Aktives Mitglied Kunsperfrisch Geschrieben 20 Juni 2018 Aktives Mitglied Share Geschrieben 20 Juni 2018 Bspw. die Bundesärztekammer - und was die Qualifikation betrifft, gehen die Meinungen sehr weit auseinander: Die Rechtsanwaltskammer Hamm hält einen Volljuristen mit 2 Examen nicht ohne weiteres für geeignet. Die Ärztekammer in Niedersachsen sieht ein Ausbildung zur MFA durchaus als ausreichende Grundlage an. Das Thema nimmt an Absurdität Formen an, die nicht mehr zu übertreffen sind. Schön ist aber anhängendes Beispiel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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