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  1. Hallo, wann macht den ihr die Abrechnung? Und macht ihr extra die Praxis dafür zu? Wir haben die Abrechnung 23.12. nebenher gemacht, die Praxis war aber dennoch offen. Das finde ich stressig.
  2. Seit Ende 2015 ist eine neue Abrechnungssystematik für den organisierten ärztlichen Notfalldienst (Bereitschaftsdienst) für die vertragsärztliche Versorgung gültig: die EBM-Ziffern für die Vergütung der Besuchsbereitschaft wurden gestrichen (GOP 01211, 01215, 01217 und 01219) die bisherige Notfallpauschale (GOP 01210) wird in eine Tages- und eine Nachtpauschale (neue GOP 01212) unterteilt und höher bewertet der Besuch im organisierten Not(-fall)dienst wird aus der GOP 01411 (Dringender Besuch) ausgegliedert und in eine neue EBM-Ziffer 01418 überführt Übersicht der Abrechnungsziffern im organisierten Notdienst als PDF Neue Abrechnungsziffern im Notdienst So können Sie nach den neuen Bestimmungen abrechnen: Findet ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und am 24. und 31. Dezember statt, muss die EBM-Ziffer 01212 (195 Punkte / 19,50€) abgerechnet werden. Für alle anderen Tagen und zwischen 7:00 und 19:00 Uhr sollte die EBM-Ziffer 01210 (127 Punkte / 12,70€) angesetzt werden. Fahren Sie zu einem Hausbesuch im Notdienst, dann können Sie die EBM-Ziffer 01418 (778 Punkte / 77,8 €) berechnen. Auffällig ist hier die deutliche höhere Bewertung zur vorherigen Hausbesuchsziffer 01411, die mit 469 Punkte entsprechend 46,9 € vergütet wird. Uhrzeitangabe im Notdienst jetzt notwendig Leider muss für die Berechnung der Abrechnungsziffern 01210, 01212, 01214, 01216, 01218 und 01418 die Uhrzeit der Inanspruchnahme mit angegeben werden. Das führt zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand, im Besonderen, wenn nachträglich die Ziffern in das Praxisprogramm einträgt.
  3. Hallo, wer macht Abrechnungs-"Listen" für die Prüfung der korrekten KV-/HZV-Abrechnung? Also Suchläufe über das Quartal, ob nicht irgendwelche Ziffern vergessen wurden? Die gängigsten Hersteller von Praxissoftware bieten ja so etwas an. Wir hier in Baden-Württemberg machen folgende Abrechnungskontrollen: - abgelaufene KVK - HZV- Einschreibeprüfliste (prüft bei uns in der Nacht, ob KV Patienten im HZV eingschrieben sind) - fehlender Ordinationskomplex 03000 - 0003 bei HZV-Chroniker - 03220 bei KV Chroniker / Dauerdiagnose - 03321 bei KV Chronike / Dauerdiagnose und 2 APKs - 0008 b. Pflegeheimpatienten im HZV - 35100/35110 Kontrolle KV bei F Akutdiagnose - 03662 bei Patienten über 70LJ (und Senilität) - 03660 bei Patienten über 70LJ (und Senilität) jedes 2. Quartal (mit Dokumentation eines geriatrischen Basisassesment) - HZV-Teilnehmer die eine OAK mit Marcumar haben (56092 bzw. Ersteinstellung 56091) Was sind eure Tips? Kontrolliert ihr das Budget bzw. die Anzahl der Gesprächsziffern? Macht Ihr die Listen schon mitten im Quartal regelmäßig?
  4. Ab 01.01.2015 wird die KV nicht ärztliche Praxisassistenten (NäPa) durch 3 neue EBM-Ziffern fördern: EBM-Nr. 03060 (2,25€): Zuschlag Unterstützung des Hausarztes durch eine NäPa:Zuschlag zu Nr. 03040 bis maximal 12 851 Punkte pro Quartal. EBM-Nr. 03062 (17,05€): Hausbesuch einer NäPa – 166 Punkte,EBM-Nr. 03063 (12,50€): Mitbesuch einer NäPa – 122 Punkte.Jeder Haus- und Mitbesuch wird zu einem festen Preis extrabudgetär vergütet. Es gibt keine Mengenbegrenzung.   Der Zuschlag zur Strukturpauschale wird je Behandlungsfall gezahlt – maximal bis zu einem Wert von 12.851 Punkten (1.320 Euro) im Quartal, aber: Ausgenommen von der Fallzählung sind Fälle im organisierten Bereitschaftsdienst, Überweisungsfälle ohne Patienten-Kontakt und stationäre (belegärztliche) Fälle.Die Anzahl der Zuschläge verringert sich um die Zahl der Behandlungsfälle aus Selektivverträgen ohne Beteiligung der KV (HzV-Verträge)Es muss eine Genehmigung der NäPa durch die KV erfolgen, leider gibt es bis jetzt in den meisten KVen noch keine Antragsformulare oder konkrete Verfahren.   VERAH's können einer NäPa gleichgestellt werden, müssen jedoch für die Anerkennung weitere Fortbildungen nachweisen:   Über 5 Berufsjahre Erfahrung (ohne Lehrzeit)20 Unterrichtsstunden im Rahmen der VERAH-Plus Module: Häusliche Sterbebegleitung, Schmerzmanagement, Demenz, Workshop Ulcus CrurisUnter 5 Berufsjahre:20 Stunden zusätzlich zu oben: 8 UE Arzneimittelversorgung + 12 UE wahlweise im Rahmen der VERAH-Plus Module und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum NäPaDer Zuschlag wird ab Beginn der Ausbildung (Nachweis der Anmeldebestätigung) gewährt.   Weitere Information gibt es auf der Homepage des Ihf für Verahs.
  5. 703 Abrufe

    Für die Einarbeitung der Weiterbildungsassistenten eignet sich diese Vorlage als Übersicht der grundlegenden Abrechnungsziffern (EBM) im Rahmen des ersten halben Jahres.
  6. Woher bekommt man denn die aktuell Gültigen Abrechnungs Ziffern? Kann ich z.B noch 02300 bzw 02301 bei Verbänden bzw Entfernung von einer Zecke im organisierten. Notdienst berechnen? Ich bedanke mich schon mal für hilfreiche Antworten!!
  7. Halli Hallo ich bin mir manchmal unschlüssig ob man die "Gesprächsziffer" 03230 bei den Patienten mit einer "F-Diagnose" immer in die 35100 oder 35110 ersetzen sollte. Wie macht ihr das bei euch in der Praxis? Setzt ihr die Ziffer um oder machen das ausschließlich die Ärzte? Ich denke die "Psychoziffern" ergeben einfach besseres und gerechtfertigteres Geld als die 03230. Denn immerhin halten die "F-ler" unsere Chef´s Zeitweise ganz schön auf. Danke für eure Hilfe
  8. Ab 1. Juli ist die Chronikerziffer 03221 als Zuschlag zu 03220 bei mindestens 2 APKs zu werten und nicht mehr als Zuschlag zur Grundpauschale. Könnten wir beide EBM-Ziffern (also 03220 und 03221) bei einem Kontakt abrechnen oder wird das dann gestrichen? Müssen diese Ziffern an unterschiedlichen Tagen eingetragen werden?
  9. Version 01/2019

    4.426 Abrufe

    Übersicht der hausärztlichen Abrechnungsziffern nach EBM 2019 für die Kassenabrechnung Allgemeinmedizin (PDF) Inklusive der EBM Änderungen 2017/2018 Versichertenpauschalen für Hausärzte Chronikerzuschlag Untersuchungen und Konsultation Palliativziffern Leistungen Sonographie / Ultraschall Laborkosten kleine Chirurgie Prä- und postoperative Behandlung Psychosomatik Hausbesuche Formulare Vorsorgen / Früherkennung Kostenpauschalen Impfziffern Die EBM-Leistungsziffern für den Notdienst sind hier gesondert aufgeführt:
  10. 2.356 Abrufe

    Für die Abrechnung der EBM-Ziffern 03362 (geriatrischer Betreuungskomplex im Rahmen des Basisassessment) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der Altersvorgabe ist auch ein sogenannter geriatrischer Versorgungsbedarf notwendig. Dies kann in der Praxissoftware durch eine korrekte ICD-Diagnosenkodierung dokumentiert und an die zuständige KV übermittelt werden. Hier finden Sie Beispiele für mögliche geriatrische Diagnosen als PDF und Word.
  11. 1.353 Abrufe

    Mustervorlage geriatrisches Basisassessment für die Kassenabrechnung der geriatrischen EBM-Ziffern 03360 und 03362 mit Barthel-Index und Timed-up&go-test.
  12. Version Q4 / 2018

    3.761 Abrufe

    Für die Kassenabrechnung im organisierten Notdienst nach EBM stehen die Notfallpauschalen (01210 und 01212) sowie Hausbesuchs-Ziffer 01418 und Wegegelder im Vordergrund. Weitere ärztliche Leistungen können nur im direkten Zusammenhang der Notfalldienstversorgung angesetzt werden. Überblick der aufgeführten Abrechnungsziffern: Notfallpauschalen für ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) Erkrankung 01210 Montag bis Freitag 07.00 – 19.00 Uhr 120 12,79€ 01212 Montag bis Freitag 19.00 – 07.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 195 20,78€ Bagatellerkrankung 01205 Montag bis Freitag 07.00 – 19.00 Uhr 45 4,79€ 01207 Montag bis Freitag 19.00 – 07.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 80 8,52€ Notfallkonsultationspauschalen für telefonischen oder weiteren Arzt-Patienten-Kontakt (APK) 01214 übrige Zeiten 50 5,33€ 01216 19.00 – 22.00 Uhr oder 07.00 – 19.00 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag 140 14,92€ 01218 22.00 – 07.00 Uhr oder 9.00 – 07.00 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag 170 18.11€ Schweregradzuschläge für besonderen Behandlungsaufwand zur GOP 01210 und 01212 01223 Zuschlag GOP 01210 z.B. ·Frakturen Extremitäten proximal des Metacarpus und -tarsus ·Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit < 30min ·Akute tiefe Beinvenenthrombose · Hypertensive Krise 128 13,64€ 01224 Zuschlag GOP 01212 195 20.78€ 01226 Zuschlag GOP 01212 bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern bis vollend. 3 Lj oder Personen mit besonderen Einschränkungen (ICD) 90 9.59€ Wegepauschalen zum Hausbesuch nach GOP 01418 40220 40226 von bis zu 2 km am Tag (8 bis 20 Uhr) 4,20€ in der Nacht (20 bis 8 Uhr) 8,20€ 40222 40228 von 2 km bis 5 km am Tag (8 bis 20 Uhr) 8,20€ In der Nacht (20 bis 8 Uhr) 12,70€ 40224 40230 von mehr als 5 km am Tag (8 bis 20 Uhr) in 12,00€ In der Nacht (20 bis 8 Uhr) 17,20€ Zuschläge zur Wegepauschale 99136 Fahrzeit länger als 30 Minuten, für eine Fahrt am Tag (8 bis 20 Uhr) 10,23€ 99139 in der Nacht (20 bis 8 Uhr) 20,45€ 99240 Entfernung weiter als 10 km im Radius am Tag (8 bis 20 Uhr) 3,00€ 99241 in der Nacht (20 bis 8 Uhr) 3,45€ Häufig abgerechnete Leistungen im Notdienst 01418 Hausbesuch (früher 01411) im organisierten Notfalldienst 778 82,89€ 01413 Mitbesuch 106 11,29€ 01440 Verweilen außerhalb der Praxis, je vollendete 30 min 246 26,21€ 02100 Infusion mindestens 10 Minuten 57 6,07€ 02300 Wundversorgung 5 Min. Dauer – bis zu 5x bei Wunden (ICD T01.*) 57 6,07€ 02301 Kleinchirurgischer Eingriff II (Abszesseröffnung oder Fremdkörperentf.) 129 13,74€ 02302 Kleinchirurgischer Eingriff III (z.B. bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern) 239 25,46€ 02340 Punktion I (z.B. Serom, Hämatom, Bursa) 46 4,90€ 02341 Punktion II (z.B. Gelenke, Ascites zur Entlastung) 117 12,47€ 03330 Spirographie 60 6,39€ 33042 Ultraschall/Sonographische Untersuchung des Abdomens und/oder des Retroperitoneums einschl. der Nieren mittels B-Mode-Verfahren 157 16,73€ 02350 Anlegen stabilisierender Verband 106 11,29€ 32030 Urinuntersuchung mittels Teststreifen 0,50€ 02025 Blutzucker-Teststreifen 1,60€
  13. Wie auch bei einigen anderen Ziffern hat die nun in Kraft tretende EBM Reform auch bei der sogenannten Versichertenpauschale II, also der sogenannten Vertreterpauschale, eine Abwertung bewirkt. Auch wenn wesentliche Voraussetzungen und Bedingungen zur Abrechnung gleich bleiben, sollten Sie ab Oktober auf eine klare Differenzierung der einzelnen Leistungen als Hausarzt achten. Wie auch bei einigen anderen Ziffern hat die nun in Kraft tretende EBM Reform auch bei der sogenannten Versichertenpauschale II, also der sogenannten Vertreterpauschale, eine Abwertung bewirkt. Auch wenn wesentliche Voraussetzungen und Bedingungen zur Abrechnung gleich bleiben, sollten Sie ab Oktober auf eine klare Differenzierung der einzelnen Leistungen als Hausarzt achten. Den ganzen Artikel lesen...
  14. Die geriatrische Versorgung von Patienten in Hausarztpraxen hat durch die EBM-Reform eine deutliche Aufwertung erhalten, wenn auch die Maschen des Betreuungssystems enger gefasst werden. Die Krankenkassen planen, 124 Millionen Euro zusätzlich durch die Differenzierung der EBM Ziffern zu investieren. Das klingt im ersten Moment schön, stellt für Hausärzte aber eine erhebliche Herausforderung im Praxisalltag und in der Verwaltung bzw. Dokumentation und möglicherweise Einschränkung dar. Die geriatrische Versorgung von Patienten in Hausarztpraxen hat durch die EBM-Reform eine deutliche Aufwertung erhalten, wenn auch die Maschen des Betreuungssystems enger gefasst werden. Die Krankenkassen planen, 124 Millionen Euro zusätzlich durch die Differenzierung der EBM Ziffern zu investieren. Das klingt im ersten Moment schön, stellt für Hausärzte aber eine erhebliche Herausforderung im Praxisalltag und in der Verwaltung bzw. Dokumentation und möglicherweise Einschränkung dar. Den ganzen Artikel lesen...
  15. Wenn Sie bis jetzt eventuelle Chronikerpauschalen nach der Ziffer 03212 abgerechnet haben, so müssen Sie gemäß der aktuellen Reform der EBM-Zahlen ab Oktober einiges neu machen. Denn für die Behandlung chronisch Kranker gibt es in Zukunft zwei differenzierte Gebührenordnungspauschalen, die einen bzw. mindestens zwei direkte Arzt-Patienten-Kontakte als Voraussetzung zur Geltendmachung haben. Dabei sollen die Inhalte dieser persönlichen Begegnungen so gestaltet sein, dass unter anderem eine leitliniengerechte Therapie erkennbar ist. Vor allem, wenn Sie als Hausarzt tätig sind, ist allerdings fraglich, ob in dieser Neuregelung der Chronikerpauschalen auch hausarztuntypische Leistungen abgerechnet werden können. Wenn Sie bis jetzt eventuelle Chronikerpauschalen nach der Ziffer 03212 abgerechnet haben, so müssen Sie gemäß der aktuellen Reform der EBM-Zahlen ab Oktober einiges neu machen. Denn für die Behandlung chronisch Kranker gibt es in Zukunft zwei differenzierte Gebührenordnungspauschalen, die einen bzw. mindestens zwei direkte Arzt-Patienten-Kontakte als Voraussetzung zur Geltendmachung haben. Dabei sollen die Inhalte dieser persönlichen Begegnungen so gestaltet sein, dass unter anderem eine leitliniengerechte Therapie erkennbar ist. Vor allem, wenn Sie als Hausarzt tätig sind, ist allerdings fraglich, ob in dieser Neuregelung der Chronikerpauschalen auch hausarztuntypische Leistungen abgerechnet werden können. Den ganzen Artikel lesen...
  16. Hier finden Sie eine handliche Übersicht (pdf) der neuen hausärztlichen EBM-Abrechnugsziffern, welche ab 01.10.2013 nach der EBM-Reform 2013 und 2014 abgerechnet werden können. Hier finden Sie eine handliche Übersicht (pdf) der neuen hausärztlichen EBM-Abrechnugsziffern, welche ab 01.10.2013 nach der EBM-Reform 2013 und 2014 abgerechnet werden können. Den ganzen Artikel lesen...
  17. Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen. Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen. Den ganzen Artikel lesen...
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