Aktives Mitglied DrFlo Geschrieben 14 November 2016 Aktives Mitglied Share Geschrieben 14 November 2016 Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit 4 Ärzten und praktizieren derzeit in "verhältnismäßig" kleinen Räumlichkeiten von ca. 140 Quadratmetern. Die Reinigung erfolgt über eine 450 Euro-Kraft. Sie benötigt dafür ca. 2 Stunden an 5 Tagen der Woche. Nun planen wir einen Praxisausbau auf ca. 320 Quadratmeter, Es werden dann 7 Sprechzimmer, 1 Labor, 2 Funktionsräume, ein Schulungsraum und natürlich Wartezimmer, Anmeldung usw. vorhanden sein. Wir würden gerne eine professionelle Firma für die Reinigungsarbeiten beauftragen. Ein erstes Angebot beläuft sich auf 1400 Euro monatlich ... da musste ich erst einmal kräftig schlucken ... Wie haben Ihre Praxen (dieser Größenordnung) die Vergabe der Reinigung gelöst ? Mit der Reinigungsqualität sind wir derzeit so "semi-zufrieden", da erhoffe ich mir eine Besserung durch eine professionelle Firma. Auch wollen wir keine Schließzeiten mehr haben, so dass dieser Punkt bei Vergabe an eine Firma auch gelöst ist, sprich keine Urlaubsvertretung unsererseits organisiert werden muss. Ich würde mich sehr über die Mitteilung Ihrer Erfahrungen freuen. Vielen Dank ! (Im Bereich QM-Vorlagen habe ich eine sog. Übergeordnete Checkliste zur Verfügung gestellt. Dieses Dokument leistet uns gute Dienste und ich hoffe, dass ich so ein wenig an die Teramed-Community zurückgeben kann.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied MFAimNetz Geschrieben 14 November 2016 Aktives Mitglied Share Geschrieben 14 November 2016 Ich habe ehrich gesagt keinen blassen Schimmer, was von Arztpraxen durchschnittlich für die Praxisreinigung gezahlt wird. Wenn ich mir das allerdings so durch den Kopf gehen lasse, dass ihr das an einen professionellen Gebäudereiniger abgeben wollt... Dieser Gebäudereiniger reinigt dann an ca. 23 Werktagen im Monat, also für 60 EUR/Tag, 320 m² Fläche unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in einer Arztpraxis. Wenn er 3 Std. braucht, sind das 20 EUR /Std. Davon kann eigentlich kein Selbstständiger überleben, schon gar nicht, wenn er selbst auch Personalkosten, Krankenausfallzeiten und so weiter zu tragen hat. Ich finde das nicht zu teuer. In meiner Autowerkstatt würden sie dafür nicht einmal blinzeln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 15 November 2016 Experte Share Geschrieben 15 November 2016 Hallo DrFlo und herzlich willkommen auf Teramed mit der gleichen Problematik waren wir auch konfrontiert: eine 450€ Reinigungskraft leistete, je nach Person und Engagement, gute Arbeit. Dennoch muss der Urlaub der Reinigungskraft überbrückt werden und die Reinigung wird oft nach "Lust und Laune" der Person durchgeführt. Wir haben zwischenzeitlich eine professionelle Reinigungsfirma für eine 200qm und eine 150qm große Arztpraxis beauftragt. Ich werde mich mal nach den aktuellen Kosten erkundigen und diese hier hereinstellen. Soweit ich es in Erinnerung habe, waren die Kosten auch nicht sehr viel höher, als durch eine 450€-Kraft. Allerdings ist seit der Umstellung die Qualität der Reinigung und die Zuverlässigkeit deutlich gestiegen. Grüße Ralph Jäger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 16 November 2016 Experte Share Geschrieben 16 November 2016 Hallo @DrFlo, ich habe jetzt mal nachgesehen: unsere Reinigungsfirma (sehr zuverlässig und hygienisch einwandfrei) rechnet für 212 qm einen Wochenpauschalpreis von 143,50 € zzgl. MwSt. ab. Gereinigt wird bei uns zwei mal wöchentlich. Hochgerechnet wären das 870€ auf die 320qm von Ihnen. Am 14.11.2016 um 22:15 schrieb DrFlo: Sie benötigt dafür ca. 2 Stunden an 5 Tagen der Woche Das ist ja spannend: möchten Sie tägliche Reinigung und was beinhaltet diese ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied DrFlo Geschrieben 16 November 2016 Autor Aktives Mitglied Share Geschrieben 16 November 2016 Hallo Dr. Jäger ! Den Gedanken, warum es eine tägliche Reinigung sein muss, habe ich tatsächlich nie zu Ende gedacht .... aber wie handhaben Sie die Reinigung konkret, wenn die Putzkraft nur 2x/Woche kommt ? Flächendesinfektion nach der Abendsprechstunde ... machen das Ihre MFA ? Wer leert die Mülleimer aus ? Wie ist es in der Winterzeit, wenn die Patienten Dreck und Matsch in der Praxis verteilen ... da muss doch täglich gereinigt werden, oder reden wir aneinander vorbei ? Exemplarisch habe ich einen Teil unseres Reinigungsplans eingefügt. Zumindest lässt sich jetzt schon festhalten, dass die ca. 1400 Euro für 5x Reinigung pro Woche nicht zu viel wären. Nun muss nur geklärt werden, wie oft die Reinigungsfirma kommen muss, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und die Patienten nicht die Nase rümpfen und das Gewerbeaufsichtsamt informieren. Meine MFA machen gerne pünktlich Feierabend und sollen ihre Energie lieber in andere Dinge stecken .. da möchte ungerne Reinigungsaufgaben delegieren. Vielen lieben Dank für die Rückmeldung und den spannenden Gedankenaustausch. Die Sprechzimmer Was ? Wie ? Wie oft ? TFT – Monitore mit Microfasertuch abwischen. Bei Bedarf das Tuch leicht anfeuchten (nebelfeucht) Täglich Stühle Mit Haushaltsreiniger abwischen Täglich Waschbecken Mit Haushaltsreiniger abwischen Täglich Fensterbänke Mit Haushaltsreiniger abwischen 1 x Woche Fußboden Saugen u. Wischen Täglich Schrankaußenflächen Mit Haushaltsreiniger abwischen 2 x Jahr und bei Bedarf Instrumente auf dem Schreibtisch: Stethokop, RR-Manschette, Otoskop, Pupillenleuchte, Stimmgabel Meliseptol / Meliseptol HBV Tücher Täglich Tastatur, Schreibtisch Meliseptol / Meliseptol HBV Tü. Täglich Ausfluss des Seifen- und Desinfektionsspenders abwichen Meliseptol / Meliseptul HBV Tü. Täglich Patientenliege Meliseptol / Meliseptol HBV Tü. Täglich Sonoschallköpfe und Tastatur Sono Meliseptol sensitiv Tücher ! Täglich Filter des Sonogerätes absaugen Staubsauger 1 x monatlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 16 November 2016 Experte Share Geschrieben 16 November 2016 Hallo DrFlo, ich habe gerade noch einmal mit unserer "Praxismanagerin" gesprochen, die das eigentlich regelt. Die Reinigungskraft kommt 2 mal wöchentlich, sie empfiehlt aber auch die Grundreinigung mindestens 3 mal wöchentlich. Danke für den Tipp, wir stellen jetzt auf 3 mal wöchentlich um. vor 32 Minuten schrieb DrFlo: aber wie handhaben Sie die Reinigung konkret, wenn die Putzkraft nur 2x/Woche kommt ? Flächendesinfektion nach der Abendsprechstunde ... machen das Ihre MFA ? Wer leert die Mülleimer aus ? Bezüglich des Fußbodens haben wir in allen Praxen ca. 2x3 m große, eingelassene, Schmutzfänger installiert. Das hat die Problematik bei Regen, Schnee und Matsch fast vollständig aufgefangen. Die TFT-Monitore werden zweimal wöchentlich durch die Reinigungsfirma abgewischt. Ich denke, dass das reicht. Die Stühle und Waschbecken werden nur 2x wöchentlich gereinigt, vielleicht sollten wir dass verbessern. Die tägliche Wischdesinfektion wird bei uns von den Medizinischen Fachangestellten übernommen, das hat sich bei uns so eingebürgert. Vom Bauchgefühl denke ich, dass die MFA in Punkto Hygiene die Verantwortung mit übernehmen sollten. Dazu würde ich aber auch gerne mal eine MFA hören, was diese dazu denken. Soll das lieber die Reinigungskraft übernehmen? Die Mülleimer ist ein Problem: diese sollten definitiv täglich geleert werden und die Reinigungskraft kommt nur 2 mal (jetzt 3 mal) wöchentlich. Im Endeffekt werden wir uns mit unserem Reinigungsplan eher an Deinen anpassen. Vielleicht könntest Du diesen Reinigungsplan auf Teramed.de zu Verfügung stellen? Grüße Ralph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied DrFlo Geschrieben 16 November 2016 Autor Aktives Mitglied Share Geschrieben 16 November 2016 Gerne stelle ich unseren Reinigungsplan zur Verfügung. Natürlich ist er auf unsere Gegebenheiten zugeschnitten, kann aber leicht angepasst werden. Wir benutzen QEP, entsprechend ist auch die Bezeichnung gewählt. Den Inhalt möchte ich natürlich zur Diskussion stellen, vielleicht kann da noch ein wenig zusammengestrichen werden. Die Verwendung von Desinfektionsmitteln haben wir auf ein Minimum beschränkt. Letztlich werden nur Fertigdesinfektionstücher benutzt oder eine Sprühflasche mir der aber zuvor aus nächster Nähe in ein trockenes Einmaltuch gesprüht wird (somit keine eigentliche Sprühdesinfektion, keine Nebelbildung). Das desinfzierende Reinigen von Fußböden ist nach unserer Recherche in einer Hausarztpraxis nicht erforderlich, auch müssen die Patiententoiletten nicht desinfiziert werden. Früher hat die Reinigungskraft tatsächlich ein Desinfektionsmittel für die Flächenreinigung ansetzen müssen (Quartamon o.Ä.), bis wir festgestellt haben, dass das nicht erforderlich ist. Das Dokument kann ich im Verlauf der Diskussion gerne anpassen und dann im QM-Bereich hochladen. Viele Grüße an alle MFA und ärztlichen Kolleginnen/ Kollegen ! 4.3.3 (1) Reinigungsplan-Reinigungskraft (5.0).doc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 17 November 2016 Experte Share Geschrieben 17 November 2016 Vielen herzlichen Dank Wir haben in unseren Plan die Reinigung des Ausfluss des Seifen- und Desinfektionsspender übernommen. Wie schon beschrieben, werden bei uns nicht täglich der Boden gereinigt und die Monitore abgewischt. Ich denke, letzteres ist auch 2-3 mal wöchentlich ausreichend. Wir haben in unserem Plan noch zusätzlich die hygienische Reinigung der Türgriffe mit Meliseptol-Tücher aufgeführt. Unsere Praxismanagerinnen haben eine wöchentliche Checkliste hierzu eingeführt. Das hat geholfen, damit diese Arbeiten auch erledigt werden: Diese Checkliste hilft uns bei den täglichen Aufgaben: Grüße Ralph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied Kolompar Geschrieben 17 Oktober 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 17 Oktober 2017 Hallöchen da draußen, ich bin eine Reinigungsfee/ Parkettmasseuse bei einer BAG Allgemeinmediziner. Hmmm liebe Leute ich habe noch nie konkret einen Reinigungsplan erhalten oder Einweisung. Muss dazu sagen komme aus der Reinigungsbranche nur leider nicht Gesundheitswesen. Hat die Praxis da freie Hand zu sagen wie oft etwas von wem gereinigt werden muss oder gibt es da klare Vorschriften, die für jede Praxis egal welche Fachrichtung gelten? so ganz durchgestiegen bin ich leider noch nicht, hier bei Teramed, wo ich was finden kann. Herzlichen Dank für eure Unterstützung ?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied MFAimNetz Geschrieben 17 Oktober 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 17 Oktober 2017 Hallo @Kolompar, das Thema Reinigung einer Arztpraxis ist sehr umfangreich. Früher war es einmal so, dass Arztpraxen auch nicht viel anders gereinigt wurden als Büroräume. Dann tauchte das Problem der "nosokomialen" Infektionen auf. Das sind die Infektionen mit resistenten Erregern, die sich zunächst durch häufige und/oder unzureichende Verwendung von Antibiotika in den Krankenhäusern entwickelten. Unter anderem um immungeschwächte Patienten zu schützen, entstanden zunächst entsprechende Paragraphen im Infektionsschutzgesetz und dann auch Richtlinien für die Krankenhaushygiene. Mittlerweile haben die resistenten Keime die Krankenhäuser verlassen. Sie sind allgegenwärtig und insbesondere für nicht gesunde, geschwächte Personen gefährlich. Da sich die Infektionen mit diesen Keimen schlecht bis gar nicht behandeln lassen, ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass sie sich dort, wo viele Personen aufeinander treffen, nicht verbreiten. Das gilt neben Krankenhäusern und Arztpraxen beispielsweise auch für Pflegeeinrichtungen und Strafvollzugsanstalten. Aktuell gibt es viele Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien und Empfehlungen mit Gesetzescharakter, die das Thema Hygiene regeln. Der Wust an Vorschriften ist kaum mehr zu überblicken. Vor 3 oder 4 Jahren hat die KBV ein 156-seitiges Schriftstück zum Thema Hygiene aufgelegt, das alle Regelungen zusammenfasste. Weil Bewegung in diesem Bereich drinsteckt, hat sich einiges, was dort benannt wird, zwischenzeitlich schon wieder geändert. Die grundlegenden Gesetzestexte sind das Infektionsschutzgesetz und das Arbeitsschutzgesetz, d.h. es geht einerseits um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Andererseits geht es aber auch um den Schutz des Personals. Die Bestimmungen, die sich mit Schutzkleidung und korrekte Anwendung von Desinfektionsmitteln befassen, sind auch für deine Sicherheit bei der Arbeit als "Reinigungsfee" wichtig. Praxisinhaber/innen werden nicht zuletzt auch durch die aktuelle Qualitätsmanagement-Richtlinie zum Handeln verpflichtet. Dort heißt es: Zitat Hygienemanagement umfasst den sachgerechten Umgang mit allen Hygiene assoziierten Strukturen und Prozessen einer Einrichtung und dient der Verhütung und Vorbeugung von Infektionen und Krankheiten. Dazu gehören z.B. auch der sachgerechte Einsatz antimikrobieller Substanzen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung multiresistenter Erreger. Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) drückt den Ärztinnen und Ärzten zudem noch die Pflicht zur Unterweisung des Personals in allen möglichen Belangen aufs Auge, auch in Sachen Hygiene. Einige Vorgaben sind sehr speziell, z.B. die zur Aufbereitung von Medizinprodukten etc. Mit dem Bereich hast du nichts zu tun. Und ja, die Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion von Flächen, die dich betreffen, können unterschiedlich sein. Arztpraxen, in denen ambulante Operationen durchgeführt werden oder auch die, die einer höheren Keimbelastung unterliegen, wie beispielsweise Gastroenterologen oder Urologen haben strengere Anforderungen. Diese Anforderungen sind allerdings nirgends fachgruppenspezifisch niedergeschrieben. Es obliegt den Ärztinnen und Ärzten sich schlau zu machen und nach Erhebung des IST-Zustandes in der Arztpraxis verbindlich Maßnahmen für das Hygienemanagement festzuschreiben (vor dem Hintergrund von Arbeitsschutz im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen). Hierzu gehört einerseits die Erstellung eines Hygieneplans, der auch die Bereiche betrifft, mit denen du nichts zu tun hast. In diesem Plan sollte aber auch die Erstellung des Reinigungsplans erwähnt werden. Letzterer wird dann von jeder Praxis individuell nach Einschätzung des Infektionspotentials erstellt. Deshalb oben auch die Diskussion mit "Wir machen das so..."und "Wir haben das noch mit drin...". Das kann tatsächlich von Praxis zu Praxis verschieden sein. Wenn du als Auftraggeber eine Arztpraxis hast, dann frage nach dem Reinigungsplan. Wenn es keinen gibt, dann notiere das. Eigentlich müsstest du dir das auch vom Praxisinhaber unterzeichnen lassen, damit du dich auf der sicheren Seite bewegst und dir im Fall der Fälle keiner zum Vorwurf machen kann, dass du den Reinigungsplan nicht befolgt hast (den es dann ja vielleicht plötzlich wie von Zauberhand gibt). Wenn du dich selbst weitergehend schlau machen möchtest dann schaue hier: Leitlinie "Hausreinigung und Flächendesinfektion: Hygienische Anforderungen" (vom Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF) Themenseite Hygiene (Kassenärztliche Bundesvereinigung) "Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen" – Factsheets – DGUV Information 207-206 Flächendesinfektion in medizinischen Einrichtungen (PDF, IHO, Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendung e.V.) Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, KRINKO) Empfehlung zur Kontrolle kritischer Punkte bei der Anwendung von Tuchspendersystemen im Vortränksystem für die Flächendesinfektion (PDF, Verbund für Angewandte Hygiene e.V., Desinfektionsmittel-Kommission) Bausteine Gefahrstoffe (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW) Desinfektionsplan Arztpraxis - In Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschriften der BGW sowie des § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG). (PDF, von BBraun) Flächenreinigung und -desinfektion von Gegenständen, Flächen und Fußböden (PDF, von BBraun) Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln | DGUV Regel 101-019 OMG.... so viel ... und ich habe bestimmt noch ganz viel vergessen... LG Birgit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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