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Ralph Jäger

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GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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Alle erstellten Inhalte von Ralph Jäger

  1. An die Sachkosten habe ich nicht gedacht. Wie verlangen Sie dafür? Die Steigerung des Faktors auf den 3,5 fachen Satz sollte auf jeden Fall machbar sein. Allerdings ergeben sich dann immer noch nur 50€, was ich für einen nächtlichen Hausbesuch, ehrlich gesagt, als zu wenig empfinde.
  2. Hallo, stellt ihr medizinische Informationen, z.B. in Form von Behandlungsleitlinien oder Nachschlagewerke für die Ärzte (in Weiterbildung) in der Praxis zu Verfügung? Wir selbst nutzen seit kurzem die Online Version der EBM-Guidelines des deutschen Ärzteverlag http://www.ebm-guidelines.de/DE/Das-Produkt , die ich selbst in der Weiterbildung zur Allgemeinmedizin gerne genutzt habe. Zusätzlich erarbeiten wir eine Wissensdatenbank in einem Art "Wiki"-ähnlichen Portal, zu dem alle Ärzte und medizinischen Fachangestellen (online) Zugang haben. Hier fließen medizinische Informationen ein, z.B. Gelerntes aus unseren regelmäßigen Fallbesprechungen, neue Informationen aus Fortbildungsveranstaltungen, Grundlagen, wie z.B. Schaubilder zur Einstellung der Hypertonie oder Diagnose- und Behandlungsgrundsätze des Diabetes mellitus. Wie macht ihr das?
  3. Nebenher eine Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamtes? Das ist sicherlich anstrengend gewesen. Was haben die denn geprüft? Arbeitsschutz? Wenn es für euch zu zweit zu einer Überlastung kommt, wie viele Ärzte arbeiten denn bei euch? Oder ist es die Organisation oder eine radiologische Praxis in der Du arbeitest?
  4. Die Gedankengänge kann ich nachvollziehen. Bei uns wird der ärztlicher Bereitschaftsdienst auch zentral koordiniert. Allerdings existiert in unserer Raumschaft nur ein zentraler "Präsenzdienst" in einer Notfallpraxis, die 20km entfernt ist. Der Fahrdienst wird wieder auf die einzelnen Ärzte mit einem kleineren Einzugsgebiet aufgeteilt. Die Ärzte, die einen solchen Dienst in der Notfallpraxis leisten, beschweren sich regelhaft über zu viele Patienten. Möglicherweise spielt auch hier die Mindestvergütung eine Rolle? Wäre ich alleine in der Praxis, würde ich auch eine Samstags- und auch Abendsprechstunde nicht anbieten können. Wir können dankbar sein, dass wir in unserer (überörtlichen) Gemeinschaftspraxis über genügen ärztliche Ressourcen verfügen. Die Ärztin / der Arzt, der am Samstag arbeitet, erhält zudem einen Zuschlag von 50% auf die Arbeitszeit, es ist nicht unbeliebt.
  5. Bietet Ihr eine Samstagssprechstunde oder andere erweiterte Öffnungszeiten, zum Beispiel abends, an? Die von uns vor der EBM-Reform eingeführte Samstagssprechstunde ist sowohl bei Patienten, als auch bei den Ärzten sehr beliebt. Wir haben immer noch Samstags zwischen 8:00 und 11:00 Uhr offen, meistens ist um 12:00 bis 12:30 Uhr Schluß. Dafür beenden wir den Freitag schon um 12:00 Uhr. Insgesamt eine Win-Win-Situation, da es angenehmes Arbeiten bedeutet und die Patienten von der erweiterten Serviceleistung begeistert sind. Jetzt stellt sich häufiger die Frage, ob man diese Serviceleistung, aufgrund mangelnder Abrechnungsmöglichkeiten nach EBM und GOÄ, aufgeben sollte. Vorteile für Patienten für einige Patienten (z.B. Fernfahrer, lange Arbeitszeiten) sind erweiterte Sprechzeiten, vor allem am Wochenende, die einzige Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen Kinder: die Symptome von Erkrankungen bei Kindern werden oft zum Wochenende stärker bzw. bewusster wahrgenommen. Auch ist der Arztbesuch dann auch leichter möglich, falls beide Elternteile arbeiten oder nur ein Auto verfügbar ist. Wunden: Patienten mit akuten und chronischen Wunden müssen nicht 2 Tage ohne fachgerechte Versorgung auskommen Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte EBM: vor der EBM-Reform wurde die Samstagsziffer 01102 außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. Zwischenzeitlich fließt diese Ziffer in das RLV ein, dass meistens sowieso ausgeschöpft ist. GOÄ: bei Privatpatienten kann man den Wochenendzuschlag "D" nur mit 50% ansetzen, dass entspricht einem Zuschlag von 6,41€ HZV: interessanter wird es bei Patienten, die in Selektivverträge (Hausarztprogramm / Facharztprogramm) eingeschrieben sind: hier existiert ein möglicher Zuschlag "01100", der mit 25€ vergütet wird. Dieser kann allerdings nur bei einer unvorhergesehener Inanspruchnahme, ausserhalb einer Terminsprechstunde, abgerechnet werden. Müsste dann die Samstagssprechstunde als Notfallsprechstunde deklariert werden? Könnte dann die 01100 abgerechnet werden?
  6. Ich würde mir einen Online Zugang für die gesamte Praxis wünschen, mit dem die medizinischen Fachangestellten Zugriff auf alle Ausgaben der Zeitschriften haben.
  7. Hallo, solche Ausnahmesituationen sehen wir auch in der Gripppezeit und wenn ein Brückentag oder Ferien sind. Das Ganze spitzt sich dann recht schnell zu, wenn die Patienten miteinander darüber sprechen, dass alle Ärzte zu haben. Wir fangen zwischenzeitlich solche Tage dadurch ab, dass wir jede Woche versuchen vorauszuplanen, was auf uns zukommt. Wenn ein Brückentag vor der Tür steht, dann bestellen wir keine Routineuntersuchunge ein. Das funktioniert bei uns im Rahmen einer "Check-out/Check-in" Teamsitzung wöchentlich mit allen anwesenden Ärzten und medizinischen Fachangestellten. Es dauert max 10 Minuten und ist sehr gut effektiv.
  8. Hallo Thomas, ich habe selbst noch einmal mit der Landesärztekammer bezüglich der Abrechnung zusätzlicher Ziffern bei Todesfeststellung Kontakt aufgenommen: die Ziffer 4 darf nicht zusätzlich abgerechnet werden, diese ist schon in der 100 enthalten: siehe Auszug aus dem Kommentar zur GOÄ weiter untendie Ziffer 70 ist in der Regel nicht notwendig: nach den aktuellen Regelungen von Bestattungsgesetz und Bestattungsverordnung sind Hinweise auf das Vorhandensein eines Schrittmachers nicht mehr erforderlich, da in vielen Krematorien häufig eine Einäscherung ohne vorheriges Entfernen des Schrittmachers erfolgen kann. Auszug aus dem Kommentar zur GOÄ (Deutscher Ärzte-Verlag): Neben der Nr. 100 darf für die Untersuchung eines Toten nicht etwa eine andere Untersuchungsleistung des Gebührenverzeichnisses (GOÄ, z. B. Nr. 8) berechnet werden. Dies gilt entsprechend für Gesprächsleistungen mit Angehörigen des Verstorbenen oder mit Dritten (z. B. Personal eines Altenheims). Eine Fremdanamnese nach Nr. 4 kann ebenfalls nicht berechnet werden, wenn der Patient zum Zeitpunkt der Durchführung dieser „Fremdanamnese" bereits verstorben war. Die Befragung der Angehörigen ist in diesem Fall Teil der Komplexleistung nach Nr. 100. Davon zu unterscheiden sind Leistungen, die nach Zustandekommen eines eigenständigen Behandlungsvertrages bei Angehörigen erbracht werden, welche im Zusammenhang mit dem Ableben ihres Angehörigen oder Bekannten selbst behandlungsbedürftig geworden sind.
  9. Medizinische Leistungen können in der ambulanten Arztpraxis / MVZ auf verschiedene Weisen abgerechnet werden: Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Patienten erhalten direkt eine ärztliche Rechnung, die die Versicherung (teilweise) erstatten kann Vertragsärztlich nach EBM (Kassenarzt): die Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet und vergütet Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen (zum Beispiel eingeschriebene Patienten in Hausarzt- oder Facharztverträgen): die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse Arbeits- oder Wegeunfälle nach der Unfallversicherungs-GOÄ (UV-GOÄ): die ärztliche Rechnungsstellungen wird an die Berufsgenossenschaft gesendet Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung aller medizinischen Leistungen und Auslagen der Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist die reguläre Form der Abrechnung bei Privatpatienten - also Patienten, die bei einer privaten statt gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auch bei gesetzlich Versicherten wird zuweilen nach GOÄ abgerechnet, und zwar, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die nach Ansicht ihrer Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind - die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) - oder wenn sie sich freiwillig für Kostenerstattung statt des Sachleistungsprinzips entschieden haben. Doch auch bei jeder anderen Abrechnung außerhalb des KV-Systems kommt sie zur Anwendung, beispielsweise bei ausländischen Patienten, die in Deutschland nicht versichert sind und die gesamten Leistungen selbst zahlen (Selbstzahler). Approbierte Ärzte dürfen in Deutschland die Honorare für ihre Leistungen nicht frei festlegen, sondern sind nach dem ärztlichen Berufsrecht an die GOÄ gebunden. Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Grundsätzlicher Aufbau einer Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Leistungen werden entsprechend dem Verzeichnis der Ziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte in Form von Ziffern angegeben, zum Beispiel die GOÄ-Ziffer 1 für eine ärztliche Beratung. Die Praxissoftware oder Privatärztliche Verrechnungsstelle fügt für eine korrekte Rechnungsstellung eine entsprechende Kurzbeschreibung des Leistungsinhaltes hinzu. Eine GOÄ-Ziffer entspricht (anders als eine EBM-Ziffer) einem festgelegten Wert in Euro. zum Beispiel entspricht die GOÄ-Ziffer 1 (Ärztliche Beratung) einer Grundgebühr von 4,66 €. Gebührensatz nach GOÄ - Steigerungsfaktor Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen anhand des Faktors "Gebührensatz" gesteigert. Bei durchschnittlichem Aufwand kommt regelmäßig der 2,3fache Gebührensatz zur Anwendung. zum Beispiel kann die GOÄ-Ziffer 1 (im Wert von 4,66 €) mit dem durchschnittlichen Gebührensatz von 2,3 auf einen Wert von 10,72 € gesteigert werden. Das Überschreiten des Gebührensatzes von 2,3 muss in der Rechnung explizit und nachvollziehbar begründet werden. Der Gebührensatz darf ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten das 3,5fache nicht überschreiten. Für folgende Leistungen gelten Einschränkungen - der Gebührensatz darf maximal 2,5-fach gesteigert werden, und durchschnittlich darf nur der 1,8fache Satz angewandt werden. GOÄ-Ziffer 2: Ausstellung von Wiederholungsrezepten GOÄ-Ziffer 56: Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen GOÄ-Ziffer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene GOÄ-Ziffer 250a: Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Technische Untersuchungen (zum Beispiel. EKG und Pulsoxymetrie) nach den GOÄ-Ziffern: 402 und 403, 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661,665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761, 855 bis 857, 1001 und 1002, 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270, 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560, 4850 bis 4873 Physikalisch-medizinische Leistungen Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Laboruntersuchungen dürfen nur mit maximal dem 1,3-fachen Satz berechnet werden. Durchschnittlich darf der 1,15-fache Satz angewendet werden. Keine Angst: die Praxissoftware fügt in der Regel den richtigen Steigerungsfaktor automatisch hinzu. Behandlungsfall nach der Gebührenordnung für Ärzte Als Behandlungsfall gilt für dieselbe Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes. Die Leistungen nach den Nummern 1 (Beratung) und/oder 5 (körperliche Untersuchung) sind im Behandlungsfall zum Beispiel nur einmal berechnungsfähig. GOÄ-Ausschlüsse In der GOÄ ist zudem geregelt, welche Ziffer nicht zusammen mit anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Zum Beispiel darf neben der Leistung "Gesundheitsuntersuchung" (GOÄ 28) nicht zusätzlich die körperliche Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8 angesetzt werden. GOÄ-Zuschläge Neben den GOÄ-Ziffern existieren Buchstaben, die Zuschläge für erbrachte Leistungen definieren. Diese dürfen nur nach dem einfachen Satz abgerechnet werden. A : Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 4,08 €) Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B,C und/oder D nicht berechnungsfähig. B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (im Wert von 10,49 €) C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (im Wert von 18,65 €) Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen (im Wert von 12,82 €) Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig. K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (im Wert von 6,99 €) GOÄ-Analogleistungen Sind Leistungen nicht im Gebührenverzeichnis für Ärzte aufgeführt, beispielsweise, weil sie neu sind, müssen diese anhand einer Analogleistung abgerechnet werden. Konkret wird eine nicht aufgeführte Leistung entsprechend einem ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand mittels einer in der GOÄ aufgeführten Leistung abgerechnet. Die gewählte GOÄ-Ziffer muss entweder mit dem Zusatz "analog" oder "entsprechend" gekennzeichnet und die erbrachte Leistung eindeutig beschrieben werden. Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, veröffentlicht die Bundesärztekammer regelmäßig ein "Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer". Vorlagen und Downloads für die GOÄ-Rechnung Unsere Übersichten der am häufigsten verwendeten Ziffern in der Arztpraxis oder im Notdienst erleichtern die tägliche Arbeit: Muster GOÄ-Rechnung: Hausbesuch am Wochenende Abrechnungsziffern nach GOÄ im Notdienst Weitere Fragen zur Abrechnung? Stöbere in der GOÄ-Abrechnungsliste GOÄ-Ziffern In unserem Forum werden Fragen zur Abrechnung beantwortet Abrechnungs-Forum
  10. Hallo, die QM-Systeme geben eine recht übersichtliche Struktur vor. Zum Beispiel ist die QM-Struktur von QEP folgendermaßen aufgebaut: 1 Patientenversorgung1.1.1 Leistungsspektrum1.1.3 Terminvergabe1.1.4 Telefonische Anfragen1.2.1 Anamnese1.2.2 Körperliche Untersuchung und psychosoziale Erhebung1.2.3 Diagnostik1.3.1 Therapieentscheidung, -planung und -ziele1.3.2 Verordnungen1.3.3 Leistungen und Eingriffe1.3.4 Notfallmanagement1.3.5 Behandlungspfade, Leitlinien und evidenzbasierte Medizin1.3.6 Erkrankungsspezifische Information, Beratung und Schulung1.3.7 Verlaufsbeobachtung und Sicherung des Therapieerfolges1.4.1 Interne Kooperation und Kommunikation1.4.2 Externe Kooperation und Kommunikation1.5.2 Prävention 2 Patientensicherheit2.1.1 Aufklärung und Einwilligung der Patienten2.1.2 Patientenorientierung2.1.3 Patientensicherheit, Risiko- und Fehlermanagement2.2.1 Führen der Patientenakte2.3.1 Wahrung der Intimsphäre2.3.2 Schweigepflicht und Datenschutz 3 Mitarbeiter3.1.1 Personalplanung und Mitarbeitergespräche3.1.2 Einstellung, Einarbeitung, Ausscheiden von Mitarbeitern3.1.3 Teambesprechung und Kommunikation3.2.1 Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten3.2.2 Fortbildung und Qualifizierung 4 Organisation4.1.2 Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten4.2.2 Geräteanwendung, Instandhaltung und Wartung4.2.3 Beschaffung und Lagerung4.3.1 Arbeitsumgebung und Arbeitssicherheit4.3.3 Hygiene und Reinigung4.5.2 Datensicherung 5 Qualitätsentwicklung5.1.1 Qualitätspolitik5.1.2 Qualitätsziele5.1.3 Qualitätsmanagement-System5.2.2 Befragungen5.2.3 Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen5.2.4 Externe Qualitätssicherung5.2.5 Bewertung des Qualitätsmanagement-Systems5.2.6 Verbesserungsmaßnahmen5.3.1 QM-Handbuch A_ArchivB_Entwürfe Das hilft bei der Übersichtlichkeit der Dokumente und ist auch recht gut zu pflegen. Die verschiedenen Qualiatätsmanagementsysteme bieten zudem noch einzelne Musterdokumente, die man dann noch für die eigene Arztpraxis abändern muss. Für eine Zertifizierung, die derzeitig nicht Pflicht ist, muss eine vorgegebenes System angewendet werden. Es ist recht aufwendig, steigert aber die Qualität des Qualitätsmanagements.
  11. Bei der Frage, wer die Aufgabe der Praxismanagerin übernimmt, wollten die MFA selbst, dass es eine Doppelführung gibt: zwei MFAs führen somit eine Arztpraxis als Praxismanagerin. Eine ist dabei immer die erste Ansprechpartnerin für die anderen MFAs, Ärzte und Geschäftsführung. Das funktioniert sehr gut. Alleine kann man es nur in kleineren Praxen schaffen und dann ist das Problem sehr groß, wenn die Praxismanagerin ausfällt.
  12. ja machen wir, jedes Jahr mit dem ganzen Praxisteam. z.B. ZirkusSegway fahrenBodensee ApfelbahnGerne wollten wir noch in einen Kletterpark / Hochseilpark, aber das wollten nicht alle. Früher waren wir mit einem kleinen Praxisteam immer Essen, das fühlt sich aber irgendwie dann zu gewöhnlich an. Wir machen dass aber noch immer in Verbindung mit einer Wanderung zu Weihnachten.
  13. Die Ausbildung zur VERAH umfasst 160 Stunden, so dass sie nach Tarifvertrag dann automatisch in Tarifgruppe IV eingestuft werden müsste. Ich denke, dass es relevant ist, ob die VERAH-Tätigkeit dann auch im Alltag "gelebt" wird: wurde die Fortbildung nur gemacht um eine Gehaltserhöhung zu erhalten oder kann die VERAH dann auch tatsächlich eigenständig arbeiten (Hausbesuche, Wundversorgung, Pracman) etc. Die VERAH-Ausbildung führte bei uns dazu, dass die MFA sich auch zunehmend trauen, eigenständige Aufgaben (auch medizinische) zu übernehmen. Wenn dies konsequent umgesetzt wird und die Chefs das zulassen, dann ist Tarifgruppe IV sicherlich gerechtfertigt.
  14. Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten ist abwechslungsreich, selbständiges Arbeiten wird gefordert und die Perspektiven stimmen. Das Gehalt kann zwischen 1.300€ bis 4.000€ betragen, je nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppe. Mit der früheren Bezeichnung "Arzthelferin" oder sogar "Sprechstundenhilfe" hat das heutige medizinische Berufsbild nur noch wenig gemeinsam: In modernen Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernimmt das medizinische Personal vielfältige eigenständige Aufgaben und arbeitet in einem Team mit den Ärzten, sowohl organisatorisch als auch medizinisch, zusammen. Dementsprechend werden auch besondere persönliche Voraussetzungen erwartet: Organisationstalent Teamfähigkeit gute kommunikative Fähigkeiten und professioneller Umgang mit den Patienten Empathie (Einfühlungsvermögen) Selbstmanagement Belastbarkeit Verschwiegenheit und Loyalität gewissenhaftes Arbeiten Abgrenzung und Durchsetzung gute PC-Kenntnisse Aufgaben der Medizinischen Fachangestellten Die Arbeitsplatzbeschreibung in der Arztpraxis ist umfassend und lässt sich in organisatorische, medizinische und verwaltungstechnische Aufgaben unterteilen. Organisatorisch Patienten empfangen und leiten Sprechstundenablauf koordinieren Vorbereitung des Arzt-Patienten-Kontaktes Umsetzung der ärztlichen Anordnungen Rezepte ausstellen (nach Anleitung oder Rücksprache mit den Ärzten) Terminmanagement Patientenbefragungen durchführen Qualitätsmanagement umsetzen Patienten an Termine, mögliche Gesundheitsleistungen (z.B. Vorsorgen, IGEL, DMP) erinnern (Recall) Patienteninformationen zu Verfügung stellen Bestellwesen für das Praxis-, Büro- und den Sprechstundenbedarf Teambesprechungen organisieren und leiten medizinische Instrumente, Geräte und Apparate anwenden, pflegen und warten Instrumente und Geräte desinfizieren, reinigen und sterilisieren Medizinisch bei Behandlung und Untersuchungen assistieren, Instrumente, Geräte und Apparaturen für die Behandlung bereitlegen bzw. vorbereiten Injektionen durchführen, Verbände anlegen Blut abnehmen, weitere Patientenproben aufarbeiten EKG schreiben, Lungenfunktionstestung (Lufu) durchführen (chronische) Wunden selbständig versorgen als VERAH, NäPa oder AGNES Patienten im häuslichen Umfeld betreuen Schulungen (z.B. Diabetes mellitus, Hypertonie) durchführen in Notfallsituationen assistieren und Hilfe leisten bzw. selbstständig erste Maßnahmen ergreifen Büro- und Verwaltungsarbeiten Qualitätsmanagement entwickeln Kassenabrechnung nach EBM und Privatabrechnung nach GOÄ vorbereiten und durchführen Schriftverkehr erledigen bzw. einscannen Rechnungen bezahlen und buchen oder an das Steuerbüro weiterleiten Befunde, Anträge und Krankheitsberichte schreiben und anfordern die Praxis-Homepage pflegen und aktualisieren (lassen) und Werbematerial bereitstellen Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung gilt eine abgeschlossene Schulausbildung. Empfehlenswert ist ein guter Realschulabschluss für die Bewerbung. Es wird im dualen System ausgebildet, das bedeutet, während der Tätigkeit z.B. in einer Arztpraxis wird praktisches Wissen vermittelt und theoretische Inhalte werden in der Berufsschule erlernt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Inhalte der Ausbildung sind nach dem Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsbetrieb (Rechtswesen, Gesetze, Umweltschutz) Gesundheitsschutz und Hygiene Kommunikation Patientenbetreuung und -beratung Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement (Arbeitsabläufe, Zeitmanagement, Arbeiten im Team, Marketing) Verwaltung und Abrechnung, Materialwesen Information und Dokumentation (EDV, Datenschutz) Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes Grundlagen der Prävention und Rehabilitation Handeln bei Not- und Zwischenfällen Es ist sinnvoll, sich direkt mit einer Initiativbewerbung an Arztpraxen und medizinische Gesundheitszentren zu richten. Gehalt in der Ausbildung nach Tarifvertrag Zum 01. April 2018 wurden die MFA-Gehälter rückwirkend angehoben. Damit liegt das Einstiegsgehalt der MFA in der Tätigkeitsgruppe I nun bei rund 1.884,45 Euro im Monat. Die Vergütung der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in allen drei Jahren gestiegen. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nun 805 Euro , im zweiten Jahr 850 Euro und im dritten Jahr 900 Euro pro Monat. Das Gehalt nach dem aktuellen Tarifvertrag orientiert sich an die Berufserfahrung (Berufsjahre) und der Einstufung in eine Tätigkeitsgruppe. Entscheidend ist, dass das Gehalt sich zwar auch mit den Berufsjahren erhöht, aber viel mehr von der Weiterbildung und den Tätigkeiten abhängt, die in der Arztpraxis ausgeübt wird. Fortbildungen und Berufsbildung, vor allem in medizinischen Themen, werden somit schnell mit einem höheren Verdienst honoriert. Weiterbildung Durch MFA-Fortbildungen eröffnen sich neue Berufsperspektiven. Spezialisierende Fortbildungen Verschiedene Fortbildungsangebote bieten eine Qualifizierung zum Beispiel in folgenden medizinischen Gebieten: Onkologie Ambulantes Operieren Gastroenterologische Endoskopie Pneumologie (Lungenheilkunde) Dialyse Strahlenschutz oder Arbeits- / Betriebsmedizin Prävention Fortbildung zur Praxismanagerin In modernen Arztpraxen übernimmt in leitender Position eine Praxismanagerin (früher leitende Arzthelferin / Erstkraft) folgende Aufgaben: die Organisation des Praxis- und Sprechstundenablaufs die Koordination der Verwaltung und die Anleitung des Personals und das Personalmanagement Die Fortbildung zur Praxismanagerin ist je nach Anbieter unterschiedlich und besteht aus mindestens 280 Stunden und kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Fortbildung Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen Die Ausbildung zur Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen umfasst meist 800 Stunden und qualifiziert für Praxismanagement-, Personal- und Leitungsaufgaben. In besonderen in größeren Unternehmen des ambulanten Gesundheitswesen werden zunehmend Leitungs- und Führungsaufgaben von speziell weitergebildeten Medizinischen Fachangestellten übernommen. Mögliche Einsatzorte Die Tätigkeit ist nicht nur auf Arztpraxen aller Fachrichtungen und Medizinische Versorgungszentren beschränkt. Zunehmend ist die Ausbildung auch in Krankenhäusern im ambulanten und stationären Bereich, Reha-Kliniken, Krankenkassen, öffentlichen Gesundheitsdiensten, betriebsärztlichen Abteilungen, Institutionen und Organisationen des Gesundheitsdienstes gefragt.
  15. Hallo Susanne, Du darfst auch in Vertretungsfällen die Chronikerziffer ansetzen. Nur wenn der Patient den Hausarzt wechselt musst Du die Chronikerziffer mit einem "H" kennzeichnen. Grüße
  16. Wir nutzen auch eine Vorwartezone, allerdings ist es dann möglich, dass laute Gespräche mit schwerhörigen Patienten leider auch draußen gehört werden. Es erleichtert aber den Ablauf des Patientenwechsels in die Sprechzimmer vor allem bei mehreren Ärzten ungemein. Die medizinischen Fachangestellten bereiten die entsprechenden Unterlagen und Untersuchungen schon vor, so dass alle notwendigen Informationen schon bereit liegen (Impfausweis, Einverständniserklärung, Anamnesefragebögen etc.). Die Patienten werden vom Arzt dann freundlich in die Behandlungszimmer eingeladen, dass verschafft einen ersten guten Eindruck. Die Vorgehensweise, dass der Patient ausgezogen warten muss, finde ich grenzwertig. In unseren Sprechzimmern ist keine MFA anwesend, außer es handelt sich um chirurgische Maßnahmen. Die Ärzte dokumentieren selbständig in den medizinischen Daten der Praxis-EDV und rechnen auch die entsprechenden Ziffern ab.
  17. Da fällt mir ein, dass ich auch immer 5 Minuten vor der Öffnung des Fitness Studios vor der Tür stehe und mich freue, wenn ich schon reingelassen werden. Unsere MFA bitten dann die Patienten schon rein und bieten den Patienten an, im Wartezimmer noch etwas zu lesen, bis die Räumlichkeiten vorbereitet sind. 
  18. Ein Formular auf der Website für die Online Terminvereinbarung oder Rezeptwünsche ist sicherlich am effektivsten einzurichten. Unsere Patienten nutzen dass auch mit Vorliebe.
  19. Hallo DociDoc, hast Du schon Erfahrungen mit einem externen Telefondienst? Meinst Du so einen Anbieter z.B. http://www.medicomservicecenter.de/htm/aerzteservice.htm ? Müssen wir dann wie bei der Online-Terminvereinbarung freie Terminblöcke im eigenen Praxisprogramm reservieren, und die senden uns dann eine Benachrichtigung, falls ein Patient einen Terminwunsch hat? Mit welchen Kosten muss man rechnen?
  20. Hallo Marie, das ist ein grundsätzliches Problem in der Arztpraxis. Es ist sinnvoll zu untersuchen, was die Gründe für die Anrufe sind, also Terminwunsch, Rezeptbestellung, Rückfrage wegen Labor / Befunden etc. Es hilft auch, viele Abläufe so zu definieren, damit kein telefonischer Patientenkontakt notwendig wird.  Beispielsweise: Patienten, bei denen eine Blutabnahme erfolgte, werden von den MFA oder den Ärzten aktiv angerufen, im Besonderen bei Gerinnungsbestimmung im Rahmen der Marcumar-Dosierung Diese kann dann z.B. in einer ruhigen Phase in der Mittagspause erfolgen.Patienten können aktiv zur Besprechung von Facharztberichten entweder im Rahmen einer Kurzsprechstunde einbestellt werden oder angerufen werdenRezeptanrufbeantworter: Eine Extra Telefonnummer mit einem Anrufbeantworter für Rezeptbestellungen oder Überweisungswünsche / Terminwünsche. Dieser sollte aktiv beworben werden (z.B. mit einem Flyer).Formular auf der Internetseite für Rezepte / Überweisungen / TerminwünscheEs lohnt sich bei größeren Praxen das Telefon komplett von der Anmeldung zu verbannen und eine medzinische Fachangestellte nur für das Telefon einzubestellen.
  21. Hallo, das ist richtig: im Notdienst lautet die Besuchsziffer jetzt 01418. Wenn man nicht im organisierten Notfalldienst eingeteilt ist muss die 01411 abgerechnet werden: Dringender Besuch wegen der Erkrankung, unverzüglich nach Bestellung ausgeführt zwischen 19:00 und 22:00 Uhr, oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr 
  22. Wir haben früher Laufzettel verwendet, diese sind wirken irgendwie nicht mehr zeitgemäß. Zudem müssten wir diese ständig abändern. Für Anweisungen an die MFA schreiben wir in die PC-Akte die gewünschten Anweisungen. Zusätzlich haben wir noch eine SMS-Funktion / Messenger, in der wir Rückfragen oder direkte Anweisungen erteilen können. Solche Fragen / Anweisungen erscheinen dann als Extra Fenster am PC der MFA an der Anmeldung. Hat diese MFA dann noch Rückfragen, kann sie direkt zurückschreiben. Sehr nützlich. Laboranweisungen machen wir gar nicht mehr schriftlich sondern füllen die Laboranforderungen direkt im PC aus, die Etiketten werden dann sofort im Labor ausgedruckt. Die MFA im Labor weiss dann sofort, welches Probenmaterial sie abnehmen muss. Somit haben wir kaum noch Papier und keinen Lärm und Trubel mehr an der Anmeldung, die MFA sind nicht mehr gestresst.
  23. Habt ihr eine Terminsprechstunde oder eine offene Sprechstunde? Das die Patienten so früh wie möglich in einer offenen Sprechstunde kommen, um nicht zu lange zu warten ist normal. Also auf Terminsprechstunde umstellen. Wenn die Patienten nur Rezepte und Überweisungen wollen, dann könntet ihr einen Rezeptanrufbeantworter und ein Formular auf der Praxis Homepage installieren. Das entlastet ungemein.
  24. Eine konsequent umgesetzte Terminsprechstunde scheitert sehr oft an einem Mangel an freien Terminen. Die MFA müssen dann entscheiden, wie dringlich ein Patient gesehen werden muss, und ob das zwischen den regulären Terminen erfolgen kann. Mindestens die Hälfte der Termine sind "Kurztermine": Dringliche Termine für Anlässe, die nur einen kurzen Arzt-Patienten-Kontakt erfordern und zeitnah durch die MFA vergeben werden sollten. Je nach Fachgebiet der Arztpraxis und Patientenaufkommen - z.B. in der Grippesaison oder kurz vor den Ferien - kann der Anteil der Kurztermine überhand nehmen, und plötzlich scheitert die klassische Terminsprechstunde Ein Ansatz, um dieses Dilemma zu lösen: eine Unterscheidung der Termine in geplante Termine und ungeplante Kurztermine. Geplante Termine in der Terminsprechstunde gelten für geplante Untersuchungen, Besprechungen und Therapien. müssen medizinisch und organisatorisch nicht zeitnah durch MFA vergeben werden. können zeitlich sehr ausgedehnt sein. Beispiele sind Gesundheitsuntersuchungen, Therapieverlaufsbesprechungen oder spezielle technische Untersuchungen. Ungeplante Kurztermine für "Notfälle" erfordern nur kurze Arzt-Patient-Kontaktzeiten (in der Regel maximal 5 Minuten). sollten zeitnah durch die MFA (in der Regel am gleichen Tag) vergeben werden. Beispiele für Kurztermine sind Konsultationen wegen Krankmeldungen, Grippesymptomen, akuten Schmerzen oder Laborbesprechungen. Puffer für Kurztermine in der Terminsprechstunde Klassischerweise werden freie Zeiten in der Terminsprechstunde, sogenannte "Puffer" oder "Blocker", für Kurztermine genutzt. In der Regel wird dieser Rahmen jedoch schnell gesprengt - dann kommt es erneut zu längeren Wartezeiten, zeitlichem Druck und Missmut in der Praxis während der regulären Termine. Puffer sollten also tatsächlich nur für ungeplante Verzögerungen in der normalen Terminsprechstunde genutzt werden. Kurztermine müssen deshalb von der regulären Terminsprechstunde organisatorisch getrennt werden. Offene Sprechstunde zur Vervollständigung der Terminsprechstunde Lösen lässt sich dieses Problem mit einem zusätzlichen Serviceangebot: Eine tägliche Offene Sprechstunde für Kurztermine und Notfälle zu festgelegten Zeiten. Eine einfache Möglichkeit ist es, die reguläre Terminsprechstunde täglich um eine Stunde zu reduzieren und in dieser Zeit eine "Offene Sprechstunde" für Kurztermine anzubieten. Dieses Sprechstundenangebot kann dann "Akutsprechstunde" oder "Notfallsprechstunde" genannt werden und zum Beispiel ein- bis zweimal täglich vor Ende der Arbeitszeit angeboten werden. Patienten sollten über dieses zusätzliche Serviceangebot z.B. durch Flyer, durch die Website oder mündlich durch die MFA informiert werden. Die Spielregeln sollten dabei klar vermittelt werden: Tägliche offene Sprechstunde für Akutfälle zu festgelegten Zeiten, z.B. täglich ab 17:00 Uhr oder eine Stunde vor der Mittagspause, mit kurzen Kontaktzeiten (in der Regel 5 Minuten), ohne Voranmeldung, mit zu erwartenden Wartezeiten. Wichtig: Patienten mit akuten Verletzungen oder potenziell lebensbedohliche Notfälle (z.B. Herzbeschwerden) können natürlich weiterhin jederzeit auch ohne Anmeldung erscheinen Wie sind Deine Erfahrungen mit der offenen Sprechstunde für Akutfälle?
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