MR2008 Geschrieben 22 Januar 2018 Geschrieben 22 Januar 2018 Hallo zusammen! Wie lange müssen Überweisungsscheine aufbewahrt werden. Es war doch mal so, dass die nur 4 Quartale (also 1Jahr) aufbewahrt werden mussten, oder vertue ich mich da? Hat sich da etwas geändert? In der PDF von der KVWL finde ich leider nichts. Danke für Eure Hilfe
Aktives Mitglied luschae Geschrieben 28 Januar 2018 Aktives Mitglied Geschrieben 28 Januar 2018 Hallo https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Rechtsquellen/A-D/KVB-RQ-Aufbewahrungsfristen-Merkblatt.pdf das ist der Link zu KV Bayern, da sind alle Aufbewahrungsfristen ....neuester Stand ....
Aktives Mitglied Tine780 Geschrieben 30 Januar 2018 Aktives Mitglied Geschrieben 30 Januar 2018 Es stimmt Ü Scheine müssen ein Jahr aufbewahrt werden. Aber wegen Regressansprüchen der Gkv wird von der Kv Bayern z.b. empfohlen sie sogar drei Jahre aufzuheben. Gruß Chrissi
Gast Praxis Schwabstrasse. 26 Geschrieben 31 Januar 2018 Geschrieben 31 Januar 2018 Hallöchen, ihr müsst die Überweisungsscheine 1 Jahr aufbewahren. Uns ist auch nichts anderes bekannt. Liebe Grüße
Aktives Mitglied luschae Geschrieben 4 Februar 2018 Aktives Mitglied Geschrieben 4 Februar 2018 das mit den 3 Jahren hab ich auch schon gehört .... da wir so gut wie keine Ü Scheine bekommen , trifft es uns zum Glück nicht so ....
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