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  • Aktives Mitglied
Geschrieben

Hallo beisammen,

dürfte man bei Vertretungspatienten, bei denen ersichtlich ist, dass sie Palliativ sind, die Ziffern 03371, Palliativbehandlung, sowie bei Hausbesuchen die Ziffern 03372 bzw. 03373 abrechnen?

Vielen Dank im voraus 

  • Aktives Mitglied
Geschrieben

Hallo!

In der Präambel zu Kap. 3.2.5 ist ausdrücklich beschrieben, dass Pat., die (bereits) eine SAPV-Vollversorgung bekommen, von den Ziffern 03371-3 ausgeschlossen sind. Wenn der vertretende Arzt aber "nur" eine Teilversorgung verordnet hatte und man entsprechende palliativmedizinische Leistungen (siehe Legende und Mindestzeiten zu den GOPs im EBM) erbracht hat, spricht nichts dagegen, die Ziffern auch in einem Vertretungsfall abzurechnen.

Die Ziffer 03370 ist dann (ggf. mit der 01425 oder 01426) berechenbar, wenn es sich um eine Ersterhebung handelt, dies ist aber selbstverständlich auch in einem Vertretungsfall möglich. In wie weit es sinnvoll ist, die palliativmedizinische Versorgung ohne den eigentlichen Hausarzt zu planen, muss aber jeder selbst entscheiden...

Liebe Grüße

  • Aktives Mitglied
Geschrieben

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen 

hg

 

 

 

 

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