"auf eigenen Wunsch" dürfen wir schon seit Jahren nicht mehr auf Überweisungen schreiben. "Fachfremde Beschwerden" sollten wir tunlichst vermeiden. Der HNO-Arzt findet es bestimmt gut wenn auf der Überweisung steht das der Patient z.B. wg. rez. Sinusits schon seit ....bei uns behandelt worden ist u. auch schon verschieden Medikamente (werden aufgeführt) von uns verschrieben bekommen hat. Anschl. noch: weitere Abklärung erbeten. Bei normalen Vorsorgeuntersuchungen z.B. Gyn. u. Augenarzt holen sich die Patienten meistens schon keine Überweisungen mehr (außer Diabetiker).
Gastoenterologen, Kardiologen usw. benötigen immer Überweisungen. (Verdachts)- Diagnosen werden immer draufgeschrieben, bisherige Behandlung mit Medikamenten kommen mit drauf.
Ein Patient der eine Überweisung hat und sich einen Termin beim Facharzt holt kann direkt bei der Terminanfrage sagen worum es geht. So entfällt der Rückruf der fachärztlichen Praxis.
Von den meisten Fachärzten bekommen wir einen Bericht.