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Telematikinfrastruktur - anbinden oder abwarten?


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  • Aktives Mitglied

Da ich hier noch kaum Beiträge zur Telematikinfrastruktur gefunden habe und in mir immer mehr Fragezeichen aufploppen, versuche ich hier mal einen Thread aufzumachen in dem ich alles was man so wissen muss aufgelistet wird. Ich tendiere dazu die Telematikinfrastruktur möglichst lange hinauszuzögern, da zum einen die Kostenübernahme immer noch nicht vollständig erfolgt (die KV-Pauschalen sind nur ein Teil, vor allem auf den laufenden Kosten scheint man sitzen zu bleiben) und da zum anderen mein jetztiger PVS-Provider sich trotz neuer DSGVO (oder vielleicht gerade wegen) komplett aus der Verantwortung stiehlt, sollte durch es durch Online-Anbindung zu einer Datenpanne kommen. Bisher bin ich mit meiner kleinen Allgemeinarztpraxis auch offline ganz gut ausgekommen....
Abgesehen davon dass das Telematik-Thema generell nicht ganz durchdacht ist und Sicherheitsrisiken beinhaltet (siehe https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte) birgt schon alleine die dafür notige Online-Anbindung meines Praxis-Server Gefahren, die man nicht so ohne weiteres eindämmen kann.

Also, vielleicht gibt es hier auch Leute, die das ganze noch möglichst weit hinauszögern oder aber Leute, die meine Bedenken zerstreuen können?

 

Mal zum Stand der Dinge:

Welche Komponenten braucht man für die Anbindung an die Telematik?

  • Konnektor: im Prinzip ein spezieller VPN-Router)
  • E-Health-Kartenterminals: für manche alten Kartenterminals gibt es kostenpflichtige Firmwareupdates, z.B.
  • Mobile Kartenterminals
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • Anpassung PVS
  • VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss
  • Optional: elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)


Bis wann ist die (aktuelle) gesetzliche Pflicht?

Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, steht dass bis zum 30. Juni 2019 keine Honorarkürzungen erfolgen sollen. Ärzte und Psychotherapeuten müssen die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI allerdings bis spätestens 31. März nächsten Jahres verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen.

Können sie das nicht, wird Vertragsärzten das Honorar um ein Prozent gekürzt (siehe § 291 Absatz 2b Satz 14 SGB V).

Quelle: https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php
 

Leider schwingen diverse Anbieter aber schon seit langem die Angstkeule und wollen damit Ärzte zur Vertragsunterzeichnung bewegen, solange es noch keine Konkurrenz gibt.
Und die mit der Zeit weniger werdende KV-Förderung trägt ihren Teil dazu bei.
Ich habe schon mit vielen Ärzten gesprochen, die vor Monaten neue Telematik-Verträge abgeschlossen haben, aber diesen noch nicht verwenden konnten und dementsprechend auch noch keine Förderung erhalten haben.

 

Wie hoch ist die Förderung aktuell ?

image.thumb.png.1f8db2b1d45016dfd6a57a10ae83d539.png

Quelle: https://www.kbv.de/html/30719.php

 

Wieviele Konnektoren sind bisher zugelassen?

Laut meinem letzten Stand sind es 4 Konnektoren. Ich werde diese demnächst hier verlinken.

 

Was passiert nach Ablauf der Frist?

das weiss so genau leider keiner.... aber es gibt Widerstand:
Die Frist wurde bereits von Ende 2018 auf März 2019 verlängert auch dank einer Petition (siehe: Petition 83509).
 

Was kann man tun?

 

  • Unbedingt das Kleingedruckte in den Verträge lesen, die man mit dem Anbieter geschlossen hat:
    In den Verträgen, die ich bisher gesehen habe, versuchten die Anbieter jegliche Haftung für Hackerangriffe auszuschließen.

 

Meine persönlichen Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann?

  1. Muss man alle benötigten Komponenten auf einmal bestellen, um die Förderung zu bekommen?
    Oder kann man zum Beispiel erstmal nur das SMC-B-Kartenterminal bestellen und sich erstatten lassen?
  2. Ist ohne VSDM - also die Online-Prüfung der Stammdaten - auch kein Einlesen der Gesundheitskarte im PVS (und damit eine Abrechnung) mehr möglich?
  3. Welche Nachteile außer der Honorarkürzung hat man sonst noch wenn man offline bleibt? (Arztrbriefe, Medikationsplan sind ja erst noch in Entwicklung)
  4. Was passiert wenn ein Konnektor gestohlen wird?
  5. Muss man updatefähige Kartenterminal bis 31.12.2018 updaten und gibt es wirklich keine Updates mehr für das ORGA 930 M mehr?
    Laut dieser Anzeige ist das angeblich so: https://www.doccheckshop.de/Angebote/Kartenlesegeraete-OPB1/

 

Hoffe auf rege Diskussion!
 

 

Update 30.01.2019:

 

Update 04.02.2019:

 

bearbeitet von DoktaBob
Update 04.02.2019
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  • Experte

Hallo @DoktaBob,

das Thema Telematik und die Anbindung ist auch für unsere Praxen schwierig. Ich habe für uns entschieden, dass wir die Anbindung zur Wahrung der Förderung durchführen, aber unter der Voraussetzung, dass wir das alte Verfahren trotzdem noch nutzen können.

Die meisten PVS können ja zwei Lesegeräte ansprechen, so dass wir vermieden möchten, dass das neue Verfahren den Praxisablauf stört. Scheinbar gibt es noch "satte" Verzögerungen beim Stammdatenabgleich.

Am 17.12.2018 um 17:44 schrieb DoktaBob:

Meine persönlichen Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann?

  1. Muss man alle benötigten Komponenten auf einmal bestellen, um die Förderung zu bekommen?
    Oder kann man zum Beispiel erstmal nur das SMC-B-Kartenterminal bestellen und sich erstatten lassen?
  2. Ist ohne VSDM - also die Online-Prüfung der Stammdaten - auch kein Einlesen der Gesundheitskarte im PVS (und damit eine Abrechnung) mehr möglich?
  3. Welche Nachteile außer der Honorarkürzung hat man sonst noch wenn man offline bleibt? (Arztrbriefe, Medikationsplan sind ja erst noch in Entwicklung)
  4. Was passiert wenn ein Konnektor gestohlen wird?
  5. Muss man updatefähige Kartenterminal bis 31.12.2018 updaten und gibt es wirklich keine Updates mehr für das ORGA 930 M mehr?
    Laut dieser Anzeige ist das angeblich so: https://www.doccheckshop.de/Angebote/Kartenlesegeraete-OPB1/

1. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Stammdatenabgleich erfolgreich durchgeführt werden. Hierzu benötigt man mindestens:

  • einen Konnektor, über den die Praxis an die TI angebunden wird
  • mindestens ein Kartenterminal
  •  einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung
  • einen VPN-Zugangsdienst zur TI
  • ein Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS)

Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Telematikinfrastruktur_Anbindung.pdf

2. Die Abrechnung ist auch weiterhin ohne VSDM / Stammdatenabgleich weiterhin möglich

3. Nachteile bei fehlender Anbindung: Ausser der (möglichen) Honorarkürzung sind derzeit keine weiteren Anwendungen tatsächlich im Einsatz. Die Entwicklung wird sich wahrscheinlich auch ein paar Quartale noch hinziehen. Ich persönlich denke aber, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt plötzlich viele Anwendungen verfügbar sein werden. Abwarten kann aber nicht schaden ?

4. Diebstahl des Konnektors: ohne Praxisausweis kann man mit dem Konnektor nichts anfangen. Sollte auch der Praxisausweis gestohlen sein, könnte jemand theoretisch ein "Stammdatenabgleich" vornehmen. Eine Missbrauch der digitale Signatur z.B. für Arztbriefe ist nur mit dem Arztausweis und der zugehörigen PIN möglich.

5. Updates Kartenterminals: Ich empfinde dieses Verhalten, dass man ein Update nur bis zum 31.12.2018 erwerben darf, erpresserisch. So fühlt sich ja auch eine Buchung bei Booking.com u.a. an ? Die Förderung bleibt ja nachher gleich, so dass ich auch hier abwarten würde. Konkret haben wir keine Updates unserer Hausbesuchslesegeräte durchgeführt, da ich Sorge habe, dass dann das alte Einleseverfahren nicht mehr funktioniert.

Viele Grüße

Ralph Jäger

Praxisinformation_Telematikinfrastruktur_Anbindung.pdf

Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf

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  • Aktives Mitglied

Vielen Dank für die Antworten.

Am 19.12.2018 um 10:47 schrieb Ralph Jäger:

Ich habe für uns entschieden, dass wir die Anbindung zur Wahrung der Förderung durchführen, aber unter der Voraussetzung, dass wir das alte Verfahren trotzdem noch nutzen können. 

Wie haben Sie das konkret gemacht? Haben sie das vertraglich vereinbart?

Die Frist zur Beantragung läuft ja Märzt 2019 aus. Man bekommt demnach auch die Förderung, wenn das System erst danach in Betrieb geht und reibungslos funktioniert. Jedoch reduziert sich im Verlauf der Förderbetrag mit der Zeit.
Bis jetzt haben sich die meisten Anbieter der Förderquote (nach unten) angepasst.
Ich habe auch schon von der Empfehlung gehört, in die Verträge zur Anbindung an die Telematik einen Passus reinzuschreiben, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn die Förderung zu 100% kostendeckend ist.
Hat das jemand schon gemacht? Wie sieht so etwas konkret aus? Machen da die Anbieter überhaupt mit?
 

Am 19.12.2018 um 10:47 schrieb Ralph Jäger:

2. Die Abrechnung ist auch weiterhin ohne VSDM / Stammdatenabgleich weiterhin möglich 

Klar, das Abrechnungsprogramm wird wahrscheinlich nicht meckern. Und solange man die Karten offline noch einlesen kann, wird in der PVS auch der Patientenkontakt gespeichert. Wenn ich aber meine stationären Kartenterminals Update, wird die Karte ja wahrscheinlich nur dann eingelesen, wenn eine Online-Anbindung an die TI zum Datenabgleich vorhanden ist. Wenn ich aber den Patientenkontakt nicht mehr richtig dokumentieren kann, befürchte ich könnte es auch Probleme bei der Abrechnung geben. Man sollte auf jeden Fall ein altes Kartenlesegerät behalten, für den Fall dass....

 

Am 19.12.2018 um 10:47 schrieb Ralph Jäger:

4. Diebstahl des Konnektors: ohne Praxisausweis kann man mit dem Konnektor nichts anfangen. Sollte auch der Praxisausweis gestohlen sein, könnte jemand theoretisch ein "Stammdatenabgleich" vornehmen. Eine Missbrauch der digitale Signatur z.B. für Arztbriefe ist nur mit dem Arztausweis und der zugehörigen PIN möglich.

Ist jeder Konnektor spezifisch für den Arztausweis registriert. Oder könnte ein anderer Arzt mit seinem Auswei und einem fremden Konnektor auf die Telematikinfrastruktur zugreifen? (Schwarze Schafe gibt es leider genug auch unter uns Ärzten)...

 

Am 19.12.2018 um 10:47 schrieb Ralph Jäger:

5. Updates Kartenterminals: Ich empfinde dieses Verhalten, dass man ein Update nur bis zum 31.12.2018 erwerben darf, erpresserisch.

Ja, diese Anzeige hat mich auch ziemlich verwirrt und mindesten eine Stunde Kopfzebrechen gekostet.
Ich habe bei der KVB nach mehreren Telefonaten, dann aber die erlösende Auskunft bekommen, dass man auch bei den Kartenterminal-Updates bis Ende März '19 warten kann.
Die Anzeige wurde inwzischen von der Webseite genommen. War schon kurz davor es der Wettbewerbszentrale zu melden....

vor 32 Minuten schrieb dr_x:

Unbedingt abwarten: bestellen kann man ja immer noch bis Ende März 2019.

Vielleicht verändern die Musterklagen ja noch etwas. 

Seh ich genauso.... Das letzte Wort ist noch lange nicht  gesprochen.


 

Ohne jetzt einen neuen Thread aufmachen zu wollen:
Wie sieht es mit normalem Internetsurfen aus, wenn man an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist?
Gibt es so etwas wie einen Proxy oder geschütztes Internet?
Das wäre momentan der einzige Vorteil für mich...

KV-Safenet kann das ja nicht. Internetsurfen und KV-SafeNet sind zwei verschieden paar Schuhe... und ich kenne leider viele Kollegen, die beides gleichzeitig nutzen und glauben das Wort "Safe" in KV-SafeNet stehe für sicheres Internetsurfen....

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  • Experte

Gerne, es ist ja ein sehr relevantes Thema mit vielen offenen Fragen.

Bezüglich der Möglichkeit, das alte KVK-Verfahren zu nutzen:

Am 22.12.2018 um 18:57 schrieb DoktaBob:

Wie haben Sie das konkret gemacht? Haben sie das vertraglich vereinbart?

Wir haben das nicht vertraglich vereinbart, da wir als Praxissoftware einen kleinen Anbieter gewählt haben, in dem wir viel weniger juristisch eingreifen müssen ? Ehrlich gesagt, habe ich auch den Eindruck, dass die großen PVS-Anbieter sich nicht auf eine solche Regelung einlassen würden.

Am 22.12.2018 um 18:57 schrieb DoktaBob:

Klar, das Abrechnungsprogramm wird wahrscheinlich nicht meckern. Und solange man die Karten offline noch einlesen kann, wird in der PVS auch der Patientenkontakt gespeichert. Wenn ich aber meine stationären Kartenterminals Update, wird die Karte ja wahrscheinlich nur dann eingelesen, wenn eine Online-Anbindung an die TI zum Datenabgleich vorhanden ist.

Der Trick, den wir versuchen anzuwenden ist, dass wir die KVK-Lesegeräte so belassen, wie sie sind und zusätzlich ein KVK-Lesegerät für den Stammdatenabgleich installieren. Meine Vorstellung ist, dass wir dann die Stabilität und Praktikabilität des neuen Verfahrens ohne Risiko testen können.

Ob sich das dann so bewahrheitet ist natürlich eine andere Frage ....

Am 22.12.2018 um 18:57 schrieb DoktaBob:

Wie sieht es mit normalem Internetsurfen aus, wenn man an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist?
Gibt es so etwas wie einen Proxy oder geschütztes Internet?
Das wäre momentan der einzige Vorteil für mich...

Im KV-Safenet gibt es keine Möglichkeit für einen geschützten Internetzugang.

Es gab mal einen Anbieter (ich glaube es war die Compugroup), die einen sicheren Internetzugang via Proxy angeboten hat. So wirklich hat es leider nicht funktioniert, da die Verbindung sehr langsam war und die Sicherheit nicht eingestellt werden konnte. Zum Beispiel ließ sich dadurch keine Online-Anbindung an das Labor oder die HAEVG durchführen.

Das Thema Sicherheit ist auch für uns aber zunehmend bedeutsam: wir möchten einerseits freien Internetzugang für alle Mitarbeiter ermöglichen und andererseits werden wir natürlich auch mit Trojanern per Mail oder auch beim Surfen konfrontiert. Das kann am Benutzerverhalten liegen, ist aber auch manchmal schwer als Normalbenutzer zu erkennen.

Unsere Lösung in dieser Hinsicht ist derzeit:

  • Deaktivierung des Internet-Explorer ? (per Gruppenrichtlinien im Windows Netzwerk)
  • Ein regelmäßig aktualisierter Browser (zum Beispiel Firefox oder auch Google Chrome für Unternehmen im Privaten Surfmodus, alternativ würde auch der sichere Browser "Brave" funktionieren)
  • Professionelle Firewall: bei uns Fortigates in allen Praxen (alternativ Sophos).

Vor allem die Firewall hat sich bewährt, um die Trojaner, die auch per Mail eintrudeln, zu entfernen. Gleichzeitig war ich persönlich erschrocken, was sich schon auf den PCs alles befindet ? Das Surfen ist weiterhin flink und kann auf die einzelnen Bedürfnisse fein eingestellt werden.

Unsere Erfahrungen mit einer Home-Consumer-Firewall, wie zum Beispiel in der Fritz-Box, sind eher schlecht:

  • Webseiten und Verbindungen von Trojanern mit sogenannten Command-and-Control-Servern werden fast immer mit SSL abgesichert: dies kann zum Beispiel die Fritzbox nicht "aufbrechen" und untersuchen
  • die VPN-Anbindungen mit der Fritzbox ist begrenzt. Sie ist zwar einfach einzurichten, aber eher instabil und von der Leistung eingeschränkt
  • da unsere Telefonanlage komplett auf VoIP aus der "Cloud" aufbaut, muss der Datenverkehr priorisiert werden: hier hat die Fritzbox noch ein paar Fehler und deutliche Grenzen

Nutzen Sie eine Firewall für den sicheren Internetzugang oder haben Sie einen dedizierten PC für das Surfen (wie es bisweilen von der KV empfohlen wird)?

Viele Grüße

Ralph Jäger

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  • Aktives Mitglied

 

 

 

vor 5 Stunden schrieb Ralph Jäger:

Professionelle Firewall: bei uns Fortigates in allen Praxen (alternativ Sophos).

Das hört sich interessant an. Aber es klingt auch nicht billig.... und da sind wir wieder bei der Finanzierung? In den KV-Förderbeiträgen werden solche Kosten (also für Firewalls, evlt. externe Dienstleister, etc.) leider nicht berücksichtigt. Diese machen aber vermutlich den größten Teil der laufenden Kosten aus.

Können Sie mir sagen, wieviel Fortigates oder Sophos für eine Einzelpraxis kostet?
Und wie sieht es mit der Haftung aus? Haftet der Dienstleister, der die Firewall bei mir installiert und wartet mit, wenn es zu einem Datenleck kommt? Schauen Sie doch mal in Ihrem Vertrag nach. In den meisten Verträgen, die ich bisher gesehen habe, nehmen sich die Dienstleister aus der Haftung heraus.....

vor 5 Stunden schrieb Ralph Jäger:

Unsere Erfahrungen mit einer Home-Consumer-Firewall, wie zum Beispiel in der Fritz-Box, sind eher schlecht:

  • Webseiten und Verbindungen von Trojanern mit sogenannten Command-and-Control-Servern werden fast immer mit SSL abgesichert: dies kann zum Beispiel die Fritzbox nicht "aufbrechen" und untersuchen
  • die VPN-Anbindungen mit der Fritzbox ist begrenzt. Sie ist zwar einfach einzurichten, aber eher instabil und von der Leistung eingeschränkt
  • da unsere Telefonanlage komplett auf VoIP aus der "Cloud" aufbaut, muss der Datenverkehr priorisiert werden: hier hat die Fritzbox noch ein paar Fehler und deutliche Grenzen

Kann ich genauso unterschreiben.....
Zu Hause verwende ich eine selbstgebaute OpenSource-Firewall basierend auf OPNsense (https://www.admin-magazin.de/Das-Heft/2016/12/Freie-Firewall-OPNSense) in einem APU2-Board (https://administrator.de/wissen/preiswerte-vpn-fähige-firewall-eigenbau-fertiggerät-149915.html):
Das funktioniert sehr gut und vor allem weiß ich auch genau, was das Teil so macht.
In der Arztpraxis verwende ich diese DIY-Firewall auch für den dedizierten "Internet-PC". Ich habe gerade mal den Unterschied zu Sophos oder Fortigates verglichen: Theoretisch müsste ich mit dieser Firewall ein annähernd gleiches Sicherheitslevel erreichen können, wie mit den kommerziellen Produkten. Praktisch traue ich mich aber noch nicht, die anderen PCs in meinen Praxisnetzwerk damit ins Internet anzuschließen, da es eben eine DIY-Lösung ist und ich Haftungsrisiken vermeiden möchte.... Lieber würde ich die Haftung da an einen Dienstleister abgeben, aber wie gesagt, kenne noch keinen der nicht nur die Installation und Wartung, sondern auch die Haftung mit übernimmt... und das zu einem bezahlbaren Preis.

 

vor 5 Stunden schrieb Ralph Jäger:

Nutzen Sie eine Firewall für den sicheren Internetzugang oder haben Sie einen dedizierten PC für das Surfen (wie es bisweilen von der KV empfohlen wird)?

Ja, so machen wir es bisher. Aber das ist natürlich sehr umständlich. Außerdem gibt es auch hier ein Sicherheitsproblem: Die Abrechnung wird von der KV nur noch online empfangen. D.h. man muss die verschlüsselten Abrechnungsdateien mit einen USB-Stick auf den am Internet angeschlossenen dedizierten PC bringen, und damit kann dieser USB-Stick kann also immer noch als Einfallstor mißbraucht werden.... wenn auch das Risiko hier durch regelmäßige Upates, Firewall, Antivirusscans, etc. am "Internet-PC" relativ gering ist.

 

 

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  • Experte

Gutes neues Jahr @DoktaBob ?

Die Firewall-Lösung auf Open-Source-Basis empfinde ich persönlich auch sympathischer, allerdings ist die Bedienung dementsprechend gewöhnungsbedürftig. Das Sicherheitsniveau ist jedoch bei optimaler Einstellung vergleichbar...

Ich habe mich für die Fortigate-Lösung entschieden, da ich sicherstellen wollte, dass auch beteiligte Software IT-Dienstleister die Firewall ohne meine Anwesenheit einrichten können. Da kommt es natürlich auf die Firma und Mitarbeiter an...

Letztendlich bin ich aber doch über die kommerzielle Lösung froh, da es einen deutlich geringeren Arbeitsaufwand bedeutet und diese wirklich zuverlässig sind. In Sachen Qualität muss man schon sagen, dass die kommerziellen Datenbanken zum Thema Virensignaturen / Phishing-Domains und IP-Adressen doch den Open-Source Pendants (gefühlt) überlegen sind.

Wir haben ein Angebot für 760€ zzgl. MwSt (ink. 1 Jahres-Update) erhalten und uns für das 3-Jahres-Update für 1.040€ pro Fortigate entschieden.

Das Thema Haftungsausschluss empfinde ich schwierig, vielleicht ist der Ansatz der Einhaltung bzw. Nicht-Fahrlässigkeit nach DSGVO besser: "es werden Maßnahme ergriffen, um den Datenschutz sicherzustellen".

Viele Grüße

Ralph Jäger

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  • 2 weeks later...

Es gibt auch ein kommendes funktionelles Problem mit dem Einlesen der aktuell gültigen EGKs.

Wenn ein Patient bei einem Arzt, der die TI mit dem Stammdatenausgleich schon einsetzt, hat einlesen lassen, dann werden auf dieser Karte 2 BITs gesetzt, die dann ein Einlesen auf den "alten Geräten" nicht mehr zulassen.

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Folgender Vorgang:

  • Seit dem 01.01.2019 sind ja offiziell nur noch die "G2"-Karten gültig
    • Diese können mit den meisten stationären Lesegeräten alter Art eingelesen werden.
    • Dabei passiert sonst nichts
       
  • Wenn aber ein Patient in eine Praxis mit laufender TI geht und die Karte mit einem neuen TI-Kartenleser eingelesen wird
    • dann wird der sogenannte Stammdatenabgleich (VSDM) online durchgeführt
    • die Karteninhalte werden auf Korrektheit geprüft
    • ggf. werden Daten aktualisiert
  • Auf jeden Fall werden aber auf de Karte 2 BITs vom offenen Bereich in einen geschützten Bereich umgeschrieben
    • Eine solche G2-Karte ist dann mit den "alten Kartenlesern" nicht mehr lesbar/ nutzbar ! ?
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