Gast Anonym Geschrieben 26 Januar 2016 Share Geschrieben 26 Januar 2016 Kann ich den Zuschlag A (Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen) bei telefonischen Kontakt in der Nacht abrechnen? Anonym beigetragen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 26 Januar 2016 Experte Share Geschrieben 26 Januar 2016 Hallo, im ärztlichen Bereitschaftsdienst kannst Du, da ja keine Sprechstunde stattfindet, einige Zuschläge bei der Privatabrechnung nach GOÄ hinzufügen: Zuschläge für die GOÄ-Ziffern 1-8 (bei Deiner Frage kann Du ja die Leistungsziffer 1 oder 3 abrechnen) sind: A: außerhalb der Sprechstunde (4,08€), nicht neben B, C und D B: zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr (10,49€) C: zwischen 22 und 6 Uhr (18,65€) D: an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen (12,82€), zusätzclich B oder C möglich Bitte beachte: Die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Sie dürfen unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 nicht berechnet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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