Elli Geschrieben 31 Januar 2016 Share Geschrieben 31 Januar 2016 Ich bin gelernte MFA mit einem Vertrag außerhalb des Manteltarifvertrags. Ich bin 10 Jahre in der Praxis und arbeite dieselbe Regelarbeitszeit wie mein Chef,werde aber als Teilzeitkraft bezahlt, d.h. 28 Std. die Woche. Laut Chef habe ich Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Da für mich nicht der Manteltarifvertrag gilt möchte ich fragen, ob jemand mir darauf eine genaue Antwort geben kann? In meinem Vertrag ist keine Klausel über Urlaub enthalten. Schonmal vorab danke . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Susanne Geschrieben 31 Januar 2016 Share Geschrieben 31 Januar 2016 Der Arbeitsvertrag ist ja der Hammer: da weisst Du gar nicht, woran Du bist. Prinzipiell hast Du immer, auch wenn nicht vertraglich geregelt, einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage jährlich, wenn Du 5 Tage pro Woche arbeitest. Leider hast Du damit aber kein Anrecht auf mehr Urlaub. Vielleicht kannst Du mit Deinem Chef vereinbaren, dass Du Überstunden in Freizeitausgleich umwandeln kannst? Wieviel Stunden pro Woche arbeitest Du denn? Macht der Chef mehr Urlaub als Du, ist da die Praxis geschlossen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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