Aktives Mitglied awo Geschrieben 21 März 2018 Aktives Mitglied Share Geschrieben 21 März 2018 Hallo, ich rechne seit kurzem für eine Radiologische Praxis ab, kann ich bei jedem radiologischen Befundbericht die GOÄ 75 ansetzen, wenn ja, kann ich auch Porto ( 70 Cent) abrechnen ? Danke ! Andrea Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied luschae Geschrieben 25 März 2018 Aktives Mitglied Share Geschrieben 25 März 2018 Hallo, Sie meinen wenn die Berichte an eine Praxis versendet werden ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied awo Geschrieben 25 März 2018 Autor Aktives Mitglied Share Geschrieben 25 März 2018 Ja, an den Hausarzt oder an den überweisenden Facharzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied luschae Geschrieben 25 März 2018 Aktives Mitglied Share Geschrieben 25 März 2018 die GOÄ Ziffer 75 ist auf alle Fälle gerechtfertigt .... beim Porto gibt es bei einigen Kassen Probleme . Ich würde das mit dem Chef abklären .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied pgrimm Geschrieben 26 März 2018 Aktives Mitglied Share Geschrieben 26 März 2018 Das sehe ich anders: Der Befundbericht ist integrierter Bestandteil der Untersuchungsziffer und kann in diesem Fall nicht abgerechnet werden. Das Porto dagegen schon Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied luschae Geschrieben 26 März 2018 Aktives Mitglied Share Geschrieben 26 März 2018 ein eincher Befundberich ja , aber bei ausführlichen Befunden , MRT Befunde usw. ist die 75 angebracht. Ich war selbst sehr lange PrivatPat. .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied Dr. W. Mildenberger Geschrieben 9 April 2018 Aktives Mitglied Share Geschrieben 9 April 2018 Am 25.3.2018 um 16:59 schrieb luschae: die GOÄ Ziffer 75 ist auf alle Fälle gerechtfertigt .... beim Porto gibt es bei einigen Kassen Probleme . Ich würde das mit dem Chef abklären .... Ein Blick in die GOÄ beantwortet doch das eine oder andere Rätselraten: Die Legende zu GOP 75: "ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angabe zur Anamnese, ... epikritische Bewertung und ggf. zur Therapie. Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zu grunde liegende Leistung abgegolten." Also beantwortet sich die Frage: Am 21.3.2018 um 20:07 schrieb awo: kann ich bei jedem radiologischen Befundbericht die GOÄ 75 ansetzen? nein, nicht bei jedem radiologischen Befundbericht, sondern nur bei aussergewöhnlich ausführlichen Berichten, die wie ein Arztbrief gegliedert sind und neben Anamnese auch eine epikritische Berwertung enthalten. Dies dürfte bei radiologischen Befunden eher die Ausnahme und sicher nicht die Regel sein... Zum Thema Porto: das sind klassische Auslagen nach §10 Absatz (1) Punkt 2 der GOÄ, die unter Beachtung von Absatz (3) selbstverständlich berechnungsfähig sind. Probleme mit den Kassen wären für mich nicht nachvollziehbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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