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    Für Medizinische Fachangestellte (MFA / Arzthelferin), Praxismanagerinnen und und niedergelassene Ärzte in der Arztpraxis / MVZ
    Ralph Jäger
    Medizinische Leistungen können in der ambulanten Arztpraxis / MVZ auf verschiedene Weisen abgerechnet werden:
    Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Patienten erhalten direkt eine ärztliche Rechnung, die die Versicherung (teilweise) erstatten kann Vertragsärztlich nach EBM (Kassenarzt): die Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet und vergütet Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen (zum Beispiel eingeschriebene Patienten in Hausarzt- oder Facharztverträgen): die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse Arbeits- oder Wegeunfälle nach der Unfallversicherungs-GOÄ (UV-GOÄ): die ärztliche Rechnungsstellungen wird an die Berufsgenossenschaft gesendet Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die reguläre Form der Abrechnung bei Privatpatienten - also Patienten, die bei einer privaten statt gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
    Auch bei gesetzlich Versicherten wird zuweilen nach GOÄ abgerechnet, und zwar, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nach Ansicht ihrer Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind - die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) - oder wenn sie sich freiwillig für Kostenerstattung statt des Sachleistungsprinzips entschieden haben. Doch auch bei jeder anderen Abrechnung außerhalb des KV-Systems kommt sie zur Anwendung, beispielsweise bei ausländischen Patienten, die in Deutschland nicht versichert sind und die gesamten Leistungen selbst zahlen (Selbstzahler).
    Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland die Honorare für ihre Leistungen nicht frei festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden.
    Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst

    Grundsätzlicher Aufbau einer Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Ziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, zum Beispiel die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxissoftware oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstellung eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu.
    Eine GOÄ-Ziffer entspricht (anders als eine EBM-Ziffer) einem festgelegten Wert in Euro.
    zum Beispiel entspricht die GOÄ-Ziffer 1 (Ärztliche Beratung) einer Grundgebühr von 4,66 €. Gebührensatz nach GOÄ - Steigerungsfaktor
    Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors "Gebührensatz" gesteigert. Bei durchschnittlichem Aufwand kommt regelmäßig der 2,3fache Gebührensatz zur Anwendung.
    zum Beispiel kann die GOÄ-Ziffer 1 (im Wert von 4,66 €) mit dem durchschnittlichen Gebührensatz von 2,3 auf einen Wert von 10,72 € gesteigert werden. Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten.
    Für folgende Leistungen gelten Einschränkungen - der Gebührensatz darf maximal 2,5-fach gesteigert werden, und durchschnittlich darf nur der 1,8fache Satz angewandt werden.
    GOÄ-Ziffer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten GOÄ-Ziffer 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen GOÄ-Ziffer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene GOÄ-Ziffer 250a: Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Technische Untersuchungen (zum Beispiel. EKG und Pulsoxymetrie) nach den GOÄ-Ziffern: 402 und 403, 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661,665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761, 855 bis 857, 1001 und 1002, 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270, 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560, 4850 bis 4873 Physikalisch-medizinische Leistungen Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3-fachen Satz berechnet werden. Durchschnittlich darf der 1,15-fache Satz angewendet werden.
    Keine Angst: die Praxissoftware fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu.
     
    Behandlungsfall nach der Gebührenordnung für Ärzte
    Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig.
    GOÄ-Ausschlüsse
    In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung "Gesundheitsuntersuchung" (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8 angesetzt werden.
     
    GOÄ-Zuschläge
    Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden.
    A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 4,08 €)
    Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D nicht berechnungsfähig. B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 10,49 €) C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (im Wert von 18,65 €)
    Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen (im Wert von 12,82 €)
    Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig. K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (im Wert von 6,99 €)  
    GOÄ-Analogleistungen
    Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt, beispielsweise, weil sie neu sind, müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet. 
    Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz "analog" oder "entsprechend" gekennzeichnet und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden.
    Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein "Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer".
    Vorlagen und Downloads für die GOÄ-Rechnung
    Unsere Übersichten der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtern die tägliche Arbeit:
    Muster GOÄ-Rechnung: Hausbesuch am Wochenende

     
    Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst

    Weitere Fragen zur Abrechnung?
    Stöbere in der GOÄ-Abrechnungsliste
     GOÄ-Ziffern
    In unserem Forum werden Fragen zur Abrechnung beantwortet
     Abrechnungs-Forum

    Teramed
    Wenn Sie in Ihrer Praxis das Gefühl haben, dass am Ende des Tages noch Arbeit liegen bleibt und Sie trotz Einhaltung eines Zeitplanes nicht alle Aufgaben bewältigen können, dann sollten Sie die Fähigkeiten Ihrer medizinischen Fachangestellten besser zu nutzen.
    Denn gerade weil der Arzt vorwiegend medizinische Fachkenntnisse hat, sollten Sie ein Team aus engagierten MFA um sich aufbauen, dass Ihnen organisatorische aber auch medizinische Aufgaben im Rahmen der Patientenbetreuung abnehmen.
    Der Arzt muss hierzu lernen, gut delegieren zu können.
    Delegieren schafft Kapazitäten
    Hohes Patientenaufkommen und permanenter Zeitdruck sind längst zur alltäglichen Herausforderung in der ambulanten medizinischen Versorgung geworden.
    Selbstständig arbeitende MFA mit eigenen Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen können die ärztlichen Führungskräfte entlasten. Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt in der Regel durch die erweiterten Kompetenzen.
    Ein sehr interessanter Nebeneffekt ist, dass zufriedene und engagierte MFA bestrebt sind, selbständig Praxisabläufe zu optimieren.
    Koordination der MFA
    Sorgen Sie dafür, dass Ihr Praxisteam von einer leitenden medizinischen Fachangestellten (Praxismanager) geführt wird, die quasi als Schaltstelle zwischen Ihnen und den übrigen Praxismitarbeiter dient.
    Sie sollte nicht als "Mädchen für alles" verstanden werden, sondern durchaus klare Aufgabenbereiche haben. Damit sie diese umfassend und zu Ihrer Entlastung durchführen kann, sind Fortbildungen in den Bereichen  Praxismanagement und Qualitätsmanagement zu empfehlen. Klar ist, hier Führungsqualitäten gefordert sind.
    In abgestimmten Terminen sollte es regelmäßig eine Teambesprechung geben, in der Sie wichtige Anliegen in Sachen Personalwesen, Organisation und Verwaltung abstimmen und koordinieren sollten.
    Gerade in der Hausarztpraxis haben Sie mittlerweile viele Möglichkeiten, Ihre medizinischen Fachangestellten gezielt in die medizinische Versorgung der Patienten einzubinden. Beispiele sind die VERAH, die Sie bei der Wundversorgung und Betreuung von geriatrischen Patienten unterstützt oder aber Ihnen Routine-Hausbesuche abnehmen kann.
    Beratungsaufgaben, vor allem aber Erstgespräche mit den Patienten, die Aufnahme von Basisinformationen (Anamnese, Medikamentenplan) und das geriatrische Basisassessment können Sie ebenso an engagierte MFA delegieren.
    Case-Management
    Speziell geschulte MFA können unter anderem die Betreuung von chronisch kranken oder multimorbiden Patienten zum Beispiel Rahmen der DMP-Termine übernehmen.
    Die Patienten fühlen sich häfuig  besser betreut, da die MFA sich mehr Zeit nehmen und sich häfuig intensiver mit den Patienten beschäftigen. Medikamentenpläne werden ordentlich geführt und auch soziale Aspekte, wie die häusliche Betreuung spielen eine wichtige Rolle. Rein medizinische Angelegenheiten können dann im Beisein eines Arztes besprochen werden.
    Zunehmend wird eine solche Betreuung durch koordinierende MFA als sogenannten Case-Management benannt: der Patient erhält einen direkten Ansprechpartner im Rahmen der (ambulanten) Gesundheitsversorgung. Die MFA wiederum erhalten direkte Unterstützung durch den sozialen Dienst von kooperierende Krankenkassen (vor allem die AOK-BW im Rahmen der Selektivverträge).
    Delegieren ist Prozess
    Wenn Sie in Ihrem Praxisalltag bereits Qualitätsmanagement umsetzen, müssen Sie ohnehin jeder MFA einen bestimmten Aufgabenbereich wie das Bestellwesen von Praxisbedarf oder die Überwachung der Hygienestandards zurechnen.
    Zu empfehlen ist außerdem, dass Sie über einen EDV-Beauftragten verfügen, da eine funktionierende Praxissoftware mittlerweile wichtiger Bestandteil des täglichen Praxisablaufes ist.
    Wenn Sie Aufgaben delegieren, dürfen Sie dies nicht als Einmalaktion verstehen. Wer richtig delegiert, muss in einer vorausgehenden Teambesprechung Ziele vereinbaren und diese regelmäßig überprüfen.
    Tauchen Probleme auf, sollten Sie Ihrem Mitarbeiter jederzeitig mit Rat und Tag beiseite stehen um Lösungswege zu suchen.
    Damit sind Ihre Führungseigenschaften als Vorgesetzter gefragt, die neben der Kompetenz natürlich auch Geduld, Vertrauen und Eingehen auf die Bedürfnisse Ihrer MFA voraussetzt.
    Aber auch negative Kritik bei Fehlern oder Versäumnissen muss konstruktiv besprochen werden. Ansonsten erfolgt bei stillschweigender Akzeptanz von wiederkehrenden Fehlern eine Rückdelegation.
     

    Teramed
    In vielen Arztpraxen beherrscht die Bürokratie den Arbeitsalltag der Ärzte und medizinische Fachangestellte.
    Das ist sicherlich richtig und eine der unangenehmen Seiten der medizinischen Arbeit. Allerdings sollte man klar und deutlich zwischen den Verursachern unterscheiden: externe oder interne Bürokratie.
    Wir können zwar nicht die Formulare und Anfragen der Kassen oder stetigen EBM-Reformen kurzfristig verhindern, aber wir können die eigenen Praxisabläufe überdenken und Anfangen, Bürokratie bei uns selbst abzubauen.
    Bürokratieabbau in der Arztpraxis
    Viele Arztpraxen sind durch einen Führungsstil geprägt, in der die medizinischen Fachangestellten und angestellte Ärzte nur ihre Arbeit nach direkten Arbeitsanweisungen ausführen dürfen.
    Dies führt zu einem ständigen Rückfragen und gebremsten Abläufen. Konkret sollte man damit anfangen die Interaktion der medizinischen Fachangestellten mit den Ärzten / Praxisinhabern  zu erfassen:
    Wann muss eine medizinische Fachangestellte oder angestellter Arzt mit dem Praxisinhaber(n) persönliche Rücksprache nehmen? 
    Hier ein paar Beispiele von typischen Arbeitsabläufen, die oft nicht selbständig ausgeführt werden können (dürfen):
    Blutabnahmen für Gesundheitsuntersuchungen, präoperative Eingriffe oder im Rahmen der Medikamentenüberwachung Rezepte/Überweisungen: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Facharztüberweisungen Wundversorgung (auch bei chronischen Wunden), Nahtentfernung Hausbesuche: Entscheidung über die Notwendigkeit und Dringlichkeit Telefonate: Anrufer, welche sofort einen Arzt sprechen möchten Bestellungen für den Praxisbedarf / Bürobedarf Personalmanagement: Lohnverhandlungen / Fortbildungen / Urlaub / Einsatztätigkeiten Abrechnung (KV/HZV/GOÄ) Papierausdruck und Vorlegen aller "wichtigen" Unterlagen, Formulare Medikamentenpläne Termine zur Wiedervorstellung Gründe für eine hohe interne Bürokratie
    Gründe für eine interne Bürokratie sind oft hierarchisch geprägte Strukturen und Ängste über Fehlentwicklungen, im Besonderen betriebswirtschaftlicher oder medizinischer Natur:
    finanzielle Nachteile zum Beispiel durch zu ausgedehnte Laboranforderungen, Praxisbedarf / Büromaterial, Rezeptwünsche, fehlerhafte Abrechnungen, h0he Gehälter falsche medizinische Entscheidungen / Einschätzungen (Hausbesuche / Wundversorgung / Übersehen von wichtigen medizinischen Informationen) Verpassen von wichtigen Nachrichten / Anrufern Verärgerung von Patienten / Kollegen und damit Rückgang der Behandlungsfälle Gleichwohl ist der Faktor "Macht" nicht zu unterschätzen: der Praxisinhaber stellt sich dadurch immer an die oberste Stelle in der Organisation "Arztpraxis" und übt damit auch gleichzeitig  einen enormen Druck auf sich selbst aus, sowohl emotional als auch zeitlich.
    Lösungen für einen Bürokratieabbau
    Man sollte sich klar machen, dass Ärzte auf die medizinische Versorgung spezialisiert sind und medizinische Fachangestellte in Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung die Praxisorganisation sowie zunehmend auch medizinische Routinetätigkeiten selbständig durchführen können. Die Rückbesinnung und Konzentration auf die Kernaufgaben ist sicherlich nicht nur sinnvoll, sondern wird auch von vielen Ärztinnen / Ärzten gewünscht.
    Um Aufgaben delegieren zu können, sollte der Praxisinhaber also erst einmal lernen, Arbeitsbereiche zu delegieren. Hierzu muss dieser sich klar machen, wie diese Aufgaben ausgeführt werden sollte und welche Werte ihm wichtig sind. Kann der Praxisinhaber diese Führungsaufgabe nicht erfüllen, lohnt sich über die Einstellung einer Praxismanagerin nachzudenken.
    Praxisabläufe strukturieren
    Die Einführung von strukturierten Praxisabläufen ist der einfachere Schritt. Es wird gemeinsam mit den medizinischen Fachangestellten überlegt, ob die Rücksprachen mit der Ärztin/dem Arzt durch vorherige Absprachen reduziert werden kann.
    Beispiele sind:
    Laborprofile für Blutabnahmen bei Gesundheitsuntersuchungen, Präoperativen Untersuchungen, Medikamentenüberprüfungen Bei welcher Diagnose erhält wer, wie oft Physiotherapie und muss wieder pausieren ? Sind schon Eigenübungsblätter / Patienteninformationen mitgegeben worden ? Facharztüberweisungen: handelt es sich um eine Routinekontrolle oder einen Patientenwunsch ? Chronische Wunden / Nahtentfernung: es gibt Ärzte, die sich bei der Versorgung von chronischen Wunden / Nähten "verkünsteln". Ehrlich, so schwer und kompliziert ist die Wundversorgung nicht, dass ein "studierter Arzt" 5 Minuten überlegen muss, wie diese zu versorgen ist. Klare schriftliche Anweisungen und Fortbildungen helfen hier entscheidend weiter Hausbesuche: ein Formular zur Einschätzung der Dringlichkeit / Notwendigkeit der Hausbesuch reduzierte bei uns 90% der Anforderungen Telefonate: unsere Lösung für das leidige Thema Telefonate wirkt etwas drastisch. Es werden keine Telefonate während der Sprechstunde in das Behandlungszimmer durchgestellt, es sei denn es handelt sich um einen lebensbedrohlichen Notfall. Die MFA müssen bei jedem Anrufer die Rückrufnummer, den vollständigen Namen und den Grund des Anrufes notieren und tragen dies in die EDV in eine spezielle "Warteliste" ein. Die Ärztin/der Arzt kann dann selbst entscheiden, wann sie / er zurückrufen möchte. Papierausdruck: die meisten Praxen arbeiten zwischenzeitlich mit "elektronischen Befunden". Man sollte diese Befunde nicht nur aus reiner "Gewöhnung" zur Vorlage des Arztes wieder ausdrucken. Auch den ärztlichen Befundbericht für einen Reha-Antrag kann man bequem am PC ausfüllen ! Termine: es sollten klare Regelungen geben, wie lange Termine dauern (bei uns: Gespräch 15 min, Vorsorgen 30 min, Präop 15 min, Akutbefunde 5 min). Auch sind Dringlichkeiten der Termine vorher festzulegen und mit den Terminzeiten zu koppeln (akute Beschwerden / AU am gleichen Tag allerdings nur 5min, Vorsorgen innerhalb 1-4 Wochen mit 30 min, chronische Beschwerden innerhalb von 1-2 Wochen mit 15 min) Personalmanagement: durch die Einführung des Tarifvertrages der medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) war das "heisse" Thema Lohnforderungen / Ungleichbehandlung schnell vom Tisch. Ausserdem hilfreich ist eine konkrete Anzahl von Fortbildungstagen für alle Mitarbeiter, die schriftliche Erfassung des Arbeitsaufgaben und die selbständige Einteilung des Urlaubs durch eine gemeinsame Absprache der MFA. Die Delegation von Aufgaben erfordert dagegen deutlich mehr Vertrauen und eine andere Form der Kontrolle. Hier gibt es wichtige Aspekte zu beachten:
    es werden immer Fehler gemacht, nur die objektive Besprechung und Beurteilung dieser führt mittelfristig zu weniger Fehlern (kein Fingerzeigen !). Die medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) lernen schnell, dass Sie bei Unsicherheiten ohne Nachteile für sich selbst Rückfragen stellen können. hochwertige Fortbildungen (z.B. Abrechnungen / Wundversorgung / Hausbesuche / Versorgung chronisch Erkrankter) können das praktische Wissen aber auch das Selbstvertrauen der Mitarbeiter stärken. Die finanzielle und zeitliche Investitionen lohnen sich! die Kontrolle muss zwangsläufig indirekt erfolgen: die erste GOÄ-Abrechnung kann vielleicht noch gemeinsam durchgegangen werden, danach sollte man aber die Selbständigkeit fördern und die Kontrolle nur noch über den Vergleich der Abrechnungen führen. Auch Praxis- und Bürobedarf kann nur durch eine Kostenkontrolle im Monatsvergleich erfolgen.  
    Es würde mich brennend interessieren, welche Praxisabläufe Sie optimieren konnten, oder wo Sie noch Schwierigkeiten in der Umsetzung habe. Hinterlasse einfach einen Kommentar oder schreibe in dazu in den Foren
     

    Teramed
    Viele Ärzte stehen vor dem selben Problem. Die Patienten fühlen sich oftmals nicht gut beraten, fühlen sich uninformiert und halten sich nicht an die vorgeschlagenen Therapien und Medikationen. Oftmals ist dieses Misstrauen der Patienten allerdings von den Ärzten selber geschaffen worden, welche sich, bedingt durch den wirtschaftlichen Druck und die immer moderner werdenden Techniken in einem völlig neuen Licht präsentiert haben. Der Weg aus dieser, selbst geschaffenen Krise, liegt in einer gelungenen Arzt - Patient - Kommunikation.
    Der Patient als Nummer
    In vielen Fällen ist es mittlerweile so, dass die Patienten nur noch als Ansammlung ihrer Symptome und der möglichen Behandlungswege betrachtet werden. Durch den immer höheren Zulauf an Patienten und die damit einher gehende Verknappung an Zeit für diese, müssen sich die meisten Mediziner auf die wichtigsten Faktoren beschränken. Dies bedeutet allerdings, dass sich kaum noch Zeit genommen wird, um den Patienten als Menschen und nicht nur als Ansammlung verschiedenster Symptome und Laborergebnisse zu erleben. Darunter leidet nicht nur die Therapie des Patienten, sondern vor allem auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Um im Rahmen einer Neuausrichtung nun das Bild des Arztes und die Effektivität der Praxis zu verbessern, bedarf es einiger Umstellungen im Umgang mit den Patienten. Diese Umstellungen müssen dabei nicht schlagartig, sondern können schleichend und zunächst unbemerkt erfolgen.
    Dem Patienten Zeit geben
    Kommt ein Patient in das Untersuchungs- oder Besprechungszimmer, sieht er oftmals den Arzt hinter seinem Schreibtisch sitzen, Akten studieren oder seinen Computer betrachten. Viele Gespräche zwischen Arzt und Patient finden dabei in einer sehr einseitigen Form statt.
    Der Patient erhält eine kurze Zeitspanne, in welcher er seine Probleme und Symptome schildern kann, danach übernimmt automatisch der Mediziner das Gespräch und es beginnt in der Regel ein Monolog.
    Auf dieser Basis kann sich der Patient natürlich nicht wohl fühlen, oder sich sogar in die Behandlung der eigenen Probleme integriert fühlen. Daher ist es wichtig, dass der Arzt den Patienten aktiv in das Gespräch und die Untersuchung mit einbezieht. Dies erfordert vom Mediziner allerdings einen gewissen Mehraufwand, da Entscheidungen und Therapien erklärt, und nicht nur bestimmt werden müssen.
    Die Vorteile für Ärzte liegen dabei jedoch auf der Hand. Denn ein Patient, der sich aktiv in die eigene Behandlung eingebunden fühlt, und die verschiedenen Gründe für die gewählte Therapie erklärt bekommt, wird den Nutzen dieser Therapieform deutlich stärker verinnerlichen und sich somit auch strikter an die Behandlungsanweisungen richten.
    Das Gespräch neu ausrichten
    Bisherige Arzt - Patienten - Gespräche verliefen in der Regel immer mit einer klaren Rollenverteilung. Der Arzt, als Fachmann, bestimmte die Therapie, der Patient hörte zu und hielt sich an diese. Ein solche hierarchisches Verhältnis wird in der heutigen Zeit jedoch kaum noch akzeptiert und widerspricht der Lebenseinstellung vieler Patienten.
    Gerade hier kann ein empathischer Arzt jedoch ansetzen, um den Erfolg der Behandlungen zu verbessern. Ein Patient, der von einem Fachmann informiert wird, und somit eine Entscheidungsgewalt über die Therapie und die verschiedenen Möglichkeiten behält, wird viel besser kooperieren und den Behandlungserfolg deutlich erhöhen.
    Die Schritte hierzu sind relativ einfach, und können sowohl vom Arzt, als auch vom Praxispersonal initiiert werden. Der Patient sollte hierzu aktiv in die Gespräche mit eingebunden werden, alle Schritte sollten erklärt und erläutert werden, so dass eine Kommunikation auf gleicher Höhe stattfinden kann. Der Patient wird dabei für Ärzte deutlich einfacher zu behandeln sein, da eine aktive Teilnahme an der Behandlung oftmals für den Erfolg entscheidend ist.
    Keine Angst vor Autoritätsverlust
    Für Ärzte bedeutet dieser Ansatz oftmals eine Angst, die eigene Autorität gegenüber den Patienten zu verlieren. Dies ist jedoch nicht der Fall. Schließlich erkennt der Patient immer noch die fachliche Qualifikation des Arztes an, kann durch diese Arzt - Patienten - Kommunikation allerdings die eingeleiteten Schritte besser verstehen und die Behandlung leichter und williger akzeptieren. In sofern gewinnen bei einer solchen Kommunikation beide Parteien entscheidend.
    Die Ärztekammer Nordrhein vertieft in einem Leitfaden Kommunikation dieses Thema.

    Ralph Jäger
    Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten ist abwechslungsreich, selbständiges Arbeiten wird gefordert und die Perspektiven stimmen.
    Das Gehalt kann zwischen 1.300€ bis 4.000€ betragen, je nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe.
    Mit der früheren Bezeichnung "Arzthelferin"  oder sogar "Sprechstundenhilfe" hat das heutige medizinische Berufsbild nur noch wenig gemeinsam:
    In modernen Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernimmt das medizinische Personal vielfältige eigenständige Aufgaben und arbeitet in einem Team mit den Ärzten, sowohl organisatorisch als auch medizinisch, zusammen.
    Dementsprechend werden auch besondere persönliche Voraussetzungen erwartet:
    Organisationstalent Teamfähigkeit gute kommunikative Fähigkeiten und professioneller Umgang mit den Patienten Empathie (Einfühlungsvermögen) Selbstmanagement Belastbarkeit Verschwiegenheit und Loyalität gewissenhaftes Arbeiten Abgrenzung und Durchsetzung gute PC-Kenntnisse Aufgaben der Medizinischen Fachangestellten
    Die Arbeitsplatzbeschreibung in der Arztpraxis ist umfassend und lässt sich in organisatorische, medizinische und verwaltungstechnische Aufgaben unterteilen.
    Organisatorisch
    Patienten empfangen und leiten Sprechstundenablauf koordinieren Vorbereitung des Arzt-Patienten-Kontaktes Umsetzung der ärztlichen Anordnungen Rezepte ausstellen (nach Anleitung oder Rücksprache mit den Ärzten) Terminmanagement Patientenbefragungen durchführen Qualitätsmanagement umsetzen Patienten an Termine, mögliche Gesundheitsleistungen (z.B. Vorsorgen, IGEL, DMP) erinnern (Recall) Patienteninformationen zu Verfügung stellen Bestellwesen für das Praxis-, Büro- und den Sprechstundenbedarf Teambesprechungen organisieren und leiten medizinische Instrumente, Geräte und Apparate anwenden, pflegen und warten Instrumente und Geräte desinfizieren, reinigen und sterilisieren Medizinisch
    bei Behandlung und Untersuchungen assistieren, Instrumente, Geräte und Apparaturen für die Behandlung bereitlegen bzw. vorbereiten
    Injektionen durchführen, Verbände anlegen
    Blut abnehmen, weitere Patientenproben aufarbeiten EKG schreiben, Lungenfunktionstestung (Lufu) durchführen (chronische) Wunden selbständig versorgen als VERAH, NäPa oder AGNES Patienten im häuslichen Umfeld betreuen Schulungen (z.B. Diabetes mellitus, Hypertonie) durchführen in Notfallsituationen assistieren und Hilfe leisten bzw. selbstständig erste Maßnahmen ergreifen Büro- und Verwaltungsarbeiten
    Qualitätsmanagement entwickeln Kassenabrechnung nach EBM und Privatabrechnung nach GOÄ vorbereiten und durchführen Schriftverkehr erledigen bzw. einscannen Rechnungen bezahlen und buchen oder an das Steuerbüro weiterleiten Befunde, Anträge und Krankheitsberichte schreiben und anfordern die Praxis-Homepage pflegen und aktualisieren (lassen) und Werbematerial bereitstellen Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten
    Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung gilt eine abgeschlossene Schulausbildung. Empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss für die Bewerbung.   Es wird im dualen System ausgebildet, das bedeutet, während der Tätigkeit z.B. in einer Arztpraxis wird praktisches Wissen vermittelt und theoretische Inhalte werden in der Berufsschule erlernt.   Die Ausbildung dauert 3 Jahre.   Inhalte der Ausbildung sind nach dem Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsbetrieb (Rechtswesen, Gesetze, Umweltschutz) Gesundheitsschutz und Hygiene Kommunikation Patientenbetreuung und -beratung Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement (Arbeitsabläufe, Zeitmanagement, Arbeiten im Team, Marketing) Verwaltung und Abrechnung, Materialwesen Information und Dokumentation (EDV, Datenschutz) Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Handeln bei Not- und Zwischenfällen Es ist sinnvoll, sich direkt mit einer Initiativbewerbung an Arztpraxen und medizinische Gesundheitszentren zu richten.
    Gehalt in der Ausbildung nach Tarifvertrag
    Zum 01. April 2018 wurden die MFA-Gehälter rückwirkend angehoben.  Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat.
    Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat.
    Das Gehalt nach dem aktuellen Tarifvertrag orientiert sich an die Berufserfahrung (Berufsjahre) und der Einstufung in eine Tätigkeitsgruppe.
    Entscheidend ist, dass das Gehalt sich zwar auch mit den Berufsjahren erhöht, aber viel mehr von der Weiterbildung und den Tätigkeiten abhängt, die in der Arztpraxis ausgeübt wird. Fortbildungen und Berufsbildung, vor allem in medizinischen Themen, werden somit schnell mit einem höheren Verdienst honoriert.
    Weiterbildung
    Durch MFA-Fortbildungen eröffnen sich neue Berufsperspektiven.
    Spezialisierende Fortbildungen
    Verschiedene Fortbildungsangebote bieten eine Qualifizierung zum Beispiel in folgenden medizinischen Gebieten:
    Onkologie Ambulantes Operieren Gastroenterologische Endoskopie Pneumologie (Lungenheilkunde) Dialyse Strahlenschutz oder Arbeits- / Betriebsmedizin Prävention Fortbildung zur Praxismanagerin
    In modernen Arztpraxen übernimmt in leitender Position eine Praxismanagerin (früher leitende Arzthelferin / Erstkraft) folgende Aufgaben:
    die Organisation des Praxis- und Sprechstundenablaufs die Koordination der Verwaltung und die Anleitung des Personals und das Personalmanagement Die Fortbildung zur Praxismanagerin ist je nach Anbieter unterschiedlich und besteht aus mindestens 280 Stunden und kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden.
    Fortbildung Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen
    Die Ausbildung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen umfasst meist 800 Stunden und qualifiziert für Praxismanagement-, Personal- und Leitungsaufgaben.
    In besonderen in größeren Unternehmen des ambulanten Gesundheitswesen werden zunehmend Leitungs- und Führungsaufgaben von speziell weitergebildeten Medizinischen Fachangestellten übernommen.
    Mögliche Einsatzorte
    Die Tätigkeit ist nicht nur auf Arztpraxen aller Fachrichtungen und Medizinische Versorgungszentren beschränkt. Zunehmend ist die Ausbildung auch in Krankenhäusern im ambulanten und stationären Bereich, Reha-Kliniken, Krankenkassen, öffentlichen Gesundheitsdiensten, betriebsärztlichen Abteilungen, Institutionen und Organisationen des Gesundheitsdienstes gefragt.




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