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Welche Injektionen darf eine med. Fachangestellte durchführen? Und eine angelernte Arzthelferin?


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  • Aktives Mitglied

Gibt es irgendwo etwas schriftliches welche Injektionen eine med. Fachangestellte durchführen darf?

Reicht die Ausbildung bzw. der Arzthelferinnenbrief aus um s.c., i.m. Injektionen durchzuführen oder benötigt man etwas schriftliches vom Arzt?

Darf eine angelernte Arzthelferin diese auch durchführen?

Wie sieht es mit Infusionen aus?

 

 

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  • Experte

Hallo ind herzlich willkommen auf Teramed ?

Injektionen und Infusionen fallen in der Arztpraxis unter den Begriff "delegierbare Leistungen". Konkret muss der Arzt bzw. Praxisinhaber diese Aufgabe zumindest mündlich an die MFA / Arzthelferin delegieren. Eine schriftliche Dokumentation ist nicht nötig,

Diese Datei könnte Dir evtl. nützlich sein:

Im Praxisalltag ist es üblich, dass erwartet wird, das die Medizinische Fachangestellte nach der Ausbildung die i.m. und s.c. Injektion beherrschen und auch durchführen.

Bei der Infusion überzeugt sich der Praxisinhaber / Arzt in der Regel vorher, ob die MFA diese Aufgabe durchführen kann.

Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen. Falls Du noch Fragen hast, dann stelle Sie einfach in dieses Forum für Praxismanagement / MFA

Was meinst Du mit "angelernte Arzthelferin"?

Grüsse

Ralph

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  • Aktives Mitglied

Angelernte Arzthelferin = Eine Kraft welche nicht die Ausbildung als Arzthelferin bzw. med. Fachangestellte hat sondern vom Personal eingelernt wurde.

 

Darf diese Kraft, nachdem sie an einer Schulung (Walner Schule in München) einen Spritzenkurs bzw. Infusionskurs besucht hat, diese vornehmen?

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Grüße

 

bat

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  • Experte

Hallo,

leider muss für die s.c. und i.m. Injektion eine Qualifikation als Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin oder Krankenschwester vorliegen. Eine Schulung reicht hier nicht aus.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben. Melde Dich bitte, wenn Du weitere Fragen hast.

Grüsse

Ralph

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  • Aktives Mitglied

Hallo. Ich habe grade eine 5-monatige Weiterbildung im Bereich "Abrechnungs-u.Praxismanagement" hinter mir. Hier teilte man uns mit(was auch im $ 3) steht, " der Arzt muss!ist verpflichtet sich zu überzeugen, daß die nichtärztl.Mitarbeiterin(auch angelernte Kraft) die Fähigkeit besitzt diese Funktionen durchzuführen. Somit sehe ich kein Problem mit dem Spritzenschein und! der Beurteilung des Arztes Spritzen durchzuführen.

Uns wurde auch ans Herz gelegt, das man als Angestellte in der Arztpraxis sich die sämtlichen ! Deligationen ,sofern sie nicht im Vertrag schon vorhanden sein sollte,.. schriftlich formlos niederzuschreiben und vom Arzt/Chef unterschreiben zu lassen. Man ist rechtlich immer! auf der sicheren Seite. Einfach alle Deligationen aufschreiben. Und ich denke, so schnell würde ich auch nicht eine ungelernte alleine spritzen lassen und empfehle geraume Zeit eine MFA rüberschauen zu lassen.  Ungelernte Kräfte können ja eine Umschulung zur MFA anstreben. In dem Berufsfeld bin ich kein Freund von Laien und günstigeren Kräften.

 

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  • Aktives Mitglied
Am 14.11.2016 um 20:08 schrieb Ralph Jäger:

leider muss für die s.c. und i.m. Injektion eine Qualifikation als Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin oder Krankenschwester vorliegen. Eine Schulung reicht hier nicht aus.

 

Hallo,

dass scheint sich mir aus der Rechtslage nicht zwingend zu ergeben ... de jure ist nichtärztliches Personal alles Personal, welches nicht Arzt ist. Der beauftragende Arzt muss sich von der Qualifikation der/des durch ihn Beauftragten überzeugen und haftet für seine diesbezügliche Entscheidung selbstredend.

LG

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