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    Für Medizinische Fachangestellte (MFA / Arzthelferin), Praxismanagerinnen und und niedergelassene Ärzte in der Arztpraxis / MVZ
    Ralph Jäger
    Eine Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelferin) kann in einer Arztpraxis zwischen 1.884,45€ und 4.000 Euro brutto verdienen. Zu diesem Gehalt zahlen manche Praxisinhaber Bonusleistungen, wie betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Tankgutscheine oder ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld. Besondere Aus- und Weiterbildungen, wie z.B. VERAH oder NäPa, ermöglichen die Nutzung eines Firmenfahrzeugs.
      PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018
    Die Bezahlung der Medizinischen Fachangestellten ist im ambulanten Gesundheitswesen jedoch sehr unterschiedlich. Dabei sollte neben der Aus- und Fortbildung das Engagement und die Kompetenzen der MFA mit dem Gehalt berücksichtigt werden.
    Eine Orientierung bietet der Gehaltstarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten, welcher durch den Verband medizinischer Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) regelhaft ausgehandelt wird.
    Zum 01. April 2018 wurden die Gehälter rückwirkend angehoben.  Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat.
    Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat.
    Viele Arztpraxen oder Medizinische Versorgungszentren verhandeln den Verdienst der MFA individuell. Das kann funktionieren aber auch zu Unstimmigkeiten und Orientierungslosigkeit im Praxisteam führen.
    MFA Tarifvertrag vermittelt Gehaltsorientierung
    Einen Überblick der Tätigkeitsgruppen und dem Gehalt nach Berufsjahren findest Du hier:

    Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt die Empfehlungen für das Gehaltsschema der Medizinischen Fachangestellten in einem Manteltarifvertrag.
    Der Tarifvertrag teilt den Verdienst in sechs Tätigkeitsgruppen ein und honoriert so vor allem qualifizierte Fortbildungen durch ein höheres Gehalt. Erfahrene Medizinische Fachangestellte erhalten eine höhere Vergütung entsprechend den Berufsjahren.
    Eine besondere Honorierung von Sozialkompetenzen oder Engagement wird durch den Tarif nicht abgebildet, da diese schwer objektiv messbar sind. In vielen Arztpraxen und MVZ ist es deshalb üblich, dass sich das Gehalt zwar an den Tarifvertrag orientiert, aber zugleiche individuelle Regelungen getroffen werden. Das können regelmäßige monatliche Gehaltszuschläge sein oder aber auch Einmalzahlungen, abhängig von einer einzelnen besonderen Leistung.
    Beispiele für finanzielle Zuschläge als Extravergütung:
    Bereitschaft zur Mobilität im Rahmen von Hausbesuchen oder Zweigniederlassungen besonderes Engagement im Rahmen eines Zielprojekt, z.B. der Einrichtung einer neuen Praxis oder die Durchführung einer Patientenumfrage selbständige Betreuung von Patienten im Rahmen der DMPs oder Pracman (HZV) Als Beispiele für steuerneutrale Zuwendungen eignen sich Tankgutscheine, Weihnachtsgeschenke oder die Möglichkeit, das eigene Praxisauto zu verwenden.
    Im Rahmen einer praxisbetrieblichen Gesundheitsvorsorge wäre auch die Kooperation mit Fitnessstudios oder Physiotherapeuten denkbar, so dass die Mitarbeiter einen reduzierten Beitrag bezahlen müssen.
    13. Monatsgehalt MFA ab 2018 auf Monatsvergütung verteilt und Sonderzahlung
    Das bisherige "Weihnachtsgeld" wird 2018 zur Hälfte monatlich umgelegt und die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt. Hierdurch sollen die Personalkosten besser kalkulierbar und Liquiditätsengpässe am Jahresende für die Arztpraxen vermieden werden. MFA haben einen Anspruch nach sechs Monaten, Auszubildende nach einer Wartezeit von drei Monaten.
    Eingruppierung der MFA / Arzthelferin in eine Tätigkeitsgruppe
    Für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen werden die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten in der Arztpraxis oder dem Medizinischen Versorgungszentrum zugrunde gelegt.
    Dabei gilt, dass auch delegierte Aufgaben berücksichtigt werden müssen. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben. 
    Tätigkeitsgruppe I - abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte

    Sobald die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen ist, erfolgt die Bezahlung nach der Einstiegsgruppe I. Hier soll die MFA vor allem Arbeiten ausführen, die direkt vom Arztpraxisinhaber, der leitenden Erstkraft oder der Praxismanagerin angewiesen wurden.
    An Grundvoraussetzungen werden die Kenntnisse aus der abgeschlossenen Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte nach der Prüfung vor der Ärztekammer erwarten.
    Tätigkeitsgruppe II - selbständiges Arbeiten der MFA

    In der Tätigkeitsgruppe II wird eine weitgehende Selbständigkeit verlangt. Es sollten Fort- und Weiterbildungen von insgesamt 40 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung erworben sein.
    Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
    Ambulante Versorgung älterer Menschen Wundbehandlung/ Wundmanagement Hygienemanagement Qualitätsmanagement Patientenbegleitung und Koordination Datenschutz und Datensicherheit Informations- und Kommunikationstechnik Notfallmanagement / Erweiterte Notfallkompetenz Impfassistenz Disease-Management-Programme Tätigkeitsgruppe III - erweiterte Fortbildungen der MFA

    Wie in den anderen Tätigkeitsgruppen, sollte die Medizinische Fachangestellte weitgehendst selbständig die Arbeit ausführen. Weiterhin sind Fortbildungen von insgesamt 80 Stunden oder eine entsprechende Berufserfahrung nötig.
    Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
    Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen Prävention im Kindes- und Jugendalter Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden) Tätigkeitsgruppe IV - Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten
    In der Tätigkeitsgruppe IV werden Fortbildungen der MFA von insgesamt mindestens 120 Stunden oder die Verantwortung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten gefordert.
    Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
    Ambulantes Operieren Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde Augenheilkundlich-technische Assistenz Dialyse Ernährungsmedizin Gastroenterologische Endoskopie Onkologie Palliativversorgung Pneumologie Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden) Qualitätsmanagement Hygienemanagement Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa - neu 2018) Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH - neu 2018) Tätigkeitsgruppe V - die Medizinische Fachangestellte als Führungskraft - Praxismanagerin
    In dieser Tätigkeitsgruppe werden vor allem erweiterte Führungsaufgaben neben dem Praxismanagement im Sinne des Personalmanagements gefordert. Es sind Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung vorzuweisen. 
    Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:
    Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin gem. § 54 BBiG  
    Tätigkeitsgruppe VI - Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen
    Die höchste Stufe der Tarifgruppierung für Medizinische Fachangestellte betrifft das Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten.
    Es werden eine hohe Problemlösungs- und Sozialkompetenz gefordert und Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung.
    Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:
    Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen gem. § 53 BBiG Praxismanager: Gehalt und Tätigkeitsgruppe
    Die Praxismanagerin übernimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe im ambulanten Gesundheitswesen. Bildet sich die Medizinische Fachangestellte zum Praxismanagement fort, bezahlen kleinere Arztpraxen oft nach Tarifgruppe IV (Verdienst der MFA zwischen 2.261,34€ und 2.970,92€). In größeren Arztpraxen, sowie (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren, verdienen Praxismanager nach Tätigkeitsgruppe V oder sogar VI (Gehalt der Praxismanagerin zwischen 2.449,79€ und 3.713,65€).
      Lese hier mehr zur Praxismanagerin
    Tarifgehalt für Medizinische Fachangestellte in Teilzeit
    Zur Berechnung des Bruttogehaltes bei Teilzeitbeschäftigung wird gemäß des Manteltarifvertrags für MFA folgende Formel zugrunde gelegt:
    Bruttogehalt = (Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33) /167
    Dabei beträgt die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte 167 Stunden pro Monat; 4,33 ist die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat.
    Soll für geringfügig Beschäftigte MFA (450-Euro-Kräfte) die Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung ermittelt werden, wird folgendermaßen vorgegangen:
    1) Ermittlung des Bruttostundenlohnes:
    Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden = Bruttostundenlohn
    2) 450 € / ermittelter Bruttostundenlohn / 4,33 = Anzahl der Stunden pro Woche
    Bsp.: Die Medizinische Fachangestellte (15 Jahre Berufserfahrung / 4. Berufsjahrstufe, Tätigkeitsgruppe II) soll 450 Euro pro Monat verdienen. Wie viel Wochenstunden sind hierfür abzuleisten?
    1) Bruttomonatsgehalt 2.202,41 € bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden pro Monat = 13,19 € brutto Stundenlohn;
    2) 450 € / 13,19 € brutto pro Stunde / 4,33 = 7,88 Stunden pro Woche
    Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass 450-Euro-Kräfte keine sozial- und steuerrechtlichen Abgaben abführen müssen. Seit Januar 2013 gibt es eine Rentenversicherungspflicht, von der sich die Minijobber jedoch auf Antrag befreien lassen können.
    Zuschläge für Sonn- und Feiertag sowie Nachtarbeit
    Zur Berechnung wird ein Stundensatz von 1/1673 des Monatsgehaltes zugrunde gelegt. Der Zuschlag beträgt je Stunde 50%. Dies gilt auch für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12.00 Uhr sowie für Nachtarbeit (= Arbeit, die in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr geleistet wird).
    Für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen beträgt der Zuschlag je Stunde 100 Prozent.
    Zuschlagspflichtige Überstunden
    Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen, wenn 1. die Medizinische Fachangestellte (MFA) Arbeitsstunden leistet, die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit (38,5 Stunden) hinaus gehen und 2. innerhalb eines Zeitraums von vier, längstens zwölf Wochen keine entsprechende Freizeit für diese Arbeitsstunden gewährt wird.
    Der Zuschlag beträgt je Stunde 25 Prozent. Freizeitausgleich hat mit dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen
      PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018

    Ralph Jäger
    E-Health und Telemedizin prägen als Schlagwörter die Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. Doch wie kann die Umsetzung in Hausarzt- und Facharztpraxen zu einer echten Entlastung des Praxismanagements und Verbesserung der Patientenversorgung beitragen? Müssen es online Arzttermine sein?
    Telemedizinische Anwendungen in der ambulanten Medizin
    Die Videosprechstunde hat durch die Einführung von Abrechnungspositionen im EBM viel Aufmerksamkeit und Bekanntheit erreicht. Abseits des Videochats von Ärzten und Patienten sollen telemedizinische Anwendungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien die räumliche und zeitliche Distanz von medizinischen Leistungen überbrücken. Im Praxisalltag erfüllen Ärzte diese Bedingung der Telemedizin regelhaft: die telefonische ärztliche Beratung.
    Dabei wird selten an das Fernbehandlungsverbot gedacht.
    Quelle: § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO)
    Konkret bedeutet dieser Absatz, dass nur mit Patienten, mit denen bereits ein persönlicher Erstkontakt zustande gekommen ist, eine Behandlung per Telefon oder Online-Medien erfolgen darf. Auf dem 121. Ärztetag Deutschen Ärztetag wurde für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots gestimmt, um das ärztliche Handeln auch telemedizinisch für unbekannte Patienten in Einzelfällen zu ermöglichen.
    Dabei wird oft vergessen, dass, unabhängig der Flexibilisierung dieses Fernbehandlungsverbots, für den Durchbruch in der Telemedizin, diese Vorgabe während der Behandlung eines Patienten fast immer erfüllt wird: sowohl Ärzte als auch Patienten würden eine Erstdiagnose einer Erkrankung, auch bei kleineren Beschwerden, nicht telemedizinisch erheben wollen.
    Vielmehr handelt es sich bei medizinischen Fragen meistens um Rückfragen zu einer aktuellen Behandlung oder Befundauskunft bzw. therapeutische Anweisungen.
    Telemedizinische Fernbehandlung im Praxisalltag
    Eine wirkliche Erleichterung, wäre eine einfache, sichere und schnelle Möglichkeit der Kommunikation zwischen Arztpraxis - Arzt und Patienten. Für den Einsatz im Praxisalltag sollten deshalb folgende Voraussetzung erfüllt werden:
    Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten Erfüllung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach EU-DSGVO Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer Zeitversetzte (asynchrone) Kommunikation im Gesundheitswesen
    Medizinische Anfragen und Antworten sollten zeitversetzt (asynchron) möglich sein: in der Regel beschäftigen sich Patienten mit medizinischen Problemen ausserhalb der Praxisöffnungszeiten und Ärzte sind heutzutage an eine enge Zeittaktung durch die Terminvergabe gebunden.
    Sichere Kommunikation zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten und DSVGO
    Die Sicherheit der sensiblen Gesundheits- und Personendaten nach DSGVO müssen gewährleistet werden. Der Vertrauensanker Arztpraxis darf durch Einsatz technischer Innovationen nicht gestört werden. Durch Einhaltung der aktuellen Datenschutzanforderungen nach DSGVO wird keine juristische Angriffsfläche offengelegt.
    Niedrigschwellige (einfache) Kontaktaufnahme
    Telemedizinische Innovationen scheitern oft an der ersten Kontaktaufnahme. Vor allem Patienten sind lieber zum Telefonhörer zur Klärung von medizinischen Rückfragen, sollte sich der Registrierungsprozess als zu komplex herausstellen. Patienten sollen selbständig die Kontaktaufnahme initiieren können, ohne vorher eine Einladung durch die Arztpraxis / Arzt erhalten und verschiedene juristische Dokumente unterzeichnen zu müssen.
    Steuerung der Kommunikation durch die Teilnehmer
    In einer Arztpraxis erreicht der Patient den Arzt nicht direkt: er wird in der Regel zuerst von einer Medizinischen Fachangestellten telefonisch betreut, die gegebenenfalls das Telefonat weiterleitet. Eine telemedizinische Fernbehandlung muss diesen Praxisprozess digital abbilden und die Möglichkeit zu Verfügung stellen, Nachrichten weiterzuleiten.
    Gleichzeitig müssen, wie bei einem Telefonat, der direkte Austausch zwischen zwei Teilnehmern bei Erhalt einer weitergeleiteten Nachricht ermöglicht werden.

    Am Anfang stehen organisatorische Prozesse
    Ein Großteil der Kommunikation mit Patienten betreffen im Praxisalltag organisatorische Prozesse:
    Terminvereinbarung Rezept- und Überweisungsbestellungen reine Befundübermittlung, ohne ärztliche Interpretation Ziel einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen muss es sein, auch diese organisatorischen Prozesse digital abzubilden.
    Für eine hohe Akzeptanz bei Patienten und den Medizinischen Fachangestellten einer Arztpraxis, müssen die jetzt schon bestehenden Anforderungen adäquat berücksichtigt werden.
    Online-Terminvereinbarung beim Arzt muss Besonderheiten berücksichtigen
    Der Prozess der Terminvergabe in der Arztpraxis ist traditionell gewachsen und verfeinert worden. Individuelle Praxisanforderungen erschweren eine schematische Terminvergabe. Es gelten besondere Anforderungen, um die synchrone, telefonische oder persönliche Terminvergabe durch ein technisches System asynchron zu unterstützen:
    Niedrigschwelligkeit: Neupatienten muss es einfach möglich sein, Kontakt mit der Arztpraxis aufzunehmen Datenschutz: Terminanfragen beinhalten selbst schon sensible Personen- und Gesundheitsdaten und sollten nicht z.B. per Email übermittelt werden Intelligenz: eine letztendliche Terminvergabe hängt von vielen Faktoren ab, z.B. subjektive und objektiver Terminanlass sowie dessen Dringlichkeit, Vorbehandlungen und -erkrankungen, erforderliche Voruntersuchungen und -Befunde Für ein effektives Praxismanagement und der Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis ist es entscheidend, diese Anforderungen zu bedienen. Die Patientenzufriedenheit wird letztendlich durch eine optimale Praxisorganisation erhöht.
    Bestehende Telemedizinische Lösungen
    Das bestehende Angebot ist vielfach auf nur einzelne telemedizinische Anwendungsfälle begrenzt: Zum Beispiel existieren vielfältige Lösungen für den Online-Arztbesuch mittels einer Videosprechstunde, die häufiger vorkommenden organisatorischen Prozesse einer Arztpraxis werden nur unzureichend unterstützt. Im Gegenzug leisten System für die organisatorischen Prozesse keine sichere Unterstützung für eine Fernbehandlung.
    Der Datenschutz erschwert die einfache Kontaktaufnahme durch Patienten und der Einsatz von synchronen Kommunikationsmethoden belastet die ärztliche Tätigkeit mehr, als es die Arztpraxis entlastet.
    Eine umfassende Lösung wäre ein sicherer Messenger wie WhatsApp mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bekannte WhatsApp-Alternativen, wie Threema, Signal und Wire sind zwar sicher, allerdings bedienen sie nicht die Anforderungen des ambulanten Gesundheitswesen. Eine Alternative ist der sichere Messenger MediOne, der an die Anforderungen des Gesundheitswesen angepasst ist und DSGVO-konform genutzt werden kann.
     

    Ralph Jäger
    Praxismanager planen, organisieren, leiten und kontrollieren die organisatorischen Aktivitäten in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren unter Befolgung der Richtlinien und Wertvorstellungen des Praxisinhabers oder der Geschäftsführung. Praxismanagerinnen sind häufig weitergebildete, berufserfahrene Medizinische Fachangestellte (MFA).
    Die Übertragung der organisatorischen Aufgaben auf eine leitenden Führungskraft soll das Praxismanagement professionalisieren und zur Weiterentwicklung anregen.
    Die Entwicklung im ambulanten Gesundheitswesen erfordert heutzutage den Einsatz eines Praxismanagers: Medizinische Versorgungszentren und überörtlich agierende Arztpraxen mit Zweigpraxen versuchen Synergieeffekten wahrzunehmen um auch so verbesserten Arbeitsbedingungen für MFA sowie Ärzten anzubieten. 
    Vorteile für ambulante Gesundheitseinrichtungen ergeben sich aus
    einer professionellen Aussenwirkung der Entlastung von Ärzten und MFA der Verbesserung des Patientenservice und der Patientenzufriedenheit Nachteile entstehen vor allem für kleine Arztpraxen durch die erhöhten Personalkosten sowie dem Konfliktpotential in der Übertragung von Führungsaufgaben.
    Das Aufgabengebiet und Rolle des Praxismanager
    Der neue Begriff Praxismanager soll zeitgemäßer und gleichzeitig eine Professionalisierung des Berufs wertschätzen. Die sind konkretisiert und die Rolle als Führungskraft im Praxisteam gestärkt worden.  Zu den Aufgabengebiet der leitenden Erstkraft gehören:
    Praxisorganisation und Praxismanagement Patientenmanagement Qualitätsmanagement mit Beschwerdemanagement Personalmanagement und Personalführung Abrechnung Praxismarketing Betriebswirtschaft Konfliktpotential kann vor allem in gewachsenen Strukturen, wie traditionellen Arztpraxen, entstehen:
    Die Gruppendynamik eines Praxisteams kann durch eine neue Führungskraft initial gestört werden Die Führungsrolle des Praxisinhabers wird in Bezug auf die Medizinischen Fachangestellten verändert Wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie fundamentale Mängel werden offengelegt Zur Vermeidung von Konflikten müssen sachliche Regeln sowie emotionale Wertvorstellungen der Geschäftsführung / Praxisinhaber definiert und kommuniziert werden.
    Als Beispiel einer sachlichen Regelung kann die Einsicht auf wirtschaftliche Unternehmensdaten sowie Kontostände auf die Geschäftsführung sowie das Steuerbüro eingeschränkt oder Investitionen auf definierte Maximalwerte und Einrichtungsgegenstände begrenzt werden.
    Emotionale Wertvorstellungen spiegeln sich vor allem im Patientenservice, dem Praxismarketing sowie im Umgang mit den Mitarbeitern wider: hier sollte ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Praxismanager und der Geschäftsführung stattfinden. Das Praxisleitbild kann hierbei eine wertvolle Orientierungshilfe darstellen.
    In der Regel sind auch leitende medizinischen Fachangestellten in der Sprechstundenalltag integriert, um den Bezug zum Praxisalltag nicht zu verlieren. Die Arbeitseinteilung sowie die Arbeitsumgebung sollte zusätzlich die Möglichkeit für eine zeitweise ungestörte Konzentration auf das Praxismanagement ermöglichen. Als Richtwert für erforderliche Personalstunden zu administrativen Tätigkeiten kann bei einer kleinen Arztpraxis mit 3 MItarbeitern und ein bis zwei Ärzten mit 20h pro Woche gerechnet werden. Größere ambulante Gesundheitseinrichtungen benötigen sogar eine stellvertretende Praxismanagerin.
    Die Rolle der Praxismanagerin als Führungskraft im Praxisteam
    In kleineren und mittleren Arztpraxen behält in der Regel die Ärztin / der Arzt als Praxisinhaber die übergeordnete Führungsrolle inne und die leitende Erstkraft - jetzt Praxismanagerin - ist zusätzlich weisungsbefugt. Dies kann dazu führen, dass die Praxismanagerin als reines "ausführendes Organ" mit einem engen Vertrauensverhältnis zum Praxisinhaber angesehen wird. Erschwerend können fehlende Führungskompetenzen, sowohl des Praxisinhabers als auch der Praxismanagerin, hinzukommen.
    Im Praxisteam sollte aus diesem Grund die Praxismanagerin regelmäßig als Führungskraft mit eigenen Entscheidungsfreiheiten und Weisungsbefugnissen dargestellt werden. Gleichzeitig müssen die Grenzen klar kommuniziert werden, im Besonderen im Personalmanagement.
    Die Praxismanagerin muss delegieren lernen und gleichzeitig die Verantwortung für einen Aufgabenbereich tragen: Die Aufgaben der Praxismanagerin sind umfangreich und sie kann diese nicht alleine bewältigen. Sie muss delegieren und gleichzeitig die Verantwortung für die delegierten Aufgaben trotzdem übernehmen. Engagierte MFAs, die eine Weiterentwicklung anstreben, sind klassischerweise dadurch überfordert, dass sie alle Arbeiten selbst erledigen möchten.
    Die leitende MFA muss lernen Aufgaben im Praxisteam zu delegieren, die Ausführung anzuleiten und später zu kontrollieren. Fallen der Geschäftsführung Missstände auf, wird die Praxismanagerin damit konfrontiert.
    Praxismanagerin Ausbildung
    Da der Begriff Praxismanager nicht geschützt ist, existieren vielfältige Angebote zur Weiter- und Fortbildung. Neben Tages- und Wochenendkursen, sowie Fernstudien gibt es zum Teil berufsbegleitende Studien an Hochschulen.
    Fortbildungsinhalte sollten regelhaft sein:
    Betriebswirtschaft: die organisatorischen, planerischen und finanz- und steuertechnischen Überlegungen und Entscheidungen zur Praxisführung. Zudem sollte über ein Controlling ein Überblick der betriebswirtschaftlichen Entwicklungen verschafft werden. Praxismanagement: Planung und Verantwortung der Bereiche Praxisinventar, Räume, Terminmanagement, Sprechstundenablauf, etc. Kassen- und Privatabrechnung: Leistungsdokumentation, Vorbereitung und Durchführung der Kassenabrechnung (EBM), Privatabrechnung (GOÄ), und für weitere Verträge und IGEL-Leistungen Qualitätsmanagement: Dokumentation der Arbeitsprozesse und qualitative Weiterentwicklung der Arztpraxis Kommunikation: Gesprächsführung mit den Patienten und im Arztpraxisteam Personalmanagement: Auswahl, Einstellung, Entlassung und Führung von Medizinischen Fachangestellten sowie anderen Mitarbeitern und die Einsatzplanung. Dies beinhaltet auch Mitarbeitergespräche, in Form von Kritik-, Feedback- und jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen. Rechtsvorschriften: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien die im ambulanten Gesundheitswesen zu befolgen sind. Praxis-EDV-Anwendungen: Grundsätzlicher Überblick über den Einsatz und die Möglichkeiten der Praxissoftware und weiterer EDV-Anwendungen (PC-EKG etc.) Durch diese Weiterbildungsinhalte erwirbt die Praxismanagerin eine hohe Fachkompetenz. Es fehlen jedoch regelmäßig in der Ausbildung die Lehrinhalte der Führungskompetenz, die nachträglich angeeignet werden müssen:
    Selbstmanagement / Zeitmanagement Personalführung Konfliktmanagement Umgang mit Verantwortung Gehalt PraxismanagerIn 2018
    Die Bezahlung der PraxismanagerIn kann sehr unterschiedlich ausfallen. Wurde früher die leitenden Erstkraft als Arzthelferin einfach angewiesen, das Praxismanagement zu übernehmen, gab es in der Regel hierfür keine finanziellen Extraleistungen. 
    Durch die Professionalisierung des Praxismanagements und die erweiterte Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten sollte man die Praxismanagerin mindestens in die Tarifgruppe IV nach Manteltarifvertrag für medizinische Fachangestellte einordnen.
    Dies entspricht 2018 einem Gehalt der PraxismanagerIn von 2.216,34 € ab dem 1. Berufsjahr bis zu 2.970,92 € ab dem 17. Berufsjahr.
    Besser sieht es für MFA aus, die spezielle (aber auch zeitintensive) Weiterbildungen durchgeführt haben:
    Tarifgruppe V: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin (2.449,79€ bis .3218,50 €) Tarifgruppe VI: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen entsprechend (2.826,68 € bis 3.713,65€) Fazit
    Eine Praxismanagerin einzustellen oder auszubilden geht mit erhöhten Kosten für die Weiterbildung und initialem hohem Zeitaufwand einher: geht man nur halbherzig an dieses Thema heran, kommt es zu Konflikten und Enttäuschungen.
    Die Praxisführung einer dedizierten Praxismanagerin zu übertragen lohnt sich jedoch: die Arztpraxis wird professionell geführt und kann sich weiterentwickeln. Die Ärzte erhalten mehr Zeit für die eigentlichen medizinischen Aufgaben. Schließlich führt dies zu einer erhöhten Patientenzufriedenheit und spiegelt sich auch betriebswirtschaftlich positiv wieder. Eine Win-Win-Situation.

    Ralph Jäger
    Trotz optimaler Terminorganisation sind Wartezeiten für das Praxismanagement in der Arztpraxis ein anhaltendes Problem. Diese Situation verschärft sich im Praxisangebot einer "offenen Sprechstunde" oder "Akutsprechstunde" und die Belastung für Medizinische Fachangestellte und das Ärzteteam nimmt zu.
    Eine effiziente Praxisorganisation muss sicherstellen, dass gleichzeitig Patienten optimal in der Praxis geführt und Leerlaufzeiten von Ärzten vermieden werden. Gibt es mehrere Räumlichkeiten oder Ärzte, wird es immer schwieriger den Überblick zu behalten.
    Patientenführung in der Arztpraxis
    Hierfür nutzen viele Arztpraxen eine Übersicht der Patienten in der Praxissoftware: die MFA kann einsehen, welcher Patient sich in der Praxis wo aufhält und welche Untersuchung / Behandlung geplant ist.
    Es fordert allerdings Konzentration, die Patienten durch die Praxis zu führen und gleichzeitig die Patientenübersicht in der Praxis-EDV zu aktualisieren. Der Praxisalltag bringt mit sich, dass
    Patienten nicht pünktlich erscheinen Geräte nicht funktionieren sich Untersuchungen oder Behandlungen verzögern Räume belegt sind Notfälle behandelt werden müssen. Alle Puffer in der Terminplanung helfen nicht, wenn zusätzlich die Ärztin / der Arzt unkoordiniert durch die Praxis läuft und frägt: "Wohin als Nächstes?"
    In der Regel sind die Ärzte gewohnt, sich mit allen erdenklichen Fragen an die Medizinischen Fachangestellten an der Anmeldung zu wenden. Es hat sich einfach eingespielt, dass die MFA ihre Arbeit unterbricht, sobald sich die Tür des Behandlungszimmers öffnet.
    Optimale Praxisorganisation: die Ärzte einbinden
    Den Ärzten ist oft nicht bewusst, dass die MFA ihre eigentliche Aufgabe oder sogar Patientengespräche unterbrechen und in der Praxissoftware nachsehen muss, um dann den Arzt zu führen. Der Streß an der Anmeldung ist für die Medizinischen Fachangestellten vorprogrammiert.
    Der Arzt sieht diesen verursachten Stress nicht. Er ist selbst in seinen Aufgaben vertieft und wendet sich gleich den nächsten Patienten zu.
    Arbeitet ein Praxisteam schon zusammen, so ist der Arzt konditioniert: Wieso sollte der Arzt in der Arztsoftware nach sehen, wenn es so einfacher und schneller geht? Er wird dafür sogar belohnt, dass er die MFA an der Anmeldung unterbricht.
    Für eine Reduktion dieser Unterbrechungen ist es sinnvoll, auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Wichtig hierbei ist, die Schuldfrage außen vor zu lassen und sich auf das sachliche Problem zu konzentrieren: Die Ärzte, als Personen, sind selbst keine Stressfaktoren, sondern die Art der Kommunikation und der Zusammenarbeit.   Eine sinnvolle Lösung besteht darin, dass Ärzte selbst in der Praxis-EDV eine Übersicht der Patienten einsehen können und wissen, welche Behandlung als nächstes ansteht. So können sie sich auch gezielter auf das nächste Patientengespräch vorbereiten.   Aber sogar Ärzte sind Menschen und lassen sich neu konditionieren: Wenn es schneller geht, in der Praxissoftware nach zu sehen, als die MFA an der Anmeldung zu fragen, beginnt der neue Konditionierungsprozess.   Für einen verbesserten Patientenservice und eine optimalere Praxisorganisation sollte sich die MFA an der Anmeldung zuerst um die Patienten kümmern dürfen, dann erst um den Arzt. Telefonate und persönliche Patientengespräche sollten nur in dringenden Notfällen unterbrochen werden.   Der Stresspegel wird schnell nachlassen: Patienten und MFA sind zufriedener und die Umgangsformen werden freundlicher.

    Ralph Jäger
    Was hat die Triage aus der Notfallmedizin mit der telefonischen Anmeldung einer Arztpraxis gemeinsam? Die Medizinische Fachangestellte muss die Dringlichkeit der Anliegen von Patienten objektiv einschätzen können. Anhand welcher Kriterien kann dies erfolgen?
    Die Triagierung ist ein Begriff aus dem Rettungsdienst zur Einteilung von Patienten nach der Schwere der Verletzungen. Ziel der Triagierung ist es, in einer Notsituation anhand möglichst objektiver Kriterien die medizinische Versorgung zu optimieren.
    Die Medizinische Fachangestellte am Telefon ist in einer ähnlichen Situation: Patienten vermitteln ihre subjektive Dringlichkeit von Terminen und Patientenanfragen. Es kommt selten vor, dass ein Patient sein Anliegen als "nicht dringlich" einstuft. Nebenher sollen die Medizinischen Fachangestellten sich häufig um das Praxismanagement kümmern.
    Mit wenig Aufwand lassen sich die telefonischen Anfragen strukturieren und die Arbeitsbelastung reduzieren. Die Kommunikation und die telefonische Visitenkarte der Arztpraxis wirken professioneller. Die häufigsten telefonischen Anfragen in der Arztpraxis lassen sich auf drei Fälle konzentrieren:
    Terminvereinbarungen Rezept- und Überweisungsbestellungen Laborwertabfragen Terminvereinbarung in der Arztpraxis und die Dringlichkeit
    Die Königsdisziplin im Praxismanagement ist die Terminvereinbarung, sowohl telefonisch als auch an der Anmeldung. Aus Sicht der Patienten und deren Angehörige sind alle Termine dringend, sogar bei Routineuntersuchungen. Hier spielen oft Ängste und Sorgen eine Rolle, während einige Patienten ihre Beschwerden gleichzeitig verharmlosen. Eine Medizinische Fachangestellte mit genügend Erfahrung kann in vielen Fällen die Dringlichkeit gut einschätzen.
    Für eine verbesserte Struktur in der Praxisorganisation und professionelle Außendarstellung der Arztpraxis sollten jedoch objektive Kriterien als Teil eines Praxiskonzept erarbeitet werden. So können auch unerfahrene MFA Termine optimal vereinbaren und es werden keine Patienten bevorzugt oder vernachlässigt.
    Das Triage-System in Notfalleinrichtungen
    In Notfalleinrichtungen hat sich ein sogenanntes Triage-System als nützlich erwiesen. Hierbei wird mittels standardisierter Untersuchungsmethoden und Fragestellungen eine Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen durchgeführt.
    Diese erfolgt anhand der medizinischen Dringlichkeit und setzt voraus, dass der Patient von medizinischem Fachpersonal gesehen und vorab untersucht wird (z.B. Vitalparameter, Einschätzung des Allgemeinzustands). Durch die Einführung eines systematischen Triage-System kommt es sogar zu verkürzten Wartezeiten.
    Ein Praxiskonzept für die Terminorganisation: objektive Kriterien
    In einer Arztpraxis oder medizinischen Versorgungszentrum müssen neben der medizinischen Dringlichkeit zusätzlich organisatorische, soziale und wirtschaftliche Aspekte betrachtet werden. Dies spiegelt sich auch einer anderen Erwartungshaltung der Patienten wieder, beispielhaft würde medizinisch bei unkomplizierten grippalen Infekten, Rückenbeschwerden oder Prellungen ein Arzttermin innerhalb der nächsten Tage ausreichen. Der Patient erwartet in der Regel eine taggleiche (medizinische) Betreuung. Geht eine Arztpraxis auf diese Erwartungshaltung der Patienten nur unzureichend ein, reduziert sich die Patientenzufriedenheit mit allen Konsequenzen.
    In der Arztpraxis / MVZ müssen deshalb alle Kontextfaktoren berücksichtigt werden:
    Medizinisch (Notfall? Vermeidung von Krankheitsverschlechterung, unnötige Medikamenteneinnahme, Komplikationen) Organisatorisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Atteste, Anfragen Krankenkassen) Sozial (medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet? Vermeidung eines sozialen Absturzes) Wirtschaftlichkeit (z.B. Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, Ärztehopping) Für eine optimale und objektive Terminvergabe sollten diese Begleitumstände von der MFA abgefragt werden. Angebote für Online-Arztterminvereinbarungen können diese sensiblen Informationen schon aus Datenschutzgründen nicht abfragen.
    Patientenzentrierte Terminvereinbarung und Dringlichkeitsentscheidung
    Eine praktische Lösung in der Terminvergabe ist die patientenzentrierten Dringlichkeitsentscheidung . Hierbei wird der Patient strukturiert in die Entscheidung mit einbezogen. Nach einer namentlichen Vorstellung der MFA und Eingangsfrage („Was kann ich für Sie tun?“) wird festgestellt, dass sich das Gespräch um einen Terminwunsch handelt.
    Mit Hilfe einer geschlossenen Frage unterscheidet die MFA, ob es sich um ein dringliches Anliegen oder einen regulären Termin handelt:
    „Haben Sie ein dringliches Anliegen oder möchten Sie einen regulären Termin vereinbaren? “
    Im weiteren Gespräch können die folgenden Situationen unterschieden werden:
    Akut erkrankt (innerhalb der letzten 3 Tagen oder Verschlimmerung einer vorbestehenden Erkrankung) Abfrage der Beschwerden („an welchen Beschwerden leiden Sie?“) Bei Schmerzen: Abfrage der Intensität anhand der Schmerzskala (1-10) Abfrage der Dauer der Beschwerdesymptomatik (plötzlich (letzte Stunden), seit 2-3 Tagen, schon länger (Wochen) Wiederkehrende Erkrankung? „Was glauben Sie selbst zu haben? (am Herz? Infekt? Notwendigkeit der AU?) Red-Flag innerhalb von Stunden? => Notarzt / DRK benachrichtigen Termin in der offenen Kurzsprechstunde am gleichen Tag anbieten Bei Hausbesuchsanforderung: Checkliste Hausbesuchsanforderung verwenden Subakut / längere Erkrankung Abfrage der Beschwerden („an welchen Beschwerden leiden Sie?“) Bei Schmerzen: Abfrage der Intensität: Schmerzskala Abfrage der Dauer der Beschwerdesymptomatik (plötzlich (letzte Stunden), seit 2-3 Tagen, schon länger (Wochen) „Was glauben Sie selbst zu haben? (am Herz, Infekt?) Wiederkehrende Erkrankung / Symptomatik (chronisch rezidivierend)? Grey-Flags? => Termin in der offenen Kurzsprechstunde am gleichen Tag oder innerhalb von 2 Tagen in der Regelsprechstunde anbieten Abfrage, bei welchem Arzt? Termin beim Wunscharzt anbieten, gegebenenfalls fr üheren Alternativtermin gleich vorschlagen Dringliches Anliegen (sozial, organisatorisch) Termin in der offenen Kurzsprechstunde am gleichen Tag anbieten (Regeln kommunizieren) Regulärer Termin: Routineuntersuchungen Gesundheitsvorsorge: Checkliste GU verwenden Präoperativ: Checkliste Präoperativ verwenden DMP-Kontrolltermine: Checkliste DMP verwenden Eine Übersicht dieses Ablaufs als QM-Checkliste ist hier verfügbar: Patientenzentrierte Terminvereinbarung
    Offene Kurzsprechstunde für Kurz- und dringliche Termine
    Bewährt hat sich das tägliche Angebot einer strukturierten offenen Sprechstunde (Kurz- oder Notfallsprechstunde) für Kurztermine oder dringliche Angelegenheiten. Ein paar Regeln sollten beachtet und den Patienten bei der Terminvereinbarung kommuniziert werden:
    es muss mit Wartezeiten gerechnet werden es kann nur das akute Anliegen betrachtet werden die Behandlungsdauer beläuft sich zumeist auf ca. 5 Minuten weitere Untersuchungen müssen auf einen Regeltermin vertagt werden @ckoeber hat uns dankenswerterweise ein übersichtliches Ablaufschema für die Telefontriage in seiner Hausarztpraxis zu Verfügung gestellt:
     
    Wie entscheidet Ihr die Dringlichkeit von Terminen in eurer Arztpraxis?

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