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  1. Hallo! In der Präambel zu Kap. 3.2.5 ist ausdrücklich beschrieben, dass Pat., die (bereits) eine SAPV-Vollversorgung bekommen, von den Ziffern 03371-3 ausgeschlossen sind. Wenn der vertretende Arzt aber "nur" eine Teilversorgung verordnet hatte und man entsprechende palliativmedizinische Leistungen (siehe Legende und Mindestzeiten zu den GOPs im EBM) erbracht hat, spricht nichts dagegen, die Ziffern auch in einem Vertretungsfall abzurechnen. Die Ziffer 03370 ist dann (ggf. mit der 01425 oder 01426) berechenbar, wenn es sich um eine Ersterhebung handelt, dies ist aber selbstverständlich auch in einem Vertretungsfall möglich. In wie weit es sinnvoll ist, die palliativmedizinische Versorgung ohne den eigentlichen Hausarzt zu planen, muss aber jeder selbst entscheiden... Liebe Grüße
  2. Hallo Annett, es muss nicht zwingend ein differenter zweiter OPS angegeben werden. Bei gleichem OPS wie der Haupteingriff ist die genaue Lokalisation im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) erforderlich. Die Abrechnung des Simultaneingriffes erfolgt über die GOP 31xx8 (Zuschlag bei Simultaneingriffen) für jede weiteren 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit (Kategorie des Haupteingriffes muss beachtet werden!!). Voraussetzung sind unterschiedliche Diagnosen ( die ja vorliegen) und ein gesonderter Zugangsweg zum Haupteingriff (war bei Innen - und Aussenmeniskus ebenfalls erfüllt ist). Lies dir mal die Präambel zum Anhang 2 des EBM durch. Da findest du die relevanten Regelungen. Liebe Grüße
  3. IGeL als individuelle Gesundheitsleistung muss nach den Gebührensätzen der GOÄ abgerechnet werden (nicht frei verhandelbar, Problematik der Abdingung mal außen vor) - aber es gibt keine Festlegung, dass nur 1,0-facher Satz erlaubt sei. 2,3-fach ist üblich, in entsprechend begründeten Fällen ist auch eine Steigerung bis 3,5 möglich. Aber wie gesagt, bei GKV-Versicherten ist der Hausbesuch über den EBM abzurechnen, wenn man davon abweicht, gerät man auf ganz dünnes Eis...
  4. Wir suchen ab sofort Unterstützung für unser Team. Voraussetzung: Pkw vorhanden (zwei Standorte) MFA Ausbildung oder ähnliche Quakifikation sicherer Umgang mit Word und excel, Abrechnung EBM und GOÄ wünschenswert: medistar Kenntnisse HNO Kenntnisse
  5. Ich hab eine solche Vollmacht auch noch nie bekommen. Wenn es dem ausdrücklichen (und belegbaren! also Vollmacht kopieren / einscannen) Wunsch des Pat. entspricht, wird sich daraus sicherlich nichts strafrechtlich relevantes ergeben, also keine Angst, diesen Wunsch kann man m.E. erfüllen - wenn man mag. Eine andere Frage ist, ob man ihn erfüllen muss: Das Ausstellen eines Rezeptes setzt nach diversen EBM- und GOÄ-Kommentaren eine genaue Kenntnis des Arztes über den Gesundheitszustand des Patienten voraus und ist nur in Ausnahmefällen ohne unmittelbare Untersuchung des Arztes statthaft (weil er ihn genau kennt und die letzte Untersuchung nicht all zu lange zurückliegt). Als Arzt ist man daher zweifellos berechtigt (wenn nicht verpflichtet), vor Ausstellen eines Rezeptes eine unmittelbare Inaugenscheinnahme zu verlangen, d.h. auf Wunsch hat der Patient in der Praxis zu erscheinen (oder alternativ der Arzt beim Patient/Hausbesuch, wenn der nicht transportfähig ist). Alles andere ist good-will und keine Pflicht. Also: wenn's einfacher ist, der Rezeptvollmacht zu folgen, ist das ok und sicher strafrechtlich nicht verfolgbar (es fehlt ja die Vorteilsnahme), aber wer das nicht will, kann sich sicher auch nicht zwingen lassen...
  6. Hallo Ihr lieben. Ich suche die wichtigsten EBM Ziffern für die Gyn. Bin neu in der Gyn. Kann mir jemand helfen.
  7. Weswegen sollte man das nicht können - mir hilft bei solchen Fragen zumeist ein Blick in den EBM, da sind auch die Abrechnungsausschlüsse definiert :-) LG
  8. Hallo m.das und vielen Dank für diese wertvolle Diskussionsgrundlage ich finde diese angesprochenen Punkte sehr wichtig. Wenn ein neuer Prozess eingeführt wird, sollen nicht noch mehr Fehlerquellen entstehen und eine definitive Arbeitserleichterung im Vordergrund sein. Für die Online-Laboranforderung gibt es unterschiedliche Programme (abhängig vom Labor), die sich auch in der Bedienung unterschiedliche verhalten. Zusätzlich muss eine gesicherte Verbindung zum Labor, entweder mittels Spezialprogramm oder extra Gerät, aufgebaut werden. Zur Etikettierung der Abnahmeröhrchen, wurde uns vom Labor ein Spezialdrucker zu Verfügung gestellt. Du hast vollkommen recht: bei den meisten Laboranforderungen (die via EBM abgerechnet werden können), ist ein schriftlicher "Laborschein" zusätzlich nötig. Bei uns wird dieser aber automatisch bei einer Laboranforderung mit ausgedruckt. In unserer Praxis läuft es bei so ab: die Ärztin / der Arzt legt die Laborparameter im Behandlungs- / Sprechzimmer mittels dem Laborprogramm fest. Alternativ können auch Laborabnahmen geplant werden oder die MFA legt die Parameter bei der Blutabnahme fest. Sobald dieser Auftrag an das Labor gesendet wird, werden im Labor die Etiketten und, falls nötig, ein zusätzlicher Laborschein ausgedruckt. Der Patient wird dann zur Blutabnahme weitergeführt, die MFA kann sich, anhand der Etiketten, orientieren, welche "Röhrchen" abgenommen werden müssen. Diesen Schritt vermeiden wir. Die "Endkontrolle" erfolgt sofort. An Vorteilen sehe ich: Nutzung von jedem Arbeitsplatz aus (funktioniert natürlich bei der manuellen Papiervariante auch) Bestimmung der Parameter vor der Blutabnahme durch Arzt im Behandlungszimmer => keine Zwischenschritte nötig Nutzung von Profilen (gibt es bei der Papiervariante auch) schnelles Auffinden von "Raritäten", z.B. Antikörper gegen xyz, durch Suchfunktion Vermeidung der Fehlerquelle "falsche Etikettierung": auf dem Etikett ist noch einmal der Name aufgedruckt. In der "papierform" mussten wir zu einer Etikettennummer den Patienten zuordnen Es gibt aber auch Nachteile: Zusätzliche Hard- und Software in der Praxis, Einarbeitung der MFA und Ärzte Wenn die Verbindung zum Labor (v.a. vormittags) ausfällt, muss wieder auf die "papierform" zurückgegriffen werden. Konkret kann man nur dann Etiketten und Anforderungen ausdrucken, wenn man mit dem "Labor verbunden" ist. Mich würden auch eure Erfahrungen hierzu interessieren, es ist natürlich nicht alles "Gold" was glänzt. Wie ist euer Prozess "Blutabnahme" organisiert? Nutzt ihr die Online-Laboranforderung?
  9. Guten Morgen Miriam, wir versuchen konsequent die EBM Ziffer 03360 (geriatrisches Basisassessment) zweimal pro Jahr abzurechnen. Hierzu nutzen wir aus, dass z.B. bei uns der Barthel-Index schon hinterlegt ist und wir nur Veränderungen notieren müssen. Zur EBM 01732: Die Ergebnisse der Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen dürfen seit Dezember 2010 auch elektronisch dokumentiert werden. Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1250/2010-12-16_GU-RL_E-Doku_BAnz.pdf Vorausgegangen ist ein Beschluss des GBA, dass die Dokumentationen nicht mehr an die Kassenärztlichen Vereinigungen gesendet werden müssen (https://www.g-ba.de/downloads/34-215-251/2008-06-19-Kinder-Entbuerokratisierung.pdf) Leider kann ich mit der HZV-Verträgen in Hessen nicht weiterhelfen, aber sicherlich ein anderes Mitglied von Teramed. Anbei noch ein paar Vorlagen zum Geriatrischen Basisassessment in Wordformat, die man direkt in das Praxisprogramm einbinden kann: Grüße Ralph
  10. Guten Morgen ! Ich würde gerne wissen, ob ihr bei der 03360 alle "obligaten "Leistungsinhalte immer erfüllt und ob ihr diese Ziffer generell nur bei Veränderung des Patienten abrechnet oder 2 im Jahr (max.)? Bei der 01732: Ist es wirklich nicht erforderlich, dass der vorgegebene GU Bogen komplett ausgefüllt sein muss? Letze Frage: Wer hat Erfahrung mit den HZV Verträgen der KV in Hessen? Sind diese sehr aufwendig, wie viele zusätzliche Ziffern gibt es ? Vielen Dank für Eure Antworten.....
  11. Hallo Frau Englberger, die Frage der Arztsoftware dürfte nicht zuletzt durch Ihre eigenen Vorlieben beantwortet werden. Viele (Haus-)Arztpraxen verwenden das windowsbasierte System Turbomed und fahren sicher gut damit. Als Freund der Apple-Hardware sehe ich mir gerade "Tomedo" näher an. Hierbei fällt kein initialer Kaufpreis an, jedoch monatliche "Mietgebühren" der Software, die wie bei den meisten Arztsoftwaren vom Umfang der benötigten Einzelfunktionalitäten und der Anzahl der gleichzeitig nutzbaren Arbeitsplätze abhängt. Hier heißt es viel vergleichen, zumal Sie ja keine EBM-Abrechnung brauchen (außer Sie nehmen auch am organisierten Notdienst teil). Liebe Grüße!
  12. Die Übersicht der EBM-Ziffern Kardiologie ist fertig. Meldet euch bitte bei Unklarheiten, Fehler oder Vorschläge:
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    Übersicht der fachinternistischen EBM-Ziffern Schwerpunkt Kardiologie Stand 10/2016 Einfache Tischvorlage für die Leistungsziffern im Bereich Innere Medizin - Kardiologie nach EBM 2016 Grundpauschalen Zusatzpauschalen Kardiologie I und II Untersuchungen inkl. Sonographie, Echokardiographie, Ergometrie und LZ-EKG Labor Formulare Kosten
  14. Hallo Elli, ja, diese EBM-Ziffern können zusätzlich zu den "alten" Ziffern abgerechnet werden. Grüße Ralph
  15. Hallo Ralph, wir betreuen insgesamt 8 Pflegeheime und sind mit einem Heim in Vertragsverhandlungen. Es besteht ein Ärztenetz aber wie der Bereitschaftsdienst genau geregelt ist kann ich dir nicht beantworten. Verstehe ich es dann richtig, dass ich die EBM-Ziffer zu den bisherigen Ziffern dazu abrechnen darf??
  16. Hallo Elli, willkommen auf Teramed Die abrechenbaren EBM-Ziffern im Rahmen der Kooperationsverträge mit den Pflegeheimen sind unbudgetiert und können nur von Ärzten abgerechnet werden, die mit dem Pflegeheim einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. Der betreuende Hausarzt und Facharzt verpflichten sich zu regelmäßigen (und bedarfsgerechten) Visiten sowie einer telefonischen Erreichbarkeit werktags bis 22:00 Uhr. Im Urlaub muss es eine Vertreterregelung geben. Die Abrechnungsziffern lauten: EBM Ziffer 37100 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für die Betreuung Obligater Leistungsinhalt persönlicher-Arzt-Patienten-Kontakt, Betreuung eines Patienten einer stationären Pflegeeinrichtung, Kooperation mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften, einmal im Behandlungsfall (Quartal), höchstens zweimal im Krankheitsfall (pro Jahr) 13,05€ oder 125 Punkte EBM-Ziffer 37102 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01410 oder 01413 (Besuche) Obligater Leistungsinhalt persönlicher-Arzt-Patienten-Kontakt, Betreuung eines Patienten einer stationären Pflegeeinrichtung,Kooperation mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften, einmal im Behandlungsfall (Quartal) 13,05€ oder 125 Punkte EBM-Ziffer 37105 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt Obligater Leistungsinhalt Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen und der pflegerischen Versorgung in der stationären Pflegeeinrichtung mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften, Steuerung des multiprofessionellen Behandlungsprozesses, einmal im Behandlungsfall (Quartal) 28,70€ oder 275 Punkte Fakultativer Leistungsinhalt Koordination der Regelungen zur Einbeziehung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und Koordination der telefonischen Erreichbarkeit, ggf. unter Einbeziehung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes, Die Gebührenordnungsposition 37105 kann nur von einem an der Behandlung beteiligten Vertragsarzt berechnet werden. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung mit den anderen kooperierenden Vertragsärzten zu treffen. Sofern die Koordinationspauschale (GOP 37105) angesetzt wird, ist die Berechnung der Kooperationspauschalen (37100 bzw. 37102) im Behandlungsfall ausgeschlossen. EBM-Ziffer 37113 Zuschlag zur GOP 01413 Mitbesuch in Pflegeheimen mit Kooperationsvertrag, wenn ein Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V besteht 11,60€ oder 106 Punkte EBM-Ziffer 37120 Fallkonferenz gemäß § 3 Abs. 3 der Anlage 27 zum BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt patientenorientierte Fallbesprechung mit der Pflegeeinrichtung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften des Pflegeheimes, mit dem ein Kooperationsvertrag für den Versicherten besteht, höchstens dreimal im Krankheitsfall 6,68€ oder 64 Punkte Die Gebührenordnungsposition 37120 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig. Ein Musterkooperationsvertrag mit Pflegeheimen findest Du hier. Wir selbst nehmen nicht daran teil, da wir keine telefonische Erreichbarkeit bis 22:00 Uhr gewährleisten können (möchten). Existiert bei euch ein Pflegeheim, dass einen solchen Kooperationsvertrag schon unterschrieben hat und eventuell ein Ärztenetz, dass diesen telefonischen, ärztlichen Bereitschaftsdienst organisiert hat?
  17. Lieber Herr Jäger, danke für die Info. Wir haben das Originalformular mangels Praxisrelevanz bisher auch nicht verwendet und arbeiten mit Textbausteinen. Mir war aber nicht ganz klar, ob dieses Vorgehen auch EBM-konform ist. Da Sie es aber genauso handhaben beruhigt mich das schon mal. Liebe Grüße!
  18. Die 01414 ist im Pflegeheim höchstwahrscheinlich nicht korrekt, eine Belegstation hat nur ein Belegarzt (also als niedergelassener Arzt Tätigkeit im Krankenhaus mit Belegbetten). Für Besuche im Pflegeheim sind die KV-spezifischen Abrechnungshinweise zu beachten; in Brandenburg ist für den ersten Patienten die 01410H mit entsprechender Wegegeldpauschale, für alle folgenden die 01413H zu wählen. Außerplanmäßige Besuche können mit der 01415 abgerechnet werden. Für den Fall, dass man alles stehen und liegen lassen muss und sofort ins Heim eilt, ist laut eines EBM-Kommentars (Quelle hab ich gerade nicht zur Hand) ausnahmsweise auch mal die 01412 möglich (jeweils mit Wegegeldpauschale). Durch die Kennzeichnung "H" wird zwar in der Theorie das Entgeld halbiert, in Brandenburg aber nicht (eine extrabudgetäre Förderung der Haus- und Heimbesuche greift hier). Ich gehe davon aus, dass auch in anderen KV-Bereichen die Kombination 01410 / 01413 mit zusätzlichen Modifikations-Buchstaben zu wählen ist. Einfach mal in der Abrechnungsberatung der KV nachfragen.
  19. Hallo ATei, jetzt verstehe ich die Problematik erst richtig (shame on me ): Der hausäztliche Fachinternist (Innere Medizn) muss andere Grundpauschalen abrechnen und darf bestimmte EBM-Ziffern nicht ansetzen. Ich habe hier eine Vorlage erstellt, vielleicht hilft Dir diese. Bitte melde Dich, wenn etwas fehlt oder verbessert werden kann. Danke auch an @MFAimNetz: Dieser Online-EBM Zugriff mit Filterung ist ziemlich nützlich, den kannte ich auch noch nicht. Leider ist ein direkter KV-Safenet-Zugang (also über einen KV-Safenet-Router) erforderlich. Diesen müssen wir für jeden einzelnen Arbeitsplatz einrichten. Die Verbindung zum KV-Safenet ist bei uns auch etwas träge. Wie ist das bei euch?
  20. Version 1.0.0

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    Übersicht der fachinternistischen EBM-Ziffern für die Kassenabrechnung Innere Medizin 10/2016 Grundpauschalen EBM Fachinternist / Innere Medizin Untersuchungen und Konsultation Sonographie / Ultraschall Labor Chirurgie Psychosomatik Hausbesuche Formulare Vorsorgen / Früherkennung Kosten Notdienst-Ziffern Impfziffern
  21. Den EBM hatte ich auch, aber ewig dort nachlesen ist umständlich. Manchmal gibt es Praxen die eine eigene Liste erstellen mit den wichtigsten Ziffern und kurzen Erklärungen. Im DIN A 4 oder so. Die App habe ich schon. Die ist super. Danke ☺
  22. Ich glaube, du suchst das hier: EBM Innere Medizin 4. Quartal 2016 (Stand: 30.09.2016, PDF, 4.8 MB) Und noch... neu bei der KBV: Online-EBM mit Fachgruppenfilter, Einstellungsmöglichkeit für Favoriten etc. (wenn ihr Zugang zum Safe-Net habt), siehe: http://www.kbv.de/html/1150_24898.php
  23. Hallo, ich suche eine Übersicht für die Ziffern der Inneren Medizin. Das ist jetzt neu in unserem MVZ dazu gekommen und ewig im EBM zu suchen ist sehr lästig. Vielleicht hat ja jemand so etwas schon in der Praxis und würde mir da helfen. Für unsere Allgemeinmedizin habe ich so etwas. Lieben Dank
  24. Hallo Stefanie, die 01411 ist für einen dringenden Besuch zu Hause vorgesehen. Du kann per EBM bei geplanten Hausbesuchen im Pflegeheim die 01414 ansetzen. Für HZV-Patienten kann man z.B. für die AOK in NRW die Ziffer 01414 und 0145 (dringend) auch ansetzen. Vielleicht hilft Dir diese Übersicht? 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender Besuch II 01413 Besuch eines weiteren Kranken 01414 Visite auf der Belegstation, je Patient 01415 Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen
  25. In NRW arbeite ich, aber die EBM 01411 geht doch auch oder? sry bin total verwirrt von dem Chaos Danke schonmal für die Antwort
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