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Hallo,

eine Kollegin sagt, dass die Hausbesuche der VERAH ab Januar über die KV besser bezahlt werden.

Wie sieht das aus, was muss ich abrechnen? Geht das einfach so? Reicht meine Ausbildung zur VERAH?

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  • Experte

Hallo,

 

das Thema ist wirklich ein heißes Eisen:

 

ab Januar werden Leistungen für Hausbesuche der nicht-ärztlichen Praxisassistenten durch die KV besonders gefördert. Hierfür gibt es 3 neue EBM-Ziffern:

  • 03060: Zuschlag zur 03040 (2,26€)
  • 03062: Hausbesuch (17,05€)
  • 03063: Mitbesuch (12,53€)

Entscheiden ist jetzt: jeder Hausbesuch (durch die NäPa) wird ohne Mengenbegrenzung extrabudgetär vergütet.

 

Im Gegensatz hierzu, fließt der Hausbesuch durch einen Arzt (01410) in das Regelleistungsvolumen (RLV) ein. Bei uns werden diese ärztlichen Hausbesuche praktisch nicht vergütet, da wir das RLV regelmäßig überschreiten.

 

Um die Leistungen abrechnen zu können, müssen diese bei der KV beantragt werden. VERAHs benötigen für Anerkennung als NäPa eine Zusatzqualifikation.

 

Update 02.12.: Konkret ist die KV noch mit der Umsetzung beschäftigt. Nach Rücksprache mit unserer KV Baden-Württemberg gibt es ein folgende Punkte:

  • die Antragsformulare für die Anerkennung der Leistungen liegen noch nicht vor. Wahrscheinlich kann der Antrag rückwirkend im neuen Jahr erfolgen. Man kann sich bei der KV auf eine Interessentenliste setzen lassen, die Unterlagen werden dann automatisch zugesandt.
  • VERAHs mit über 5 Jahren Berufserfahrung brauchen eine Fortbildung aus den Modulen "VERAH plus" von insgesamt 20 Stunden verteilt auf 2 Tage. Abgeschlossen wird diese Fobi mit einer Prüfung bei der Landesärztekammer
  • VERAHs unter 5 Jahre Berufserfahrung benötigen 40h Fobi. Eine Abschlussprüfung ist wiederum erforderlich
  • sowohl die Landesärztekammer als auch das IHF planen diese Fortbildungen und werden Termine auf der Homepage bekannt geben.
  • für die Anerkennung der Leistung der VERAH ist das Datum der Anmeldebestätigung für eine solche Zusatzfortbildung entscheiden.

 

Grüße

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