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  1. Hallo Stefanie, in welchem Bundesland arbeitest Du? Die Abrechnungsziffern im Hausarztvertrag sind hier etwas unterschiedlich, z.B. in Baden-Württemberg ist der Hausbesuch in der Pauschale enthalten. Es gibt in BW eine Zusatzpauschale P5 mit der Abrechnungsziffer 0008 für die Betreuung von Patienten in Pflegeheimen, die einmal pro Quartal angesetzt werden kann. Des weiteren solltest Du bei der KV beachten, ob Du nicht bei einer Anforderung die EBM-Ziffer 01415 ansetzen kannst, wenn ein dringender Hausbesuch angefordert wurde: EBM 01415 Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt LG Ralph
  2. Hallo Frau Hermanek, ja, die Gesprächsziffer 03230 nach EBM kann man nur in Höhe der Hälfte der Behandlungsfälle im Quartal abrechnen. Eine Überschreitung wird nicht vergütet. LG Ralph Jäger
  3. Hallo zusammen, weiss jemand wie häufig ich die Gesprächsziffer 03230 abrechnen darf? Mir war so als ob man 50% der Patienten abrechnen darf. Jetzt finde ich aber nichts mehr dazu. Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen. S. Hermanek
  4. Hallo Alex, diesen Artikel hatte ich auch gelesen und war völlig perplex... Ich sehe das auch so, dass die Vergütung nach EBM ein Witz ist, vor allem, weil sie einfach die Realität in der Arztpraxis widerspiegelt. Es ist irgendwie ein Mischmasch aus Pauschalen und dann wieder minimale Einzelbeträge. Besteht der Personalmangel bei euch als Mangel an Ärztinnen / Ärzten oder an MFA's?
  5. Hallo Thomas, da wurden in der Ärztezeitung http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/920308/medikationsplan-muehe-geld-aerzte.html aus den Punkten gleich Cent gemacht... Aber selbst wenn der Zuschlag ebenfalls 4,- Euro beträgt, ist und bleibt es ein Witz. Danke für die konkrete Auflistung (GOP usw.) Dazu fehlte mir beim Schreiben des ersten Beitrags die Lust Ich hatte irgendwo gelesen, dass es bei der Abrechnung über HzV-Verträge, je nach Krankenkasse, verschiedene Vergütungen gibt (Von Beträge zwischen 25,- und 80,-? Euro war da die Rede.) Das war allerdings vor Bekanntgabe der EBM-Vergütung. Inwiefern das tatsächlich der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ist in meinem Fall auch irrelevant, da wir an keinem HzV-Programm teilnehmen. Wäre bei bestimmten Programmen oder Vertragsmöglichkeiten sicherlich lohnenswert, ist jedoch wegen permanenten Personalmangels nicht durchführbar. Aber das ist eine andere Geschichte. Lg Alex
  6. Hallo Alex, Ich kann nur zustimmen. Es ärgert mich, dass man für alle möglichen Tätigkeiten oder Umstände (Chroniker) kleine Eurobeträge mit Hilfe einer komplexen Abrechnungssystematik (EBM) erhält. Ein gut geführter Medikationsplan ist zeitaufwendig und muss in Ruhe mit den Patienten und Angehörigen besprochen werden. Dass dieser für die medizinische Versorgung der Patienten sinnvoll ist, ist klar. Entsprechend sollte auch dieser Aufwand in der Vergütung berücksichtigt werden. So wie ich es aber verstanden habe, erhält man sowohl für die Patientengruppen "Chroniker" und "Nicht-Chroniker" jeweils 4€ pro Jahr: bei Nicht-Chroniker mittels der Ziffer 01630 (muss extra angesetzt werden) bei Chroniker als pauschalen Zuschlag 03222 zur EBM-Ziffer 03220, der mit 10 Punkten bewertet (ca. ein Euro) ist. Dieser Zuschlag wird automatisch von der KV zugesetzt. Wenigstens werden diese Leistungen extrabudgetär vergütet. http://www.kbv.de/media/sp/2016_09_29_Praxisinformation_Medikationsplan.pdf Gibt es eigentlich auch einen Zuschlag oder Vergütung für Patienten in den Selektivverträgen, also im Hausarzt- oder Facharztprogramm? Oder ist etwas geplant?
  7. Mit Spannung habe ich auf die Veröffentlichung der Vergütung für den Medikationsplan erwartet. Was man jetzt lesen darf, ist wie ein Schlag ins Gesicht. 4 Euro im Jahr! für Nichtchroniker (Wie viele davon nehmen mehr als 3 Medikamente länger als 28 Tage?!) und 10 Cent! Erhöhung für die Chronikerziffer. Man könnte denken, dass soll ein Witz sein. Soll man das ernst nehmen?! Ich habe ja keine Unsummen erwartet. Bei den popeligen EBM-Vergütungen ist man ja einiges gewohnt. Aber DAS ist jawohl das lächerlichste was sie hätten bringen können! Und was heißt das jetzt für mich bei der täglichen Arbeit? Medipläne gibt es nur auf explizite Nachfrage. Geführt werden sie wie gehabt mit der "hauseigenen" Medikation.... Für lächerliche 10 Cent im Quartal setz ich mich gewiss nicht stundenlang zusätzlich an den PC, um dann auch noch die Facharztmedis und Weißdornpillen einzupflegen! Und da sich an anderer Stelle, die Damen und Herren Apotheker so schön darüber aufregen, dass sie nichts vom großen die-Ärzte-werden-reich-dank-Mediplan-Kuchen abbekommen, kann sich gern einer der bedürftigen Apotheker bei mir melden. Der darf dann meine Medipläne führen, natürlich mit Facharztmedis und OTC. Er bekommt dann dafür sogar die volle "EBM-Vergütung" von mir durchgereicht, durchlaufende Posten sozusagen. Lg, eine gute Nacht und ein schönes, Reichtum bringendes 4. Quartal Alex
  8. Hallo! Wenden Sie sich einfach an Ihren EDV-Betreuer / Kundendienst des AIS. Die Ziffer wurde zum 01.07.2016 neu in den EBM übernommen. Offenbar ist Ihr System nicht ganz up-to-date. Den aktuellen Hausarzt-EBM finden Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20160701_V00.pdf
  9. Das ist ja interessant, die Diagnose U50.00 kannte ich bisher nicht. Ich habe das Gefühl, dass die Kassenabrechnung ein Katz-und-Maus-Spiel ist: man versucht so viele EBM-Ziffern wie möglich abzurechnen und die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen so viele wie möglich zu streichen. Inzwischen entscheidet mit, ob das Praxisprogramm bei der Abrechnung genügend Vorschläge macht...
  10. Vielen Dank, Dianchen. Ich habe die EBM-Ziffer 01420 unter Formulare hinzugefügt.
  11. Hallo Alisa, ich finde, dass die persönliche Rechnungslegung zum Behandlungsfall dazu gehört und zu einer Patientenbindung beiträgt. Die Prüfung aller Privatfälle bleibt beim behandelnden Arzt. Abläufe und Statistiken lassen sich somit sehr gut erstellen und kontrollieren. Auch der wirtschaftliche Überblick sollte hierbei erwähnt werden. Es gibt sooo viele Private Abrechnungsstellen. Hast du dich schon einmal gefragt, warum es keine EBM-Abrechnungstellen oder DMP-Abrechnungscenter gibt? Und ausgerechnet die Privatabrechnung sollen wir aus den Arztpraxen auslagern und von externen Anbietern durchführen lassen? Ein Handwerker schreibt seine Rechnungen doch auch selber! Die Ärzte könnten ihre eigenen Mitarbeiter in der Abrechnung mobilisieren, diese sitzen doch mit im "Praxisboot"...und Vertrauen ist der Schlüssel zum Erfolg. Denn in einer gut funktionierenden Praxis arbeiten Mitarbeiter im Team und sorgen für ein Wohlfühlklima und denken unternehmerisch mit, vorausgesetzt der Chef lässt dies zu... Liebe Grüße Peggy Füssel
  12. Sorry, ich hab mich im EBM verlesen. Die sind nicht zusammen abzurechnen. Im Quartal ohne Probleme, nur in der selben Sitzung nicht. Hab den Beitrag gerade bearbeitet.
  13. Hallo zusammen, mich habe eine Frage bezüglich der Abrechnung der Ziffern 35100 und 35110! können diese beiden Ziffern in einem Quartal abgerechnet werden oder in 2 verschiedenen. Praktisch Monat April die 35100 und Mai 35110? danke
  14. Hallo, die geriatrischen EBM-Ziffern werden außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Du kannst diese folgendermaßen abrechnen: Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment: EBM 03360 (12,36€) Ab vollendetem 70. Lebensjahr (ICD R54G) oder bei Demenz, Alzheimer, Parkinson ohne Alterseinschränkung (ICD-Code). Jeweils gesicherte ICD-Kodierung notwendig, z.B. F00.-G bis F02.-G, G30.-G, G20.1-G und G20.2-G Nur zweimal im Jahr abrechenbar. Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex: EBM 03362 (16,11€) Muss vom Arzt angesetzt werden! Gesicherte ICD-Kodierung notwendig Voraussetzung ist das Vorliegen des hausärztlich-geriatrischen Basisassessment, nicht länger als 4 Quartale zurückliegend. Grüße Ralph
  15. Komme aus der gyn.20jahre. Jetzt allgemeinmedizin. Haette gerne die 03360 u 03362 erklaert..wann ..wie oft.... Daaaaaanke Anonym beigetragen
  16. Guten Morgen Frau Porsch, und herzlich willkommen auf Teramed.de. Genau das ist unser Problem in der Arztpraxis: den EBM verstehen nur noch einzelne Experten. Auf den Seiten der KBV wird klargestellt, dass die EBM-Ziffer 01435 angesetzt werden kann, bei : Telefonische Beratung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch den Arzt bei Kontaktaufnahme durch den Patienten und/oder Anderer mittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01435_2901410645643807508548.html In den Allgemeinen Bestimmungen wird der Kontakt genauer klar gestellt: Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt setzt die räumliche und zeitgleiche Anwesenheit von Arzt und Patient und die direkte Interaktion derselben voraus. Andere Arzt-Patienten-Kontakte setzen mindestens einen telefonischen und/oder mittelbaren Kontakt voraus, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Ein mittelbarer anderer Arzt-Patienten-Kontakt setzt nicht die unmittelbare Anwesenheit von Arzt und Patient an demselben Ort voraus. http://www.kbv.de/tools/ebm/html/4.3.1_162397750729716909817920.html Ich würde den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt als Teil eines mittelbaren Kontaktes hinzuzählen. Aber mal ehrlich: wie soll das die KV im Detail nachvollziehen? Die wird genauso von den Bestimmungen überfordert sein. Grüße Ralph Jäger
  17. Hallo Herr Gilgen und Herr Jäger, das ist ja eine spannende Frage. Von der Nummer wusste ich bis vorgestern noch nichts. Heute habe ich mit unserer Abrechnungsberatung in Sachsen-Anhalt gesprochen und diese sagt: die Abrechnung von 01435 ist NUR bei telefonischem ODER mittelbarem Kontakt erlaubt und NICHT bei einem persönlichen Kontakt in der Arztpraxis durch einen anderen Arzt. Telefonisch auch nur dann, wenn der Patient von sich aus anruft!- Der eigentlich hochwertigere persönliche Kontakt in der Praxis zählt also nicht. Ich dachte, der EBM gilt bundeseinheitlich. Ich werde mal versuchen auf der KBV-Seite eine Anfrage zu starten, damit wir möglichst noch in diesem Quartal Klarheit haben. Oder hat das schon jemand getan? Gruß Christiane Porsch Anonym beigetragen
  18. Hallo Herr Gilgen, gerade habe ich mit der Abrechnungsberatung der KV Baden-Württemberg telefoniert. Nach deren Aussage: dürfen neben der EBM 01430 und 01435 im selben Quartal keine weiteren Leistungsziffern vom gleichen Arzt abgerechnet werden aber die Ziffern 01430 und die 01435 dürfen an verschiedenen Tagen im gleichen Quartal vom gleichen Arzt abgerechnet werden Sie hatten recht Grüße und viel Erfolg weiterhin Ralph Jäger
  19. Hallo Peter Gilgen, das ist ja spannend, ich werde das morgen gleich mal mit der Abrechnungsberatung unserer KV klären. Der EBM ist hier eigentlich eindeutig. Auf dieser Grundlage überlege ich tatsächlich, ob wir in unserer üBAG nicht doch mehr auf die EBM-Ziffer 01435 und 01430 achten sollten. Wir beschäftigen in unserer üBAG mehrere Ärzte: das würde bedeuten, dass bei jedem Wiederholungsrezept noch einmal mit der EBM-Ziffer 01430 1,35 € und mit der Leistungsziffer 01435 bei einem APK 9.18€ zu verdienen wären. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann fliesen die EBM-Ziffern 01435 und 01430 in das "Budget" Regelleistungsvolumen ein, aber führen im nächsten Jahr zu einer Erhöhung des Regelleistungsvolumen, weil es einen Arztfall auslöst. Die große Frage für mich ist, wie man solche Ziffern ohne viel Aufwand in die Praxis-EDV eintragen kann, ohne dass man sich erst einmal alle EBM-Ziffern anzeigen lassen und dann überlegen muss, bei welchem Arzt schon eine Ziffer eingetragen ist. Vom Bauchgefühl bin ich froh, dass es die pauschalisierte Vergütung für die Selektivverträge / HZV gibt. Grüße Ralph Jäger
  20. Hier ein Beispiel aus dem Link:http://www.medical-tribune.de/home/praxis-und-geld/abrechnung/artikeldetail/verwaltungskomplex-wie-die-ebm-nr-01430-korrekt-abrechnen.html Ich bin zwar eine Einzelpraxis aber in dem Beispiel werden von Arzt 1 die beiden Ziffern nebeneinander abgerechnet ??? Gruß Peter Gilgen
  21. Hallo, leider ist, meiner Meinung nach, die 01430 nicht neben anderen EBM-Ziffern abrechnungsfähig, also auch nicht neben der 01435. Wenn noch mehr Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten, könnte aber die EBM Ziffer 01430 einem anderen Arzt zugeordnet werden. Quelle: http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01430_2900942352684768696192.html und http://www.kbv.de/tools/ebm/html/01435_2901410645643807508548.html Die Gebührenordnungsposition 01430 ist im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.
  22. Frage zur Abrechnung: Nach Telefonat mit Pat. wird die 01435 abgerechnet. Pat kommt eine Woche später und holt Wiederholungsrezept (ohne AP-Kontakt) Kann hier die 01430 neben der 01435 abgerechnet werden
  23. die Prick- und Epikutantestungen sind in die Allergologie-Komplexe 30110 und 30111 nach EBM überführt worden. Die kann der Hausarzt nicht mehr abrechnen. Eventuell kann man das als GOÄ / IGEL anbieten, die Hautärzte machen es auch nicht gerne (zumindest bei uns) und ein Termin braucht mindestens 4 Monate.
  24. Da sollte zumindest die 3 (ausführliche Beratung 20,10€) und die 75 (Attest, 17,43€) nach GOÄ abgerechnet werden können. Die Ohrenspülung beim Hausarzt ist konkret im EBM in der Ordinationsziffer eingeschlossen, so kann man das nicht zusätzlich privat abrechnen. Wir weisen die Patienten bei der Ohrenspülung darauf hin, dass viele den MFA 5€ Trinkgeld für die Arbeit geben, das funktioniert. Es gibt aber vieles, wofür man eigentlich nach GOÄ abrechnen könnte, es aber einfach nicht macht, v.a die Atteste. Wenn man aber jede Schulbescheinigung privat abrechnet, dann ist der Aufwand für die Rechnungserstellung und Buchung beim Steuerberater so hoch, dass es sich kaum lohnt. Es wirft ein etwas "schäbiges" Licht auf den Patientenservice, da tue ich mich schwer...
  25. Grüß Gott Marco, wir machen´s wie Dr. Jäger und erstellen die komplette Privatabrechnung selbst, versenden dann aber unsere Daten über ein Rechnungszentrum, die das komplette Mahn- und Adressmanagment übernehmen. Die Rechnungen werden angekauft, factoring, so dass ich sofort über den Betrag verfüge. Meine Rechnungen werden mit dem Praxislogo und Hinweisen aus meiner Praxis versehen und könnten sogar individualisiert werden, was ich aber seltenst nutze. Die GOÄ ist uns mittlerweile ans Herz gewachsen, keine ständigen Änderungen wie beim EBM, es bleibt alles gleich, das ist sehr angenehm, nur sollte endlich mal die Euro Höhe angepasst werden, seit 1996 gab es keine Anpassung der Gebührenhöhe, das muss man sich mal vorstellen, jede Gewerkschaft wäre da schon längst auf die Barrikaden gegangen. Mir ist auch Angst vor einer neuen GOÄ, man könnte die Gebührenordnung ja auch anpassen, ohne gleich alles neu zu erfinden, was bestimmt anfangs ein großer Nachteil für uns ist. Viel Erfolg Martin
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