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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

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  1. Hallo @all, fast war es mir ja schon klar, dass es negative Auswirkungen haben kann, wenn man das diverse Geschlecht in der Stellenanzeige vergisst. Ruth Auschra hat es nunmehr in einem Beitrag für den Medi-Verbund auf den Punkt gebracht. Das geht jede/n an, der hin und wieder auch einmal neues Personal sucht: https://blog.medi-verbund.de/2019/02/drei-geschlechter/ LG
  2. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat eine sehr gute Liste für den Datenschutz-Selbst-Check in Arzt-/Zahnarztpraxen aufgelegt. Da kann man gut mit arbeiten. Wie schneidet ihr dabei ab? https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/medizin/arztpraxis/171101_Selbst_Check.pdf Und hier haben sie Stellung zur neuen Datenschutz-Grundverordnung bezogen, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt: https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1220-Die-Datenschutz-Grundverordnung-tritt-in-Kraft-das-muessen-selbstaendige-Heilberufler-beachten.html LG
  3. Hallo @zuni, wenn du dich in der Berufsbeschreibung der Medizinischen Fachangestellten (MFA) wiederfindest, mache die Ausbildung. Die Zukunftsperspektiven sind ausgezeichnet und der Beruf wird anspruchsvoller und noch gefragter werden. Die Situation: Wir haben aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge, die demnächst in Rente gehen, immer mehr alte Menschen, die es zu versorgen gibt. Gleichzeitig gehen auch viele niedergelassene Ärzte in den Ruhestand. Neue Versorgungsformen wie Videosprechstunde etc. sind im Kommen, werden die entstehenden Versorgungslücken aber nicht wirklich schließen können. Deshalb gibt es schon jetzt Weiterbildungen für MFA, wie beispielsweise die zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa). Die NäPas sind MFA, an die der Arzt/die Ärztin bestimmte Aufgaben delegieren darf, die er/sie zuvor nur selbst erledigen durfte. Daneben gibt es auch sonst viele Spezialisierungen, die innerhalb einer Praxis gebraucht werden, wie z.B. Praxismanager/in, Qualitätsmanagementbeauftragte, Hygienebeauftragte/r usw. Es wird zukünftig voraussichtlich auch völlig neue Bereiche geben, so ggf. MFA, die an der Schnittstelle zwischen Arztpraxis und Krankenhaus im Patientenmanagement tätig sind. Und überhaupt: MFA arbeiten überall, nicht nur in Arztpraxen. MFA werden auch von Krankenhäusern und Dienstleistern in der Gesundheitsbranche beschäftigt und es gibt auch Bürojobs für MFA. Du kannst später auch noch einen Fachwirt machen, wenn du Lust dazu hast, und vieles mehr. In welche Richtung du letztlich gehen möchtest, kannst du in Ruhe nach der Ausbildung entscheiden. Eines ist auf jeden Fall klar: Entscheidest du dich für die Ausbildung zur MFA, entscheidest du dich für einen Beruf, der auf jeden Fall Zukunft hat. Liebe Grüße Birgit
  4. Hallo @Heidi Still, der "450,-€ Putzkraft " werden die Reinigungsmittel durch die Arztpraxis zur Verfügung gestellt. Welche Mittel das sein dürfen, ist fest vorgeschrieben. Die Händler, die Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Arztpraxis und Klinik verkaufen, verweisen bei ihren Angeboten im Allgemeinen darauf, dass das Mittel entsprechend gelistet/zertifiziert und damit für die Praxisreinigung zugelassen ist. Über die Bezugsquelle entscheidet dann der Praxisinhaber/die Praxisinhaberin, ebenso über den Ort der Lagerung in der Arztpraxis. Auch hierfür gelten Vorgaben und auch Mengenbegrenzungen für die gelagerten Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Was, wie oft und auch wie mit welchem Mittel und in welcher Verdünnung des Mittels geputzt werden muss, sollte dem Reinigungsplan zu entnehmen sein. Da die "450,-€ Putzkraft" mit so genannten Gefahrstoffen arbeitet, muss sie regelmäßig vom Praxisinhaber/der Praxisinhaberin (oder von einer fachlich qualifizierten Person, an die das delegiert wurde, z.B. Qualitätsmangementbeauftragte) unterwiesen werden. Zur Unterweisung gehört auch eine Belehrung zum Thema Schutzkleidung etc. Dass du die Unterweisung erhalten hast, musst du dann auch unterschreiben und der Praxisinhaber/die Praxisinhaberin muss das zur Dokumentation, dem Qualitätsmanagement entsprechend, archivieren. Fazit: Welchen Lappen du wofür nimmst und wann er wie gewaschen oder entsorgt werden muss, solltest du im Rahmen von Reinigungsplan und Unterweisung erfahren, wenn alles korrekt läuft. LG Birgit
  5. Hallo @b_a_t_68, um wie viel die Gehälter im 10-Jahres-Zeitraum gestiegen sind, kann ich nicht sagen, nur: Ja, sie sind gestiegen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gehaltshöhe und Sonderzahlungen ergibt sich aus den Tarifverträgen, sofern eine Arztpraxis tarifgebunden oder in Anlehnung an den Tarif bezahlt. Das ist ja kein Zwang. Es gibt durchaus auch Arztpraxen, die nicht tarifgemäß bezahlen, wobei das nicht immer heißt, dass dort weniger gezahlt wird. Manch ein Arzt zahlt auch über Tarif. Für MFA, die tarifgebunden bezahlt werden, hängt das Gehalt ganz entscheidend von den Fortbildungsstunden ab, die sie auf der Uhr haben. Je qualifizierter eine MFA ist, desto höher die Gehaltsstufe. Zudem wird es voraussichtlich zukünftig immer weitere Spezialisierungs- und Verantwortungsbereiche geben. Auch das könnte mit einer zunehmenden Anerkennung des Berufes in monetärer Form verbunden sein. Des Weiteren gilt: Der Beruf MFA ist keine Sackgasse. Es gibt viele Möglichkeiten auf den Beruf aufzubauen und sich weiterzuentwickeln, wenn man das möchte. Die aktuell geltenden Tarifverträge sind hier zu finden: https://www.vmf-online.de/mfa/mfa-tarife LG Birgit
  6. Hallo @Alex2.0, als Patient/in würde ich zunächst einmal alle Unterlagen und Befunde, die mich betreffen, von den behandelnden Ärzten/Kliniken anfordern. Damit hätte ich dann eine Grundlage für eine Beurteilung durch andere Ärzte/Kliniken und im Schadensfall auch Beweismittel. Dann würde ich schauen, ob es ein Zentrum für seltene Erkrankungen gibt, dass sich mit meiner Erkrankung befasst. Dass sich überhaupt eines für die Erkrankung zuständig fühlt, ist keineswegs selbstverständlich, weil die Behandlungsschwerpunkte oft von den aktuellen Forschungsschwerpunkten des Zentrums abhängen. Wenn ich ein Zentrum fände, würde ich dort anrufen und fragen, ob ich meine Unterlagen für eine Zweitmeinung schicken darf und an wen ich sie schicken soll. Die Krankenkasse/den MDK würde ich nicht außen vor lassen, denke allerdings nicht, dass dort vor Schadenseintritt überhaupt jemand etwas unternimmt oder auch unternehmen kann. Fragen kostet aber nichts und ggf. hat man dort weitere Tipps. Wenn es nichts bringt, kann ich den Kontakt ja jeder Zeit wieder abrechen. Für die Kasse könnte das durchaus zum Rechenexempel werden. Frage wäre, wie teuer ist die Dauermedikation im Verhältnis zu den zu erwartenden Kosten im Schadensfall. Meine Erfahrung ist allerdings, dass sich niemand damit befasst, so lange es nicht wirklich relevant wird. Für Ihre Praxis gäbe es ansonsten auch noch die Möglichkeit sich an eine Schlichtungsstelle der Ärztekammern zu wenden. Da geht es ja nicht nur um Schlichtung im Haftpflichtfall, sondern auch um Fehlerprophylaxe für Ärzte und Arztpraxen. MfG
  7. Bitte schön @Kolompar. Kleine Anekdote: Eine mittlerweile verstorbene Freundin hat mir während meines Studiums oft im Haushalt geholfen, weil ich als Alleinerziehende mit Studium und dem Job zur Finanzierung des Studiums einfach zu viel um die Ohren hatte. Sie hatte da echt Talent. Sie ging beiläufig mal eben von Zimmer zu Zimmer und hinterließ eine saubere und aufgeräumte "Meister-Proper-Schneise", wo immer sie stand oder ging. Währenddessen habe ich in irgendeiner Ecke erfolglos mit Putzlappen und Eimer gekämpft. Du genießt meine volle Anerkennung. Ich könnte deinen Job nicht machen. Da habe ich zwei linke Hände. Das reicht bei mir nur knapp zum Hausgebrauch. Und du hast Recht, putzen ist keinesfalls nur putzen. Insbesondere, wenn du das beruflich machst, musst du sehr viel beachten und wissen. PS. Ich habe die Linkliste noch um den Punkt "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln | DGUV Regel 101-019" verlängert.
  8. Hallo @Kolompar, das Thema Reinigung einer Arztpraxis ist sehr umfangreich. Früher war es einmal so, dass Arztpraxen auch nicht viel anders gereinigt wurden als Büroräume. Dann tauchte das Problem der "nosokomialen" Infektionen auf. Das sind die Infektionen mit resistenten Erregern, die sich zunächst durch häufige und/oder unzureichende Verwendung von Antibiotika in den Krankenhäusern entwickelten. Unter anderem um immungeschwächte Patienten zu schützen, entstanden zunächst entsprechende Paragraphen im Infektionsschutzgesetz und dann auch Richtlinien für die Krankenhaushygiene. Mittlerweile haben die resistenten Keime die Krankenhäuser verlassen. Sie sind allgegenwärtig und insbesondere für nicht gesunde, geschwächte Personen gefährlich. Da sich die Infektionen mit diesen Keimen schlecht bis gar nicht behandeln lassen, ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass sie sich dort, wo viele Personen aufeinander treffen, nicht verbreiten. Das gilt neben Krankenhäusern und Arztpraxen beispielsweise auch für Pflegeeinrichtungen und Strafvollzugsanstalten. Aktuell gibt es viele Gesetze, Verordnungen, Regeln, Richtlinien und Empfehlungen mit Gesetzescharakter, die das Thema Hygiene regeln. Der Wust an Vorschriften ist kaum mehr zu überblicken. Vor 3 oder 4 Jahren hat die KBV ein 156-seitiges Schriftstück zum Thema Hygiene aufgelegt, das alle Regelungen zusammenfasste. Weil Bewegung in diesem Bereich drinsteckt, hat sich einiges, was dort benannt wird, zwischenzeitlich schon wieder geändert. Die grundlegenden Gesetzestexte sind das Infektionsschutzgesetz und das Arbeitsschutzgesetz, d.h. es geht einerseits um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Andererseits geht es aber auch um den Schutz des Personals. Die Bestimmungen, die sich mit Schutzkleidung und korrekte Anwendung von Desinfektionsmitteln befassen, sind auch für deine Sicherheit bei der Arbeit als "Reinigungsfee" wichtig. Praxisinhaber/innen werden nicht zuletzt auch durch die aktuelle Qualitätsmanagement-Richtlinie zum Handeln verpflichtet. Dort heißt es: Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) drückt den Ärztinnen und Ärzten zudem noch die Pflicht zur Unterweisung des Personals in allen möglichen Belangen aufs Auge, auch in Sachen Hygiene. Einige Vorgaben sind sehr speziell, z.B. die zur Aufbereitung von Medizinprodukten etc. Mit dem Bereich hast du nichts zu tun. Und ja, die Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion von Flächen, die dich betreffen, können unterschiedlich sein. Arztpraxen, in denen ambulante Operationen durchgeführt werden oder auch die, die einer höheren Keimbelastung unterliegen, wie beispielsweise Gastroenterologen oder Urologen haben strengere Anforderungen. Diese Anforderungen sind allerdings nirgends fachgruppenspezifisch niedergeschrieben. Es obliegt den Ärztinnen und Ärzten sich schlau zu machen und nach Erhebung des IST-Zustandes in der Arztpraxis verbindlich Maßnahmen für das Hygienemanagement festzuschreiben (vor dem Hintergrund von Arbeitsschutz im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen). Hierzu gehört einerseits die Erstellung eines Hygieneplans, der auch die Bereiche betrifft, mit denen du nichts zu tun hast. In diesem Plan sollte aber auch die Erstellung des Reinigungsplans erwähnt werden. Letzterer wird dann von jeder Praxis individuell nach Einschätzung des Infektionspotentials erstellt. Deshalb oben auch die Diskussion mit "Wir machen das so..."und "Wir haben das noch mit drin...". Das kann tatsächlich von Praxis zu Praxis verschieden sein. Wenn du als Auftraggeber eine Arztpraxis hast, dann frage nach dem Reinigungsplan. Wenn es keinen gibt, dann notiere das. Eigentlich müsstest du dir das auch vom Praxisinhaber unterzeichnen lassen, damit du dich auf der sicheren Seite bewegst und dir im Fall der Fälle keiner zum Vorwurf machen kann, dass du den Reinigungsplan nicht befolgt hast (den es dann ja vielleicht plötzlich wie von Zauberhand gibt). Wenn du dich selbst weitergehend schlau machen möchtest dann schaue hier: Leitlinie "Hausreinigung und Flächendesinfektion: Hygienische Anforderungen" (vom Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF) Themenseite Hygiene (Kassenärztliche Bundesvereinigung) "Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen" – Factsheets – DGUV Information 207-206 Flächendesinfektion in medizinischen Einrichtungen (PDF, IHO, Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendung e.V.) Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen (Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, KRINKO) Empfehlung zur Kontrolle kritischer Punkte bei der Anwendung von Tuchspendersystemen im Vortränksystem für die Flächendesinfektion (PDF, Verbund für Angewandte Hygiene e.V., Desinfektionsmittel-Kommission) Bausteine Gefahrstoffe (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW) Desinfektionsplan Arztpraxis - In Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschriften der BGW sowie des § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG). (PDF, von BBraun) Flächenreinigung und -desinfektion von Gegenständen, Flächen und Fußböden (PDF, von BBraun) Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln | DGUV Regel 101-019 OMG.... so viel ... und ich habe bestimmt noch ganz viel vergessen... LG Birgit
  9. Hallo Selina, das hier ist nicht speziell auf Arztpraxen gemünzt, enthält aber den wesentlichen Rahmen: http://www.blog.loesungsfabrik.de/vorlage-stellenbeschreibung/ Und hier auf der Seite findest du bei den Downloads eine Arbeitsplatzbeschreibung: https://www.teramed.de/files/file/46-arbeitsplatzbeschreibung-sprechstundenleitung/ Hilft dir das weiter? LG
  10. Hallo @all, ich versuche mal ein paar Fakten beizutragen. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat aufgrund der aktuellenTarifverhandlungen vom 20.03. bis zum 23.04.2017 online eine Umfrage unter MFA durchgeführt. Teilgenommen haben insgesamt: 3.408 MFA, darunter 379 Azubis zur MFA. Wärend jeweils so um die 10% der West-MFA angaben, unter Tarif bezahlt zu werden, waren es in den Ost-Bundesländern 42%. Das Gefühl, dass im Osten schlechter bezahlt wird, trügt also nicht völlig, wenngleich es auch dort Arztpraxen gibt, die tarifgebunden oder auch übertariflich zahlen. Nachlesen könnt ihr die Umfrage-Ergebnisse hier: https://www.vmf-online.de/download/mfa-umfrage-2017-ergebnis (PDF) LG Birgit
  11. Supi, ich freue mich über diese Vorlage. Sehr schön umgesetzt! Sieht aus, als hätten Sie unseren Kurs zur Telefontriage für Ihre Praxis aufbereitet. Haben Sie eine Dialogpartnerin in Ihrer Praxis oder ist das Zufall? Darf ich die Vorlage als Umsetzungsbeispiel für unsere Kursteilnehmer/innen benutzen?
  12. @Dr. W. Mildenberger Ja, das mit dem Preis war so ein Ding. Da es ja durchaus andere Anbieter gab, die das BMP-Tool kostenfrei abgegeben haben, hatte ich mich im letzten Jahr diesbezüglich noch mit der KBV in Verbindung gesetzt. Dort hieß es, es sei zwar Pflicht, bestimmten Patienten den BMP mitzugeben, die Softwarehäuser seien aber nicht verpflichtet worden, das innerhalb ihrer Praxisverwaltungssoftware zu regeln. Sie hätten daher auch das Recht, für eine neu programmierte Software Geld zu verlangen. Anfang dieses Jahres gab es dann die gedankliche Kehrtwende. Da war das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Die BMP-Software soll allerdings bestimmte Auflagen erfüllen und auch bestimmte Sachen können. Siehe: Spezifikation für einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (PDF) sowie die FAQ für Softwarehersteller (PDF) dazu.
  13. @pgrimm Ich sehe das genauso wie @Dr.W.Mildenberger. Und was die älteren Patientinnen und Patienten angeht, darf nicht vergessen werden, dass es oft Betreuungspersonen gibt, für die die Infos des BMP durchaus verständlich sind. Bringt der ältere Patient keine guten Medikationsinfos für Familie oder Mobile Krankenpflege mit nach Hause, haben wir einen vermeidbaren Stolperstein in der AMTS eingebaut. Im besten Fall führt das einzig und allein zu Rückfragen von Angehörigen, im schlechtesten...
  14. @thomas Ich persönlich empfinde das nicht als "schwarzen Peter" für die Apotheken. Dort müssen die Verordnungen ja sowieso noch einmal überprüft werden. Oft genug steht ein Handelsname auf dem Rezept, der mit dem Rabattvertrag der Kasse des Patienten nicht vereinbar ist. Ich denke allerdings, dass im Medikationsplan älterer und geistig eingeschränkter Menschen für das bessere Verständnis der Handelsname stehen sollte. Alles andere geht wider die Compliance. Auch denke ich, dass bei den Personengruppen das nec aut-idem-Kreuz gesetzt werden sollte. Der Austausch eines Arzneimittels aufgrund eines neuen Rabattvertrags hat teils schon zu gefährlichen Situationen geführt, weil ein alter Mensch nicht begriffen hat, dass das jetzt kein neues Medikament ist, dass er ab sofort noch zusätzlich nehmen soll. #Arzneimitteltherapiesicherheit
  15. @thomas Die nec aut-idem-Liste muss beachtet werden. Ansonsten sind Wirkstoffverordnungen jederzeit möglich. Die KBV weist sogar im Rahmen der Beschreibung des neuen Medikationsplanes darauf hin: "Ihre Software muss Ihnen einerseits ermöglichen, Fertigarzneimittel aus einer aktuellen Arzneimitteldatenbank in den Plan aufzunehmen. Sie muss aber auch die Möglichkeit bieten, ausschließlich einen Wirkstoff zu dokumentieren. Diesen müssen Sie als Freitext eingeben können und müssen dazu auch eine Angabe der Wirkstärke und der Darreichungsform vornehmen können. Ergänzend soll Ihre Software zudem die Möglichkeit anbieten, bei einem vorhandenen Eintrag auf dem Medikationsplan den Inhalt der Spalte 'Handelsname' zu löschen." Die aktuelle Substitutionsausschlussliste findet ihr in der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VII, Teil B (S. 23/24) https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/11/
  16. Hallo @all, mehrseitige PDF lassen sich als Einzelseiten im kostenlosen Bildbearbeitungsprogramm Gimp aufrufen und dann auch einzeln als PDF wieder abspeichern. Auch das Drehen von Dokumenten ist dort kein Problem. https://www.gimp.org/
  17. @Miriam und @annika @Hg hat Recht. Der BMP ("Bundeseinheitlicher Medikationsplan") ist seit 1. April Pflicht. Andere Medikationspläne dürfen seitdem nur noch für Spezialfälle verwendet werden (z.B. Insulinpläne), die sich mit dem BMP nicht darstellen lassen. Siehe http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php Wenn die Übertragung der Daten in der Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, sollen Arztpraxen sich übrigens mit der zuständigen KV oder ggf. auch gleich mit der KBV in Verbindung setzen. Die Softwarehersteller sind verpflichtet, bestimmte Funktionen für den BMP zur Verfügung zu stellen. ? Die KBV stellt auch Info-Flyer für Patienten zur Verfügung: http://www.kbv.de/html/6625_26172.php LG Birgit PS. Noch kurz aus der Patientensicht: Mein Mann hatte im November einen Herzinfarkt und bekommt derzeit noch entsprechend viele Medis. Er hat überrascht auf den neuen Medikationsplan reagiert. Nachdem er ihn sich angeschaut hatte, fand er ihn richtig gut und sehr hilfreich.
  18. Schau mal @lemontree77 hier schreibt ein Hausarzt (august 2016) von seinen Erfahrungen im Praxiseinsatz: http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=79&t=6006#p36572 Und hier wird im November 2016 die Alltagstauglichkeit nochmal in Frage gestellt: http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=70&t=6101#p37279 In dem forum dreht es sich nur um T2med. Da könnt ihr auch selbst Fragen stellen und Wünsche äußern. Das ist übrigens ein Punkt, der mir extrem gut gefällt: die Transparenz, mit der in aller Öffentlichkeit und ganz nah beim Anwender diskutiert wird. Bei den "alten" Anbietern ist ja auch nicht alles Gold, was glänzt. Dort hat man aber manchmal das Gefühl, das Fehler unter den Teppich gekehrt werden und dass dann für Anpassungen beim Kunden die Hand aufgehalten wird. LG Birgit
  19. Ja @lemontree77, guckst du hier: Möchtest du etwas Spezielles wissen? LG Birgit
  20. Hallo @Susemarie eine Wunddokumentation, die euch langfristig rechtlich absichert, erfordert schon einiges an Angaben. Im Falle eines Rechtsstreits zählt ja nur das geschriebene Wort. Deshalb sollten für die Dokumentation möglichst standardisierte Erfassungsbögen verwendet werden. Ob ihr das online oder auf dem guten alten Papier macht, ist dabei egal. Du weißt wahrscheinlich selber, was zur Wunddokumentation alles dazu gehört. Ich schreibe es hier nur noch einmal auf, um zu verdeutlichen, dass diese Vielzahl von Angaben auf einem einzigen Blatt gar nicht möglich ist. Und wenn man den Expertenstandards entspricht und das nach einem standardisierten Verfahren macht, wirst du immer auch ein paar Ankreuzfelder haben, die ihr nicht benötigt. Wenn irgendetwas, das auf dem Erfassungsbogen steht, bei euren Patienten gar nicht vorkommt, ist es sicherlich statthaft, den Part aus den Unterlagen rauszulassen. Wenn ihr das macht, würde ich das aber mit Begründung im QM dokumentieren, damit das auch in 30 jahren noch nachvollziehbar ist, dass das eine für euch sinnvolle und für eure Patienten unschädliche Handlungsweise war. Ich persönlich finde die Wunddokumentationsbögen, die Coloplast über seine Seite anbietet, übrigens recht gelungen. Guckst du hier: https://www.coloplast.de/wundversorgung/fachkraft/wunddokumentation/#section=_135873 Liebe Grüße Birgit
  21. Hallo Alex 2.0, ich wittere ausgemachte zwischenmenschliche Probleme und vermute, dass sich dieses zerrüttete Verhältnis nicht wieder kitten lässt. Was hindert dich, einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen und den Arbeitgeber zu wechseln? Liebe Grüße
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