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  4. Unbefristet, Vollzeit. Bezahlung nach Tarif und Leistung. Zu Ihren Aufgaben gehören alle üblichen Tätigkeiten in der Inneren Medizin, wie die Anmeldung, Blutentnahmen, Funktionsdiagnostik, DMP, Teilnahme an Fortbildungen (werden vom Chef bezahlt), Quartalsabrechnung u.v.m. Wir sind ein harmonisches und lustiges Team und freuen uns auf Unterstützung.
  5. Hallo zusammen, ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum gelandet, um nach Ratschlägen zu einem Thema zu fragen, und zwar: die Gründung meiner eigenen Physiotherapiepraxis. Nach langem Planen und Träumen ist es endlich soweit, dass ich den Schritt wage. Doch bei all der Vorfreude und den vielen Checklisten stoße ich immer wieder auf die Frage: Habe ich auch wirklich an alles gedacht? Die Standardausstattung wie Behandlungsliegen, Therapiematerialien und Büroausstattung ist klar (hier große Empfehlung an Meditech24 Physiotherapie Online Shop | Meditech Sachsen (meditech24.de) ) Jedoch denke ich da an die weniger offensichtlichen, aber genauso wichtigen Dinge, auf die man aus Erfahrung kommt. Insbesondere meine ich damit: Habt ihr Tipps für die 'beste' Software? Welche organisatorischen Tools erleichtern euch den Praxisalltag, von der Terminplanung bis zur Patientenverwaltung? Dann: Wie gestaltet ihr eure Praxis, damit sich Patienten wohl und gut aufgehoben fühlen? Gibt es spezielle Einrichtungsgegenstände oder Deko/Bilder, die gut ankommen? Und: An was denkt man vielleicht gar nicht? Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen! Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung! Beste Grüße Übrigens: Sollte das nicht in das Forum passen entschuldige ich mich!
  6. Hallo Ist es mittlerweile möglich die 445 zur 1383 bei der Intravitrealen Injektion abzurechnen?
  7. Sind Sie sicher, dass Sie als MFA eine arterielle Punktion durchführen? Oder meinen Sie eine andere Ziffer? zu Ihrer Frage: Ja, aber nur dann, wenn Sie eine gezielte Überweisung mit Kreuzchen: "Durchführung von Auftragsleistungen" bekommen haben und Sie keine Versichertenpauschale abrechnen. Ansonsten: NEIN, die 02330 ist Teil der Versichertenpauschale. MfG, Oliver Hanemann
  8. Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine (n) MFA in Teilzeit (mindestens 30 Stunden), gegebenfalls Vollzeit. Röntgenkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht Voraussetzung, der Röntgenschein kann auch über die Praxis erworben werden. Der Schwerpunkt der Praxis liegt auf der Unfallbehandlung, in geringerem Umfang auch ambulantes Operieren. Wir bieten die Möglichkeit zur Teilnahme an einer betrieblichen Altersvorsorge sowie übertarifliche Bezahlung, 4 Tage-Woche sowie eine familiäre, entspannte Arbeitsatmosphäre. Bewerbungen bitte per E-Mail an: unfallpraxisdr.claus@gmx.de Kontakt: Dr. Dirk Claus, Frankfurter Straße 98, 53773 Hennef, Telefon: 02242/81015
  9. Sehr geehrte Koll., hat jemand eine Info zur Verbindung einer EBM-Ziffer mit einem eigenen Textvermerk? Danke
  10. Hallo Newcommer, hier herrscht etwas Begriffsverwirrung: Medatixx ist eine Firma die folgende Softwarelösungen anbietet: x.isynet, x.concept, x.comfort und Medatixx. Am besten ist es, man lädt sich die Probeversion herunter und schaut sich das ganze mal an. Andere Variante wäre einen Medatixx-Servicepartrner zu kontaktieren, der kann möglicherweise Praxen benennen, die mit Medatixx arbeiten und bereit sind, einen Blick darauf zu werfen. Aber: Es gilt weiterhin - never change a running System. LG docP (wir arbeiten mit x.comfort)
  11. In Zeiten knapper MFA-Ressourcen und ausufernder Bürokratie in Arztpraxen gehen viele Ärzte und Zahnärzte dazu über, die Privatliquidation an eine externe Abrechnungsstelle auszulagern. Doch bei über 80 Anbietern am Markt stellt sich schnell die Frage, wie man denn den passenden Abrechnungsdienstleister für die eigene Praxis findet. Abrechnung auslagern oder nicht? Bevor ein Anbieter ausgewählt wird, sollten Ärzte gründlich überlegen, ob sie die Privatliquidation intern abwickeln möchten und somit Personal binden, oder ob sie das gesamte Thema an einen externen Spezialisten auslagern. Da beide Möglichkeiten Vor- und Nachteile bieten, stellen wir diese nachfolgend gegenüber. Während die interne Abrechnung von Privatleistungen (für Privatpatienten oder Selbstzahler) personelle Ressourcen bindet (Abrechnung, Nachhalten von Geldeingängen, Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen, ggf. Inkasso) und zudem Zeit für Weiterbildungen eingeräumt werden muss, bietet sie den Vorteil der Betreuung der Patienten aus einer Hand. Die externe Abrechnung durch eine Abrechnungsstelle hingegen bringt zunächst einmal den Vorteil, dass urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle nicht dazu führen, dass die Abrechnung liegen bleibt oder gar intern jemand mit weniger Routine einspringen muss. Auch die essenziellen Schulungen und Fortbildungen zu den regelmäßigen Anpassungen der einschlägigen Gebührenordnungen finden in der Abrechnungsstelle statt, ohne, dass dadurch Ausfallzeiten in der Praxis entstehen. Die eigentliche Leistung des Abrechnungszentrums, das Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen und – wenn nötig – das Inkasso, findet im Hintergrund statt, ohne dass es den Ablauf der Praxis beeinflusst. Vor- und Nachteile der internen und externen Abrechnung Interne Abrechnung Vorteile Nachteile Patientennähe Hohes Vertrauen zwischen Arzt und Abrechnungspersonal Fixe Vergütung unabhängig vom Abrechnungsaufkommen Herausforderungen bei Urlaub, Krankheit und Abwesenheiten Fortbildungen führen zu zeitlichem Ausfall und Zusatzkosten Vorgehen ggf. zu rücksichtsvoll bei Zahlungsrückständen von Patienten Auf die Privatabrechnung spezialisierte externe Anbieter können bei der Honorarabrechnung unterstützen. Diese Dienstleister sind vom selbständigen Berater bis hin zum Großkonzern in jeder Unternehmensgröße am Markt vertreten. Externe Abrechnung Vorteile Nachteile Ganzjährige Verfügbarkeit Keine Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder Schwangerschaft Variable Kosten (je nach Abrechnungsvolumen) Fortbildungen führen nicht zu Ausfall in der Praxis Aktueller Kenntnisstand bezüglich Richtlinien und Gesetzesänderungen Konsequente Leistungsabrechnung gegenüber Patienten Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen Auf Wunsch sind Dienstleistungen wie Inkasso oder Honorarausfallschutz möglich Häufig Teilzahlungen oder verlängerte Zahlungsfristen für Patienten möglich Erhöhung der Liquidität durch Vorfinanzierung möglich Mangelnde Patientennähe Externes Abrechnungspersonal ist kein Teil des eigenen Praxisteams Ob die Privatliquidation ausgelagert werden soll, muss individuell entschieden werden und hängt von zahlreichen Kriterien ab, wie: Praxisgröße Fachrichtung Anteil Privatpatienten Erfolg in der Fachkräfterekrutierung Kostenstruktur in der Praxis Preis-/Leistungsverhältnis der Abrechnungsdienstleister Wie unterscheiden sich die Tarife am Markt? Im Falle einer Beauftragung eines externen Dienstleisters, müssen sich Ärzte zunächst für das passende Abrechnungsmodell entscheiden. Am Markt werden unterschiedliche Leistungen angeboten, die sich grob in drei Modelle einteilen lassen: Honorarabrechnung Vorfinanzierung Factoring Die Modelle unterschieden sich im Grad der Dienstleistung und in der Frage des Ausfallrisikos, was sich wiederum konditionell bemerkbar macht. Honorarabrechnung Die reine Honorarabrechnung gilt als Basisleistung, bei der ein Abrechnungsdienstleister die gesamte Privatliquidation übernimmt. Hierzu zählen die Rechnungserstellung, der Rechnungsversand, sowie das Einfordern der Honorare gegenüber den Patienten. Die Auszahlung der Patientenzahlungen findet erst nach Geldeingang beim Dienstleister statt, üblicherweise ein bis zwei Mal im Monat. Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt Kosten: günstigste Abrechnungsform Vorfinanzierung Aufbauend auf der Honorarabrechnung können sich Ärzte auch für eine sogenannte Vorfinanzierung entscheiden, bei der die Honorare an die Arztpraxis ausbezahlt werden, bevor der Patient seine Rechnung beglichen hat. Der Zeitpunkt der Auszahlung wird vertraglich fixiert, üblicherweise innerhalb von 7, 15 oder 30 Tagen. In der Arztpraxis entsteht durch die Vorfinanzierung ein Liquiditätsvorteil, da sie sofort über das Geld verfügen kann. Sollten Patienten jedoch säumig werden und im weiteren Verlauf ihre Rechnung nicht begleichen, so wird dieser Zahlungsausfall seitens der Abrechnungsstelle im Nachgang mit künftigen Auszahlungen an den Arzt verrechnet. Die Vorfinanzierung wird auch als „unechtes Factoring“ bezeichnet. Ausfallrisiko: verbleibt beim Arzt Kosten: meist teurer als Honorarabrechnung und günstiger als Factoring Factoring Beim Factoring (auch „echtes Factoring“ genannt) wird ebenso wie in den vorgenannten Abrechnungsmodellen die Privatabrechnung inklusive einer Vorfinanzierung durchgeführt. Der Unterschied zum unechten Factoring ist, dass der Abrechnungsdienstleister das Ausfallrisiko (sogenanntes Delkredererisiko) übernimmt. Potenzielle Zahlungsausfälle gehen demnach zu Lasten der Abrechnungsstelle. Ausfallrisiko: geht auf Abrechnungsstelle über Kosten: teuerste Abrechnungsform Welches Modell ist das richtige für mich? Die Wahl der passenden Abrechnungsleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab. So sind in Vorfinanzierungen Zinskosten enthalten, die die Leistung gegenüber einer Honorarabrechnung ohne Vorfinanzierung verteuern. Factoring enthält zudem noch Risikokosten für Ausfallrisiko. Insofern stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Preistreiber tatsächlich benötigt werden. Praxen mit einem sehr geringen Anteil an Privatpatienten und einem niedrigen Rechnungsdurchschnitt genügt meist eine Honorarabrechnung. Mit steigendem Privatvolumen steigt der Wunsch der Ärzte, das erwirtschaftete Honorar zügig liquiditätswirksam auf dem Konto zu verbuchen. Eine Vorfinanzierung kann daher durchaus sinnvoll sein. Für Leistungserbringer, die im Falle eines Zahlungsausfalls nicht nur auf der eigenen geleisteten Zeit, sondern auch auf Fremdkosten sitzenbleiben, kann Factoring sinnvoll sein. Nicht zuletzt ist echtes Factoring im zahnärztlichen Bereich sehr verbreitet. Abrechnungsleistungen im Vergleich Ausfallrisiko Kosten Honorarabrechnung verbleibt beim Arzt günstigste Abrechnungsform Vorfinanzierung verbleibt beim Arzt meist teurer als Honorarabrechnung und günstiger als Factoring Factoring geht auf Abrechnungsstelle über teuerste Abrechnungsform Wie finde ich die passende Abrechnungsstelle Da der privatärztliche Abrechnungsmarkt in Deutschland sehr intransparent ist, ist ein Vergleich nicht ohne weiteres möglich. Dutzende Anbieter, vom Ein-Personen-Dienstleister bis hin zu großen Abrechnungszentren sind am Markt tätig, die wenigsten veröffentlichen ihre Konditionen. Für ein umfassendes Bild müssten Ärzte bei jedem potenziellen Anbieter anfragen und individuelle Angebote anfordern. Hinzu kommt, dass die Abrechnungsdienstleister unterschiedlichste Kostenmodelle nutzen, die nur schwer miteinander vergleichbar sind. Ein hinreichender Vergleich sollte ohnehin nicht nur die Kosten, sondern – neben der Frage nach der passenden Abrechnungsleistung (Honorarabrechnung, Vorfinanzierung, Factoring) – weitere Merkmale berücksichtigen. Dies gilt sowohl bei einem Wechsel der Abrechnungsstelle, als auch bei der erstmaligen Auslagerung der Privatliquidation an einen Abrechnungsdienstleister. Worauf kommt es beim Vergleich an? Nun stellt sich die Frage, nach welchen konkreten Kriterien überhaupt verglichen werden sollte. Aus Sicht eines Mediziners sind zunächst die grundlegenden kaufmännischen Aspekte zu nennen, wie: Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Wird neben den variablen Kosten ein Mitgliedsbeitrag fällig? Wird ein Mindestumsatz verlangt? Wie bereits erwähnt, kann zudem die Überlegung sinnvoll erscheinen, wie schnell die Liquidität benötigt wird. Ist eine regelmäßige Auszahlung der Honorare erst nachdem die Patienten diese beglichen haben ausreichend? Echtes und unechtes Factoring überbrücken die Wartezeit, so dass die Honorare innerhalb einer vertraglich fixierten Zeitspanne (z.B. 7, 15 oder 30 Tage) ausbezahlt werden. Faustregel: Je schneller das Honorar ausbezahlt wird, desto höher sind die Konditionen. Zudem existieren viele weitere Merkmale, die bei einem Vergleich in Betracht gezogen werden können. Dies können beispielsweise Serviceleistungen für Ärzte sein, wie: Betriebswirtschaftliche Beratung Gebührenrechtliche Beratung Online-Portal / App für Ärzte Laborsplitting Logodruck auf Patientenrechnung Außergerichtliche Mahnverfahren Seminare / Schulungen Statistiken und Reports (z.B. Rechnungsausgangslisten, Listen der offenen Posten, Ziffernvergleiche Fachgruppen) Auch Serviceleistungen für Patienten sind immer beliebter. So bieten einigen Abrechnungsstellen beispielsweise Teilzahlungsmöglichkeiten. Ärzte, die den Vergleich nicht selbst erstellen möchten, können auf ein online Vergleichsportal für Abrechnungsstellen zurückgreifen. Vergleichsplattformen wie abrechnungsstelle.com bieten einen kostenlosen Vergleich passender Abrechnungsdienstleister an. Mit wenigen Angaben lassen sich mit dem Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen dutzende Anbieter nach eigenen Kriterien miteinander vergleichen.
  12. Ist es möglich diese Ziffer mehrfach an einem Bein abzurechnen? Zum Beispiel bei zahlreichen Seitenästen.
  13. Hallo Newcommer, wir arbeiten leider mit Medatixx. Wenn Probleme auftreten, und davon gibt es nach meiner Erfahrung bei dieser Software nicht zu wenige, dann hängt man gerne auch mal über eine Stunde im der Warteschleife des Sotware"Supports" um dann entweder mitgeteilt zu bekommen, dass der Mitarbeiter/in nicht weiß wie das Problem zu lösen ist und sich erstmal schlau machen muss, oder um direkt ohne persönlichen Kontakt aus der Warteschleife zu fliegen. Alternativ kann man auch Schulungen für eine nicht ganz geringe Gebühr buchen, nach der letzten " Schulung" bei der leider ein Großteil der Fragen unbeantwortet blieb, konnte mir die Mitarbeiterin zumindest die Frage welche Berufsausbildung sie hat beantworten: "MFA". Allerdings wissen die MFAs mit denen ich in der Praxis zusammenarbeite teilweise besser über das Programm Bescheid. Da der Umstieg auf eine andere Software mit Kosten und viel Zeitaufwand verbunden ist, will die Entscheidung für einen Software Anbieter gut überlegt sein. Viele Grüße
  14. Wir haben 2023 und bei meinem Hausarzt (wie bei so vielen anderen auch) ist dieser MediPlan noch nicht angekommen. Es kann doch nicht sein das so etwas per Gesetz verpflichtend ist aber von den Ärzten nicht umgesetzt werden kann. Auch hier spielt das fehlende Internet (von Glasfaser ist nicht mal die Rede) eine große Rolle. Digitale Krankmeldeungen... Ha ! von wegen. Und jetzt kommt auch noch das digitale Rezept. Bekommen wir dann keine Medikamente mehr ??? Das ist wie: E-Autos die man nirgends laden kann ! Bitte erst mal überall die Grundvoraussetzungen schaffen !!!! Danke !
  15. Guten Tag, ist für eine Abrechnung dieser Ziffer mit einem DVT ein vorangeschaltete Diagnostik per "normalen" Röntgen zwingend erforderlich und nachzuweisen? Dies erschiene mir wenig sinnvoll, jedoch bin ich nicht sicher, ob dies dennoch gemacht werden muss. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.
  16. Gyn

    EBM 02330

    wenn wir als MFA Blut abnehmen, darf diese Ziffer abgerechnet werden?
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