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    Für Medizinische Fachangestellte (MFA / Arzthelferin), Praxismanagerinnen und und niedergelassene Ärzte in der Arztpraxis / MVZ
    Teramed
    Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger.
    Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus.
    Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen
    Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist.
    Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen.
    Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung.
    Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren.
    Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle.
    Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht.
    Problem: Laborabrechnungen
    Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
    Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS.
    Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden.
    Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen.
    Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich
    Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen.
    Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS)
    Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind.
    Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer.
    Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.
     

    Teramed
    Teamarbeit gelingt dann, wenn alle ein "Wir-Gefühl" verspüren und gemeinsam auf Ziele hinarbeiten. Die richtige Kommunikation ist eine Voraussetzung für ein wertvolles Miteinander. Eine effektive Teamsitzung ist dabei ein wichtiges Instrument - benötigt jedoch ein paar Voraussetzungen, um zu einem Gewinn für das Team zu werden.
    Grundlegendes
    Ort: Nicht die Küche, nicht der Aufenthaltsraum der medizinischen Fachangestellten und Mitarbeiter. Teamsitzungen sind Arbeitszeit! Keine Pausen dafür verwenden! Jeder braucht Erholungszeit, um für den nächsten Ansturm gewappnet zu sein. Die Teamsitzung wird daher auch nicht zur Essenszeit umfunktioniert! Rollen müssen vorher festgelegt werden: Schriftführer, Moderator und Zeitmanager. Die Teamsitzung sollte regelmäßig stattfinden. Regelmäßig bedeutet aber nicht unbedingt alle zwei Wochen, sondern einfach nur in festgelegten Abständen. Eine Sitzung pro Quartal kann ausreichend sein, einmal pro Monat ist aber in vielen Praxen besser. Die Dauer sollte 1,5 bis 2 Stunden nicht überschreiten. Zu bestimmen Anlässen (zum Beispiel bei personellen Veränderungen oder besonderen Ereignissen) können zusätzliche Termine angesetzt werden. Anwesenheit ist für alle Pflicht! Kommunikationsregeln beachten: Ich-Botschaften, keine Anschuldigungen, Verbesserungsphilosophie statt Fehlerphilosophie. Vorbereitung und Rollen
    Moderator/in
    Sie/er bereitet die Struktur der Sitzung vor und schätzt ungefähr ab, wie viel Zeit für jeden Tagesordnungspunkt und für die Sitzung insgesamt benötigt wird.
    Sie/er erstellt einen Plan und hängt diesen für alle einsehbar etwa eine Woche vorher an einem vereinbarten Ort (Schwarzes Brett) aus. Dadurch kann sich jeder auf die zu besprechenden Themen vorbereiten und sich vorbereitende Gedanken machen.
    Wenn es dann so weit ist, führt der/die Moderator/in durch die Sitzung: Hauptaufgabe: das gerade aktuelle Thema im Auge zu behalten und etwaige Abschweifer sofort wieder auf den richtigen Weg zurückzubringen. Da kann manchmal auch ein resolutes Eingreifen gefragt sein. Der Moderator sollte also durchsetzungsfähig sein.
    Auch auf die Zeit sollte geachtet werden: Für jeden Tagespunkt sollte zwar ausreichend Raum zu Verfügung stehen, aber der Zeitrahmen der Sitzung nicht überschritten werden. In großen Teams kann es sogar sinnvoll sein, hierzu ein Mitglied extra als Zeitnehmer zu beauftragen.
    Schriftführer/in
    Sie/er besorgt sich das letzte Protokoll und alle schriftlichen Dokumente, die damit zusammenhängen. Dies ist wichtig, um festzustellen, ob die zu erledigenden Punkte auch tatsächlich bearbeitet worden sind. Dieser Schritt ist die Grundvoraussetzungen für den KVP (kontinuierlichen Verbesserungsprozess), der ein wichtiger Bestandteil jedes Qualitätsmanagements darstellt.
    Teammitglieder
    Sie befassen sich mit den Punkten die ihnen besonders wichtig sind. Also es wäre hilfreich, wenn Sie vorher zumindest schon die wichtigsten Punkte gelesen hätten (Aushang am Schwarzen Brett in der Arztpraxis). Zusätzlich macht sich idealerweise jeder Gedanken über Punkte, die besprochen werden sollen, aber noch nicht auf der Besprechungsliste stehen.
    Während der Teamsitzung
    Die Sitzung wird vom Moderator eröffnet, die einzelnen Schritte werden vorher noch einmal vorgestellt. Der jeweilig anstehende Punkt wird vorgelesen und zur Besprechung freigegeben.
    Der Moderator sollte darauf achten, dass jeder zu Wort kommen kann und nicht unterbrochen wird.
    Sinnvoll ist es, dass jede Person eine Sprechzeit von 5 Minuten erhält und diese nicht überschritten wird. Fünf Minuten können sehr lang sein! Nach drei Minuten fängt man in den meisten Fällen an, sich zu wiederholen (probiere das ruhig einmal selbst aus). Die Zeitgrenze von fünf Minuten verhütet daher, dass regelrechte Monologe geführt werden. Diese können dazu führen, dass nach der Sitzung jeder unzufrieden ist und das Gefühl hat, er wurde nicht gehört und der jeweilige Punkt wurde nicht abgearbeitet, so dass man direkt nach der Sitzung eigentlich schon wieder eine Sitzung einberufen könnte.
    Wird die veranschlagte Zeit für einen Tagesordnungspunkt überschritten, muss im Team entschieden werden, ob der Punkt weiter diskutiert oder vertagt wird. Vielleicht fehlen wichtige Details und das Thema kann nicht abgeschlossen werden.
    Die Aufgabe des Schriftführers ist es während all diesen Vorgängen, die Einzelheiten und Entscheidungen schriftlich festzuhalten. Vor allem wichtig:
    Abschluss
    Der nächste Termin wird festgelegt, die neu erarbeiteten Aufgaben werden verteilt, das Protokoll wird ins Reine geschrieben und jedem zur Unterschrift vorgelegt.
    Die gute Teamsitzung: Diskutiere mit im Forum!
     
     

    Teramed
    Es gibt offizielle Definitionen zum Thema Team, ein Beispiel: ein Praxisteam ist eine Gruppe von Medizinischen Fachangestellten und Ärzten, die wechselseitig voneinander abhängig und gemeinsam verantwortlich sind für das Erreichen spezifischer Ziele für die Arztpraxis. Wie sieht es in Ihrer Praxis aus?
    Heißt es da nicht eher: Ihr Praxisteam ist eine individuelle Ansammlung von medizinischen Fachangestellten, die zum Erreichen ihrer eigenen Ziele nebeneinander ihre Tätigkeit verrichten? 
    Aber es gibt tatsächlich einen Weg von einem Nebeneinander zu einem Miteinander.
    Ohne gemeinsame Praxisziele gibt es mit Sicherheit keine Teambildung
    Nicht nur das Qualitätsmanagement verlangt von Ihnen die Festlegung der Praxisziele. Ein gemeinsames und effektives Arbeiten ohne Ziele ist nicht wirklich möglich.
    Jedes Mitglied Ihres Praxisteams muss genau diese Ziele benennen und auch selbst dahinter stehen können. Ziele müssen messbar und realistisch sein.
    Bei jeder Teamsitzung gehören die Praxisziele mit auf die Besprechungsliste. Sie müssen sich regelmäßig die Fragen stellen:
    Wie sieht es bei uns aus, wissen wir alle, was wir erreichen wollen? Haben wir unsere Ziele schon erreicht? Befinden wir uns wenigstens auf einem guten Weg? Sind unsere festgelegten Ziele überhaupt noch aktuell? Ein schriftliche Fixierung kann oft in die Praxisphilosophie einfließen.
    Kommunikation auf der Basis "Ich bin o.k. - Du bist o.k."
    Ihr Team braucht Kommunikationsnormen an die sich alle halten müssen. Diese Normen sollten gemeinsam beschlossen werden und offen an einem hoch frequentierten Ort aushängen. Sinnvolle Beispiele für Ihre Normen sind zum Beispiel:
    "Ich bin o.k. - Du bist o.k.": Der Leitsatz aus der Transaktionsanalyse von Eric Berne ist der Schlüssel zu einem respektvollen und anerkennenden Miteinander. "Du oder Sie": Wenn Sie sich für einen Weg entschieden haben, dann muss dies einheitlich passieren. Wenn sich eine Auszubildende bei ihren Kolleginnen das "Du" erst noch "verdienen" muss, dann ist sie von vornherein kein vollständiges Mitglied in Ihrem Team. Allgemeine Regeln für den gemeinsamen Praxiserfolg
    Alle Aufgaben in der Praxis sollten den Leistungen entsprechend auf wirklich sämtliche Mitglieder verteilt werden. Jeder kann sich dann Einbringen und wird auch bei entsprechender Rückkopplung motiviert ans Werk gehen.
    Wenn es Bereiche gibt, in denen Ihre Teammitglieder eigenverantwortlich arbeiten können, wird "soziales Faulenzen" verhindert und ungeahnte Kräfte geweckt.
    Leider gibt es oft "Nebenschauplätze" die ständig Konflikte heraufbeschwören. Überstunden und Freizeitausgleich kann dabei ein leidiges Thema sein. In vielen Arztpraxen häufen sich die Überstunden von besonders engagierten medizinischen Fachangestellten, ohne dass diese konkret notiert werden. Da sich Überstunden nie ganz verhindern lassen, dann sollten sich das Praxisteam überlegen, eine Zeiterfassung einzuführen und somit diese Konfliktpotential bezüglich der Arbeitszeiten zu reduzieren.
    Praxisausflug für die Teambildung
    Eine feste Regel kann auch sein, dass zumindest einmal im Jahr Ihre Praxis eine gezielte gemeinsame Aktivität als Praxisauflug durchführt.
    Weg von der Arbeit, weg von üblichen Aufgaben können Sie sich in einem ganz anderen Rahmen völlig neu kennen lernen. Kleine Launen in der Arbeitswelt verzeihen Sie Ihrem Gegenüber viel schneller, wenn Sie evtl. nachvollziehen können, warum das so ist.
    Konflikte gibt es überall
    Einen Konflikt können Sie nicht verhindern. Wichtiger ist, ihn schnellst möglichst zu erkennen und dann zu beheben. Jedes Mitglied in Ihrem Team geht mit Konflikten anders um. Grundsätzlich aber gibt es zwei Stile: ziel- oder beziehungsorientiert. Im besten Fall ist die Lösung eine Mischung aus beiden.
    Wenn so gar keine Lösung in Sicht ist, bietet sich eine Supervision von einem externen Berater an. Unabhängig von bestehenden Konflikten, wenn regelmäßig Gespräche mit neutralen Mentoren stattfinden, trägt dies zur Teambildung bei, es entsteht ein besseres Verständnis füreinander und brenzlige Situationen werden schon im Keim erstickt.
    Eine Teambildung ist perfekt geglückt, wenn sich ein "Wir" eingestellt hat und jede medizinische Fachangestellte und jeder Arzt sich als volles Mitglied fühlt.

    Teramed
    Die Terminvergabe ist einer der wichtigsten Abläufe in der Arztpraxis. Wenn sie gut organisiert ist, trägt sie wesentlich zur Patientenzufriedenheit bei - wenn nicht, führt sie zu Beschwerden und schlimmstenfalls zum Arztwechsel unzufriedener Patienten. Wir geben zehn Tipps dazu, wie man seine Terminvergabe auf Vordermann bringt.
    1. Termine in Stoßzeiten reduzieren
    Montags morgens erleben die meisten Arztpraxen einen Ansturm. Über das Wochenende sind viele Patienten erkrankt, wollten den Notdienst jedoch nicht aufsuchen und stattdessen lieber warten, bis ihr eigener Arzt wieder Sprechstunde hat. Werden diese Patienten dann am Montag zwischen die regulär eingeplanten Termine geschoben, so müssen alle nachfolgenden Patienten warten.
    Notfälle können natürlich immer auftreten. Auch die beste Terminplanung kann diese nicht vorhersehen. Daher hat es sich bewährt, am Montagmorgen weniger feste Termine einzutragen, um genügend Spielraum für unangemeldete Notfallpatienten zu haben.
    2. Patienten müssen bei Verhinderung rechtzeitig absagen
    Leider ist es nicht für alle Patienten selbstverständlich, dass sie den MFA im Voraus Bescheid geben, wenn sie einen Termin nicht einhalten können. Daher sollte man die Patienten bereits bei der Terminvergabe darauf hinweisen, dass notfalls rechtzeitig abgesagt werden muss. Ein entsprechender Hinweis auf dem Terminzettel ist eine Gedächtnisstütze für den Patienten.
    3. Terminlänge von Beratungsanlass abhängig
    Ein verschnupfter Patient benötigt natürlich eine wesentlich kürzere ärztliche Beratung als ein lebensbedrohlich erkrankter Patient. Achten Sie konsequent darauf, dass auch telefonisch von den medizinischen Fachangestellten der Beratungsanlass erfragt wird. Das Qualitätsmanagement der Praxis sollte hierzu klare Richtlinien für die Dauer der Termine bereithalten. Ein Beispiel haben wir für Euch zum Download vorbereitet:
    4. Termine im individuellen Takt der Praxis vergeben
    In vielen Praxen hat sich der 15-Minuten-Takt bewährt. Das heißt, der Arzt kann sich für jeden einbestellten Patienten eine Viertelstunde Zeit nehmen. Je nach Fachrichtung der Arztpraxis kann diese Zeit jedoch auch zu kurz oder zu lang sein. Um dies herauszufinden, muss die Terminplanung der vergangenen Wochen genau analysiert werden.
    5. Aufwändigere Untersuchungen an Personaldecke anpassen
    Ist eine medizinische Fachangestellte regelmäßig beispielsweise dienstags alleine in der Praxis, so sollten an diesem Tag keine Untersuchungen oder Behandlungen einbestellt werden, für die sie die Anmeldung verlassen muss. Die beste MFA kann nicht gleichzeitig die Anmeldung organisieren und beispielsweise ein Belastungs-EKG schreiben.
    6. Akutfälle auf offene Notfallsprechstunde verweisen
    Praxen mit vielen Akutpatienten, die als (objektive oder subjektive) Notfälle kommen, bekommen über kurz oder lang Probleme mit ihren Wartezeiten, wenn diese Patienten ständig dazwischengeschoben werden. Besser ist es hier, täglich eine offene Akutsprechstunde einzuführen, in der die Patienten einfach ohne Termin nach telefonischer Absprache einbestellt werden können. Mehr Informationen dazu gibt es hier:
    7. Eine MFA ist alleine zuständig für die Terminvergabe
    Ist die Terminvergabe die alleinige Aufgabe einer MFA, so fallen die Wartezeiten Untersuchungen zufolge geringer aus als wenn alle Helferinnen Termine vergeben. Die verantwortliche Praxismanagerin, wie diese MFA auch genannt wird, weiß genau über die Zeitfenster der einzelnen Termine Bescheid und kann dadurch lange Wartezeiten vermeiden.
    8. Wann ist der Arzt bereit?
    Der erste Termin morgens beim Arzt kann erst dann eingetragen werden, wenn der Arzt auch wirklich in der Praxis bereit für die medizinische Arbeit am Patienten ist. Selbst wenn die Praxis um 8 Uhr öffnet, der Arzt aber grundsätzlich erst um 8:15 Uhr erscheint und dann erst noch einen Kaffee trinkt, dürfen erst ab 8:30 Uhr Termine vergeben werden. Anderenfalls hat man schon früh morgens eine halbe Stunde Wartezeit angesammelt, die absolut vermeidbar wäre.
    9. Sich auf den nächsten Tag vorbereiten
    Damit die Wartezeiten möglichst gering bleiben, empfiehlt es sich, die Praxisräume bereits vor Beginn der Sprechstunde auf die kommenden Termine vorzubereiten. Die MFA sollte dazu bereits am Vortag oder morgens vor den ersten Terminen die Blutabnahmen vorbereiten (Röhrchen beschriften etc.), Instrumente reinigen und sterilisieren und Geräte und Instrumente für eine Untersuchung griffbereit legen. So spart man viel Zeit und kann, wenn der Patient kommt, gleich mit der Untersuchung oder Behandlung beginnen.
    10. Patienten bereits bei der Terminvergabe auf evtl. Wartezeiten hinweisen
    Benötigt ein Patient aufgrund akuter, aber nicht lebensbedrohlicher Beschwerden zeitnah einen Termin, so sollte die MFA ihn bereits bei der Terminvergabe darauf hinweisen, dass er Wartezeit in Kauf nehmen muss. So vermeidet man schon im Vorfeld Unmut beim Patienten.

    Teramed
    Fester Verteilungsschlüssel einfach aber nicht immer eine gute Lösung
    Ein fester Gewinnverteilung im Verhältnis von 50:50 oder 75:25 kann eine verlockende Einfachheit der Gewinnbeteilung darstellen. Die Buchhaltung und auch die Partner selbst können mittels einfacher Rechnung den zustehenden Gewinn berechnen. Eine gleichmäßige Gewinnverteilung bietet den Vorteil, dass Sie sich nicht um unnötige Statistiken kümmern oder exakt Ihre Arbeitsleistungen sowie etwaige Überstunden bei der Abrechnung berücksichtigen müssen. Entscheiden Sie sich für einen festen Verteilungsschlüssel, z.B. 50:50, sollten Sie Ihrem oder Ihren Kollegen gegenüber das nötige Vertrauen aufweisen, um diese Abmachung dauerhaft akzeptieren zu können. Ansonsten sind Missgunst und Neiddebatten vorprogrammiert.
    Gewinnverteilung nach abgerechneter Leistung
    Allerdings wird dieser Verteilungsschlüssel nicht in den Fällen gerecht, in denen einer der Partner zumindest subjektiv mehr leistet als andere Kollegen. Dies kann sowohl zeitlich als auch bezüglich der Wertigkeit der Arbeit sein. In diesem Fall ist eine separate Erfassung der abgerechneten Leistungen nötig. Im Bereich der Privatabrechnung nach GOÄ kann dies noch annähernd funktionieren. Mit der Abrechnung nach EBM und den Selektivverträgen müsste allerdings eine fast vollständige Trennung des Patientenstamms aufgrund der hohen Pauschalisierung der Abrechnungsziffern erfolgen. Natürlich sind einzelne medizinische Leistungen gewinnträchtiger als andere und bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel IGEL- und Selbstzahlerleistungen, Akkupunktur, Sonographie oder Echokardiographie können korrekt in der Leistungsstatistik erfasst und dementsprechend finanziell zugeordnet werden. Der Aufwand für eine solche nachträgliche Aufschlüsselung der Abrechnungsziffern nach Leistungserbringer kann jedoch enorm sein und in einem schlechten Verhältnis zu einem möglichen höheren Gewinnanteils eines der Praxispartner stehen. Weiterhin müssten die anteiligen Betriebskosten (Leasingkosten, Personalkosten, Raumkosten) korrekt berechnet und zugeordnet werden.
    Experten raten von einem Gewinnverteilungsschlüssel nach Wertigkeit der Tätigkeit ab, da zahlreiche medizinische Leistungen zudem mit Synergieeffekten einhergehen und für jede Arztpraxis unverzichtbar sind.
    Bei regelmäßigen Arbeitszeiten: Erfassung der Arbeitszeiten
    Eine separate Leistungserfassung der absolvierten Arbeitszeit gilt als sinnvoll, falls die Arbeitsleistungen getrennt voneinander erfasst werden können. Falls in Ihrer Gemeinschaftspraxis die Arbeitszeiten konstanten Regeln folgen, können zum Beispiel Halbtagsschichten schriftlich festgehalten werden und der Gewinnverteilung zugrunde liegen. Um dieses Gewinnverteilungsprinzip für Ihre Abrechnung umzusetzen, ordnen Sie den Gewinn Ihrer Arztpraxis samt der dazugehörigen Betriebskosten in dem Umfang zu, in dem die Ärzte zum Umsatz beigetragen haben. Achten Sie auf effektiv absolvierte Halbtagsschichten, die sich auf Zeiträume zwischen drei und fünf Stunden belaufen. Erfassen Sie diese Halbtagsschichten pro Quartal, ohne hierbei die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus den Augen zu verlieren. Stellen Sie nach einem gewissen Zeitraum fest, dass die verschiedenen Arbeitszeiten auch längerfristig stets in einem ähnlichen Verhältnis stehen, ist es ratsam, über eine grundsätzliche Regelung der Gewinnverteilung unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten nachzudenken. Im Gesellschaftervertrag sind dann unbedingt Regelungen zu Urlaubs-, Fortbildungs- und Krankheitstage aufzuführen.
    Elektronische Zeiterfassung sinnvoll bei wechselnden Arbeitszeiten
    Wechselt die Anzahl der Arbeitsschichten sehr häufig oder ergeben sich unterschiedliche Fehlzeiten in Form von Urlaub oder Fortbildungen, sollten Sie sich um ein Zeiterfassungssystem für eine gerechte Gewinnverteilung bemühen. Natürlich gestalten Sie die Gewinnverteilung in diesem Fall besonders fair, wenn die zeitliche Mehrarbeit leistenden Partner in höherem Maße an dem Gewinn der Praxis beteiligt werden. Im Gegensatz dazu sollten Sie darauf Acht geben, dass die Partner Regelungen im Krankheitsfall finden und zum Beispiel eine ausreichende Krankentagegeldversicherung abschließen..
    Praxisbeispiel
    In unserer hausärztlich orientierten überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit 4 Gesellschaftern und 3 Standorten hat sich die online Zeiterfassung mittels dem Internet-basierten System von Timetac bewährt. Hierbei nutzen wir lokale Zeiterfassungsterminals in den Arztpraxen mit kleinen RFID-Chips am Schlüsselanhänger. Zusätzlich werden mit Hilfe einer Smartphone-App für Iphone und Android mobil die Zeiten auf Hausbesuchen eingetragen. Aufgrund der flexiblen Möglichkeiten der Zeiterfassung und Zuordnung können so auch Arbeiten, die nicht direkt am Patienten erfolgen, zum Beispiel Abrechnungsprüfung, Buchhaltung oder Personalmanagement erfasst werden. Zur Vermeidung von übermäßigen Zeitbuchungen außerhalb der Patientenversorgung müssen Notizen zu den erfassten Zeiten eingegeben werden, zum Beispiel "Abrechnungskorrektur Quartal x" oder "Personalgespräch mit MFA, WBA y". Aufgrund der Vorhaltung einer Samstagssprechstunde werden bei uns zur Motivierung der Ärzte die Arbeitszeiten samstags zwischen 8 und 12:00 Uhr mit einem 50-prozentigen Zeitaufschlag als Überstunden automatisch beim Einloggen mit dem RFID-Chip gewertet.
    Für die Überprüfung der Zeitbuchungen und Statistiken nutzen wir die online-Übersicht per Webbrowser und korrigieren unter Umständen Fehlbuchungen oder ergänzen vergessene Zeiten. Alle beteiligten Ärzte können so auf die aktuelle Stundenstatistik transparent zugreifen. Auch die Mitarbeiter der Buchhaltung im Steuerbüro erhalten Einsicht in die aktuellen Zeitbuchungen für die korrekte Berechnung der Gewinnverteilung für die BWA. Seit Einführung eines solchen Zeiterfassungssystem sind Neiddebatten aufgrund der erhöhten Transparenz der ärztlichen Arbeitszeiten deutlich zurückgegangen.
    Alternativ können die Arbeitszeiten auch mittels der Praxissoftware erfasst werden, hauptsächlich dann, wenn fast ausschließlich vor Ort in der Arztpraxis gearbeitet wird. Die Zeiten für weitere Verwaltungsarbeiten oder Hausbesuche müssen dann getrennt schriftlich dokumentiert und in der Zeitbuchungsstatistik nachgetragen werden.

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