Zeiten für weitere Verwaltungsarbeiten oder Hausbesuche müssen dann getrennt schriftlich dokumentiert und in der Zeitbuchungsstatistik nachgetragen werden.
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    Anleitung zur Vorbereitung der Abrechnung nach EBM / GOÄ und HZV.
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