Gast thomas Geschrieben 1 Mai 2015 Share Geschrieben 1 Mai 2015 Hallo, eine unserer MFAs ist bald mit der Ausbildung zur VERAH fertig. Wir diskutieren derzeitig eine Gehaltserhöhung. Gibt es da Anhaltspunkte? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 2 Mai 2015 Experte Share Geschrieben 2 Mai 2015 Die Ausbildung zur VERAH umfasst 160 Stunden, so dass sie nach Tarifvertrag dann automatisch in Tarifgruppe IV eingestuft werden müsste. Ich denke, dass es relevant ist, ob die VERAH-Tätigkeit dann auch im Alltag "gelebt" wird: wurde die Fortbildung nur gemacht um eine Gehaltserhöhung zu erhalten oder kann die VERAH dann auch tatsächlich eigenständig arbeiten (Hausbesuche, Wundversorgung, Pracman) etc. Die VERAH-Ausbildung führte bei uns dazu, dass die MFA sich auch zunehmend trauen, eigenständige Aufgaben (auch medizinische) zu übernehmen. Wenn dies konsequent umgesetzt wird und die Chefs das zulassen, dann ist Tarifgruppe IV sicherlich gerechtfertigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast thomas Geschrieben 4 Mai 2015 Share Geschrieben 4 Mai 2015 Am besten wäre es, wenn die Erstkraft / Praxismanagerin gleichzeitig VERAH ist.... macht am meisten Sinn. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anonym Geschrieben 13 September 2016 Share Geschrieben 13 September 2016 Am 4. Mai 2015 um 19:26 schrieb thomas: Am besten wäre es, wenn die Erstkraft / Praxismanagerin gleichzeitig VERAH ist.... macht am meisten Sinn. Meine Kollegin ist Praxismanagerin und gleichzeitig VERAH, die beneide ich nicht. Die macht alles: Dienstplan, Hausbesuche, Wunden und QM. Ich wollte schon gerne die VERAH-Ausbildung machen, aber es darf nur eine MFA in der Praxis VERAH sein. Und das ist halt die Praxismanagerin dann... Anonym beigetragen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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