Hallo,
wer kann mir kompetenten Rat geben?
Ich erstelle in einer Privatklinik u.a. die Privatabrechnungen für DVT-Untersuchungen. Dabei kommt es häufig vor, dass eine Aufnahme nicht ausreichend ist, so dass die GOÄ-Ziffer 5370 2mal, manchmal auch 3x codiert wird.
Nach den Vorschriften der GOÄ habe ich dabei stets die Höchstwertgrenze (5369) beachtet.
Nun verlangt neuerdings meine Vorgesetzte, die GOÄ außer Kraft zu setzen und die Leistungen tatsächlich doppelt und dreifach anzusetzen. Wir hatten darüber eine Auseinandersetzung, da ich dagegen sprach.
Letztendlich bin ich aber AN und der Weisung verpflichtet. Mir geht es seither überhaupt nicht gut, denn ich kämpfe mit mir, ob ich das melden muss oder wie ich mich verhalten soll.
Ich habe in Erwägung gezogen, unseren Prof. zu unterrichten - ein gefährliches Unterfangen.
Wie würdet Ihr entscheiden?
Vielen Dank im Voraus