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EBM-Reform 2013: Das neue hausärztlich-geriatrische Basisassessment Ziffer 03360


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Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen.

Das bis dato gültige Basisassessment wurde in der nunmehr beschlossenen Reform der EBM leicht modifiziert und in zwei Ziffern zur Abrechnung geteilt. Zum einen haben Sie nun die Möglichkeit, in Form eines Basisassessments oder aber den Bedarf eines Betreuungskomplexes zu verrechnen. In der nunmehrigen GOP 03362 geht es um einen erhöhten Betreuungskomplex, dessen Leistungsumfang exakter definiert. Neben diesen genannten Kriterien gibt es hinsichtlich der genauen Begriffsdefinition Neuerungen, die Sie zukünftig in diesem Bereich differieren müssen.

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“Zum obligaten Leistungsinhalt der neuen Ziffer 03360 zählt neben der Betreuung auch die _Erhebung_ sowie das Monitoring organbezogener sowie übergreifender motorischer oder kognitiver sowie emotionaler Funktionseinschränkungen.”

Beachtenswert ist, das weder der Begriff “Erhebung” noch der Begriff “Durchführung” o.ä. im direkten Zusammenhang mit den beispielhaft aufgeführten Tests vorkommen. Wir müssen hier nur “Beurteilung” leisten. Ergo können Tests an den Physiotherapeuten oder das Pflegepersonal im Heim delegiert werden, bzw. falls solche bereits vorliegen, von uns “beurteilt” werden. Damit wäre der Leistungsinhalt der Ziffer 03360 erfüllt.

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  • Experte

Das sehe ich auch so, dass man die Erhebung dieser Tests delegieren kann (z.B. an die MFA, wie beim Demenzscreening). Schwierig wird die praktische Umsetzung der Delegierung an Physiotherapeuten oder Pflegepersonal, da der Arzt so einen Test nicht einfach "anweisen" kann.

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  • Experte

Das ist ja wirklich eine gute Idee: wir sollten uns das eventuell schon vorhandene Assessment, wie ein Barthel-Index, von den Pflegeheimen zufaxen lassen ! Wahrscheinlich müssen diese ein Assessment im Rahmen deren Qualitätssicherung durchführen, ich werde mich erkundigen.

Den Mobilitätstest können tatsächlich die Physiotherapeuten durchführen, z.B. in den Pflegeheimen oder wenn der Patient sowieso Physiotherapie erhält. Unser Problem ist hier, dass die Physiotherapeuten uns seltenst einen Bericht zukommen lassen (deren Vergütung ist auch nicht gerade üppig).

Zweifelsohne müssen wir aber, wie beim DMP, stärker die Medizinischen Fachangestellten einbinden: zum Einen für die Durchführung des Assessment (auf einmal wird noch ein Untersuchungszimmer notwendig) als auch zum "dran denken". Bei Letzterem kann auch die EDV-Software behilflich sein.

Für einen organisierten und optimalen Ablauf werden wir wahrscheinlich ein "Pseudo"-DMP einführen: die geratrischen Patienten werden in der Software wie in einem DMP-Programm geführt. Bei Erscheinen zum Termin wird ein definierter Ablauf (Assessment, Ziffer, etc.) von den MFA durchgeführt, bevor der Arzt die Patienten dann sieht.

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  • Experte

Die gesicherten Diagnosen müssen den Abbau körperlicher Funktionen im Alter dokumentieren, nach Aussage unserer KV (BW) reicht auch der ICD R54G, Senilität.

Vor vollendetem 70. Lebensjahr ist die Abrechnung der Geriatrie ausschließlich bei festgelegten gesicherten Diagnosen: Demenz, Alzheimer und Parkinson mit schwerer Beeinträchtigung abrechnungsfähig.

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