Gast wendelin Geschrieben 7 Januar 2015 Share Geschrieben 7 Januar 2015 Hallo, uns wir immer wieder die GU-Ziffer 01732 gestrichen, da manchmal der zeitliche Abstand von 2 Jahren nicht auf den Tag genau eingehalten wird. Beispielsweise wurde am 15.04.2012 die 01732 abgerechnet und wieder am 14.04.2014. Ich dachte, es gilt das Kalenderjahr, so dass man nicht tagesgenau auf die Abrechnung der Ziffer achten muss? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Experte Ralph Jäger Geschrieben 7 Januar 2015 Experte Share Geschrieben 7 Januar 2015 Ich habe gerade noch mal bei der Abrechnungsberatung angerufen: es gilt das Kalenderjahr, also kann man am Anfang der 2. Jahres die 01732 wieder abrechnen. Allerdings werden bei uns auch immer wieder GU-Ziffern gestrichen, weil wir den zeitlichen Abstand scheinbar nicht eingehalten haben. Um auch zu Verhindern, dass sich die GUs auf den Jahresanfang konzentrieren, halten wir zwischenzeitlich den genauen 2-Jahres-Abstand ein... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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