Kerstin Naumann Geschrieben 26 April 2019 Share Geschrieben 26 April 2019 Hallo, wer kann mir kompetenten Rat geben? Ich erstelle in einer Privatklinik u.a. die Privatabrechnungen für DVT-Untersuchungen. Dabei kommt es häufig vor, dass eine Aufnahme nicht ausreichend ist, so dass die GOÄ-Ziffer 5370 2mal, manchmal auch 3x codiert wird. Nach den Vorschriften der GOÄ habe ich dabei stets die Höchstwertgrenze (5369) beachtet. Nun verlangt neuerdings meine Vorgesetzte, die GOÄ außer Kraft zu setzen und die Leistungen tatsächlich doppelt und dreifach anzusetzen. Wir hatten darüber eine Auseinandersetzung, da ich dagegen sprach. Letztendlich bin ich aber AN und der Weisung verpflichtet. Mir geht es seither überhaupt nicht gut, denn ich kämpfe mit mir, ob ich das melden muss oder wie ich mich verhalten soll. Ich habe in Erwägung gezogen, unseren Prof. zu unterrichten - ein gefährliches Unterfangen. Wie würdet Ihr entscheiden? Vielen Dank im Voraus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Erstelle ein kostenloses Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren und Vorlagen herunterzuladen.
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen oder Vorlagen herunterladen zu können
Benutzerkonto erstellen
Kostenlos ein neues Benutzerkonto erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden