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EBM-Ziffern Übersicht Hausarzt / Allgemeinmedizin 01/2019


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Über diese Datei

Übersicht der hausärztlichen Abrechnungsziffern nach EBM 2019 für die Kassenabrechnung Allgemeinmedizin (PDF)

Inklusive der EBM Änderungen 2017/2018

  • Versichertenpauschalen für Hausärzte
  • Chronikerzuschlag
  • Untersuchungen und Konsultation
  • Palliativziffern
  • Leistungen Sonographie / Ultraschall
  • Laborkosten
  • kleine Chirurgie
  • Prä- und postoperative Behandlung
  • Psychosomatik
  • Hausbesuche
  • Formulare
  • Vorsorgen / Früherkennung
  • Kostenpauschalen
  • Impfziffern

Die EBM-Leistungsziffern für den Notdienst sind hier gesondert aufgeführt:

 


Was gibt es neues in der Version 01/2019   Versionsinformationen anzeigen

Veröffentlicht

  • Aktualisierung 01/2019

Rückmeldungen von Benutzern

Recommended Comments

Hallo, 

ich vermisse die Ziffer 01420. Die müsste noch mit aufgenommen werden, da man diese abrechnen kann, wenn man häusliche Krankenpflege verordnet.

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  • Aktives Mitglied

Hallo,

ich war bisher der Meinung, dass die Ziffer 01420 in der Versichertenpauschale enthalten ist und somit nicht abrechenbar ist ???

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01420 ist in der Versichertenpauschale enthalten. Unser Computersystem bemängelt es auch sofort bei dem Versuch die Ziffer einzugeben.

 

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  • Experte
vor 5 Minuten schrieb teddy:

01420 ist in der Versichertenpauschale enthalten. Unser Computersystem bemängelt es auch sofort bei dem Versuch die Ziffer einzugeben.

 

ja, dies hat gerade die KV-Abrechnungsberatung telefonisch bestätigt. Ich habe die 01420 wieder aus der Übersicht herausgenommen...

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  • Aktives Mitglied

Die 03242 - Testverfahren bei Demenzverdacht fehlt noch.

Der ist zwar hoffnungslos unterbewertet, so dass sich die Ausführung quasi "nicht lohnt"  - aber das ist für uns engagierte Hausärzte ja kein Grund, es nicht zu tun ;-)

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  • Experte
vor 59 Minuten schrieb Dr. W. Mildenberger:

Die 03242 - Testverfahren bei Demenzverdacht fehlt noch.

Der ist zwar hoffnungslos unterbewertet, so dass sich die Ausführung quasi "nicht lohnt"  - aber das ist für uns engagierte Hausärzte ja kein Grund, es nicht zu tun ;-)

Ach ja, da war doch noch der Demtect. Danke...

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Die GOP 01440, 02100, 02101, 02320-02323, 02340-02343 und 02350 sind bedauerlicherweise in der (hausärztlichen) Versichertenpauschalge enthalten. Gerade bei den Punktionsverfahren 02340-02343 eine Frechheit, aber nicht zu ändern.

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Hallo zusammen,

eines vorweg - ich brauche Hilfe bei einem spannenden Thema:
Ich bin Masterstudent im Bereich Gesundheitsökonomie und benötige für meine Masterarbeit Hilfestellung beim Thema ambulante Abrechnung, speziell im Bereich Telemedizin i.V.m. einer NäPa (VERAH) für einen Hausarzt.

Was habe ich vor: Ich möchte die Potenziale, die in der Telemedizin inkl. der Beschäftigung einer NäPa (VERAH) liegen herausstellen und im Zuge der Arbeit ein Berechnungsmodell erstellen.

Demnach habe ich gedacht, dass man drei Testabrechnungen gegenüberstellen könnte (EBM-Bereich): Eine Testabrechnung mit einem "normalen" Hausarztbesuch vor Ort in der Praxis; eine weitere Testabrechnung durch den Telemedizin Hausbesuch in Verbindung mit VERAH und eine weitere Abrechnung, bei der der Hausarzt die Hausbesuche ohne die VERAH erledigt.
 
Die Abrechnungen werden sich ja defitiv unterscheiden: Im Telemedizin-Fall ist der Arzt nicht mehr voll involviert, da bricht ja ein Vergütungsbestandteil weg, der durch die VERAH und weitere Zulagen (Technik für den Telemedizin-Rucksack) kompensiert/überkompensiert wird. Der Arzt generiert aber einen Effizienzgewinn, da er nicht vor-Ort ist und weitere Patienten behandeln kann, somit wären auch viel mehr Hausbescuhe möglich!
Genau diese Auswirkungen möchte ich durch den Vergleich der beiden Abrechnung untersuchen.
Ich will wissen: wievie teurer/günstiger sind die beiden Abrechnungen, um schlüsse daraus zu ziehen. Ich werde das dann alles hochrechnen auf die durchschnittlich möglichen Hausarztbesuche und davon die Kosten für die NäPa, das Gerät etc. abziehen. 
 
Welche Indikation sehe ich da für den Vergleichsfall: bspw. EKG und Lungenfunktionstest, sollte da natürlich bei allen drei Abrechnung im Sinne einer Vergleichbarkeit gleich sein (Zwillingspaar) -> Genau das, was die NäPa auch durchführen könnte bei ihrem Hausbesuch.
 
Jetzt zu Euch/Ihnen: Ich habe leider keine Ahnung von EBM, welche Ziffern wie zusammen abgerechnet werden können etc, finde das Thema aber trotzdem super interessant, macht mich aber aufgrund meiner Unkenntnis im Bereich Abrechnung schlaflos ;) Wäre jemand bereit, mir diese 3 Abrechnungen (das können auch nur die Ziffern sein etc. die Wertkomponente kann ich mir dann selber ruassuchen aus dem Katalog) zu erstellen? Das wäre ein Quantansprung!!! -> Ich weiß, dass ein paar Ziffern auch gedeckelt sind, die VERAH Leistungen aber meist extrabudgetär sind.
 
Über eine Rückmeldung freue ich mich & ich hoffe, dass man mein Ziel versteht und ihr mich unterstützt ;)
VG
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  • Aktives Mitglied
vor 36 Minuten schrieb Hilfesuchender:

Hallo zusammen,

eines vorweg - ich brauche Hilfe bei einem spannenden Thema:
Ich bin Masterstudent im Bereich Gesundheitsökonomie und benötige für meine Masterarbeit Hilfestellung beim Thema ambulante Abrechnung ...Über eine Rückmeldung freue ich mich & ich hoffe, dass man mein Ziel versteht und ihr mich unterstützt

VG

Zum einen gehört das in ein eigenes Thema, nicht angehängt an eine handliche Übersicht der Ziffern.

Zum anderen wäre es schon schön, wenn Sie sich ein wenig mit dem Thema Abrechnung beschäftigt hätten, statt die Arbeit einfach an einen gutmütigen Freiwilligen abzuwälzen: alle relevanten Informationen finden Sie hier: http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Hausarzt_20180101_V1.pdf

Zum dritten ist eine solche Frage nicht unabhängig von der sozialrechtlichen Regelung zu verstehen: Ihr Fall 2 ist rechtlich nicht zulässig bzw. nicht abrechenbar, da ein NäPa-Besuch ohne unmittelbaren Arztkontakt im gleichen Quartal nicht erlaubt ist. Zwar hat die BÄK just das generelle Fernbehandlungsverbot aufgehoben bzw. plant dies zu tun, so lange sich dieses Verbot aber in den Abrechnungsbestimmungen hält, ist jegliche Telemedizin mehr oder weniger nutzlos. Und die (mangelhafte) Abrechnung der Videokonferenz (01439/01450) zeigt, wie groß bzw. wie verschwindend gering das sozialpolitische Interesse an der Telemedizin ist.

 

Meine ganz persönliche Meinung: Telemedizin ist ein toter Gaul, suchen sie sich ein anderes Reittier.

 

Liebe Grüße W. Mildenberger

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Hallo Herr Mildenberger,

danke für die schnelle Rückmeldung.

zu 1: sorry, das werde ich beim nächsten mal beachten.

zu 2: ich habe mich durchaus damit beschäftigt, aber ich habe den Anreiz, die Abrechnungen richtig zu erstellen, um dadruch meiner wissenschaftlichen Erhebung nicht den Nährboden wegzuziehen. Sprich: wenn die Basis falsch ist, womit soll ich dann argumentieren?

zu 3: Das wäre dann in der Szenariobeschreibung zu erwähnen, dass ein persönlicher Kontakt im Quartal zu erfolgen hat. Ihre Argumentation ist aber für mich ein guter Ansatz, denn hiermit könnte man hinsichtlich einer unzureichenden Unterstüzung für die Telemedizin seitens des Gesetzgebers argumentieren! Ich habe ja nicht gesagt, dass ich ein Verfechter davon bin, vll. ist der "Gewinn" für Sie bzgl. Telemedizin ja auch verschwindend gering bzw. ein Verlustgeschäft ! das will ich ja rausfinden und ggf. kritisieren....

Vielleicht gibt es ja doch noch wen, der mich unterstützen möchte ;)

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