Alexander Roos Geschrieben 5 September 2017 Share Geschrieben 5 September 2017 Einer unsere Patienten will für ein Jahr Deutschland verlassen um im Ausland zu arbeiten (Australien, Working Holiday). Er wird wegen einer HIV Infektion behandelt. Ist es uns möglich ein Wiederholungsrezept auszustellen, so dass ein Elternteil die Medikamente besorgen und ihm nach Australien senden kann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied katerchengrisu Geschrieben 12 September 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 12 September 2017 meines Wissens NEIN. Er muss persönlich vorstellig werden (im Quartal) und es darf max. der Quartalsbedarf verordnet werden. Somit laut KV nein. Und ich würde bei diesen Preisen mich auch dringend daran halten. Wenn die Krankenkasse herausfindet dass er im außereuropäischen Ausland ist, kann sie alle Medikation in Regress stellen. Ausnahme und ggf. Lösung: Patient sollte vorab mit der GKV sprechen und sich bestätigen lassen, dass eine Verordnung möglich ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied luschae Geschrieben 17 September 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 17 September 2017 so lange der Pat. in Deutschland ganz normal versichert ist und in der Praxis bekannt ist , warum sollten die Eltern das Medikament nicht für ihn abholen ? Wenn er so lange im Ausland arbeitet muss er es ja eigentlich der KK melden bezw. für die Zeit ein Auslandskrankenversicherung abschliessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gilberg Geschrieben 17 September 2017 Share Geschrieben 17 September 2017 ... und so nebenbei... Versand von Medikamenten..... Sofern die Eltern nich zufällig eine Versandapotheke betreiben, ist der Versand von Medikamenten rechtswiedrig und strafbar.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied luschae Geschrieben 17 September 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 17 September 2017 das ist aber dann das Problem der Eltern .....und nicht das der Praxis ...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied katerchengrisu Geschrieben 17 September 2017 Aktives Mitglied Share Geschrieben 17 September 2017 @luschae: Die Versicherung ruht solange ehr im außereuropäischen (EU) Ausland ist. Somit ist es nicht legal ihm Medikamente auf Kosten der Allgemeinheit (gesetzliche Krankenkasse) zu verordnen. Zudem möchte ich mal eine Auslandkrankenversicherung sehen die Medikamente bei einer bestehenden Erkrankung für mehrere tausend Euro zahlt......wohl kaum. Meiner Meinung nach machen es sich die Patienten zu einfach und wälzen die Probleme auf uns ab. Wir sollen dann einen Gesetztesbruch begehen nur damit "alle zufrieden" sind. Wenn man es richtig machen will: hier die Lösung: Arbeiten in einem anderen Land bedeutet sich dort eine Krankenversicherung zu suchen. Keine Auslandskrankenversicherung sondern eine Krankenversicherung im Ausland. Das wird bei den bestehenden Vorerkrankungen extrem teuer. Aber so ist es nun mal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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