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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ
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Wenn Sie in Ihrer Praxis das Gefühl haben, dass am Ende des Tages noch Arbeit liegen bleibt und Sie trotz Einhaltung eines Zeitplanes nicht alle Aufgaben bewältigen können, dann sollten Sie die Fähigkeiten Ihrer medizinischen Fachangestellten besser zu nutzen. Denn gerade weil der Arzt vorwiegend medizinische Fachkenntnisse hat, sollten Sie ein Team aus engagierten MFA um sich aufbauen, dass Ihnen organisatorische aber auch medizinische Aufgaben im Rahmen der Patientenbetreuung abnehmen. Der Arzt muss hierzu lernen, gut delegieren zu können. Delegieren schafft Kapazitäten Hohes Patientenaufkommen und permanenter Zeitdruck sind längst zur alltäglichen Herausforderung in der ambulanten medizinischen Versorgung geworden. Selbstständig arbeitende MFA mit eigenen Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen können die ärztlichen Führungskräfte entlasten. Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt in der Regel durch die erweiterten Kompetenzen. Ein sehr interessanter Nebeneffekt ist, dass zufriedene und engagierte MFA bestrebt sind, selbständig Praxisabläufe zu optimieren. Koordination der MFA Sorgen Sie dafür, dass Ihr Praxisteam von einer leitenden medizinischen Fachangestellten (Praxismanager) geführt wird, die quasi als Schaltstelle zwischen Ihnen und den übrigen Praxismitarbeiter dient. Sie sollte nicht als "Mädchen für alles" verstanden werden, sondern durchaus klare Aufgabenbereiche haben. Damit sie diese umfassend und zu Ihrer Entlastung durchführen kann, sind Fortbildungen in den Bereichen Praxismanagement und Qualitätsmanagement zu empfehlen. Klar ist, hier Führungsqualitäten gefordert sind. In abgestimmten Terminen sollte es regelmäßig eine Teambesprechung geben, in der Sie wichtige Anliegen in Sachen Personalwesen, Organisation und Verwaltung abstimmen und koordinieren sollten. Gerade in der Hausarztpraxis haben Sie mittlerweile viele Möglichkeiten, Ihre medizinischen Fachangestellten gezielt in die medizinische Versorgung der Patienten einzubinden. Beispiele sind die VERAH, die Sie bei der Wundversorgung und Betreuung von geriatrischen Patienten unterstützt oder aber Ihnen Routine-Hausbesuche abnehmen kann. Beratungsaufgaben, vor allem aber Erstgespräche mit den Patienten, die Aufnahme von Basisinformationen (Anamnese, Medikamentenplan) und das geriatrische Basisassessment können Sie ebenso an engagierte MFA delegieren. Case-Management Speziell geschulte MFA können unter anderem die Betreuung von chronisch kranken oder multimorbiden Patienten zum Beispiel Rahmen der DMP-Termine übernehmen. Die Patienten fühlen sich häfuig besser betreut, da die MFA sich mehr Zeit nehmen und sich häfuig intensiver mit den Patienten beschäftigen. Medikamentenpläne werden ordentlich geführt und auch soziale Aspekte, wie die häusliche Betreuung spielen eine wichtige Rolle. Rein medizinische Angelegenheiten können dann im Beisein eines Arztes besprochen werden. Zunehmend wird eine solche Betreuung durch koordinierende MFA als sogenannten Case-Management benannt: der Patient erhält einen direkten Ansprechpartner im Rahmen der (ambulanten) Gesundheitsversorgung. Die MFA wiederum erhalten direkte Unterstützung durch den sozialen Dienst von kooperierende Krankenkassen (vor allem die AOK-BW im Rahmen der Selektivverträge). Delegieren ist Prozess Wenn Sie in Ihrem Praxisalltag bereits Qualitätsmanagement umsetzen, müssen Sie ohnehin jeder MFA einen bestimmten Aufgabenbereich wie das Bestellwesen von Praxisbedarf oder die Überwachung der Hygienestandards zurechnen. Zu empfehlen ist außerdem, dass Sie über einen EDV-Beauftragten verfügen, da eine funktionierende Praxissoftware mittlerweile wichtiger Bestandteil des täglichen Praxisablaufes ist. Wenn Sie Aufgaben delegieren, dürfen Sie dies nicht als Einmalaktion verstehen. Wer richtig delegiert, muss in einer vorausgehenden Teambesprechung Ziele vereinbaren und diese regelmäßig überprüfen. Tauchen Probleme auf, sollten Sie Ihrem Mitarbeiter jederzeitig mit Rat und Tag beiseite stehen um Lösungswege zu suchen. Damit sind Ihre Führungseigenschaften als Vorgesetzter gefragt, die neben der Kompetenz natürlich auch Geduld, Vertrauen und Eingehen auf die Bedürfnisse Ihrer MFA voraussetzt. Aber auch negative Kritik bei Fehlern oder Versäumnissen muss konstruktiv besprochen werden. Ansonsten erfolgt bei stillschweigender Akzeptanz von wiederkehrenden Fehlern eine Rückdelegation.
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In vielen Arztpraxen beherrscht die Bürokratie den Arbeitsalltag der Ärzte und medizinische Fachangestellte. Das ist sicherlich richtig und eine der unangenehmen Seiten der medizinischen Arbeit. Allerdings sollte man klar und deutlich zwischen den Verursachern unterscheiden: externe oder interne Bürokratie. Wir können zwar nicht die Formulare und Anfragen der Kassen oder stetigen EBM-Reformen kurzfristig verhindern, aber wir können die eigenen Praxisabläufe überdenken und Anfangen, Bürokratie bei uns selbst abzubauen. Bürokratieabbau in der ArztpraxisViele Arztpraxen sind durch einen Führungsstil geprägt, in der die medizinischen Fachangestellten und angestellte Ärzte nur ihre Arbeit nach direkten Arbeitsanweisungen ausführen dürfen. Dies führt zu einem ständigen Rückfragen und gebremsten Abläufen. Konkret sollte man damit anfangen die Interaktion der medizinischen Fachangestellten mit den Ärzten / Praxisinhabern zu erfassen: Wann muss eine medizinische Fachangestellte oder angestellter Arzt mit dem Praxisinhaber(n) persönliche Rücksprache nehmen? Hier ein paar Beispiele von typischen Arbeitsabläufen, die oft nicht selbständig ausgeführt werden können (dürfen): Blutabnahmen für Gesundheitsuntersuchungen, präoperative Eingriffe oder im Rahmen der MedikamentenüberwachungRezepte/Überweisungen: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, FacharztüberweisungenWundversorgung (auch bei chronischen Wunden), NahtentfernungHausbesuche: Entscheidung über die Notwendigkeit und DringlichkeitTelefonate: Anrufer, welche sofort einen Arzt sprechen möchtenBestellungen für den Praxisbedarf / BürobedarfPersonalmanagement: Lohnverhandlungen / Fortbildungen / Urlaub / EinsatztätigkeitenAbrechnung (KV/HZV/GOÄ)Papierausdruck und Vorlegen aller "wichtigen" Unterlagen, FormulareMedikamentenpläneTermine zur WiedervorstellungGründe für eine hohe interne BürokratieGründe für eine interne Bürokratie sind oft hierarchisch geprägte Strukturen und Ängste über Fehlentwicklungen, im Besonderen betriebswirtschaftlicher oder medizinischer Natur: finanzielle Nachteile zum Beispiel durch zu ausgedehnte Laboranforderungen, Praxisbedarf / Büromaterial, Rezeptwünsche, fehlerhafte Abrechnungen, h0he Gehälterfalsche medizinische Entscheidungen / Einschätzungen (Hausbesuche / Wundversorgung / Übersehen von wichtigen medizinischen Informationen)Verpassen von wichtigen Nachrichten / AnrufernVerärgerung von Patienten / Kollegen und damit Rückgang der BehandlungsfälleGleichwohl ist der Faktor "Macht" nicht zu unterschätzen: der Praxisinhaber stellt sich dadurch immer an die oberste Stelle in der Organisation "Arztpraxis" und übt damit auch gleichzeitig einen enormen Druck auf sich selbst aus, sowohl emotional als auch zeitlich. Lösungen für einen BürokratieabbauMan sollte sich klar machen, dass Ärzte auf die medizinische Versorgung spezialisiert sind und medizinische Fachangestellte in Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung die Praxisorganisation sowie zunehmend auch medizinische Routinetätigkeiten selbständig durchführen können. Die Rückbesinnung und Konzentration auf die Kernaufgaben ist sicherlich nicht nur sinnvoll, sondern wird auch von vielen Ärztinnen / Ärzten gewünscht. Um Aufgaben delegieren zu können, sollte der Praxisinhaber also erst einmal lernen, Arbeitsbereiche zu delegieren. Hierzu muss dieser sich klar machen, wie diese Aufgaben ausgeführt werden sollte und welche Werte ihm wichtig sind. Kann der Praxisinhaber diese Führungsaufgabe nicht erfüllen, lohnt sich über die Einstellung einer Praxismanagerin nachzudenken. Praxisabläufe strukturierenDie Einführung von strukturierten Praxisabläufen ist der einfachere Schritt. Es wird gemeinsam mit den medizinischen Fachangestellten überlegt, ob die Rücksprachen mit der Ärztin/dem Arzt durch vorherige Absprachen reduziert werden kann. Beispiele sind: Laborprofile für Blutabnahmen bei Gesundheitsuntersuchungen, Präoperativen Untersuchungen, MedikamentenüberprüfungenBei welcher Diagnose erhält wer, wie oft Physiotherapie und muss wieder pausieren ? Sind schon Eigenübungsblätter / Patienteninformationen mitgegeben worden ?Facharztüberweisungen: handelt es sich um eine Routinekontrolle oder einen Patientenwunsch ?Chronische Wunden / Nahtentfernung: es gibt Ärzte, die sich bei der Versorgung von chronischen Wunden / Nähten "verkünsteln". Ehrlich, so schwer und kompliziert ist die Wundversorgung nicht, dass ein "studierter Arzt" 5 Minuten überlegen muss, wie diese zu versorgen ist. Klare schriftliche Anweisungen und Fortbildungen helfen hier entscheidend weiterHausbesuche: ein Formular zur Einschätzung der Dringlichkeit / Notwendigkeit der Hausbesuch reduzierte bei uns 90% der AnforderungenTelefonate: unsere Lösung für das leidige Thema Telefonate wirkt etwas drastisch. Es werden keine Telefonate während der Sprechstunde in das Behandlungszimmer durchgestellt, es sei denn es handelt sich um einen lebensbedrohlichen Notfall. Die MFA müssen bei jedem Anrufer die Rückrufnummer, den vollständigen Namen und den Grund des Anrufes notieren und tragen dies in die EDV in eine spezielle "Warteliste" ein. Die Ärztin/der Arzt kann dann selbst entscheiden, wann sie / er zurückrufen möchte.Papierausdruck: die meisten Praxen arbeiten zwischenzeitlich mit "elektronischen Befunden". Man sollte diese Befunde nicht nur aus reiner "Gewöhnung" zur Vorlage des Arztes wieder ausdrucken. Auch den ärztlichen Befundbericht für einen Reha-Antrag kann man bequem am PC ausfüllen !Termine: es sollten klare Regelungen geben, wie lange Termine dauern (bei uns: Gespräch 15 min, Vorsorgen 30 min, Präop 15 min, Akutbefunde 5 min). Auch sind Dringlichkeiten der Termine vorher festzulegen und mit den Terminzeiten zu koppeln (akute Beschwerden / AU am gleichen Tag allerdings nur 5min, Vorsorgen innerhalb 1-4 Wochen mit 30 min, chronische Beschwerden innerhalb von 1-2 Wochen mit 15 min)Personalmanagement: durch die Einführung des Tarifvertrages der medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) war das "heisse" Thema Lohnforderungen / Ungleichbehandlung schnell vom Tisch. Ausserdem hilfreich ist eine konkrete Anzahl von Fortbildungstagen für alle Mitarbeiter, die schriftliche Erfassung des Arbeitsaufgaben und die selbständige Einteilung des Urlaubs durch eine gemeinsame Absprache der MFA.Die Delegation von Aufgaben erfordert dagegen deutlich mehr Vertrauen und eine andere Form der Kontrolle. Hier gibt es wichtige Aspekte zu beachten: es werden immer Fehler gemacht, nur die objektive Besprechung und Beurteilung dieser führt mittelfristig zu weniger Fehlern (kein Fingerzeigen !). Die medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin) lernen schnell, dass Sie bei Unsicherheiten ohne Nachteile für sich selbst Rückfragen stellen können.hochwertige Fortbildungen (z.B. Abrechnungen / Wundversorgung / Hausbesuche / Versorgung chronisch Erkrankter) können das praktische Wissen aber auch das Selbstvertrauen der Mitarbeiter stärken. Die finanzielle und zeitliche Investitionen lohnen sich!die Kontrolle muss zwangsläufig indirekt erfolgen: die erste GOÄ-Abrechnung kann vielleicht noch gemeinsam durchgegangen werden, danach sollte man aber die Selbständigkeit fördern und die Kontrolle nur noch über den Vergleich der Abrechnungen führen. Auch Praxis- und Bürobedarf kann nur durch eine Kostenkontrolle im Monatsvergleich erfolgen. Es würde mich brennend interessieren, welche Praxisabläufe Sie optimieren konnten, oder wo Sie noch Schwierigkeiten in der Umsetzung habe. Hinterlasse einfach einen Kommentar oder schreibe in dazu in den Foren
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Viele Ärzte stehen vor dem selben Problem. Die Patienten fühlen sich oftmals nicht gut beraten, fühlen sich uninformiert und halten sich nicht an die vorgeschlagenen Therapien und Medikationen. Oftmals ist dieses Misstrauen der Patienten allerdings von den Ärzten selber geschaffen worden, welche sich, bedingt durch den wirtschaftlichen Druck und die immer moderner werdenden Techniken in einem völlig neuen Licht präsentiert haben. Der Weg aus dieser, selbst geschaffenen Krise, liegt in einer gelungenen Arzt - Patient - Kommunikation. Der Patient als NummerIn vielen Fällen ist es mittlerweile so, dass die Patienten nur noch als Ansammlung ihrer Symptome und der möglichen Behandlungswege betrachtet werden. Durch den immer höheren Zulauf an Patienten und die damit einher gehende Verknappung an Zeit für diese, müssen sich die meisten Mediziner auf die wichtigsten Faktoren beschränken. Dies bedeutet allerdings, dass sich kaum noch Zeit genommen wird, um den Patienten als Menschen und nicht nur als Ansammlung verschiedenster Symptome und Laborergebnisse zu erleben. Darunter leidet nicht nur die Therapie des Patienten, sondern vor allem auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Um im Rahmen einer Neuausrichtung nun das Bild des Arztes und die Effektivität der Praxis zu verbessern, bedarf es einiger Umstellungen im Umgang mit den Patienten. Diese Umstellungen müssen dabei nicht schlagartig, sondern können schleichend und zunächst unbemerkt erfolgen. Dem Patienten Zeit gebenKommt ein Patient in das Untersuchungs- oder Besprechungszimmer, sieht er oftmals den Arzt hinter seinem Schreibtisch sitzen, Akten studieren oder seinen Computer betrachten. Viele Gespräche zwischen Arzt und Patient finden dabei in einer sehr einseitigen Form statt. Der Patient erhält eine kurze Zeitspanne, in welcher er seine Probleme und Symptome schildern kann, danach übernimmt automatisch der Mediziner das Gespräch und es beginnt in der Regel ein Monolog. Auf dieser Basis kann sich der Patient natürlich nicht wohl fühlen, oder sich sogar in die Behandlung der eigenen Probleme integriert fühlen. Daher ist es wichtig, dass der Arzt den Patienten aktiv in das Gespräch und die Untersuchung mit einbezieht. Dies erfordert vom Mediziner allerdings einen gewissen Mehraufwand, da Entscheidungen und Therapien erklärt, und nicht nur bestimmt werden müssen. Die Vorteile für Ärzte liegen dabei jedoch auf der Hand. Denn ein Patient, der sich aktiv in die eigene Behandlung eingebunden fühlt, und die verschiedenen Gründe für die gewählte Therapie erklärt bekommt, wird den Nutzen dieser Therapieform deutlich stärker verinnerlichen und sich somit auch strikter an die Behandlungsanweisungen richten. Das Gespräch neu ausrichtenBisherige Arzt - Patienten - Gespräche verliefen in der Regel immer mit einer klaren Rollenverteilung. Der Arzt, als Fachmann, bestimmte die Therapie, der Patient hörte zu und hielt sich an diese. Ein solche hierarchisches Verhältnis wird in der heutigen Zeit jedoch kaum noch akzeptiert und widerspricht der Lebenseinstellung vieler Patienten. Gerade hier kann ein empathischer Arzt jedoch ansetzen, um den Erfolg der Behandlungen zu verbessern. Ein Patient, der von einem Fachmann informiert wird, und somit eine Entscheidungsgewalt über die Therapie und die verschiedenen Möglichkeiten behält, wird viel besser kooperieren und den Behandlungserfolg deutlich erhöhen. Die Schritte hierzu sind relativ einfach, und können sowohl vom Arzt, als auch vom Praxispersonal initiiert werden. Der Patient sollte hierzu aktiv in die Gespräche mit eingebunden werden, alle Schritte sollten erklärt und erläutert werden, so dass eine Kommunikation auf gleicher Höhe stattfinden kann. Der Patient wird dabei für Ärzte deutlich einfacher zu behandeln sein, da eine aktive Teilnahme an der Behandlung oftmals für den Erfolg entscheidend ist. Keine Angst vor AutoritätsverlustFür Ärzte bedeutet dieser Ansatz oftmals eine Angst, die eigene Autorität gegenüber den Patienten zu verlieren. Dies ist jedoch nicht der Fall. Schließlich erkennt der Patient immer noch die fachliche Qualifikation des Arztes an, kann durch diese Arzt - Patienten - Kommunikation allerdings die eingeleiteten Schritte besser verstehen und die Behandlung leichter und williger akzeptieren. In sofern gewinnen bei einer solchen Kommunikation beide Parteien entscheidend. Die Ärztekammer Nordrhein vertieft in einem Leitfaden Kommunikation dieses Thema.
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NäPa / Verah Hausbesuchsprotokoll
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Arbeitsanweisung Blutdruck messen
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Muster einer Arbeitsanweisung (AA) Blutdruck messen für das Qualitätsmanagement.Zweck / Ziel: Korrektes Messergebnis, Vollständige Dokumentation Qualifikation der MFAMedizinische Fachangestellte (MFA / Arzthelferin), Auszubildende nach Anleitung Vorbereitung / Hilfsmittel geeignetes Blutdruckmeßgerät Oberarmumfang Manschettengröße < 24 cm 10 x 18 cm 24 – 32 cm 12 x 24 cm 33 – 41 cm 15 x 30 cm > 41 cm 18 x 36 cm Stethoskop Ablauf der Blutdruckmessung Patient ins Zimmer setzen und einige Minuten entspannen lassen Oberarm frei machen lassen Manschette in Herzhöhe anlegen Manschette aufpumpen bis kein Puls mehr zu tasten ist Stethoskop flach in Armbeuge auflegen Luft langsam ablassen Ablesen des systolischen und diastolischen Wertes Manschette abnehmen Nachbereitung Stethoskop und/oder RR-Manschette gemäß Hygieneplan reinigen Gemessenen Blutdruckwert in Patientenkartei eintragen Blutdruckwert dem Arzt mitteilen, bevor der Patient die Praxis verläßt Aufzeichnungen / DokumentationPatientenkartei: Datum, Untersuchungsergebnis Besondere HinweiseFür möglichst stressfreie Atmosphäre sorgen (freundliche Ansprache, Hektik vermeiden, Notfallpatienten beruhigen) Die erste Messung bei einem Patienten wird in der Regel an beiden Oberarmen vorgenommen Zwischen 2 Messungen mindestens 1 Minute warten -
Derzeit haben alle Versicherten ab dem 35. Lebensjahr einen Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsvorsorge, der auch gesetzlich festgelegt ist. Doch wenn man sich die Entwicklung der Altersgruppen ansieht und den Anspruch stellt, jeden individuell seinen Lebensumständen und seinem Gesundheitszustand entsprechend die optimale medizinische Versorgung zukommen zu lassen, bleiben Fragen offen. Unter anderem wurden zusätzliche Maßnahmen zu einem präventiven Check-up im Zuge der Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen gefordert. Ein regelmäßiger Check-Up dient der GesunderhaltungVielleicht haben Sie als Hausarzt eine ähnliche Auffassung wie viele andere hierzulande, dass Gesunde in einer Arztpraxis eigentlich nichts verloren haben. Denn die ursprüngliche und tatsächliche Intention muss es sein, dass ausreichend Zeitressourcen von behandelnden Ärzten und medizinischem Fachangestellten (MFA / Arzthelferin) für die tatsächlichen Patienten da sind. Zugleich ist aber klar, dass gerade die präventive Gesundheitsvorsorge ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit ist und bleiben muss. Die derzeitige Vorgabe besteht darin, dass ein Check-Up für alle Personen ab dem 35.Lebensjahr vorgesehen ist. Dieser umfasst sowohl eine körperliche Untersuchung als auch eine umfassende Erhebung der Krankengeschichte, die auch die familiären Umstände und Risiken berücksichtigt, sowie eine Untersuchung des Blutes sowie des Urins. Individualität beim Check-Up macht SinnDerzeit erfolgt der Check-Up nach Standardvorgaben, der keinerlei individuelle Berücksichtigungen zulässt. Wozu aber eigentlich bei alten Menschen den Cholesterinwert messen, wo doch gerade diese Personengruppe viel eher von erhöhtem Sturzrisiko betroffen ist oder unter nicht ausreichender Ernährungsversorgung leidet. Ähnliches finden Sie auch bei Personengruppen, die eigentlich für den "normalen" Check-Up vorgesehen sind, aber eher unter zu niedrigem Blutdruck leiden oder aber ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko haben. Gerade das Alter spielt bei der Zuteilung zu den einzelnen Risikogruppen eine wesentliche Rolle, wobei Sie auch über die Festlegung der individuellen Prioritäten nachdenken sollten. Denn diese differieren zwischen Ihnen als Arzt und dem Patienten oft erheblich und sollten im Sinne eines gemeinsamen Zieles miteinander abgestimmt werden. Unterscheidung des Check-Up in drei AltersgruppenWenn Sie also einfach den grundsätzlichen Check-Up durchführen, ohne auf die entsprechende Altersgruppe einzugehen, kann es leicht passieren, dass unnötige Untersuchungen durchgeführt werden, die ebenso unnötige Kosten verursachen. Laut Experten macht es Sinn, drei altersspezifische Gruppen für den Check-Up einzuführen und zwar eine Gruppe der 18- bis 35-jährigen, eine Gruppe der 35- bis 70-jährigen und eine für die Personengruppe im Alter über 70 Jahre. Hier sind es wieder die älteren Menschen, in deren ärztlicher Betreuung ein besonderer Anspruch liegt. Denn neben der zunehmenden Sturzanfälligkeit sind es auch das erhöhte Osteoporose-Risiko oder eine etwaige auftretende Harninkontinenz, die den älteren Patienten zu schaffen macht. Aber auch Lücken beim Impfschutz dürfen bei den Senioren nicht unterschätzt werden und sollten regelmäßig überprüft werden, hier muss vor allem auf den Tetanusschutz geachtet werden, über den viele ältere Frauen nicht mehr ausreichend verfügen. Für jüngere Personen sind dafür beim Check-Up Fragen zur richtigen Ernährung, Gewichtsproblemen oder das Thema Rauchen und ungesunde Lebensweise in den Vordergrund zu rücken. Fragebogen kann im Vorfeld helfenDa es zu unterschiedlichen Prioritäten in der Behandlung kommt, sollten Sie sich als Arzt mit Ihrem Patienten abstimmen. Eine hilfreiche Maßnahme kann sein, wenn Sie im Vorfeld der Untersuchung einen Fragebogen ausfüllen lassen. Dieser kann entsprechend der jeweiligen Personengruppen auch auf spezielle Fragen wie etwa eine Patientenverfügung oder möglicherweise erforderliche und gewünschte Hilfsmittel eingehen und Ihnen die Vorbereitung auf das Patientengespräch erleichtern. Auch die Erstellung eines Medikamentenplanes kann für die Gesunderhaltung der Patienten wichtig sein. Unabhängig von konkreten Behandlungsanlässen macht ein systematischer Medikamentenreview einmal jährlich durchaus Sinn, wobei neben den rezeptpflichtigen Medikamenten auch frei verkäufliche Präparate berücksichtigt werden sollten. Damit wird ein individueller Check-up tatsächlich auf die Fragen und Probleme der Patienten abgestimmt und unnötige Untersuchungen, die zwar Kosten verursachen, aber für den Gesundheitszustand nicht relevant sind, vermieden. Weitere Informationen mit Beispielen für Patientenfragebögen finden Sie beim Hausärzteverband Bremen unter "Die Bremer Gesundheitsuntersuchung".
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Barthel-Index als PDF / Word für die Kassenabrechnung der geriatrischen EBM-Ziffern 03360 und 03362. Der Barthel-Index ist ein Verfahren zur systematischen Erfassung grundlegender Alltagsfunktionen (ADL-Score) - vor allem in der Geriatrie. Dabei werden vom Arzt oder von den medizinischen Fachangestellten zehn unterschiedliche Tätigkeitsbereiche mit Punkten bewertet. Es dient dem systematischen Erfassen von Selbständigkeit beziehungsweise Pflegebedürftigkeit. Aktivitäten des täglichen Lebens mit Gesamtpunktzahl von 100 Essen Baden Waschen An- und Auskleiden Stuhlkontrolle Urinkontrolle Toilettenbenutzung Bett-/(Roll-)Stuhltransfer Bewegung Treppensteigen- 1 Kommentar
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Langzeit Blutdruck (LZ-RR) Protokoll
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Mit dieser QM-Vorlage für die Dokumentation der Aktivitäten des Patienten während der Langzeit-Blutruck-Messung können eventuelle Schwankungen während der Blutdruckmessung einer Bewegung oder Tätigkeit zugeordnet werden kann. Vielen Patienten ist nicht bewusst dass bestimmte Alltagsaktivitäten stärker zu Blutdruckveränderungen führen, wie zum Beispiel starke körperliche Aktivität. Dass kann schon allein durch eine stärkere psychische Anspannung in Konfliktsituationen sein. Die Führung eines Blutdrucktagebuches durch den Patienten selbst kann auch sinnvoll sein. Im Arzt-Patienten-Gespräch werden so später die Ergebnisse der 24-h-Blutdruckmessung unter Berücksichtigung der Aktivitäten besprochen. -
Leider ist es häufiger Alltag: Der Patient kommt zu Ihnen in die Praxis, wenn das Kind bereits buchstäblich in den Brunnen gefallen ist. Ob er einfach die Dringlichkeit nicht früher erkannt, die Medikamente falsch eingenommen oder eine andere Therapie eigenmächtig abgebrochen hat - die Gründe sind vielfältig. Das ein oder andere Wehwehchen hält man auch eine Weile aus, schließlich zwickt und zwackt es im Alter ja schon mal... Vieles davon kann durch gezielte Patientenführung und mit ein wenig Organisation sehr gut aufgefangen werden. Sie können in das Management Ihrer Praxis Themen wie Prophylaxe und Weitsicht aufnehmen und so Ihre Patienten proaktiv statt reaktiv betreuen. Konsequent und lückenlos Gerade bei chronisch Kranken und bei Risikopatienten ist eine lückenlose Vorsorge wichtig. Stimmt die Dosierung der Medikament noch? Haben sich die Beschwerden/Symptome verändert? Sind welche hinzugekommen? Eine ständige Verlaufskontrolle kann Akutsituationen vielleicht nicht verhindern aber stark reduzieren. Vereinbaren sie also bereits im Voraus mehrere Termine in sinnvollen Abständen, um den Zustand des Patienten stets im Auge zu behalten. Information und Anleitung Statt den Patienten mit Terminzetteln und Infobroschüren zu überschütten, ist es sinnvoll, ihm eine optimale Organisation seiner Behandlung zu bieten. Halten Sie alles auf einem Blatt übersichtlich fest, das kann zum Beispiel der Medikamentenplan sein. Wann sind die Medikamente einzunehmen, wann sind sie bei richtiger Einnahme aufgebraucht? Ein roter Vermerk an der richtige Stelle hält so auf einen Blick auch schon den nächsten Termin in Ihrer Praxis bereit. Vorausschauend und effizient Wenn es das Medikament zulässt, ist es vor allem für Chroniker sinnvoll, große Packungen zu verschreiben. Sie haben zum einen die Möglichkeit Ihr eigenes Budget oder das Ihrer Patienten durch Preisvorteile zu entlasten und vermeiden zum anderen die Situation, dass Medikamente ausgehen und die Neubeschaffung für den ein oder anderen Patienten problematisch wird. So stellen Sie dessen Versorgung bis zum nächsten Termin sicher. Delegieren und Fordern Ihre Patienten sind in der Regel Laien, doch mit etwas Anleitung sind bestimmte Parameter den eigenen Körper betreffend wichtige Helfer bei der rechtzeitigen Erkennung möglicher Komplikationen. Ihre durchdachte Patientenführung enthält somit auch Hausaufgaben: regelmäßige Blutdruck- und Blutzuckerbestimmung, genaues Protokollieren von Schmerzen nach Häufigkeit und Stärke, Bewegungsaufgaben oder andere Maßnahmen nehmen den Patienten in die Verantwortung und runden das Management seiner Betreuung ab. Entwicklungen einplanen Veränderungen im Krankheitsverlauf lassen sich häufig durch eine Regulation der Medikamentendosis auffangen. So kann man mit dem Patienten besprechen, was bei zuvor definierten kleineren Ereignissen an der verordneten Dosis variiert werden darf: Verstärkung der Schmerzen, oder generelle Exazerbationen aber auch Remissionen müssen nicht immer zum Arztbesuch oder einer Notsituation führen und können oft mit einer kleinen Anpassung durch den Patienten selber in den Griff bekommen werden.
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Diese Mustervorlage eines übersichtlichen Medikamentenplan sollte in keinem Qualitätsmanagement in der Arztpraxis fehlen und ist ein Grundbaustein für eine hohe Compliance. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) stellt eine Vorlage bereit, in der auch die Angaben zu den Körpermaßen, der Nierenfunktion und Medikamentenallergie / -unverträglichkeit angegeben werden können. Gerade für ältere Patienten, chronisch Kranke oder pflegende Angehörige sind übersichtliche Dokumentation in Form eines Medikationsplan wertvoll. Interaktionen zwischen Medikamenten und Doppelverordnungen können so vermieden werden. Für die Bearbeitung kann das PDF-Formular ausgefüllt werden oder gleich das Worddokument angepasst werden. In der ärztlichen Praxis ist es sinnvoll bei jedem Patienten mit (Dauer-)Medikamenten im Rahmen der Behandlungsplanung zu überprüfen und ausgedruckt mitzugeben. Hierbei lassen sich Dauerdiagnosen, durchgeführte Impfungen, Organisationshinweise, wie die nächsten Termine, Vorgehen im Rahmen einer nächsten Gesundheitsuntersuchung oder Notwendigkeit von regelmäßigen Laborwertkontrollen kommunizieren. Als Marketingmassnahme eignet sich diese Übersicht für Hinweise auf besondere Leistungen oder Informationen zu der Praxiswebsite oder das Rezepttelefon. Alles zum neuen Medikationeplan ab 01.10.2016: -
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Mit dem ansprechenden Flyer das Hausarztprogramm / die hausarztzentrierte Versorgung leicht erklärt! Konkrete Vorteile des HausarztprogrammsMehr Zeit für den Patienten durch verringerten VerwaltungsaufwandErweiterte Gesundheitsuntersuchung (jährlich, erweiterte Laborwerte, je nach Kasse)Viele rabattierte Arzneimittel sind zuzahlungsfrei, die Rezeptgebühr entfällt (je nach Kasse)Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung, Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen StandIn der Regel Wartezeit von max. 30 Minuten in der TerminsprechstundeMindestens eine Früh-, Abend- oder Samstagsterminsprechstunde pro Woche für BerufstätigeDer Hausarzt kann den gesamten Behandlungsablauf abstimmenErhalt der Arztpraxis durch weniger BürokratieRahmenbedingungen im HZVBei einer Teilnahme des Patienten an der hausarztzentrierten Versorgung sollte folgendes beachtet werden: Teilnahme freiwillig, keine zusätzlichen KostenVerbindliche Wahl eines Hausarzt für mindestens 12 Monate, natürlich weiterhin freie Arztwahl innerhalb der GemeinschaftspraxisAbstimmung der notwendigen Facharzttermine mit dem Hausarzt, außer im Notfall, sowie Gynäkologen, Augenärzte und ärztliche NotfalldiensteKündigung des HausarztprogrammEine Kündigung des Hausarztprogramms ist aus verschiedenen Gründen möglich, dieser sollte der Krankenkasse mitgeteilt werden. Frühestens nach Ablauf eines Teilnahmejahres und fallses zur einer Störung des Arzt-Patienten-Verhältnis kommtder Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmtdie Entfernung zur Praxis für Sie nicht zumutbar ist -
Um eine Arztpraxis betreiben zu können, benötigen Sie nicht nur eine umfassende technische Ausstattung, sondern auch ausgebildetes Personal. Aber wie viele medizinische Fachangestellte (MFA) müssen Sie für die Organisation Ihrer Praxis mindestens einplanen? Auf diese und weitere Aspekte soll hier näher eingegangen werden. Mindestbedarf an MFA in der ArztpraxisWährend der Sprechzeiten muss eine medizinische Fachangestellte oder Arzthelferin an der Anmeldung erster Ansprechpartner für die Patienten sein. Diese kann und wird in den meisten Fällen auch Telefonate entgegen nehmen, druckt Rezepte mittels der Praxissoftware aus und legt Ihnen selbige zur Unterschrift vor. Idealerweise würde diese hauptverantwortliche Kraft noch durch eine weitere Mitarbeiterin unterstützt, die als Springer eingesetzt wird. Diese kann unter anderem EKG anlegen und schreiben, Patienten führen und diesen individuell helfen, die Blutabnahme sowie Laboruntersuchungen durchführen. Führen Sie ambulante OPs durch, sollte die Mitarbeiterin auch hierfür qualifiziert sein. Um Ihnen die Büroarbeit zu erleichtern, ist dringend angeraten, zumindest auf Teilzeitbasis eine Schreibkraft einstellen. Unterbleibt dies, müssen Sie für sich selbst mit etwa zehn bis 20 Büroarbeitsstunden pro Woche rechnen. Diese Zeit fehlt Ihnen dann für die Behandlung Ihrer Patienten, aber auch für Weiterbildungsmaßnahmen. In einer Minimalversion in einer Einzelpraxis mit einem tätigen Ärztin/Arzt, die/der sehr selbständig arbeitet auch sich zeitweise die Patienten selbst annimmt, könnte man mit einer medizinischen Fachangestellten auskommen. Es muss aber gewährleistet sein, dass diese dann nur in den geschlossenen Zeiten der Praxis Urlaub nimmt und nie krank ist. Als Mindestbesetzung benötigen Sie also drei Medizinische Fachangestellte (MFA) oder aber 2,5 Vollzeitstellen sowie eine in Teilzeit angestellte Schreibkraft. Natürlich kann deren Tätigkeit auch von einer entsprechend ausgebildeten und versierten Medizinischen Fachangestellten übernommen werden, die vielleicht auch für die Zuarbeit bei der quartalsweisen Kassenabrechnung nach EBM und die Privatabrechnung nach GOÄ verantwortlich zeichnet. Planen Sie, eine Gemeinschaftspraxis zu gründen, so benötigen Sie für zwei weitere Ärzte mindestens eine zusätzliche Vollzeitkraft. Noch mehr Personal müssen Sie einstellen, wenn Sie die Gemeinschaftspraxen an verschiedenen Niederlassungen betreiben. Hier können Sie pro Niederlassung von der jeweils angegebenen Mindestbesetzung ausgehen. Besonderheiten der Personalplanung in der ArztpraxisDenken Sie bitte bei der Organisation daran, dass es auch in Ihrer Arztpraxis zu Krankheitsfällen unter den Mitarbeitern kommen wird. Deshalb wäre es gut, wenn Sie noch eine weitere Mitarbeiterin einstellen, die universell einsetzbar ist. Natürlich müssen die Praxisräumlichkeiten auch sauber gehalten werden. Hierfür sollten Sie auf Teilzeitbasis eine versierte Reinigungskraft einstellen. Natürlich können Sie auch eine Gebäudereinigungsfirma mit dieser Dienstleistung beauftragen. Betreiben Sie mit mehreren Kollegen eine Gemeinschaftspraxis, benötigen Sie natürlich wesentlich mehr Personal. Allein für das Abfassen der Befunde ist die Einrichtung eines zentralen Schreibbüros empfehlenswert. Auch für die Anmeldung und die Untersuchung der Patienten benötigen Sie weitere qualifizierte Mitarbeiterinnen. Je größer Ihr Mitarbeiterstamm ist, umso öfter wird es natürlich auch zu krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen kommen. Auch dies sollten Sie bei der Personalplanung mit berücksichtigen. Deshalb wäre es von Vorteil, wenn in Ihrem Schreibbüro einige Medizinische Fachangestellte arbeiten, die in solchen Fällen in anderen Bereichen aushelfen können. Fazit Durch eine höhere Anzahl an Ärzten werden die Personalkosten signifikant gesenkt. Allerdings gestaltet sich dann auch das Personalmanagement schwieriger. Hier wäre es beispielsweise für große Arztpraxen oder MVZ erwägenswert, einen eigenen Praxismanager einzustellen, der natürlich auch weitere Aufgabengebiete der Praxisorganisation mit übernehmen soll. So haben Sie selbst mehr Zeit für die Untersuchung und Behandlung Ihrer Patienten. Den ganzen Artikel lesen...
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- medizinische fachangestellte (mfa arzthelferin)
- personal
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Ein wesentlicher Effekt, ob Mitarbeiter in einem Unternehmen zufrieden sind, liegt in der Bezahlung. Dies trifft natürlich auch für das Gehalt der MFA (Arzthelferin) in Arztpraxen zu, bei denen im Gehaltsschema neben der Aus- und Fortbildung auch das Engagement und die Kompetenzen berücksichtigt werden müssen. Für die finanzielle Gestaltung gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Sie bezahlen nach Tarifvertrag oder Sie treffen jeweils eine individuelle praxisinterne Lösung. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten. Tarifvertrag für MFA vermittelt Standard Der Verband der medizinischen Fachberufe regelt grundsätzlich die Empfehlungen für das Gehaltsschema für die Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin). Dabei wurde erst kürzlich eine Verminderung der Berufsjahrsgruppen erreicht, die nun in Viererschritten erreicht werden können. Insgesamt gibt es fünf dieser Gruppen, wobei die höchste mit dem 17. Berufsjahr beginnt. Dazu kommt die Einteilung in sechs Tätigkeitsgruppen, womit vor allem qualifizierte Fortbildungen durch höheres Gehalt entsprechend "belohnt" und honoriert werden sollten. Was am Papier sehr nüchtern klingt, hat durchaus seine Vorteile, denn damit wissen sowohl Arzt als auch die MFA, in welche Entlohnungsstufe sie jeweils einzuordnen sind. Etwaige im Raum stehende Bevorteilungen oder Benachteiligungen fallen weg bzw. entbehren damit jeder Grundlage. Gerade bei der Gehaltsdiskussion liegt es auf der Hand, dass persönliche Wahrnehmungen und Empfindungen eine große Rolle spielen und ein gewisser Neidfaktor hinsichtlich der Kollegin aufkommen können. Dem wird durch eine Bezahlung laut Tarif vorgebeugt. Auch manchmal etwas unglücklich verlaufende Anfragen um eine Gehaltserhöhung wird dadurch vermieden, denn diese erfolgt einfach aufgrund der vorgesehenen Veränderungen nach Berufsjahr und Tätigkeitsgruppe. So werden zurückhaltende Angestellte, die sich nicht so einfach nach einer Verbesserung des Gehalts zu fragen trauen, nicht ungewollt benachteiligt. Entlastung für VerwaltungDa Sie sich als bei der Entlohnung nach Tarif keine Gedanken mehr machen müssen, ob Sie auch tatsächlich keinen Ihrer medizinischen Fachangestellten schlechter entlohnen als den anderen, fällt natürlich emotionaler Ballast weg. Dennoch sollten Sie gerade bei der Umstellung von individueller Entlohnung auf die tarifliche das Gespräch mit Ihren MFA suchen, da sich diese eventuell Sorgen machen, zum Beispiel Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen. Machen Sie klar, dass durch die tarifliche Entlohnung möglicherweise am Ende des Monats sogar mehr Gehalt ausbezahlt wird, da Zuzahlungen aufgrund von Fort- und Weiterbildung oder aber zusätzlicher Sachleistungen durchaus möglich sind. Zusätzlich zu Ihnen ist auch Ihr Steuerberater entlastet, da einfach nach dem vorgegebenen Tarifvertrag die jeweiligen Abrechnungen erledigt werden können, ohne dass individuelle Nebenabsprachen nachgefragt und berücksichtigt werden müssen. Auch spezielle Regelungen wie etwa die Entlohnung am Samstag oder der Anspruch auf Extraurlaub bei einem Trauerfall in der Familie, Umzug in eine andere Wohnung etc. müssen nicht gesondert beachtet werden, sondern sind von der Regelung im Tarifvertrag umfasst. Skepsis gegen Tarifvertrag ist möglicherweise berechtigtAuch wenn Ihre Angestellten im ersten Moment vielleicht der Einstufung in die tariflich vorgesehen Bezahlung eher skeptisch gegenüber stehen, hat diese doch auch für sie Vorteile. Ob spätere Umstufung oder bereits bei Arbeitsbeginn, die Bezahlung nach Tarifvertrag ist von Anfang an klar und transparent. Wer seine MFA nach individuellen Vorstellungen entlohnt, unterschätzt manchmal den Sympathiefaktor oder einfach das Auftreten der jeweiligen Person. Abgesehen davon ist es nicht notwendig, dass der Arbeitsvertrag vor Unterfertigung von einer juristisch kundigen Person durchgelesen wird, der Tarifvertrag für die medizinischen Fachangestellten ist bekannt und für alle verständlich. Doch gerade die Alterseinstufung kann bei neu in Ihren Betrieb eintretende Personen zum Handicap werden. Wie kann eine höhere Bezahlung der neuen Kollegin gegenüber dem Stammpersonal erklärt werden ? Hier ist möglicherweise eine sensible Gesprächsführung mit allen Beteiligten gefragt, um den Start der neuen Mitarbeiter in Ihrem Team nicht unnötig zu erschweren. Hier kann die Gewährung gewisser Boni oder Zusatzleistungen als "Friedensstifter" durchaus die Motivation und die Akzeptanz der Kollegen untereinander etwas bringen und für ein gutes allgemeines Einvernehmen sorgen. Gehälter für voll- und teilzeitbeschäftigte Medizinische FachangestellteAb dem 01.04.2014 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte MFA: BerufsjahrTätigkeitsgruppe I (Euro)Tätigkeitsgruppe II (Euro)Tätigkeitsgruppe III (Euro)Tätigkeitsgruppe IV (Euro)Tätigkeitsgruppe V (Euro)Tätigkeitsgruppe VI (Euro)1. Stufe 1. - 4.1.683,141.809,381.893,542.019,772.188,092.524,712. Stufe 5. - 8.1.827,641.964,722.056,102.193,172.375,932.741,463. Stufe 9. - 12.1.943,892.089,682.186,872.332,672.527,052.915,834. Stufe 13. - 16.1.998,782.148,692.248,632.398,542.598,422.998,175. Stufe ab dem 17.2.211,292.377,132.487,702.653,542.874,673.316,93Teilzeitbeschäftigte erhalten pro Stunde der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit 1/167tel des jeweiligen Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeitsgruppe.Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung: 167 Stunden pro Monat x Wochenstundenzahl der Teilzeitbeschäftigung x 4,33 = Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung. Eingruppierung der MFA in eine TätigkeitsgruppeFür die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen werden die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten (früher Arzthelferin) zugrunde gelegt. Auch delegierte Aufgaben müssen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen trägt die Medizinische Fachangestellte die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben. Tätigkeitsgruppe IAusführen von Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische Fachangestellte mit der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden. In diese Tätigkeitsgruppe fallen Tätigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung. Tätigkeitsgruppe IIWeitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulante Versorgung älterer MenschenWundbehandlung/ WundmanagementHygienemanagementQualitätsmanagementPatientenbegleitung und KoordinationDatenschutz und DatensicherheitInformations- und KommunikationstechnikNotfallmanagement/ Erweiterte NotfallkompetenzImpfassistenzDisease-Management-ProgrammeTätigkeitsgruppe IIIWeitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsbereich(en) erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 80 Stunden und/oder entsprechende Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Elektronische Praxiskommunikation und TelematikPrävention bei Jugendlichen und ErwachsenenPrävention im Kindes- und JugendalterStrahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (90 Stunden)Tätigkeitsgruppe IVSelbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und/oder vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder Tätigkeiten in der systematischen Planung, Durchführung und Koordination der Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten. Fortbildungsmaßnahmen sind zum Beispiel: Ambulantes OperierenAmbulantes Operieren in der AugenheilkundeAugenheilkundlich-technische AssistenzDialyseErnährungsmedizinGastroenterologische EndoskopieOnkologiePalliativversorgungPneumologieStrahlenschutzkurs lt. § 24 (2) Röntgenverordnung (120 Stunden)QualitätsmanagementHygienemanagementTätigkeitsgruppe VAusführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige Fachkenntnisse voraus gesetzt werden, die durch Aneignung zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden. Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Hierbei sind eine Fortbildung von mind. 120 Stunden und weitere Fortbildungseinheiten von mind. 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung / Arztfachhelferin gem. § 54 BBiGTätigkeitsgruppe VIAusführen von leitungs- und führungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders umfassende, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die durch zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Organisation und Steuerung mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden. Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz verbunden. Voraussetzung ist eine Fortbildungsmaßnahme von mindestens 600 Stunden und entsprechende Berufserfahrung. Ein Beispiel für eine solche Fortbildungsmaßnahme ist: Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen gem. § 54 BBiGGehalt in der Ausbildung nach TarifvertragIn der Ausbildung erhalten die angehenden MFA eine finanzielle Vergütung seit dem 01.04.2015 von: im 1. Jahr monatlich 700 Euro im 2. Jahr monatlich 740 Euro im 3. Jahr monatlich 790 Euro Diskussion über den Tarifvertrag der MFA Einige medizinische Kollegen diskutieren die Sinnhaftigkeit der Einführung des Tarifvertrages. Die Argumente gegen die Einführung lauten konkret: "Die alters-abhängige Entlohnung schafft Missgunst und führt mitnichten dazu, dass das Gehalt von der eingesetzten Arbeitsleistung- oder Qualität abhängt""Wenn meine Frau in Ihrer Branche nach Tarifvertrag bezahlt werden würde, dann würde sie bei diesem Arbeitgeber nicht arbeiten", sprich, die MFA würden generell nach Tarifvertrag unterbezahlt"Wenn ich eine gute MFA 'ködern' möchte, könnte ich das Gehalt nicht genügend erhöhen", also der Tarifvertrag sei zu unflexibel"Bei allen Zuzahlungen, Boni etc. bringt die Tarifstruktur auch wieder nichts.""Die Arbeitsleistung und Motivation der Einzelnen ist viel zu unterschiedlich, auch wenn diese theoretisch das Gleiche können und auch machen""Ich möchte selbst entscheiden, wann wer eine Gehaltserhöhung bekommt." Wie ist Ihre Meinung? 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Honorarvereinbarung nach GOÄ für IGEL oder höhere Honorarforderungen. Werden IGEL angeboten, muss die Arztpraxis dem Patienten vorab schriftlich über die entstehenden Kosten inklusive der GOÄ-Ziffern informieren. Des weiteren muss der Patient dies schriftlich bestätigen. Dieses Musterformular für IGEL oder erweiterte GOÄ-Leistungen kann für diesen Prozess verwendet werden. -
Braucht meine Arztpraxis eine Arbeitszeiterfassung? Wenn ja - wie setzt man sie um und welche Ziele kann man mit ihr erreichen? Das erfährst Du im folgenden Artikel. Ist eine Zeiterfassung überhaupt notwendig? Sicherlich nicht zwingend. Es gibt nämlich prinzipiell zwei Arbeitszeitmodelle: Die Arbeitszeit und Mehrarbeit der MFA und angestellten Ärzte wird pauschal durch das Gehalt abgegolten Die Arbeitszeit wird dokumentiert und erfasst, Mehrarbeit und Überstunden können per Zeitausgleich oder finanziell ausgeglichen werden Eine Zeiterfassung ist prinzipiell nur im zweiten Fall wirklich notwendig. Aber: bei Beschäftigung von Teilzeitkräften, die nicht nach Tarifvertrag bezahlt werden, ist die Zeiterfassung eventuell für die Dokumentation und Einhaltung des Mindestlohn-Gesetzes notwendig. Pauschale Abgeltung der Arbeit inklusive der Überstunden Klassischerweise werden die Arbeitszeit und Überstunden mit dem Gehalt abgegolten und nicht erfasst. Es wird vorausgesetzt, dass die MFA und Mitarbeiter der Arztpraxis pünktlich kommen. Anfallende Überstunden werden pauschal als "mit dem Gehalt abgegolten" angesehen. Dieses Arbeitszeitmodell wirkt auf den ersten Blick sehr einfach und vermeidet auch tatsächlich einen Mehraufwand durch eine Arbeitszeiterfassung. In vielen Fällen führt dieses Vorgehen jedoch bei besonders engagierten MFA und angestellten Ärzten langfristig zu Unzufriedenheit. Warum? Die Regelarbeit kann oft in der festgelegten Arbeitszeit nicht geleistet werden Orientierend wird die Arbeitszeit mit der Praxisöffnungszeit gleich gesetzt. Dies entspricht jedoch nicht der Realität, da in dieser Zeit die Regelarbeit nicht erledigt werden kann. Am Tagesanfang: Die MFA sollten in der Regel 15 bis 30 Minuten vor Öffnung der Arztpraxis erscheinen, sich umziehen, die Räume herrichten, die Praxis-EDV hochfahren und die Patienten für die Untersuchung und Behandlung vorbereiten. Am Tagesende: Es müssen in der Regel diverse Nacharbeiten durchgeführt werden, z.B. Blutentnahmen vom Nachmittag verarbeiten, Schriftverkehr erledigen, Rückrufe und andere Telefonate tätigen, aufräumen, Praxis-EDV herunterfahren. Unterschiedliche Arbeitseinstellung und Motivation Gerade engagierte MFA und angestellte Ärzte, die sich mit der Arztpraxis identifizieren und zu einer stetigen Weiterentwicklung der Praxis beitragen, erledigen zusätzlich anfallende Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit und Praxisöffnungszeit. Nur dann existieren Freiräume, in denen man sich auf eine Aufgabe konzentrieren kann. Mit einer pauschalen Abgeltung der Arbeitszeit inklusive der anfallenden Überstunden wird dieses Engagement nicht berücksichtigt. Früher Feierabend wird belohnt MFA, die die Arbeitszeit sehr genau nehmen sowie pünktlich kommen und gehen, werden indirekt belohnt: mit mehr Freizeit. Die Unzufriedenheit im Praxisteam der Arztpraxis ist vorprogrammiert. Es gibt eine feste Regel: Mehrarbeit wird nicht vergütet - oder indirekt doch? Es wird immer Phasen geben, in der Mehrarbeit nötig wird: in der Grippesaison, während der Erkrankung oder Urlaub von Mitarbeitern oder durch Veränderungen im Abrechnungswesen. In aller Regel versucht der Praxisinhaber, dies durch Einmalzahlungen oder Extra-Urlaub auszugleichen. Gehaltsforderungen stehen dann schneller einmal auf der Tagesordnung, und es kommt zu emotionalen Spannungen. Arbeitszeiterfassung für eine gerechte Arbeitsverteilung Die Alternative ist die Arbeitszeiterfassung. Mit diesem Instrument kann flexibel auf eine veränderte Arbeitsbelastung in der Arztpraxis reagiert werden. Es dient also zur Steuerung und Kontrolle der geleisteten und notwendigen Personaleinsatzstunden. Ziele der Arbeitszeiterfassung Flexible Reaktion auf unterschiedliche Arbeitsbelastung ermöglichen Gerechtigkeit zwischen den MFA und angestellten Ärzten im Praxisteam herstellen Personalmangel frühzeitig aufdecken (Warnsignal: Überstunden) Selbstorganisation und Zeitmanagement der MFA und angestellten Ärzte fördern Optimierung der Arbeitsabläufe in der Arztpraxis schaffen Es existiert jedoch eine Stolperfalle in diesem Modell: Die Möglichkeit des Freizeitausgleich oder finanzielle Vergütung der Mehrarbeit verleitet Mitarbeiter unter Umständen dazu, Überstunden zu "sammeln" und nicht darüber nachzudenken Wurden die Überstunden, zum Beispiel aufgrund von Notfällen, angeordnet? Ist es nicht möglich, die Regelarbeit in der Regelarbeitszeit zu leisten? Kann das Zeitmanagement der MFA verbessert werden? Gibt es Arbeiten, die nur eine einzige MFA durchführt? Kann sie sie delegieren? Gibt es Probleme in den Praxisabläufen, die gelöst werden sollten? Gibt es womöglich auch überflüssige Tätigkeiten? Möchte die MFA zu anderen Zeiten arbeiten? (Die gleichen Fragen sollten natürlich auch mit angestellten Ärzten besprochen werden, nicht nur mit MFA.) Stundenzettel war gestern, Online-Zeiterfassung ist heute Eine Arbeitszeiterfassung einzuführen bedeutet einen deutlich erhöhten Mehraufwand, der durch Einsatz verschiedener Technologien gemildert werden kann. Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Zeiterfassungssysteme, die unterschiedlich stark automatisiert sind: von der elektronischen Stempeluhr bis hin zur online Zeiterfassung. Diese sind beispielsweise: Manuelle Zeiterfassung per Stundenzettel (Excel-Liste) Zeiterfassung am PC mittels spezieller Software oder im Praxisprogramm Online-Zeiterfassung per Browser (Internet Explorer, Firefox, Chrome) Zeiterfassung per App (Smartphone) Zeiterfassung per Terminal (Identifikation mittels RFID, Benutzername und Passwort oder Fingerabdruck) Für eine konsequente und erfolgreiche Umsetzung der Zeiterfassung sollte die gewählte Technologie folgende Voraussetzungen erfüllen: Einfache Bedienung: Die Erfassung von Beginn und Ende einer Tätigkeit muss einfach in den Arbeitsablauf zu integrieren sein. Die Bedienung muss jedem Mitarbeiter möglich sein. Schutz vor Manipulation: Veränderungen an den erfassten Zeiten müssen nachvollziehbar sein. Aussagekräftige Auswertungen: Als Kontrollinstrument müssen aussagekräftige Übersichten und Statistiken einfach abzurufen sein. Zugriffsmöglichkeiten und Datenschutz: Die MFA und die angestellten Ärzte sollten Einsicht in die eigenen Stunden und nur der Praxisinhaber bzw. der Praxismanager in die Stunden aller Mitarbeiter erhalten. Manuelle Zeiterfassung in der Arztpraxis Die manuelle Zeiterfassung, z.B. als Excel-Liste, ist sicherlich auf den ersten Blick die günstigste Variante. Tag für Tag Stundenzettel auszufüllen oder Werte im Nachhinein einzupflegen, kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern kann auch dazu verleiten, ungenau zu arbeiten - die Dokumentation der exakten Arbeitszeit ist sehr umständlich und erfordert viel Disziplin von MFA und anderen Mitarbeitern. Oft besteht im Nachhinein die Notwendigkeit, die Stundenangaben zu korrigieren. Schließlich wird bei dieser Technik die Auswertung der erfassten Arbeitszeiten oft vernachlässigt. Ohne die Auswertungen der angefallenen Personaleinsatzstunden als Kontrollinstrument muss man die Sinnhaftigkeit einer Arbeitszeiterfassung jedoch ernsthaft in Frage stellen. Zeiterfassung mittels Praxis-EDV Einige Praxisprogramme bieten eine Arbeitszeiterfassung an, sobald sich die MFA und angestellten Ärzte in der Praxis-Software mit ihrem persönlichen Kürzel anmelden. Die Auswertungsmöglichkeiten sind begrenzt: oft wird lediglich eine Übersicht angezeigt und eine Excel-Liste ausgegeben. Diese kann zwar nachträglich bearbeitet werden, jedoch sind hier auch wieder Zeit und einige Kenntnisse in der Tabellenkalkulation (Excel & Co.) nötig. Man muss bei dieser Technik auch daran denken, dass die Arbeitszeit in folgenden Fällen nicht erfasst wird: Während die EDV-Anlage gestartet wird und die Mitarbeiter sich umziehen und Räume herrichten, während des Einspielens von Programm-Updates und auf Hausbesuchen (VERAH, AGNES, NäPa) Online-Zeiterfassung per Web-Browser Es gibt eine Reihe verschiedener Online-Zeiterfassungssysteme, die mit einem herkömmlichen Web-Browser (Internet Explorer, Firefox, Chrome, Safari & Co.) zu benutzen sind. Generell ist die Bedienung recht einfach. Die einzelnen Systeme unterscheiden sich einerseits durch die Kosten und andererseits durch den Funktionsumfang: Auswertungsmöglichkeiten der Personalstunden Revisionssichere Bearbeitung der Stundeneinträge Vorgabe von Arbeitszeitmodellen (40-Stunden-Woche, freie Mitarbeit etc.) Urlaubs- und Schichtplanung Für eine reine Dokumentation der Stunden mittels Online-Zeiterfassung per Webbrowser sind die Kosten pro MFA oder angestelltem Arzt in der Arztpraxis vergleichsweise hoch: es fallen monatliche Gebühren zwischen 3,50€ und 5€ pro Mitarbeiter an. Ein praktischer Nebeneffekt: In vielen Arztpraxen werden die Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch ein Steuerbüro erledigt. Wenn dessen Mitarbeiter die Aufzeichnungen der Online-Terminerfassung direkt einsehen können, entfällt das regelmäßige Übermitteln der Arbeitszeiten. Akzeptanz der Zeiterfassung verbessern Die Akzeptanz einer reinen Online-Zeiterfassung ist bei den Mitarbeitern je nach Internet-Affinität sehr unterschiedlich. Um Widerstände bei der Einführung der Zeiterfassung zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Erfassung der Personalstunden auch ohne Internet-Browser am PC in der Arztpraxis durchgeführt werden kann. Es gibt hierfür hauptsächlich zwei zusätzliche Möglichkeiten der Zeiterfassung: Zeiterfassung per App auf dem Smartphone: stellen Sie sicher, dass der Anbieter eine kostenlose App bereitstellt Erfassung der Arbeitszeit mittels Zeiterfassungsterminal Zeiterfassung mittels App auf dem Smartphone Insbesondere für Hausbesuche oder Heimarbeit lohnt es sich sicherzustellen, dass das Online-Zeiterfassungssystem auch eine App für das Smartphone (iPhone und Android) anbietet. Diese sollte selbstverständlich ebenfalls einfach zu bedienen sein und alle grundlegenden Funktionen zur Dokumentation der Einsatzstunden anbieten. Nützlich ist es auch, wenn es in den Aufzeichnungen vermerkt ist, wenn ein Mitarbeiter per Smartphone seine Arbeitszeit erfasst hat. Hierzu sollte aber die Zustimmung der Mitarbeiter eingeholt werden, um keine Datenschutz-Regeln zu verletzen. Zeiterfassungsterminal für den Alltag Eine elektronische Stempeluhr in Form eines Zeiterfassungsterminal kann bei einigen Anbietern direkt mit der Online-Zeiterfassung verzahnt werden. Konkret benötigt man ein zusätzliches Gerät (zwischen 400€ und 800€) und einen Netzwerkanschluss mit Internet-Verbindung. Die Mitarbeiter können sich dann mittels einem kleinen Chip (RFID-Chip) oder sogar per Fingerabdruck (Vorsicht Datenschutz) anmelden, sobald sie kommen und gehen. Die Dokumentation kann dann der Praxismanager wiederum online per Web-Browser einsehen. Durch die Einfachheit dieser Arbeitszeitdokumentation lassen sich auch andere Mitarbeiter mit ihren Arbeitszeiten korrekt erfassen: Reinigungskräfte Schreibkräfte Hilfskräfte, zum Beispiel für das Scannen oder die EDV-Wartung Sinnvoll ist es, das Terminal an einer zentralen Stelle aufzustellen, zum Beispiel im Personalraum oder am Eingang. Online-Zeiterfassung: unsere Lösung In unserer eigenen überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit drei verteilten Standorten nutzen wir das Online-Zeiterfassungssystem von TimeTac. Die Zeiterfassung erfolgt für Ärzte, MFA und Dienstleistungspersonal (z.B. EDV-Support, Reinigungskräfte, Schreibkräfte) per RFID-Chip an Terminals in jedem Standort. Für Arbeiten außerhalb der Praxis werden die Zeiten entweder per Smartphone (Android- und iPhone-App) oder direkt per Web-Browser erfasst. Die Kontrolle aller Stundenabrechnungen kann durch autorisierte Personen (z.B. Praxisinhaber, Steuerbüro, Praxismanager) von jedem Computer mit Internetanschluss aus über einen gesicherten Zugang durchgeführt werden. Jeder Mitarbeiter kann auch selbst die eigenen erfassten Stunden individuell per Web-Browser überprüfen.
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Bei Ablehnung des Reha-Antrages hilft WiderspruchDer häufigste Grund der Rentenversicherung oder Krankenkassen, um eine Reha– oder Vorsorgemaßnahmeabzulehnen (Kur), lautet: „Die wohnortnahen Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft“. Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch oder ein persönliches Vorsprechen bei der Kasse. Dazu hat man einen Monat Zeit. Eine erneute ärztliche Stellungnahme über Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit der Reha erhöht die Aussicht auf Erfolg. -
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Eine tabellarische Übersicht der Vorbereitungsmaßnahmen, sowie Abrechnugsziffern nach EBM der Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen) Kinder- und Jugenduntersuchungen (U1-J2 und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen) Untersuchung Alter Vorbereitung durch MFA Besonderheiten Abrechnungsziffer U1 Unmittelbar nach Geburt Toleranz: 1. Tag -- 01711 U2 3-10 Tage nach Geburt Toleranz: 3.-14. Tag -- 01712 U3 4-6 Lebenswoche Toleranz: 3.-8. LW Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Hüftsonographie durch Facharzt 01713 U4 3. -4. Lebenswoche Toleranz: 2.-4 ½. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen 01714 U5 6. -7. Lebensmonat Toleranz: 5.-8. LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen 01715 U6 10.-12. Lebensmonat Toleranz: 9.-14- LM Kinderwaage und Kinderstetoskop bereitlegen Lesestart mitgeben 01716 U7 21.-24. Lebensmonat Toleranz: 20.-27. LM Größe, Gewicht und Kopfumfang 01717 U7a 34.-36. Lebensmonat Toleranz: 33.-38.LM Größe, Gewicht und Kopfumfang Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* 01723 U8 46.-48 Lebensmonat (kurz vor dem 4. Geburtstag) Toleranz: 43.-50. LM Größe, Gewicht, Kopfumfang und Sehtest (E) wird versucht 01718 U9 60.-64. Lebensmonat (nach dem 5. Geburtstag) Toleranz: 58.-66. LM Größe, Gewicht, Sehtest (E), Malen(Haus, Mann, Baum) 01719 U10 6-7 Jahre Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären U11 8-9 Jahre Mannheimer Elternfragebogen von Eltern ausfüllen lassen* Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären J1 12-14 Jahre Toleranz: 12.-15. LJ Größe, Gewicht, Urin, RR und Puls, Impfstatus prüfen Mannheimer Jugendlichenfragebogen vom Jugendlichem ausfüllen lassen* 01720 J2 15-17 Jahre Mannheimer Jugendlicherfragebogen von Jugendlichem ausfüllen lassen Darf nur von Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden, Erstattung vorher mit KK abklären Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Erstuntersuchung Bis 18 Jahre, bei Beginn einer Ausbildung Urin, Hörtest, Sehtest (mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken Jugendarbeitsschutz-Untersuchung Nachuntersuchung Bis 18 Jahre, wenn an der Zwischenprüfung noch keine Volljährigkeit besteht Urin, Hörtest, Sehtest(mit Kreisen), Farbtest, Größe, Gewicht und Fragebogen mit Patient ausfüllen Untersuchungs-Berechtigungsschein von Patient ggf. Eltern unterschreiben lassen und an das Regierungspräsidium Tübingen schicken-
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In der Arztpraxis spielt die Privatabrechnung nach GOÄ eine wichtige Rolle: Sie beinhaltet wesentlich mehr als nur die Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen bei Privatversicherten - auch das immer weiter zunehmende Volumen der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehört beispielsweise dazu. Deshalb sollte in jeder Praxis zumindest einmal darüber nachgedacht werden, wie diese Privatabrechnung am effizientesten zu bewerkstelligen ist, und ob nicht der Weg über die privatärztliche Verrechnungsstelle (kurz PVS) die Ressourcen der Praxis schonen würde. PVS: Günstige Alternative für die Privatabrechnung Immer mehr Arztpraxen entschließen sich dazu, die Privatabrechnung zusammen mit einer der örtlichen privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) durchzuführen. Bei der Verrechnungsstelle handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, die Abrechnungsprozesse im Zuge einer Patientenabrechnung in vollem Umfang zu übernehmen. Daher müssen Arztpraxen, die sich für die Abrechnung per PVS entscheiden, die für die Privatabrechnung benötigten Daten an die PVS übermitteln. Dazu muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten vorliegen - so kann man den Patienten beispielsweise vorab darauf hinweisen, dass die Rechnungsstellung durch einen externe Firma durchgeführt wird. Diese Form der Privatabrechnung verringert den ansonsten erheblichen Zeitaufwand, der für die Privatabrechnung anfallen würde, und auch die anfallenden Lohnkosten für zusätzliche Arbeitszeit der MFA. Keine Zweifelsfälle oder Fehler mehr Neben den Mehrkosten für eine eigene Durchführung der Privatabrechnung lassen sich durch die Beauftragung der PVS auch eventuelle Fehler in der Privatabrechnung vermeiden. Die kompetenten Mitarbeiter der PVS kennen sich in allen Bereichen und Bestimmungen der GOÄ sehr genau aus, denn genau hier liegt ihr tägliches Aufgabengebiet - im Gegensatz zu Ärzten und MFAs, die sich nur unregelmäßig mit der GOÄ beschäftigen. Mit Hilfe der PVS vermeidet die Arztpraxis also unnötige Verwaltungsabläufe, Stress und Fehler bei der Abrechnung, was sich allein schon unter betriebswirtschaftlichen Aspekten durchaus rechnen kann. Bessere Liquidität durch Anzahlungen Eine gute und konstante Liquidität ist ungeheuer wichtig, um das Fortbestehen einer Arztpraxis zu sichern. Auch hier hilft die PVS weiter: durch Auszahlungen von Teilbeträgen an die Arztpraxis bei Rechnungsstellung an den Zahlungspflichtigen. Hierdurch gewinnt man mehr Flexibilität trotz nachlassender Zahlungsmoral der Patienten und muss nicht Monate auf den Forderungsbetrag warten. Mehr Effizienz in der Dienstleistung Immer wieder erleben Ärzte im Alltag einer Arztpraxis die unterschiedlichsten Reaktionen und Beschwerden von Patienten: Beispielsweise über ständig steigende Kosten oder allgemein die anfallenden Gebühren im Zuge der Behandlung. Durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters für die gesamte Privatabrechnung wird die emotional bei den Patienten die Zahlungsfordeurng von der ärztlichen Behandlung getrennt, was sich insbesondere bei sensiblen Patienten positiv auf die emotionale Haltung gegenüber der Praxis auswirken kann. Die damit verbundenen Zeiteinsparungen kommen ebenfalls den Patienten zugute: Verkürzte Wartezeiten anstelle von Diskussionen. Professionelles Forderungsmanagement Durch ein professionelles Forderungsmanagement gegenüber Patienten oder auch anderen Institutionen, z.B. bei Gutachten oder Attesten, wird sichergestellt, dass es zu keinen Dissonanzen mit den Zahlungspflichtigen kommt. In allen Punkten bezüglich Rechnungslegung, Zahlungsabwicklung oder eventuelle Überzahlung ist die Verrechnungsstelle der erste Ansprechpartner und für den Zahlungspflichtigen per Telefon oder E-Mail erreichbar. Auch hier wird emotional das Forderungsmanagement von der Arztpraxis und deren Team getrennt, was zu einem deutlichen Imagegewinn der Praxis führen kann. Weniger Zahlungsausfall durch die PVS Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Privatabrechnungen obliegen somit in den Händen der Verrechnungsstelle, und sollte es aus irgendeinem Grund zu einem Zahlungsausfall kommen, wird ein sehr gut funktionierendes gerichtliches Mahnverfahren eingesetzt. Vorher bestätigt die Arztpraxis die Einleitung eines solchen Vorgang schriftlich, sodass es nicht zu Missverständnissen kommen kann. Wie sind Eure Erfahrungen mit der PVS? Diskutiert mit im Forum!
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Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.
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Ergometrieprotokoll / Belastungs-EKG
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Eine wirkungsvolle Teamsitzung braucht Struktur
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Teamarbeit gelingt dann, wenn alle ein "Wir-Gefühl" verspüren und gemeinsam an den Zielen arbeiten. Die richtige Kommunikation ist eine Voraussetzung für ein wertvolles Miteinander. Eine effektive Teamsitzung ist dabei ein wichtiges Instrument und braucht ein paar Anhaltspunkte. Grundlegendes Ort: Nicht die Küche, nicht der Aufenthaltsraum der medizinischen Fachangestellten und Mitarbeiter Teamsitzungen sind Arbeitszeit! Keine Pausen dafür verwenden! Jeder braucht Erholungszeit für den nächsten Ansturm. Die Teamsitzung wird nicht zur Essenszeit um funktioniert! Es müssen einige Rollen festgelegt werden: Schriftführer, Moderator und Zeitmanager. Die Teamsitzung sollte regelmäßig stattfinden. Regelmäßig bedeutet aber nicht alle zwei Wochen sondern einfach nur in festgelegten Abständen. Eine Sitzung pro Quartal ist meist ausreichend. Die Dauer sollte 1,5-2 Stunden nicht überschreiten. Zu bestimmen Zeiten (Veränderungen, besondere Ereignisse usw.) können zusätzliche Termine angesetzt werden. Anwesenheit ist für alle Pflicht! Kommunikationsregeln (Ich-Botschaften, keine Anschuldigungen, Verbesserungsphilosophie statt Fehlerphilosophie) Den ganzen Artikel- 11 Antworten
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Teamarbeit gelingt dann, wenn alle ein "Wir-Gefühl" verspüren und gemeinsam auf Ziele hinarbeiten. Die richtige Kommunikation ist eine Voraussetzung für ein wertvolles Miteinander. Eine effektive Teamsitzung ist dabei ein wichtiges Instrument - benötigt jedoch ein paar Voraussetzungen, um zu einem Gewinn für das Team zu werden. Grundlegendes Ort: Nicht die Küche, nicht der Aufenthaltsraum der medizinischen Fachangestellten und Mitarbeiter. Teamsitzungen sind Arbeitszeit! Keine Pausen dafür verwenden! Jeder braucht Erholungszeit, um für den nächsten Ansturm gewappnet zu sein. Die Teamsitzung wird daher auch nicht zur Essenszeit umfunktioniert! Rollen müssen vorher festgelegt werden: Schriftführer, Moderator und Zeitmanager. Die Teamsitzung sollte regelmäßig stattfinden. Regelmäßig bedeutet aber nicht unbedingt alle zwei Wochen, sondern einfach nur in festgelegten Abständen. Eine Sitzung pro Quartal kann ausreichend sein, einmal pro Monat ist aber in vielen Praxen besser. Die Dauer sollte 1,5 bis 2 Stunden nicht überschreiten. Zu bestimmen Anlässen (zum Beispiel bei personellen Veränderungen oder besonderen Ereignissen) können zusätzliche Termine angesetzt werden. Anwesenheit ist für alle Pflicht! Kommunikationsregeln beachten: Ich-Botschaften, keine Anschuldigungen, Verbesserungsphilosophie statt Fehlerphilosophie. Vorbereitung und Rollen Moderator/in Sie/er bereitet die Struktur der Sitzung vor und schätzt ungefähr ab, wie viel Zeit für jeden Tagesordnungspunkt und für die Sitzung insgesamt benötigt wird. Sie/er erstellt einen Plan und hängt diesen für alle einsehbar etwa eine Woche vorher an einem vereinbarten Ort (Schwarzes Brett) aus. Dadurch kann sich jeder auf die zu besprechenden Themen vorbereiten und sich vorbereitende Gedanken machen. Wenn es dann so weit ist, führt der/die Moderator/in durch die Sitzung: Hauptaufgabe: das gerade aktuelle Thema im Auge zu behalten und etwaige Abschweifer sofort wieder auf den richtigen Weg zurückzubringen. Da kann manchmal auch ein resolutes Eingreifen gefragt sein. Der Moderator sollte also durchsetzungsfähig sein. Auch auf die Zeit sollte geachtet werden: Für jeden Tagespunkt sollte zwar ausreichend Raum zu Verfügung stehen, aber der Zeitrahmen der Sitzung nicht überschritten werden. In großen Teams kann es sogar sinnvoll sein, hierzu ein Mitglied extra als Zeitnehmer zu beauftragen. Schriftführer/in Sie/er besorgt sich das letzte Protokoll und alle schriftlichen Dokumente, die damit zusammenhängen. Dies ist wichtig, um festzustellen, ob die zu erledigenden Punkte auch tatsächlich bearbeitet worden sind. Dieser Schritt ist die Grundvoraussetzungen für den KVP (kontinuierlichen Verbesserungsprozess), der ein wichtiger Bestandteil jedes Qualitätsmanagements darstellt. Teammitglieder Sie befassen sich mit den Punkten die ihnen besonders wichtig sind. Also es wäre hilfreich, wenn Sie vorher zumindest schon die wichtigsten Punkte gelesen hätten (Aushang am Schwarzen Brett in der Arztpraxis). Zusätzlich macht sich idealerweise jeder Gedanken über Punkte, die besprochen werden sollen, aber noch nicht auf der Besprechungsliste stehen. Während der Teamsitzung Die Sitzung wird vom Moderator eröffnet, die einzelnen Schritte werden vorher noch einmal vorgestellt. Der jeweilig anstehende Punkt wird vorgelesen und zur Besprechung freigegeben. Der Moderator sollte darauf achten, dass jeder zu Wort kommen kann und nicht unterbrochen wird. Sinnvoll ist es, dass jede Person eine Sprechzeit von 5 Minuten erhält und diese nicht überschritten wird. Fünf Minuten können sehr lang sein! Nach drei Minuten fängt man in den meisten Fällen an, sich zu wiederholen (probiere das ruhig einmal selbst aus). Die Zeitgrenze von fünf Minuten verhütet daher, dass regelrechte Monologe geführt werden. Diese können dazu führen, dass nach der Sitzung jeder unzufrieden ist und das Gefühl hat, er wurde nicht gehört und der jeweilige Punkt wurde nicht abgearbeitet, so dass man direkt nach der Sitzung eigentlich schon wieder eine Sitzung einberufen könnte. Wird die veranschlagte Zeit für einen Tagesordnungspunkt überschritten, muss im Team entschieden werden, ob der Punkt weiter diskutiert oder vertagt wird. Vielleicht fehlen wichtige Details und das Thema kann nicht abgeschlossen werden. Die Aufgabe des Schriftführers ist es während all diesen Vorgängen, die Einzelheiten und Entscheidungen schriftlich festzuhalten. Vor allem wichtig: Abschluss Der nächste Termin wird festgelegt, die neu erarbeiteten Aufgaben werden verteilt, das Protokoll wird ins Reine geschrieben und jedem zur Unterschrift vorgelegt. Die gute Teamsitzung: Diskutiere mit im Forum!