Gast Anonym Geschrieben 15 Januar 2016 Share Geschrieben 15 Januar 2016 Bisher nutzen wir die Ozon-Vakuumflaschen für Aderlässe. Können wir die Vakuumflaschen und Schlauchsysteme auf Sprechstundenbedarf verordnen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 15 Januar 2016 Experte Share Geschrieben 15 Januar 2016 Nach Rücksprache mit KV Baden-Württemberg können die Vakkumflaschen auf Sprechstundenbedarf aufgeschrieben werden. Wichtig ist, dass nicht "Ozon-Vakuumflaschen" sondern nur "Vakuumflaschen" rezeptiert wird. Also z.B.: 10 Vakuumflaschen mit Überleitungsbesteck zur Wunddrainage und therapeutischen Aderlass Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aktives Mitglied Ruth Venus Geschrieben 16 Januar 2016 Aktives Mitglied Share Geschrieben 16 Januar 2016 Jeder sollte sich bei der für ihn zuständigen KV danach erkundigen. Sprechstundenbedarfsvereinbarungen werden von jeder KV mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen. Was in BaWü gilt, gilt noch lange nicht in Bayern, RLP oder Nordrhein. Meines Wissens kann man die jeweils gültige Vereinbarung im geschlossenen Mitgliederbereich der Webssides der zuständigen KV herunterladen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 17 Januar 2016 Experte Share Geschrieben 17 Januar 2016 vor 9 Stunden schrieb Ruth Venus: Jeder sollte sich bei der für ihn zuständigen KV danach erkundigen. Sprechstundenbedarfsvereinbarungen werden von jeder KV mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen. Was in BaWü gilt, gilt noch lange nicht in Bayern, RLP oder Nordrhein. Meines Wissens kann man die jeweils gültige Vereinbarung im geschlossenen Mitgliederbereich der Webssides der zuständigen KV herunterladen. Vielen Dank für den Hinweis: ja, jede KV hat ihre eigenen Regelung. Im geschlossenen Mitgliederbereich unserer KV finden sich solche Informationen nicht, man muss dann anrufen und eventuell um eine schriftliche Bestätigung bitten. Gerechterweise muss man sagen, dass sich immer mehr Informationen auf den offiziellen Webseiten der KVen befinden. In der Praxis läuft es aber so: Der Patient braucht einen Aderlass die Ärztin / Arzt lässt Vakuumflaschen bestellen es werden die schon immer bekanten und verwendeten Ozonflaschen auf Sprechstundenbedarf bestellt, kennt man halt nach 8 bis 12 Monaten erhält man den Miniregress: Ozonflaschen können nicht auf Sprechstundenbedarf aufgeschrieben werden? Anruf bei der KV: richtig, Ozonflaschen dürfen nicht jetzt kann man entweder das Blut in einen Stahleimer ablaufen lassen (kann eine Sauerei werden, wird auch oft bei der Ascites-Punktion noch gemacht) oder versuchen die Ozonflaschen auf den Patienten zu rezeptieren Viele Ärzte haben aus solchen Gründen aufgehört bestimmte Therapien / Diagnostische Untersuchungen durchzuführen. Weitere Beispiele sind die Aszites-Punktion und das Legen eines transurethralen Katheters, welch aus der ambulanten Praxis verschwunden sind. Manchmal wird sogar bei Patienten unter Chemotherapie die notwendige wöchentliche Blutbildkontrolle zum Problem. Interessant wäre, wie die niedergelassenen Ärzte solche Informationen vor 15 Jahren erhalten haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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