Jump to content

Teramed durchsuchen

Inhalte für "ebm".

  • Suche mithilfe von Stichwörtern

    Trenne mehrere Stichwörter mit Kommas voneinander
  • Suche Inhalte eines Autors

Inhaltstyp


Kategorien

  • Medizinische Fachangestellte (MFA / Praxismanagerin)
  • Ärzte (Arztpraxis / MVZ)

Kategorien

  • GOÄ Abschnitt "B": Grundleistungen und allgemeine Leistungen
    • Zuschläge zu Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
    • Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
  • GOÄ Abschnitt "C": Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
  • GOÄ Abschnitt "D": Anästhesieleistungen
  • GOAE Abschnitt "E": Physikalisch-medizinische LeistungeÄ
  • GOÄ Abschnitt "F": Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
  • GOÄ Abschnitt "G": Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
  • GOÄ Abschnitt "H": Geburtshilfe und Gynäkologie
  • GOÄ Abschnitt "I": Augenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "J": Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
  • GOÄ Abschnitt "K": Urologie
  • GOÄ Abschnitt "L": Chirurgie, Orthopädie
  • GOÄ Abschnitt "M": Laboratoriumsuntersuchungen
  • GOÄ Abschnitt "O": Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

Diskussion

  • Teramed
    • Forum, Fragen & Antworten

Kategorien

  • Kassenabrechnung nach EBM
  • GOÄ, IGEL, Privatabrechnung
  • Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
  • Kostenlose Vorlagen Arztpraxis
  • Sonstiges

Finde Suchtreffer ...

Suchtreffer enthalten ...


Erstellungsdatum

  • Beginn

    Ende


Zuletzt aktualisiert

  • Beginn

    Ende


Suchtreffer filtern nach ...

Benutzer seit

  • Beginn

    Ende


Gruppe


Fachrichtung


Webseite


Über mich

  1. Version 1.0.0

    871 Abrufe

    Barthel-Index als PDF / Word für die Kassenabrechnung der geriatrischen EBM-Ziffern 03360 und 03362. Der Barthel-Index ist ein Verfahren zur systematischen Erfassung grundlegender Alltagsfunktionen (ADL-Score) - vor allem in der Geriatrie. Dabei werden vom Arzt oder von den medizinischen Fachangestellten zehn unterschiedliche Tätigkeitsbereiche mit Punkten bewertet. Es dient dem systematischen Erfassen von Selbständigkeit beziehungsweise Pflegebedürftigkeit. Aktivitäten des täglichen Lebens mit Gesamtpunktzahl von 100 Essen Baden Waschen An- und Auskleiden Stuhlkontrolle Urinkontrolle Toilettenbenutzung Bett-/(Roll-)Stuhltransfer Bewegung Treppensteigen
  2. IGeL als individuelle Gesundheitsleistung muss nach den Gebührensätzen der GOÄ abgerechnet werden (nicht frei verhandelbar, Problematik der Abdingung mal außen vor) - aber es gibt keine Festlegung, dass nur 1,0-facher Satz erlaubt sei. 2,3-fach ist üblich, in entsprechend begründeten Fällen ist auch eine Steigerung bis 3,5 möglich. Aber wie gesagt, bei GKV-Versicherten ist der Hausbesuch über den EBM abzurechnen, wenn man davon abweicht, gerät man auf ganz dünnes Eis...
  3. Wir suchen ab sofort Unterstützung für unser Team. Voraussetzung: Pkw vorhanden (zwei Standorte) MFA Ausbildung oder ähnliche Quakifikation sicherer Umgang mit Word und excel, Abrechnung EBM und GOÄ wünschenswert: medistar Kenntnisse HNO Kenntnisse
  4. Ich hab eine solche Vollmacht auch noch nie bekommen. Wenn es dem ausdrücklichen (und belegbaren! also Vollmacht kopieren / einscannen) Wunsch des Pat. entspricht, wird sich daraus sicherlich nichts strafrechtlich relevantes ergeben, also keine Angst, diesen Wunsch kann man m.E. erfüllen - wenn man mag. Eine andere Frage ist, ob man ihn erfüllen muss: Das Ausstellen eines Rezeptes setzt nach diversen EBM- und GOÄ-Kommentaren eine genaue Kenntnis des Arztes über den Gesundheitszustand des Patienten voraus und ist nur in Ausnahmefällen ohne unmittelbare Untersuchung des Arztes statthaft (weil er ihn genau kennt und die letzte Untersuchung nicht all zu lange zurückliegt). Als Arzt ist man daher zweifellos berechtigt (wenn nicht verpflichtet), vor Ausstellen eines Rezeptes eine unmittelbare Inaugenscheinnahme zu verlangen, d.h. auf Wunsch hat der Patient in der Praxis zu erscheinen (oder alternativ der Arzt beim Patient/Hausbesuch, wenn der nicht transportfähig ist). Alles andere ist good-will und keine Pflicht. Also: wenn's einfacher ist, der Rezeptvollmacht zu folgen, ist das ok und sicher strafrechtlich nicht verfolgbar (es fehlt ja die Vorteilsnahme), aber wer das nicht will, kann sich sicher auch nicht zwingen lassen...
  5. Weswegen sollte man das nicht können - mir hilft bei solchen Fragen zumeist ein Blick in den EBM, da sind auch die Abrechnungsausschlüsse definiert :-) LG
  6. Hallo m.das und vielen Dank für diese wertvolle Diskussionsgrundlage ich finde diese angesprochenen Punkte sehr wichtig. Wenn ein neuer Prozess eingeführt wird, sollen nicht noch mehr Fehlerquellen entstehen und eine definitive Arbeitserleichterung im Vordergrund sein. Für die Online-Laboranforderung gibt es unterschiedliche Programme (abhängig vom Labor), die sich auch in der Bedienung unterschiedliche verhalten. Zusätzlich muss eine gesicherte Verbindung zum Labor, entweder mittels Spezialprogramm oder extra Gerät, aufgebaut werden. Zur Etikettierung der Abnahmeröhrchen, wurde uns vom Labor ein Spezialdrucker zu Verfügung gestellt. Du hast vollkommen recht: bei den meisten Laboranforderungen (die via EBM abgerechnet werden können), ist ein schriftlicher "Laborschein" zusätzlich nötig. Bei uns wird dieser aber automatisch bei einer Laboranforderung mit ausgedruckt. In unserer Praxis läuft es bei so ab: die Ärztin / der Arzt legt die Laborparameter im Behandlungs- / Sprechzimmer mittels dem Laborprogramm fest. Alternativ können auch Laborabnahmen geplant werden oder die MFA legt die Parameter bei der Blutabnahme fest. Sobald dieser Auftrag an das Labor gesendet wird, werden im Labor die Etiketten und, falls nötig, ein zusätzlicher Laborschein ausgedruckt. Der Patient wird dann zur Blutabnahme weitergeführt, die MFA kann sich, anhand der Etiketten, orientieren, welche "Röhrchen" abgenommen werden müssen. Diesen Schritt vermeiden wir. Die "Endkontrolle" erfolgt sofort. An Vorteilen sehe ich: Nutzung von jedem Arbeitsplatz aus (funktioniert natürlich bei der manuellen Papiervariante auch) Bestimmung der Parameter vor der Blutabnahme durch Arzt im Behandlungszimmer => keine Zwischenschritte nötig Nutzung von Profilen (gibt es bei der Papiervariante auch) schnelles Auffinden von "Raritäten", z.B. Antikörper gegen xyz, durch Suchfunktion Vermeidung der Fehlerquelle "falsche Etikettierung": auf dem Etikett ist noch einmal der Name aufgedruckt. In der "papierform" mussten wir zu einer Etikettennummer den Patienten zuordnen Es gibt aber auch Nachteile: Zusätzliche Hard- und Software in der Praxis, Einarbeitung der MFA und Ärzte Wenn die Verbindung zum Labor (v.a. vormittags) ausfällt, muss wieder auf die "papierform" zurückgegriffen werden. Konkret kann man nur dann Etiketten und Anforderungen ausdrucken, wenn man mit dem "Labor verbunden" ist. Mich würden auch eure Erfahrungen hierzu interessieren, es ist natürlich nicht alles "Gold" was glänzt. Wie ist euer Prozess "Blutabnahme" organisiert? Nutzt ihr die Online-Laboranforderung?
  7. 2.357 Abrufe

    Für die Abrechnung der EBM-Ziffern 03362 (geriatrischer Betreuungskomplex im Rahmen des Basisassessment) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der Altersvorgabe ist auch ein sogenannter geriatrischer Versorgungsbedarf notwendig. Dies kann in der Praxissoftware durch eine korrekte ICD-Diagnosenkodierung dokumentiert und an die zuständige KV übermittelt werden. Hier finden Sie Beispiele für mögliche geriatrische Diagnosen als PDF und Word.
  8. Hallo Frau Englberger, die Frage der Arztsoftware dürfte nicht zuletzt durch Ihre eigenen Vorlieben beantwortet werden. Viele (Haus-)Arztpraxen verwenden das windowsbasierte System Turbomed und fahren sicher gut damit. Als Freund der Apple-Hardware sehe ich mir gerade "Tomedo" näher an. Hierbei fällt kein initialer Kaufpreis an, jedoch monatliche "Mietgebühren" der Software, die wie bei den meisten Arztsoftwaren vom Umfang der benötigten Einzelfunktionalitäten und der Anzahl der gleichzeitig nutzbaren Arbeitsplätze abhängt. Hier heißt es viel vergleichen, zumal Sie ja keine EBM-Abrechnung brauchen (außer Sie nehmen auch am organisierten Notdienst teil). Liebe Grüße!
  9. Die Übersicht der EBM-Ziffern Kardiologie ist fertig. Meldet euch bitte bei Unklarheiten, Fehler oder Vorschläge:
  10. Hallo Elli, ja, diese EBM-Ziffern können zusätzlich zu den "alten" Ziffern abgerechnet werden. Grüße Ralph
  11. Hallo Ralph, wir betreuen insgesamt 8 Pflegeheime und sind mit einem Heim in Vertragsverhandlungen. Es besteht ein Ärztenetz aber wie der Bereitschaftsdienst genau geregelt ist kann ich dir nicht beantworten. Verstehe ich es dann richtig, dass ich die EBM-Ziffer zu den bisherigen Ziffern dazu abrechnen darf??
  12. Lieber Herr Jäger, danke für die Info. Wir haben das Originalformular mangels Praxisrelevanz bisher auch nicht verwendet und arbeiten mit Textbausteinen. Mir war aber nicht ganz klar, ob dieses Vorgehen auch EBM-konform ist. Da Sie es aber genauso handhaben beruhigt mich das schon mal. Liebe Grüße!
  13. Die 01414 ist im Pflegeheim höchstwahrscheinlich nicht korrekt, eine Belegstation hat nur ein Belegarzt (also als niedergelassener Arzt Tätigkeit im Krankenhaus mit Belegbetten). Für Besuche im Pflegeheim sind die KV-spezifischen Abrechnungshinweise zu beachten; in Brandenburg ist für den ersten Patienten die 01410H mit entsprechender Wegegeldpauschale, für alle folgenden die 01413H zu wählen. Außerplanmäßige Besuche können mit der 01415 abgerechnet werden. Für den Fall, dass man alles stehen und liegen lassen muss und sofort ins Heim eilt, ist laut eines EBM-Kommentars (Quelle hab ich gerade nicht zur Hand) ausnahmsweise auch mal die 01412 möglich (jeweils mit Wegegeldpauschale). Durch die Kennzeichnung "H" wird zwar in der Theorie das Entgeld halbiert, in Brandenburg aber nicht (eine extrabudgetäre Förderung der Haus- und Heimbesuche greift hier). Ich gehe davon aus, dass auch in anderen KV-Bereichen die Kombination 01410 / 01413 mit zusätzlichen Modifikations-Buchstaben zu wählen ist. Einfach mal in der Abrechnungsberatung der KV nachfragen.
  14. Den EBM hatte ich auch, aber ewig dort nachlesen ist umständlich. Manchmal gibt es Praxen die eine eigene Liste erstellen mit den wichtigsten Ziffern und kurzen Erklärungen. Im DIN A 4 oder so. Die App habe ich schon. Die ist super. Danke ☺
  15. Hallo Stefanie, die 01411 ist für einen dringenden Besuch zu Hause vorgesehen. Du kann per EBM bei geplanten Hausbesuchen im Pflegeheim die 01414 ansetzen. Für HZV-Patienten kann man z.B. für die AOK in NRW die Ziffer 01414 und 0145 (dringend) auch ansetzen. Vielleicht hilft Dir diese Übersicht? 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender Besuch II 01413 Besuch eines weiteren Kranken 01414 Visite auf der Belegstation, je Patient 01415 Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen
  16. In NRW arbeite ich, aber die EBM 01411 geht doch auch oder? sry bin total verwirrt von dem Chaos Danke schonmal für die Antwort
  17. Hallo Frau Hermanek, ja, die Gesprächsziffer 03230 nach EBM kann man nur in Höhe der Hälfte der Behandlungsfälle im Quartal abrechnen. Eine Überschreitung wird nicht vergütet. LG Ralph Jäger
  18. Hallo Alex, diesen Artikel hatte ich auch gelesen und war völlig perplex... Ich sehe das auch so, dass die Vergütung nach EBM ein Witz ist, vor allem, weil sie einfach die Realität in der Arztpraxis widerspiegelt. Es ist irgendwie ein Mischmasch aus Pauschalen und dann wieder minimale Einzelbeträge. Besteht der Personalmangel bei euch als Mangel an Ärztinnen / Ärzten oder an MFA's?
  19. Hallo Thomas, da wurden in der Ärztezeitung http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/920308/medikationsplan-muehe-geld-aerzte.html aus den Punkten gleich Cent gemacht... Aber selbst wenn der Zuschlag ebenfalls 4,- Euro beträgt, ist und bleibt es ein Witz. Danke für die konkrete Auflistung (GOP usw.) Dazu fehlte mir beim Schreiben des ersten Beitrags die Lust Ich hatte irgendwo gelesen, dass es bei der Abrechnung über HzV-Verträge, je nach Krankenkasse, verschiedene Vergütungen gibt (Von Beträge zwischen 25,- und 80,-? Euro war da die Rede.) Das war allerdings vor Bekanntgabe der EBM-Vergütung. Inwiefern das tatsächlich der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ist in meinem Fall auch irrelevant, da wir an keinem HzV-Programm teilnehmen. Wäre bei bestimmten Programmen oder Vertragsmöglichkeiten sicherlich lohnenswert, ist jedoch wegen permanenten Personalmangels nicht durchführbar. Aber das ist eine andere Geschichte. Lg Alex
  20. Das ist ja interessant, die Diagnose U50.00 kannte ich bisher nicht. Ich habe das Gefühl, dass die Kassenabrechnung ein Katz-und-Maus-Spiel ist: man versucht so viele EBM-Ziffern wie möglich abzurechnen und die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen so viele wie möglich zu streichen. Inzwischen entscheidet mit, ob das Praxisprogramm bei der Abrechnung genügend Vorschläge macht...
  21. Vielen Dank, Dianchen. Ich habe die EBM-Ziffer 01420 unter Formulare hinzugefügt.
  22. Hallo Alisa, ich finde, dass die persönliche Rechnungslegung zum Behandlungsfall dazu gehört und zu einer Patientenbindung beiträgt. Die Prüfung aller Privatfälle bleibt beim behandelnden Arzt. Abläufe und Statistiken lassen sich somit sehr gut erstellen und kontrollieren. Auch der wirtschaftliche Überblick sollte hierbei erwähnt werden. Es gibt sooo viele Private Abrechnungsstellen. Hast du dich schon einmal gefragt, warum es keine EBM-Abrechnungstellen oder DMP-Abrechnungscenter gibt? Und ausgerechnet die Privatabrechnung sollen wir aus den Arztpraxen auslagern und von externen Anbietern durchführen lassen? Ein Handwerker schreibt seine Rechnungen doch auch selber! Die Ärzte könnten ihre eigenen Mitarbeiter in der Abrechnung mobilisieren, diese sitzen doch mit im "Praxisboot"...und Vertrauen ist der Schlüssel zum Erfolg. Denn in einer gut funktionierenden Praxis arbeiten Mitarbeiter im Team und sorgen für ein Wohlfühlklima und denken unternehmerisch mit, vorausgesetzt der Chef lässt dies zu... Liebe Grüße Peggy Füssel
  23. Sorry, ich hab mich im EBM verlesen. Die sind nicht zusammen abzurechnen. Im Quartal ohne Probleme, nur in der selben Sitzung nicht. Hab den Beitrag gerade bearbeitet.
  24. Hallo Herr Gilgen und Herr Jäger, das ist ja eine spannende Frage. Von der Nummer wusste ich bis vorgestern noch nichts. Heute habe ich mit unserer Abrechnungsberatung in Sachsen-Anhalt gesprochen und diese sagt: die Abrechnung von 01435 ist NUR bei telefonischem ODER mittelbarem Kontakt erlaubt und NICHT bei einem persönlichen Kontakt in der Arztpraxis durch einen anderen Arzt. Telefonisch auch nur dann, wenn der Patient von sich aus anruft!- Der eigentlich hochwertigere persönliche Kontakt in der Praxis zählt also nicht. Ich dachte, der EBM gilt bundeseinheitlich. Ich werde mal versuchen auf der KBV-Seite eine Anfrage zu starten, damit wir möglichst noch in diesem Quartal Klarheit haben. Oder hat das schon jemand getan? Gruß Christiane Porsch Anonym beigetragen
  25. Hallo Herr Gilgen, gerade habe ich mit der Abrechnungsberatung der KV Baden-Württemberg telefoniert. Nach deren Aussage: dürfen neben der EBM 01430 und 01435 im selben Quartal keine weiteren Leistungsziffern vom gleichen Arzt abgerechnet werden aber die Ziffern 01430 und die 01435 dürfen an verschiedenen Tagen im gleichen Quartal vom gleichen Arzt abgerechnet werden Sie hatten recht Grüße und viel Erfolg weiterhin Ralph Jäger
×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung