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    Für Medizinische Fachangestellte (MFA / Arzthelferin), Praxismanagerinnen und und niedergelassene Ärzte in der Arztpraxis / MVZ
    Teramed.de
    Um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter Datenschutz-konform zu erfassen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst müssen aber bestimmte gesetzliche Auflagen erfüllt werden, sodass die Daten sicher verarbeitet, gespeichert und letztendlich auch gelöscht werden.
    Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt, auch wenn sie pseudonymisiert ist, immer personenbezogen, da die Anfangs- und Endzeiten in der Verarbeitung den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes, dem Art. 88 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und § 87 Abs.1 Nr.6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) entsprechen. Grundsätzlich gilt, dass alle Verantwortlichen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Grundsätze der DSGVO Art.5 einhalten müssen. Neben diesem Artikel muss die Rechtsmäßigkeit, d.h. die gesetzlichen Regelungen des BDSG, des Arb-ZG sowie eventuelle Betriebsvereinbarungen berücksichtigt werden. Die Arbeitszeiterfassung ist notwendig, um den Arbeitsvertrag zu erfüllen. Nach Art. 6 Abs.1 DSGVO hat der Arbeitgeber zudem ein berechtigtes Interesse die Arbeitszeit zu erfassen, um die Stundennachweise zu erhalten. Nach dem Arbeitszeitgesetz muss der Arbeitgeber Überstunden nachweisen. Nach einem Urteil des EuGHs  vom Mai 2019 müssen die EU-Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, auch die Regelarbeitszeiten nachweisbar zu erfassen. Hierfür gibt es bislang keine gesetzliche Ausgestaltung in Deutschland.
    Neben der Rechtsmäßigkeit muss die Transparenz der Zeiterfassung geregelt sein. Hierzu sollte diese als einzelne Verarbeitungstätigkeit in das Verarbeitungsverzeichnis aufgenommen werden und unter der Beachtung der Betroffeneninformationen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu beauskunften sein.
    Wichtig ist auch die Zweckbindung der Daten. Diese sollten nur zur Erfassung der Arbeitszeiten genutzt werden. Sollten noch andere Zwecke erfüllt werden, so können diese in einer gesonderten Betriebsvereinbarung benannt werden.
    Wie lange diese Daten gespeichert werden müssen/ dürfen, ist im Arbeitszeitgesetze beschrieben. Die Nachweise über die Arbeitszeiten müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Steuer relevante Daten müssen von Unternehmen im Zuge der Abgabenordnung zehn Jahre aufbewahrt werden. Sind diese Aufbewahrungsfristen erreicht so müssen im Sinne des DSGVO alle Daten gelöscht werden.
    Arbeitszeiten sind personenbezogene Daten und somit vertraulich zu behandeln, hier muss nun auch ein System gewählt werden, welches die Vertraulichkeit berücksichtigt. Nur Personen, die mit den Daten arbeiten, diese also zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, dürfen diese sensiblen Daten einsehen. Sie dürfen nicht von Personen manipuliert oder gelöscht werden, können.
     
    Welche Möglichkeiten der Zeiterfassung gibt es nun für Betriebe?
    Neben der alten klassischen Stechuhr, die man auch aus alten Fabriken kennt und die unter den jetzigen Umständen und den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr umsetzbar ist, da insbesondere der Bereich der Vertraulichkeit und Integrität nicht erfüllt werden kann, gibt es manuelle Lösungen und digitale Zeiterfassungssysteme.
    Zunächst zu den manuellen Lösungen: Es gibt hier verschiedene Modelle. Neben der klassischen Tabelle, die von dem Mitarbeiter geführt werden, kann es auch Excel-Tabellen geben, die digital geführt werden.- Diese sind einfacher zu handhaben als die Papierform, dennoch gibt es auch hier einiges zu beachten. Sind die Daten zentral gespeichert, muss es ein Berechtigungskonzept geben, welches den Zugriff auf diese Dokumente regelt. Speichern die Mitarbeiter ihre Daten auf dem eigenen PC, so muss hier der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Daten gegen unbefugte Zugriffe geschützt sind. Beides ist mit Aufwand verbunden. Für beide manuelle Lösungen gilt, dass sie in ein zentrales System übertragen werden, welches den Anforderungen der Dokumentationspflichten des Arbeitgebers genügen. Hier müssen auch im Besonderen die Aufbewahrungs- und Löschfristen eingehalten werden.
    Die zurzeit nach dem Gesetz sicherste Lösung ist eine digitale Zeiterfassung per Chip, Transponder oder auch über eine Smartphone App. Hier werden die erfassten Daten sofort in ein System übertragen und so Fehler minimiert. Ebenso werden über Zugriffskontrollen sowie Sperr- und Löschkonzepte alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten.

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    Je größer die Arztpraxis, umso wichtiger wird sie - die regelmäßige Teambesprechung.
    Medizinische Fachangestellte und Ärzte können transparent und zur gleichen Zeit Informationen austauschen, und die "stille Post" mit den damit verbundenen Missverständnissen und Informationsverlusten hat ausgedient.
    Die regelmäßige Teamsitzung spielt aus diesem Grund auch eine wichtige Rolle im Qualitätsmanagement (QM). Hier kommt dem Vorgesetzten - sei es Chef, Chefin oder Praxismanager - eine besondere Verantwortung zu.
    Neben der Organisation der Teamsitzung sollten nämlich auch "atmosphärische Störungen" im Vorfeld registriert und vermerkt werden, damit diese bei der nächsten Besprechung angesprochen werden können. Nur, wenn eine Teambesprechung gekonnt durchgeführt wird, wird sie erfolgreich die Teambildung in der Arztpraxis stärken.
    Termin und Dauer einer Teamsitzung
    Selbst in großen Gemeinschaftspraxen mit vielen Angestellten und viel Gesprächsbedarf sollte eine Teamsitzung nicht zu oft stattfinden.
    Wöchentliche Teamsitzungen bringen Frust, da die Sitzung meist die Arbeitszeit verlängert und im schlechtesten Fall zu Überstunden führt.
    Eine Teamsitzung alle drei Monate hat sich dagegen meist als nicht ausreichend erwiesen.
    Günstig ist es, die Teamsitzung einmal im Monat abzuhalten - wenn möglich, immer am gleichen Tag, beispielsweise am letzten Mittwoch im Monat. Feste Tage geben den MFAs und Ärzten Planungssicherheit. Das gilt für die Freizeit genauso wie für Punkte, die auf die Agenda gebracht sein möchten. Ein Mittwoch bietet sich prinzipiell an, weil Praxen in der Regel nachmittags geschlossen haben.
    Zur Planungssicherheit gehört auch, dass jeder weiß, was auf ihn zukommt. Anders als in manch einem Verein muss die Länge der Besprechung vorgegeben sein. Maximal eine Stunde, dann sollte alles abgehandelt sein. Kann sich das Team bei einem bestimmten Punkt nicht einigen, sollte dieser auf der nächsten Sitzung erneut zur Sprache gebracht werden - es sei denn, die Klärung ist sehr dringlich. Je länger eine Teamsitzung dauert, umso mehr leidet ihre Qualität. Hier ist der Moderator gefragt, um die Sitzung für alle in einem erbaulichen Rahmen zu halten. Die Moderation wird von dem übernommen, der sich auch um die Organisation kümmert: Chef/in oder Praxismanager/in.
    Vorbereitung auf die Teambesprechung
    Jeder Mitarbeiter sollte im Vorfeld über die Themen der kommenden Teamsitzung informiert werden. Für das Qualitätsmanagement ist es eine wichtige Voraussetzung, dass schriftlich niedergelegt wird, was besprochen wird oder wurde.
    Bei aufkeimenden Konflikten kann auf diesem Weg immer auf die Agenda oder später auf das Protokoll verwiesen werden.
    Damit sich die Teilnehmenden auf die Teamsitzung ausreichend vorbereiten können, ist es ratsam, die Agenda eine Woche vor dem Sitzungstermin zu verteilen.
    Ob dies in Papierform oder via E-Mail geschieht, liegt im Ermessen des "Veranstalters". Auf die Agenda gehören alle Punkte, die sich seit der letzten Besprechung angesammelt haben. Das gilt für Erfolge wie Probleme.
    Alle heißt dabei auch wirklich alle: MFAs, die Verbesserungsvorschläge einbringen möchten oder Probleme in dem einen oder anderen Bereich des Qualitätsmanagements sehen, gehören ebenso angehört wie der Praxismanager oder Inhaber!
    Es gibt nur wenige Punkte, die im Rahmen eines Qualitätsmanagements anfallen können, die nicht auf die Agenda der Teamsitzung gehören. Dabei handelt es sich um Konflikte, die zwischen bestimmten Personen schwelen oder Punkte, die nicht den Gesamtbetrieb, sondern einen Einzelnen im Team betreffen. Für diese Fälle gibt es die Mitarbeiterbesprechungen.
    Während der Teamsitzung
    Das Qualitätsmanagement soll auch die Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis erhöhen. Dies kann nur mit Hilfe von motivierten Medizinische Fachangestellten und Ärzten gelingen.
    Zudem werden Menschen, die gerne an ihrem Arbeitsplatz sind, seltener krank - you know.
    Deshalb ist es in der Teamsitzung wichtig, Lob und Anerkennung auszusprechen. Zum einen motiviert ein Lob, zum anderen kommt Kritik besser an, wenn es beispielsweise heißt: "Die Fehlerquote in den Abrechnungen ist zurückgegangen, dafür unser Dank. Allerdings kann/muss dieses und jenes noch verbessert werden/schneller gehen ..."
    Im nächsten Schritt müssen Konflikte gelöst werden. Jeder Konflikt ruft eine Störung in der Arbeitsatmosphäre hervor. Dieses wird ganz sicher von den Patienten bemerkt, was im schlimmsten Fall zum Arztwechsel und einem Loch in der Kasse führen kann.
    Auch das beste Qualitätsmanagement ist zum Scheitern verdammt, wenn auftretende "Störfeuer" nicht bestimmt und abgestellt werden können. Dabei sollte es vermieden werden, einen anderen zu bewerten. Ein guter Ansatz ist, seine eigenen Wahrnehmungen zu schildern. Ein Feedbacknehmer sollte stets direkt angesprochen und Situationen nicht verallgemeinert werden. Jemand, der ein Feedback gibt, sollte eben jenes auch annehmen können. Dazu gehören aktives Zuhören und Ausredenlassen. Wird ein anderer Standpunkt vertreten, kann der im Anschluss dargelegt werden. Es ist immer hilfreich, die "Netikette" für alle sichtbar im Raum zu platzieren. Das kann helfen, wenn es bei Debatten die Temperatur steigt.
    Nach der Sitzung
    Damit der Ablauf der Sitzung im QM-Handbuch dokumentiert werden kann, muss während der Sitzung ein Protokoll geführt werden. Ist dieses von den Anwesenden angenommen und bestenfalls unterschrieben, kann zu jeder Zeit auf dieses Sitzungsprotokoll zurückgegriffen werden, sobald Fragen zum Ablauf oder zu anderen Themen auftauchen. Ebenfalls können urlaubende oder krankgeschriebene Mitarbeiter sich auf diesem Weg nachträglich über die Teamsitzung informieren.
    Wie sind Eure Erfahrungen mit der Teambesprechung? Teilt sie mit uns im Forum!
     

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    Die Verwendung von Schutzhandschuhen in der Arztpraxis stellt unbestritten eines der wichtigsten Aspekte der Infektionshygiene und es Arbeitsschutzes dar. Trotzdem lassen sich tagtäglich Unsicherheiten und Fehler im Umgang mit dieser Schutzkleidung erleben.
    Im Laufe dieses Beitrags möchten wir einige Grundsätze aufzeigen und hilfreiche Tipps und Umgangsregeln geben.
     
    Welche Arten von Handschuhen gibt es in der Arztpraxis?
    Wichtig zu beachten ist, dass medizinische und chemikalienbeständige Handschuhe den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) unterliegen und deshalb die Anforderungen europäischer Normen (EN) erfüllen müssen:
    ·         EN 374: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
    ·         EN 420: Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
    ·         EN 455: Handschuhe für den medizinischen Gebrauch
     
    1.
    Unsterile medizinische Einmalhandschuhe
    (geprüft nach EN 374, 420, 455)
     
    Indikation z. B. bei vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt

    2.
    Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe
    (geprüft nach EN 374, 420)
     
    Indikation z.B. bei Desinfektions- oder Reinigungstätigkeiten
    3.
    Sterile medizinische Einmalhandschuhe
    (geprüft nach EN 374, 420, 455)
     
    Indikation z. B. bei Operationen und invasiven Eingriffen

    4.
    Haushaltshandschuhe mit Stulpen
     
    Als Schutz vor Nässe und Reinigungsmitteln
     
    Bei mehrfacher Verwendung:
    -          personenbezogen einsetzen
    -          nach validierten Desinfektionsverfahren aufbereiten und hygienisch lagern

    5.
    Textile Unterziehhandschuhe
     
    Bei längerem Tragen von luftundurchlässigen Handschuhen

     
    Was ist beim Umgang (unsterilen) Einmalhandschuhen zu beachten?
    Wir konzentrieren uns im Folgenden hauptsächlich auf die unsterilen Handschuhe, da von diesen die häufigsten Fehlanwendungen ausgehen.
    Das wichtigste zuerst: Das Tragen von Handschuhen ist KEIN Ersatz für die hygienische Händedesinfektion!
    Tatsächlich werden getragene Handschuhe oft als Schwelle zur Händedesinfektion angesehen und können so zu einer niedrigeren Compliance führen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, nur dann Einmalhandschuhe anzulegen, wenn eine Indikation dafür vorliegt und nicht aus einem falschen Hygieneverständnis heraus. Nach dem Motto: Ein Handschuh überträgt keine Infektionen!
    Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall. Handschuhe verhalten sich mikrobiologisch wie eine Fläche und verfügen nicht, wie beispielsweise die Hautoberfläche unserer Hände, über ein eigenes mikrobiologisches Milieu. Das bedeutet, dass eine korrekt desinfizierte Hand oftmals hygienisch einwandfreier ist, als ein Einmalhandschuh.  
    Die häufig verwendete Bezeichnung „keimarmer Handschuh“ sagt nichts über die mikrobielle Unbedenklichkeit aus, denn für „keimarm“ gibt es bisher keine festgelegten gesetzlichen Anforderungen. Somit kann keine Aussage über die hygienische Qualität getroffen werden.
    Unsterile Einmalhandschuhe sind also primär als Instrument des Arbeitsschutzes zu sehen, d.h. um den Tragenden vor der Exposition mit möglichem infektiösem Material oder Chemikalien zu schützen. Das zeigen auch die vom Robert-Koch-Institut (RKI) aufgelisteten Indikationen:
    - bei vorhersehbarer Verunreinigung mit Körperausscheidungen, Sekreten und Exkreten wie z.B. bei der Blutentnahme oder bei inkontinenten Patienten
    - vor intensivem Kontakt mit MRE (insbesondere bei Erregern, die unempfindlich gegenüber alkoholbasierten Desinfektionsmitteln sind, wie das C. difficile)
    - bei der Entsorgung von Sekreten, Exkreten und Erbrochenem, sowie bei der Entfernung von Drainagen, Verbänden oder kontaminierten Materialien
    - bei der Aufbereitung von Medizinprodukten
    - bei Desinfektionsarbeiten und Umgang mit Chemikalien/Gefahrstoffen ¹
     
    Konkrete Umgangsregeln
    Um einen korrekten Umgang mit Schutzhandschuhen zu gewährleisten, sollten Sie unbedingt folgendes beachten:
     
    ✔  Vor der Entnahme aus Handschuhbox und nach Ablegen der Handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen
    Dies hat vor allem zwei Gründe: zum einem bietet die geöffnete Handschuhbox Raum für Kontaminationen und Handschuhe werden häufig mit belasteten Fingern entnommen, was für eine zusätzliche Keimbelastung sorgt. 
    Zum anderen können unsterile Handschuhe für das Augen unsichtbare Perforationen aufweisen und bieten somit keinen lückenlosen Schutz vor einer Kontamination der Hände.

    Abbildung 1: Cartoon "Aktion Saubere Hände", 2009
     
    ✔  Handschuhe nur so lange wie nötig tragen
    Einmalhandschuhe sind nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit abzulegen und umgehend fachgerecht zu entsorgen.
     
    ✔  Handschuhe nur auf saubere, trockene Hände anziehen
    Sollten die Hände beim Anziehen der Schutzhandschuhe noch feucht sein, besteht ein erhöhtes Risiko einer Hautschädigung. Zudem können die Schutzhandschuhe leichter reißen (perforieren). Handschuhe sollten gewechselt werden, wenn sie beschädigt oder innen feucht sind.
     
    ✔  Richtige Schutzhandschuhgröße auswählen
    Wählt man Schutzhandschuhe mit falscher Größe aus, kann dies dazu führen, dass keine vollständige Schutzfunktion gegeben ist. Zusätzlich besteht bei zu kleinen Handschuhen die Gefahr, dass diese schneller reißen, was dann ebenfalls zu einem mangelnden Schutz führt.
     
    Dürfen Einmalhandschuhe desinfiziert werden?
    Hier eine weitere Frage, die im Rahmen des Hygienemanagements häufig gestellt wird: Dürfen behandschuhte Hände desinfiziert werden?
    Die Antwort lautet: Ja, aber nur in Ausnahmefällen! Das RKI benennt hier Situationen, in denen ein häufiger Handschuhwechsel erforderlich, aber erfahrungsgemäß schwierig realisierbar ist bzw. der Wechsel zu einer Unterbrechung des Arbeitsflusses führen würde. Das bedeutet, wenn der Arbeitsablauf keine ausreichende Zeitspanne für die Lufttrocknung der desinfizierten Hände und Anlegen eines neuen Einmalhandschuhs hergibt, dürfen Sie behandschuhte Hände desinfizieren. Dies wäre beispielsweise bei Tätigkeiten am selben Patienten, aber zwischenzeitlichem Kontakt mit unterschiedlich kontaminierten Körperbereichen oder auch bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Blutentnahmen bei mehreren Patienten der Fall.
    Zudem müssen folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden:
    -          Der Handschuh muss chemikalienbeständig sein (gem. EN 374)!
    -          Der Handschuh darf keine sichtbaren Perforationen und/oder Kontaminationen aufweisen! ²
     
    Also zusammenfassend: Die Desinfektion von Einmalhandschuhen ist nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen zulässig, sollte jedoch keinesfalls als gängige Praxis gelten!
     
    Fazit
    Schützen Sie Ihre Haut vor Verschmutzungen, Verletzungen, aggressiven Stoffen und infektiösem Material und beugen Sie der Verbreitung von Krankheitserregern vor, indem Sie für den jeweiligen Arbeitsvorgang die geeigneten Handschuhe anlegen! Beachten Sie dabei immer, dass das Tragen von Handschuhen nicht von der Pflicht einer hygienischen Händedesinfektion vor und nach der entsprechenden Tätigkeit entbindet.
     
     
     
     
    ¹ Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, S. 1200 – 1202
    ² Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016, S. 1201

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    Welche Bedeutung haben Ihre Patienten für Sie? Oder besser gesagt: was sollten Ihre Patienten sein?
    Wie wäre es mit:
    der Sinn und Zweck Ihrer Tätigkeit als Arzt und MFA
    Wenn Sie der Meinung sind, dass allein die ärztliche Behandlung für die Patientenbindung zuständig wäre, dann liegen Sie falsch! Dies ist nur ein einzelner Baustein in einer Reihe vieler relevanter Vorgänge.
    Der erste Eindruck der Arztpraxis
    Neben dem behandelnden Arzt, bestehen die wichtigsten Bezugspersonen für den Patienten aus dem Praxispersonal, vor allem den medizinischen Fachangestellten. Diese Bindung fängt schon an der Eingangstüre an.
    Die medizinischen Fachangestellten (MFA) sind in der Regel die Ersten, die den Patienten zu Gesicht bekommen.
    Jeder der den Eingang der Praxis betritt, muss sich angekommen fühlen. Auch wenn der Trubel an einer Anmeldung noch so groß ist- es ist wichtig, dass sich der Patient beachtet fühlt. Hier geht es nicht um große Gesten, sondern oft um kleine Momente:
    Ein kurzer Augenkontakt, ein kurzes Nicken und der Patient fühlt sind angenommen.
    Wenn sich alles gelegt hat, erfolgt die richtige Begrüßung durch die Mitarbeiter an der Anmeldung. Und egal in welcher Hektik sich das Personal gerade befindet, eine Begrüßung der stehenden, sitzenden und wartenden Patienten ist Pflicht und bedeutet die Wertschätzung des Menschen. Wenn Sie schon für die ersten Sekunden ein positives Gefühlt erzeugt haben, ist der Grundstein gelegt.
    Die Organisation und Behandlung in der Arztpraxis
    Es ist sinnvoll, in der eigenen Praxis einmal "Patient zu spielen". Einmal in sich hinein zu fühlen wie es ist, in dieser Praxis unfreiwilliger Gast zu sein.
    Nur so können Sie feststellen, ob die Abläufe nicht nur auf Sie als Ärzte und MFAs abgestimmt sind, sondern auch patientenorientiert sind.
    Wie empfinden Sie Ihre eigene Atmosphäre im Wartezimmer? Wie wirkt das Treiben in der Praxis auf Sie? Sind die Funktionen sinnvoll aufgebaut (Labor, EKG, Röntgen usw.)? Ergeben sich in der Summe zu lange Wartezeiten? Fühlen Sie sich wohl? Ein patientenorientiertes Verhalten im Sprechzimmer ist, wenn der behandelnde Arzt sich ganz alleine dem Patienten widmet. Keine Kämpfe mit dem Computer, kein rückenzugewandtes "Reinhacken" in die Tastatur und keine störenden Telefongespräche.
    Jede Praxis muss für sich selbst entscheiden, ob es für sie sinnvoll erscheint, eine/n medizinische/n Fachangestellte/n für die Dokumentation "mitlaufen" zu lassen. Wenn ja, sollte sie/er vom Patienten aber nicht als Störfaktor empfunden werden. Zumal uns in Zeiten der Digitalisierung mittlerweile sicherlich zeitgemäßere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
    Die medizinische Beratung
    Sinn eines Beratungsgespräches ist es nicht, möglichst das gesamte Fachwissen über den Patienten auszukippen, sondern mit einfachen Worten die Thematik zu erörtern.
    Oft genug kommt es vor, dass nach der Behandlung an der Anmeldung nachgefragt wird:
    Was habe ich denn jetzt eigentlich? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was für Medikamente muss ich jetzt wie einnehmen? Die Rücksprache ins Behandlungszimmer würde erspart bleiben, wenn diese Fragen schon im Sprechzimmer geklärt werden könnten, bzw. wenn der Arzt sicher stellen würde, dass seine Anweisungen tatsächlich verstanden wurden.
    Erfolgreiches Konfliktmanagement
    Vor Problemen bleibt keine Praxis verschont, denn überall dort wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler und zwischenmenschliche Herausforderungen.
    Das Wichtigste ist, dass der Patient trotz allem das Gefühl hat: "Ja, es wird sich um mich gekümmert. Mein Problem wird ernst genommen und es wird nach einer Lösung gesucht."
    Hier geht es nicht um Schuldzuweisungen oder Rechtfertigungen, besonders nicht vor dem Patienten. Ein Satz muss klar im Vordergrund stehen: "Ja, ich nehme Sie und Ihre Verärgerung ernst!"
    Der Patienten braucht dann einen klaren Ansprechpartner und eine individuelle Lösung. Jeder Konflikt ist eine Chance, den Patienten positiv zu überraschen.
    Bauen Sie eine Beziehung zum Patienten auf! Über die Beziehung kommen Sie zur Bindung.
    Innerhalb des Teams sollte eine offene, konstruktive Fehlerkultur herrschen und es gilt der Grundsatz „Aus Fehlern lernen!“. Treten Fehler mehrfach auf, muss der jeweilige Ablauf geprüft und ggf. verändert werden.
    Wartezeiten in der Arztpraxis
    Die Wartezeiten beim Arzt sind ein ewiges Thema, jedoch kein unlösbares. Bei einer kritischen Begutachtung, lassen sich die Übeltäter oft schnell finden:
    Störende Telefongespräche
    Eingeschobene Patienten
    Zu knappe Terminkalkulation 
    Zu spät begonnene Sprechstunde
    Stoßzeiten werden nicht beachtet
    ...
    Gehen Sie davon aus, dass 30 Minuten toleriert werden, doch dann fangen die Patienten bereits an ungeduldig zu werden.
     
    Zum Schluss noch ein Zitat von Roman Herzog (ehemaliger Bundespräsident):
    Gerade in der Arztpraxis, bei Umgang mit kranken und sorgenvollen Menschen, sollten wir uns bewusst machen, wie wichtig ein Lächeln ist!

    Ralph Jäger
    Eine Medizinische Fachangestellte (früher Arzthelferin) kann in einer Arztpraxis zwischen 1.884,45€ und 4.000 Euro brutto verdienen. Zu diesem Gehalt zahlen manche Praxisinhaber Bonusleistungen, wie betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Tankgutscheine oder ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld. Besondere Aus- und Weiterbildungen, wie z.B. VERAH oder NäPa, ermöglichen die Nutzung eines Firmenfahrzeugs.
      PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018
    Die Bezahlung der Medizinischen Fachangestellten ist im ambulanten Gesundheitswesen jedoch sehr unterschiedlich. Dabei sollte neben der Aus- und Fortbildung das Engagement und die Kompetenzen der MFA mit dem Gehalt berücksichtigt werden.
    Eine Orientierung bietet der Gehaltstarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten, welcher durch den Verband medizinischer Fachberufe und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) regelhaft ausgehandelt wird.
    Zum 01. April 2018 wurden die Gehälter rückwirkend angehoben.  Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat.
    Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat.
    Viele Arztpraxen oder Medizinische Versorgungszentren verhandeln den Verdienst der MFA individuell. Das kann funktionieren aber auch zu Unstimmigkeiten und Orientierungslosigkeit im Praxisteam führen.
    MFA Tarifvertrag vermittelt Gehaltsorientierung
    Einen Überblick der Tätigkeitsgruppen und dem Gehalt nach Berufsjahren findest Du hier:

    Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt die Empfehlungen für das Gehaltsschema der Medizinischen Fachangestellten in einem Manteltarifvertrag.
    Der Tarifvertrag teilt den Verdienst in sechs Tätigkeitsgruppen ein und honoriert so vor allem qualifizierte Fortbildungen durch ein höheres Gehalt. Erfahrene Medizinische Fachangestellte erhalten eine höhere Vergütung entsprechend den Berufsjahren.
    Eine besondere Honorierung von Sozialkompetenzen oder Engagement wird durch den Tarif nicht abgebildet, da diese schwer objektiv messbar sind. In vielen Arztpraxen und MVZ ist es deshalb üblich, dass sich das Gehalt zwar an den Tarifvertrag orientiert, aber zugleiche individuelle Regelungen getroffen werden. Das können regelmäßige monatliche Gehaltszuschläge sein oder aber auch Einmalzahlungen, abhängig von einer einzelnen besonderen Leistung.
    Beispiele für finanzielle Zuschläge als Extravergütung:
    Bereitschaft zur Mobilität im Rahmen von Hausbesuchen oder Zweigniederlassungen besonderes Engagement im Rahmen eines Zielprojekt, z.B. der Einrichtung einer neuen Praxis oder die Durchführung einer Patientenumfrage selbständige Betreuung von Patienten im Rahmen der DMPs oder Pracman (HZV) Als Beispiele für steuerneutrale Zuwendungen eignen sich Tankgutscheine, Weihnachtsgeschenke oder die Möglichkeit, das eigene Praxisauto zu verwenden.
    Im Rahmen einer praxisbetrieblichen Gesundheitsvorsorge wäre auch die Kooperation mit Fitnessstudios oder Physiotherapeuten denkbar, so dass die Mitarbeiter einen reduzierten Beitrag bezahlen müssen.
    13. Monatsgehalt MFA ab 2018 auf Monatsvergütung verteilt und Sonderzahlung
    Das bisherige "Weihnachtsgeld" wird 2018 zur Hälfte monatlich umgelegt und die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt. Hierdurch sollen die Personalkosten besser kalkulierbar und Liquiditätsengpässe am Jahresende für die Arztpraxen vermieden werden. MFA haben einen Anspruch nach sechs Monaten, Auszubildende nach einer Wartezeit von drei Monaten.
    Eingruppierung der MFA / Arzthelferin in eine Tätigkeitsgruppe
    Für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen werden die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten in der Arztpraxis oder dem Medizinischen Versorgungszentrum zugrunde gelegt.
    Dabei gilt, dass auch delegierte Aufgaben berücksichtigt werden müssen. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben. 
    Tätigkeitsgruppe I - abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte

    Sobald die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen ist, erfolgt die Bezahlung nach der Einstiegsgruppe I. Hier soll die MFA vor allem Arbeiten ausführen, die direkt vom Arztpraxisinhaber, der leitenden Erstkraft oder der Praxismanagerin angewiesen wurden.
    An Grundvoraussetzungen werden die Kenntnisse aus der abgeschlossenen Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte nach der Prüfung vor der Ärztekammer erwarten.
    Tätigkeitsgruppe II - selbständiges Arbeiten der MFA

    In der Tätigkeitsgruppe II wird eine weitgehende Selbständigkeit verlangt. Es sollten Fort- und Weiterbildungen von insgesamt 40 Stunden oder entsprechende Berufserfahrung erworben sein.
    Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
    Ambulante Versorgung älterer Menschen Wundbehandlung/ Wundmanagement Hygienemanagement Qualitätsmanagement Patientenbegleitung und Koordination Datenschutz und Datensicherheit Informations- und Kommunikationstechnik Notfallmanagement / Erweiterte Notfallkompetenz Impfassistenz Disease-Management-Programme Tätigkeitsgruppe III - erweiterte Fortbildungen der MFA

    Wie in den anderen Tätigkeitsgruppen, sollte die Medizinische Fachangestellte weitgehendst selbständig die Arbeit ausführen. Weiterhin sind Fortbildungen von insgesamt 80 Stunden oder eine entsprechende Berufserfahrung nötig.
    Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
    Elektronische Praxiskommunikation und Telematik Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen Prävention im Kindes- und Jugendalter Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden) Tätigkeitsgruppe IV - Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten
    In der Tätigkeitsgruppe IV werden Fortbildungen der MFA von insgesamt mindestens 120 Stunden oder die Verantwortung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten gefordert.
    Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
    Ambulantes Operieren Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde Augenheilkundlich-technische Assistenz Dialyse Ernährungsmedizin Gastroenterologische Endoskopie Onkologie Palliativversorgung Pneumologie Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden) Qualitätsmanagement Hygienemanagement Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa - neu 2018) Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH - neu 2018) Tätigkeitsgruppe V - die Medizinische Fachangestellte als Führungskraft - Praxismanagerin
    In dieser Tätigkeitsgruppe werden vor allem erweiterte Führungsaufgaben neben dem Praxismanagement im Sinne des Personalmanagements gefordert. Es sind Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung vorzuweisen. 
    Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:
    Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin gem. § 54 BBiG  
    Tätigkeitsgruppe VI - Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen
    Die höchste Stufe der Tarifgruppierung für Medizinische Fachangestellte betrifft das Ausführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten.
    Es werden eine hohe Problemlösungs- und Sozialkompetenz gefordert und Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung.
    Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist:
    Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiG Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen gem. § 53 BBiG Praxismanager: Gehalt und Tätigkeitsgruppe
    Die Praxismanagerin übernimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe im ambulanten Gesundheitswesen. Bildet sich die Medizinische Fachangestellte zum Praxismanagement fort, bezahlen kleinere Arztpraxen oft nach Tarifgruppe IV (Verdienst der MFA zwischen 2.261,34€ und 2.970,92€). In größeren Arztpraxen, sowie (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren, verdienen Praxismanager nach Tätigkeitsgruppe V oder sogar VI (Gehalt der Praxismanagerin zwischen 2.449,79€ und 3.713,65€).
      Lese hier mehr zur Praxismanagerin
    Tarifgehalt für Medizinische Fachangestellte in Teilzeit
    Zur Berechnung des Bruttogehaltes bei Teilzeitbeschäftigung wird gemäß des Manteltarifvertrags für MFA folgende Formel zugrunde gelegt:
    Bruttogehalt = (Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33) /167
    Dabei beträgt die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte 167 Stunden pro Monat; 4,33 ist die durchschnittliche Wochenzahl pro Monat.
    Soll für geringfügig Beschäftigte MFA (450-Euro-Kräfte) die Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung ermittelt werden, wird folgendermaßen vorgegangen:
    1) Ermittlung des Bruttostundenlohnes:
    Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden = Bruttostundenlohn
    2) 450 € / ermittelter Bruttostundenlohn / 4,33 = Anzahl der Stunden pro Woche
    Bsp.: Die Medizinische Fachangestellte (15 Jahre Berufserfahrung / 4. Berufsjahrstufe, Tätigkeitsgruppe II) soll 450 Euro pro Monat verdienen. Wie viel Wochenstunden sind hierfür abzuleisten?
    1) Bruttomonatsgehalt 2.202,41 € bei Vollzeitbeschäftigung / 167 Stunden pro Monat = 13,19 € brutto Stundenlohn;
    2) 450 € / 13,19 € brutto pro Stunde / 4,33 = 7,88 Stunden pro Woche
    Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass 450-Euro-Kräfte keine sozial- und steuerrechtlichen Abgaben abführen müssen. Seit Januar 2013 gibt es eine Rentenversicherungspflicht, von der sich die Minijobber jedoch auf Antrag befreien lassen können.
    Zuschläge für Sonn- und Feiertag sowie Nachtarbeit
    Zur Berechnung wird ein Stundensatz von 1/1673 des Monatsgehaltes zugrunde gelegt. Der Zuschlag beträgt je Stunde 50%. Dies gilt auch für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12.00 Uhr sowie für Nachtarbeit (= Arbeit, die in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr geleistet wird).
    Für Arbeiten am Neujahrstag, dem 1. Mai sowie an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen beträgt der Zuschlag je Stunde 100 Prozent.
    Zuschlagspflichtige Überstunden
    Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen, wenn 1. die Medizinische Fachangestellte (MFA) Arbeitsstunden leistet, die über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit (38,5 Stunden) hinaus gehen und 2. innerhalb eines Zeitraums von vier, längstens zwölf Wochen keine entsprechende Freizeit für diese Arbeitsstunden gewährt wird.
    Der Zuschlag beträgt je Stunde 25 Prozent. Freizeitausgleich hat mit dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen
      PDF Tarifvertrag und Gehalt MFA 2018

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