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Ralph Jäger

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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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Alle erstellten Inhalte von Ralph Jäger

  1. Was für Lesematerial bietet ihr in der Praxis an? Lesezirkel oder Zeitschriftenabos? Oder kauft ihr Einzelhefte?
  2. Hallo Flora und willkommen auf Teramed. Ein eigenes Büro ist für konzentriertes Arbeiten sehr wichtig. Wie ich sehe, kannst Du Dich an 3 Tagen in der Woche voll und ganz auf Deine Tätigkeit als Praxismanagerin konzentrieren. Sehr gut. Ist Deine Arztpraxis größer? Wie sieht es mit Deiner Rolle als "Führungskraft" zwischen MFA und Chef aus, kommst Du und das Praxisteam damit klar?
  3. Danke für das Lob. Ich sehe ich genauso: nur durch die Unterstützung der MFA in Form von NäPa und VERAH lässt sich eine professionelle ambulante medizinische Versorgung in der Arztpraxis gewährleisten. Hierfür müssen wir alle daran arbeiten, dies umzusetzen und die Stolperfallen zu beseitigen.
  4. Viele Praxen arbeiten mit einem Bestellsystem (Terminsprechstunde), vergeben also (meist telefonisch) Termine an Patienten, die dann zu den vorgemerkten Zeiten erscheinen. So einfach das Prinzip ist, so schnell kann es auch seine Tücken offenbaren, denn einige Patienten erscheinen dennoch ohne Termin und wer will diese schon wieder wegschicken? Eine offene Sprechstunde kann eine Lösung sein, die jedoch auch mit Vor- und Nachteilen verbunden ist.   Den ganzen Artikel lesen...  
  5. Viele Praxen arbeiten mit einem Bestellsystem (Terminsprechstunde), vergeben also - meist telefonisch - Termine an Patienten, die dann zu den vorgemerkten Zeiten erscheinen. So einfach das Prinzip ist, so schnell kann es auch seine Tücken offenbaren, denn einige Patienten erscheinen dennoch ohne Termin - wer will diese schon wieder wegschicken? Eine offene Sprechstunde kann eine Lösung sein, hat jedoch auch ihre Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden einander gegenüberstellen werden. Das Konzept der offenen Sprechstunde Bei einer offenen Sprechstunde legen Sie einen bestimmten Zeitraum fest, in welchem Patienten ohne vorherige Terminvergabe oder Anmeldung in der Praxis behandelt werden. Die offene Sprechstunde kann die ganzen Praxisöffnungszeiten umfassen oder nur einzelne Tage oder Stunden. Jeder, der Sie aufsuchen möchte, hat die Möglichkeit, dieses Zeitfenster zu nutzen. Vorteile für Arztpraxis und Patienten Der Vorteil einer offenen Sprechstunde für Patienten liegt ganz klar darin, dass sie kurzfristig auch akute Beschwerden abklären lassen können, ohne dass Praxis oder Patient den administrativen Aufwand der Terminvergabe tragen müssen. Für Patienten entfällt die "Verhandlung" mit der Sprechstundenhilfe, welcher freie Termin denn noch verfügbar wäre. Für die Arztpraxis reduziert sich die Auslastung des telefonischen Anmeldung deutlich. Die offenen Sprechstunden werden daher von Patienten mit dringlichen Anliegen gern angenommen und auch von vielen Praxen gern ins Programm aufgenommen - können jedoch auch für Komplikationen sorgen: Nachteile für Arztpraxis und Patienten Ein großes Problem offener Sprechstunden ist ihrer Unkalkulierbarkeit. Hier kann es schnell passieren, dass das Angebot zu gut angenommen wird und sehr viele Patienten die Praxis ohne Termin aufsuchen. Dadurch entstehen lange Wartezeiten, ein überfülltes Wartezimmer und nicht zuletzt eine ungeduldige Erwartungshaltung. Wenn der Andrang sehr groß ist, kann sogar der eigentlich vorgesehene zeitliche Rahmen gesprengt werden, was zu Missstimmung bei den wartenden Terminpatienten und zu Stress an der Anmeldung führt. Auch das andere Extrem ist möglich: Durch zu wenig Interessenten wird eine offene Sprechstunde zu vertaner Zeit. Erfahrungswerte nutzen Damit das nicht passiert, ist es sinnvoll, offene Sprechstunden zunächst als Testballon zu starten: etwa an einem Nachmittag für wenige Stunden. Dadurch kann man vorsichtig testen, mit welchem Andrang bei Ausweitung der Sprechzeiten zu rechnen wäre. Zudem können Sie ein Mischmodell nutzen, bei dem Sie Patienten um eine telefonische Anmeldung zur offenen Sprechstunde bitten, aber innerhalb des vorgesehenen Zeitraumes keinen konkreten Termin vergeben. Dies hilft, die zu erwartende Interessentenzahl im Blick zu behalten. Akutsprechstunde zum Ausgleich der Terminsprechstunde Um in einer solchen offenen Sprechstunde eine große Anzahl an Patienten ohne lange Wartezeiten zufriedenzustellen, haben sich gewisse Spielregeln bewährt: Es sollte nur ein Behandlungsgrund vorgebracht werden. Der Patient darf mit maximal 5 Minuten Gesprächszeit beim Arzt rechnen. Der Patient muss mit Wartezeit rechnen. Für ausführlichere Gespräche und Untersuchungen sollte dann ein Termin vereinbart werden. Hier sollten die Vorteile der Terminsprechstunde dem Patienten auch klar vor Augen geführt werden: Keine bis kurze Wartezeiten (dieses Versprechen sollte dann auch eingehalten werden), ausführliches Gespräch mit der Ärztin oder Arzt und sofortige weitere Untersuchungen bei Bedarf.
  6. Wir haben jetzt einen Terminzettel entworfen und in der Drucken lassen. Sie kommen sehr gut an und verschwinden bei den Patienten nicht mehr so schnell. Hier kann diese als PDF/Word herunterladen: Vorlage für den Terminzettel zum download
  7. Ich weiss nicht, wie das arbeitsrechtlich geregelt ist. Aber ich finde es nicht mehr zeitgemäß, das der Praxischef entscheidet, wann die MFA Urlaub zu nehmen haben. Nur weil dieser dann Urlaub machen möchte. Nur könntest Du wahrscheinlich nicht allzuviel produktiv arbeiten, wenn kein Arzt anwesend ist. Ausser die organisatorischen und bürokratischen Altlasten aufarbeiten. Vielleicht könntest Du ja mal vorschlagen, ob in der Urlaubszeit nicht ein Praxisvertreter einspringen könnte. Was ich mir auch vorstellen kann, ist, dass Ihr euch mit einer Partnerpraxis (die in der Urlaubszeit die Vertretung macht) austauscht und sogar MFAs rotieren/tauschen lässt. Das würde auch Schwung und neue Impulse in die Praxis bringen.
  8. Diese Problem hatten wir auch: aus diesem Grunde sollte die Teamsitzung strukturiert ablaufen. Nur eine max. Anzahl von z.B. 6-8 Tagesordnungspunkte, maximale Zeit festsetzen. Zusätzlich haben wir das Zeitthema dadurch entschärft, in dem wir einen wöchentlichen Check-out//Check-in freitags eingeführt haben: max. 15 Minuten, Themen: was lief diese Woche gut, was lief schlecht, was kommt nächste Woche auf uns zu. Dadurch klären wir den Kleinkram wöchentlich und in den Teamsitzungen haben wir gar nicht mehr viel zu besprechen.
  9. Immer wieder erhalten wir von der Krankenkasse eine Rückforderung (Retaxe) für verordnete / rezeptierte Medikamente. Bekannt sind ja in letzter Zeit schein-zugelassene Medikamente. Jetzt möchte die Krankenkasse die Rezepte nicht erstatten, da auf diesen eine falsche IK-Nummer aufgedruckt ist. Allerdings ist auf der KV-Karte des Patienten eine völlig andere IK-Nummer gespeichert (Kontrolle mit mobilen KVK-Lesegerät) und in den von der KV zu Verfügung gestellten Stammdaten ist auch eine falsch IK-Nummer notiert. Geht es andere Praxen auch so?
  10. In einer Arztpraxis spielt die Privatabrechnung nach GOÄ eine wichtige Rolle, denn diese beinhaltet wesentlich mehr als nur die Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen. Arztpraxen sind deshalb dazu angehalten sich ausschließlich Gedanken darüber zu machen, wie die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs effektiver gestaltet werden kann. Durch Tarife mit hohem Selbstbehalt und der zunehmenden Streichung von einzelnen Leistungen durch die Versicherer ist ein enormer Mehraufwand auf uns Ärzte zugekommen. Abgesehen von diesen Aspekten ist auch für die nahe Zukunft mit einem weiteren Aufkommen des Zahlungsverkehrs gerade in Arztpraxen aufgrund von Selbstzahlerleistungen (IGEL) zu rechnen. Deshalb ist es für Ärzte sinnvoll über eine Privatabrechnung auf Grundlage der GOÄ über eine privatärztliche Verrechnungsstelle kurz PVS nachzudenken. Den ganzen Artikel lesen...
  11. Es gibt einen interessanten Zusammenhang zwischen Praxisertrag und Reinerlös: Während die reine GKV-Abrechnung zwar den niedrigsten Wert bei den Praxiseinnahmen bringt, etwa 30 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt aller Arztpraxen, aber mit 53 Prozent bei weitem den höchsten Reinertrag bietet, liegen die Margen bei der GOÄ-Abrechnung deutlich niedriger. Deshalb ist es wichtig, bei der GOÄ Abrechnung immer soweit wie möglich alle Leistungen tatsächlich richtig und umfassend zu berücksichtigen, um hier nicht unter Umständen in eine Kostenfalle zu fallen und die Rentabilität der Praxis zu verschlechtern. Dafür ist aber eine genaue Kenntnis der GOÄ erforderlich, daneben auch umfassendes Praxiswissen. Finanziell gesehen zahlt sich das immer aus. Einzelpositionen sorgfältig berücksichtigen, Steigerungssätze einsetzen Noch mehr als bei der Kassenabrechnung nach EBM sind in der Privatbrechnung nach GOÄ sehr viele Einzelpositionen mit oft kleinen Beträgen aufgeführt. Hier handelt es sich aber um die häufigsten Abrechnungspositionen - deshalb sollte hier sorgfältig immer alles berücksichtigt werden, was im vorliegenden Fall abrechenbar ist. Auch den möglichen Einbeziehung des Steigerungssatzes sollte man, wo gerechtfertigt, auf jeden Fall in Erwägung ziehen, denn darauf basiert die GOÄ um ein wirklich leistungsgerechtes Honorar zu erzielen. Dabei spielt beispielsweise auch die GO-Nr. 5 eine Rolle, die symptombezogene Untersuchung. Sie kann pro Behandlung nur einmal abgerechnet werden, wenn aber ein Patient mit mehreren Verletzungen in die Praxis kommt, die einzeln beurteilt und behandelt werden müssen, ist ein erhöhter Steigerungssatz auf jeden Fall gerechtfertigt, ebenso dann, wenn die Behandlung schwieriger oder aufwändiger ist, als eine einfache Verletzung. Auch Mehrfachberatungen am gleichen Tag können abgerechnet werden, wenn die Uhrzeit angegeben wird. Dazu gehört etwa eine telefonische Beratung am Nachmittag nach einer Konsultation am Vormittag. Auch hier geht oft viel Geld in der Praxis verloren. Ebenfalls oft übersehen: Leistungen der Ziffer 2 müssen nicht unbedingt vom Arzt selbst erbracht werden, um abrechenbar zu sein. Auch wenn die Leistung von der medizinischen Fachangestellen erbracht wird, ist sie in der Praxis berechenbar, wie etwa die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes oder eine Blutdruckkontrolle. Beratungen nach der Ziffer 1 können sich im Einzelfall dann auch aus besonderen Teilleistungen zusammensetzen. Für aufwändigere Beratungen - etwa die Besprechung eines MRT Befundes - kann auch eine umfassende Beratung abgerechnet werden, sofern diese über das übliche Maß hinaus geht und mehr als 10 Minuten dauert. Daran sollte ebenfalls gedacht werden. Bei den sich ausschließenden Beratungsziffern 5, 6, 7 und 8 kann, wenn eine höherwertige Ziffer nicht vollständig durchgeführt wird, auch auf eine niedrigere Ziffer zurückgegriffen werden und diese entsprechend gesteigert werden, wenn dazu Anlass besteht. Problem: Laborabrechnungen Vor ein paar Jahren geriet ein Allgemeinmediziner mit dem Gesetz in Konflikt, weil er Laborleistungen selbst mit dem 1,3fachen Steigerungssatz abrechnete, die Leistungen allerdings von einem Laborarzt erbringen ließ, der ihm nur einen Teilbetrag der GOÄ berechnete. Das wertete der BGH als Betrug und bestätigte eine verhängte Freiheitsstrafe. Hier ist also in jedem Fall Vorsicht geboten, um nicht vielleicht sogar unabsichtlich mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Laborabrechnungen werden in der privatärztlichen Praxis immer nach der GOÄ berechnet, und zwar wie folgt: Berechnet werden dürfen Vorhalteleistungen in der eigenen Praxis (Abschnitt M) immer nur dann, wenn die Probenentnahme direkt beim Patienten oder in der Praxis erfolgt, und die Laboruntersuchung innerhalb von vier Stunden nach der Probenentnahme erfolgt. Dazu gehören etwa Glucose, Hämoglobin, oder BKS. Probenuntersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzen, körpereigenem Gewebe (zum Beispiel Tumormarker oder Antikörper) sowie bakteriologische Untersuchungen dürfen nur von den jeweiligen Laborärzten abgerechnet werden. Wichtig allerdings: Beispielsweise ein Blutbild, Elektrolyte oder Enzyme dürfen auch dann als eigene Leistungen abgerechnet werden, wenn sie in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Labor erbracht werden. Dieser Punkt ist für die Praxis auf jeden Fall wichtig, und wird gelegentlich übersehen. Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung sind erforderlich Um die Abrechnung über die GOÄ erfolgreich und für die Praxis auch wirklich kosten relevant durchführen zu können, braucht es ausreichend Fachwissen und auch praktische Erfahrung. Öfters einmal in Tipps und Hinweisen zu stöbern kann ebenfalls lohnen. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) Externe Dienstleister für die Privatabrechnung, wie die privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS), helfen die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sie prüfen vor Rechnungsstellung die korrekten Positionen und geben aber auch Hinweise darauf, wenn bestimmte Ziffern vergessen worden sind. Der Aufwand für die eigene Privatabrechnung und Rechnungsstellung sinkt deutlich. Im Vergleich der dadurch anfallenden Kosten zu dem Gehalt eines Arztes oder einer medizinischen Fachangestellten sind diese deutlich geringer. Übersichten zu den Ziffern der Privatabrechnung nach GOÄ finden sie hier.   Den ganzen Artikel lesen...
  12. Hallo Sandra, Vielen Dank für Dein großes Lob und herzlich Willkommen in den Foren von Teramed (ehemals Update-Arztpraxis.de). Mich würden Deine Erfahrungen aus der Leitung in der Radiologie interessieren: konntest Du da frei walten und schalten oder hat der Chef das Meiste vorgegeben? Hast Du für diese "leitende Funktion" eine Weiterbildung als Praxismanagerin gemacht? Gab es Dinge, die besonder gut gelaufen sind? Bezüglich der neurologischen Abrechnungsziffern: Ich habe mal hier eine Übersicht der neurologischen Abrechnungsziffern nach EBM für die Kassenabrechnung als Word / PDF zusammengestellt. Vielleicht hilft Dir das ja, melde Dich einfach... Übersicht der neurologischen EBM-Ziffern Stand 01/2015   Ziffer   Anmerkung 16210-16212 Ordinationskomplex für Versicherte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                                               24,65 € 240 Punkte für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr            23,42 € 228 Punkte für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres                                                    23,63 € 230 Punkte 16215 Zuschlag für die neurologische Grundversorgung 4,01 € 39 Punkte   (16217 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215:durch KV zugesetzt: 1,03 €) 16220 Neurologisches Gespräch / Behandlung 9,24 € 90 Punkte 16232 Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule 15,41 € 150 Punkte 16310 Elektroenzephalographische Untersuchung (EEG) 25,78 € 251 Punkte 16320 Elektronystagmo-/Okulographie, Blinkreflexprüfung 12,94 € 126 Punkte 16321 Neurophysiologische Untersuchung (SEP, VEP, AEP, MEP) 27,01 € 263 Punkte 16322 Zusatzpauschale Abklärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung 18,90 € 184 Punkte   16340 Testverfahren bei Demenzverdacht 1,95 € 19 Punkte                                                                                                       16371 Anwendung und Auswertung des Aachener Aphasietests (AAT) 34,54 € (391 Punkte) 16222 Zuschlag zur Versichertenpauschale für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis 16,11 € (113 Punkte)   16222 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16220 bei Patienten mit schweren neuropsychologischen und verhaltensneurologischen Störungen 11,61 € (113 Punkte) 16230 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung 38,52 € (375 Punkte) 16231 Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer neurologischen Erkrankung in beschützenden Einrichtungen oder Pflege- und Altenheimen 21,47 €  (209 Punkte) 16233 Zusatzpauschale Mitbetreuung eines Patienten mit einer Erkrankung des zentralen Nervensystems und/oder des peripheren Nervensystems in der häuslichen und/oder familiären Umgebung         30,71 €  (299 Punkte)        
  13. Bisher sind wir von einer Begehung verschont geblieben. Wir haben nur selbst Bauchschmerzen gehabt, wenn wir unsere normalen Tastauren angesehen haben :-) Die waschbaren (wasserdichten) Tastaturen bieten den Vorteil. dass man intensiver eine Wischdesinfektion durchführen und z.B. einmal wöchentlich auch ganz abspülen kann. Wenn man sich die gängigen Hygienepläne ansieht, dann werden viele Oberflächen desinfiziert, aber ich habe den Eindruck, dass die Bereiche und Arbeitsmittel, die wir beständig anfassen, nicht beachtet werden: z.B. Tastaur/Maus, Kugelschreiber, Stetoskop, Ultraschallkopf, ....
  14. Heute habe ich in unserer Praxis den BTM-Safe gesehen und war über den Zettel etwas überrascht:
  15. Wow, vor jedem APK desinfizieren ist ja ziemlich aufwendig. Verwendet ihr einfach eine Wischdesinfektion aus der Sprühflasche und desinfiziert ihr auch die Maus? In der Grippezeit ist mir auch aufgefallen, dass man sicherlich die Desinfektion besser handhaben sollte, also auch die Türklinke und die Arbeitsgeräte. Die Tastaturen halten bisher, seit Anschaffung vor 18 Monaten problemlos die mehrmals tägliche Desinfektion aus. Allerdings legen wir diese nicht in ein Desinfektionsbad, wie wir anfangs gedacht hatten. Ich weiss auch nicht, ob dass hygienischer ist.
  16. wie macht Ihr das mit der Hygiene an PC-Arbeitsplätzen? Nutzt ihr Silikonauflagen für die Tastatur ?   Wir nutzen eine abwaschbare Tastatur von Logitech für ca. 30€ und können diese dann auch problemlos desinfizieren:
  17. Hallo Alexander, das ist ein spannendes Thema: soll an jedem Standort ein festes Ärzte-Team arbeiten oder sollen die Ärzte rotieren. Bei uns arbeiten die Ärzte an verschiedenen Tagen an verschiedenen Standorten. Die Patienten wissen dann, dass Arzt X an jenem Tag arbeitet. Ein Vorteil ist dadurch, dass wir die Standorte nicht schliessen müssen und bei Fehlzeiten (Urlaub/Krankheit) die Arztpraxis dennoch geöffnet ist. Die Patienten waren anfangs auch unsicher, sind aber zwischenzeitlich ber die verschiedenen medizinischen Meinungen und Behandlungsmöglichkeiten dankbar. Wichtig ist hierbei eine kosnequente ausführliche medizinische Dokumentation und die Vorgabe, dass man als Arzt die diagnostischen und therapeutischen Überlegungen des Kollegen ernst nimmt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass ein neuer Standort mindestens 6 Monate braucht, um auch betriebswirtschaftlich sinnvoll zu arbeiten. Gleichzeitig hat es sich als positiv erwiesen, dass eine medizinische Fachangestellte für diesem Standort als Praxismanagerin eingesetzt wird. Diese ist dann die konstante Person in dem Standort. Falls Du weitere Fragen hast, kannst Du diese jederzeit stellen. Grüsse
  18. Hallo Alexander, wir hier in Baden-Württemberg müssen schon länger online abrechnen. Wir versenden so auch unsere Daten der DMPs und Hautkrebsscreening. Ich glaube nicht, dass man sich lange gegen eine (gesicherte) Online-Anbindung der Arztpraxis wehren kann. Für den Zugang zum KV-Safenet gibt es die Möglichkeit sich mit einer sog. KV-Identkarte (wie eine TAN-Liste) auf einer speziellen Website anzumelden oder den direkten Zugang mittels fest angeschlossenem Router. Letzteres lohnt sich nicht wirklich, einen Vorteil ergibt sich daraus bisher nicht. Der Aufwand ist bei uns durch die Online Einreichung der KV-Abrechnung deutlich geringer geworden, als wenn man erst einmal eine CD brennen muss und diese dann postalisch versendet. Im Besonderen gab es früher immer mal wieder Schwierigkeiten beim Einlesen der Daten durch die KV. Ich hatte mir erhofft, dass das KV-Safenet endlich eine gesicherten elektronischen Austausch der Befunde zwischen den Ärzten ermöglicht. Leider sind wir immer noch am FAX / Briefen mit Qualitätseinbussen und händischer Zuordnung hängengeblieben. Grüsse und viel Erfolg noch.
  19. Hallo,   die Änderungen gelten tatsächlich rückwirkend. Allerdings müssen die verschiedenen KVen die Änderungen der Leistungsziffern auch in ihre Computersysteme einspielen. Aus diesem Grunde entscheidet jede KV für sich, ab welchem Datum nach den neuen Notdienstziffern abgerechnet werden kann.   Leider müssen Sie also für Dezember 2014 noch nach den alten Ziffern abrechnen, wenn die KV Hannover die neuen Leistungsziffern hierfür noch nicht bereitgestellt hat.   Grüße
  20. Nutzt jemand solche Blickschutzfolien für die Monitore, um neugierige Blicke abzuhalten? Wir haben probeweise diese an zwei Monitoren an der Anmeldung installiert und fühlen zumindest eine deutliche Verbesserung in Sachen Datenschutz.
  21. Ich habe auch immer ein schlechtes Gefühl, wenn ich die Diagnose "Senilität" bei einem Patienten eintragen soll....   Ich habe das Gefühl, dass diese Probleme bei Teilnahme an den Selektivverträgen nicht existieren.
  22. Hallo Sylvia,   also wir setzen es auch bei den neuen OAK an und es wurde bisher nicht moniert.   Bei den Thrombozytenaggregationshemmer, wie z.B. ASS und Clopidogrel, kann man die Ziffer leider nicht ansetzen.   Grüße
  23. Hallo Sylvia,   wie Du schon sagst, kann man bestimmte Laborausnahmekennziffern ansetzen, z.B. die EBM Ziffer 32015 bei Patienten, die mit orale Antikoagulantien behandelt werden.   Ich habe gar nicht daran gedacht, dass natürlich damit auch die neuen oralen Antikoagulantien (Pradaxa, Xarelto, etc.) mit eingeschlossen sind. Unser Programm schlägt diese Ziffern immer automatisch vor, z.B. auch die Ziffer 32022 bei Diabetes mellitus. Bisher wurden diese Ziffern bei uns noch nie gestrichen, ich glaube, unsere KV prüft das nicht einmal.   Nach Durchsicht des aktuellen EBM-Kataloges steht für die Ziffer 32015 nur "Orale Antikoagulantientherapie" darin und es gibt auch keine weiteren Hinweise.   Ich würde es also nicht nur bei Marcumar-Patienten, sondern auch bei den neuen oralen Antikoagulantien ansetzen.   Grüße
  24. Hallo Kathrin,   wenn die für die Abrechnung verantwortliche MFA ausfällt, ist das unangenehm.   Aber nur keine Angst, es ist gar nicht so schwer. Die Leistungsziffern zum Beispiel im Bereich der Allgemeinmedizin / hausärztlichen Versorgung sind so stark pauschalisiert, dass man fast nichts falsch machen kann.   Von der Grundsystematik ist es ganz einfach:   Haben Sie Kontakt mit einem Patienten, dann setzen sie einmal im Quartal den Ordinationskomplex 03000 an. (Eine hausärztliche Zusatzpauschale 03040 wird automatisch von der KV hinzugefügt) Ist der Patient ein Chroniker bzw. hat eine Dauerdiagnose, dann fügen Sie beim ersten Kontakt die Chronikerziffer 03220 hinzu. Kommt ein chronisch kranker Patient ein zweites mal in die Praxis fügen Sie die 03221 (Chronikerzuschlag Zweitkontakt) hinzu. Müssen Sie ein intensiviertes Gespräch mit dem Patienten über dessen Erkrankung führen, dann setzen Sie die Gesprächsziffer 03230 an. Diese ist budgetiert und kann nur für die Hälfte der Patientenfälle der Praxis angesetzt werden. Damit haben Sie schon 75% der Abrechnungsziffern im Griff! Lieber einmal eine Ziffer zu viel ansetzen, die KV streicht sowieso die EBM-Ziffern, die nicht passen.   Sie können sich an der Vorlage Übersicht EBM-Ziffern orientieren.   Es gibt verschiedene Anbieter, die bei dem KV-Abrechnung helfen können. Ich kenne z.B. die AAC-GmbH die auch in Ihrer Nähe eine Niederlassung hat. Vielleicht könnten Sie eine Praxisschulung für alle Mitarbeiter organisieren, in der Regel können solche Firmen auch ein Besuch vor Ort anbieten. Herr Zimmermann bietet auch regelmäßig Fortbildungen an, allerdings ist diese auch erst im März in Köln oder Dresden.   Mit der Einreichung der Abrechnung am Ende des Quartals kann Ihnen sicherlich Ihr Software-Haus helfen. Zwischenzeitlich ist der Prozess recht einfach geworden, man kann es einfach über ein Online-Portal abgeben. Welches EDV-System verwenden Sie denn?   Melden Sie sich bitte gerne, falls Sie weitere Fragen haben...   Grüße
  25. Hallo,   willkommen zurück in den Beruf, ich wünsche Dir viel Erfolg beim Wiedereinstieg.   Im klassischen Modell der ambulanten medizinischen Versorgung ist der niedergelassene Hausarzt oder Facharzt an die Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).   Neu hinzugekommen sind sogenannte Selektivverträge (§73b, c und 140a ff. SGB V) im Rahmen der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung. Die Grundidee war, dass in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert.    Zum einen soll dadurch der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.   Ärzte, die Patienten im Rahmen der Selektivverträge, z.B. "Hausarztprogramm", betreuuen und Leistungen abrechnen möchten, müssen mit den einzelnen Krankenkassen Verträge abschließen. Es werden, je nach Vertrag und Bundesland, besondere qualitative Voraussetzungen (z.B. psychosomatische Grundversorgung, Abendsprechstunde) vorausgesetzt.   Vorteile für die Ärztin / den Arzt ist die   deutlich vereinfacherte Abrechnungssystematik (es gibt automatisch hinzugefügte Grundpauschalen und weniger zusätzliche Ziffern) keine Budgetierung, wass die Fallzahl anbetrifft zusätzliche Vergütung für besondere Leistungsangebote (z.B. Ultraschall, Beschäftigung von VERAHs etc.) verbesserte Kommunikation zwischen Haus- und Facharzt   Patienten, die an diesen neuen Versorgungsformen teilnehmen möchten, müssen sich in die Selektivverträge von einem "Betreuerarzt" einschreiben lassen. Das geschieht direkt in der Praxis bei Besuch des Patienten.   Vorteile für die Patienten sind:   keine Zuzahlung auf Medikamente die im Rabattvertrag aufgeführt sind qualitativ besseres Leistungsangebot des teilnehmenden Arztes durch die notwendigen qualitativen Voraussetzungen der Arzt ist nicht die ganze Zeit mit der Eintragung der Leistungsziffern beschäftigt, sondern kann sich auf die Patienten konzentrieren.   Diskussionswürdig ist, dass der Patient sich ein Jahr an einen Arzt bindet. Da die Patienten ein Grundrecht auf die freie Arztwahl haben, können diese, ausser auch im Notfall, bei Bruch des Vertrauensverhältnisses einen anderen Arzt aufsuchen. Gleichzeitig wird vor Besuch eines Facharztes eine Überweisung benötigt, so wie es eigentlich auch im KV-System schon Voraussetzung ist.   Du findest weitere Informationen auf den Seiten des Hausärzteverbands.   Melde Dich einfach, falls Du noch weitere Fragen hast.  
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