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Bei Ablehnung des Reha-Antrages hilft Widerspruch
Der häufigste Grund der Rentenversicherung oder Krankenkassen, um eine Reha– oder Vorsorgemaßnahmeabzulehnen (Kur), lautet:
„Die wohnortnahen Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft“.
Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch oder ein persönliches Vorsprechen bei der Kasse. Dazu hat man einen Monat Zeit. Eine erneute ärztliche Stellungnahme über Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit der Reha erhöht die Aussicht auf Erfolg.