Aktives Mitglied Susemarie Geschrieben 30 Januar 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 30 Januar 2017 Hallo zusammen, Ich habe mir eine Analogziffer zur 30 erstellt. Leider wird diese Ziffer immer, wie auch die 34, automatisch von der AXA durch eine 3 ersetzt. Wie kann ich das so begründen das es bei der Kasse durchgeht? Schon mal vielen Dank im Voraus für die Hilfe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied keine-ahnung Geschrieben 17 Februar 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 17 Februar 2017 Hallo, GOP 34, insbesondere GOP 30 sind schon recht speziell und detailliert in der GOÄ ausformuliert. Da müssten Sie etwas konkreter werden, was genau Sie damit "analog" zum Ansatz bringen wollen. LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied Susemarie Geschrieben 19 Februar 2017 Autor Aktives Mitglied Share Geschrieben 19 Februar 2017 Hallo, danke das Sie antworten. Es geht mir speziell darum eine Analogziffer zur 30, also homöopathische Erstanamnese, anzulegen. Das Problem ist eben die AXA Versicherung. Die streichen ja von Hause aus alle Analogziffern und die 34 und ersetzen beide durch die 3. Ich suche jetzt Begründungen für beide Ziffern die eine Abrechnung rechtfertigen. Ich hoffe ich habe mein Anliegen klar gemacht. Es ist schwierig das auszuformulieren. Schon mal vielen Dank. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied Dr. W. Mildenberger Geschrieben 20 Februar 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 20 Februar 2017 Empfehle dazu einen Kommentar der GOÄ, z.B. in Buchform. So geht z.B, das "Gebühren-Handbuch 2016" aus dem Medical-Tribune Verlag relativ detailiert auf genau das Thema ein (Seite 1527ff), z.B. bei Bachblüten-Therapie, Umweltmedizinische Erst- ind Folgeanamnese, Ayurveda, TCM usw. Wichtig zu bedenken ist, dass Sie den Behandlungsvertrag mit dem Patienten und nicht mit seiner Versicherung eingehen. Sofern Ihre Rechnung korrekt(!) nach GOÄ erstellt wurde und sie den Pat. darauf hingewiesen haben, dass er möglicherweise keinen Versicherungsschutz auf Nicht-Schulmedizinische Leistungen hat (ja, es gibt auch für Privatpatienten IGeL !) , kann es Ihnen (fast) egal sein, was die Versicherung dem Pat. erstattet, zahlungspflichtig ist der Pat., nicht seine Versicherung... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied Susemarie Geschrieben 19 März 2017 Autor Aktives Mitglied Share Geschrieben 19 März 2017 Hallo Dr. Mildenberger, vielen Dank für Ihre Auslegungen. Ja wir haben einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten gemacht. Aber Sie wissen ja sicherlich wie das ist, man versucht immer alles um ja alles erstattet zu bekommen. Also mache ich mir in Zukunft keine Arbeit mehr mit Diskussionen und verweise auf den Vertrag, der unterschrieben wurde. Vielen Dank und schönen Sonntag Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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