Experte Ralph Jäger Geschrieben 18 Mai 2015 Experte Share Geschrieben 18 Mai 2015 Bietet Ihr eine Samstagssprechstunde oder andere erweiterte Öffnungszeiten, zum Beispiel abends, an? Die von uns vor der EBM-Reform eingeführte Samstagssprechstunde ist sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten sehr beliebt. Wir haben immer noch Samstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr offen, meistens ist um 12:00 bis 12:30 Uhr Schluß. Dafür beenden wir den Freitag schon um 12:00 Uhr. Insgesamt eine Win-Win-Situation, da es angenehmes Arbeiten bedeutet und die Patienten von der erweiterten Serviceleistung begeistert sind. Jetzt stellt sich häufiger die Frage, ob man diese Serviceleistung, aufgrund mangelnder Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM und GOÄ, aufgeben sollte. Vorteile für Patienten für einige Patienten (z.B. Fernfahrer, lange Arbeitszeiten) sind erweiterte Sprechzeiten, vor allem am Wochenende, die einzige Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen Kinder: die Symptome von Erkrankungen bei Kindern werden oft zum Wochenende stärker bzw. bewusster wahrgenommen. Auch ist der Arztbesuch dann auch leichter möglich, falls beide Elternteile arbeiten oder nur ein Auto verfügbar ist. Wunden: Patienten mit akuten und chronischen Wunden müssen nicht 2 Tage ohne fachgerechte Versorgung auskommen Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte EBM: vor der EBM-Reform wurde die Samstagsziffer 01102 außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Zwischenzeitlich fließt diese Ziffer in das RLV ein, dass meistens sowieso ausgeschöpft ist. GOÄ: bei Privatpatienten kann man den Wochenendzuschlag "D" nur mit 50% ansetzen, dass entspricht einem Zuschlag von 6,41€ HZV: interessanter wird es bei Patienten, die in Selektivverträge (Hausarztprogramm / Facharztprogramm) eingeschrieben sind: hier existiert ein möglicher Zuschlag "01100", der mit 25€ vergütet wird. Dieser kann allerdings nur bei einer unvorhergesehener Inanspruchnahme, ausserhalb einer Terminsprechstunde, abgerechnet werden. Müsste dann die Samstagssprechstunde als Notfallsprechstunde deklariert werden? Könnte dann die 01100 abgerechnet werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luedicke Geschrieben 19 Mai 2015 Share Geschrieben 19 Mai 2015 Ich mache das nicht. Es untergräbt den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der in meiner Region (Hessen) zentral an ÄBD-Zentralen geleistet wird. Öffne ich parallel dazu, fehlen dem ÄBD die Patienten und er arbeitet unwirtschaftlich. Am Ende kann das das Aus für den organisierten Notdienst und den Rückfall in kleinteilige Vertretungsregelungen mit dutzenden Diensten im Jahr für mich bedeuten. Das möchte ich auf keinen Fall.Meine Patienten kommen mit normalen Öffnungszeiten seit Jahren gut zu Recht. Über zuwenige Patienten kann ich nicht klagen. Im Gegenteil. Wir sollten auch bedenken, dass Hausärzte eine immer knapper werdende Ressource sind. Eine 6-Tage Woche fmit Abendsprechstunde finde ich nicht attraktiv. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 19 Mai 2015 Autor Experte Share Geschrieben 19 Mai 2015 Die Gedankengänge kann ich nachvollziehen.Bei uns wird der ärztlicher Bereitschaftsdienst auch zentral koordiniert. Allerdings existiert in unserer Raumschaft nur ein zentraler "Präsenzdienst" in einer Notfallpraxis, die 20km entfernt ist. Der Fahrdienst wird wieder auf die einzelnen Ärzte mit einem kleineren Einzugsgebiet aufgeteilt.Die Ärzte, die einen solchen Dienst in der Notfallpraxis leisten, beschweren sich regelhaft über zu viele Patienten. Möglicherweise spielt auch hier die Mindestvergütung eine Rolle?Wäre ich alleine in der Praxis, würde ich auch eine Samstags- und auch Abendsprechstunde nicht anbieten können. Wir können dankbar sein, dass wir in unserer (überörtlichen) Gemeinschaftspraxis über genügen ärztliche Ressourcen verfügen.Die Ärztin / der Arzt, der am Samstag arbeitet, erhält zudem einen Zuschlag von 50% auf die Arbeitszeit, es ist nicht unbeliebt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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